-lich willkommen REVOR PENSIONSKASSENLÖSUNG. Kunden-Informationsanlass



Ähnliche Dokumente
Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts

Information über die Änderungen bei der Pensionskasse des Kantons Glarus ab 1. Januar Alfred Schindler Leiter Geschäftsstelle PKGL

Brutto-Jahreslohn CHF 78' Versicherter Jahreslohn CHF 53'325.00

Alters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule

PV-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan PV Standard gültig ab 1. Januar

Die 1. BVG Revision im Überblick

Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz)

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

MEINE PENSIONSKASSE Informationen für Arbeitnehmende

BVG - Die berufliche Vorsorge in der Schweiz

Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE

Meine Pensionskasse 2015

Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt. Berufliche Vorsorge von der Sammels ung Vita und der Zurich Versicherung

PENSIONSKASSE FREELANCE

Die Pensionierung finanziell planen

-BVG - aktuelle Entwicklungen

Erläuterungen zum Persönlichen Ausweis

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab

BVG-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan BVG gültig ab 1. Januar

0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel)

Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG

Umwandlungssatz: Probleme und Lösungsansätze

Praktische Lösungsansätze Vor- und Nachteile der beiden Lösungen. Othmar Simeon Aktuar SAV, Leiter Swisscanto Vorsorge AG

Anbei senden wir Ihnen Ihren Vorsorgeplan. Wir bitten Sie uns dieses unterschrieben zu retournieren. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Anhang zum Versicherungsreglement Gültig ab 2011

HIV Sektion Lyss-Aarberg und Umgebung

Anhang FAR. Personalvorsorgestiftung edifondo. gültig ab

Sozialversicherungen: 2015

Senkung technischer Zinssatz und

ASIP Informationsveranstaltung BVG-Revision / BVV 2

Verbesserung Ihrer Vorsorge im Beitragsprimat

Richtlinien betreffend die Garantien gemäss Artikel 46 der Übergangsbestimmungen des Vorsorgereglements der PKWAL vom 25.

Planbibliothek. Vorsorgepläne, Zusatzplan Kader, Zusatzplan Überbrückungsrente. Sparplan «Sparen PLUS»

Basisplan II der Pensionskasse Post

Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG. Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen. Gültig ab 1.

Ausbildungsveranstaltung vom 29. April 2013 Teil 1. Der Umwandlungssatz. im Spannungsfeld zwischen Politik und versicherungstechnischer Realität

PENSIONIERUNG. rechtzeitig vorbereiten

Herzlich Willkommen. Herzlich Willkommen!

Anhang 1 zum Personalvorsorgeund. Organisationsreglement

Pensionskassenausweis ganz einfach!/

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015

Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei)

Fusion zum PF GF MS. Andreas Häggi

für die PraderLosinger AG (GAV Kanton Wallis Vorsorgeplan 4)

Inhalt. Welche Leistungen erbringt die Pensionskasse? Ist das System der beruflichen Vorsorge trotz Finanzkrise sicher?

Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge

BVG. Die wichtigsten Bestimmungen der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge

Reglement über die Abgangsentschädigung für die hauptamtliche Gemeindepräsidentin oder den hauptamtlichen Gemeindepräsidenten

Basisplan I der Pensionskasse Post

1. Was passiert im Falle der Weiterversicherung gemäss Art. 33a BVG, wenn die versicherte Person einen höheren Lohn erzielt?

3.04 Leistungen der AHV Flexibles Rentenalter

REGLEMENT. Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer)

Vorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel ,

Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung

Welche Zukunft. für die 2. Säule? PVB Informationsanlass Fred Scholl, Vizepräsident Kassenkommission Publica

Dr. sc. math. Ernst Welti

Beschreibung des Vorsorgeausweises

Ihre Vorsorge bei PUBLICA

Reglement der Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse Schaffhausen zur Bildung von technischen Rückstellungen

Altersvorsorge Delegiertenversammlung VAA, 23. April 2014 Mario Christoffel, BSV

Pensionskasse Stadt Chur Reglement über technische Rückstellungen und Reserven

Einkäufe/Pensionierungsmöglichkeiten aus dem reglementarischen Blickwinkel

zur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung)

VORSORGEREGLEMENT 2013

Welches sind die Voraussetzungen und Varianten einer Flexibilisierung der Vorsorgepläne?

Altersvorsorge 2020 Die finanziellen Auswirkungen der Reform (nach Einkommen und persönlicher Situation)

Vorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales. Reglement über die Bildung und Auflösung von technischen Rückstellungen

Vertrauen Sie einer Pensionskasse, die so zuverlässig und effizient arbeitet wie Ihr Unternehmen.

