Seminar für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung Lüdenscheid

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Transkript:

ZfsL Lüdenscheid Seminar für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung S * I * N * F * O INHALT: AUSBILDUNG VON LEHRAMTSANWÄR- TERINNEN UND LEHRAMTSANWÄRTERN AN ORTEN SONDERPÄDAGOGISCHER FÖRDERUNG ZfsL Lüdenscheid SF Rechtliche Rahmenbedingungen Zuweisung von LAA an Ausbildungsschulen Ausbildungsorganisation an den Schulen SF und an Schulen mit GL Seite 1 Seite 2 Voraussetzungen Seite 3 Ausbildungsformate an Schulen mit GL Seite 4 Hinweise zur Planung von Unterricht im GL Seite 6 Ausbildungsbeiträge der Lehrkräfte und der LAA Seite 7 Formen des Co-Teachings Seite 8 Unterrichtsbesuche und Unterrichtspraktische Prüfung Seite 9 Aufgaben in UB und UPP Seite 10 Einsatz von LAA in außerunterrichtlichen Handlungsfeldern Seite 11 Stundenplanbeispiele für Zuweisungsmodelle 10+4 Seite 12 Regelungen Seite 13 Seminarinformation VD 11 / 2017 Michael Angenendt 1

Ausbildung von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern an Orten sonderpädagogischer Förderung 1. Rechtliche Rahmenbedingungen 1 OVP 2016 Ziel des Vorbereitungsdienstes Der Vorbereitungsdienst bereitet Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter als eigenverantwortlich Lernende auf die spätere berufliche Unterrichts- und Erziehungstätigkeit an Schulen vor. Die Ausbildung orientiert sich an den grundlegenden Kompetenzen für Unterricht und Erziehung, Beurteilung, Diagnostik, Beratung, Kooperation und Schulentwicklung sowie an den wissenschaftlichen und künstlerischen Anforderungen der Fächer. Dabei ist Befähigung zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern und Umgang mit Heterogenität unter Beachtung der Erfordernisse der Inklusion besonders zu berücksichtigen. [ ] 24 (2) OVP 2011 Lehramt für sonderpädagogische Förderung Die Ausbildung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter findet an Schulen statt, in denen Kinder und Jugendliche mit entsprechendem sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden. 2. Zuweisung von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern an Ausbildungsschulen Vor dem Hintergrund einer sich verändernden Schullandschaft und einer flächengroßen Ausbildungsregion des Seminars Lüdenscheid bedarf es eines flexiblen Zuweisungs- und Ausbildungskonzeptes. Die Zuweisung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter erfolgt unter folgenden Gesichtspunkten: Berücksichtigung der Vorgaben der OVP und prüfungsrelevanter Vorgaben Berücksichtigung der Ausbildungsziele, des Kerncurriculums Berücksichtigung des Anspruchs einer Ausbildung für die spätere berufliche Praxis Berücksichtigung der Ressourcen von Ausbildungsschulen Berücksichtigung der Ressourcen des ZfsL Berücksichtigung zumutbarer Organisation für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter und für die Ausbildungsschulen 1

3. Ausbildungsorganisation in der Ausbildung an Förderschulen und an Schulen mit Gemeinsamen Lernen Ziel der Ausbildung: In der Regel sollen alle Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowohl an Förderschulen ihres in der ersten Phase des Lehramtsstudiums studierten Förderschwerpunktes als auch in einer Schule mit Gemeinsamen Lernen ausgebildet werden. Quartal 1 und 6 14 + 0 14 Stunden in der FS oder 14 Stunden im GL Die Zuweisung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter erfolgt an eine Förderschule des studierten Förderschwerpunktes oder an eine allgemeine Schule mit Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Lernen mit einem Unterstützungsbedarf im studierten Förderschwerpunkt der LAA. Innerhalb des ersten Quartals finden die LAA eine zweite Schule für eine 4-stündige Ausbildung in den Quartalen 2 bis5. Quartale 2 5 Februar 2018 bis Ausbildungsende im April 2019 10 + 4 10 Stunden in der FS und 4 Stunden im GL oder 10 Stunden im GL und 4 Stunden in der FS Die Ausbildung findet weiterhin schwerpunktmäßig im zugewiesenen System statt. Unterrichtsbesuche finden in der Regel in dieser Schwerpunktschule statt. Die Unterrichtspraktischen Prüfungen müssen in der Schwerpunktschule stattfinden. Hinweise für das Finden einer zweiten Ausbildungsschule Die LAA werden bei der Suche einer geeigneten Schule von der Schwerpunktschule und dem Seminar unterstützt. Kriterien können Kooperationskontakte zwischen den Schulen, Tandembildung der LAA oder Ortsnähe zur Schwerpunktschule bei Beachtung der Vorgaben sein. Wenn die Schwerpunktschule eine Förderschule ist, muss der Unterstützungsbedarf der SuS in der allgemeinen Schule mit GL nicht dem studierten Förderschwerpunkt der LAA entsprechen. Wenn die Schwerpunktschule eine allgemeine Schule mit GL ist, muss der Unterstützungsbedarf der SuS in der Hospitationsschule (Förderschule) dem studierten Förderschwerpunkt der LAA entsprechen. Für weitere Informationen zur 4-stündigen Ausbildung beachten Sie bitte die SINFO zum Thema. 2

