Gesetz zur Modernisierung des GmbH- Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gesetz zur Modernisierung des GmbH- Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)"

Transkript

1 Gesetz zur Modernisierung des GmbH- Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) Wichtige Änderungen für die Notariatspraxis Dr. Jens Fröhle

2 Der Weg zum MoMiG 2002 Überseering-Entscheidung EuGH 2005 Rot-Grün: MindestkapG-E Mai 2006 Mai 2007 Juni 2008 Sept (nach Neuwahlen:) Referentenentwurf MoMiG Bundeskabinett beschließt Regierungsentwurf 2. und 3. Lesung Bundestag Bundestag verabschiedet MoMiG 2. Beratung im Bundesrat 1. Nov MoMiG tritt in Kraft 2

3 Schwerpunkte der Reform Gründung vereinfachen / beschleunigen Unternehmergesellschaft. Musterprotokolle Geschäftsanteile Flexibilisierung Anrechnung verdeckter Sacheinlagen Hin- und Herzahlen Registereintragung beschleunigen GmbH im Wettbewerb der Rechtsformen attraktiver machen Verwaltungssitz im Ausland Mehr Transparenz bei Beteiligungsverhältnissen (Gesellschafterliste) Gutgläubiger Anteilserwerb Hin- und Herzahlen (Cash Pooling) Eigenkapitalersatzrecht vereinfacht Missbrauch bekämpfen Ausschlussgründe Geschäftsführer erweitert HReg: Inländische Geschäftsanschrift Öffentliche Zustellg Insolvenzantragspflicht Gesellschafter 3

4 Neues GmbH-Recht: Übersicht Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Musterprotokolle Geschäftsanteile Begrifflichkeiten / Stückelung / Übernahme mehrerer Anteile / Nummerierung / Einziehung Geschäftsanteile teilen Geschäftsanteile zusammenlegen Registereintragung beschleunigen Keine Vorlage Genehmigungsurkunden Keine Vorlage Einzahlungsbelege Verwaltungssitz im Ausland 4

5 Neues GmbH-Recht: Übersicht Zustellungserleichterungen Inländische Geschäftsanschrift Optional: zusätzlicher Empfangsberechtigter Erleichterung der öffentlichen Zustellung Bestellungshindernisse Geschäftsführer erweitert Katalog Bestellungshindernisse wird erweitert Auch: Vertreter Zweigniederlassung Auslandsgesellschaft Haftung Gesellschafter Gesellschafterliste Legitimationsbasis für Ausübung Gesellschafterrechte Notarielle Gesellschafterliste Geschäftsanteile gutgläubig erwerben 5

6 Neues GmbH-Recht: Übersicht Kapitalaufbringung Keine Volleinzahlung bei Ein-Personen-Gründung Verdeckte Sacheinlage Hin- und Herzahlen Genehmigtes Kapital Kapitalerhaltung Eigenkapitalersatzrecht Insolvenzantragspflicht 6

7 Übersicht Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Musterprotokolle Geschäftsanteile Registereintragung beschleunigen Verwaltungssitz im Ausland Zustellungserleichterungen Bestellungshindernisse Geschäftsführer erweitert Gesellschafterliste Kapitalaufbringung Kapitalerhaltung Eigenkapitalersatzrecht Insolvenzantragspflicht 7

8 Unternehmergesellschaft Neuregelung in 5 a): 5a Unternehmergesellschaft (1) Eine Gesellschaft, die mit einem Stammkapital gegründet wird, das den Betrag des Mindeststammkapitals nach 5 Abs. 1 unterschreitet, muss in der Firma abweichend von 4 die Bezeichnung Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt) führen. Mindeststammkapital von EUR für GmbHs bleibt bestehen ( 5 Abs. 1). UG kann (muss) aber mit weniger gegründet werden. UG ist Unterform der GmbH, keine neue Rechtsform. 8

9 Unternehmergesellschaft Gesetzgeber will Unternehmensgründungen insbesondere im Dienstleistungsbereich erleichtern Alternative zur Limited schaffen. Auf die UG ist das für die GmbH geltende Recht anzuwenden, mit folgenden Abweichungen: Firma muss Bezeichnung UG (haftungsbeschränkt) oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) führen ( 5a Abs. 1). Abweichungen sind unzulässig (z. B. UG mbh, Mini GmbH, GmbH light). UG kann mit Stammkapital von 1 Euro bis Euro gegründet werden. Stammkapital muss bei Anmeldung in voller Höhe eingezahlt sein ( 5a Abs. 2 S. 1). 9

