Wirtschaft und Recht Master of Laws (LL.M.) Technische Hochschule Wildau [FH] Fachbereich Wirtschaft, Verwaltung und Recht Bahnhofstraße 15745 Wildau



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Transkript:

Internationale Stiftung für Qualitätssicherung im Bildungsmarkt FIBAA BERLINER FREIHEIT 20-24 D-53111 BONN Fach Abschluss Studiendauer Studienform Hochschule Fakultät/Fachbereich Kontaktperson Wirtschaft und Recht Master of Laws (LL.M.) 4 Semester Vollzeit Technische Hochschule Wildau Telefon +49 3375 508 361 E-Mail Akkreditiert durch Datum der Akkreditierung Technische Hochschule Wildau [FH] Fachbereich Wirtschaft, Verwaltung und Recht Bahnhofstraße 15745 Wildau Nikola F. Budilov-Nettelmann Studiengangsprecherin Wirtschaft und Recht nikola.budilov-nettelmann@th-wildau.de Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) 23./24. September 2010 Dauer der Akkreditierung 24. September 2010 bis Ende Sommersemester 2017 Auflage Die Modulbeschreibungen sind zu überarbeiten. Gutachter Die Auflage ist erfüllt. F-AK-Kommission am 10./11. März 2011 Prof. Dr. jur. Dr. h.c. Thomas Schomerus Leuphana Universität Lüneburg, Fachbereich Wirtschaftsrecht, Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Energie- und Umweltrecht Prof. Dr. rer. soz. Michael Zerr Karlshochschule International University, Professor für Internationales Management und Marketing, Betriebswirtschaft, Recht Prof. Dr. jur. Peter Kiel Hochschule Wismar, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht Prof. Dr. Hans-Joachim Driehaus vhw Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung, Rechtsanwalt, vormals Vorsitzender Richter am 1

Bundesverwaltungsgericht Raphael Köllner Universität Köln, Student der Rechtswissenschaften Profil des Studienganges Das Ziel des Master-Studienganges Wirtschaft und Recht der Technischen Hochschule Wildau (FH) ist die Vermittlung von qualifiziertem wirtschaftsjuristischem Sachverstand verbunden mit Leitungskompetenz und betriebswirtschaftlichem Know-how als Managementqualifikation. Aufgrund des besonderen Bedarfs in der Wirtschaft an Fachleuten mit wirtschaftsjuristischen und betriebswirtschaftlichen Kenntnissen im internationalen Geschäftsverkehr sowie im Bereich Personalmanagement bietet dieses Studium Spezialisierungen auf diesen beiden Gebieten. Als anwendungsorientiertes Studium erfolgt eine handlungsorientierte, praisnahe, auf komplee Transfer- und Problemlösungsleistungen ausgerichtete Ausbildung in den Lehrveranstaltungen, unterstützt durch Projektarbeit in den einzelnen Veranstaltungen oder durch gesonderte Projekte. Dabei sollen aktuelle Ereignisse in der Wirtschaft in nationalem, europäischem und globalem Kontet einbezogen, internationale Veränderungen in der Wirtschaft beachtet sowie Risiken in den Bereichen des Rechts, der Wirtschaft und des Verhaltens von Mitarbeitern, Kunden, Geschäftspartnern, Organisationen usw. berücksichtigt werden. Die Absolventen des Studienganges erwerben Kenntnisse und Fähigkeiten für höhere Führungstätigkeiten in Wirtschaft, Verwaltung, Verbänden und Institutionen auf nationaler und internationaler Ebene. Ein wesentliches Ziel der Ausbildung am Fachbereich Wirtschaft, Verwaltung und Recht der Technischen Hochschule Wildau (FH) besteht darin, dass die Absolventen nicht nur Fachleute im jeweiligen Studiengebiet sind, sondern dass sie auch und gerade die gesellschaftliche Wirklichkeit im Auge behalten und so die Zusammenhänge zwischen ihrem Tun und der Gesellschaft, in der sie leben und arbeiten, verstehen und berücksichtigen können. Daher werden neben der Fachkompetenz auch die Persönlichkeit und insbesondere die interdisziplinär angelegten Schlüsselqualifikationen der Studierenden ausgebildet. Das Master-Studium erstreckt sich über vier Semester, in denen insgesamt 120 Credit-Points (CP) erworben werden. Für einen CP wird eine Workload von 27 Stunden zugrunde gelegt, so dass das Studium insgesamt eine Workload von 3.240 Stunden umfasst. Der Studiengang ist modularisiert und berücksichtigt das European Credit Transfer and Accumulation System. Nach den vorgelegten Unterlagen gliedert sich das Studium in 12 Pflichtmodule im Umfang von insgesamt 60 CP, in die Spezialisierung mit vier Modulen im Umfang von insgesamt 30 CP sowie in die Master-Thesis. Ein Modul umfasst jeweils zwischen 3 und 8 CP. Pro Semester können 30 CP erworben werden. Die Master-Thesis ist im vierten Semester anzufertigen und umfasst 2