An unsere Versicherten. Bern, im Mai Geschätzte Versicherte, sehr geehrte Damen und Herren

Kurzbericht Geschäftsbericht 2014

für die Losinger Marazzi AG (GAV Kanton Genf Vorsorgeplan 2 + 3)

1. Januar 2015 BERNISCHE PENSIONSKASSE. Reglement Technische Grundlagen und Rückstellungen

Rentenberechnung und flexibles Rentenalter

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben

Pensionierung Rechtzeitig vorbereiten

Daher hat der Stiftungsrat beschlossen, ein Massnahmenpaket in Kraft zu setzen, mit welchem dieses Ungleichgewicht stark reduziert wird.

Das III-Säulen System. Herzlich willkommen

REGLEMENT Pensionskasse SMGV/VHP. Erster Teil: Vorsorgeplan B2. (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz)

Reglement über technische Bestimmungen der pensionskasse pro

Ihre Vorsorge bei der Pensionskasse SRG SSR idée suisse Zusatzkonto (Januar 2009)

Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Pensionskasse Post

Berufliche Vorsorge kein Buch mit sieben Siegeln. Präsentation von Walter Kohler, Geschäftsführer PAT-BVG Zürich, 4. März 2010

Sparen 3. Wir begleiten Sie beim sicheren und flexiblen Vorsorgesparen.

Serenity Plan Finanzierung Ihres Ruhestands. Die Lösung zur Sicherung Ihres Einkommens im Alter

10. Anhang für den Plan BVG COMFORT zum Vorsorgereglement der Pensionskasse

Merkblatt über die überobligatorischen Vorsorgelösungen der Stiftung Sozialfonds

Vorsorgeplan mit Erläuterungen BusinessComposit

VORSORGEREGLEMENT 2014

Ihr Vorsorgeausweis. Hans

7 M. ärz März 2010 NEIN zum Rentenklau!

SVP - ZH - Arbeitstagung

Teilliquidationsreglement

Rückstellungsreglement der Pensionskasse der ISS Schweiz, Zürich. Gültig ab

Herausforderung Altersvorsorge Wissen Sie Bescheid? Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin

Steueroptimierungsmöglichkeiten im Rahmen der 2. Säule und der Säule 3a Feierabendseminar Vermögenssicherung im Alter Referentin: Franziska Spreiter

Beilagen zur Ausgangslage

Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge

RÜCKSTELLUNGSREGLEMENT

Transkript:

REVOR PENSIONSKASSENLÖSUNG Kunden-Informationsanlass -lich willkommen Eine erfolgreiche Zusammenarbeit, die seit 1985 für viele einheimische Firmen und Versicherte Früchte trägt.

Agenda Begrüssung REVOR - Aktualitäten, Neuerungen, Herausforderungen Reform Altersvorsorge 2020 Fragen & Diskussion Apéro riche

Die Gretchenfrage: Rente oder Kapital? Wichtig Es gibt keine Antwort auf die Frage, was richtig oder falsch ist. Jede Situation muss individuell abgeklärt werden. Bevor Sie sich für das eine oder andere entscheiden klären Sie die Vor- und Nachteile sorgfältig ab. Es gibt ja auch die Möglichkeit, einen Teil als Rente und einen Teil als Kapital zu beziehen.

Renditen am Schweizer Kapitalmarkt 23.09.2013

Börsenentwicklung seit 1998

Kontolösung versus Pensionskassenindex

NEUIGKEITEN VON DER VORSORGEFRONT Thomas Schneebeli SteV. Geschäftsführer Annona AG

Heute Meine Themen REVOR Aktuell _ Organisation der REVOR _ REVOR System - Ihr Vorteil _ Die REVOR in Zahlen Neuerungen im Reglement 2012 Umwandlungssatz Antworten auf Ihre Fragen 27.09.2013 9

REVOR Organisation Stiftungsorganisation Anlagepartner Banken Aus- und Weiterbildung Anlagekommission Vertriebsunterstützung Vertriebspartner Aufsicht Stiftungsrat Delegierter des Stiftungsrates Angeschlossene Firmen Kontrollstelle Geschäftsführung Versicherte Person PK-Experte Vorsorgeverwaltung Rückversicherung Rechnungswesen 27.09.2013 10

REVOR System _ Ihr Vorteil Kontolösung _ Die REVOR Sammelstiftung kennt die Kontolösung. _ Eine Regional- oder Partnerbank garantiert als Anlagepartner dem Vorsorgewerk den BVG-Mindestzins auf gesamtem Vorsorgevermögen. _ Ein Unterdeckung ist mit diesem System nicht möglich. Sicherheit Zinsgaranie Kontolösung Der BVG-Mindestzins ist auf dem obligatorischen und dem überobligatorischen Vorsorgeguthaben garantiert. 27.09.2013 11

