REVOR PENSIONSKASSENLÖSUNG Kunden-Informationsanlass -lich willkommen Eine erfolgreiche Zusammenarbeit, die seit 1985 für viele einheimische Firmen und Versicherte Früchte trägt.
Agenda Begrüssung REVOR - Aktualitäten, Neuerungen, Herausforderungen Reform Altersvorsorge 2020 Fragen & Diskussion Apéro riche
Die Gretchenfrage: Rente oder Kapital? Wichtig Es gibt keine Antwort auf die Frage, was richtig oder falsch ist. Jede Situation muss individuell abgeklärt werden. Bevor Sie sich für das eine oder andere entscheiden klären Sie die Vor- und Nachteile sorgfältig ab. Es gibt ja auch die Möglichkeit, einen Teil als Rente und einen Teil als Kapital zu beziehen.
Renditen am Schweizer Kapitalmarkt 23.09.2013
Börsenentwicklung seit 1998
Kontolösung versus Pensionskassenindex
NEUIGKEITEN VON DER VORSORGEFRONT Thomas Schneebeli SteV. Geschäftsführer Annona AG
Heute Meine Themen REVOR Aktuell _ Organisation der REVOR _ REVOR System - Ihr Vorteil _ Die REVOR in Zahlen Neuerungen im Reglement 2012 Umwandlungssatz Antworten auf Ihre Fragen 27.09.2013 9
REVOR Organisation Stiftungsorganisation Anlagepartner Banken Aus- und Weiterbildung Anlagekommission Vertriebsunterstützung Vertriebspartner Aufsicht Stiftungsrat Delegierter des Stiftungsrates Angeschlossene Firmen Kontrollstelle Geschäftsführung Versicherte Person PK-Experte Vorsorgeverwaltung Rückversicherung Rechnungswesen 27.09.2013 10
REVOR System _ Ihr Vorteil Kontolösung _ Die REVOR Sammelstiftung kennt die Kontolösung. _ Eine Regional- oder Partnerbank garantiert als Anlagepartner dem Vorsorgewerk den BVG-Mindestzins auf gesamtem Vorsorgevermögen. _ Ein Unterdeckung ist mit diesem System nicht möglich. Sicherheit Zinsgaranie Kontolösung Der BVG-Mindestzins ist auf dem obligatorischen und dem überobligatorischen Vorsorgeguthaben garantiert. 27.09.2013 11
REVOR System _ Ihr Vorteil Regionaler Wirtschaftskreislauf _ Das Unternehmen weiss, wo ihr Vorsorgeguthaben verwaltet und wie es eingesetzt wird. _ Die Regional- oder Partnerbanken sind vertraglich verpflichtet, die Gelder in Form von Hypotheken und gesicherten Darlehen anzulegen. _ Die Pensionskassen-Gelder verbleiben so in der REGION (Regionaler Wirtschaftskreislauf). Geld an die REVOR Geld an regionale KMU Geld an regionale Bank Geld an regionale Hausbauer 27.09.2013 12
REVOR System _ Ihr Vorteil Sicherheit _ Die Kontolösung entspricht in der Versicherer-Terminologie der Vollversicherung. _ Kompromisslose Sicherheit hat höchste Priorität. _ Die RBA-Anlagepartner-Banken sind strengeren Eigenmittel-Vorschriften als von der FINMA gefordert, unterstellt. _ Die REVOR Sammelstiftung äuffnet zusätzliche WS-Reserven für die Deckung von «unwahrscheinlichen» Ausfallrisiken. 27.09.2013 13
REVOR in Zahlen Vergleich der Jahresresultate Kennzahlen 2012 2011 2010 Bemerkung Anzahl Firmen 1 421 1 405 1 381 Leere Verträge werden unmittelbar liquidiert Anzahl Versicherte 14 733 13 546 12 836 Bilanzsumme (Mio. CHF) 1 240 1 127 1 048 Technische Reserven (Mio. CHF) 24,26 20,35 17,07 Details Seite 8 Reserven für Aktive (Mio. CHF) 8,68 7,89 7,34 Zielgrösse erreicht! Deckungsgrad der REVOR (%) 103,1 103,2 103,5 Ausschüttung Legal Quote (Mio. CHF) 2,2 2,5 2,88 Altersrentner Invalidenrentner Übrige Rentner 1 086 544 474 945 549 511 853 549 481 27.09.2013 14