30 CP; die Bearbeitungszeit beträgt 18 Wochen. Das Studium sieht zwei Spezialisierungen vor, die alternativ gewählt werden können (International Law und Personalmanagement). Zugangsberechtigt sind laut 4 der Studien- und Prüfungsordnung des vorliegenden Master-Studienganges grundsätzlich alle Absolventen, die bereits über einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit einer wirtschaftsjuristischen, juristischen oder wirtschaftswissenschaftlichen Ausrichtung verfügen, der mit gut oder besser als Gesamtprädikat absolviert wurde. Darüber hinaus müssen gute Kenntnisse in Wirtschaftsenglisch nachgewiesen werden und eine Stellungnahme zu den Beweggründen für die Aufnahme des Studiums und den mit dem Studiengang angestrebten Zielen eingereicht werden. Für die Zulassung zur Spezialisierung International Law wird laut 24a der Studien- und Prüfungsordnung zudem der Nachweis guter Kenntnisse in Englischkenntnisse durch Eignungstests oder gleichwertige Zertifikate bzw. Testergebnisse gefordert, wobei die Testergebnisse nicht älter als zwei Jahre sein dürfen. Die Lehre im Studiengang Verwaltung und Recht wird durch Mitarbeiter des Fachbereiches Wirtschaft, Verwaltung und Recht, andere Lehrkräfte der TH Wildau (FH), Lehrbeauftragte und Mitarbeiter der Pangea GbR (Sprachausbildung) realisiert. Bei der Gewinnung und Einstellung von Lehrbeauftragten richtet sich die Technische Hochschule Wildau (FH) nach den Vorgaben von 56 BbgHG. Die Einstellung von Gastprofessoren sowie von Lehrkräften für besondere Aufgaben und akademischen Mitarbeitern ist Ergebnis eines Bewerbungsverfahrens, in dem die Qualifikationen für das Bewerbungsgebiet ausschlaggebend für die Einstellung sind. Für die Einstellung von Lehrbeauftragten werden als Kriterien ein abgeschlossenes Hochschulstudium, mehrjährige Berufserfahrung und Lehrerfahrungen genannt. Die Gewährleistung der erforderlichen Qualität der Mitarbeiter der Pangea GbR und ihre Leistungen sind vertraglich mit der Hochschule vereinbart. Das didaktische Konzept sieht eine handlungsorientierte, praisnahe Ausbildung in den Lehrveranstaltungen vor. Neben klassischen Vorlesungen setzt die TH Wildau (FH) ausdrücklich auf sogenannte aktivierende Lehrmethoden. Im Verlauf des Studiums kommen die einzelnen Lehrformen etwa in folgenden prozentualen Anteilen zur Anwendung: Vorlesungen (25%) Seminaristischer Unterricht (15%) Projekt- und Kleingruppenarbeit sowie Ekursionen (50%) Freie Unterrichtsdiskussion (10%). Darüber hinaus werden im Studiengang Wirtschaft und Recht (LL.M.) digitale Medien eingesetzt, um die Vorteile von Präsenzveranstaltungen und E-Learning zu kombinieren. Die 3

