Gesetz zur Modernisierung des GmbH- Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
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- Angelika Holst
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1 Gesetz zur Modernisierung des GmbH- Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) Wichtige Änderungen für die Notariatspraxis Dr. Jens Fröhle
2 Der Weg zum MoMiG 2002 Überseering-Entscheidung EuGH 2005 Rot-Grün: MindestkapG-E Mai 2006 Mai 2007 Juni 2008 Sept (nach Neuwahlen:) Referentenentwurf MoMiG Bundeskabinett beschließt Regierungsentwurf 2. und 3. Lesung Bundestag Bundestag verabschiedet MoMiG 2. Beratung im Bundesrat 1. Nov MoMiG tritt in Kraft 2
3 Schwerpunkte der Reform Gründung vereinfachen / beschleunigen Unternehmergesellschaft. Musterprotokolle Geschäftsanteile Flexibilisierung Anrechnung verdeckter Sacheinlagen Hin- und Herzahlen Registereintragung beschleunigen GmbH im Wettbewerb der Rechtsformen attraktiver machen Verwaltungssitz im Ausland Mehr Transparenz bei Beteiligungsverhältnissen (Gesellschafterliste) Gutgläubiger Anteilserwerb Hin- und Herzahlen (Cash Pooling) Eigenkapitalersatzrecht vereinfacht Missbrauch bekämpfen Ausschlussgründe Geschäftsführer erweitert HReg: Inländische Geschäftsanschrift Öffentliche Zustellg Insolvenzantragspflicht Gesellschafter 3
4 Neues GmbH-Recht: Übersicht Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Musterprotokolle Geschäftsanteile Begrifflichkeiten / Stückelung / Übernahme mehrerer Anteile / Nummerierung / Einziehung Geschäftsanteile teilen Geschäftsanteile zusammenlegen Registereintragung beschleunigen Keine Vorlage Genehmigungsurkunden Keine Vorlage Einzahlungsbelege Verwaltungssitz im Ausland 4
5 Neues GmbH-Recht: Übersicht Zustellungserleichterungen Inländische Geschäftsanschrift Optional: zusätzlicher Empfangsberechtigter Erleichterung der öffentlichen Zustellung Bestellungshindernisse Geschäftsführer erweitert Katalog Bestellungshindernisse wird erweitert Auch: Vertreter Zweigniederlassung Auslandsgesellschaft Haftung Gesellschafter Gesellschafterliste Legitimationsbasis für Ausübung Gesellschafterrechte Notarielle Gesellschafterliste Geschäftsanteile gutgläubig erwerben 5
6 Neues GmbH-Recht: Übersicht Kapitalaufbringung Keine Volleinzahlung bei Ein-Personen-Gründung Verdeckte Sacheinlage Hin- und Herzahlen Genehmigtes Kapital Kapitalerhaltung Eigenkapitalersatzrecht Insolvenzantragspflicht 6
7 Übersicht Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Musterprotokolle Geschäftsanteile Registereintragung beschleunigen Verwaltungssitz im Ausland Zustellungserleichterungen Bestellungshindernisse Geschäftsführer erweitert Gesellschafterliste Kapitalaufbringung Kapitalerhaltung Eigenkapitalersatzrecht Insolvenzantragspflicht 7
8 Unternehmergesellschaft Neuregelung in 5 a): 5a Unternehmergesellschaft (1) Eine Gesellschaft, die mit einem Stammkapital gegründet wird, das den Betrag des Mindeststammkapitals nach 5 Abs. 1 unterschreitet, muss in der Firma abweichend von 4 die Bezeichnung Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt) führen. Mindeststammkapital von EUR für GmbHs bleibt bestehen ( 5 Abs. 1). UG kann (muss) aber mit weniger gegründet werden. UG ist Unterform der GmbH, keine neue Rechtsform. 8
9 Unternehmergesellschaft Gesetzgeber will Unternehmensgründungen insbesondere im Dienstleistungsbereich erleichtern Alternative zur Limited schaffen. Auf die UG ist das für die GmbH geltende Recht anzuwenden, mit folgenden Abweichungen: Firma muss Bezeichnung UG (haftungsbeschränkt) oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) führen ( 5a Abs. 1). Abweichungen sind unzulässig (z. B. UG mbh, Mini GmbH, GmbH light). UG kann mit Stammkapital von 1 Euro bis Euro gegründet werden. Stammkapital muss bei Anmeldung in voller Höhe eingezahlt sein ( 5a Abs. 2 S. 1). 9
10 Unternehmergesellschaft Sacheinlagen sind ausgeschlossen ( 5a Abs. 2 S. 2), sowohl bei Gründung als auch später. Ein Viertel des Jahresüberschusses ist in gesetzliche Rücklage einzustellen und darf nicht ausgeschüttet werden ( 5 a Abs. 3 S. 1). Rücklage darf nur für bestimmte Zwecke verwendet werden, nämlich insbesondere für Kapitalerhöhung nach 57c ( 5a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 bis 3). Gilt selbst dann, wenn Summe aus Stammkapital und gesetzlicher Rücklage den Betrag von Euro erreicht oder überschreitet. UG kann darf UG bleiben, wenn sie es will; sie ist nicht verpflichtet, das Stammkapital zu erhöhen. 10
11 Unternehmergesellschaft Sondervorschriften finden keine Anwendung mehr, wenn Gesellschaft Stammkapital auf mindestens Euro erhöht ( 5a Abs. 5). Kapitalerhöhung durch Bareinlagen oder aus Gesellschaftsmitteln Erhöhung aus Bareinlagen günstiger, erfordert keinen zertifizierten Jahresabschluss Nach Erhöhung Stammkapital auf mind Euro gilt ausschließlich normales GmbH-Recht: Rücklagepflicht entfällt. UG (haftungsbeschränkt) darf umfirmieren in GmbH, kann aber auch ihre bisherige Firma beibehalten. 11
12 Unternehmergesellschaft Herabstufung von GmbH auf UG ist nicht möglich GmbH darf das Mindeststammkapital von Euro nicht nachträglich unterschreiten ( 5 Abs. 1). Eine entsprechende Kapitalherabsetzung wäre unzulässig. Auch Umwandlung nicht möglich, da keine unterschiedlichen Rechtsformen. Herabsetzung Stammkapital bei UG nicht möglich. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit muss Versammlung der Gesellschafter unverzüglich einberufen werden ( 5a Abs. 4) (anders als 49 Abs. 3). 12
13 Unternehmergesellschaft Überschuldung im Gründungsstadium vermeiden Mindeststammkapital von wenigen Euro kann zu Problemen führen, wenn Gründungsaufwand Stammkapital übersteigt: 1-Euro-UG wäre überschuldet und insolvenzreif vom Moment ihrer Eintragung an. Eintragungshindernis ( 9c Abs. 1 S. 1), Insolvenzantragspflicht ( 15a InsO), Haftung Geschäftsführer ( 823 Abs. 2, 15a InsO; 64). Deshalb: Stammkapitalziffer mindestens in Höhe des Gründungsaufwands wählen. Gründungskosten belaufen sich selbst unter Ausschöpfung aller Einsparmöglichkeiten auf mindestens 260 Euro. 13
14 Unternehmergesellschaft Oder: Gesellschaft übernimmt Gründungsaufwand maximal nur bis zur Höhe Stammkapital oder Oder: in Anmeldung darauf hinweisen, dass Gründungskosten, die Stammkapital übersteigen, durch Gesellschafterdarlehen gedeckt sind (in Überschuldungsbilanz nicht passivierungspflichtig, 19 Abs. 2 InsO). 14