REVOR in Zahlen Technische Reserven Kennzahlen 2012 2011 Rückstellungen Überschussrente 5 899 000 5 715 000 Rückstellung Umwandlungssatz 11 403 970 7 682 000 Rückstellung anwartschaftliche Witwenrente 54 000 54 000 Rückstellung Schlussalter Frauen 454 973 454 973 Rückstellung Schlussalter Frauen 6 445 102 6 445 102 Rückversicherer für die Risiken Tod, Invalidität und Langlebigkeit ist die Mobiliar Leben 27.09.2013 15
REVOR in Zahlen Legal-Quote-Ausschüttung _ Unsere angeschlossenen Vorsorgewerke haben in der Vergangenheit regelmässige Überschüsse aus unserem Rückversicherungsvertrag erhalten. _ Diese wurden dem Vorsorgewerk und deren Versicherten anteilsmässig zugewiesen. in Mio. CHF 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2,18 2,59 3,88 3,75 4,44 4,49 27.09.2013 16
Eingetragene Partnerschaft Neuerungen im Vorsorgereglement Diejenigen, welche gestützt auf das BG über die eingetragene Partnerschaft vom 18.6.2004 ihre Partnerschaft eingetragen haben, unterstehen im neuen Reglement der gleichen Rechtsstellung wie verheiratete Personen Die Begriffe _ verheiratete Versicherte _ Ehegatten _ Ehe _ Scheidung gelten sinngemäss 27.09.2013 17
Vorzeitiger Rücktritt Neuerungen im Vorsorgereglement _ Ein vorzeitiger Rücktritt ab Alter 58 ist möglich _ Das Alterskapital ist gleich demjenigen im Zeitpunkt des Rücktrittes vorhandenem Kapital _ Die Altersrente wird mit entsprechend reduziertem Umwandlungssatz berechnet _ Die Finanzierung einer Überbrückungsrente ist nicht vorgesehen. Eine Teilkapitaloption und ein Teilrentenbezug ist möglich 27.09.2013 18
Erleichterung der Arbeitsmarktbeteiligung älterer Arbeitnehmer Neuerungen im Vorsorgereglement _ Bei einer Lohnreduktion von maximal 50% ab dem Alter 58. Altersjahr kann der Versicherte die Weiterversicherung zum bisherigen Lohn bis zum ordentlichen Rücktrittalter verlangen _ Die Beiträge werden von der versicherten Person geleistet. Die Beitragsparität ist wegbedungen _ Der Arbeitgeber kann eine paritätische Finanzierung für alle Versicherte vorsehen 27.09.2013 19
Aufgeschobener Altersrücktritt Neuerungen im Vorsorgereglement _ Arbeitet eine versicherte Person über das Rücktrittsalter hinaus weiter, kann sie im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber die Altersvorsorge während höchstens 5 Jahren gemäss dem zuletzt gültigen Sparsatz weiterführen _ Die Altersrente wird mit Umwandlungssatz im Rücktrittsalter berechnet _ Die Risikoversicherung wird nicht weitergeführt 27.09.2013 20
Teilpensionierung Neuerungen im Vorsorgereglement _ Im Einverständnis mit dem Arbeitgeber hat der Versicherte die Möglichkeit sich für einen Teil des Arbeitsverhältnisses pensionieren zu lassen _ Die Teilpensionierung muss mindestens 30% eines Vollpensums betragen _ Das verbleibende Arbeitsverhältnis muss mindestens 40% eines Vollpensums betragen _ Eine Teilpensionierung ist maximal in 3 Schritten möglich 27.09.2013 21