REVOR System _ Ihr Vorteil Regionaler Wirtschaftskreislauf _ Das Unternehmen weiss, wo ihr Vorsorgeguthaben verwaltet und wie es eingesetzt wird. _ Die Regional- oder Partnerbanken sind vertraglich verpflichtet, die Gelder in Form von Hypotheken und gesicherten Darlehen anzulegen. _ Die Pensionskassen-Gelder verbleiben so in der REGION (Regionaler Wirtschaftskreislauf). Geld an die REVOR Geld an regionale KMU Geld an regionale Bank Geld an regionale Hausbauer 27.09.2013 12

REVOR System _ Ihr Vorteil Sicherheit _ Die Kontolösung entspricht in der Versicherer-Terminologie der Vollversicherung. _ Kompromisslose Sicherheit hat höchste Priorität. _ Die RBA-Anlagepartner-Banken sind strengeren Eigenmittel-Vorschriften als von der FINMA gefordert, unterstellt. _ Die REVOR Sammelstiftung äuffnet zusätzliche WS-Reserven für die Deckung von «unwahrscheinlichen» Ausfallrisiken. 27.09.2013 13

REVOR in Zahlen Vergleich der Jahresresultate Kennzahlen 2012 2011 2010 Bemerkung Anzahl Firmen 1 421 1 405 1 381 Leere Verträge werden unmittelbar liquidiert Anzahl Versicherte 14 733 13 546 12 836 Bilanzsumme (Mio. CHF) 1 240 1 127 1 048 Technische Reserven (Mio. CHF) 24,26 20,35 17,07 Details Seite 8 Reserven für Aktive (Mio. CHF) 8,68 7,89 7,34 Zielgrösse erreicht! Deckungsgrad der REVOR (%) 103,1 103,2 103,5 Ausschüttung Legal Quote (Mio. CHF) 2,2 2,5 2,88 Altersrentner Invalidenrentner Übrige Rentner 1 086 544 474 945 549 511 853 549 481 27.09.2013 14

REVOR in Zahlen Technische Reserven Kennzahlen 2012 2011 Rückstellungen Überschussrente 5 899 000 5 715 000 Rückstellung Umwandlungssatz 11 403 970 7 682 000 Rückstellung anwartschaftliche Witwenrente 54 000 54 000 Rückstellung Schlussalter Frauen 454 973 454 973 Rückstellung Schlussalter Frauen 6 445 102 6 445 102 Rückversicherer für die Risiken Tod, Invalidität und Langlebigkeit ist die Mobiliar Leben 27.09.2013 15

REVOR in Zahlen Legal-Quote-Ausschüttung _ Unsere angeschlossenen Vorsorgewerke haben in der Vergangenheit regelmässige Überschüsse aus unserem Rückversicherungsvertrag erhalten. _ Diese wurden dem Vorsorgewerk und deren Versicherten anteilsmässig zugewiesen. in Mio. CHF 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2,18 2,59 3,88 3,75 4,44 4,49 27.09.2013 16

Eingetragene Partnerschaft Neuerungen im Vorsorgereglement Diejenigen, welche gestützt auf das BG über die eingetragene Partnerschaft vom 18.6.2004 ihre Partnerschaft eingetragen haben, unterstehen im neuen Reglement der gleichen Rechtsstellung wie verheiratete Personen Die Begriffe _ verheiratete Versicherte _ Ehegatten _ Ehe _ Scheidung gelten sinngemäss 27.09.2013 17

Vorzeitiger Rücktritt Neuerungen im Vorsorgereglement _ Ein vorzeitiger Rücktritt ab Alter 58 ist möglich _ Das Alterskapital ist gleich demjenigen im Zeitpunkt des Rücktrittes vorhandenem Kapital _ Die Altersrente wird mit entsprechend reduziertem Umwandlungssatz berechnet _ Die Finanzierung einer Überbrückungsrente ist nicht vorgesehen. Eine Teilkapitaloption und ein Teilrentenbezug ist möglich 27.09.2013 18

Erleichterung der Arbeitsmarktbeteiligung älterer Arbeitnehmer Neuerungen im Vorsorgereglement _ Bei einer Lohnreduktion von maximal 50% ab dem Alter 58. Altersjahr kann der Versicherte die Weiterversicherung zum bisherigen Lohn bis zum ordentlichen Rücktrittalter verlangen _ Die Beiträge werden von der versicherten Person geleistet. Die Beitragsparität ist wegbedungen _ Der Arbeitgeber kann eine paritätische Finanzierung für alle Versicherte vorsehen 27.09.2013 19