15 Unternehmergesellschaft Erhöhte Haftungsrisiken bei geringem Stammkapital Insolvenzverschleppungshaftung 15a InsO: Insolvenzantragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Geschäftsführer und Gesellschafter (bei Führungslosigkeit) haften. Insolvenzverursachungshaftung Geschäftsführer haftet für Zahlungen an Gesellschafter, die zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft führen mussten ( 64 S. 3). Haftung der Gesellschafter wegen materieller Unterkapitalisierung Weiterhin ( ): BGH will materielle Unterkapitalisierung nicht sanktionieren. Keine Änderung durch das MoMiG. 15
16 Unternehmergesellschaft Formulierungsvorschlag: Der Notar hat über die Grundsätze einer Haftung für Insolvenzverschleppung und Insolvenzverursachung belehrt. 16
17 Unternehmergesellschaft UG (haftungsbeschränkt) und Co. KG UG ist Variante der GmbH und als solche rechtsfähig und grundbuchfähig UG kann sich als Komplementärin an einer KG beteiligen. Aber: hierfür besteht keine Notwendigkeit mehr: 19 Abs. 5 erlaubt jetzt das Hin- und Herzahlen. Gesellschafter kann mit Zahlung der Einlage an die Komplementär-GmbH seine Einlageverpflichtung erfüllen, auch wenn die GmbH die Einlage sofort an die KG weiterzahlt. Kapital liegt nicht bei GmbH brach. 17
18 Übersicht Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Musterprotokolle Geschäftsanteile Registereintragung beschleunigen Verwaltungssitz im Ausland Zustellungserleichterungen Bestellungshindernisse Geschäftsführer erweitert Gesellschafterliste Kapitalaufbringung Kapitalerhaltung Eigenkapitalersatzrecht Insolvenzantragspflicht 18
19 Musterprotokolle GmbH und UG können in vereinfachtem Verfahren gegründet werden ( 2 Abs. 1a) 2 Abs. 1a Die Gesellschaft kann in einem vereinfachten Verfahren gegründet werden, wenn sie höchstens drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer hat. Für die Gründung im vereinfachten Verfahren ist das in der Anlage bestimmte Musterprotokoll zu verwenden. Darüber hinaus dürfen keine vom Gesetz abweichenden Bestimmungen getroffen werden. Das Musterprotokoll gilt zugleich als Gesellschafterliste. Im Übrigen finden auf das Musterprotokoll die Vorschriften dieses Gesetzes über den Gesellschaftsvertrag entsprechende Anwendung. 19
20 Musterprotokolle Gesetzgeber stellt in der Anlage zum GmbHG zwei Musterprotokolle zur Verfügung: eines für die Ein-Personen- Gründung und eines für die Mehr-Personen-Gründung. Inhalt der Protokolle ist beschränkt auf die Mindestangaben nach 3 Abs. 1 (Firma, Unternehmensgegenstand, Höhe Stammkapital, Geschäftsanteile), ergänzt durch die Bestellung des Geschäftsführers und Regelungen zum Gründungsaufwand. Weitere Regelungen (Vinkulierung von Geschäftsanteilen, Wettbewerbsverbote, Abfindungsregelungen, etc.) sind unzulässig. 20
21 Musterprotokolle Notar beurkundet Musterprotokoll und sendet Musterprotokoll und Anmeldung an das Registergericht. Den Inhalt der Anmeldung hat der Gesetzgeber nicht vorformuliert. Separate Gesellschafterliste ist bei Gründung in vereinfachtem Verfahren nicht vorzulegen. 21
22 Musterprotokolle Voraussetzungen für Gründung in vereinfachtem Verfahren ( 2 Abs. 1 a Satz 4): höchstens drei Gesellschafter, nur ein Geschäftsführer muss von den Beschränkungen des 181 BGB befreit sein, Musterprotokoll darf keine vom Gesetz abweichenden Bestimmungen treffen, nur Bargründungen, keine Sacheinlagen: bei UG ist gesamtes Stammkapital sofort zu erbringen, bei GmbH sind mindestens 50 % sofort zu leisten, der Rest auf Beschluss der Gesellschafterversammlung, 22
23 Musterprotokolle Jeder Gründer muss einen Anteil übernehmen, keiner kann mehrere Anteile übernehmen (abweichend von 5 Abs. 2 S. 2). Gründungsaufwand bis 300 EUR trägt Gesellschaft; was darüber hinausgeht, tragen die Gesellschafter anteilmäßig. Bestellung Geschäftsführer in Gründungsprotokoll integriert, aber: nicht in Beschlussform (keine Gebühr nach 47 KostO), kein Satzungsbestandteil (Abberufung keine Satzungsänderung, einfacher Beschluss genügt). 23
24 Musterprotokolle Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft URNr. Heute, den erschien vor mir,, Notar/in mit dem Amtssitz in, Herr/Frau 1),, 2). 24
25 Musterprotokolle 1. Der Erschienene errichtet hiermit nach 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma mit dem Sitz in. 2. Gegenstand des Unternehmens ist. 3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR (i. W. Euro) und wird vollständig von Herrn/Frau 4) (Geschäftsanteil Nr. 1) übernommen. Die Einlage ist in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe / zu 50% sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschließt 3). 25
26 Musterprotokolle 4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr/Frau, geboren am, wohnhaft in, bestellt. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs befreit. 5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 EUR, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten trägt der Gesellschafter. 6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung der Gesellschafter, beglaubigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektronischer Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt - Körperschaftssteuerstelle -. 26
27 Musterprotokolle Der Erschienene wurde vom Notar/von der Notarin insbesondere auf folgendes hingewiesen:. Hinweise: 1. Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen. 2. Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen Identitätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken. 3. Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative gestrichen werden. 4. Nicht Zutreffendes streichen. 27
28 Musterprotokolle Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern URNr. Heute, den erschienen vor mir,, Notar/in mit dem Amtssitz in, Herr/Frau 1),, 2). 28
29 Musterprotokolle Herr/Frau 1),, 2). Herr/Frau 1),, 2). 1. Die Erschienenen errichten hiermit nach 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma mit dem Sitz in. 29
30 Musterprotokolle 2. Gegenstand des Unternehmens ist. 3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR (i.w. Euro) und wird wie folgt übernommen: Herr/Frau 1) übernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von EUR (i.w. Euro) (Geschäftsanteil Nr. 1), Herr/Frau 1) übernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von EUR (i.w. Euro) (Geschäftsanteil Nr. 2), 30