4. Ausbildungsvoraussetzungen Für die Ausbildung von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern im Gemeinsamen Lernen und in der Förderschule sind folgende Voraussetzungen notwendig vorgegeben: Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter werden in ihrem studierten Förderschwerpunkt ausgebildet. Wenn Unterrichtsbesuche und Unterrichtspraktische Prüfungen durchgeführt werden sollen, müssen in den Ausbildungsklassen Schülerinnen und Schüler mit dem entsprechenden Unterstützungsbedarf unterrichtet werden. Die Ausbildungslehrerin oder der Ausbildungslehrer ist eine Lehrkraft mit dem Lehramt für sonderpädagogische Förderung In den Lerngruppen in den Schulen mit GL ist die Lehrkraft der allgemeinen Schule Teampartnerin oder Teampartner (siehe ausführlicher Punkt 6: Ausbildungsbeiträge der Lehrkräfte), ist aber verantwortlich für das Lernen und für den Unterricht aller Schülerinnen und Schüler. Für die Beratung und die Ausbildung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung ist die Lehrkraft mit dem Lehramt für sonderpädagogische Förderung verantwortlich. Sie ist Ausbildungslehrerin oder Ausbildungslehrer. (siehe ebenfalls Punkt 6). Der studierte Förderschwerpunkt der Lehrkraft mit dem Lehramt sonderpädagogische Förderung muss nicht dem studierten Förderschwerpunkt der Lehramtsanwärterin oder des Lehramtsanwärters entsprechen. Die Ausbildung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter findet in zwei unterschiedlichen Lerngruppen in verschiedenen Schulstufen statt. 3

5. Ausbildungsformate im Gemeinsamen Lernen Im Rahmen der Ausbildung ergeben sich dann folgende Formate für den Einsatz der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter: Für die Ausbildung in einer allgemeinen Schule im Gemeinsamen Lernen (auch im Rahmen der Ausbildung an einer Förderschule) sind folgende Formate denkbar: A) Unterricht und Förderung in einer Lerngruppe: Die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter unterrichtet in einer Klasse und richtet bei der Planung und Durchführung des Unterrichts den Blick auf die individuellen Bedürfnisse aller Schülerinnen und Schüler und berücksichtigt dabei die Dimensionen sonderpädagogischer Förderung. Die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter ist planungs- und handlungsleitend. Ausdrücklich sind hier Formen des Co-Teachings mit den Lehrkräften der allgemeinen Schule erwünscht. (siehe auch Punkt 7: Formen des Co-Teachings) B) Unterricht und Förderung in einer Kleingruppe: Auch die Arbeit in und mit Kleingruppen ist ein geeignetes Format für die Ausbildung. Die Kleingruppe kann aus Schülerinnen und Schülern einer Klasse bestehen oder klassenübergreifend organisiert sein. Sie kann sich zusammensetzen aus Schülerinnen und Schülern die dem studierten Förderschwerpunkt der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern entsprechen, des Weiteren aus Schülerinnen und Schülern, die weitere Entwicklungsbedarfe aufweisen oder in bestimmten Lerninhalten Lernerschwernisse zeigen. Eine flexible Präsentation im Rahmen der beiden Formate in Unterrichtsbesuchen ist ausdrücklich erwünscht und bildet das bewertungsrelevante Repertoire von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern ab. Im Rahmen einer UPP ist das Arbeitsfeld nur bedingt geeignet. Eine frühzeitige Absprache mit den Kernseminarleitungen und der Seminarleitung ist notwendig! 4

