Abmahnrisiken für Existenzgründer

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Transkript:

Abmahnrisiken für Existenzgründer SIHK Hagen 19. November 2015 Rechtsanwalt Andreas Grünstern Rechtsanwälte Fachanwälte WOLFF GÖBEL WAGNER Grünstraße 16 D-58095 Hagen Kartellrechtsschulung/Juni 2013/Dr. Frank Kimpler 1

Überblick: I. Hintergrund einer Abmahnung II. III. IV. Homepage Online-Shop Urheberrechte V. Social Media VI. Newsletter VII. Rechtssichere Werbung VIII. Werben mit Google-AdWords IX. Handlungsempfehlungen Kartellrechtsschulung/Juni 2013/Dr. Frank Kimpler 2

I. Hintergrund einer Abmahnung Eine Abmahnung ist die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung Die Streitwerte im Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht sind erheblich Der Geschäftsführer/Vorstand haftet bei Verletzungen des Urheber-, Wettbewerbsund des Markenrechts zusätzlich persönlich Abmahnung durch Wettberber / rechtsfähige Verbände Abmahnung dient der Vermeidung eines gerichtlichen Verfahren (Ausnahmen!) Sofern keine Abgabe der Unterlassungserklärung erfolgt, droht einstweiliges Verfügungsverfahren (Kostenrisiko / Androhung Zwangsgeld) Kartellrechtsschulung/Juni 2013/Dr. Frank Kimpler 3

II. Homepage 1. Impressum Fehlende Pflichtangaben = Verstoß gegen 5, 6 TMG 2. Datenschutzhinweise Fehlerhafte Datenschutzerklärung wettbewerbswidrig Tracking-Tools (z.b. Google Analytics) Social Plug-Ins, reine Verlinkung unproblematisch (Richtlinien beachten) Auskunfts- / Löschungsanspruch Widerruf erteilter Einwilligungen Kartellrechtsschulung/Juni 2013/Dr. Frank Kimpler 4

III. Online-Shop 1. Am 13.06.2014 trat das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechtrichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung in Kraft. Folge: - Neues Widerrufsrecht (europaeinheitlich) - Musterwiderrufsformular - Angaben zur Gewährleistung - Informationen zur Lieferbeschränkung und Zahlungsarten - Widerruf auch per Telefon - Widerrufsrecht ausgeschlossen für: nicht vorgefertigte Waren (Maßanzug) verderbliche Waren (Lebensmittel) Downloads Software Verträge zur Erbringung von best. Dienstleistungen (Eintrittskarten) Kartellrechtsschulung/Juni 2013/Dr. Frank Kimpler 5

2. AGB wirksam formulieren Neuer Verbraucherbegriff: überwiegend Keinem Unternehmer Widerrufsrecht einräumen (Selbständige!) Folgende Klauseln sind unwirksam gegenüber Verbrauchern: 1. Lieferfristen sind unverbindlich 2. Übergabe an den Paketdienst in der Regel in ein bis zwei Tagen 3. Wir sind berechtigt, ein gleichwertiges Produkt zu liefern 4. Die Transportgefahr trägt der Kunde 5. Sie müssen die Ware unverzüglich nach Lieferung auf Schäden untersuchen Kartellrechtsschulung/Juni 2013/Dr. Frank Kimpler 6

6. Der Gerichtsstand ist 7. Die Gewährleistung beträgt ½ Jahr 8. Mündliche Abreden sind unzulässig 3. Handelsplattformen (ebay / Amazon) Impressum / AGB wie Homepage Besonderheiten: Wie kommt der Vertrag zu Stande? Wird der Vertragstext gespeichert? Hinweis auf Korrekturmöglichkeiten Kartellrechtsschulung/Juni 2013/Dr. Frank Kimpler 7

IV. Urheberrechte 1. Fotos Grds. immer urheberrechtlich geschützt Vor Verwendung: Lizenzvertrag / Einwilligung des Urhebers Andernfalls droht Abmahnung wg. 97 (Unterlassung, Auskunft & Schadensersatz!) 2. Texte Urheberrechtlich geschützt, sofern Schutzhöhe erreicht Gilt nicht für Artikelbeschreibung o.ä., daher Textklau rechtlich zulässig! Ausnahme: einheitlicher Aufbau und in einem das Zielpublikum ansprechenden Stil gehalten, sodass Beschreibung sich von anderen Produktbeschreibungen hinreichend abheben, kann eine persönlichgeistige Schöpfung des Urhebers i. S. v. 2 Abs. 2 UrhG angenommen werden Anders z.b. wissenschaftliche Texte, Pressemitteilungen etc. Kartellrechtsschulung/Juni 2013/Dr. Frank Kimpler 8