31 Musterprotokolle Herr/Frau 1) übernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von EUR (i.w. Euro) (Geschäftsanteil Nr. 3), Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe / zu 50 % sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschließt 3). 4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr/Frau 4), geboren am, wohnhaft in, bestellt. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs befreit. 31
32 Musterprotokolle 5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 EUR, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten tragen die Gesellschafter im Verhältnis der Nennbeträge ihrer Geschäftsanteile. 6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung jeder Gesellschafter, beglaubigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektronischer Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt - Körperschaftssteuerstelle Die Erschienenen wurden vom Notar / von der Notarin insbesondere auf folgendes hingewiesen:. [...] 32
33 Musterprotokolle HReg-Anmeldung erfolgt wie im Normal-Verfahren. Musterprotokoll dient zugleich als Satzung und Gesellschafterliste wird Musterprotokoll verwendet, muss keine gesonderte Gesellschafterliste mehr zum Registergericht eingereicht werden. wird später Sitz, Firma oder Gegenstand des Unternehmens geändert, finden Vorschriften des GmbHG über Gesellschaftsvertrag entsprechende Anwendung. UG-Gründung im vereinfachten Verfahren kann Kostenvorteile bringen ( 41d KostO). Bei GmbH bleibt alles beim alten. 33
34 Musterprotokolle Kosten Gründung UG (haftungsbeschränkt), Stammkapital 1 Euro: Wertbestimmung: Bei der Beurkundung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen gilt zukünftig ein Mindestgeschäftswert von Euro 39 Abs. 4 KostO wird entsprechend ergänzt. 39 Geschäftswert (4) Bei der Beurkundung von Gesellschaftsverträgen, Satzungen... ist der Wert mindestens auf Euro und höchstens auf Euro... anzunehmen. 34
35 Musterprotokolle Entsprechendes gilt für den Wert hinsichtlich der Anmeldung der Gesellschaft ( 41a Abs. 1 Nr. 1 KostO). Absenkung Mindeststammkapital bei UG auf 1 EUR führt deshalb nicht per se zu Minderung Gebührenaufkommen. Ausnahme: Gründer verwenden Musterprotokoll ( 41d KostO). 41 d Verwendung von Musterprotokollen Die in 39 Abs. 4, 41a Abs. 1 Nr. 1..., auch in Verbindung mit 41c Abs. 1, bestimmten Mindestwerte gelten nicht für die Gründung einer Gesellschaft gemäß 2 Abs. 1a des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und,..., für Änderungen des Gesellschaftsvertrages. 35
36 Musterprotokolle Beispielrechung: Geschäftswert Gesellschaftsvertrag ( 39 I 1, 4, 41 d KostO): Anmeldung ( 41a I 1 Nr. 1, 41 d) 1,-- EUR 1,-- EUR A) Beurkundung Vertrag und Beschluss Gf-Bestellung 36 I (10/10) 10,-- EUR Gf-Bestellung --,-- EUR B) Entwurf Registeranmeldung und UB 145 I, 38 II Nr. 7 (5/10) 10,-- EUR C) Entwurf Liste der Gesellschafter entfällt Gebühren netto: 20,-- Euro 36
37 Musterprotokolle Entsprechendes gilt für Änderungen der Satzung: Geschäftswert orientiert sich an tatsächlicher Stammkapitalhöhe (hier: 1 EUR), solange im Übrigen nicht vom Muster abgewichen wird wenn also nur Sitz, Firma, Unternehmensgegenstand und Höhe Stammkapital geändert werden ( 41d KostO). Werden später Bestimmungen in die Satzung eingeführt, sind diese nicht kostenprivilegiert Geschäftswert = mind EUR 37
38 Musterprotokolle Verwendung Musterprotokoll kommt als (kostengünstige) Alternative bei Ein-Mann-Gründungen von UGs in Betracht Bei Mehr-Personen-GmbH oder -UG scheidet Rückgriff auf Musterprotokoll wohl aus: Beschränkung auf einen Geschäftsführer und Fehlen von Regelungen zur Vinkulierung macht Protokoll praxisuntauglich. 38
39 Übersicht Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Musterprotokolle Geschäftsanteile Registereintragung beschleunigen Verwaltungssitz im Ausland Zustellungserleichterungen Bestellungshindernisse Geschäftsführer erweitert Gesellschafterliste Kapitalaufbringung Kapitalerhaltung Eigenkapitalersatzrecht Insolvenzantragspflicht 39
40 Geschäftsanteile Begriffe Begrifflichkeiten ( 5 GmbHG) Stammkapital Gesellschaftsvermögen, das Gesellschafter durch ihre Einlagen aufbringen. Das Stammkapital ist in Geschäftsanteile zerlegt. Geschäftsanteil = Gesamtheit der Rechte und Pflichten des Gesellschafters. Aus Übernahme Geschäftsanteil resultiert Pflicht, Einlage auf Stammkapital zu leisten ( 14). Gesellschafter übernimmt nicht mehr Stammeinlage, sondern Geschäftsanteil, In den Formulartexten zu Gründung und Kapitalerhöhung ist die Wendung Betrag der Stammeinlage durch Nennbetrag des Geschäftsanteils zu ersetzen. 40
41 Geschäftsanteile Begrifflichkeiten Stammeinlage Stammeinlage bezeichnet die Einlage, die der Gesellschafter auf das Stammkapital leistet ( 3 Abs. 1 Nr. 4) Nennbetrag eines Geschäftsanteils drückt Umfang der Beteiligung des Gesellschafters aus Summe der Nennbeträge aller Geschäftsanteile muss mit Stammkapital übereinstimmen ( 3 Abs. 1 Nr. 4, 5 Abs. 2, 3, 14); Nennbeträge der Geschäftsanteile müssen zwingend im Gesellschaftsvertrag angegeben werden ( 3 Abs. 1 Nr. 4). 41
42 Geschäftsanteile Stückelung Stückelung Nennbetrag eines Geschäftsanteil muss in Zukunft nur noch auf volle Euro lauten ( 5 Abs. 2 S. 1); vorher mindestens 100 EUR, teilbar durch 50 ( 5 Abs. 1, 2 a. F.) bzw. durch 10 ( 57h Abs. 1 a. F.). Gilt bei Gründung, Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung und bei der Teilung von Geschäftsanteilen. Korrespondierend hierzu gewährt jeder Euro eines Geschäftsanteils eine Stimme ( 47 Abs. 2). Neuregelung erleichtert z. B. in kleinen Familienbetrieben die Erbauseinandersetzung oder Vorgänge der vorweggenommenen Erbfolge. 42
43 Übernahme mehrerer Anteile Übernahme mehrerer / unterschiedlicher Anteile Früher: Übernahme mehrerer Anteile bei Errichtung der GmbH war verboten ( 5 Abs. 2 a. F.) Jetzt: Jeder Gesellschafter kann bei Gründung oder Kapitalerhöhung mehrere Geschäftsanteile übernehmen ( 5 Abs. 2, 3 Abs. 1 Nr. 4 / 55 Abs. 4). Nennbeträge der einzelnen Geschäftsanteile, die ein Gesellschafter übernimmt, können unterschiedlich sein. Zahl und Nennbeträge der übernommenen Geschäftsanteile sind in der Satzung anzugeben ( 3 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG). 43
