Die Ökonomie des Strafvollzugs und des Strafrechts
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- Catharina Flater
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1 Die Ökonomie des Strafvollzugs und des Strafrechts Vortrag zur Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung in Kooperation mit der BAG Soziale Arbeit im Strafvollzug Gliederung: Berlin, 25. Juni 2007 Horst Entorf Technische Universität Darmstadt, Goethe-Universität Frankfurt (ab ) 1. Evaluierung der Justiz: Bekannte Kosten, unbekannter Nutzen? Föderale Strukturen: Welche Unterschiede existieren? 2. Strafrecht: Auslegungspraktiken im Wirkungsvergleich 3. Strafvollzug: Kostenvergleiche ja, aber im kriminalpolitischen Blindflug? 4. Zusammenfassende Schlussfolgerungen 1
2 1. Einführung: Argumente für die Notwendigkeit einer Evaluierung der Justiz Bekannte Kosten, unbekannter Nutzen? Was wissen wir über die Wirkung (Zahlen aus D) von Mio. für Polizei/ Bundesgrenzschutz? Mio. für Ordentliche Gerichte und Staatsanwaltschaften? Mio. für Justizvollzugsanstalten? Mio. für Jugendhilfe einschl. Einrichtungen? ( Finanzen und Steuern. Rechnungsergebnisse des öffentlichen Haushalts, StaBu 2001, FS 14, R. 3.1) 2
3 Beispiel Tageshaftkostenrechnung Kameralistische Einnahmen- Ausgabenrechnung, keine Kostenstellen- oder gar Deckungsbeitragsrechnung, Schwankung zwischen 62 in Bayern und 91 in Hamburg, dicht gefolgt von Schleswig-Holstein mit 90 (jeweils ohne Baukostenansatz) Struktur der entstandenen Kosten? o Unterschiedliche Betreuungsraten: Anzahl der Stellen pro 100 Haftplätze (2003): 58,1 in Niedersachsen, 57,3 in Berlin,, 43,5 in Bayern, 43,1 in Baden-Württemberg o Höhere Raten = bessere Betreuung = niedrigere Rückfallquote? Zum Beispiel: Anzahl der Sozialarbeiter/ -innen und Diplompädagogen/ -innen je 100 Gefangene: 3,12 in Berlin, 2,59 in Niedersachsen,, 1,07 in Bayern, 0,93 in Thüringen 3
4 Föderale Strukturen in der Auslegung des Strafrechts: Welches System funktioniert besser, welches schlechter? Beispiel Haftlänge nach allgemeinem Strafrecht bei schwerem Diebstahl Längerfristiger Durchschnitt ( ): o Bayern: 19 Monate o Bremen: 12 Monate Beispiel Diversionsrate Anteil staatsanwaltlicher Einstellungen : Längerfristiger Durchschnitt ( ): o Bayern: 32% o Schleswig-Holstein: 52% Evaluation der Kosten und der Wirkung und des Erfolgs von Justiz- und Resozialisierungsmaßnahmen notwendig! 4
5 2. Föderale Auslegungspraxis des Strafrechts im Vergleich 5
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7 Was weiß man wirklich? Wahre Entwicklungen oder nur verstärkte Aufhellung des Dunkelfeldes? Regelmäßige internationale Opferstudien ICVS (z.b. van Kesteren et al., 2001): Deutsche Teilnahme nur 1989 Keine deutsche Teilnahme an regelmäßigen internationalen Opferstudien ICVS!! Hoffnung? Erstmals wieder Teilnahme an EU-ICVS (2005), jedoch nur Befragung von 1202 Personen in ganz Deutschland Klar identifizierbar: Unterschiedliche Kriminalpolitiken der Länder 7
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10 Panelökonometrische Analyse zur Abschreckungshypothese Allgemeine ökonometrische Schätzgleichung für das Fixed-Effects Modell: ln( Ost) = [ β ln( Os( t 1) )] + XstΓ + µ s + λt + εst, Daten: 10 Bundesländer für 1977 bis 2001 (25 Jahre) Endogene Variable: Kriminalitätsrate Erklärende Variablen: Sämtliche Strafverfolgungsindikatoren und weitere Variablen (reales Bruttoinlandsprodukt pro Kopf, Arbeitslosenquote und Migrantenanteil), je nach Spezifikation ferner auch Kriminalität der Vorperiode Vorteile des Ansatzes: Panelstruktur des Datensatzes erlaubt (zeitkonstante) unbeobachtete Heterogenität der Bundesländer zu berücksichtigen (z.b. in der unterschiedlichen Grundeinstellung der Landesbevölkerungen zu illegalem Handeln insbesondere in unterschiedlichen Niveaus der Dunkelziffern) 10