Studierenden finden auf der auf moodle basierenden E-Learning- Plattform der Hochschule (learn@wildau.de) Lehrmaterialien und Online-Kurse als Ergänzung zum Präsenzunterricht und zum Selbststudium. Über angebotene Diskussionsforen, Wikis und Blogs besteht ferner die Möglichkeit des Austauschs und der Gruppenarbeit. Professoren und Lehrbeauftragte können die Plattform zur Unterstützung der Präsenzlehre nutzen. Hochschulweit werden den Lehrenden dafür seit 2009 Einführungs-Workshops angeboten. Die Lehrangebote des Studienganges werden unter Nutzung moderner Medien multimedial unterstützt. Neben dem Einsatz von Büchern, Zeitschriftenaufsätzen, Tagungsbeiträgen usw. in Papierform ist die Verwendung elektronisch aufbereiteter Lehr- und Übungsmaterialien zu finden. Gastreferenten werden hochschulübergreifend als eine wesentliche Möglichkeit zur Sicherung des notwendigen Praisbezuges der Studiengänge gesehen. Grundsätzlich werden Gastreferenten in einzelne Lehrveranstaltungen auf Initiative der jeweiligen Lehrkraft eingeladen. Darüber hinaus wird seit Januar 2005 allen Studierenden die Möglichkeit geboten, vorlesungsübergreifende Veranstaltungen von Gastsprechern zu besuchen, zu denen insbesondere die Ringvorlesungen des UnternehmerCampusWildau (UCW) zählen. Unbeachtet dessen wird durch die Auswahl der Lehrbeauftragten am Fachbereich Wirtschaft, Verwaltung und Recht ein hoher Praisbezug in den Lehrveranstaltungen der Programme des Fachbereiches gewährleistet. Der Studiengang ist eplitzit international ausgerichtet. Dies ist an mehreren Faktoren auszumachen. Im Rahmen der Pflichtmodule sind zwei englischsprachige Module vorgesehen (Negotiation and Mediation sowie Crosscultural Communication). Weitere Module des Pflichtbereiches beziehen sich beispielsweise auf internationales Steuer- und Insolvenzrecht sowie internationales Finanzmanagement und internationale Rechnungslegung. Darüber hinaus gibt es eine eigene Spezialisierung International Law, bei der eine der wichtigsten Lehrmethoden die Rechtsvergleichung ist. Des Weiteren sind in beiden Spezialisierungen weitere englischsprachige Lehrveranstaltungen vorgesehen. Im Sommersemester 2009 fand ein Studierendenaustausch mit der Zhejiang Gongshang University, Hangzhou, China statt, an dem ca. 15 Studierende des vorliegenden Studienganges sowie des im selben Cluster begutachteten Bachelor-Studienganges Wirtschaft und Recht (LL.B.) teilnahmen. Der Gegenbesuch der chinesischen Studierenden fand im Wintersemester 2009/10 statt. Dieser Austausch wurde im Sommersemester 2010 fortgesetzt und soll auch in Zukunft beibehalten werden. Zudem befindet sich ein Programm zum Dozentenaustausch, ebenfalls mit der Zhejiang Gongshang University, im Aufbau. Derzeit befindet sich ein Professor der Technischen Hochschule Wildau (FH) als Gastprofessor an der chinesischen Hochschule. Hinsichtlich der Internationalität der Lehrenden wird zudem auf die 4

