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Transkript:

Datum: 10.12.2014 Herausgeber: L/K-MVZB-K Branche: Kranken Sachgebiet: APKV 30.1 Information für Geschäftspartner Kranken: Einführung des optimierten Tarifs PflegetagegeldBest (PZTB03) und der Ergänzungstarife Pflegetagegeld Erhöhung ambulant (PZTA03) und Pflege Einmalauszahlung (PZTE03) Zum 01. Januar 2015 wird das Best-Segment im Bereich Pflegetagegeld gezielt weiterentwickelt. Anstatt des Tarifs PflegetagegeldBest (PZTB02) stehen ab dem 01. Januar 2015 drei Tarife, ein optimierter Pflege-Haupttarif und zwei Pflege-Ergänzungstarife, zur Verfügung: Der optimierte Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03), der im Neugeschäft den PZTB02 ablöst. Der Tarif Pflegetagegeld Erhöhung ambulant (PZTA03), welcher eine auf den Kunden zugeschnittene Ergänzung des Tarifs PflegetagegeldBest (PZTB03) in den Pflegestufen I und II ambulant ermöglicht. Der Tarif Pflege Einmalauszahlung (PZTE03), der eine flexibel wählbare Einmalauszahlung bereits ab Pflegestufe I beinhaltet. Die Einmalauszahlung ist im neuen Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) damit nicht mehr enthalten und wird durch den optionalen Ergänzungstarif Pflege Einmalauszahlung (PZTE03) abgedeckt. Anlagen: Anlage 1 Leistungsübersicht der Pflegetarife Anlage 2 Leistungssynopse PZTB03 und PZTB02 Anlage 3 Beitragstabellen für die Pflegetarife Anlage 4 Anhang mit Details zum Tarif Seite 1 / 13

Inhaltsverzeichnis: 1. Zielgruppe und Versicherungsfähigkeit... 2 2. Produkt- und Leistungsbeschreibung PflegetagegeldBest (PZTB03)... 3 3. Produkt- und Leistungsbeschreibung Pflegetagegeld Erhöhung ambulant (PZTA03)... 4 4. Produkt- und Leistungsbeschreibung Pflege Einmalauszahlung (PZTE03)4 5. Leistungsvergleich und Leistungssynopse... 5 6. Altersrückstellungen... 5 7. Weltweiter Versicherungsschutz... 5 8. Erhöhungsoptionen... 6 9. Dynamisierung... 7 10. Ruhensmöglichkeit... 8 11. Serviceleistungen... 9 12. Antragsaufnahme und Policierung... 9 13. Risikoprüfung... 10 14. Verkaufsrichtlinien... 10 15. Beiträge und KV-Profi... 11 16. Verkaufssysteme... 11 17. Courtage... 11 18. Öffnungsfenster... 12 19. Druckstücke... 12 1. Zielgruppe und Versicherungsfähigkeit Der Tarif PZTB03 eignet sich für junge und ältere PKV- und GKV- Versicherte, die die finanziellen Lücken der gesetzlichen Pflegeversicherung auf hohem Niveau abdecken möchten. Die beiden Ergänzungstarife PZTE03 und PZTA03 eignen sich insbesondere für alle, die den Wunsch haben, so lange wie möglich zu Hause gepflegt zu werden. Aufnahmefähig in den Tarifen PZTB03, PZTA03 und PZTE03 sind Personen, deren ständiger Wohnsitz in Deutschland liegt. Für die Versicherungsfähigkeit des Tarifs PZTB03 gelten keine Besonderheiten. Versicherungsfähig im Tarif PZTA03 sind Personen, für die gleichzeitig der Tarif PZTB03 besteht. Versicherungsfähig im Tarif PZTE03 sind Personen, für die mindestens ein weiterer Pflegezusatztarif (PZTB03, PZTB02, PZTG02, PZTP02, PZTBest, PZT, PZT3) besteht. Die Tarife 595 und 596 werden hierbei nicht zu den möglichen Pflegezusatztarifen gezählt (aufgrund unterschiedlicher Pflegestufendefinition). Seite 2 / 13