11 Beispiel zur Panelökonometrie: Ergebnis Schwerer Diebstahl Allgemeines Strafrecht Jugendstrafrecht Erklärende Variablen Modell 1 Modell 2 Modell 3 Modell 1 Modell 2 Modell 3 Verzögerte endogene Variable,4960*** (,0520) Aufklärungsquote -1,322*** (,2003) Verurteilungsquote -,6062*** (,0824) Bewährungsquote,4396** (,1781) Geldstrafenquote -,0094 (,2806) Strafarrest- Maßregelquote ln(länger Haftstrafe) ln(anzahl Tagessätze) der der,4507*** (,0802) -,9829*** (,2612) -,2935*** (,1116),3562* (,2034) -,0014 (,2424),5977*** (,0553) -1,507*** (,3568) -,8269*** (,1560),3632 (,2246),3055 (,3052) -1,083*** (,3120) -,4099*** (,1297),4986 (,3253),7211*** (,2534) -,1204* (,0635),0597 (,0715) ln(bip pro Kopf) -,3357** (,1548) Arbeitslosenquote 1,576** (,6168) Ausländerquote,3269 (,7722) P-Wert Shea Partial R 2 P-Wert Anderson canonical correlations LR-Test P-Wert Hansen J statistic P-Wert Endogenitätstest Anzahl Beobachtungen der -,1603** (,0642),0759 (,0726) -,0562 (,1450) 1,907*** (,6040),1622 (,8004),0109 (,0757) -,1106** (,0546) -,5498* (,2942) 1,327 (1,829) -2,420 (2,042),6368*** (,0621) -,2993 (,3333) -,0207 (,1221),1198 (,2739) -,7323 (,4513) -,6336*** (,1427),1966 (,2751),0898 (,0826),1140 (,2262) -,0733 (,0684),4938** (,2252),1262* (,0730),2692 (,1842) 1,680** (,7834) -,5431 (,9115),0421 (,2785) 1,401* (,8375),0313 (,9723),5230 (,4517) 1,438 (1,582) -2,426 (1,867),2399,6512,0018,1719,3440,0001,0131,1635,0000,0037,0295,0000,0498,2679,0999,0360,0192,0833,057,375,123,232,924, R 2,9930,9909,6769,9863,9837,
12 Anmerkungen: Berechnungen auf Grundlage der RegKrimDA. Alle Schätzungen enthalten Jahresdummies; Modelle 1 und 2 enthalten länderspezifische Konstanten (Fixed Effects); heteroskedastie- und autokorrelationsrobuste Standardfehler in Klammern. Die Koeffizienten der Bewährungs-, Geldstrafen- und Strafarrest- Maßregelquote geben prozentuale Veränderungen der abhängigen Variablen für den Fall an, dass sich diese Quoten um einen Prozentpunkt relativ zur Referenzkategorie - der Inhaftierungsquote - verändern. Grau unterlegte Zellen enthalten signifikante der ökonomischen Theorie der Kriminalität widersprechende Schätzkoeffizienten. ***, ** und * bezeichnen Signifikanz zum 1%-, 5%- und 10%- Niveau. Quelle: Entorf und Spengler (2005) Definitionen der erklärenden Variablen: Siehe Appendix 12
13 Zusammenfassung von 36 ökonometrischen Schätzergebnissen*: Strafverfolgungsindikatoren nach angewandtem Strafrecht bzw. Alter der Verurteilten Straftaten gegen das Leben, die sexuelle Selbstbestimmung und die körperliche Unversehrtheit (Gewaltdelikte) Raub und Diebstahl (Eigentumsdelikte i.e.s.) Erwachsene Jugendliche Erwachsene Jugendliche % sign. pro % sign. contra % sign. pro % sign. contra % sign. pro % sign. contra % sign. pro % sign. contra Aufklärungsquote 33% 0% 33% 0% 88% 0% 55% 11% Verurteilungsquote 66% 0% 66% 11% 77% 0% 55% 0% Bewährungsquote 0% 0% 22% 22% 33% 22% 11% 22% Geldstrafenquote 0% 0% % 0% - - Strafarrest % 33% % 0% Maßregelquote Länge der Haftstrafe 11% 22% 0% 0% 33% 0% 11% 11% Anzahl d. Tagessätze 0% 0% % 0% - - * ( 6 Deliktgruppen x 2 Altersgruppen x 3 Schätzmodelle = 36 Regressionen) Quelle: Entorf und Spengler (2005) 13
