Alternative Finanzierungsmodelle im Lichte aktueller kapitalmarktrechtlicher Entwicklungen



Ähnliche Dokumente
Legal Update Bank- und Kapitalmarktrecht

Agenda. Rechtsfragen zu kommunalen Bürgerbeteiligungsmodellen. 01 Rechtliche Vorgaben für die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München

Das neue Kapitalanlagegesetzbuch Der Countdown läuft für die Fondsbranche!

AIFM-RL & KAGB: Neue Regeln als Schneise durch den Dschungel HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK. Mit einem Knoten den Deal zusammenhalten Moderation:

2.ZuwelchenAnteilenbezogensichdieseitdem1.Juni2012vondenAnbieternvonVermögensanlagenerstelltenundbeiderBaFinhinterlegten

BANDexpertforum Investitionszuschuss Wagniskapital (IVZ) und AIFM Richtlinie Welche Auswirkungen sehen Experten auf den Angel Markt?

Crowdinvesting-Symposium

OGAW V-Umsetzungsgesetz einschließlich Kreditfonds (RegE) Jaga Gänßler, WA 41

Erfahrungen aus dem KVG-Lizenzantragsprozess sowie offene Fragen im Rahmen der Zusammenarbeit mit der BaFin

Update 2011: Das partiarische Darlehen im Lichte der aktuellen Regulierungsbestrebungen

AIFM-Richtlinie Grundsatzfragen der Umsetzung in Österreich und Deutschland. AIF: Auswirkungen auf Investmentfonds und Versicherungen

Auswirkungen der Regulierungstendenzen

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

Guten Tag. Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits für alle Nicht KMU * bis 12/2015

Nachtrag Nr. 2 vom 17. Februar zum. Wertpapierprospekt. vom 11. Juni gemäß 6 WpPG

Was ist eine Aktie? Detlef Faber

P R E S S E M I T T E I L U N G. Platzierungsvolumen in den ersten beiden Monaten 2015 fast auf dem Niveau des gesamten Jahres 2014

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München

Projektfinanzierung in der Zivilgesellschaft

Einige Zitate und Pressemeldungen zum Thema Unternehmensfinanzierung und Basel II:

Infrastrukturkreditfonds

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München

Risikominimierung bei Windparkbeteiligungen. 12. Juni 2014 Branchentag Windenergie NRW

Rententafelgarantie. Langlebigkeit: Fluch oder Segen?

Antrag auf Teilnahme am Prime Standard für Unternehmensanleihen der Deutsche Börse AG

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

Marktstudie Kurzfassung Offene Immobilienfonds mit Domizil in Deutschland

Vergütungsbericht Volvo Financial Services GmbH

Finanzen im Plus! Dipl.-Betriebswirt (FH) Thomas Detzel Überarbeitet September Eigen- oder Fremdfinanzierung? Die richtige Mischung macht s!

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz

Tipps für ein Bankgespräch

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München

Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung: Neue gesetzliche Regelungen

Kapital durch Direktanlagen

Erläuterungen zur Definition der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), zum Prüfund Berechnungsschema sowie zum KMU Berechnungsbogen

Finanzierungsbedingungen/ -modelle von Energieeffizienzvorhaben in Bürgerhand Thomas Farack

Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna

EÜR contra Bilanzierung

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement

Inhalt. IAS 23: Fremdkapitalkosten

V E R M E R K. Abteilung Steuerrecht Herr Dr. Tischbein Ti/pf. Von: (Abt./Verf.) Durchwahl: 2400 Datum:

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Crowdfunding Neue Wege zu neuem Geld

Der neue Feuerwehrführerschein, erste Erfahrungen aus Baden-Württemberg.

Umsetzung der Pflegefinanzierung im

- Bedeutung und Höhe der EU-Referenzzinssätze - (Stand: 07/2004)

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Fragen und Antworten zur Sicherheit von Geldanlagen

Fragen und Antworten zur Sicherheit von Geldanlagen

Inhalt. IFRS 2: Anteilsbasierte Vergütung

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

XONTRO Newsletter. Kreditinstitute. Nr. 18

GEA FMA: Stand der Dinge und Vorschläge. Dr. Karl Staudinger politiktraining.at

DurchführungdesVersteigerungsverfahrensfestzulegen.DieVerordnungbedarf der Zustimmung des Bundestages.