2. Produkt- und Leistungsbeschreibung PflegetagegeldBest (PZTB03) Der Tarif PZTB03 leistet wie bereits die beiden Vorgängertarife PZTB02 und PZTBest ein unbefristetes Pflegetagegeld bei Vorliegen von Pflegebedürftigkeit sowie erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (sogenannte Pflegestufe 0 ). Wichtige Leistungen, die sich im Vorgängertarif PZTB02 bewährt haben, werden in den Tarif PZTB03 unverändert übernommen. Das sind z.b.: Pflegetagegeld bei ambulanter oder stationärer Betreuung: - Ambulant: Pflegestufe I: 30 %, Pflegestufe II: 60 %, Pflegestufe III: 100 % des versicherten Tagessatzes - Stationär: Pflegestufe I, II und III: 100 % des versicherten Tagessatzes - Volle Leistung bei ambulanter Pflege durch Familienmitglieder und/oder ehrenamtliche Helfer (Laienpflege). Betreuungsgeld bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz ( Pflegestufe 0 ): 30 % des versicherten Tagessatzes, solange noch keine Pflegestufe anerkannt ist. Beitragsbefreiung im Leistungsfall (ab Pflegestufe III). Pflege-PrivatGarantie. Keine Warte- oder Karenzzeiten. Verbesserungen zum Vorgängertarif PZTB02 bestehen vor allem in den folgenden Punkten: Weltweiter Versicherungsschutz ohne Ausdehnungsvereinbarung. Erweiterte Erhöhungsoptionen, bis zu 30% max. 30 EUR des versicherten Tagessatzes bis zum vollendeten 70. Lebensjahr. Möglichkeit den Vertrag bei Arbeitslosigkeit sowie Elternzeit ruhend zu stellen. Integration des Hausnotrufs analog Tarif PflegetagegeldPlus (PZTP02). Erweiterung der bisherigen telefonischen Pflegeberatung durch eine aufsuchende Pflegeberatung (zu Hause) und damit eine deutliche Verbesserung der Serviceleistungen. Dynamische Erhöhung des versicherten Tagessatzes um 10% alle 36 Monate (kaufmännisch gerundet auf 5 EUR, mindestens 5 EUR) bis zum vollendeten 70. Lebensjahr (bisher bis zum vollendeten 69. Lebensjahr), auch im Leistungsfall. Kündigungsfrist zum Ende des Monats, der auf den Zugang der Kündigung des Kunden bei der APKV folgt. Die Einmalauszahlung ist im neuen Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) nicht mehr enthalten und wird durch den optionalen Ergänzungstarif Pflege Einmalauszahlung (PZTE03) abgedeckt. Bitte beachten Sie: Bei teilstationärer Pflege wird die gleiche Leistung wie bei ambulanter Pflege erbracht. Seite 3 / 13

3. Produkt- und Leistungsbeschreibung Pflegetagegeld Erhöhung ambulant (PZTA03) Bei Tarif Pflegetagegeld Erhöhung ambulant (PZTA03) handelt es sich ebenfalls um einen Pflegetagegeldtarif. In Pflegestufe I ambulant wird 70% und in Pflegestufe II ambulant 40% des versicherten Tagessatzes geleistet. Für den Tarif PZTA03 ist es möglich, einen separaten Tagessatz zu wählen. Dieser Tagessatz muss nicht mit dem Tagessatz im Tarif PZTB03 übereinstimmen, darf diesen aber nicht überschreiten. Somit kann durch den Tarif PZTA03 die Leistung des Tarifs PZTB03 in den Pflegestufen I und II ambulant jeweils auf bis zu 100% (bei gleicher Tagessatzwahl des Tarifs PZTB03) erhöht werden. Die Regelungen des Tarifs PZTA03 entsprechen bei der Beitragsbefreiung, dem Geltungsbereich, der Ruhensmöglichkeit, der Kündigungsfrist sowie den Warte- oder Karenzzeiten den Regelungen des Tarifs PZTB03. Der Tarif PZTA03 enthält ebenfalls Erhöhungsoptionen sowie die dynamische Erhöhungsmöglichkeit des versicherten Tagessatzes bis zum vollendeten 70. Lebensjahr (jeweils im selben Maße wie bei Tarif PZTB03). Analog zum Tarif PZTB03 wird bei teilstationärer Pflege die gleiche Leistung wie bei ambulanter Pflege erbracht. Bitte beachten Sie: Dieser Tarif kann nur zusammen mit Tarif PZTB03 abgeschlossen werden sowie bestehen und leistet ausschließlich in den Pflegestufen I und II ambulant. 4. Produkt- und Leistungsbeschreibung Pflege Einmalauszahlung (PZTE03) Der Tarif Pflege Einmalauszahlung (PZTE03) leistet in Form einer einmaligen Auszahlung bei erstmaliger Feststellung der Pflegebedürftigkeit (nach mind. Pflegestufe I) und endet nach Leistung der Einmalauszahlung. Die Höhe der Auszahlung kann zu Vertragsbeginn flexibel in 250 EUR Schritten zwischen 500 EUR und 15.000 EUR gewählt werden. Bitte beachten Sie: Der Tarif PZTE03 kann nur zusammen mit Tarif PZTB03 (oder zu einem bereits bestehenden PZTB03) abgeschlossen werden und kann nicht ohne einen Pflegetagegeldtarif (Grundabsicherung) bestehen. Die Regelungen des Tarifs PZTE03 entsprechen bei der Ruhensmöglichkeit, der Kündigungsfrist sowie den Warte- oder Karenzzeiten den Regelungen des Tarifs PZTB03. Seite 4 / 13

