TIPPS VON DER SOZIALVERSICHERUNG. Wolfgang Gruber



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Transkript:

TIPPS VON DER SOZIALVERSICHERUNG Wolfgang Gruber

Pflichtversicherung GEWERBE Begründung Pflichtversicherung Inhaber von Gewerbeberechtigungen Gesellschafter einer OG* Persönlich haftende Gesellschafter ( Komplementäre ) einer KG* Geschäftsführende GmbH-Gesellschafter*, die nicht nach dem ASVG pflichtversichert sind * sofern die Gesellschaft Mitglied der Wirtschaftskammer ist Der Versicherungsschutz umfasst die GSVG-Pensionsversicherung, GSVG-Krankenversicherung und ASVG-Unfallversicherung

Pflichtversicherung GEWERBE Beginn & Ende Die Pflichtversicherung beginnt mit dem Tag, an dem die Vorraussetzungen eingetreten sind, z.b. Tag der Gewerbeanmeldung oder Konzessionserteilung Tag des Eintritts in eine OG Bestellung zum geschäftsführenden GmbH-Gesellschafter Die Pflichtversicherung endet mit dem Ende des Kalendermonates, In dem die Voraussetzungen weggefallen sind.

Pflichtversicherung GEWERBE Ausnahmen von der PV, KV und UV Ruhen eines Gewerberechtes Das Ruhen ( Nichtbetrieb ) führt zur Ausnahme von der gesamten gewerblichen Sozialversicherung. Er ist der Kammer der gewerblichen Wirtschaft anzuzeigen. ACHTUNG: Ruhendmeldungen für die Vergangenheit bewirken die Ausnahme für maximal 18 Monate, sofern kein Leistungsbezug vorhanden war. Verpachtung eines Gewerberechtes Die Verpachtung führt ebenfalls zur Ausnahme von der gesamten gewerblichen Sozialversicherung. Sie ist der Gewerbebehörde Magistrat anzuzeigen.

Pflichtversicherung GEWERBE Ausnahmen von der PV & KV Geringfügige Selbständigkeit Umsatz 30.000,00 Einkommen 4.641,60 innerhalb der letzten 60 KM max. 12 Monate einer GSVG- Pflichtversicherung oder 60. Lebensjahr vollendet oder 57. Lebensjahr vollendet und Einkommensgrenzen in den letzten 60 Kalendermonaten nicht überschritten Ausnahmen für Wochengeld und Kindergeldbezug stehen kurz vor der Umsetzung! Ausnahme in der PV & KV Unfallversicherung bleibt aufrecht Nur für Versicherte mit Einzelgewerbeberechtigung (nicht für Gesellschafter)!

Pflichtversicherung NEUE SELBSTÄNDIGE Begründung der Pflichtversicherung 1. Erklärung, Versicherungsgrenze wird überschritten: Die Pflichtversicherung und der soziale Schutz in der Kranken- und Unfallversicherung treten sofort ein. Stellt sich nachträglich heraus, dass die Prognose falsch war, ändert sich an der Pflichtversicherung nichts. 2. Erklärung, Versicherungsgrenze wird nicht überschritten: Vorläufig sind keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten, es besteht aber kein Schutz in der Kranken- und Unfallversicherung. Stellt sich nachträglich heraus, dass die Prognose falsch war, erfolgt rückwirkend die Feststellung der Pflichtversicherung mit einem Beitragszuschlag im Ausmaß von 9,3 %. Möglichkeit Opting in

Pflichtversicherung NEUE SELBSTÄNDIGE Versicherungsgrenzen Die Versicherungsgrenze I gilt, wenn innerhalb des Beitragsjahres keine weitere Erwerbstätigkeit ausgeübt wird und auch keine andere Geldleistung bezogen wird. Die Versicherungsgrenze II gilt, wenn neben der selbständigen eine weitere Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Einem Erwerbseinkommen gleichgestellt sind: Pension bzw. Ruhe- oder Versorgungsgenuss Kranken- oder Wochengeld Karenz- und Kinderbetreuungsgeld Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung AUSNAHME: Unfall- oder Versorgungsrenten o. Ä.