vorgelegten Lebensläufe hingewiesen. Zusammenfassende Bewertung durch die Agentur Der Master-Studiengang Wirtschaft und Recht der TH Wildau (FH) erfüllt weitestgehend die en für Master- Studiengänge und wurde von der Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) re-akkreditiert. Der Master-Studiengang entspricht mit einer Ausnahme den Struktur-vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK), den Regeln des Akkreditierungsrates sowie den Anforderungen des nationalen Qualifikationsrahmens. Er ist modular gegliedert, mit ECTS-Punkten versehen und schließt mit dem akademischen Grad Master of Laws ab. Der Grad wird von der Hochschule verliehen. Unter Berücksichtigung der Strategie und der Ziele, der Konzeption, der Ressourcen und Dienstleistungen sowie der Qualitätssicherung handelt es sich um ein Programm, das die en weitestgehend erfüllt. Stärken des Studienganges Wirtschaft und Recht sehen die Gutachter im hohen Praisbezug, der guten Betreuung der Studierenden durch das Lehrpersonal und der sehr guten sächlichen und räumlichen Ausstattung, insbesondere der hervorragend ausgestatteten Bibliothek. Entwicklungspotenzial sehen die Gutachter in der Angleichung der Studiengangsbezeichnung an das Curriculum, der möglichen Einrichtung eines Beirats sowie in der verbindlichen Evaluierung durch die Studierenden. 5

Qualitätsprofil Hochschule: Technische Hochschule Wildau (FH) Master-Studiengang: Wirtschaft und Recht (LL.M.) Beurteilungskriterien 1. Ziele und Strategie Bewertungsstufen Ezellent übertroffen erfüllt 1.1. Zielsetzungen des Studienganges 1.1.1 Logik und Nachvollziehbarkeit der Zielsetzung des Studiengangskonzeptes 1.1.2 Begründung der Abschlussbezeichnung 1.1.3 Studiengangsprofil (nur relevant für Master-Studiengang in D) 1.1.4 Studiengang und angestrebte Qualifikations- und Kompetenzziele 1.2 Positionierung des Studienganges 1.2.1 Positionierung im Bildungsmarkt 1.2.2 Positionierung im Arbeitsmarkt im Hinblick auf Beschäftigungsrelevanz ( Employability ) 1.2.3 Positionierung im strategischen Konzept der Hochschule 1.3 Internationale Ausrichtung 1.3.1 Internationale Ausrichtung der Studiengangskonzeption 1.3.2 Internationalität der Studierenden 1.3.3 Internationalität der Lehrenden 1.3.4 Internationale Inhalte 1.3.5 Interkulturelle Inhalte 1.3.6 Strukturelle und/oder Indikatoren für Internationalität 1.3.7 Fremdsprachenkompetenz 1.4 Kooperationen und Partnerschaften 1.4.1 Kooperationen mit Hochschulen und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen bzw. Netzwerken 1.4.2 Kooperationen mit Wirtschaftsunternehmen und anderen Organisationen 1.5 Chancengleichheit 2 Zulassung (Bedingungen und Verfahren) 2.1 Zulassungsbedingungen 2.2 Auswahlverfahren 2.3 Berufserfahrung (* für weiterbildenden Master-Studiengang) 2.4 Gewährleistung der Fremdsprachenkompetenz 2.5* Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Zulassungsverfahrens nicht erfüllt n.b. 1 n.v. 2 n.r. 3 n.r. 6