Weitere Leistungen des Tarifs PZTE03 sind z.b.: Weltweiter Versicherungsschutz bei Grundabsicherung PZTB03, ansonsten ist der Geltungsbereich abhängig von der jeweiligen Grundabsicherung. Erhöhungsoptionen um bis zu 30% max. 3000 EUR der versicherten Einmalauszahlung bis zum vollendeten 70. Lebensjahr. Dynamische Erhöhung der versicherten Einmalauszahlung um 10% alle 36 Monate (kaufmännisch gerundet auf 250 EUR, mindestens 250 EUR) bis zum vollendeten 70. Lebensjahr, auch bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz. 5. Leistungsvergleich und Leistungssynopse Ein Vergleich der Leistungen der Tarife PZTB03, PZTA03 und PZTE03 finden Sie in der Anlage 1. Eine Leistungssynopse der Tarife PZTB03 und PZTB02 finden Sie in der Anlage 2. 6. Alterungsrückstellungen Die Tarife PZTB03, PZTA03 und PZTE03 sind mit Alterungsrückstellungen kalkuliert. 7. Weltweiter Versicherungsschutz Die Tarife PZTB03 und PZTA03 bieten einen weltweiten Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz wird auch bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts ins Ausland außerhalb EU / EWR / Schweiz automatisch fortgesetzt. Es ist kein Antrag auf Ausdehnung notwendig. Das Pflegetagegeld wird auch außerhalb EU / EWR / Schweiz in den unter Produkt und Leistungsbeschreibung genannten Leistungshöhen erbracht. Insbesondere werden bei Tarif PZTB03 für stationäre Pflege in den Pflegestufen I, II und III 100% des versicherten Tagessatzes ausbezahlt. Die für eine Begutachtung im Ausland außerhalb EU / EWR / Schweiz entstehenden Mehrkosten (im Vergleich zu den Kosten, die bei einer Begutachtung in Deutschland entstehen würden), sind vom Versicherten zu tragen. Für den Kunden besteht auch die Möglichkeit, eine Begutachtung in Deutschland zu verlangen. In diesem Fall würde die APKV die Kosten für Seite 5 / 13