Landtag Brandenburg Drucksache 5/ Wahlperiode

Die AIFM Richtlinie. Eine Zusammenfassung der axessum GmbH

Gemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister FVSA Az VA vom Rat

Mittelständische Unternehmensanleihen und Börse


MANDANTENINFORMATION 2008/2009

Vorab per FAX an +49 (0)

Der Bürgerwindpark: Im Spannungsfeld zwischen einfacher Bürgerbeteiligung und professionellem Investmentfonds

Elternzeit Elternzeit (EZ)

Clever finanzieren Alternativen zum klassischen Kredit

Der Investitionszuschuss Wagniskapital Details, Änderungsbedarf, Status, Kombinierbarkeit

XONTRO Newsletter. Makler. Nr. 16

XONTRO Newsletter. Kreditinstitute. Nr. 81 (Update)

einladung 5. UNTERNEHMERFRÜHSTÜCK in sachsen-anhalt

Registrierungs- und Konzessionsverfahren gemäß AIFMG

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Sonne, Wind & Co. als Anlagemöglichkeit für Bürger

An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500

Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH

Informationen für den Wahlkreis. 15. Wahlperiode / Wohin mit dem Elektroschrott?

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Erläuternder Bericht des Vorstands der aap Implantate AG gemäß 175 Abs. 2 AktG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM

Nachhaltigkeits-Check

StBV RP Lagebericht zum Jahresabschluss per Anlage IV Seite 1

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Anforderungen an die HIS

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

AGV Personalleitertagung Außendienst Bericht aus dem BWV. Thomas Krämer / Dr. Katharina Höhn

GEBAB Bridge Fonds I. Investition in Betriebsfortführungskonzepte

Jahresabschluss der Rechtsformen II

Anlage gemäß Satz 2 GO NW

erfahren unabhängig weitsichtig

Schuldenbarometer 1. Q. 2009

Citigroup Global Markets Deutschland AG, Frankfurt am Main

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

Die Vergangenheitsbetrachtung als Anlagestrategie.

Mittelstandsanleihen in Österreich

2.5 Fondsarten LF Offene Investmentvermögen und Anteilklassen für unterschiedliche LF 11. u Situation

Transkript:

Alternative Finanzierungsmodelle im Lichte aktueller kapitalmarktrechtlicher Entwicklungen János Morlin Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Zert. Börsenhändler Kassamarkt (Börse Frankfurt)

Finanzierungsmodelle Fremdkapital - Kredite (Kommunalkredit, Unternehmenskredit, Projektfinanzierung, synd. Kredit, Konsortialkredit, Bürger-Darlehen, partiarische Darlehen, Schuldscheindarlehen) - Schuldverschreibungen (insbes. Anleihen und Namenskommunalobligationen)

Finanzierungsmodelle Eigenkapital - Beteiligung (Kommanditanteil, stille Beteiligung, sonst. Gesellschaftsanteil) - Genossenschaft - Mezzanine-Kapital (Genussrechte/ Genussscheine, partiarische Darlehen u.ä.)

Aktuelle kapitalmarktrechtliche Situation Fremdkapital - Darlehen aktuell keine Regulierung im engeren Sinne, es sei denn, Kommune betreibt Einlagengeschäft (z.b. Bürger-Darlehen), dann KWG-Erlaubnis erforderlich daher Ausgestaltung über Kommunalunternehmen in Privatrechtsform und als partiarisches Darlehen (Rangrücktritt) oder mit zwischengeschalteter Kapitalsammelstelle (Bank) - Anleihen WpPG (Prospektpflicht bei öffentlichem Angebot resp. Handel an einem organisierten Markt) und Schuldverschreibungsgesetz, soweit nicht direkt von Gebietskörperschaft emittiert ( 1 Abs. 2 Nr. 2 WpPG und 1 Abs. SchVG)

Aktuelle kapitalmarktrechtliche Situation Eigenkapital - Grds. Geltung des Vermögensanlagegesetzes für typische Eigenkapital- Finanzierungsmodelle (= Prospektpflicht, Vermögensanlageinformationsblatt, Prospekthaftung und Lagebericht, erhöhte Anforderungen an Vertrieb durch FinVermV) - Ausnahmen soweit Vermögensanlagen von Gebietskörperschaft eines EU- Mitgliedstaates ausgegeben wird gilt jedoch nicht für die kommunales Unternehmen in Privatrechtsform, z.b. GmbH & Co. KG - Genossenschaft und partiarisches Darlehen von Anwendungsbereich des VermAnLG ausgenommen

Fremdkapital Zukünftige Entwicklung - Basel III Kredite könnten teurer werden Abkehr der Geschäftsbanken von der Kommunalfinanzierung Rating bei Schuldverschreibungen Eigenkapital - KAGB

Entstehung - Umsetzung der AIFM-Richtlinie - Umsetzungspflicht bis 22.07.2013 KAGB Gesetzgebungsverfahren - Bereits am 16.05.2013 im Bundestag beschlossen (in abgewandelter Fassung mit Privilegien für Bürgerbeteiligungsmodelle) - Bundesratsbeschluss steht noch aus ( nur Einspruchsgesetz, Zustimmung des Bundesrats nicht erforderlich)