14 Wirkungsanalyse einer konservativen Kriminalpolitik: Für diese Berechnungen wurden die sich aus den Schadensangaben des BKA ergebenden Schadenshöhen pro Fall von 470 für einfachen und für schweren Diebstahl zu Grunde gelegt. Für die Quantifizierung von Tötungsdelikten diente die geschätzte Untergrenze für implizite VoL-Bewertungen von 2,25 Mio. Euro (Spengler 2005). In Ermangelung von Schadensangaben für Deutschland für Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, schwere und gefährliche Körperverletzung und Raub wurden die diesbezüglichen (inflationsangepassten) USamerikanischen Schätzungen in Höhe von , und angesetzt 14
15 Jährliche kriminalitätsseitige Schadensreduktion in Mio. durch permanent erhöhte Abschreckung (bei Erhöhung des jeweiligen Strafverfolgungsindikators um 10%-Punkte bzw. der Verringerung der Bewährungs-, Geldstrafen- und Strafarrest-Maßregelquote um 10%-Punkte relativ zur Inhaftierungsquote) Erwachsene Jugendliche Mord & Totschlag Vergewalt igung & sexuelle Nötigung Schwere & gefährl. Körperver letzung Raub Schwerer Diebstahl Einfacher Diebstahl Summe Aufklärungsquote 22,8 22,1 0 15,0 155,2 49,4 264,5 Verurteilungsquote 108,2 40,9 139,4 17,1 67,2 17,7 390,5 Bewährungsquote ,2 39,9-33,0 6,7 Geldstrafenquote ,4 8,4 Länge der Haftstrafe 0 3,9-9,5 0 13,9 0,6 8,9 Anzahl d. Tagessätze ,9 0 2,9 Aufklärungsquote 4, ,3 23,5 46,9 116,4 Verurteilungsquote 3,3 2,9 10,6 9,9 14,4 2,6 43,7 Bewährungsquote 0 2,5-10,0-2,0 0 7,7-1,9 Strafarrest-Maßregelquote - 4,8-9,0 4,6 20,0 6,0 26,9 Länge der Haftstrafe ,3-1,1 0 0,2 Summe 138,9 77,2 141,5 66, ,8 867,4 15
16 (Anmerkungen zur Tabelle: Eigene Berechnungen auf der Grundlage der RegKrimDA und der in H. Entorf und H. Spengler, Eine ökonometrische Analyse der Wirkung des deutschen Strafverfolgungssystems auf das Kriminalitätsaufkommen, Research Note 5/200, DIW Berlin, ausgewiesenen detaillierten Schätzergebnissen sowie Fallzahlen aus BKA, Polizeiliche Kriminalstatistik 2003, Wiesbaden 2004 und Schadensangaben aus BKA (2004), T.R. Miller, M. A. Cohen & B. Wiersema, Victims' costs and consequences: A new look, Washington DC, National Institute of Justice 1996 und H. Spengler, Ursachen und Kosten der Kriminalität in Deutschland drei empirische Untersuchungen, Darmstadt Die grau unterlegten Zellen weisen nicht mit der Theorie in Einklang stehende Kriminalitätszuwächse und damit Schadenserhöhungen infolge von Verschärfungen des Strafverfolgungssystems aus. Durch Rundungen kann es im Bereich der ersten Nachkommastelle zu Ungenauigkeiten kommen, die dazu führen, dass die Spalten- und Zeilensummen nicht exakt den Summen der jeweiligen Zellen entsprechen) 16
17 Ergänzende Evidenz zur Abschreckungshypothese aus einer Metaanalyse von ca. 700 empirischen Studien (international, interdisziplinär): Quelle: Dölling, Entorf, Hermann, Rupp und Woll (2006) 17
18 Kosten-Nutzen-Analyse bleibt dennoch unklar: Keine Berechnung der Kosten der Verschärfung möglich fehlende Effizienzberechnungen 18
19 Abschreckung durch Strafvollzug? oder durch Haftalternativen? Einstellung von Inhaftierten (ca. 1800) und einer Kontrollgruppe (ca. 1200) (Quelle: Entorf, Meyer, Möbert 2006) Wie beurteilen Sie die folgende Aussage? Andere Leute begehen keine Straftat, weil sie Angst vor einer Verurteilung haben. Ich stimme Ο voll Ο ein wenig Ο eher nicht Ο überhaupt nicht zu. Glauben Sie persönlich, dass die folgenden Strafmaßnahmen abschreckend wirken könnten, insbesondere anstelle von kurzen Freiheitsstrafen von einer Länge bis zu einem halben Jahr? Grad der Abschreckung (bitte ankreuzen) sehr stark stark weniger stark keine Fahrverbot O O O O Gemeinnützige Arbeit O O O O Elektronische Fußfessel O O O O Wiedergutmachung beim Opfer (Schadenersatz/ Schmerzensgeld) O O O O 19