die Begutachtung tragen (nicht aber die Reise- oder Unterbringungskosten). Der Geltungsbereich im Tarif PZTE03 hängt vom Geltungsbereich in der Grundabsicherung ab. Bei Grundabsicherung im Tarif PZTB03 besteht somit weltweiter Versicherungsschutz. 8. Erhöhungsoptionen In den Tarifen PZTB03, PZTA03 und PZTE03 wird dem Kunden das Recht eingeräumt, bei festgelegten objektiven Anlässen den Tagessatz / Einmalauszahlungsbetrag ohne erneute Gesundheitsprüfung innerhalb festgelegter Grenzen zu erhöhen. Die festgelegten Anlässe sind: Abschluss von Berufsausbildung oder Studium (einmalig, bis zum vollendeten 34. Lebensjahr). Kompletter Wegfall Beihilfeanspruch. Besondere persönliche, familienbezogene Anlässe (Geburt oder Adoption eines Kindes, Tod eines leiblichen Kindes oder Adoptivkindes, Heirat oder Begründung einer eingetragene Lebenspartnerschaft, Scheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, Tod des Ehepartners oder des eingetragenen Lebenspartners). Die Gruppe der familienbezogenen Anlässe ist auf eine maximal zweimalige Optionswahrnehmung während der Vertragslaufzeit beschränkt. Kauf einer Immobilie zur Selbstnutzung mit einem Kaufpreis von mindestens 100.000 EUR (einmalig im Vertragsverlauf). Hierbei gelten gewisse einschränkende Bedingungen. Die wichtigsten Regelungen im Überblick: Erhöhung um bis zu 30% (aufgerundet auf die nächste 5-EUR-Stufe), maximal um 30 EUR bei Tarif PZTB03 bzw. Erhöhung um bis zu 30% (aufgerundet auf die nächste 250-EUR-Stufe), maximal um 3000 EUR bei Tarif PZTE03. Die Erhöhungsoptionen können bis zum vollendeten 70. Lebensjahr geltend gemacht werden (mit Ausnahme des Anlasses Abschluss Berufsausbildung / Studium dieser Anlass kann nur bis zum vollendeten 34. Lebensjahr geltend gemacht werden, s. oben). Es dürfen zum Zeitpunkt des Antrags auf Wahrnehmung einer Erhöhungsoption noch keine Pflegebedürftigkeit und noch keine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegen. Bitte beachten Sie: Die Erhöhungsoptionen im Tarif PZTA03 sind an Tarif PZTB03 gekoppelt. Das heißt: Immer genau dann, wenn im Tarif PZTB03 eine Erhöhung des Tagessatzes im Rahmen einer Erhöhungsoption erfolgt, wird auch der Tagessatz im Tarif PZTA03 erhöht. Es kann hierbei nicht gesondert für den Tarif PZTA03 eine Erhöhung verlangt werden. Seite 6 / 13

Für den Tarif PZTA03 wird der Tagessatz um den Prozentsatz erhöht, der sich aus der Erhöhung im Tarif PZTB03 nach Rundung auf die nächste 5- EUR-Stufe (maximal 30 EUR) ergibt. Der neue Tagessatz wird anschließend kaufmännisch auf 1 EUR gerundet. Beispiel: Ein Kunde hat am 01.01.2015 einen Tagessatz von 60 EUR im Tarif PZTB03 und einen Tagessatz von 30 EUR im Tarif PZTA03 versichert. Am 05.02.2015 verstirbt die Ehefrau des Kunden und der Kunde verlangt am 02.03.2015 eine Erhöhung des Tagessatzes im Tarif PZTB03 um 20%. Der Tarif PZTB03 wird um 20% erhöht und es ergibt sich ein Wert von 72 EUR. Dieser Wert wird auf die nächste 5-EUR-Stufe aufgerundet und es ergibt sich ein neuer Tagessatz von 75 EUR. Die Erhöhungsoption im Tarif PZTB03 führt zu einer effektiven Erhöhung von 15 EUR bzw. 25%. Somit wird der Tagessatz im Tarif PZTA03 um 25% erhöht und es ergibt sich ein neuer Wert von 37,50 EUR, der noch kaufmännisch auf 1 EUR gerundet wird. Insgesamt ergibt sich ein neuer Tagessatz im Tarif PZTA03 von 38 EUR. Bitte beachten Sie außerdem: Der Tarif PZTE03 ist nicht an den PZTB03 gekoppelt und kann deshalb unabhängig von diesem erhöht werden. 9. Dynamisierung Der versicherte Tagessatz / Einmalauszahlungsbetrag der Tarife PZTB03, PZTA03 und PZTE03 wird alle 36 Monate bis zum vollendeten 70. Lebensjahr ohne Gesundheitsprüfung erhöht. Die Erhöhung erfolgt auch bei Pflegebedürftigkeit oder erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (Tarif PZTE03 endet nach erstmaligem Eintritt der Pflegebedürftigkeit und Leistung der Einmalauszahlung). Analog dem bisherigen Vorgehen gilt: Es gilt das Widerspruchsverfahren für die versicherten Personen. Danach kann der dynamischen Erhöhung zweimal in Folge widersprochen werden. Beim dritten Widerspruch in Folge erlischt das Recht zur Dynamik. Falls danach eine Tagessatzerhöhung gewünscht wird, ist dies nur mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich. Im Tarif PZTB03 wird der Tagessatz um 10% (kaufmännisch auf volle 5 EUR gerundet mit mind. 5 EUR Erhöhung) erhöht. Im Tarif PZTE03 wird der Einmalauszahlungsbetrag um 10% (kaufmännisch auf volle 250 EUR gerundet mit mind. 250 EUR Erhöhung) erhöht. Die Erhöhung im Tarif PZTA03 ist, analog der Regelung bei den Erhöhungsoptionen, an den Tarif PZTB03 gekoppelt. Das heißt: Immer genau dann, wenn im Tarif PZTB03 eine Dynamisierung des Tagessatzes erfolgt, wird auch der Tagessatz im Tarif PZTA03 erhöht. Es kann keine eigene Dynamisierung für den Tarif PZTA03 durchgeführt werden oder der Dynamisierung separat widersprochen werden. Für den Tarif PZTA03 wird der Tagessatz, analog dem Vorgehen bei den Seite 7 / 13