Leistungseinkauf zur Beseitigung der Rentenkürzung bei vorzeitiger Pensionierung Neuerungen im Vorsorgereglement _ Die versicherte Person kann zur Beseitigung der Rentenkürzung bei vorzeitiger Pensionierung zusätzliche Einkaufsleistungen tätigen _ Diese zusätzlichen Einkäufe zur Abfederung der Rentenkürzungen bei vorzeitiger Pensionierung werden auf einem Zusatzkonto innerhalb der Vorsorge geführt und gleich verzinst wie die ordentlichen Altersguthaben _ Einkäufe sind nur möglich, wenn sich der Versicherte bereits voll in die reglementarischen Leistungen eingekauft hat _ Massgebend sind immer die im Zeitpunkt der Pensionierung geltenden vorsorgeund steuerrechtlichen Bestimmungen 27.09.2013 22
Generelle Bestimmungen bei Leistungseinkäufen Neuerungen im Vorsorgereglement _ Werden Einkäufe getätigt, so dürfen die daraus resultierenden Leistungen innerhalb der nächsten 3 Jahre nicht in Kapitalform bezogen werden _ Wurden Vorbezüge für Wohneigentum bezogen, so dürfen freiwillige Einkäufe erst vorgenommen werden, wenn die Vorbezüge zurückbezahlt sind 27.09.2013 23
Zins Langlebigkeit Umwandlungssatz Was ist der Umwandlungssatz (UWS) _ Mit dem sogenannten Umwandlungssatz werden die angesammelten Kapitalien in eine Rente umgewandelt _ In einer umgewandelten Rente ist immer eine Witwen- oder Witwerrente und eine Kinderrente mitversichert, d.h. der UWS berücksichtigt die Langlebigkeit der Männer und der Frauen _ Im UWS ist eine Annahme des zu erzielenden künftigen Zinses eingerechnet = technischer Zins _ Je höher der technische Zins, desto tiefer die Rückstellungen, oder je tiefer der technische Zins, desto höher die Rückstellungen 27.09.2013 24
Umwandlungssatz + REVOR Was ist der Umwandlungssatz (UWS) _ Die Pensionskassenexperten empfehlen heute einen technischen Zins von 2,5% _ REVOR, respektive der Rückversicherer wenden ab 1.1.2014 einen technischen Zins von 2,5% an 27.09.2013 25
Umwandlungssatz Umwandlungssatz und Lebenserwartung Lebenserwartung im Alter 65 entspricht Alter von UWS BVG Jahr Männer Frauen Männer Frauen 1880 9,6 9,8 74,6 74,8 1910 10,2 10,9 75,2 75,9 1940 11,6 13,1 76,6 78,1 1970 13,3 15,3 78,3 81,3 7,2% 1990 15,5 19,7 80,5 84,7 7,2% 2010 19,4 21,8 84,4 86,8 6,8% 2030???? 2050 22,5 25,5 87,5 90,5? Quelle: Swisscanto, Herr O. Simeon 27.09.2013 26
grosser Einfluss Einflüsse auf den Umwandlungssatz Umwandlungssatz Lebenserwartung + technischer Zins Technischer Zinssatz UWS im Jahr 2011 UWS im Jahr 2025 0% 4,1% 3,9% 1% 4,7% 4,5% 2% 5,3% 5,1% 3% 6,0% 5,7% 4% 6,6% 6,4% bescheidener Einfluss Quelle: Swisscanto, Herr O. Simeon 27.09.2013 27
Umwandlungssatz REVOR UWS + REVOR Jahr UWS Obligatorisch UWS überobligatorisch UWS Durchschnitt bei REVOR 1985-2004 7,2 % (6,8% + 0,4%) 7,2% (6,8% + 0,4%) 7,2% 2004-2013 6,8 % mit Übergang 5,84% M + 5,7 % F 6,48% Ab 2014 6,8% 5,17% M + 4,91% F 6,25% 27.09.2013 28
Umwandlungssatz REVOR Folgen für die REVOR Sparkapital Reglementarischer UWS 6,8% Deckungskapital Rentner Pensionierungs verlust Kumuliertes Sparkapital UWS beim Rückversicherer 5,17% 27.09.2013 29