Plichtversicherung NEUE SELBSTÄNDIGE Voraussetzungen Tätigkeit Selbständige, die betrieblich erwerbstätig sind Einkunftsart selbständige Arbeit oder Gewerbebetrieb Versicherungsgrenzen 6.453,36 für ausschließlich Selbständige 4.641,60 für nebenberuflich Selbständige Versicherungszweig KV und PV nach GSVG UV nach ASVG

Pflichtversicherung NEUE SELBSTÄNDIGE Beginn und Ende Beginn der Pflichtversicherung Mit dem Tag der Aufnahme der betrieblichen Tätigkeit. Mit Jahresbeginn, wenn keine Meldung über die Aufnahme einer Tätigkeit erfolgt. Ende der Pflichtversicherung Mit dem Letzten des Kalendermonates, in dem die betriebliche Tätigkeit eingestellt wird bzw. in dem erklärt wird, dass die Versicherungsgrenze nicht mehr überschritten wird. Mit Jahresende, wenn eine Meldepflichtverletzung vorliegt. ACHTUNG: Die SVA muss von einer kontinuierlichen Ausübung der Erwerbstätigkeit ausgehen (Unterbrechungen sind nur relevant, wenn es Ruhendmeldungen gibt - z.b. für Kunstschaffende seit 01.01.2011) oder eine Unterbrechung der betrieblichen Tätigkeit nachgewiesen wird (Einzelfälle aufgrund VwGH-Erkenntnis).

Pflichtversicherung Mehrfachversicherung Höchstbeitragsgrundlage Überschreitungsbetrag Rückzahlung in voller Höhe GSVG GSVG oder Differenz zw. ASVG und Höchst- BGRL Mindestbeitragsgrundlage ASVG KEINE GSVG Einkünfte Unterschiedsbetrag GSVG ASVG ASVG ASVG Wolfgang Gruber 2011

Die Beitragsermittlung vorläufige und endgültige Beitragsgrundlage Vorläufige Beitragsgrundlage Nachbemessung auf Basis endgültiger Einkommensteuerbescheid Endgültige Beitragsgrundlage

Die Beitragsermittlung Formel + Beitragssatz Beitragsgrundlage x Beitragssatz = Beitrag PV 18,50 % KV 7,65 % SV 1,53 %

Die Beitragsermittlung die endgültige Beitragsgrundlage Höchst-BGRL mtl. 5.180,00 Die endgültige Beitragsgrundlage Einkommen lt. EStB des jeweiligen Jahres BGRL Mindest-BGRL / Monat PV + KV (VG I) 537,78 PV + KV (VG II) 386,80 PV 673,17 KV 689,81 Beitragssätze: PV: 18,50 % KV: 7,65 % SV: 1,53 %

Die Beitragsermittlung Nachbemessung & Herabsetzung... wenn die vorläufige BGRL höher ist als das erwartete Einkommen des laufenden Jahres 2012 2013 2011 ESTB 2012 Herabsetzung möglich 2010 ESTB 2011 60.000,00 NB PV + KV 12.209,76 ESTB 2010 12.000,00 NB PV 1.152,00 24.000,00 NB PV 3.102,00 vorl. mtl. 537,78 KV fix vorl. mtl. 537,78 KV fix vorl. mtl. 537,78 vorl. mtl. 1.212,04 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4.Jahr

Die Beitragsermittlung bei Neugründern Künftig kann die Nachzahlung auf Antrag statt wie bisher auf 1 Jahr auf 3 Jahre verteilt werden. Zinsenfrei und in 12 Quartalsbeiträgen! ESTB 2018 ESTB 2017 ESTB 2016 ESTB 2015 ESTB 2014 ESTB 2013 2015 2016 2014 2014 2015 2017 2013 2013 2013 2014 2015 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