44 Übernahme mehrerer Anteile Wird in vereinfachtem Verfahren gegründet, kann jeder der maximal drei Gesellschafter jeweils nur einen Anteil übernehmen Musterprotokolle sehen nur Übernahme eines Anteils je Gesellschafter vor. Übernahme mehrerer Anteile bei Gründung einer UG möglich, sofern nicht in vereinfachtem Verfahren gegründet wird dann aber keine Kostenvorteile. 44
45 Geschäftsanteile nummerieren Nummerierung Geschäftsanteile müssen in der Gesellschafterliste durchgehend nummeriert werden ( 8 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG) Nummerierung gewährleistet die eindeutige Bezeichnung und vereinfacht damit insb. die Übertragung von Anteilen. Nummerierung meint fortlaufende Nummerierung mit arabischen Ziffern (Begründung zum RegE, str.). Es empfiehlt sich, Anteile bereits in der Gründungssatzung zu nummerieren. Denn: Anteile werden in der Gründungsurkunde gebildet. 45
46 Geschäftsanteile nummerieren 3 Stammkapital und Stammeinlagen Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR ,-- i. W.: fünfundzwanzigtausend Euro und wird wie folgt übernommen: Herr/Frau XXX übernimmt die Geschäftsanteile Nr. 1 bis 5 mit einem Nennbetrag in Höhe von jeweils EUR 1.000,--, Herr/Frau XXX übernimmt die Geschäftsanteile Nr. 6 und 7 mit einem Nennbetrag in Höhe von jeweils EUR 2.500,-- Herr/Frau YYY übernimmt die Geschäftsanteile Nr. 8 bis mit einem Nennbetrag in Höhe von jeweils EUR 1,-- Herr/Frau ZZZ Herr/Frau YYY übernimmt den Geschäftsanteil Nr mit einem Nennbetrag in Höhe von EUR 5.000,-- 46
47 Geschäftsanteile nummerieren Gesellschafterliste nach 8 Abs. 1 Nr. GmbHG Liste der Gesellschafter der Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma XXX GmbH Nummer Geschäfts -anteil Vor- und Zuname / Firma Geburtsdatum Wohnort / Sitz Nennbetrag Geschäftsanteil (EUR) Sa. Nennbeträge (EUR) 1 5 XXX TT.MM.JJ A-Stadt je 1.000, , XXX TT.MM.JJ A-Stadt je 2.500, , YYY TT.MM.JJ B-Dorf je 1, , ZZZ TT.MM.JJ C-Stadt 5.000, ,-- 47
48 Geschäftsanteile nummerieren Anmeldung zum Handelsregister Pflicht zur Nummerierung wirkt sich auch auf die Anmeldung der Gründung beim Handelsregister aus. In die Versicherung des Geschäftsführers sind die jeweiligen Nummern der Geschäftsanteile einzubeziehen: Versicherung des Geschäftsführers: Der Geschäftsführer versichert, dass a) [...] b) die Gesellschafter XXX, YYY und ZZZ ihre Geschäftsanteile vollständig, und zwar insgesamt EUR ,-- bewirkt haben (bei Volleinzahlung) 48
49 Geschäftsanteile nummerieren b) die Gesellschafter auf ihre Einlageverpflichtungen folgende Beträge einbezahlt haben: Name Gesellschafter (bei Teileinzahlung) Nennbetrag (EUR) Nummer Geschäftsanteil Einzahlungsbetrag (EUR) XXX 1-5 je je 500,-- XXX 6-7 je je 1.250,-- YYY je 1 je 0,50 ZZZ , ,-- 49
50 Geschäftsanteile nummerieren Bei Altgesellschaften können Gesellschafter Geschäftsanteile anläßlich Satzungsänderung oder Kapitalerhöhung neu nummerieren. Hat Notar bei Altgesellschaft Anteilsabtretung beurkundet, sollte er in Absprache mit Geschäftsführer Anteile in der neuen Liste nummerieren ( 40 Abs. 2). 50
51 Geschäftsanteile einziehen Summe Nennbeträge = Stammkapital (Einziehung) Summe der Nennbeträge aller Geschäftsanteile muss mit dem Stammkapital übereinstimmen ( 5 Abs. 3 S. 2 GmbHG) Eine solche Regelung gab es früher nicht: Für Wirksamkeit eines Einziehungsbeschlusses war es egal, ob Summe der Nennbeträge von Geschäftsanteilen mit Stammkapital übereinstimmt Künftig: Unzulässige Abweichung. 51
52 Geschäftsanteile einziehen Lösung: Einziehung verbinden mit: Kapitalherabsetzung, Aufstockung: verbliebene Anteile werden jeweils um den auf sie entfallenden Teil des eingezogenen Geschäftsanteils erhöht, Neubildung eines Geschäftsanteils. 52
53 Anteile teilen / zusammenlegen Geschäftsanteile teilen und zusammenlegen Früher: Zur Teilung und Veräußerung Zustimmung Gesellschaft erforderlich ( 17 Abs. 1 a. F.). gleichzeitige Übertragung mehrerer Anteile unzulässig ( 17 Abs. 5 a. F.) Teilung auf Vorrat unzulässig ( 17 Abs. 6 a. F.) 17 wurde ersatzlos gestrichen. Folge: Es ist nun allein Sache der Gesellschafter zu entscheiden, ob und was sie an Teilung und Zusammenlegung zulassen wollen ( 46 Abs. 4). 53
54 Anteile teilen / zusammenlegen Teilung und Zusammenlegung erfordert Beschluss der Mehrheit der Gesellschafter ( 46 Nr. 4) Teilung oder Zusammenlegung ohne Beschluss ist (schwebend) unwirksam. Aber: Satzung erlaubt hierzu abweichende Bestimmungen (Satzungsautonomie, 45 Abs. 2) Gesellschafter können in der Satzung festlegen, dass Anteile ohne Beschluss geteilt oder zusammengelegt werden können Es genügt dann schriftliche Erklärung des Gesellschafters gegenüber der Geschäftsführung. 54
55 Anteile teilen / zusammenlegen Geschäftsführung muss neue Gesellschafterliste zum Handelsregister einzureichen. Nummerierung bei Teilung: Bei alter Nr. vermerken, dass dieser in zwei neue Geschäftsanteile geteilt worden ist (Bsp.: 5 wird 10 und 11) Nummerierung beim Zusammenlegen: Bei neuer Nr. vermerken, dass dieser aus den Anteilen Nr. X und Nr. Y besteht (Bsp.: 1 und 13 werden zu 14 zusammengelegt). Aus Liste sollte stets Historie des Anteils hervorgehen. Es empfiehlt sich, eine Art Veränderungsspalte (wie beim Grundbuch) in die Liste mit aufzunehmen. 55
56 Anteile teilen / zusammenlegen Vor- und Nachname / Firma Nummer Geschäftsanteil Geburtsdatum Wohnort / Sitz Nennbetrag Geschäftsanteil (EUR) Sa. Nennbeträge (EUR) Veränderungen 1 XXX TT.MM.JJ Musterstadt 5.000, ,-- Anteile Nr. 1 und Nr. 13 zusammengelegt zu Anteil Nr YYY TT.MM.JJ Musterdorf je 5.000, ,-- 5 ZZZ TT.MM.JJ Musterheim , ,-- Anteil Nr. 5 geteilt in Nr. 10 und Nr. 11. [...] 14 XXX TT.MM.JJ Musterstadt 7.500, ,-- Anteile Nr. 1 und Nr. 13 zusammengelegt zu Anteil Nr. 14. Stammkapital ,-- 56
57 Anteile teilen / zusammenlegen Sonstige Beschränkungen, die bisher bei Zusammenlegung von Anteilen galten, finden weiterhin Anwendung Stammeinlage muss voll eingezahlt sein; keine Nachschusspflichten (Grund: Rückgriff gegen Rechtsvorgänger sichern, 22 Abs. 4, bzw. Ablauf der in 22 Abs. 3 genannten 5-Jahres-Frist). Anteile dürfen nicht unterschiedlich mit Rechten Dritter belastet sein. 57