Aufgeschobener Altersrücktritt Neuerungen im Vorsorgereglement _ Arbeitet eine versicherte Person über das Rücktrittsalter hinaus weiter, kann sie im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber die Altersvorsorge während höchstens 5 Jahren gemäss dem zuletzt gültigen Sparsatz weiterführen _ Die Altersrente wird mit Umwandlungssatz im Rücktrittsalter berechnet _ Die Risikoversicherung wird nicht weitergeführt 27.09.2013 20

Teilpensionierung Neuerungen im Vorsorgereglement _ Im Einverständnis mit dem Arbeitgeber hat der Versicherte die Möglichkeit sich für einen Teil des Arbeitsverhältnisses pensionieren zu lassen _ Die Teilpensionierung muss mindestens 30% eines Vollpensums betragen _ Das verbleibende Arbeitsverhältnis muss mindestens 40% eines Vollpensums betragen _ Eine Teilpensionierung ist maximal in 3 Schritten möglich 27.09.2013 21

Leistungseinkauf zur Beseitigung der Rentenkürzung bei vorzeitiger Pensionierung Neuerungen im Vorsorgereglement _ Die versicherte Person kann zur Beseitigung der Rentenkürzung bei vorzeitiger Pensionierung zusätzliche Einkaufsleistungen tätigen _ Diese zusätzlichen Einkäufe zur Abfederung der Rentenkürzungen bei vorzeitiger Pensionierung werden auf einem Zusatzkonto innerhalb der Vorsorge geführt und gleich verzinst wie die ordentlichen Altersguthaben _ Einkäufe sind nur möglich, wenn sich der Versicherte bereits voll in die reglementarischen Leistungen eingekauft hat _ Massgebend sind immer die im Zeitpunkt der Pensionierung geltenden vorsorgeund steuerrechtlichen Bestimmungen 27.09.2013 22

Generelle Bestimmungen bei Leistungseinkäufen Neuerungen im Vorsorgereglement _ Werden Einkäufe getätigt, so dürfen die daraus resultierenden Leistungen innerhalb der nächsten 3 Jahre nicht in Kapitalform bezogen werden _ Wurden Vorbezüge für Wohneigentum bezogen, so dürfen freiwillige Einkäufe erst vorgenommen werden, wenn die Vorbezüge zurückbezahlt sind 27.09.2013 23

Zins Langlebigkeit Umwandlungssatz Was ist der Umwandlungssatz (UWS) _ Mit dem sogenannten Umwandlungssatz werden die angesammelten Kapitalien in eine Rente umgewandelt _ In einer umgewandelten Rente ist immer eine Witwen- oder Witwerrente und eine Kinderrente mitversichert, d.h. der UWS berücksichtigt die Langlebigkeit der Männer und der Frauen _ Im UWS ist eine Annahme des zu erzielenden künftigen Zinses eingerechnet = technischer Zins _ Je höher der technische Zins, desto tiefer die Rückstellungen, oder je tiefer der technische Zins, desto höher die Rückstellungen 27.09.2013 24

Umwandlungssatz + REVOR Was ist der Umwandlungssatz (UWS) _ Die Pensionskassenexperten empfehlen heute einen technischen Zins von 2,5% _ REVOR, respektive der Rückversicherer wenden ab 1.1.2014 einen technischen Zins von 2,5% an 27.09.2013 25

Umwandlungssatz Umwandlungssatz und Lebenserwartung Lebenserwartung im Alter 65 entspricht Alter von UWS BVG Jahr Männer Frauen Männer Frauen 1880 9,6 9,8 74,6 74,8 1910 10,2 10,9 75,2 75,9 1940 11,6 13,1 76,6 78,1 1970 13,3 15,3 78,3 81,3 7,2% 1990 15,5 19,7 80,5 84,7 7,2% 2010 19,4 21,8 84,4 86,8 6,8% 2030???? 2050 22,5 25,5 87,5 90,5? Quelle: Swisscanto, Herr O. Simeon 27.09.2013 26

grosser Einfluss Einflüsse auf den Umwandlungssatz Umwandlungssatz Lebenserwartung + technischer Zins Technischer Zinssatz UWS im Jahr 2011 UWS im Jahr 2025 0% 4,1% 3,9% 1% 4,7% 4,5% 2% 5,3% 5,1% 3% 6,0% 5,7% 4% 6,6% 6,4% bescheidener Einfluss Quelle: Swisscanto, Herr O. Simeon 27.09.2013 27

