Stadt Iphofen Stadtteil Possenheim. Baugebiet "Am Lindenbuck" Stadt Iphofen, 1. Bürgermeister Mend, Rathaus Iphofen, Tel.

Ähnliche Dokumente
Bebauungsplan mit Grünordnungsplan. Stadt Iphofen, 1. Bürgermeister Mend, Rathaus Iphofen, Tel

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des. Landesvermessung Niedersachsen. Regionaldirektion Northeim (2016)

STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN STAFFELS 2. ÄNDERUNG

BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS)

ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN zum Bebauungsplan GEWERBEGEBIET NORD 2. ERWEITERUNG

A. FESTSETZUNGEN DURCH TEXT

ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf

Festsetzungen durch Text. Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung. 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen

Stadt Dahn. Bebauungsplan. Gerstel V. Textliche Festsetzungen Hinweise. Vorentwurf

Bauleitplanung der Gemeinde Bomlitz

BEBAUUNGSPLAN GEMARKUNG ARNSHAUSEN M 1 : 1000 STADTBAUAMT REF. III - 2 BAD KISSINGEN AUFGESTELLT: STAND: SATZUNGSBESCHLUSS

1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO

"Allgemeines Wohngebiet Altenfeld" 1. Änderung

... ZEICHENERKLARUNG FUR DIE HINWEISE GARAGEN STELLPLATZ ... ZEICHENE RKLARUNG FUR DIE FESTSETZUNG BAUGRENZE STRASSENBEGRENZUNGSLINIE FUSSWEG

BEBAUUNGSPLAN (STAND 2. ÄNDERUNG) UND GRÜNORDNUNGSPLAN SPORTGELÄNDE REITERSWIESEN GEMARKUNG REITERSWIESEN

Grenze des räumlichen Geltungsbereiches. Baugrenze Die Regelabstandsflächen nach Art. 6 sind einzuhalten. nur Doppelhäuser zulässig

A n d e r B i e s e l h e i d e

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom

Bebauungsplan. Alte Mühle

04 Örtliche Bauvorschriften

Bebauungsplan Nr. 5 Mitte mit allen Änderungen

Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Lütjensee

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung

Wohngebiet Neugartenweg Stadtteil Steinau

Ortsgemeinde Zellertal OT Harxheim. Bebauungsplan Kurpfalzmühle

ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN GEWERBEGEBIET I 5. ÄNDERUNG

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Härtle Süd BA II + III vom , geändert am , ergänzt am , geändert am

1. Planungsrechtliche Festsetzungen

FEUERWEHRHAUS TEXTTEIL. Gemeinde Engelsbrand. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften. Vorentwurf vom Inhaltsverzeichnis

Gemeinde Wutöschingen

S c h w a n s t e t t e n Sitzung des Marktgemeinderats Bebauungsplan Nr. 16 Schwand Alte Straße West

Bebauungsplan "Auf dem Treppchen"

Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20

Bebauungsplan. mit integriertem Grünordnungsplan Markt Dietmannsried Baugebiet "Richolfstraße Nord" OT Reicholzried

A) BEBAUUNGSPLAN Festsetzungen gemäß 9 BauGB und Art. 81 BayBO

Planungsrechtliche Festsetzungen [ 9 BauGB, BauNVO und PlanzVO] I.1 Art der baulichen Nutzung [ 9(1) Nr. 1 BauGB i. V. m.

(BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung 9 (1) Nr. 1 BauGB in Verbindung mit (i.v.m.) 1.1 Sondergebiet - Klinik (SO Klinik) 11 (2) Baunutzungsverordnung

STADT MECHERNICH. Textliche Festsetzung zum Bebauungsplan (BP) Nr. 80 Wohngebiet Vierwege in Mechernich. Lageplan des Plangebietes

Gemeinde Immenstaad. Stockwiesen 1. Änderung. Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften. Inhalt: Stand: Juli 2015

Zeichenerklärung. Festsetzungen nach 2 Abs. 5 und 9 BauGB und der Planzeichenverordnung

Bebauungsplan der Stadt Wolfsburg

Einfacher Bebauungsplan gemäß 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder West Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO

Stadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan

Gemeinde Maisach Landkreis Fürstenfeldbruck

Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan WA Atzinger Feld III durch Deckblatt Nr. 1

Hinweise zum Bebauungsplan

STADT STOCKACH ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN ZUM BEBAUUNGSPLAN HAFENÄCKER II STADTTEIL WAHLWIES. Textteil

Einfacher Bebauungsplan der Gemeinde Birkenwerder gem. 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder Ost

Bad Rippoldsau-Schapbach. Bebauungsplan 1. Änderung Bebauungsplan Beim Dorf Grün. Textteil zum Bebauungsplan. I. Rechtliche Grundlagen

Bebauungsplan Nr. 228

Schriftlicher Teil in der Fassung vom unter Punkt 8 Pflanzgebote (Pfg), Pflanzbindungen (Pfb), 9 (1) 25 a und b BauGB

Auszug aus dem Bebauungsplan Schwand Nr. 12 Pointgärten mit integriertem Grünordnungsplan

Bebauungsvorschriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Erweiterung Wette

Leitenfeld / Schwabenberg

Bebauungsplan Buigen Nord

Bebauungsplan. Fünferweg I Gemeindeteil Obermaxfeld der Gemeinde Königsmoos

Bebauungsplan Nr. 900

Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen

Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 12 Druffels Feld (rechtskr )

1.1 Trennung der Bauabschnitte. Die Bebauung in der Reihenfolge der Bauabschnitte ist einzuhalten.

Bebauungsplan Sachsenpark Dittersbach

MARKT WOLNZACH BEBAUUNGSPLAN Nr ÄNDERUNG, "AN DER GLANDERGASSE"

Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücksnummer bzw. Teile der Flurstücksnummer 466 und 464, Gemarkung Wörth

Gemeinde Pollenfeld. Festsetzungen durch Planzeichen OD-E OD-V. Abbieger. Verkehrsinsel

Stand: Februar I:\Amt 3 Bau\Baugebiete\Festsetzungen\26 - Am Maierfeld.docx

Informationen zum Bauplatz Eisentalstraße 38/1 Lautlingen

BEGRÜNDUNG (Entwurf vom )

BEBAUUNGSPLAN MITTEN IM DORF

>> Hochwiese 1. Erweiterung 4. Änderung <<

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Obere Wiesen I Neufassung in Laupheim

Örtliche Bauvorschrift

1.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes

" # % " & '()*& !" - &" - & - /

Ortsgemeinde Oberelbert Verbandsgemeinde Montabaur Westerwaldkreis

Aschaffenburg, STADT ASCHAFFENBURG. gez. Klaus Herzog ... Klaus Herzog Oberbürgermeister. WR II 2 WOE o GRZ 0,4 GFZ 0,5 SD DN 15-44

Bebauungsplan Nr. 276 Östlich der Neusässer Straße, Teilfläche Kobelcenter- Süd

SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK. Teil B- Text. zum Bebauungsplan Finkenstraße - Fassung vom

Gemeinde Hatten. Bebauungsplan Nr Änderung. "Streekermoor / Mühlenweg / Löwenzahnweg"

Gemeinde Anger * Landkreis Berchtesgadener Land

STADT VREDEN. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße Teil 1 An t Lindeken. - Vorentwurf - Maßstab 1:1000

Auszug aus den Gestaltungsregeln für die Wohnbebauung am Phoenix See, Teilbereich C Wohnen am Südufer

MARKT WEIDENBACH TEXTLICHE FESTSETZUNGEN & HINWEISE ZUR 3. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 8 AM WANNENBACH MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNG -ENTWURF-

SATZUNG zum. BEBAUUNGSPLAN MIT GRÜNORDNUNGSPLAN Nr.22 'Am alten Schulhaus' Gemeinde Büchenbach Ortsteil Tennenlohe

1. Planungsrechtliche Festsetzungen

Ortsgemeinde Weyerbusch Verbandsgemeinde Altenkirchen

Textliche Festsetzungen (Planteil B)

BEBAUUNGSPLAN. Oberer Hartberg, 1. Änderung

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL

BEBAUUNGSPLAN. Industrie und Gewerbegebiet Torgau - Nord NR. 1/91

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m².