58 Anteile teilen / zusammenlegen Es wird empfohlen, Teilung durch Verzicht auf Gesellschafterbeschluss zu erleichtern Unwirksamkeitsrisiken minimieren Minderheit schützen. Jedenfalls ist Vinkulierungsklausel weiterhin sinnvoll: In der Regel ist es ratsam, die Veräußerung von Geschäftsanteilen (oder Teilen davon) von Zustimmung der Gesellschaft abhängig zu machen. 58
59 Übersicht Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Musterprotokolle Geschäftsanteile Registereintragung beschleunigen Verwaltungssitz im Ausland Zustellungserleichterungen Bestellungshindernisse Geschäftsführer erweitert Gesellschafterliste Kapitalaufbringung Kapitalerhaltung Eigenkapitalersatzrecht Insolvenzantragspflicht 59
60 Registereintragung beschleunigen Keine Vorlage Genehmigungsurkunden Bei genehmigungspflichtigen Unternehmungen bestimmte bisher das langsamste Verfahren das Tempo (Handwerk, Restaurant, Bauträger gewerberechtliche Erlaubnis). Genehmigung/Negativattest war Eintragungsvoraussetzung Zukünftig müssen GmbHs keine Genehmigungsurkunden mehr beim Registergericht einreichen Gilt auch für AGs ( 37 Abs. 4 Nr. 5 AktG) und inländische Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften ( 13 e Abs. 2 S. 2 HGB) An Genehmigungserfordernis ändert sich dadurch nichts (Liste zur Genehmigungspflicht unter 60
61 Registereintragung beschleunigen Es empfiehlt sich, in evidenten Fällen auf mögliche Genehmigungsbedürftigkeit hinzuweisen ( 18 BeurkG). Formulierungsvorschlag: Der Notar hat darauf hingewiesen, dass die in Aussicht genommene Tätigkeit der Gesellschaft unter Umständen einer behördlichen Erlaubnis bedarf. Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit ohne die erforderliche Erlaubnis kann sanktioniert werden und zur Auflösung der Gesellschaft führen. 61
62 Registereintragung beschleunigen Einzahlungsbelege nur bei erheblichen Zweifeln 8 Abs. 2 S. 2 stellt klar, dass Registergericht Einzahlungsbelege und sonstige Nachweise nur verlangen kann, wenn es erhebliche Zweifel hat, ob das Kapital aufgebracht wurde. Registergericht kann nicht mehr rein routinemäßig ergänzende Belege anfordern. (Strafbewehrte) Versicherung des Geschäftsführers in 8 Abs. 2 S. 1 reicht aus (RegE-Begründung). Regelung gilt auch für die Kapitalerhöhrung ( 57 Abs. 2 S. 2). 62
63 Registereintragung beschleunigen Werthaltigkeitsprüfung bei Sacheinlagen Werthaltigkeitskontrolle des Registergerichts beschränkt sich auf die Prüfung, ob Sacheinlagen wesentlich überbewertet worden sind ( 9c Abs. 1 S. 2). Ziel: Kosten vermeiden, Gründung beschleunigen. Nur wenn sich aufgrund der eingereichten Unterlagen begründete Zweifel an der Richtigkeit ergeben, darf das Gericht weitere Unterlagen anfordern: Preislisten, frühere Kaufverträge, Sachverständigengutachten, etc. 63
64 Verwaltungssitz im Ausland Früher: Verwaltungssitz musste am Ort des Registersitzes sein (Sitztheorie). Gesellschaft konnte ihren Verwaltungssitz nicht im Ausland haben. Künftig können Verwaltungssitz und Registersitz auseinanderfallen. Hauptverwaltung des Unternehmens darf im Ausland liegen, auch wenn Satzungssitz im Inland. Geschäftstätigkeit darf ausschließlich im Ausland erfolgen, deutscher Konzern kann Auslandstochter in Form der vertrauten GmbH führen. 4 a) Sitz der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft im Inland ist der Ort im Inland, den der Gesellschaftsvertrag bestimmt. 64
65 Übersicht Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Musterprotokolle Geschäftsanteile Registereintragung beschleunigen Verwaltungssitz im Ausland Zustellungserleichterungen Bestellungshindernisse Geschäftsführer erweitert Gesellschafterliste Kapitalaufbringung Kapitalerhaltung Eigenkapitalersatzrecht Insolvenzantragspflicht 65
66 Zustellungserleichterungen Gläubiger müssen wissen, an wen sie sich wegen Ansprüchen wenden können. Deshalb Neuerungen: Inländische Geschäftsanschrift Eintragung Empfangsberechtigter im Inland möglich öffentliche Zustellung an juristische Person vereinfacht Gläubiger müssen nicht mehr mit Problemen der Auslandszustellung kämpfen Rechtsverfolgung gegen Gesellschaft wird vereinfacht. Neuerungen gelten auch für Aktiengesellschaften, Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften und Zweigniederlassungen (auch von Auslandsgesellschaften), nicht dagegen für Partnerschaftsgesellschaft ( 5 Abs. 2 PartGG). 66
67 Inländische Geschäftsanschrift Künftig muss inländische Geschäftsanschrift ins Handelsregister eingetragen werden ( 10 Abs. 1 S. 1) Unter dieser Geschäftsanschrift können Gläubiger Willenserklärungen gegenüber Vertretern der Gesellschaft abgeben und Schriftstücke an Gesellschaft zustellen. Anschrift ist für Dritte jederzeit - auch online - einsehbar. Entsprechendes Anmeldeerfordernis ergibt sich aus 8 Abs. 4 Nr. 1. Verletzung der Aktualisierungspflicht führt zu einer erleichterten öffentlichen Zustellung ( 185 Abs. 2 ZPO). 67
68 Inändische Geschäftsanschrift 185 ZPO Öffentliche Zustellung Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung (öffentliche Zustellung) erfolgen, wenn [...] 2. bei juristischen Personen, die zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister verpflichtet sind, eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlung bekannten anderen inländischen Anschrift möglich ist. 68
69 Inländische Geschäftsanschrift Pflicht zur Anmeldung der Geschäftsanschrift entstand mit Inkrafttreten des MoMiG ( 3 Abs. 1 EGGmbHG) gilt auch für bestehende Gesellschaften Altgesellschaften müssen eine inländische Geschäftsanschrift mit der nächsten Anmeldung, spätestens aber bis zum anmelden ( 3 Abs. 2 EGGmbHG). Wenn bis zum Ende der Übergangsfrist keine Anmeldung erfolgt, trägt das Gericht von Amts wegen und kostenfrei die ihm nach 24 Abs. 2 HRV bekannte Anschrift ein. 69
70 Inländische Geschäftsanschrift Deshalb: bis : bei jedem Anmeldevorgang prüfen, ob inländische Geschäftsanschrift bereits gemeldet ist, ggf. nachholen, das heißt, Anschrift in den Text der Anmeldung integrieren, nach dem : prüfen, ob die eingetragene Geschäftsanschrift zutrifft, sofern sie ohne Anmeldung eingetragen worden ist. 70
71 Empfangsberechtigter Optional kann inländische Anschrift eines Empfangsberechtigten eingetragen werden ( 10 Abs. 2 S. 2) Empfangsberechtigung erstreckt sich auf Willenserklärungen und Zustellungen an die Gesellschaft sinnvoll, wenn Gesellschaft Bedenken hat, ob die eingetragene Geschäftsanschrift ununterbrochen für Zustellungen geeignet ist Risiken aus öffentlichen Zustellungen vermeiden. 71
