Musterberechnung 1. Eingabe der persönlichen Daten Bitte geben Sie die Anrede und das Geburtsdatum des Beamten ein. Der Name ist für die Beamtenversorgungsberechnung zwar nicht relevant, allerdings wird das Ergebnis personalisiert dargestellt. Die Eingaben der Anschrift und Kontaktdaten sind nicht zwingend notwendig. Sie helfen bei der Suche in den gespeicherten Daten.
2. Eingabe der Grunddaten Beispiel: Herr Max Mustermann ist 45 Jahre, verheiratet in der Steuerklasse 3 und hat keine Kinder. Seine Ehepartnerin ist nicht im öffentlichen Dienst und ebenfalls 1970 geboren. Sie sind seit 25 Jahren verheiratet. Kirchensteuerpflicht besteht nicht.
3. Eingabe der Dienstbezüge Beispiel: Herr Max Mustermann ist Bundesbeamter und ist in A7 Stufe 4 eingestuft. Er erhält vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 6,65 im Monat. Weitere steuerfreie Einkünfte oder zusätzliche Zulagen erhält er nicht.
4. Eingabe der Dienstzeit Beispiel: Herr Max Mustermann ist am 01.10.1990 in das Beamtenverhältnis eingetreten. Er hat über die ganze Zeit Vollzeit gearbeitet und hat vor, weiter in Vollzeit bis zum Pensionsbeginn als Beamter beschäftigt zu bleiben. Seine Regelaltersgrenze ist das vollendete 67. Lebensjahr. Bitte betätigen Sie den Button Drucken um die Berechnung durchzuführen und das Ergebnis als PDF anzuzeigen.
5. Berechnung Sie erhalten nun ein PDF, in dem Ihnen die aktuellen Nettodienstbezüge, das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit und im Alter sowie für Verheiratete das Witwen-/Witwergeld und die Versorgungslücke angezeigt werden. Nettodienstbezüge: Herr Mustermann erhält als Bundesbeamter in A7 Stufe 4 ein Grundgehalt von 2.467,85. Zusammen mit dem Familienzuschlag als Verheirateter und den vermögenswirksamen Leistungen bezieht er Bruttodienstbezüge von 2.598,46. Abzüglich der Lohnsteuer und dem Solidaritätszuschlag verbleiben ihm netto 2.431,87 im Monat. Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit: Mit den bisher zurückgelegten ruhegehaltfähigen Dienstjahren und der anzurechnenden Zurechnungszeit (2/3 der Zeit vom Eintritt der Dienstunfähigkeit bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres) kommt Herr Mustermann zum Berechnungszeitpunkt auf 34,72 Dienstjahre. Dadurch ergibt sich ein Ruhegehaltssatz von 62,28 % (1, 79375% pro Jahr). Seine ruhegehaltfähigen Dienstbezüge betragen 2.566,15 (derzeitige Dienstbezüge multipliziert mit dem Faktor 0,9901). Das daraus resultierende Ruhegehalt liegt unter der Mindestversorgung, so dass Herr Mustermann bei Dinetsunfähigkeit die Mindestversorgung 2015 in Höhe von 1.615,50 erhält. Zu seinen heutigen Nettodienstbezügen fehlen Herrn Mustermann im Falle der Dienstunfähigkeit 816,37. Altersruhegehalt mit 63 Jahren: Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge des Herrn Mustermann ergeben sich aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A7 Stufe 8 und betragen 2.886,55.Bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres erreicht Herr Mustermann eine ruhegehaltfähige Dienstzeit von fast 43 Jahren. Somit kommt der Höchstversorgungssatz von 71,75 % zur Anwendung. Beim Pensionseintritt mit 63 Jahren wird das Ruhegehalt um den maximalen Abschlag von 14,4 % gekürzt und ein Pflegeversicherungsbeitrag von 1,175 % abgezogen. Das Ruhegehalt beträgt 1.752,03. Nach Abzug von Steuern verbleiben 1.735,87. Die Versorgungslücke zu seinen Nettodienstbezügen aus der Endstufe der Besoldung beträgt 927,72 im Monat. Bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung ab 63 Jahren von 21,3 Jahren, beträgt der Kapitalbedarf 192.991, um die Versorgungslücke für diesen Zeitraum zu schließen. Altersruhegehalt mit 65 Jahren: Beim Pensionseintritt mit 65 Jahren wird das Ruhegehalt für Herrn Mustermann 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge um den maximalen Abschlag von 7,2 % gekürzt. Das Ruhegehalt beträgt vor Steuern 1.899,40. Es ist voll steuerpflichtig. Beginnt die Pension im Jahr 2035 wird dem Ruhestandbeamten nur ein Versorgungsfreibetrag von jährlich 390 gewährt. Nach Abzug von Steuern verbleiben Herrn Mustermann im Monat 1.860,07. Die Versorgungslücke zu seinen Nettodienstbezügen vor Ruhestandsbeginn beträgt 803,52. Bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung ab 65 Jahren von 19,9 Jahren beträgt der Kapitalbedarf 158.090, um die Versorgungslücke für diesen Zeitraum zu schließen. Altersruhegehalt mit 67 Jahren: Nur beim Pensionseintritt mit 67 Jahren erhält Herr Mustermann das Ruhegehalt nicht gekürzt. Das volle Ruhegehalt beträgt 2.046,76, nach der Besteuerung nur noch 1.961,60. Die monatliche Versorgungslücke zu dem zuvor bezogenen Nettodienstbezügen von 2.663,59 beträgt 681,99. Bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung ab 67 Jahren von 18,5 Jahren beträgt der Kapitalbedarf immer noch 126.289, um die Versorgungslücke für diesen Zeitraum zu schließen. Versorgung bei Tod: Die Ehefrau von Herrn Mustermann hat im Todesfall ihres Mannes zurzeit einen Witwengeldanspruch von monatlich 888,52 brutto. Dies entspricht dem Mindestwitwengeld. Das Witwengeld beträgt für Frau Mustermann 55 % des Ruhegehalts ihres Mannes, mindestens jedoch 888,52.