Umwandlungssatz + REVOR Folgen für die REVOR Altersguthaben BVG bei Pensionierung CHF 400 000 Jährliche Altersrente mit reglementarischem UWS 6,8% CHF 27 200 Jährliche Altersrente mit UWS Rückversicherer UWS 5,17% CHF 20 680 Jährlicher Pensionierungsverlust CHF 6 520 Kosten für REVOR CHF 126 112 27.09.2013 30
Umwandlungssatz + REVOR Folgen für die REVOR Kennzahlen 2012 2011 Rückstellungen Überschussrente vor 2004 5 899 000 5'715'000 Rückstellung Umwandlungssatz 11 403 970 7'682'000 Rückstellung anwartschaftliche Witwenrente 54 000 54'000 Rückstellung Schlussalter Frauen 454 973 454'973 Rückstellung Prämienausgleich 6 445 102 6'445'102 Fazit: _Steigender Bedarf an Reserven um Pensionierungsverluste zu decken _Der Umwandlungssatz BVG ist zu hoch! 27.09.2013 31
Präzisierungen / mündliche Ergänzungen / Klärungen Ihre Fragen? _ Organisation / Zahlen / Aktuelles _ Vorsorgereglement _ Umwandlungssatz Herzlichen Dank für Ihr Kommen und Ihre Aufmerksamkeit 27.09.2013 32
Reform Altersvorsorge 2020 Der Bundesrat hat Anfangs Sommer 2013 über Details der geplanten Rentenreform entschieden. Die Reform basiert auf einem gesamtheitlichen Ansatz. Dieser sorgt für eine bessere Koordination zwischen 1. und 2. Säule. Die Reform soll als eine Vorlage zur Abstimmung gelangen.
Einheitlicher Altersrücktritt Gleiches Rücktrittsalter in der 1. und 2. Säule. Mit 65 Jahren besteht für alle ein Anspruch auf eine volle Rente. Wechsel von 64 auf 65 Jahre für Frauen.
AHV - Flexibilisierung Personen mit tiefen und mittleren Einkommen, d.h. Jahreseinkommen bis zu 50 00 oder 60 000 Franken, die bereits mit 18, 19 oder 20 Jahren AVH-Beiträge bezahlt haben, werden ihre Rente ohne oder mit einer reduzierten Kürzung vorbeziehen können.
AHV Teilrente Der gleitende Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand wird ermöglicht. Ab dem 62. Altersjahr können erwerbstätige entscheiden, ob sie Teilzeit arbeiten und gleichzeitig den von Ihnen gewünschten Anteil der Altersleistung beziehen.
BVG-Mindestumwandlungssatz Über einen Zeitraum von 4 Jahren wird der BVG- Mindestumwandlungssatz um jährlich 0,2 Prozentpunkte von 6.8 auf 6.0 Prozent gesenkt.
Mindestleistungen sollen beibehalten werden BVG-Sparprozess dauert mindestens bis zum 62. Altersjahr Der Sparprozess soll früher als mit 25 Jahren beginnen. Der Koordinationsabzug wird gesenkt und zugunsten von Arbeitnehmenden mit tiefen Einkommen, mehreren Beschäftigungen und für Teilzeitbeschäftigte neu geregelt.
BVG-Mindestzinssatz Wird neu per Ende Jahr festgelegt.
AHV - Hinterlassenenleistungen Die Waisenrenten werden erhöht, dafür die Renten von verwitweten Frauen mit Kindern gekürzt. Die Renten für Witwen ohne Kinder werden aufgehoben.
AHV - Zusatzfinanzierung Um das Rentenniveau der AHV zu erhalten, soll die MWST um maximal 2 % erhöht werden. Die Erhöhung erfolgt schrittweise. Eine weitere Erhöhung soll möglich sein, wenn es die finanzielle Situation der AHV erfordert.
-lichen Dank für Ihre Teilnahme am heutigen Abend.