20 20
21 Einschätzung zur Abschreckung von Fahrverbot BEVOELK HAFT keine weniger stark stark sehr stark MISS Prozent 21
22 Einschätzung zur Abschreckung gemeinnütziger Arbeit BEVOELK HAFT keine 15,92 20,68 weniger stark 48,54 41,50 stark 25,13 23,43 sehr stark 10,41 14,40 MISS 2,60 Prozent 14,84 22
23 Einschätzung zur Abschreckung von Wiedergutmachung BEVOELK HAFT keine 11,02 16,78 weniger stark 35,63 27,22 stark 32,62 27,36 sehr stark 20,74 28,63 MISS 2,60 14,78 Prozent 23
24 Einschätzung zur Abschreckung elektronischer Fußfesseln BEVOELK HAFT keine 13,49 15,38 weniger stark 28,98 20,49 stark 32,11 30,70 sehr stark 25,41 33,43 MISS 3,69 16,41 Prozent 24
25 3. Strafvollzug: Kostenvergleich ja, aber im kriminalpolitischen Blindflug? 25
26 Kosten für Personal und Ressourcen: Heterogenität der Personalstruktur auf Anstalts- und Landesebene Anstaltsebene: Zahlen schwanken zwischen 28,9 und 79,4 Personalstellen je 100 Inhaftierte (Feldstudie Entorf, Meyer, Möbert, 2006: Stichprobe von 30 Anstalten) Weitgehend erklärbar (Varianzanteil = 79%) durch Gefangenenstrukturen (z.b. Jugend vs. Erwachsene, Behandlungsaktivitäten, Stadtstaat vs. Flächenstaat usw.) 26
27 Landesebene: Personal, Ausgaben und Kosten im Vergleich Personal je 100 Haftplätze Ausgaben je Inhaftierten (Jahr) Ausgaben je Haftplatz (Jahr) Tageshaftkosten BAD-WUERTTEMB BAYERN BERLIN BRANDENBURG BREMEN HAMBURG HESSEN MECKLENB.-VORP NIEDERSACHSEN NRW RHEINL.-PFALZ SAARLAND SACHSEN SACHSEN-ANHALT SCHLESWIG-HOLSTEIN THUERINGEN Quellen: Landeshaushaltspläne der Länder, Angaben für
28 Struktur der Tageshaftkostenrechnung plus Beispieldatensatz Hauptgruppen (HG) Beispieldatensatz: NRW - in Euro Ausgaben: (4) + Personalausgaben zu HG (4) + Zuschlag von 30% auf die Personalkosten für künftige Versorgungslasten zu HG (4) + Kosten der Beihilfe für Justizvollzugsbedienstete (5) + Sächliche Verwaltungsausgaben inklusive Bauunterhaltung (6) + Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen (8) + Investitionen (Maschinen und Geräte) (9) + Besondere Finanzierungsausgaben - = Summe Haushaltsausgaben
29 Einnahmen: (1) + Verwaltungseinnahmen (2) + Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen 0 (3) + Vermögenswirksame und besondere Finanzierungseinnahmen = Summe Haushaltseinnahmen Saldo (=Haushaltszuschuss): = Summe Haushaltsausgaben Summe Haushaltseinnahmen Hafttage: = Anzahl der Insassen * Verpflegungstage Tageshaftkosten eines Gefangenen: 79,49 = Haushaltszuschuss / Hafttage Baukostensatz: 12,36 (7) = Baumaßnahmen / Hafttage Gesamte Tageshaftkosten eines Gefangenen: 91,85 29
30 Einnahmenseite in der Übersicht: Drei Hauptgruppen: Hauptgruppe (3) dient besonderen Buchungsvorfällen und ist häufig unbesetzt. Hauptgruppe (1) umfasst Einnahmen aus der Produktionsleistung der Inhaftierten als auch der Beamten der Justizvollzugsanstalten, während die Hauptgruppe (2) vor allem Transferleistungen von Behörden abbildet. Bundesland Gesamteinnahmen in Mio. Euro Inhaftierte Gesamteinnahmen pro Inhaftierten in Euro Baden-W ürttemberg 10, Bayern 48, Berlin 3, Brandenburg 2, Bremen 0, Hamburg 4, Hessen 12, Mecklenburg-Vorpommern 0, Niedersachsen 7, Nordrhein-W estfalen 54, Rheinland-Pfalz 11, Saarland 2, Sachsen 6, Sachsen-A nhalt 1, Schleswig-Holstein 2, Thüringen 0, Quelle: Länderhaushalte, Statistisches Bundesamt und eigene Berechnungen. 30
31 Die durchschnittlichen Tageshaftkosten der Jahre 2001 bis Tageshaftkosten Baukostensatz , , Hamburg SH Brandenburg Berlin Bremen Hessen Niedersachsen Saarland MV NRW Thüringen Rheinland-Pfalz BW Sachsen-Anhalt Sachsen Bayern Euro
