K E K. Pressemitteilung 7/2009. 148. Sitzung der KEK am 14.07.2009



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Transkript:

K E K Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich Pressemitteilung 7/2009 148. Sitzung der KEK am 14.07.2009 Geschäftsstelle Helene-Lange-Straße 18 a 14469 Potsdam Tel.: (03 31) 2 00 63 60 Fax: (03 31) 2 00 63 70 E-Mail: info@kek-online.de http://www.kek-online.de Zulassung LIGAtotal! / Constantin Sport Medien GmbH Zulassung DSF Online, mehr mittendrin / DSF Internet GmbH Zulassung Sky Select / Sky Deutschland Zulassung SPIEGEL Geschichte / SPIEGEL TV Geschichte Zulassung auto motor und sport Channel / Motor Presse TV GmbH Zulassung Kanal Avrupa / Kanal Avrupa Media GmbH Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat entschieden, dass den folgenden Zulassungen keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen: Zulassung LIGAtotal! / Constantin Sport Medien GmbH Die Constantin Sport Medien GmbH hat bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) die Zulassung für das Fernsehspartenprogramm LIGAtotal! beantragt. Bei LIGAtotal! handelt es sich um ein deutschsprachiges Sportspartenprogramm mit Schwerpunkt Fußball. Es soll über sämtliche Spiele der Bundesliga und der 2. Bundesliga in den vier Spielzeiten 2009/10, 2010/11, 2011/12 und 2012/2013 berichtet werden. Die Antragstellerin hat sich auf die Ausschreibung der Deutsche Telekom AG ( DTAG ) für die Produktion der Bundesliga-Berichterstattung beworben und den Zuschlag erhalten. LIGAtotal! soll danach über die IPTV-Plattform der DTAG T-Home Entertain sowie über den Mobilfunkdienst Mobile TV der T-Mobile Deutschland GmbH im Rahmen des Bundesligapaketes vermarktet werden. Bedenklich erschien diese Konstellation unter dem verfassungsrechtlichen Aspekt des Gebots der Staatsferne des Rundfunks wegen der Beherrschung der DTAG durch den Bund. Nachdem die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) LIGAtotal! die Zulassung nach 20 a RStV unter Vorbehalt der medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung erteilt hatte, konnten auch die Bedenken der KEK nach Abgabe von Erklärungen von Constantin Sport Medien GmbH und DTAG ausgeräumt werden. Beide Unternehmen haben erklärt, dass sich die DTAG jeder über das Vertragswerk hinausgehenden weiteren nicht offengelegten Vereinbarung oder Maßnahme enthält, die eine unmittelbare und auch

nur mittelbare Einflussnahme auf Programmentscheidungen von Constantin Sport Medien GmbH ermöglichen. Sämtliche Anteile an der Veranstalterin hält die Constantin Medien AG über ihre %ige Zwischengesellschaft EM.Sport GmbH. Die EM.Sport GmbH hält sämtliche Anteile an der Veranstalterin von DSF und DSF-digital, der DSF Deutsches SportFernsehen GmbH. Darüber hinaus hält sie auch sämtliche Anteile an der PLAZAMEDIA GmbH TV- und Film-Produktion, die alleinige Gesellschafterin der MUC Media GmbH ist, die ihrerseits das bislang noch nicht ausgestrahlte Spartenprogramm erotic chillout veranstaltet. Größte Aktionärin der Constantin Medien AG mit 18,7 % der Kapital- und 20,1 % der Stimmrechtsanteile ist die KF 15 ( KF 15 ). An KF 15 und an ihrer Komplementärin, der KF 15 Verwaltungs GmbH, sind jeweils zu % Ruth Kirch und Dr. Dieter Hahn beteiligt. Dr. Dieter Hahn ist darüber hinaus auch Aufsichtsratsmitglied der Constantin Medien AG. Nach den von der Veranstalterin mitgeteilten geringfügigen Beteiligungsveränderungen auf Ebene der Constantin Medien AG und der Highlights Communications AG stellt sich die Beteiligungsstruktur nunmehr wie folgt dar: 5,5* (Z) MarCap Investors LL.C. 8,1 (Z) Martin Hellstern 0,42 5,4* Bernhard Burgener Streubesitz 3,42 39,18 0,0* (7,1 % Kapitalanteile) Highlight Communications AG (Eigenbesitz: 1,61 %) 47,31 Constantin Medien AG 61,7* 20,1* 7,3* Streubesitz KF 15 GmbH & Co. KG Erwin V. Conradi Ruth Kirch Dr. Dieter Hahn EM.Sport GmbH PLAZAMEDIA GmbH TV- und Film-Produktion LIGAtotal! Constantin Sport Medien GmbH DSF DSF-digital DSF Deutsches SportFernsehen GmbH DSF Online DSF Internet GmbH erotic chillout MUC Media GmbH Z: Zwischengesellschaften ausgeklammert *: Stimmrechte Veranstalter, dessen Programm EM.Sport zuzurechnen ist 2