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Markt Titting. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09 mit integriertem Grünordnungsplan Tittinger Berg. Satzung

GEMEINDE BEELEN: BEBAUUNGSPLAN NR. 35 SEEHUSEN 3

GEMEINDE UEDEM. Bebauungsplan Uedem Nr. 9 "Mühlenstraße vereinfachte Änderung. Bearbeitet: Hardt/Bertram. Stand: 06. November 2012 M 1:500

Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Gebiet, welches im Sinne der Ziffer 13.6 der Planzeichenverordnung

SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK TEILB

BEBAUUNGSPLAN. Gewerbegebiet Ried. Gewerbegebiet Ried II. 3. Änderung

Bebauungsplan Nr. 24 mit integriertem Grünordnungsplan

SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK. Teil B. Gewerbegebiet Genin Süd Text zum Bebauungsplan Fassung vom

Transkript:

Stadt Iphofen Stadtteil Possenheim Baugebiet "Am Lindenbuck" Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Plannummer Auftraggeber Stadt Iphofen,. Bürgermeister Mend, Rathaus 9 Iphofen, Tel. 09 0 Planung Projektleiter SBS Planungsgemeinschaft Ruffinistr., 0 München Fabristr. 0, 90 Ulm Dipl. Ing. Sidonie Bilger-Wölpert Architektin-Regierungsbaumeisterin Hartmut Schließer Architekt-Bauingenieur mit Dipl.Ing. Barbara Baumann, Landschaftsarchitektin Prinz-Ludwig-Str., Freising, Tel 0-900 Hartmut Schließer Telefon 09 9 Telefax 09 Mitarbeit Dorothee Rummel Stand.0.0.0.0.0.0 0.0.0 Maßstab : 000 SBS Planungsgemeinschaft Stadtplanung Objektplanung Landschaftsplanung

B 0 0 9 B 9 0 0 09 9/ / / / /0 90 / /9 0 / / / / 0 / 9 / 9 / / / / / 9 / / / / / TS / 9 0 / 0 S chu lstr. 9 / 9 / 0 90 / 0 9 / / B / 0 / 9 0 Am Lindenbuc k / 9/ 0/ 0 0 / / / 9/ / / 9 9/ 9 9 Po ststr. / 0 0 a 9 9 9/ 9 9 0 / 0 / 9 9 9 / 90 99 9 9 00 S te inb ru ch / 9 9 9 0 9 9 9 90 0 0 0 0 0 0 9 0 M :000 H a s e n b u c k 09 / 0 0 a Am Lehmen A n d e r S p a t z e n h e c k e 9 9/ Kirc hstraße 9 D o r f ä ä c k e r L e h m a c k e r L e h m a c k e r A m S c h m i e d s b u c k

m 0 Steinbruch 0 9 9 9 9 9 9 0 9 9 90 99 BA II BA I 00 ungssatzung 0 0 90 9 0 m D 0 m D 9m P m 9 m m m 0 0 0 0 9 0 0 / 0 09 0 / WA m 0 9 P m 0 / 9 9 9/ tr. 9 / m 9 0 0 WA 0 M :000