32 Betriebswirtschaftliche Analyse der Tageshaftkosten (bzw. der Landeszuschüsse): Untersuchung der Hypothese der Fixkostendegression auf Bundesländerebene Haushaltszuschuss pro Inhaftierten in Euro Brandenburg Hamburg Kosten-Degressionskurve für Stadtstaaten Schleswig-Holstein Niedersachsen NRW Berlin Bremen Sachsen Thüringen Kosten-Degressionskurve für Flächenstaaten Inhaftierte pro Anstalt 32
33 Erfolgsmessung Rückfallstatistik als Kern der Evaluationsforschung. Defizite behoben? Rückfallquoten nach einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung Delikt Anteil mit Rückfall (jeglicher Art), in % Rückfall mit Verurteilung zur Freiheitsstrafe (in Klammern: Ohne Bewährung), in % Tötungsdelikt 28,1 16,2 (10,3) Sexualdelikt 45,3 30,3 (19,5) Raub 58,6 40,7 (26,9) Leichter Diebstahl 65,7 54,0 (40,7) Schwerer Diebstahl 69,7 57,8 (42,9) BtM 51,2 36,5 (23,6) Gesamt 58,6 44,9 (31,4) Quelle: Jehle, Heinz und Sutterer (2003, S.72). Legalbewährung während eines Zeitraums von 4 Jahren 33
34 Viele offene Fragen zur Rückfallforschung!! Sozioökonomische Charakteristika der Rückfälligen/ Nichtrückfälligen? Länderspezifische Kriminalpolitik: Wo Erfolg? Wo Misserfolg? Hintergründe erfolgreicher beruflicher Integration? Retrospektive der Erfahrungen zu Haft und Resozialisierung? Rolle der Bewährungshilfe? Knowing what works?! Flexiblere Handhabung des BZR zur Kontaktierung erfolgreich resozialisierter ehemaliger Straftäter Wissenschaftlich anerkannte und zeitgemäße Evaluation von Behandlungsmaßnahmen Anstaltsspezifische Rückfallquoten als Erfolgsmessung 34
35 Bundesländervergleiche zulassen! Zudem plädiere ich für einen kontinuierlichen Leistungsvergleich (Benchmarking) unter den Bundesländern. Wettbewerb belebt und fördert das Ringen um die besten Lösungen im Justizvollzug Elisabeth Heister-Neumann Niedersächsische Justizministerin,
36 Erfolgsmessung verlangt sinnvolle Vergleichbarkeit von Leistungen Beispiel für Problematik: Vorbelastung und Rückfälligkeit von Sexualstraftätern Ergebnis auf Basis von BZR-Auskünften (Egg, 2002, S.6/7): a) Die Vorstrafenbelastung von Sexualstraftätern ist bezogen auf alle Delikte recht hoch. Sie beträgt rd. 55% bei Kindesmissbrauchern, über 70% bei sexuellen Gewalttätern und sogar fast 80% bei den Exhibitionisten. b) Demgegenüber ist die einschlägige Vorbelastung, also die Quote früherer Verurteilungen wegen Sexualdelikten, zumindest bei Kindesmissbrauchern und sexuellen Gewalttätern mit knapp 20% relativ gering; lediglich bei den Exhibitionisten betraf die Mehrzahl der Vorstrafen (über 60%) ebenfalls Sexualdelikte. c) Ein ähnliches Bild ergibt sich für die Betrachtung des Rückfalls innerhalb des Beobachtungszeitraums: Während rd. 50% der Kindesmissbraucher und 60% der sexuellen Gewalttäter erneut irgendwelche Straftaten begingen und verurteilt wurden, lag die entsprechende Rückfallquote bei den Exhibitionisten mit über 80% deutlich höher. d) Noch deutlicher sind freilich die Unterschiede für die einschlägige Rückfälligkeit, also für neue Sexualdelikte: Betroffen waren hiervon etwa 15-20% der sexuellen Gewalttäter und der Kindesmissbraucher, aber etwa 55% der Exhibitionisten. 36
37 Sind einschlägige Rückfallquoten von ca. 20% bei sexuellen Gewaltdelikten relativ gering? Ist eine 55%-ige einschlägige Rückfallquote der Exhibitionisten dagegen eher hoch? Gewichtung notwendig! Seltene Rückfälle bei Gewalttätern verursachen deutlich höhere Schäden als Vielzahl der Rückfälle bei Diebstählen. Ein mörderischer Rückfall nach 10 Jahren verursacht ein nahezu unendlich Vielfaches an Leid als ein unbelehrbarer Dieb Begrenzte Aussagefähigkeit der Rückfallstatistik: Nur Zeitraum von 4 Jahren wird erfasst Berechnung der Kosten der Kriminalität notwendig um Gewichtung der verschiedenen Deliktsgruppen zu ermöglichen Folgerung: Rückgang der Straftaten in der PKS, aber tatsächlich geringerer Schaden und geringeres Leid durch Kriminalität?? 37