Zulassung DSF Online, mehr mittendrin / DSF Internet GmbH Die Antragstellerin hat bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) die Zulassung für das Spartenprogramm unter dem Arbeitstitel DSF Online, mehr mittendrin beantragt. Das Web-TV- Angebot soll insbesondere aus der (Live-)Übertragung von Sportveranstaltungen bestehen, die in deutscher Sprache gesendet werden. Das Programm soll ausschließlich über die Internetplattform dsf.de im Live-Streaming-Verfahren verbreitet werden. Die DSF Internet GmbH ist eine %ige Tochtergesellschaft der DSF Deutsches SportFernsehen GmbH, der Veranstalterin der Programme DSF und DSF-digital. Zu den Beteiligungsverhältnissen im Überblick vgl. Schaubild zur Zulassung LIGAtotal! / Constantin Sport Medien GmbH (PM der KEK 7/2009). Zulassung Sky Select / Sky Deutschland Die Sky Deutschland AG (ehemals: Premiere AG) hat bereits im Februar 2009 bei der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) angezeigt, dass die Premiere On Demand GmbH, bisherige Veranstalterin des Programms Sky Select (ehemals: Premiere Direkt), auf die Sky Deutschland GmbH & Co. KG (ehemals: Premiere Fernsehen ) verschmolzen werden soll. Da die rundfunkrechtliche Zulassung eines Veranstalters als solche nicht übertragbar ist, benötigte die Sky Deutschland nach ständiger Spruchpraxis der KEK für die Veranstaltung von Sky Select eine eigene Zulassung. Insofern hat die KEK bereits mit Beschluss i. S. Premiere Direkt vom 10.03.2009 die medienkonzentrationsrechtliche Unbedenklichkeit für die Verschmelzung bestätigt (PM der KEK 3/2009). Da es seit der letzten Entscheidung i. S. Premiere (PM der KEK 5/2009) zu keinen weiteren Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen gekommen ist, kann auf das Ergebnis der dort vorgenommenen medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung verwiesen werden. Zulassung SPIEGEL Geschichte / SPIEGEL TV Geschichte Die SPIEGEL TV Geschichte hat bei der Medienanstalt Hamburg / Schleswig- Holstein (MA HSH) die Zulassung für das Spartenprogramm SPIEGEL Geschichte beantragt. Das Programm SPIEGEL Geschichte ist als 24-stündiges Spartenprogramm im Bereich Geschichte und Zeitgeschichte geplant. Das Programm SPIEGEL Geschichte soll auf der Plattform Sky Deutschland (ehemals: Premiere) über Satellit und Kabel als Pay-TV verbreitet werden. Die Kommanditisten der Antragstellerin sind die SPIEGEL TV GmbH mit einem Kapitalanteil in Höhe von 51 % sowie die Autentic GmbH mit einem Kapitalanteil in Höhe von 49 %. Die SPIEGEL TV GmbH ist selbst ein %iges Tochterunternehmen der SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG. Am Spiegel-Verlag sind die KG Beteiligungsgesellschaft für Spiegelmitarbeiter mbh & Co. zu %, die Erbengemeinschaft Rudolf Augstein mit 23,75 % und die Gruner + Jahr AG & Co. KG mit 3