Erhöhungsoptionen, um den Prozentsatz erhöht, der sich aus der Erhöhung im Tarif PZTB03 nach kaufmännischer Rundung auf 5 EUR (mind. 5 EUR) ergibt. Der neue Tagessatz wird kaufmännisch auf volle EUR gerundet. Bitte beachten Sie: Der Tarif PZTE03 ist nicht an den PZTB03 gekoppelt und kann deshalb unabhängig von diesem dynamisiert werden. 10. Ruhensmöglichkeit In den Tarifen PZTB03, PZTA03 und PZTE03 wird dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt, den Tarif bei Arbeitslosigkeit oder Elternzeit vorübergehend ruhend zu stellen: Einmalig im Vertragsverlauf bei Arbeitslosigkeit. Einmalig pro Kind bei Elternzeit. Während der Tarif ruhend gestellt ist, sind keine Beiträge zu entrichten; für die Dauer des Ruhens besteht auch kein Leistungsanspruch. Die Dauer der Ruhensphase wird jeweils im Vorhinein festgelegt: bei Arbeitslosigkeit: fester, nicht variabler Zeitraum von 12 Monaten; bei Elternzeit: Zeitraum von 12, 24 oder 36 Monaten. Den Zeitraum wählt der Kunde bei Beantragung der Ruhensphase. Nach Ablauf der Ruhensdauer erfolgt die Reaktivierung des Tarifs unter Anrechnung der zuvor angesammelten Alterungsrückstellungen. Eine vorzeitige Beendigung der Ruhensphase ist nicht möglich. Bitte beachten Sie: Die Ruhensmöglichkeit im Tarif PZTA03 ist an die Ruhensmöglichkeit im Tarif PZTB03 gekoppelt: Wird für den Tarif PZTB03 eine Ruhensphase vereinbart, dann gilt diese automatisch auch für den Tarif PZTA03. Eine gesonderte Beantragung des Ruhens allein für den Tarif PZTA03 ist nicht möglich. Bitte beachten Sie außerdem: Eine Ruhensphase des Tarifs PZTE03 kann gesondert beantragt werden. Besonderheit bei Tarif PZTE03: Tritt während der Ruhensphase eine Pflegebedürftigkeit ein, wird die Einmalleistung nachträglich, d.h. nach Beendigung des Ruhens, ausgezahlt und der Tarif wird beendet. Seite 8 / 13

11. Serviceleistungen Der Tarif PZTB03 bietet zusätzlich zu den Serviceleistungen aus dem Tarif PZTB02, die aus der PPV bekannten Serviceleistungen der COMPASS Private Pflegeberatung GmbH. Die folgenden Leistungen werden von COMPASS, ergänzend zu den telefonischen Serviceleistungen aus dem Tarif PZTB02, auch aufsuchend, das heißt bei den Kunden zu Hause, während der gesamten Vertragslaufzeit (auch bevor für die versicherte Person Anspruch auf Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit oder erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz nach Tarif PZTB03 besteht) erbracht: Beratung zu Pflegeleistungen verschiedener Träger, wie z.b. der privaten oder sozialen Pflegepflichtversicherung und der Sozialhilfe, und Unterstützung bei der Beantragung von Pflegeleistungen nach dem SGB XI. Beratung zu sowie Nennung und Vermittlung von Pflegeleistungen, wie z.b. ambulante Pflegedienste, stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege. Diese Leistungen werden innerhalb von 24 Stunden nach der Anfrage erbracht. Beratung zu sowie Nennung und Vermittlung von Pflegeschulungen für Pflegepersonen der versicherten Person, Assistance-Leistungen, wie z.b. Angebote von Selbsthilfegruppen, psychologischen Einrichtungen, Verbänden oder sonstigen Institutionen im Gesundheitswesen, Wohnumfeldberatungen sowie behindertengerechte Umgestaltung von Fahrzeugen. Beratung zu sowie Nennung und Vermittlung von Informationen zur Prävention (zum Beispiel Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung), Demenzberatung sowie psychosoziale Beratung und Begleitung. Diese Leistungen wurden bisher (im Tarif PZTB02) weder bei der versicherten Person zu Hause, noch telefonisch erbracht. 12. Antragsaufnahme und Policierung Die Antragsannahme und Policierung der Tarife PZTB03, PZTA03 und PZTE03 ist ab dem Einführungstermin 01. Januar 2015 möglich. Der früheste Versicherungsbeginn ist der 01. Januar 2015. Folgende Antragsformulare stehen Ihnen zur Verfügung: Formulare PDF-Antrag Pflegezusatz PDF-Antrag PZTB03, PZTA03 und PZTE03 Druckstücknummer und Gültigkeit SO-51-065Z0 (04V) Vermittler, gültig vom 01.01.2015 31.12.2015 SO-51-098Z0 (00) Vermittler, gültig vom 01.01.2015 31.12.2015 Seite 9 / 13