38 4. Zusammenfassende Schlussfolgerungen Föderale Vielfalt: Es existieren auf föderaler Ebene erhebliche Unterschiede hinsichtlich der eingeschlagenen kriminalpolitischen Strategien und aufgewandter finanzieller Mittel Föderaler Wettbewerb: bisher kaum oder gar nicht existent, knappe Finanzmittel werden im evaluatorischen Blindflug ausgegeben Wirkung und Effizienz: Verzögerte Wirkungen und der Einfluss intervenierender Variablen macht kausale Zusammenhänge und ökonomische Effizienz allenfalls über dynamische Ursache- Wirkungsanalysen und Kosten-Nutzen-Quotienten feststellbar => Vorrang für empirische Wirtschafts- und Sozialforschung Kosten und Nutzen vollständig erfassen: Sowohl materielle als auch immaterielle Kosten der Kriminalität (inkl. Opferkosten und entgangener Produktivität) sollten dem Nutzen des finanziellen Einsatzes (vermiedenes Kriminalitätsrisiko) gegenüber gestellt werden 38
39 Die Zusammenhänge zwischen den kriminalpolitischen Strategien und dem Kriminalitätsrisiko sind unklar, Hauptgründe dafür sind: o Unbekannte Kosten der Kriminalität o Keine regelmäßige Teilnahme an den internationalen Opferstudien ICVS o Rückfallstatistiken beschränken sich auf das Zählen o Kameralistische Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen statt flächendeckender Kostenstellenrechnung o Mangelhafte Bereitschaft zur Evaluation kriminalpolitischer Projekte o Keine systematische Auswertung vorhandener Strafverfolgungsstatistiken o Abneigung gegen Evaluation durch Vergleiche von Bundesländern aus Gründen politischer Korrektheit 39
40 APPENDIX: Ergänzende Hinweise und Statistiken Quellenhinweise: Siehe auch Zu Abschnitt 2: Entorf, H. und H. Spengler (2005): Die generalpräventive Wirkung erwarteter Strafe - eine umfassende Auswertung kombinierter Kriminal- und Strafverfolgungsstatistiken im langfristigen Bundesländervergleich, Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 88 (5) (2005) S Entorf, H. und H. Spengler (2005): Kriminalität: Abschreckung wirkt, DIW Wochenbericht 72 (Nr. 38/2005) S , Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin; auch erschienen unter dem Titel "Zur generalpräventiven Wirkung von Strafverfolgung" in Die Polizei (6/2006). Entorf, H. und H. Spengler (2005): Die Abschreckungswirkung der deutschen Strafverfolgung: Neue Evidenz durch Verknüpfung amtlicher Statistiken, Research Note 5, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Entorf, H.. und H. Spengler (2005): Ökonometrie der Kriminalität, ifo Schnelldienst 58 (Nr. 16/2005) S H. Entorf, D. Dölling, D. Hermann, A. Häring, T. Rupp und A. Woll (2007): Zur generalpräventiven Abschreckungswirkung des Strafrechts - Befunde einer Metaanalyse, erscheint in: Helmut Kury (Hrsg.): Soziale Probleme, Sonderausgabe: Härtere Strafen - weniger Kriminalität? Zur Verschärfung der Sanktionseinstellungen. H. Entorf, D. Dölling, D. Hermann, T. Rupp und A. Woll (2007): Metaanalyse empirischer Abschreckungsstudien - Untersuchungsansatz und erste empirische Befunde, erscheint in: F. Lösel, J.-M. Jehle, and D. Bender (Eds.), Kriminologie und wissensbasierte Kriminalpolitik, Entwicklungs- und Evaluationsforschung, Mönchengladbach: Forum Verlag. 40