C) Einzelförderung: Bestimmte Lerninhalte und Förderanliegen mögen bestimmten Schülerinnen und Schülern sinnvoll in Einzelsituationen vermittelt werden können. Diese Ausbildungssituationen bieten sinnvolle Lernanlässe für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, sollten jedoch Einzelfallsituationen bleiben. Für eine Einzelförderung in Unterrichtsbesuchen sollten die entsprechenden Fachleitungen frühzeitig kontaktiert werden. Im Rahmen der unterrichtspraktischen Prüfungen ist keine Einzelförderung möglich. D) Weitere Handlungsfelder: Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter werden in allen Handlungsfeldern des Kerncurriculums ausgebildet. Auch Unterrichtsbesuche in außerunterrichtlichen Handlungsfeldern sind möglich! Für die Planung von Unterrichtsbesuchen in außerunterrichtlichen Handlungsfeldern sollten die entsprechenden Fachleitungen frühzeitig kontaktiert werden. Im Rahmen der unterrichtspraktischen Prüfungen können keine weiteren Handlungsfelder gezeigt werden. Ausbildung im Rahmen von 4 Stunden Bei 4 Ausbildungsstunden in einem System bringen die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sich in einem der Stundenzahl angemessenen Rahmen aktiv in die verschiedenen Handlungsfelder des Bedingungsfeldes im Gemeinsamen Lernen oder in der Förderschule ein. Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter unterrichten (auch im Rahmen von zwei Stunden selbstständigen Unterrichts)! Als weitere Beispiele seien genannt: Schülerbeobachtung, informeller Austausch mit und gezielte Beratung von an Unterricht, Förderung und Erziehung beteiligter Personen, phasenweise Übernahme von Unterrichtssequenzen oder Stunden im Co-Teaching, ) Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sollen Einblicke in das Gemeinsame Lernen, bzw. in die Arbeit an der Förderschule erhalten. EIN EINSATZ DER LEHRAMTSANWÄRTERIN ODER DES LEHRAMTSANWÄRTERS ALLEI- NE IN EINER LERNGRUPPE DES GEMEINSAMEN LERNENS IST MÖGLICH, SOLL ABER AUSSCHLIEßLICH IN EINEM AUSGEBILDETEN ODER STUDIERTEN UNTERRICHTSFACH GESCHEHEN. 5

Unterrichtsstunde Sinfo 11 / 2017 Hinweise zur Planung von Unterricht im Gemeinsamen Lernen Im Unterricht, im Unterrichtsbesuch und im Rahmen der UPP ist die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter stets planungs- und handlungsleitend für den Unterricht verantwortlich. Für die Planung von Unterrichtsreihen, Vorhaben und Projekten sind folgende Vorgehen möglich: Reihe / Vorhaben / Projekt Die / der LAA plant gemeinsam / in Absprache mit der Lehrkraft der allgemeinen Schule vorrangig eine Reihe / ein Vorhaben / ein Projekt für die gesamte Lerngruppe. In Einvernehmen mit der Lehrkraft der allgemeinen Schule wird die mittelfristige Planung abgestimmt. Die / der LAA berät sich mit der Lehrkraft SF bezgl. der SuS mit Entwicklungsbedarf. Eine gemeinsame Absprache und Planung im Team LAA, Lehrkraft der allgemeinen Schule, Lehrkraft SF ist dabei sehr wünschenswert. Reihe / Vorhaben / Projekt Die Lehrkraft der allgemeinen Schule plant eine Reihe / ein Vorhaben / ein Projekt für die gesamte Lerngruppe. Die / der LAA greift in Absprache mittelfristig mögliche Förderanliegen auf und ergänzt diese aus einem sonderpädagogischen Blickwinkel. Die / der LAA berät sich mit der Lehrkraft SF bezgl. der SuS mit Entwicklungsbedarf. Eine gemeinsame Absprache und Planung im Team LAA, Lehrkraft der allgemeinen Schule, Lehrkraft SF ist dabei sehr wünschenswert. LAA führt Unterricht handlungsleitend alleine oder gemeinsam mit der Lehrkraft der allgemeinen Schule in Formen des Co-Teachings durch. Hinführung zur Lernaufgabe Klären der Lernaufgabe Arbeit an der Lernaufgabe und besondere Förderung und Unterstützung der SuS mit Entwicklungsbedarf Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der Lernaufgabe (Integration der SuS mit Entwicklungsbedarf in die Gesamtgruppe) Dabei sind LAA und die Lehrkraft der allgemeinen Schule möglichst in jeder Phase des Unterrichts Teampartnerinnen und Teampartner und für alle SuS verantwortlich. Der Schwerpunkt der oder des LAA liegt in der Förderung und in der Unterstützung der SuS mit (sonderpädagogischem) Unterstützungsbedarf. EIN EINSATZ DER LEHRAMTSANWÄRTERIN ODER DES LEHRAMTSANWÄRTERS ALLEINE IN EINER LERNGRUPPE DES GEMEINSAMEN LERNENS IST MÖGLICH, SOLL ABER AUSSCHLIEßLICH IN EI- NEM AUSGEBILDETEN ODER STUDIERTEN UNTERRICHTSFACH GESCHEHEN. 6