13. Risikoprüfung Für alle drei Tarife erfolgt die gleiche Risikoprüfung wie im bereits bestehenden Tarif PZTB02. 14. Verkaufsrichtlinien Besonderheit zu den Pflege-Ergänzungstarifen Die Ergänzungstarife PZTA03 und PZTE03 können nur gemeinsam mit bzw. zu einem bereits bestehenden PZTB03 abgeschlossen werden. Mindestaufnahmealter Für alle drei Tarife sechs Jahre. Abweichend davon können Kinder unter sechs Jahren versichert werden, wenn alle altersentsprechenden U-Untersuchungen vorgelegt werden und sich daraus keine pflegerisikorelevanten Sachverhalte ergeben. Höchstaufnahmealter Bis zum vollendeten 70. Lebensjahr. Versicherbarer Tagessatz/Einmalauszahlungsbetrag PflegetagegeldBest (PZTB03) Pflegetagegeld Erhöhung ambulant (PZTA03) Pflege Einmalauszahlung (PZTE03) Mind. 10 EUR Mind. 5 EUR Mind. 500 EUR Max. 150 EUR Max. 150 EUR Max. 15.000 EUR Der maximale Tagessatz von 150 EUR gilt auch, wenn der Tarif PZTB03 in Kombination mit geschlossenen PZT-Tarifen oder dem Tarif PZTP02 abgeschlossen wird. Die Tagessätze der Tarife PZTA03 und PZTG02 (PflegeBahr) werden nicht angerechnet. Der Tagessatz des Tarifs PZTA03 darf den Tagessatz des Tarifs PZTB03 nicht übersteigen Analog bisherigem Vorgehen kann der maximale Tagessatz / Einmalauszahlungsbetrag im Rahmen der Dynamik und der Erhöhungsoptionen überschritten werden Seite 10 / 13

Tagessatz-/Einmalauszahlungsbetrag- Schritte PflegetagegeldBest (PZTB03) Pflegetagegeld Erhöhung ambulant (PZTA03) Pflege Einmalauszahlung (PZTE03) 5 EUR 1 EUR 250 EUR Diese Tagessatz-/Einmalauszahlungsbetrag-Schritte gelten für das Neugeschäft, für die Nachversicherung, die Dynamisierung und die Erhöhungsoptionen. Anwartschaftsversicherung (AwV)/Risikoanwartschaftsversicherung (Ris.AwV) Für die Tarife PZTB03, PZTA03 und PZTE03 beträgt der AwV-Prozentsatz jeweils 85%. Eine Risiko-Anwartschaftsversicherung ist nicht möglich. Garantierte Beitragsentlastung im Alter (V-Variante) Eine V-Variante zur garantierten Beitragsentlastung im Alter kann zu den Pflegezusatztarifen nicht vereinbart werden. Die Verkaufsrichtlinien finden Sie aktualisiert ab Januar 2015 im Maklerportal. 15. Beiträge Die Beitragstabelle für jeweils 10 EUR versicherten Tagessatz im Tarif PZTB03 und im Tarif PZTA03 sowie für 500 EUR Einmalauszahlung im Tarif PZTE03 finden Sie in der Anlage 3. 16. Verkaufssysteme KV-Profi: Die neuen Tarife PZTB03, PZTA03, und PZTE03 stehen im KV- Profi mit Auslieferung des Updates Dezember 2014 in der 51 KW zur Verfügung. Allianz Kranken Maklersoftware (AKMS): Die neuen Tarife PZTB03, PZTA03 und PZTE03 stehen in AKMS mit Deployment in KW 04 / 2015 zur Verfügung (produktiv ab 21. Januar 2015). 17. Courtage Die neuen Pflegetarife werden analog dem bisherigen Tarif PflegetagegeldBest (PZTB02) verprovisioniert. Seite 11 / 13