41 H. Spengler (2006): Eine panelökonometrische Evaluation des deutschen Strafverfolgungssystems, in: Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik 226(6), als Diskussions-Papier herunterladbar: Zu Abschnitt 3: H. Entorf und S. Meyer (2004): Kosten und Nutzen des Strafvollzuges: Grundlagen im Rahmen einer rationalen Kriminalpolitik, in: Bewährungshilfe 51, 2/2004 S , auch erschienen als Darmstadt Discussion Papers in Economics Nr. 129, Darmstadt (2004): Download: H. Entorf (2007): Evaluation des Maßregelvollzugs: Grundzüge einer Kosten-Nutzen-Analyse, TU-Darmstadt, Institut für Volkswirtschaftslehre, Darmstadt Discussion Papers in Economics Nr. 183, Download: H. Entorf, S. Meyer, J. Möbert und H. Spengler (2006): Sparzwang und Kriminalitätsrisiko: Gibt es Zusammenhänge? Offene Fragen und erste Ergebnisse aus einem Forschungsprojekt, in: Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.v. (Hrsg.): Verantwortung für Jugend. Dokumentation des 26. Deutschen Jugendgerichtstages vom September 2004 in Leipzig, Forum Bad Godesberg (2006) S Discussion-Paper: H. Entorf, S. Meyer und J. Möbert (2006): Evaluation des deutschen Strafvollzugs: Ergebnisse einer ökonomischkriminologischen Feldstudie, Darmstadt, erscheint demnächst bei Springer (Heidelberg), herunterladbar unter: S. Meyer (2006): Codebuch der statistischen Erhebungen zu Evaluation des deutschen Strafvollzugs: Ergebnisse einer ökonomisch-kriminologischen Feldstudie : 41
42 Definitionen der erklärenden Variablen der Panelökonometrie der Strafverfolgung Allgemeines Strafrecht / Erwachsene (Personen im Alter von 21 bis unter 60 Jahren) Aufklärungsquote (= aufgeklärte Fälle insgesamt / registrierte Fälle insgesamt) Verurteilungsquote (= Verurteilte / Tatverdächtige, jeweils im Alter von 21 bis unter 60 Jahren) Inhaftierungsquote (= zu nicht ausgesetzten Haftstrafen Verurteilte / Verurteilte, jeweils im Alter von 21 bis u. 60 Jahren) Bewährungsquote (= zu ausgesetzten Haftstrafen Verurteilte / Verurteilte, jeweils im Alter von 21 bis unter 60 Jahren) Geldstrafenquote (= zu Geldstrafe [als schwerste Strafe] Verurteilte / Verurteilte, jeweils im Alter von 21 bis u. 60 Jahren) Ø Haftlänge nicht ausgesetzter Haftstrafen von Verurteilten im Alter von 21 bis unter 60 Jahren (in Monaten) Ø Anzahl von Tagessätzen bei Geldstrafe [sofern schwerste Strafe] von Verurteilten im von Alter 21 bis unter 60 Jahren Jugendstrafrecht / Jugendliche (Personen im Alter von 14 bis unter 18 Jahren) Aufklärungsquote (siehe oben) Verurteilungsquote (= Verurteilte / Tatverdächtige, jeweils im Alter von 14 bis unter 18 Jahren) Inhaftierungsquote (= zu nicht ausgesetzten Haftstrafen Verurteilte / Verurteilte, jeweils im Alter von 14 bis u. 18 Jahren) Bewährungsquote (= zu ausgesetzten Haftstrafen Verurteilte / Verurteilte, jeweils im Alter von 14 bis unter 18 Jahren) Zuchtmittelquote (= zu Zuchtmitteln [als schwerste Strafe] Verurteilte / Verurteilte, jeweils im Alter von 14 bis u. 18 Jahren) Erziehungsmaßregelquote (= zu E. [als schwerste Strafe] Verurteilte / Verurteilte, jeweils im Alter von 14 bis u. 18 Jahren) Ø Haftlänge nicht ausgesetzter Haftstrafen von Verurteilten im Alter von 14 bis unter 18 Jahren (in Monaten) 42
43 Personal, Ausgaben und Kosten im Vergleich II: Beachtung der Auslastung Personal je Personal je Ausgaben je Ausgaben je Tageshaftkosten Inhaftierten Haftplatz Inhaftierte Haftplätze (Jahr) (Jahr) BAD-WUERTTEMB BAYERN BERLIN BRANDENBURG BREMEN HAMBURG HESSEN MECKLENB.-VORP NIEDERSACHSEN NRW RHEINL.-PFALZ SAARLAND SACHSEN SACHSEN-ANHALT SCHLESWIG-HOLSTEIN THUERINGEN Quellen: Landeshaushaltspläne der Länder, Angaben für