Ezellent übertroffen erfüllt nicht erfüllt 2.6* Transparenz der Zulassungsentscheidung 3. Konzeption des Studienganges 3.1 Struktur 3.1.1 Struktureller Aufbau des Studienganges (Kernfächer / ggf. Spezialisierungen (Wahlpflichtfächer) / weitere Wahlmöglichkeiten / Praiselemente 3.1.2* Berücksichtigung des European Credit Transfer and Accumulation Systeme Auflage (ECTS) und der Modularisierung 3.1.3* Studien- und Prüfungsordnung 3.1.4* Studierbarkeit 3.2 Inhalte 3.2.1* Logik und konzeptionelle Geschlossenheit des Curriculums 3.2.2 Fachliche Angebote in Kernfächern 3.2.3 Fachliche Angebote in Spezialisierungen (Wahlpflichtfächer) 3.2.4 Fachliche Angebote in den Wahlmöglichkeiten der Studierenden n.r. (falls zutreffend) 3.2.5 Integration von Theorie und Prais 3.2.6 Interdisziplinarität 3.2.7 Methoden und wissenschaftliches Arbeiten 3.2.8 Wissenschaftsbasierte Lehre 3.2.9 Prüfungsleistungen 3.2.10 Abschlussarbeit n.b. 3.3 Überfachliche Qualifikationen 3.3.1 Kompetenzerwerb für anwendungsund/oder forschungsorientierte Aufgaben n.r. (nur bei Master-Studiengang) 3.3.2 Bildung und Ausbildung 3.3.3 Ethische Aspekte 3.3.4 Führungskompetenz 3.3.5 Managementkonzepte 3.3.6 Kommunikationsfähigkeit und Rhetorik 3.3.7 Kooperations- und Konfliktfähigkeit 3.4 Didaktik und Methodik 3.4.1 Logik und Nachvollziehbarkeit des didaktischen Konzeptes 3.4.2 Methodenvielfalt 3.4.3 Fallstudien / Praisprojekt 3.4.4 Begleitende Lehrveranstaltungsmaterialien 3.4.5 Gastreferenten 3.4.6 Tutoren im Lehrbetrieb n.r. 3.5* Berufsbefähigung n.b. 1 n.v. 2 n.r. 3 7

Ezellent übertroffen erfüllt 4. Ressourcen und Dienstleistungen 4.1 Lehrpersonal des Studienganges 4.1.1* Struktur und Anzahl des Lehrpersonals in Bezug auf die curricularen Anforderungen 4.1.2* Wissenschaftliche Qualifikation des Lehrpersonals 4.1.3 Pädagogische / didaktische Qualifikation des Lehrpersonals 4.1.4 Praiskenntnisse des Lehrpersonals 4.1.5 Interne Kooperation 4.1.6 Betreuung der Studierenden durch Lehrpersonal 4.2 Studiengangsmanagement 4.2.1 Ablauforganisation für das Studiengangsmanagement und Entscheidungsprozesse 4.2.2 Studiengangsleitung 4.2.3* Verwaltungsunterstützung für Studierende und das Lehrpersonal 4.2.4 Beratungsgremium (Beirat) und dessen Struktur und Befugnisse 4.3 Dokumentation des Studienganges 4.3.1* Beschreibung des Studienganges 4.3.2 Dokumentation der Aktivitäten im Studienjahr 4.4 Sachausstattung 4.4.1* Quantität, Qualität sowie Media- und IT- Ausstattung der Unterrichtsräume 4.4.2 Zugangsmöglichkeit zur erforderlichen Literatur 4.4.3 Öffnungszeiten der Bibliothek 4.4.4 Anzahl und technische Ausstattung der Bibliotheksarbeitsplätze für Studierende 4.5 Zusätzliche Dienstleistungen 4.5.1 Karriereberatung und Placement Service 4.5.2 Alumni-Aktivitäten 4.5.3 Sozialberatung und -betreuung der Studierenden 4.6 Finanzplanung und Finanzierung des Studienganges 4.6.1* Logik und Nachvollziehbarkeit der Finanzplanung 4.6.2 Finanzielle Grundausstattung 4.6.3* Finanzierungssicherheit für den Studiengang nicht erfüllt n.b. 1 n.v. 2 n.r. 3 n.v. 8

5. Qualitätssicherung Ezellent übertroffen erfüllt 5.1 Qualitätssicherung und -entwicklung der Hochschule und das Zusammenwirken zwischen Hochschulleitung und Fakultät/Fachbereich sowie Studiengangsleitung in der Studiengangs- entwicklung 5.2* Qualitätssicherung und -entwicklung des Studienganges in Bezug auf Inhalte, Prozesse und Ergebnisse 5.3 Instrumente der Qualitätssicherung 5.3.1 Evaluation durch Studierende 5.3.2 Qualitätssicherung durch das Lehrpersonal 5.3.3 Fremdevaluation durch Alumni, Arbeitgeber und weitere Dritte nicht erfüllt n.b. 1 n.v. 2 n.r. 3 n.v. 9