Bitte beachten Sie : Die Aktivierung nach einer Ruhensphase löst keinen Provisionsanspruch auf den laufenden Beitrag bzw. auf die Differenz zum Altbeitrag aus. Während der Ruhenszeit wird keine Bestandspflegecourtage vergütet. Der höhere Beitrag aufgrund eines Altersgruppenwechsels/einer Beitragsanpassung löst ebenfalls keinen Provisionsanspruch aus. Bei der Ausübung der Erhöhungsoption während der Ruhenszeit wird der Mehrbeitrag aufgrund des erhöhten Tagegeldes verprovisioniert, sobald der Tarif wieder aktiviert ist, d.h. wieder Beiträge bezahlt werden. Während der normalen Vertragslaufzeit wird bei Ausübung der Erhöhungsoption der Mehrbeitrag verprovisioniert. Die Beitragsfreistellung des Vertrages im Leistungsfall löst eine Stornobetrachtung aus. 18. Öffnungsfenster Für Versicherungsnehmer, die den Tarif PZTB02 kürzlich abgeschlossen haben, besteht die Möglichkeit ohne erneute Risikoprüfung in die Tarife PZTB03 und PZTE03 zu wechseln. Wer unter welchen Voraussetzungen wechseln kann und was sonst noch zu beachten ist finden Sie in Anlage 4. Bitte beachten Sie außerdem: Eine Bearbeitung der eingehenden Anträge aus dem Öffnungsfenster Pflege erfolgt voraussichtlich ab KW 03/2015. 19. Druckstücke Versicherungsbedingungen (AVB) Folgende AVB-Druckstücke stehen Ihnen ab sofort zur Verfügung: Druckstück Allgemeine Regelungen zum Baustein Pflegetagegeld- Zusatzversicherung (Teil A Ziffer 1) Tarifbedingungen für den Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) - Einzelversicherung (Teil A Ziffer 2) Tarifbedingungen für den Tarif Pflegetagegeld Erhöhung ambulant (PZTA03) - Einzelversicherung (Teil A Ziffer 2) Tarifbedingungen für den Tarif Pflege Einmalauszahlung (PZTE03) - Einzelversicherung (Teil A Ziffer 2) Artikelnummer B45130700Z0 B4U143500Z0 B4U143600Z0 B4U143700Z0 Seite 12 / 13

Tarifbedingungen für den Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) - Gruppenversicherung (Teil A Ziffer 2) Tarifbedingungen für den Tarif Pflegetagegeld Erhöhung ambulant (PZTA03) - Gruppenversicherung (Teil A Ziffer 2) Tarifbedingungen für den Tarif Pflege Einmalauszahlung (PZTE03) - Gruppenversicherung (Teil A Ziffer 2) Sonderbedingungen für die Anwartschaftsversicherung zum Baustein Pflegetagegeld-Zusatzversicherung - Einzelversicherung (Teil A Ziffer 3) - Gruppenversicherung (Teil A Ziffer 3) B4U153500Z0 B4U153600Z0 B4U153700Z0 B45131100Z0 B45151400Z0 Es schließen sich die Teile B - Pflichten für alle Bausteine (B4 51-B-EKZ0) und C - Allgemeine Regelungen (B4 51-C-EKZ0) der Versicherungsbedingungen Private Krankenversicherung an. Sie finden die AVB-Druckstücke (Komplettfassung) im Maklerportal. Verkaufsunterlagen Folgende Druckstücke können ab dem 10. Dezember 2014 über Ihre Drucksachenbestellung bestellt werden: Druckstück Verkaufschart Themenheft Pflege Produktsteckbrief Ratgeber Pflege Drucknummer MMK--3102Z0 MM---2030Z0 MMK--3025Z0 MM---2034Z0 Seite 13 / 13