Umwandlungssatz REVOR UWS + REVOR Jahr UWS Obligatorisch UWS überobligatorisch UWS Durchschnitt bei REVOR 1985-2004 7,2 % (6,8% + 0,4%) 7,2% (6,8% + 0,4%) 7,2% 2004-2013 6,8 % mit Übergang 5,84% M + 5,7 % F 6,48% Ab 2014 6,8% 5,17% M + 4,91% F 6,25% 27.09.2013 28

Umwandlungssatz REVOR Folgen für die REVOR Sparkapital Reglementarischer UWS 6,8% Deckungskapital Rentner Pensionierungs verlust Kumuliertes Sparkapital UWS beim Rückversicherer 5,17% 27.09.2013 29

Umwandlungssatz + REVOR Folgen für die REVOR Altersguthaben BVG bei Pensionierung CHF 400 000 Jährliche Altersrente mit reglementarischem UWS 6,8% CHF 27 200 Jährliche Altersrente mit UWS Rückversicherer UWS 5,17% CHF 20 680 Jährlicher Pensionierungsverlust CHF 6 520 Kosten für REVOR CHF 126 112 27.09.2013 30

Umwandlungssatz + REVOR Folgen für die REVOR Kennzahlen 2012 2011 Rückstellungen Überschussrente vor 2004 5 899 000 5'715'000 Rückstellung Umwandlungssatz 11 403 970 7'682'000 Rückstellung anwartschaftliche Witwenrente 54 000 54'000 Rückstellung Schlussalter Frauen 454 973 454'973 Rückstellung Prämienausgleich 6 445 102 6'445'102 Fazit: _Steigender Bedarf an Reserven um Pensionierungsverluste zu decken _Der Umwandlungssatz BVG ist zu hoch! 27.09.2013 31

Präzisierungen / mündliche Ergänzungen / Klärungen Ihre Fragen? _ Organisation / Zahlen / Aktuelles _ Vorsorgereglement _ Umwandlungssatz Herzlichen Dank für Ihr Kommen und Ihre Aufmerksamkeit 27.09.2013 32

Reform Altersvorsorge 2020 Der Bundesrat hat Anfangs Sommer 2013 über Details der geplanten Rentenreform entschieden. Die Reform basiert auf einem gesamtheitlichen Ansatz. Dieser sorgt für eine bessere Koordination zwischen 1. und 2. Säule. Die Reform soll als eine Vorlage zur Abstimmung gelangen.

Einheitlicher Altersrücktritt Gleiches Rücktrittsalter in der 1. und 2. Säule. Mit 65 Jahren besteht für alle ein Anspruch auf eine volle Rente. Wechsel von 64 auf 65 Jahre für Frauen.

AHV - Flexibilisierung Personen mit tiefen und mittleren Einkommen, d.h. Jahreseinkommen bis zu 50 00 oder 60 000 Franken, die bereits mit 18, 19 oder 20 Jahren AVH-Beiträge bezahlt haben, werden ihre Rente ohne oder mit einer reduzierten Kürzung vorbeziehen können.

AHV Teilrente Der gleitende Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand wird ermöglicht. Ab dem 62. Altersjahr können erwerbstätige entscheiden, ob sie Teilzeit arbeiten und gleichzeitig den von Ihnen gewünschten Anteil der Altersleistung beziehen.

BVG-Mindestumwandlungssatz Über einen Zeitraum von 4 Jahren wird der BVG- Mindestumwandlungssatz um jährlich 0,2 Prozentpunkte von 6.8 auf 6.0 Prozent gesenkt.

Mindestleistungen sollen beibehalten werden BVG-Sparprozess dauert mindestens bis zum 62. Altersjahr Der Sparprozess soll früher als mit 25 Jahren beginnen. Der Koordinationsabzug wird gesenkt und zugunsten von Arbeitnehmenden mit tiefen Einkommen, mehreren Beschäftigungen und für Teilzeitbeschäftigte neu geregelt.

BVG-Mindestzinssatz Wird neu per Ende Jahr festgelegt.

AHV - Hinterlassenenleistungen Die Waisenrenten werden erhöht, dafür die Renten von verwitweten Frauen mit Kindern gekürzt. Die Renten für Witwen ohne Kinder werden aufgehoben.

AHV - Zusatzfinanzierung Um das Rentenniveau der AHV zu erhalten, soll die MWST um maximal 2 % erhöht werden. Die Erhöhung erfolgt schrittweise. Eine weitere Erhöhung soll möglich sein, wenn es die finanzielle Situation der AHV erfordert.

-lichen Dank für Ihre Teilnahme am heutigen Abend.