72 Empfangsberechtigter Formulierungsvorschlag: Geschäftsanschrift, Angabe Empfangsvertreter Die Geschäftsräume befinden sich unverändert in XXX, XXX- Straße XX. Dies ist auch die inländische Geschäftsanschrift im Sinne von 10 Abs. 1 S. 1 GmbHG. Empfangsberechtigte Person für Willenserklärungen und Zustellungen im Sinne von 10 Abs. 2 S. 2 GmbHG ist Herr/Frau XXX XXX, XXX-Straße XX, XXX. 72
73 Zustellung bei Führungslosigkeit Empfangsvertretung durch Gesellschafter bei Führungslosigkeit (Gesellschaft hat keinen Geschäftsführer) Auch eine öffentliche Zustellung kann nicht an Gesellschaft, sondern nur an Vertreter erfolgen ( 170, 171 S.1 ZPO) Gesellschaft ist nicht prozessfähig. Gesellschafter könnten Geschäftsführer abberufen und damit öffentliche Zustellung vereiteln. Gesetzgeber schafft Abhilfe, indem bei Führungslosigkeit der Gesellschaft die Gesellschafter zu Empfangsvertretern für die Gesellschaft bestimmt werden, und zwar jeder von ihnen einzeln 35 Abs. 1 wurde entsprechend ergänzt. 73
74 Übersicht Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Musterprotokolle Geschäftsanteile Registereintragung beschleunigen Verwaltungssitz im Ausland Zustellungserleichterungen Bestellungshindernisse Geschäftsführer erweitert Gesellschafterliste Kapitalaufbringung Kapitalerhaltung Eigenkapitalersatzrecht Insolvenzantragspflicht 74
75 Ausschluss Geschäftsführer Katalog Ausschlussgründe Geschäftsführer wird erweitert ( 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 3, 3 und S. 3) Einbezogen werden künftig Verurteilungen zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr aufgrund allgemeiner Straftatbestände mit Unternehmensbezug (StGB): Betrug, 263, Computerbetrug, 263a, Subventionsbetrug, 264, Kreditbetrug, 265b, Kapitalanlagebetrug, 264a, Untreue, 266, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, 266a, wegen Insolvenzverschleppung wegen falscher Angaben ( 82, 399 AktG) wegen unrichtiger Darstellung (u. a. 400 AktG) 75
76 Ausschluss Geschäftsführer Nur vorsätzlich begangene Straftaten führen zu Bestellungshindernis (nicht fahrlässige Insolvenzstraftaten, 283 Abs. 4, 5, 283b Abs. 2 StGB). Auch Verurteilung wegen vergleichbarer Taten im Ausland. Die in der Anmeldung abzugebende Versicherungen sind anzupassen, bloße Bezugnahme auf die gesetzlichen Bestimmungen genügt wohl nicht. 76
77 Ausschluss Geschäftsführer Formulierungsvorschlag: Versicherung des Geschäftsführers Nachdem der Notar über die unbeschränkte Auskunftspflicht gegenüber dem Gericht gemäß 53 Abs. 2 des BZRG und die Strafbarkeit einer falschen Versicherung belehrt hat, versichert der Geschäftsführer (bei mehreren jeder für sich), a) dass keine Umstände vorliegen, auf Grund deren er nach 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 2, 3 und S. 3 GmbHG vom Amt als Geschäftsführer ausgeschlossen wäre: 77
78 Ausschluss Geschäftsführer Während der letzen fünf Jahre erfolgte im Inland (bzw. im Ausland wegen einer mit nachstehenden Taten vergleichbaren Straftat) keine Verurteilung wegen des Unterlassens der Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Insolvenzverschleppung), nach 283 bis 283d StGB (wegen Bankrotts, schweren Bankrotts, Verletztung der Buchführungspflicht, Schuldner- und Gläubigerbegünstigung) Insolvenzstraftaten, falscher Angaben nach 82 GmbHG oder 399 AktG, unrichtiger Darstellung nach 400 AktG, 331 HGB, 313 UmwG oder nach 17 PubLG oder 78
79 Ausschluss Geschäftsführer nach den 263 bis 264a StGB oder den 265b bis 266a StGB (Betrug, Computerbetrug, Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug, Kreditbetrug, Untreue, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt) zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, b) dass ihm weder durch gerichtliches Urteil noch durch vollziehbare Entscheidung einer Verwaltungsbehörde die Ausübung eines Berufes, Berufszweiges, Gewerbes oder Gewerbezweiges untersagt wurde, somit auch nicht im Bereich des Unternehmensgegenstandes der Gesellschaft, c) dass er nicht bei der Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten ganz oder teilweise einem Einwilligungsvorbehalt ( 1903 BGB) unterliegt, d) dass er vom beglaubigenden Notar auf seine unbeschränkte Auskunftspflicht gegenüber dem Registergericht belehrt worden ist. 79
80 Ausschluss Geschäftsführer Bestellungshindernisse gelten auch für Auslandsgesellschaften mit Niederlassung im Inland Bestellungshindernisse gelten für gesetzliche Vertreter ausländischer Kapitalgesellschaften entsprechend, wenn Zweigniederlassung im Inland errichtet wird ( 13 e Abs. 3 S. 2 HGB). In der Anmeldung ist zusätzlich eine Versicherung abzugeben ( 13 f Abs. 2 S. 2, Abs. 5, 13 g Abs. 2 S. 2, Abs. 5 HGB). 82 Abs. 1 Nr. 5 erstreckt die Strafbarkeit wegen falscher Angaben auf Geschäftsleiter einer ausländischen juristischen Person (ebenso 399 Abs. 1 Nr. 6 AktG). 80
81 Ausschluss Geschäftsführer Bei GmbH müssen sämtliche Geschäftsführer die Gründung anmelden ( 7 Abs. 1, 78 GmbHG). Bei Zweigniederlassung ausländischer Kapitalgesellschaft genügt Anmeldung durch Organmitglieder in vertretungsberechtigter Zahl ( 13 e Abs. 2 S. 1 HGB). Unklar ist, ob Versicherung durch alle Organmitglieder abzugeben ist ( 13 g Abs. 2 S. 2 HGB nimmt auf 8 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 GmbHG Bezug) sicherer, alle Organmitglieder handeln zu lassen. 81
82 Haftung GmbH-Gesellschafter Neuer Haftungstatbestand in 6 Abs. 5: Gesellschafter, die vorsätzlich oder grob fahrlässig einer Person, die nicht Geschäftsführer sein kann, die Führung der Geschäfte überlassen, haften der Gesellschaft solidarisch für den Schaden, der dadurch entsteht, dass diese Person die ihr gegenüber der Gesellschaft bestehenden Obliegenheiten verletzt. 82
83 Übersicht Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Musterprotokolle Geschäftsanteile Registereintragung beschleunigen Verwaltungssitz im Ausland Zustellungserleichterungen Bestellungshindernisse Geschäftsführer erweitert Gesellschafterliste Kapitalaufbringung Kapitalerhaltung Eigenkapitalersatzrecht Insolvenzantragspflicht 83
