PLANUNGSSICHERHEIT FÜR INITIATOREN FÖRDERN! Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz 8. Juni 2017
Übersicht Ziele der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) Unterstützende Maßnahmen der Behörde Heimrecht Förderung ( Förderrichtlinie) Informationen Vielfalt eine Herausforderung Lösungsansätze zur Erreichung von Planungssicherheit für Initiatoren 2
Ziele Fachliche und organisatorische Schwerpunkte Vielfältige Formen der Pflege in Hamburg schaffen Die Pflege in den Quartieren stärken Verwirklichung von quartiersbezogenen Strukturen, die nachbarschaftliches Engagement ermutigen Zusammenarbeit der beteiligten Akteure fördern und verstetigen Einheitliches Verwaltungshandeln sicherstellen 3
Unterstützende Maßnahmen der BGV Heimrecht Mit dem HmbWBG wurde der Anwendungsbereich des Gesetzes erweitert und neu festgelegt. Planungsrelevante Regelungen sind abgestufte Anforderungen an die einzelnen Wohn- und Betreuungsformen Möglichkeit zur Erprobung neuer Konzepte ( 5 HmbWBG) Durchlässigkeit : Trägergestützte Wohn- und Betreuungsformen können auch ambulant organisiert sein 4
Unterstützende Maßnahmen der BGV Förderung Die BGV fördert kleinräumige, quartiersorientierte Wohn-, und Versorgungsformen für pflege- und assistenzbedürftige Menschen. Ziel ist es, an den Lebensgewohnheiten pflege- und assistenzbedürftiger Menschen orientierte Wohn- und Versorgungsformen sowie geeignete Rahmenbedingungen für gegenseitige Unterstützung, bürgerschaftliches Engagement und Selbsthilfe zu schaffen, die auf Dauer den Verbleib in der eigene Wohnung und im vertrauten Quartier ermöglichen, Pflegeeinrichtungen zu Wohn- und Betreuungsformen weiterzuentwickeln, welche ein an den Lebensgewohnheiten und der Biografie der pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohner orientiertes Betreuungskonzept umsetzen. 5
Unterstützende Maßnahmen der BGV Investive Förderung der Neubau oder Umbau oder Ausbau von Wohnraum, Gemeinschaftsflächen sowie Gemeinschaftsräumen die Erstausstattung von Gemeinschaftsflächen und Gemeinschaftsräumen Maßnahmen zum Einsatz altersgerechter Assistenzsysteme 6
Unterstützende Maßnahmen der BGV Nicht investive Förderung Maßnahmen zur fachlichen Organisations- und Personalentwicklung Maßnahmen zum Aufbau und zur nachhaltigen Selbstorganisation sowie Maßnahmen zum Aufbau und zur Etablierung von Strukturen im Quartier, die eine auf Dauer ausgerichtete pflegerische Versorgung, die Teilhabe oder die Selbstorganisation und Selbsthilfe von Bürgerinnen und Bürgern fördern. 7
Vielfalt Vielfältige Wohnformen und Bezeichnungen Wohngemeinschaften Wohn-Pflege-Gemeinschaften Viele Akteure u.a. Investoren und Dienstleister Architekten Wohneinrichtungen Hausgemeinschaften Wohnen mit Service AWGs Bauämter Wohn-Pflege-Aufsicht Amt für Arbeitsschutz 8
Vielfalt Planungsprobleme Ein Überblick über die gesetzlichen Anforderungen und Informationen über das Zusammenwirken (u.a. Ordnungsrecht, Leistungsrecht, Baurecht) fehlen Die Auswirkungen im laufenden Betrieb sind nicht voraussehbar Die Dauer erforderlicher Genehmigungsverfahren sind nur begrenzt planbar Die bauliche und betreuerische Konzeption werden von beteiligten Behörden unterschiedlich bewertet. 9
Vielfalt Wesentliche Voraussetzungen für die Entwicklung vielfältiger Wohnformen Informationen und Beratung über Wohnformen, gesetzliche Anforderungen und Fördermöglichkeiten Kooperationspartner Überschaubarkeit / Transparenz für Initiatoren und öffentliche Verwaltung (u.a. durch, Verständigung auf einheitliche Begriffe bzw. Merkmale und Anforderungen) 10