KAGB Wesentlicher Inhalt - Erlaubnis-/ Registrierungspflicht für die KVG - Prospektpflicht/ Prospekthaftung - Pflicht zur Veröffentlichung wesentlicher Anlegerinformationen - Verhaltens- und Organisationspflichten der KVG (Risiko-/ Liquiditätsmanagement) - Einführung einer Verwahrstelle (Mittelverwendungskontrolle/ Depotbank) - Regelmäßige Bewertung des Fondsvermögens und Berechnung des NAV - Sondervermögen nur in bestimmter Rechtsform (AIF grdsl. nur als AG oder KG) - Grundsatz der Risikomischung (mind. 3 Assets aus unterschiedlichen Asset- Klassen oder Streuung des Ausfallrisikos bei wirtschaftl. Betr.weise) - Für geschlossene Publikums-AIF nur noch bestimmte Assetklassen erlaubt - Vertriebszulassungsverfahren

Auswirkungen KAGB Konsequenzen für Eigenkapital-Modelle, z.b. die GmbH & Co. KG? Extrem hohe Hürden Ausnahmen und Erleichterungen? Zentraler Begriff des KAGB: Investmentvermögen, 1 Abs. 1 KAGB Investmentvermögen ist jeder Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren und der kein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors ist.

Ausnahmen vom Anwendungsbereich KAGB Wesentliches Merkmal der operativen Tätigkeit - Begriffsbestimmung bisher unklar und umstritten BaFin-Konsultationen weisen darauf hin, dass Bürgerbeteiligungen wohl grundsätzlich als operativ tätig gelten, soweit keine Auslagerung der Kapitalverwaltung, laufender Geschäftsbetrieb (day-to-day business), und selbst Betreiben der Anlagen GmbH & Co. KG? könnte aus Anwendungsbereich des KAGB fallen, soweit Schwerpunkt in operativer Tätigkeit dann gilt allerdings VermAnlG

Ausnahmen vom Anwendungsbereich KAGB Genossenschaft? Bisher vom VermAnlG verschont, 2 Nr. 1 VermAnlG Nunmehr vom KAGB erfasst, es sei denn auch hier operative Tätigkeit Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.v. (DRGB) sieht Genossenschaft außerhalb der Definition des 1 Abs. 1 S. 1 KAGB, da weder Kapitalsammlung, noch Verfolgung einer Anlagestrategie zu Generierung eines Return. Damit Unabhängigkeit vom Merkmal der operativen Tätigkeit (a.a.bafin)

KAGB Erleichterungen 2 Abs. 4 Nr. 2a 100/500 Mio. Grenze UND Spezial-AIF Dann jedoch noch folgende Anforderungen: - Angebot nur an professionelle oder semi-professionelle Anleger (Mindestanlagesumme von EUR 200.000,00 u.ä.) - Registrierungs- und Berichtspflicht der KVG Kein geeignetes Bürgerbeteiligungsmodell

KAGB Erleichterungen 2 Abs. 5-100/500 Mio. Grenze UND geschlossener Publikums-AIF Dann jedoch aber insbesondere noch folgende Anforderungen: - Registrierungs- und Berichtspflicht der KVG - Prospekt - Produktinformationsblatt - Jahresabschluss- und Lagebericht - Verwahrstelle - Risikomischung (mind. 3 Assets unterschiedl. Assetklassen oder wirtschaftl. Risikodivers., es sei denn Mindestanlagesumme EUR 20.000,00)

KAGB Erleichterungen (aktuell) 2 Abs. 4a) - bei interner KVG Anlagesumme nur 5 Mio. und nur 5 Anleger dann nur noch Registrierungs- und Berichtspflichten der KVG kein Prospekt, keine Risikomischung u.a. ( 2 Abs. 4a)

KAGB Erleichterungen (aktuell) 2 Abs. 4b) - bei interner KVG Genossenschaft mit Prüfungsverband und Anlagesumme nicht über EUR 100 Mio. - dann nur noch Registrierungs- und Berichtspflichten der KVG kein Prospekt, keine Risikomischung u.a. ( 2 Abs. 4b)

Ausblick Fremdkapital Anleihen als Alternativen, ggf. mit Agentur-Modell? (Kandler-Gruppe) ggf. Bürgerdarlehen (LeihdeinerStadtGeld/Buergerkredit.de u.ä.) Ratinganforderungen? Eigenkapital Modelle außerhalb des KAGB? ( operative Tätigkeit ) Statt Bürgerbeteiligung an Gesellschaft ggf. Bürgerdarlehen mit geringeren regulatorischen Anforderungen