25,25 % beteiligt. Ein 1%iger Anteil wird von der Rudolf Augstein GmbH, der geschäftsführenden Komplementärin des Spiegel-Verlags, gehalten. Die Autentic GmbH ist ein Gemeinschaftsunternehmen von Dr. Patrick Hörl mit einer Beteiligung in Höhe von % und der Beta Film GmbH mit einer Beteiligung in Höhe von 45 %. Die restlichen 5 % der Anteile hält Moritz von Kruedener, ein leitender Mitarbeiter der Beta Film GmbH. Die Beteiligungsverhältnisse stellen sich im Überblick wie folgt dar: Bertelsmann AG 25,5 24,5 74,9 Gruner + Jahr AG & Co. KG Erbengemeinschaft Rudolf Augstein KG Beteiligungsgesellschaft für Spiegel-Mitarbeiter mbh & Co. 25,25 23,75 Rudolf Augstein GmbH Komplementärin SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein 1 Kabel Deutschland Vertrieb & Service (E) Spiegel TV digital Spiegel TV GmbH 51 Programmzulieferung 12,5 DCTP DCTP Entwicklungsgesellschaft für TV Programm mbh Sky Deutschland (E) Spiegel Geschichte Spiegel TV Geschichte GmbH & Co. KG 49 Autentic GmbH 45 5 Dr. Patrick Hörl Beta Film GmbH Moritz von Kruedener Jan Mojto EOS Beteiligungs GmbH 93,3 Catharina Mojto 2,4 Programmveranstalter Carolina Mojto 2,4 Veranstalter, dessen Programm dem SPIEGEL-Verlag zuzurechnen ist Eigenbesitz 1,9 E: Zurechnung aufgrund der Möglichkeit der Einflussnahme auf wesentliche Programmentscheidungen durch den Plattformbetreiber ( 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 RStV) Zulassung auto motor und sport Channel / Motor Presse TV GmbH Die Motor Presse TV GmbH hat bei der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) die bundesweite Zulassung des digitalen Fernsehprogramms auto motor und sport Channel beantragt. Sämtliche Anteile an der Veranstalterin hält die Motor Presse Stuttgart. An der Motor Presse Stuttgart hält die zur Bertelsmann AG gehörige Gruner + Jahr AG & Co. KG 4

mit 59,8 % die Anteilsmehrheit. Daneben halten Dr. Hermann Dietrich-Troeltsch 15 % sowie die Geschwister Dr. Patricia Scholten und Peter-Paul Pietsch jeweils 12,55 % der Anteile. Zulassung Kanal Avrupa / Kanal Avrupa Media GmbH Die Kanal Avrupa Media GmbH hat bei der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) die Verlängerung der Zulassung zur Veranstaltung des bundesweiten Fernsehspartenprogramms Kanal Avrupa beantragt. Kanal Avrupa sendet seit Januar 2005 ein überwiegend in türkischer Sprache veranstaltetes ganztägiges unterhaltungsorientiertes Spartenprogramm. Das Programm wird frei empfangbar digital über Satellit und das Kabelnetz der Unitymedia NRW GmbH und der Unitymedia Hessen verbreitet. Zusätzlich ist das Programm auf der Homepage des Senders als Live-Stream abrufbar. Am Stammkapital der Antragstellerin sind Ali Osman Akbas mit 65 % und dessen Bruder Mesut Akbas mit 35 % beteiligt. Die Akbas Media Company GmbH, die bisherige Trägerin der Zulassung für das Programm Kanal Avrupa, soll künftig nur noch als Produktions- und Vermarktungspartner tätig sein. Potsdam, 15. Juli 2009 Informationen zu Beteiligungsverhältnissen, Zuschaueranteilen, medienrelevanten verwandten Märkten sowie zur KEK finden Sie im Internet unter http://www.kek-online.de. 5