IV. Urheberrechte 3. Urheberrechtsschutz von Websites Die grafische Darstellung einer Website (die Navigationselemente) ist nicht schutzfähig Aber: Content einer Website schutzfähig bei besonderer Verwendung der Sprache (LG Köln v. 12.08.2009 28 O 396/09) 4. Unternehmensvideo Verwendung nach Ausscheiden von Mitarbeitern? Erteilte Einwilligung kann nicht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses widerrufen werden (BAG v. 19.02.2015 8 AZR 1011/13) Ausnahme: sachliche Gründe Kartellrechtsschulung/Juni 2013/Dr. Frank Kimpler 9

V. Newsletter-Marketing 1. Einwilligung grds. E-Mail Versand unzulässig sofern keine (ausdrückliche) Einwilligung Kaltakquise verboten / Einwilligung im Bestellvorgang 2. Ausnahme ( 7 Abs. 3 UWG) Email-Adresse im Zusammenhang mit Bestellung von Kunden erhalten Direktwerbung für ähnliche wie erworbene Waren Kein Widerspruch des Kunden Bei Bestellung Hinweis, dass Verwendung widersprochen werden kann und dafür keine Kosten anfallen Wichtig: Abmeldefunktion! 3. Double-Opt-In: OLG München: Bestätigungsmail ist Spam (Urteil vom 27.09.2012, AZ: 29 U 1682/12) OLG Celle: Bestätigungsmail ist kein Spam (Urteil vom 15.05.2014, AZ: 13 U 15/14) Kartellrechtsschulung/Juni 2013/Dr. Frank Kimpler 10

VI. Rechtssichere Werbung 1. Definition Werbung jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufes mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen ( ) zu fördern (Art. 2 lit. a WerbeRL 2006/114/EG) 2. Irreführende Werbung ( 3, 5 UWG) Eigenschaften / Herkunft der Waren Preisbestandteile (PAnGV) durchgestrichene Preise Werbung mit Selbstverständlichkeiten Alleinstellungswerbung Sonderaktionen Werbung mit Testergebnissen Kartellrechtsschulung/Juni 2013/Dr. Frank Kimpler 11

VI. Rechtssichere Werbung 3. No-Go Formulierungen Unschlagbar billig Der beste Preis der Stadt Die Nr. 1 in Nur heute erhältlich Bis zu (z.b. Internetgeschwindigkeit) 24 Monate Gewährleistung Kartellrechtsschulung/Juni 2013/Dr. Frank Kimpler 12

VII. Werben mit Google-AdWords Kartellrechtsschulung/Juni 2013/Dr. Frank Kimpler 13

VII. Werben mit Google-AdWords P: Fremder Markenname als Keyword Markennutzung liegt vor, aber keine Markenverletzung wenn Fremde Marke nicht in Suchergebnis Kein Hinweis auf Markeninhaber oder dessen Produkte Andere betriebliche Herkunft erkennbar (beschreibender Link wie www.feinkost-geschenke.de ausreichend) Empfehlung: Klarer Hinweis, um welches Unternehmen es sich handelt Achtung: Auch Unternehmenskennzeichen unter markenrechtlichem Schutz! Kartellrechtsschulung/Juni 2013/Dr. Frank Kimpler 14

VIII. Handlungsempfehlungen 1. Vor Homepage-Erstellung: Vertrag mit Agentur prüfen: wer haftet? 2. Erstellung Homepage: Impressum, Datenschutzerklärung, fremde Inhalte, Werbung 3. Erstellung Online-Shop: AGB, Widerrufsbelehrung, Preise + Versandkosten 4. Bei Abmahnung: Prüfen, ggf. anwaltlicher Rat: Unterlassungserklärungsentwurf häufig zu weit Vertragsstrafe Auflösende Bedingung Vor Abgabe einer Unterlassungserklärung: Löschen vom Server (=vollständig löschen) Keine Erreichbarkeit auf Server (BGH vom 18.09.2014, AZ: I ZR 76/13) Einflussnahme auf Portalbetreiber in dokumentierbarer Form (ebay / Amazon) 5. Umfassende Prüfung weiterer Abmahnrisiken ( Wiederholungstäter!) Kartellrechtsschulung/Juni 2013/Dr. Frank Kimpler 15

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Rechtsanwälte Fachanwälte WOLFF GÖBEL WAGNER Grünstraße 16 D-58095 Hagen Tel. +49 (0) 2331/ 91 49 0 Fax +49 (0) 2331/ 91 49 14/41 E-Mail: info@ra-goebel.eu www.ra-goebel.eu Kartellrechtsschulung/Juni 2013/Dr. Frank Kimpler 16