Informationen zur Beamtenversorgung - derzeitiger Rechtsstand - Wer kann in Ruhestand gehen Wann kann ich in Ruhestand gehen Wieviel kommt an Versorgung raus
Informationen zur Beamtenversorgung - derzeitiger Rechtsstand - Wer kann in Ruhestand gehen Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit, die eine Wartezeit von 5 Jahren erfüllen Wann kann ich in Ruhestand gehen Wieviel kommt an Versorgung raus
Informationen zur Beamtenversorgung - derzeitiger Rechtsstand - Wer kann in Ruhestand gehen Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit, die eine Wartezeit von 5 Jahren erfüllen mit gesetzlicher Altersgrenze Wann kann ich in Ruhestand gehen - 65. Lebensjahr (Lehrdienst 01.08. vor 65. Lj.) - 60. Lebensjahr Feuerwehrdienst Antragsruhestand - ab 64. Lebensjahr (Lehrdienst zum 01.02.) - ab 60. Lebensjahr Schwerbehinderte wegen Dienstunfähigkeit (aus gesundheitlichen Gründen) nach Feststellung durch Amtsarzt Wieviel kommt an Versorgung raus
Informationen zur Beamtenversorgung - derzeitiger Rechtsstand - Wer kann in Ruhestand gehen Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit, die eine Wartezeit von 5 Jahren erfüllen mit gesetzlicher Altersgrenze Wann kann ich in Ruhestand gehen - 65. Lebensjahr (Lehrdienst 01.08. vor 65. Lj.) - 60. Lebensjahr Feuerwehrdienst Antragsruhestand - ab 64. Lebensjahr (Lehrdienst zum 01.02.) - ab 60. Lebensjahr Schwerbehinderte wegen Dienstunfähigkeit (aus gesundheitlichen Gründen) nach Feststellung durch Amtsarzt Wieviel kommt an Versorgung raus Versorgung richtet sich nach den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und der Dienstzeit
Ruhegehaltfähige Dienstbezüge Grundgehalt aktuelle Bezüge bei Vollbeschäftigung Familienzuschlag mindestens 2 Jahre bezogen Ruhegehaltfähige Zulagen
Ruhegehaltfähige Dienstbezüge Grundgehalt Familienzuschlag Ruhegehaltfähige Zulagen Anpassungsfaktoren (1) 0,99458 ab 01.07.2003 (2) 0,98917 ab 01.04.2004 (3) 0,98375 ab 01.08.2004 (4) 0,97833 ab 01.10.2007 (5) 0,97292 (6) 0,96750 (7) 0,96208 (8) 0,95667
Ruhegehaltfähige Dienstzeit ab 17. Lebensjahr jede Zeit im Beamtenverhältnis Wehr- / Zivildienst vorgeschriebene Ausbildung - Lehre - Studium max. 3 Jahre -... je nach Laufbahn weitere Zeiten möglich Zeit einer Beurlaubung ist nicht ruhegehaltfähig Ausnahme: Beurlaubung liegt im öffentlichen Interesse, z. B. Auslandsschuldienst Teilzeit nur anteilig nach der Stundenzahl Altersteilzeit zu 9/10
Berechnung des Ruhegehaltssatzes Summe der ruhegehaltfähigen Dienstjahre x Faktor 1,875 = Ruhegehaltssatz (maximal 75,00 %) Höchstsatz wird mit 40 Dienstjahren erreicht Bei Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit vor dem 60. Lebensjahr wird zusätzlich der Zeitraum vom Ruhestand bis zum 60. Lebensjahr zu 2/3 angerechnet (sog. Zurechnungszeit) Ausnahmen bei Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfall
Abschläge bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung Kürzung 3,6 % pro Jahr = 0,3 % pro Monat max. für 3 Jahre = max. 10,8 % Bei Antragsruhestand 64 ==> Differenz zum 65. Lebensjahr Bei Schwerbehinderten und Dienstunfähigen ==> Differenz zum 63. Lebensjahr Bei Feuerwehrdienst ==> Differenz zum 60. Lebensjahr Kürzung gilt lebenslang auch für Hinterbliebene Kürzung erfolgt vom Ruhegehalt (Betrag), nicht vom Ruhegehaltssatz
Verringerung des Versorgungsniveaus seit 2003 zeitgleich mit den nächsten acht Anpassungen seit dem 01.01.2003 wird das Versorgungsniveau stufenweise abgesenkt im Endausbau wird der Höchstsatz der Versorgung 71,75 % statt bisher 75 % und der jährliche Steigerungssatz entsprechend 1,79375 % statt bisher 1,875 % betragen bis zur achten Anpassung gelten die bisherigen Sätze weiter, allerdings wird durch einen sog. Anpassungsfaktor das Versorgungsniveau gemindert derzeitiger Anpassungsfaktor 0,97833; effektiver Höchstsatz damit zur Zeit ca. 73,37 % Bitte beachten Sie: Die Versorgung richtet sich immer nach dem Rechtsstand zum Zeitpunkt des Ruhestands. Vorherige Auskünfte sind immer unverbindlich. Ansprechpartner: A H Frau Staudigl 16-26780 I O Frau Fleischer 16-26500 P Z Herr Wagner 16-26788 Gruppenltg. Herr Friedl 16-28579 POR P 4.211 Rosenheimer Str. 118 versorgung.por@muenchen.de
Dienstrechtsreform in Bayern *) Anhebung der Altersgrenzen auch in der Beamtenversorgung Übergangsregelungen / Ausnahmetatbestände wie im Rentenrecht Antragsruhestand mit 64 Jahren (bzw. 60 Jahre für Schwerbehinderte) weiterhin möglich (mit Abschlägen 3,6 %/Jahr) Anhebung ab Jahrgang 1947 um 1 Monat/Jahr ab Jahrgang 1959 weiter um 2 Monate/Jahr Volle Wirksamkeit (Altersgrenze 67) ab Geburtsjahrgang 1964 mit 45 Dienstjahren: abschlagsfrei Ruhestand ab dem 65. Lebensjahr Feuerwehr: bei langjährigem Schichtdienst Ruhestand mit 60 J. Lehrer : Ende des Schuljahres, in dem die Altergrenze erreicht wird (auf Antrag: Beginn des Schuljahrs) *) vorbehaltlich der gesetzlichen Regelungen