Die Beitragsermittlung Höhe der Beiträge Gewerbe Vorläufige Beitragsgrundlagen & Beiträge zu Beginn der Versicherung BGRL: Pensionsversicherung (PV): 537,78/ Monat Krankenversicherung (KV): 537,78/ Monat Beitragssätze: PV: 18,50 % KV: 7,65 % SeVo: 1,53 % Monatsbeitrag PV: 99,49 KV: 41,14 SV: 8,23 148,86 Unfallversicherung: Einkommensunabhängiger Fixbetrag in Höhe von 8,48 / Monat ( ( 101,76 / Jahr)

Die Beitragsermittlung Höhe der Beiträge Neue Selbständige Vorläufige Beitragsgrundlagen & Beiträge zu Beginn der Versicherung BGRL: VG I 537,78/ Monat BGRL: VG II 386,80/ Monat Monatsbeitrag PV: 99,49 KV: 41,14 SV: 8,23 148,86 Monatsbeitrag PV: 71,56 KV: 29,59 SV: 5,92 107,07 Unfallversicherung: Einkommensunabhängiger Fixbetrag in Höhe von 8,48 / Monat ( ( 101,76 / Jahr)

Die Beitragseinhebung Fälligkeit und Konsequenzen Vorschreibung Anfang 2. Monats im Quartal Fälligkeit Ende 2. Monats im Quartal Zahlungsfrist 18 Tage Verzugszinsen 8,38 % ab 19. Tag der Fälligkeit Mahnung Zahlungsprobleme! DRINGEND Ratenvereinbarung Nach den ersten 3 Jahren ab der Unternehmensgründung können Versicherte in Härtefällen eine Überbrückungshilfe bekommen! Exekution

Neue Vorschreibung Jahresvorschau & Info zur Beitragsgrundlage Kann ich mich auf die Vorschreibungen einstellen? Jahresvorschau im 1. Quartal 2013 Zeigt vorläufige Beiträge für das lfd. Jahr und die 2013 fälligen Nachbelastungen Information zur Beitragsgrundlage ab dem 3. Quartal 2011 Bietet genaue Informationen nach dem Motto vom Steuerbescheid zur Beitragsgrundlage

Neue Vorschreibung Jahresvorschau

Neue Vorschreibung Vorläufige Beitragsgrundlage

Neue Vorschreibung Endgültige Beitragsgrundlage mit Erhöhung und KV-FIX

Neue Vorschreibung OnlineService für Versicherte Wie erhalten Sie eine Authentifizierung? In Ihrer Landesstelle erhalten Sie bei einer persönlichen Vorsprache unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) Ihre Authentifizierungsdaten (Benutzername und Kennwort) sofort ausgefolgt. Am nächsten Werktag können Sie die Online-Services in Anspruch nehmen. ODER

Handy oder e-card? Online Service Vorteile immer dabei kein Kartenlesegerät funktioniert mit jedem Computer ideal für gelegentliche Nutzung keine Problematik mit Softwareupdate Vorteile alle Anwendungen verfügbar kein SMS.Empfang Achtung: Kartenlesegerät erforderlich!

Beitragsvorschreibung Nach Eingabe der Versicherungsnummer und des entsprechenden Quartals erhalten Sie die gewünschte Beitragsvorschreibung:

Jahresübersicht Nach Eingabe der Versicherungsnummer und Auswahl des entsprechenden Jahres erhalten Sie die gewünschte Jahresübersicht:

Infos zur Beitragsgrundlage Nach Eingabe der Versicherungsnummer erhalten Sie die Infos zur Beitragsgrundlage:

Duales Leistungssystem Optionsmöglichkeiten Duales Leistungssystem Sachleistung Geldleistung Optionsmöglichkeiten