6. Ausbildungsbeiträge der Lehrkräfte Lehrkraft Sonderpädagogische Förderung berät hinsichtlich individueller Förderung, Diagnostik, der Erstellung individueller Entwicklungspläne, Beratung etc. im Rahmen der Entwicklungsbedarfe von SuS und ist Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für Belange der sonderpädagogischen Förderung in fachlichen und überfachlichen Fragen. Sie unterstützt die / den LAA bei der Planung von Unterricht. Lehrkraft der allgemeinen Schule erschließt Ausbildungsräume und Möglichkeiten zu unterrichten, zu differenzieren, zu individualisieren, bietet sich in Formen des Co-Teachings als Teamprtnerin oder Teampartner an und ist Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner im Blick auf die Lerngruppensituation und auf die Lernausgangslage. Sie unterstützt die / den LAA bei der Planung und Durchführung von Unterricht. LAA bringt selbstmotiviert die eigene Expertisen in den Austausch mit den beteiligten Lehrkräften ein, nutzt die Expertisen der Ausbildungslehrkräfte und erkennt diese als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie als Teammitglied in Co-Teaching- Situationen. Sie oder er macht eigene Interessen transparent, informiert frühzeitig, regt eigene Ausbildungsräume an und nutzt die ihr oder ihm zur Verfügung gestellten Ausbildungsräume in verantwortlicher Absprache. Entsprechend dem jeweiligen Stand der Ausbildung eröffnen die an der Ausbildung beteiligten Lehrkräfte der Lehramtsanwärterin oder dem Lehramtsanwärter die Möglichkeiten, Erfahrungen in den einzelnen Handlungsfeldern und Handlungssituationen zu machen. 7

7. Formen des Co-Teachings Friend, Cook, Hurley-Chamberlain, & Shamberger, 2010 Lehrkraft Beobachter Zur Erfassung von Lernentwicklung und von Lernprozessen LAA mit gezieltem Beobachtungsauftrag und reflektierter Methode LAA als Beobachter nicht in Unterrichtsbesuchen oder UPP Lehrkraft SF oder Lehrkraft der allgemeinen Schule als Beobachter im UB auch mit Beobachtungsauftrag von LAA möglich Lehrkraft Assistenz In neuen Co-Teaching- Situationen Eine / einer gestaltet Unterrichtsituation, der / die Andere zirkuliert und unterstützt LAA als Assistenz nicht in Unterrichtsbesuchen oder UPP Lehrkraft als Assistenz mit gezieltem Auftrag durch LAA im UB und in UPP möglich, jedoch belegt und begründet Parallel-Unterricht Lehrkraft und LAA unterrichten das Gleiche in zwei Gruppen Intensivere Unterstützung des Lernprozesses Unterschiedliche Dimensionen eines Themas, dann Zusammenführung im Plenum Gezielte Zusammensetzung der Gruppen begründen, evtl. Möglichkeiten von Förderungen belegen; Unterschied zu Alternative Teaching Lernprozesse wieder zusammenführen! Alternativer Unterricht Gleiche oder unterschiedliche Ziele möglich Arbeit in einer Kleingruppe Gezielte Arbeit im Rahmen eines Förderanliegens Gezielte Zusammensetzung der Gruppen begründen, evtl. Möglichkeiten von Förderungen belegen Lernprozesse wieder zusammenführen! Stationen Unterricht SuS rotieren an Stationen LAA und LK betreuen eine feste Station Komplexe aber nicht hierarchische Lerninhalte LAA unterstützt Förderanliegen oder SuS mit Unterstützungsbedarf WICHTIG: Jede der hier dargestellten Rollen ist eine aktive Rolle! Unterrichten im Team LK und LAA unterrichten gemeinsam in enger Absprache und in gegenseitiger Verständigung LAA hat SuS mit Unterstützungsbedarf im Blick und verantwortet besonders die Förderanliegen 8