Die Stadt Iphofen, Landkreis Kitzingen erlässt aufgrund der einschlägigen Gesetze und Verordnungen diesen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan als SATZUNG A Festsetzungen nach Planzeichen nach Planzeichenverordnung (PlanzV) Art der baulichen Nutzung WA Allgemeines Wohngebiet nach BauNVO Maß der baulichen Nutzung bis 0, ID Grundflächenzahl (GRZ) nach 9 BauNVO rdgeschoss und ausbaubares Dachgeschoss Bauweise, Baulinien und Baugrenzen D inzelhäuser / Doppelhäuser Hauptfirstrichtung Baugrenze Flächen für den Gemeinbedarf Kinderspielplatz Flächen für Verkehrsanlagen Straßenbegrenzungslinie Straßenverkehrsflächen (Gehweg-/Parkstreifen als Hinweis) Ausbau nach Abbruch Maschinenhalle Fußweg / Radweg P öffentliche Parkplätze Straßenbegleitgrün

Grünordnung Öffentliche Grünflächen Spielplatz T TT T TTTT T T T T T T T T T T T T T T TTTT Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und ntwicklung der Landschaft Beseitigung von Bäumen Bindungen für den rhalt und das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen: rhalt bestehender Großbäume / Obstbäume Pflanzung von Bäumen / Gehölzen heimischer Großbaum kleinkroniger Straßenbaum Gehölzpflanzung gem. Liste standortheimischer Gehölze Private Grünflächen mit Bindung für die Begrünung entlang der Grundstücksgrenzen zum Ortsrand mit freiwachsenden standortheimischen Gehölzen Sonstige Planzeichen Stellplätze Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Abgrenzung unterschiedlicher Festsetzungen Böschungen, soweit erforderlich

B Textliche Festsetzungen Nutzung - Je inzelgrundstück sind max. zwei Wohnungen, außerdem Räume für freie Berufe i.s. des BauNVO, zulässig. Baukörper, Dachform und Dachneigung - Ausgeschlossen sind regionaluntypische Gebäude, insbesondere z.b. alpenländische und norddeutsche Baustile und Bauelemente. - Hauptgebäude sind rechtwinklig auszuführen, das Verhältnis von Breite zu Länge muss wenigstens :, betragen. - Bei Hauptgebäuden sind nur Satteldächer mit einer Dachneigung zwischen - mit Tonziegel-/Betonziegeleindeckung zulässig. - (Winkel) Anbauten haben sich in Breite und Höhe dem Hauptgebäude unterzuordnen (max 0% der Traufseite des Hauptgebäudes). - in Kniestock darf mit max. 0 cm ausgebildet werden (Der Kniestock wird von der Oberkante der Rohdecke bis zur Verschneidung der Wand mit dem Dachsparren gemessen). - Ausgehend vom natürlichen und im Bauantrag ausgewiesenen Geländeverlauf, darf die Traufhöhe bei erdgeschossigen Gebäuden am höchsten Punkt des Geländes,0 m nicht überschreiten. Im Rahmen der Baueingabeplanung sind die Geländehöhen zu ermitteln und in den Plänen entsprechend darzustellen. Kniestock 0cm - Die Dachüberstände sind am Ortgang auf max. 0 cm, an der Traufe auf max. 0 cm beschränkt. - Die Belichtung des Daches erfolgt vorwiegend über die Giebelseiten. Zwerchdach, Dachgauben und Dachliegefenster sind knapp zu bemessen und müssen sich dem Hauptdach deutlich unterordnen. Vom Ortgang müssen die Dachgauben mindestens einen Abstand von m haben. Dacheinschnitte und Lichtbänder sind nicht erlaubt. Garagen / Carports und offene Stellplätze - Je Grundstück sind mindestens Stellplätze im Bauantrag nachzuweisen. Ausreichend bemessene Aufstellflächen (Stauraum) vor Garagen / Carports können angerechnet werden. - Grundsätzlich ist für jedes auf den igentümer- bzw. Mieterhaushalt zugelassene Fahrzeug ein Stellplatz auf dem Grundstück herzustellen. - Garagen /Carports sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. - Garagen / Carports sind mit Satteldächern auszuführen.