Duales Leistungssystem Sachleistung und Geldleistung Sachleistung Geldleistung Patientenschein (Selbstbehalt 20 %, außer Kinder u. Vergütungstarif, max. 80 % Waisenpensionisten) Anstaltspflege allgm. Gebührenklasse allgm. Gebührenklasse oder (kein Selbstbehalt) Heilmittel Kassenrezept (Rezeptgebühr: 5,00) Arztbesuch Privatpatient Leistungen im Rahmen der Sonderklasse Privatrezept Vergütung 80 % abzügl. Rezeptgebühr) - keine Chefarztbewilligung - Wiederholungsvermerk (6x pro 1/2 Jahr) Geldleistung ab 62.159,99 Euro Einkommen

Duales Leistungssystem Option Sonderklasse Sachleistung Patientenschein Selbstbehalt 20 %, außer Kinder u. Waisenpensionisten Arztbesuch Anstaltspflege Geldleistung Privatpatient Vergütungstarif, max. 80 % allgem. Gebührenklasse (kein Selbstbehalt) Kassenrezept 74,33 Heilmittel allgm. Gebührenklasse oder Leistungen im Rahmen der Sonderklasse Privatrezept Vergütung 80 % abzügl. Rezeptgebühr - keine Chefarztbewilligung - Wiederholungsvermerk (6x pro 1/2 Jahr)

Duales Leistungssystem Volle Geldleistung Sachleistung Patientenschein (Selbstbehalt 20 %, außer Kinder u. Waisenpensionisten) Geldleistung Privatpatient Vergütungstarif, max. 80 % allgem. Gebührenklasse 92,90 (kein Selbstbehalt) Kassenrezept volle Geldleistung allgm. Gebührenklasse oder Leistungen im Rahmen der Sonderklasse Privatrezept (Vergütung 80 % abzügl. Rezeptgebühr) - keine Chefarztbewilligung - Wiederholungsvermerk (6x pro 1/2 Jahr)

Duales Leistungssystem Option für Geldleister Sachleistung Patientenschein (Selbstbehalt 20 %, außer Kinder u. Waisenpensionisten) 2 Geldleistung Privatpatient Vergütungstarif, max. 80% allgem. Gebührenklasse (kein Selbstbehalt) allgm. Gebührenklasse oder Leistungen im Rahmen der Sonderklasse Kassenrezept Privatrezept (Vergütung 80 % abzügl. Rezeptgebühr) - keine Chefarztbewilligung - Wiederholungsvermerk (6x pro 1/2 Jahr)

Sechs Schritte zum halben Selbstbehalt! Gesundheitscheck Gesundheitsziele gemeinsam mit dem Arzt festlegen zu den 5 Werten; entweder Gesundheit erhalten oder Gesundheit verbessern Erreichbare Fortschritte planen Wie und bis wann kann ein Wert verbessert werden Erfolg prüfen das Evaluierungsgespräch mit dem Arzt Reduktion des Selbstbehaltes bei der SVA beantragen Regelmäßige Gesundheitschecks Alle zwei bis drei Jahr je nach Alter

Zusatzversicherung in der KV Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit Abschluss einer freiwilligen Zusatzversicherung Antrag vor dem 60.Lj. Wartezeit 6 Monate (ausgenommen Arbeitsunfall) Krankengeld ab dem 4. Tag bis max. 26 Wochen Krankengeld 60 % der täglichen Beitragsgrundlage Kosten 2,5 % der monatlichen Beitragsgrundlage Krankengeld 27,73 50,00 103,60 ab 4. Tag 4. Tag 4. Tag Prämie 27,96 62,50 129,50

Beitragsfreie Unterstützung bei Krankheit und Unfall Selbständige Erwerbstätige, deren persönliche Arbeitsleistung zur Aufrechterhaltung ihres Betriebes erforderlich ist, können eine Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit beantragen. Voraussetzung weniger als 25 Dienstnehmer Fixbetrag von 831,90 monatlich (27,73 täglich) für maximal 20 Wochen für dieselbe Krankheit Anspruch besteht ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Unterstützungsleistung muss beantragt und durch ein ärztliches Attest bestätigt werden.