8. Unterrichtsbesuche und Unterrichtspraktische Prüfungen Die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter ist in den Unterrichtsbesuchen und in den Unterrichtspraktischen Prüfungen planungs- und handlungsleitend. Das gilt ausdrücklich auch in Organisationsformen des Co-Teachings. Die Einbindung von Lehrkräften der allgemeinen Schule in den Unterricht muss in der schriftlichen Planung dokumentiert und begründet werden. Nach OVP 2011 11, Abs. 3 finden im Rahmen der Ausbildung im Fach und im Förderschwerpunktseminar in der Regel je 5 Unterrichtsbesuche statt, davon darf in der Regel ein Unterrichtsbesuch in Kopplung von Fach- und Fachrichtungsseminar stattfinden. Auch die Kernseminarleitung besucht die Lehramtsanwärterin oder den Lehramtsanwärter in der Regel zweimal im Unterricht. Einer dieser Besuche findet im Rahmen des Formats EPG statt. Ein weiterer Unterrichtsbesuch findet vor dem Hintergrund der Beratung im Co-Teaching statt. Weitere Besuche können als Beratungsanlass im Rahmen der Personenorientierten Beratung dienen und basieren auf einem konkreten Beratungsbedarf der Lehramtsanwärterin oder des Lehramtsanwärters. Die Besuche durch die Kernseminarleitung sind bewertungsfrei. Auf Wunsch der LAA oder vor dem Hintergrund der Beratung durch die Kernseminarleitung können weitere Beratungsbesuche erfolgen. Für die Durchführung von Unterrichtsbesuchen und Unterrichtspraktischen Prüfungen müssen in den Lerngruppen Schülerinnen und Schüler mit einem dem studierten Förderschwerpunkt der LAA entsprechenden Unterstützungsbedarf unterrichtet werden. (siehe auch Punkt 4: Ausbildungsvoraussetzungen) Bei einer Ausbildung mit 4 Ausbildungsstunden an einem Schulsystem finden die Unterrichtsbesuche und die Unterrichtspraktische Prüfung in der Schwerpunktschule statt. Ausnahmen können und müssen mit allen an der Ausbildung beteiligten Personen besprochen und beraten werden. 9

9. Aufgaben in Unterrichtsbesuch und Unterrichtspraktischer Prüfung Lehrkraft Sonder-pädagogische Förderung......unterstützt im Rahmen der Diagnostik (Fach und Entwicklungsbereich)... berät vor dem Hintergrund individueller Entwicklungspläne hinsichtlich des Förderanliegens und über alle bereits erfolgten Maßnahmen... berät im Hinblick auf die Konsequenzen aus den Dimensionen sonderpädagogischer Förderung... Lehrkraft der allgemeinen Schule......informiert über SuS der Lerngruppe hinsichtlich individueller Lernentwicklung, Elternarbeit, Maßnahmen des Classroom- Managements, Förderpläne, Schulcurriculum, Stoffverteilung etc.... ist Teammitglied in einem von LAA verantwortlich geplante n Unterricht... LAA...... diagnostiziert die Lernvoraussetzungen im Fach und auf die Unterstützungsbedarfe der SuS... plant und führt Unterricht planungs- und handlungsleitend durch... kooperiert mit allen in der Lerngruppe Verantwortlichen... unterrichtet (ggf) im Rahmen des Co- Teachings mit der Klassenlehrerin oder dem Klassnlehrer / mit der Fachlehrerinoder dem Fachlehrer... informiert über Dimensionen sonderpädagogischer Förderung und über Formen des Co-Teachings... Bei der Aufführung der Angaben handelt es sich nicht um eine vollständige Auflistung, sondern um die Kernaufgaben der an Ausbildung direkt Beteiligten. 10