Lösungsansätze Zusammenarbeit Kooperation zwischen den Behörden, der Wohnungswirtschaft und innovativen Leistungsanbietern muss noch weiter intensiviert werden. Beispiel: Zur Förderung vielfältiger Wohnformen werden entsprechende Anforderungen wie z.b. Barrierefreiheit, Gemeinschaftsräume, integrierte Großraumwohnungen, ein Mix unterschiedlicher Wohnungsgrößen oder Gewerberäume für ambulante Dienste systematisch in die Wettbewerbs- und Ausschreibungsunterlagen von städtebaulichen Neuplanungen von Wohngebieten integriert. 11
Lösungsansätze Nachvollziehbare Prozesse gestalten Beispiel Brandschutz Anlässlich einer Änderung der Hamburgischen Bauordnung wird aktuell der Bauprüfdienst Besondere Wohnformen überarbeitet. Neue Regelung: 2 Abs. 4 Nr. 9a HBauO: Gebäude mit Nutzungseinheiten zum Zwecke der Pflege oder Betreuung von Personen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung, deren Selbstrettungsfähigkeit erheblich eingeschränkt ist, wenn die Nutzungseinheiten a) einzeln für mehr als 6 Personen oder b) einen gemeinsamen Rettungsweg haben und für insgesamt mehr als 12 Personen bestimmt sind. 12
Lösungsansätze Nachvollziehbare Prozesse gestalten Ziel Einheitliches Antragsverfahren und eine einheitliche Bewertung seitens der Behörden Transparentes, überschaubares Verfahren für Initiatoren Geplante Schritte 1. Die Merkmale der einzelnen Wohnformen werden beschrieben und Wohntypen gebildet (Überschaubarkeit, Wiedererkennung, Verzicht auf Namen und Bezeichnungen) 2. Die beteiligten Behörden verständigen sich auf die im Baugenehmigungsverfahren jeweils notwendige Informationen (Brandschutz, Heimrecht, Arbeitsschutz, Vermeidung widersprüchlicher Anforderungen) 13
Lösungsansätze Nachvollziehbare Prozesse gestalten Beispiel Typ II Bis zu sechs Personen leben allein oder in kleinen Gruppen in Wohnungen. Die betreffenden Wohnungen verteilen sich auf mehrere Etagen und/oder mehrere Wohnblöcke einer Wohnanlage, in denen ansonsten Menschen ohne Beeinträchtigungen leben (z.b. Familien). Die betreffenden Personen benötigen aufgrund einer Behinderung oder einer Pflegebedürftigkeit Assistenz und/ oder Pflege, dessen Umfang je nach Bedarf sehr unterschiedlich sein kann. Innerhalb des Wohnhauses oder in unmittelbarer Nähe zum Haus kann sich mindestens ein Gemeinschaftsraum für Begegnungen und gemeinschaftliche Aktivitäten befinden. Je nach Unterstützungsbedarf sind die betroffenen Menschen im Gefahrenfall eigenständig zur Selbstrettung in der Lage oder auch nicht. 14
Lösungsansätze Nachvollziehbare Prozesse gestalten Beispiel Typ III Sieben bis zwölf Personen leben in einer gemeinsamen Wohnung (Großraumwohnung) zusammen und werden aufgrund eines hohen Hilfebedarfs in der Regel rund um die Uhr betreut. Die Wohn- und Betreuungsform dient dem Zweck, ausschließlich eine bestimmte Zielgruppe zu versorgen. Die Wohnung befindet sich in der Regel innerhalb einer Wohnanlage, in der ansonsten Menschen ohne Beeinträchtigungen leben (z.b. Familien). Sie können aber auch in unmittelbarer Nähe zu Wohn- und Betreuungsformen des Typs I, II oder V liegen. Die Personengruppe ist in der Regel im Gefahrenfall zur Selbstrettung nicht in der Lage. Es ist davon auszugehen, dass die Feuerwehr im Rettungsfall die Personen evakuieren muss. 15
Lösungsansätze Nachvollziehbare Prozesse gestalten Ziel Einheitliches Antragsverfahren und eine einheitliche Bewertung seitens der Behörden Transparentes, überschaubares Verfahren für Initiatoren Geplante Schritte 1. Die Merkmale der einzelnen Wohnformen werden beschrieben und Wohntypen gebildet (Überschaubarkeit, Wiedererkennung, Verzicht auf Namen und Bezeichnungen) 2. Die beteiligten Behörden verständigen sich auf die im Baugenehmigungsverfahren jeweils notwendige Informationen (Brandschutz, Heimrecht, Arbeitsschutz, Vermeidung widersprüchlicher Anforderungen) 16
VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz 8. Juni 2017