84 Gesellschafterliste Bedeutung der Liste der Gesellschafter erheblich gesteigert: Nur wer in Liste eingetragen ist, gilt ggü. Gesellschaft als Inhaber Anteil ( 16 Abs. 1) Notar muss in best. Fällen Gesellschafterliste unterzeichnen, mit Bescheinigung versehen und bei Registergericht einreichen ( 40 Abs. 2) Gutgläubiger Erwerb, wenn Veräußerer in Gesellschafterliste eingetragen ist ( 16 Abs. 3) 84
85 Liste als Legitimationsbasis Gesellschafterliste als Legitimationsbasis für die Ausübung von Gesellschafterrechten Bisher: Gegenüber Gesellschaft gilt nur derjenige als Erwerber eines Geschäftsanteils, dessen Erwerb bei der Gesellschaft angemeldet ist Jetzt: 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG: Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nur derjenige als Gesellschafter, der in der Gesellschafterliste eingetragen ist. Gesellschafterliste ist alleinige Legitimationsbasis für Ausübung von Gesellschafterrechten, und zwar bei jeder Änderung von Gesellschafterbestand oder Beteiligungsumfang (früher nur rechtsgeschäftlicher Erwerb) 85
86 Liste als Legitimationsbasis Eintragung in Liste und Aufnahme Liste in Handelsregister ist aber nicht Wirksamkeitsvoraussetzung für Erwerb GmbH-Anteil Soll Notar anlässlich Gesellschafterversammlung Stimmrechte prüfen, kann dies unter Rückgriff auf die letzte zum Registergericht eingereichte Gesellschafterliste erfolgen. Ausnahme: (wohl) Erbfälle Erben sind auch ohne Eintragung in Liste zur Ausübung Gesellschafterrechte befugt ( 67 Abs. 2 AktG analog) 86
87 Liste als Legitimationsbasis Problem: Häufig nimmt Gesellschafter Rechtshandlung vor, obwohl Liste noch nicht zum Registergericht eingereicht ist (z. B. Erwerber hält nach Anteilsübertragung Gesellschafterversammlung ab, um den alten Geschäftsführer abzuberufen) An sich unwirksam. Aber: Fiktion des 16 Abs. 1 S. 2: Es genügt, wenn Liste unverzüglich nach Vornahme der Rechtshandlung in das Handelsregister aufgenommen wird Rechtshandlung gilt als von Anfang an wirksam. (P): Unsicherheiten über Wirksamkeit von Rechtshandlung. Bsp.: Registergericht nimmt Liste versehentlich nicht in Register auf Sofern möglich, sollte Veräußerer deshalb an Gesellschafterversammlung mitwirken. 87
88 Liste als Legitimationsbasis 16 Rechtsstellung bei Wechsel der Gesellschafter oder Veränderung des Umfangs ihrer Beteiligung; Erwerb vom Nichtberechtigten (1) Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt im Falle einer Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung als Inhaber eines Geschäftsanteils nur, wer als solcher an der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste ( 40) eingetragen ist. Eine vom Erwerber in Bezug auf das Gesellschaftsverhältnis vorgenommene Rechtshandlung gilt als von Anfang an unwirksam, wenn die Liste unverzüglich nach Vornahme der Rechtshandlung in das Handelsregister aufgenommen wird. 88
89 Notarielle Gesellschafterliste Neuerung in 40 Abs. 2: Gesellschafterliste ist weiterhin formfrei. Aber: Hat Notar an Änderung Beteiligungsverhältnisse (Änderung Person der Gesellschafter / Änderung des Umfangs ihrer Beteiligung) mitgewirkt, muss er die Gesellschafterliste erstellen, unterschreiben, mit einer Bescheinigung versehen und zum Handelsregister einreichen ( 40 Abs. 2). Ansonsten trifft diese Verpflichtung weiterhin den/die Geschäftsführer, in vertretungsberechtigter Anzahl ( 40 Abs. 1). Die bei Gründung einzureichende Liste fällt nicht unter 40. Pflicht ergibt sich aus 8 Abs. 1 Nr. 3 Sache des Geschäftsführers. Gleiches gilt für Übernehmerliste ( 57). 89
90 Notarielle Gesellschafterliste 40 [Liste der Gesellschafter] (2) Hat ein Notar an Veränderungen nach Absatz 1 Satz 1 mitgewirkt, hat er unverzüglich nach deren Wirksamwerden ohne Rücksicht auf etwaige später eintretende Unwirksamkeitsgründe die Liste anstelle der Geschäftsführer zu unterschreiben, zum Handelsregister einzureichen und eine Abschrift der geänderten Liste an die Gesellschaft zu übermitteln. Die Liste muss mit der Bescheinigung des Notars versehen sein, dass die geänderten Eintragungen den Veränderungen entsprechen, an denen er mitgewirkt hat, und die übrigen Eintragungen mit dem Inhalt der zuletzt im Handelsregister aufgenommenen Liste übereinstimmen. 90
91 Notarielle Gesellschafterliste Voraussetzung: Mitwirkung Notar an Anteilsveränderung Dies ist der Fall, wenn: Beurkundungen: Anteilsabtretungen nach 15, Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, Umwandlungen, (an sich nicht beurkundungsbedürftige) Beschlüsse über Teilung oder Zusammenlegung von Anteilen, Beglaubigung eines vom Notar erstellten Entwurfs (nicht: Fremdentwurf, da dann nur eingeschränkte Prüfungspflichten, 40 Abs. 2 bis 4 BeurkG), Notarieller Entwurf privatschriftliches Dokument (str.). 91
92 Notarielle Gesellschafterliste Wirksamwerden der Veränderung 40 Abs. 2 S. 1: Notar darf Gesellschafterliste erst nach Wirksamwerden der Veränderung zum HReg einreichen Sind aufschiebende Bedingungen vereinbart (Bsp.: Zahlung Kaufpreis) oder müssen Dritte der Anteilsveränderung zustimmen (Bsp.: Vinkulierung), darf der Notar die Liste erst nach Eintritt dieser Voraussetzungen an Registergericht übermittelt werden. Notar muss in solchen Fällen den Vollzug der Anteilsübertragung überwachen. 92
93 Notarielle Gesellschafterliste Notar hat keine Auskunftsrechte gegenüber den Beteiligten. Damit er Wirksamkeitsvoraussetzungen feststellen kann, sollten sich Veräußerer, Erwerber in jedem Abtretungsvertrag verpflichten, Notar über Wirksamwerden der Anteilsveränderung zu informieren (z. B. gegenseitige Bestätigung der Kaufpreiszahlung). Da Notar Wirksamwerden der Anteilsabtretung zu bescheinigen hat, sollte tragfähiger Nachweis vorhanden sein (Zahlungsbeleg besser als bloße Erklärung des Verkäufers) Übersendung Kopie der Liste auch an Geschäftsführer zur Information der Gesellschaft. 93
94 Notarielle Gesellschafterliste Notarielle Bescheinigung Inhalt: Die geänderten Eintragungen entsprechen den Veränderungen, an denen der Notar mitgewirkt hat, Notar übernimmt insoweit Verantwortung für die materielle Richtigkeit seiner Urkunde. Die übrigen Eintragungen stimmen mit dem Inhalt der zuletzt im Handelsregister aufgenommenen Liste überein. Notar kann Inhalt aus der zuletzt in HReg aufgenommenen Liste übernehmen. Er darf sich darauf verlassen, dass die Angaben korrekt sind. 94