10. Einsatz in außerunterrichtlichen Handlungsformaten In der Übersicht wird gezeigt, wie der Einsatz von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern in außerunterrichtlichen Handlungsfeldern organisiert werden kann und bei einer Ausbildung in zwei Schulsystemen (Förderschule und Gemeinsames Lernen) eine Verdopplung der Anforderungen zu vermeiden. 10 + 4 10 Stunden in der FS und 4 Stunden im GL oder 10 Stunden im GL und 4 Stunden in der FS Die Ausbildung findet schwerpunktmäßig in einem System statt. Die Teilnahme an außerunterrichtlichen Handlungsformaten wie Konferenzen, Ausflüge, Teambesprechungen findet i.d.r. an dem System statt, an dem die meisten Ausbildungsstunden stattfinden. In Absprache mit allen Beteiligten können Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter auch anteilig an außerunterrichtlichen Veranstaltungen der Schule teilnehmen, an der weniger Ausbildungsstunden stattfinden. Erwartungen sollten frühzeitig mit allen Beteiligten abgestimmt werden. Entscheidungskriterium sollte die Bedeutung für das unmittelbare Handlungsfeld der / des LAA sein. LAA sollten im Wesentlichen an den schulischen Veranstaltungen teilnehmen, die im besonderen Maße die eigene Lerngruppe betreffen. 11

Seminartag Seminartag Sinfo 11 / 2017 11. Stundenplanbeispiele für die Zuweisungsmodelle 10 + 4 ab dem zweiten und bis zum einschließlich fünften Ausbildungsquartal 1a) 10 Stunden an der Förderschule (FS) + 4 Stunden im Gemeinsamen Lernen (GL) Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 1 FS GL FS 2 FS FS GL FS 3 FS FS GL FS 4 FS GL 5 FS 6 1b) 10 Stunden im Gemeinsamen Lernen (GL) + 4 Stunden an der Förderschule (FS) Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 1 GL FS GL 2 GL GL FS GL 3 GL GL FS GL 4 GL FS 5 GL 6 Stundenplangestaltung: Die Stundenplangestaltung ist variabel mit allen an den Schulen Beteiligten abzusprechen. In den ersten Wochen kann es zu Nachsteuerungsbedarf kommen. Stolpersteine sollten im offenen Gespräch angesprochen werden. In der den Gegebenheiten angemessenen Flexibilität werden Lösungen entwickelt. Seminarveranstaltungen: In wenigen Ausnahmefällen müssen Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter an einem weiteren Wochentag an Seminarveranstaltungen teilnehmen. Diese Veranstaltungen werden aber am Nachmittag stattfinden. Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sollten an diesen Tagen in den ersten Stunden unterrichten, damit die Ausbildung kontinuierlich an 4 Tagen pro Woche an den Schulen gesichert ist. Hinweis: Bei der Aufstellung wird von einer Dauer von 45 Minuten pro Schulstunde ausgegangen. Bei einer Stundentafel mit 60 Minuten Dauer pro Schulstunde, wird die Berechnung angepasst. 12

12. Regelungen Selbstständiger Unterricht / Bedarfsdeckender Unterricht Der Einsatz im Selbstständigen Unterricht von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern in der Ausbildung im Gemeinsamen Lernen sollte dem Aufgabenfeld einer sonderpädagogischen Lehrkraft entsprechen. Im ersten und im sechsten Quartal der Ausbildung findet kein Selbstständiger Unterricht statt. Grundsätzlich erteilen die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärterin den Quartalen zwei bis acht insgesamt 9 Stunden Selbstständigen Unterricht. Bei einem Zuweisungsmodell von 10 + 4 sind diese aufzuteilen: Im Rahmen der vierstündigen Ausbildung fallen zwei Stunden als Selbstständiger Unterricht an, in der Schwerpunktschule sieben Stunden. EIN EINSATZ DER LEHRAMTSANWÄRTERIN ODER DES LEHRAMTSANWÄRTERS ALLEINE IN EINER LERNGRUPPE DES GEMEINSAMEN LERNENS IST MÖGLICH, SOLL ABER AUSSCHLIEßLICH IN EINEM AUSGEBILDETEN ODER STUDIERTEN UNTERRICHTSFACH GESCHEHEN. Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sollten im Sinne einer auf die spätere Berufspraxis bezogene Ausbildung im Selbstständigen Unterricht die Möglichkeit erhalten, ihr Unterrichtsfach auch in der gesamten Lerngruppe und auch im Rahmen des Co- Teachings zu unterrichten. Dies könnte den Einsatz im Rahmen eines Differenzierungsangebotes in der Lerngruppe, die Gestaltung einer Kleingruppenarbeit, Beobachtung oder Diagnostikaufträge betreffen. 13