Palliativ Care Rechtliche Aspekte. Hygienetag 2018

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Transkript:

Palliativ Care Rechtliche Aspekte Hygienetag 2018 Verfasser: Mag. Christoph Baumgärtner, MSc 19.04.2018

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Menschenrecht würdevolles Sterben Jeder Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben. Das schließt den Anspruch auf Sterbebegleitung und bestmögliche Schmerzbehandlung mit ein.

Sterbehilfe in Europa Sterbehilfe Erlaubt Jede Form der Sterbehilfe verboten Beihilfe zur Selbsttötung erlaubt (assistierter Suizid) Passive Sterbehilfe erlaubt Unklare Gesetzeslage

Passive Sterbehilfe Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen und Einsatz von leidensmindernden Maßnahmen. Ihr Ziel ist es, Leiden zu mindern, wobei die Möglichkeit des vorzeitigen Todes in Kauf genommen wird. Die Entscheidung auf eine lebensverlängernde Therapie zu verzichten oder diese zu unterbrechen, obliegt dem Arzt unter Berücksichtigung des Willens der betroffenen Menschen. Im Zweifelsfall ist das menschliche Leben zu schützen. Die passive Sterbehilfe ist in Österreich erlaubt.

Aktive Sterbehilfe Gezielte Maßnahmen, die den Tod direkt herbeiführen. Arzt greift bewusst ein, um das Leben auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten zu beenden. In Österreich ist die aktive Sterbehilfe verboten. 77 StGB - bei Töten auf Verlangen droht ein Strafmaß zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Dasselbe Strafmaß droht gem. 78 StGB bei Mitwirkung am Selbstmord

Unterschied Tötung auf Verlangen und Mitwirkung am Selbstmord Tötung auf Verlangen letzten Kausalbeitrag zur Tötung setzt ein Dritter Mitwirkung am Selbstmord letzten Kausalbeitrag zur Tötung setzt sterbewillige Person selbst

Indirekte Sterbehilfe Eine Beschleunigung des Todeseintritts wird aufgrund von Nebenfolgen von therapeutischen Maßnahmen (z. B. Schmerztherapie) in Kauf genommen. Die indirekte Sterbehilfe ist in Österreich erlaubt. Der Wille des betroffenen Menschen ist zu berücksichtigen und die Lebensverkürzung darf nicht das Ziel der Handlung sein.

Patientenverfügung Patientenverfügungsgesetz 2006 = Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er im Zeitpunkt der Behandlung nicht einsichts-, urteils- oder äußerungsfähig ist. Höchstpersönliches Recht

Hauptanwendungsfälle Behandlungsablehnung in der letzten Lebensphase ( Patiententestament ) Vorausverfügungen psychisch kranker Personen ( Psychiatrisches Testament ) religiös motivierte Behandlungsablehnungen z.b. Zeugen Jehovas

Welche Wirkung hat die Verfügung? Willenserklärung, mit denen Patienten medizinische Behandlungen ablehnen. medizinische Behandlung nicht nur Heilbehandlung sondern auch alle diagnostischen, prophylaktischen und schmerzlindernden Maßnahmen, die von ärztlicher Seite bzw. nach ärztlicher Anordnung vorgenommen werden (z.b. Sonderernährung) Ausschluss von Pflegemaßnahmen nicht möglich! (z.b. händisch verabreichte Grundversorgung mit Nahrung und Flüssigkeit)

Verbindliche Patientenverfügung Voraussetzungen Einsichts- und Urteilsfähigkeit muss gegeben im Zeitpunkt der Errichtung gegeben sein Möglichkeit und Erlaubtheit (zivil- und strafrechtlicher Rahmen) Z.B. keine aktive Sterbehilfe Schriftlichkeit (= eigenhändige Unterfertigung) Inhalt muss hinreichend bestimmt sein Mitwirkung eines Arztes Mitwirkung eines Notars, Rechtsanwaltes, Patientenvertretung

Wirkung der verbindlichen Verfügung verbindlich bei Nichtbeachtung -> 110 StGB Eigenmächtige Heilbehandlung (bis zu 6 Monaten) Eventuell auch disziplinarrechtliche Folgen allerdings Bringschuld keine Entscheidungsbefugnis eines Sachwalters

Dauer der Wirksamkeit 5 Jahre unbefristet bei Verlust der Einsicht-, Urteilsfähigkeit wesentliche Änderung des Standes der medizinischen Wissenschaft Verlust der Wirksamkeit der Verfügung bei Widerruf bzw. bei Erkennbarkeit, dass diese nicht mehr wirksam sein soll.

Beachtliche Patientenverfügung = Patientenverfügung, die nicht alle Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung erfüllt. Beachtlich = für die Ermittlung des Willens des Patienten heranzuziehen umso mehr zu beachten, je eher sie die Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung erfüllt

Grenzen der Patientenverfügung med. Notfallversorgung hat jedenfalls zu erfolgen wenn der mit der Suche nach einer Patientenverfügung verbundene Zeitaufwand das Leben oder die Gesundheit des Patienten ernstlich gefährdet. Durch eine Patientenverfügung kann ein Patient die ihm allenfalls aufgrund besonderer Rechtsvorschriften auferlegten Pflichten, sich einer Behandlung zu unterziehen, nicht einschränken Z.B. Behandlungspflicht bei TBC und Geschlechtskrankheiten