Nebenanlagen - Nebenanlagen i. S. des () BauNVO, die der Nutzung des Grundstücks dienen, sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Farben - Dacheindeckungen sind nur in rötlichen Farbtönen zugelassen. Glänzend engobierte Ziegel (del-ngobe) sind nicht zugelassen. - Bei Wandfarben sind grelle Fassungen und violette / lila Farbtöne nicht zugelassen. Solar-/ Photovoltaikanlagen - Solar- und Photovoltaikanlagen sind jeweils bis zu einer Größe von max. 9 qm zulässig. Sie können auch an Wänden oder sonstigen Bauteilen angebracht werden. Aufschüttungen und Abgrabungen - Der natürliche Geländeverlauf darf durch Aufschüttungen oder Abgrabungen nicht verändert werden. Ausnahme bilden Freisitze im rdgeschoss bis max 0 cm. infriedungen Als infriedung sind zulässig: - Zu den Straßenseiten: Zäune aus Holz oder Stahl mit einer Höhe von 0,9 bis, m. - Zwischen den Grundstücken und an den Ortsrändern: Zäune aus Holz, Stahl oder Maschendraht. Sockel sind nicht zulässig. 9 Befestigte Flächen - ine Versiegelung mit Asphalt oder Ortbeton auf den privaten Grundstücksflächen ist nicht zulässig. - Untergeordnete Fußwege auf öffentlichem Grund sind wassergebunden auszuführen 0 Mobilfunkanlagen - Der Bau von Mobilfunkantennen im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist nicht zugelassen

Pflanzgebote / Pflanzbindungen Die durch Planzeichen und Text festgesetzten Pflanzungen sind innerhalb zweier Vegetationsperioden nach Abschluss der Baumaßnahme auszuführen. Bindung für Bepflanzungen innerhalb der Baugrundstücke: - Pflanzung von mindestens einem heimischen Laubbaum oder einem hochstämmigen Obstbaum je Grundstück. - Geschnittene Hecken sind an den Grundstücksgrenzen zum Ortsrand nicht zulässig. - Für geschnittene Hecken sind ausschließlich Laubgehölze zu verwenden (z.b. Liguster, Feldahorn, Hainbuche). - Fremdländische und exotische Bäume und Gehölze (auch heimische Nadelgehölze wie Kiefer, Fichte, Lärche dürfen nur in Ausnahmefällen und als inzelexemplare Verwendung finden. - Ziersträucher müssen den heimischen Sträuchern zahlenmäßig untergeordnet sein (vgl.begründung). Rückhaltung von Regenwasser - Dachwässer und Oberflächenwässer sind mit offenen Gräben oder Rigolen dem örtlichen Trennsystem zuzuleiten. Sie können auch in Zisternen gesammelt werden. Die ntnahme von Brauchwasser ist in der jeweils gültigen Fassung der ntwässerungssatzung geregelt. - Die Rückhaltung der über das Trennsystem gesammelten Oberflächenwässer erfolgt außerhalb des Bebauungsgebietes auf Feuchtwiesen des nördlich gelegenen Talgrundes. Drainagewässer, Grundwasser - Drainagewässer dürfen nicht in den öffentlichen Schmutzwasserkanal eingeleitet werden. - Grundwasserabsenkung durch den igentümer ist nicht erlaubt. Weitere textliche Festsetzungen - Die Telekommunikationsanlagen sind zu verkabeln. - Je Grundstück ist ein Revisionsschacht vorzusehen.

C Hinweise bestehende Grundstücksgrenze 0 vorgeschlagene Grundstücksgrenze mit Grundstücksgröße in qm, gerundet vorgeschlagene Gebäude Gebäude Abbruch Höhenlinien Bestand (Urgelände) Vorschlag Grenze Ortseinfahrt Hinweis auf wünschenswerte Baumpflanzungen außerhalb des Geltungsbereichs Bestehende und zu schützende Obstbaumwiesen außerhalb des Geltungsbereichs Feuchtwiese mit ignung als Retentionsfläche