Arbeitsrecht Stefan Rohpeter

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Arbeitsrecht Stefan Rohpeter Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Health Care Manager 1

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Vorstellungsgespräch Fragerecht ist nicht umfassend Unzulässige Fragen müssen nicht beantwortet werden oder es können wahrheitswidrige Auskunft erteilt werden Zulässige Fragen müssen wahrheitgemäß beantwortet werden, sonst anfechtbarer Arbeitsvertrag 1

Unzulässige Fragen Bestehende oder geplante Schwangerschaft Krankheiten Ausnahme: Einsatzfähigkeit des AN wird eingeschränkt CAVE: im Gesundheitsbereich häufig! Infektion (vor Ausbruch der Krankheit) Schwerbehinderung: Problematisch Alter: nur wenn von Bedeutung (z.b. Jugendliche) Wehr-/Ersatzdienst Religion/Weltanschauung Ausnahme: Kirchlicher Träger, 9 AGG Ausnahme: Scientology Vermögensinteressen Vorstrafen Stasi-Tätigkeit

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Arbeitsvertrag Inhalt: Beginn Arbeitsort Tätigkeit Arbeitszeit Vergütung Urlaub Kündigungsfristen

Kündigungsfristen ( 622 BGB) Dauer des Beschäftigungsverhältnisses Probezeit (max. 6 Monate) Bis zu 2 Jahren Mehr als 2 Jahre Mehr als 5 Jahre Mehr als 8 Jahre Mehr als 10 Jahre Mehr als 12 Jahre Mehr als 15 Jahre Mehr als 20 Jahre Kündigungsfrist (zum Monatsende) 2 Wochen 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats 1 Monat 2 Monate 3 Monate 4 Monate 5 Monate 6 Monate 7 Monate

Arbeitsvertrag Schriftform Sonstige Formerfordernisse Befristete Arbeitsverträge Aufhebungsverträge Berufsausbildungsverträge Binnen eines Monats nach vereinbartem Beginn schriftlich wesentliche Vertragsbedingungen niederlegen und AG aushändigen

Befristete Arbeitsverhältnisse Mit sachlichem Grund Ohne sachlichem Grund Vorübergehendem Bedarf Vertretung Eigenart der Arbeitsleistung Persönliche Gründe des AN Voraussetzung: keine Vorbeschäftigung drei Mal Verlängerung möglich maximal 2 Jahre Gerichtlicher Vergleich

Teilzeitarbeitsverhältnis Anspruch nach 3 Monaten Antrag des AN Ablehnungsgründe Wesentliche Beeinträchtigung der Organisation oder Arbeitsabläufe Unverhältnismäßige Kosten Wesentliche Beeinträchtigung der Sicherheit im Betrieb

Direktionsrecht Weisungen zulässig bezogen auf Art der Arbeitsleistung Arbeitsort Arbeitszeit NICHT: Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs oder die erhebliche Änderung der Umstände, unter denen der AG seine Arbeitsleistung erbringt für die Dauer von mindestens einem Monat

Kündigung Grundsatz: Kein Kündigungsgrund notwendig Ausnahme: gegenüber Betriebsrat Bei Kündigungsschutzklage ist soziale Rechtfertigung darzulegen

Kündigungsschutzgesetz Voraussetzung: mind. 10 Vollzeitmitarbeiter Arbeitsverhältnis besteht seit 6 Monaten

Kündigungsgründe nach KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Abmahnung Personenbedingte Kündigung z.b. Krankheit Betriebsbedingte Kündigung Sozialauswahl

Betriebsbedingte Kündigung Auswahlkriterien Dauer der Betriebszugehörigkeit Lebensalter Unterhaltspflichten Schwerbehinderung

Abfindungsanspruch Karenzentschädigung bei nachvertraglichen Wettbewerbsverbot Abfindung bei Kündigung wegen dringlicher betrieblicher Erfordernisse und Verstreichenlassen der Kündigungsfrist, 1a KSchG: 0,5 Monatsgehälter je Dienstjahr

Vielen Dank für Ihr Interesse! Stefan Rohpeter Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Health Care Manager Kanzlei Rohpeter Querallee 38 34119 Kassel Telefon: 0561/60285820 Telefax: 0561/60285818 E-Mail: rohpeter@medizinrechtskanzlei.net Internet: www.medizinrechtskanzlei.net