95 Notarielle Gesellschafterliste Formulierungsvorschlag (notarielle Bescheinigung unter der Liste der Gesellschafter) Ich bescheinige hiermit, dass die vorstehende Gesellschafterliste den Veränderungen entspricht, an denen ich aufgrund meiner Urkunde vom vom heutigen Tage, URNr. XXXX/JJJJ, mitgewirkt habe. Die übrigen Angaben in der Liste stimmen mit dem Inhalt der zuletzt im Handelsregister aufgenommenen Liste überein. Ort, Datum Unterschrift des Notars, Siegel Bescheinigung kann auch als originäre elektronische Urkunde erstellt werden, 39 a BeurkG. 95
96 Notarielle Gesellschafterliste Adressat der Übermittlung bescheinigte Liste an das Registergericht Abschrift an Gesellschaft (Geschäftsführer) Geschäftsführer soll zeitnah über Veränderungen im Gesellschafterbestand unterrichtet werden Geschäftsführer haben auch bei notarieller Gesellschafterliste Pflicht zur Kontrolle und zur Korrektur einer evtl. unrichtigen Liste. Kreuzende Gesellschafterlisten: zwei Notare beurkunden Veränderungen im Gesellschafterbestand parallel, Listen berücksichtigen jeweils nicht die Änderungen des anderen. 96
97 Notarielle Gesellschafterliste Kosten nach KostO (Veränderung im Gesellschafterbestand oder im Umfang der Beteiligungsverhältnisse, an der Notar mitwirkt) Entwurf Liste: 147 II Betreuungsgebühr: 5/10 aus % des Stammkapitals 50 I Nr. 1 (Listenbescheinigung): 10/10 aus % des Wertes der Veränderung 136 II (Dokumentenpauschale): 0,50 EUR je Seite 147 II (Strukturierung XML-Daten): 5/10 aus % Wert der Anmeldung 136 III (Elektronische Dateien): 2,50 EUR je Datei 97
98 Notarielle Gesellschafterliste Gebührenfrei sind: Elektronische Beglaubigung der Ablichtung ( 132) Rechtsgutachtliche Feststellung des Eintritts der Wirksamkeitsvoraussetzungen = Teil der Bescheinigung nach 40 = kostenfrei Einsichtnahme Handelsregister zur Bescheinigung, dass übrige Eintragungen mit Inhalt der letzten Liste übereinstimmen = gebührenfreies Nebengeschäft zur Bescheinigung Übermittlung Daten: gebührenfrei ( 147 IV Nr. 1) Übersendung an Geschäftsführung = gebührenfreies Nebengeschäft. 98
99 Notarielle Gesellschafterliste Kosten nach KostO (Geschäftsführer beauftragt Notar, Liste (elektronisch) beim Handelsregister einzureichen: 55 I 2 (Beglaubigungsgebühr): mind 10 EUR; Notar hat elektronisch beglaubigte Abschrift einzureichen 136 II (Dokumentenpauschale): 0,50 EUR je Seite 147 II (Strukturierung XML-Daten): 5/10 aus % Wert der Anmeldung 136 III (Elektronische Dateien): 2,50 EUR je Datei 147 II (Übermittlung Daten): 5/10 aus 10 % Wert der Anmeldung 99
100 Geschäftsanteile gutgläubig erwerben Gutgläubiger Erwerb von Geschäftsanteilen Bislang hat Erwerber eines Geschäftsanteils Risiko, dass Anteil einem anderen als dem Veräußerer gehört jetzt gutgläubiger Erwerb gemäß 16 Abs. 3 möglich. Gesellschafterliste dient als Anknüpfungspunkt für gutgläubigen Erwerb: Erwerber darf darauf vertrauen, dass der in Gesellschafterliste eingetragene Veräußerer Gesellschafter ist - vorausgesetzt er ist für mindestens drei Jahre ohne Widerspruch in Liste eingetragen. Keine Änderung für Vertragspraxis: Verkäufer sollten bei Unternehmenskäufen weiterhin Garantien zur Rechtsinhaberschaft des Anteils und zu Rechten daran abgeben - zumindest für die letzten 3 Jahre. Eintragung in Liste ist aber nicht Voraussetzung für Erwerb. 100
101 Geschäftsanteile gutgläubig erwerben Tatbestandsvoraussetzungen Anteilsübergang Nicht: Erwerb kraft Gesetzes (Erbfolge) Rechtsgeschäft im Sinne eines Verkehrsgeschäfts Rechtsscheinstatbestand Veräußerer ist als Inhaber in Liste eingetragen - mind. 3 Jahre oder - Unrichtigkeit ist dem Berechtigten zuzurechnen Guter Glaube (-), wenn - Erwerber mangelnde Berechtigung kennt - Erwerber mangelnde Berechtigung grob fahrlässig nicht kennt kein Widerspruch Der Liste kann Widerspruch zugeordnet werden - mit Bewilligung des falsch Eingetragenen - aufgrund einstweiliger Verfügung 101
102 Geschäftsanteile gutgläubig erwerben Grenzen des gutgläubigen Erwerbs nicht existente Anteile können nicht gutgläubig erworben werden, guter Glaube an Lastenfreiheit nicht geschützt, guter Glaube, dass Geschäftsanteil ordnungsgemäß eingezahlt wurde, nicht geschützt. Auch dingliche Rechte an Geschäftsanteilen können gutgläubig erworben werden (PfandR, NießbrauchsR) Ist ein Widerspruch zugunsten des Berechtigten eingetragen, scheidet eine Gutglaubenswerb aus. Allerdings kann der Anteil stets vom tatsächlich Berechtigten erworben werden. Der Widerspruch sperrt nicht den Erwerb des fraglichen Anteils als solchen. 102
103 Geschäftsanteile gutgläubig erwerben Übergangsbestimmung für Altgesellschaften ( 3 Abs. 3 S. 1 EGmbHG): 16 Abs. 3 findet nur Anwendung Unrichtigkeit ist dem Berechtigten zuzurechnen Unrichtigkeit ist dem Berechtigten nicht zuzurechnen auf Rechtsgeschäfte die mind. 6 Monate nach Inkrafttreten geschlossen worden sind auf Rechtsgeschäfte die mindestens 36 Monate nach Inkrafttreten geschlossen worden sind 103
104 Geschäftsanteile gutgläubig erwerben 16 [Rechtsstellung von Veräußerer und Erwerber] (3) Der Erwerber kann einen Geschäftsanteil oder ein Recht daran durch Rechtsgeschäft wirksam vom Nichtberechtigten erwerben, wenn der Veräußerer als Inhaber des Geschäftsanteils in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste eingetragen ist. Dies gilt nicht, wenn die Liste zum Zeitpunkt des Erwerbs hinsichtlich des Geschäftsanteils weniger als drei Jahre unrichtig und die Unrichtigkeit dem Berechtigten nicht zuzurechnen ist. Ein gutgläubiger Erwerb ist ferner nicht möglich, wenn dem Erwerber die mangelnde Berechtigung bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist oder der Liste ein Widerspruch zugeordnet ist. Die Zuordnung eines Widerspruchs erfolgt aufgrund einer einstweiligen Verfügung oder aufgrund einer Bewilligung desjenigen, gegen dessen Berechtigung sich der Widerspruch richtet. Eine Gefährdung des Rechts des Widersprechenden muss nicht glaubhaft gemacht werden. 104
105 Übersicht Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Musterprotokolle Geschäftsanteile Registereintragung beschleunigen Verwaltungssitz im Ausland Zustellungserleichterungen Bestellungshindernisse Geschäftsführer erweitert Gesellschafterliste Kapitalaufbringung Kapitalerhaltung Eigenkapitalersatzrecht Insolvenzantragspflicht 105
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