Höherversicherung in der Unfallversicherung Höherversicherungsanträge sind direkt bei der AUVA zu stellen AUVA: Tel: 33 133 0 oder www.auva.at

SelbständigenVorsorge für Wen + Kosten Für wen? Für alle Gewerbetreibende, Gewerbegesellschafter und Neue Selbstständige, die in der Krankenversicherung nach dem GSVG pflichtversichert sind. Pflichtversicherungsmodell (noch immer) OHNE Altersausnahme. Die Kosten 1,53 % der vorläufigen Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung

SelbständigenVorsorge Vorsorgekassen Auswahl der Vorsorgekasse Bitte wählen Sie eine Vorsorgekasse aus. Keine Auswahl binnen 6 Monaten Zuteilung einer Kasse. Die Vorsorgekassen

SelbständigenVorsorge Hinweise Ab wann besteht Auszahlungsanspruch? Vorliegen von drei Einzahlungsjahren und zwei Jahre nach Ruhen / Löschen der Gewerbeberechtigung bzw. Beendigung der betrieblichen Tätigkeit oder Pensionsantritt. Wichtige Hinweise Die SVA kann bei der Auswahl der Mitarbeitervorsorgekasse keine Hilfestellung geben. Die Anlagestrategie und die zu erwartende Leistungshöhe liegen außerhalb des Einflussbereiches der SVA. Nähere Auskünfte zu diesen Themen sind daher vom Versicherten direkt bei den Anbietern zu erfragen.

Arbeitslosenversicherung Rechtslage ab 01.01.2009 Zeiten der Krankenversicherungspflicht als Selbständiger erstrecken den Rahmenzeitraum bei der Al-Rahmenzeit unbefristet, sofern vor dem 1.1.2009 eine unselbständige und selbständige Erwerbstätigkeit oder vor der selbständiger Erwerbestätigkeit zumindest 5 Jahre eine unselbständige Tätigkeit ausgeübt wurde. In allen übrigen Fällen (z.b. selbständige Tätigkeit erst nach dem 31.12.2008 und weniger als 5 Jahre unselbständig beschäftigt) verlängert sich der Rahmenzeitraum um maximal 5 Jahre.

Arbeitslosenversicherung Optionenmodell Opting-IN Modell für Gewerbetreibende Neue Selbständige Rechtsanwälte Ziviltechniker Eintritt innerhalb von 6 Monaten ab Verständigung über Pflichtvers. Änderung der Entscheidung frühestens nach 8 Jahren Sofern das 60. Lj. nicht vollendet und kein Anspruch auf eine Leistung aus dem Versicherungsfall des Alters besteht!

Arbeitslosenversicherung Frist, Beginn + Ende Frist für Antragstellung innerhalb von 6 Monaten nach Verständigung der PV-Pflichtversicherung (frühestens ab 1.1.2009) Fristversäumnis 8 Jahre Wartezeit Beginn mit Beginn der PV-Pflichtversicherung, sofern Antrag innerhalb von 3 Monaten gestellt, sonst mit folgendem Kalendermonat. Ende mit Ende der PV-Pflichtversicherung und mit Austritt (ACHTUNG: erstmals nach 8 Jahren möglich!)

Arbeitslosenversicherung Beiträge + Leistungen 3 Stufen Leistung bei 30 Tagen/Mt Kein Wechsel der Stufe möglich! ¼ ½ ¾ der Höchst-BGRL der Höchst-BGRL der Höchst-BGRL 1.295,00 2.590,00 3.885,00 Beitrag 77,70 155,40 233,10 Arbeitslosengeld 625,20 984,90 1.353,60 Notstandshilfe 594,00 906,00 1.245,30

VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!