44 Rückfallquoten nach einer Jugendstrafe ohne Bewährung Delikt Anteil mit Rückfall (jeglicher Art), in % Rückfall mit Verurteilung zur Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe (in Klammern: Ohne Bewährung), in % Tötungsdelikt 39,2 26,4 (16,0) Sexualdelikt 68,5 53,5 (34,3) Raub 74,3 55,6 (39,2) Leichter Diebstahl 82,1 70,8 (52,7) Schwerer Diebstahl 83,9 70,0 (51,2) BtM 77,0 62,3 (43,7) Gesamt 77,9 62,7 (44,7) Quelle: Jehle, Heinz und Sutterer (2003, S.74). Legalbewährung während eines Zeitraums von 4 Jahren 44
45 Das Darmstädter Projekt Kosten und Nutzen von Haft und Haftvermeidung Wesentliche Elemente des Projektes a) Bundesweite Befragung mit 1771 auswertbaren Fragebögen in 31 Anstalten, Befragung einer Kontrollgruppe mit n = 1193 (Bevölkerungsbefragung durch tns-infratest) Retrospektivbefragung zur Haft- und Lebenserfahrung: Intergenerationaler Hintergrund, Human- und Sozialkapital, Haftumstände, Alkohol- und Sucht, selbstberichtete Delinquenz, Einstellungen zur Generalprävention, zum Strafvollzug und zur Diversion, Arbeitssuche, Behandlungsmaßnahmen usw b) Befragung der zugehörigen Anstaltsleitungen Unterbringung, Gebäude, Einrichtungen, Belegung, Administration, Personalstruktur, Maßnahmen, Ausbildung, Gefangenenstruktur: Alter, Straftaten, Drogen, Gesundheit, Haftlängen usw. c) Regionale Kriminalitätsdatenbank an der TU Darmstadt (RegKrimDa) Polizeilich bekannt gewordene Fälle, aufgeklärte Fälle, strafmündige Tatverdächtige, Aburteilungen, Verurteilungen, Strafmaß in den Ausprägungen Geldstrafe und Haft, mit und ohne Bewährung. Beobachtungen liegen in regionaler und zeitlicher Dimension sowie für verschiedene Straftaten(gruppen) vor. 45
46 Schaden und Leid durch Kriminalität anstelle von nomineller Kriminalität : Stärkere Beachtung der kontinuierlichen Zunahme der Gewaltkriminalität erforderlich: 46
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50 Neue Opferstudie auf europäischer Ebene; 50
51 Bundeszentralregistergesetz BZR 42 [Auskunft in besonderen Fällen] (1) Einer Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag mitgeteilt, welche Eintragungen über sie im Register enthalten sind. 30 Abs.1 Satz 2, 3 gilt entsprechend. Wohnt der Antragsteller im Geltungsbereich dieses Gesetzes, so ist die Mitteilung an ein von ihm benanntes Amtsgericht zu senden, bei dem er die Mitteilung persönlich einsehen kann. Befindet sich der Betroffene in amtlichem Gewahrsam einer Justizbehörde, so tritt die Anstaltsleitung an die Stelle des Amtsgerichts. Wohnt der Antragsteller außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, so ist die Mitteilung, wenn in ihr auf Eintragungen im Register hingewiesen wird, an eine von ihm benannte amtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland zu senden, bei der er die Mitteilung persönlich einsehen kann. Nach Einsichtnahme ist die Mitteilung vom Amtsgericht, der Anstaltsleitung oder der amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland zu vernichten. (2) Der Generalbundesanwalt kann gestatten, daß für wissenschaftliche Forschungsvorhaben unbeschränkt Auskunft aus dem Register erteilt wird, wenn und soweit die Bedeutung des Forschungsvorhabens dies rechtfertigt und die Gewähr besteht, daß ein Mißbrauch der bekanntzugebenden Eintragungen nicht zu befürchten ist. Der Generalbundesanwalt darf in einem solchen Fall insbesondere die Namen der Betroffenen nur dann preisgeben, wenn ohne diese Preisgabe das Forschungsvorhaben nicht durchgeführt werden kann. 51
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