10 Unternehmergesellschaft Sacheinlagen sind ausgeschlossen ( 5a Abs. 2 S. 2), sowohl bei Gründung als auch später. Ein Viertel des Jahresüberschusses ist in gesetzliche Rücklage einzustellen und darf nicht ausgeschüttet werden ( 5 a Abs. 3 S. 1). Rücklage darf nur für bestimmte Zwecke verwendet werden, nämlich insbesondere für Kapitalerhöhung nach 57c ( 5a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 bis 3). Gilt selbst dann, wenn Summe aus Stammkapital und gesetzlicher Rücklage den Betrag von Euro erreicht oder überschreitet. UG kann darf UG bleiben, wenn sie es will; sie ist nicht verpflichtet, das Stammkapital zu erhöhen. 10

11 Unternehmergesellschaft Sondervorschriften finden keine Anwendung mehr, wenn Gesellschaft Stammkapital auf mindestens Euro erhöht ( 5a Abs. 5). Kapitalerhöhung durch Bareinlagen oder aus Gesellschaftsmitteln Erhöhung aus Bareinlagen günstiger, erfordert keinen zertifizierten Jahresabschluss Nach Erhöhung Stammkapital auf mind Euro gilt ausschließlich normales GmbH-Recht: Rücklagepflicht entfällt. UG (haftungsbeschränkt) darf umfirmieren in GmbH, kann aber auch ihre bisherige Firma beibehalten. 11

12 Unternehmergesellschaft Herabstufung von GmbH auf UG ist nicht möglich GmbH darf das Mindeststammkapital von Euro nicht nachträglich unterschreiten ( 5 Abs. 1). Eine entsprechende Kapitalherabsetzung wäre unzulässig. Auch Umwandlung nicht möglich, da keine unterschiedlichen Rechtsformen. Herabsetzung Stammkapital bei UG nicht möglich. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit muss Versammlung der Gesellschafter unverzüglich einberufen werden ( 5a Abs. 4) (anders als 49 Abs. 3). 12

13 Unternehmergesellschaft Überschuldung im Gründungsstadium vermeiden Mindeststammkapital von wenigen Euro kann zu Problemen führen, wenn Gründungsaufwand Stammkapital übersteigt: 1-Euro-UG wäre überschuldet und insolvenzreif vom Moment ihrer Eintragung an. Eintragungshindernis ( 9c Abs. 1 S. 1), Insolvenzantragspflicht ( 15a InsO), Haftung Geschäftsführer ( 823 Abs. 2, 15a InsO; 64). Deshalb: Stammkapitalziffer mindestens in Höhe des Gründungsaufwands wählen. Gründungskosten belaufen sich selbst unter Ausschöpfung aller Einsparmöglichkeiten auf mindestens 260 Euro. 13

14 Unternehmergesellschaft Oder: Gesellschaft übernimmt Gründungsaufwand maximal nur bis zur Höhe Stammkapital oder Oder: in Anmeldung darauf hinweisen, dass Gründungskosten, die Stammkapital übersteigen, durch Gesellschafterdarlehen gedeckt sind (in Überschuldungsbilanz nicht passivierungspflichtig, 19 Abs. 2 InsO). 14

15 Unternehmergesellschaft Erhöhte Haftungsrisiken bei geringem Stammkapital Insolvenzverschleppungshaftung 15a InsO: Insolvenzantragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Geschäftsführer und Gesellschafter (bei Führungslosigkeit) haften. Insolvenzverursachungshaftung Geschäftsführer haftet für Zahlungen an Gesellschafter, die zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft führen mussten ( 64 S. 3). Haftung der Gesellschafter wegen materieller Unterkapitalisierung Weiterhin ( ): BGH will materielle Unterkapitalisierung nicht sanktionieren. Keine Änderung durch das MoMiG. 15

16 Unternehmergesellschaft Formulierungsvorschlag: Der Notar hat über die Grundsätze einer Haftung für Insolvenzverschleppung und Insolvenzverursachung belehrt. 16

17 Unternehmergesellschaft UG (haftungsbeschränkt) und Co. KG UG ist Variante der GmbH und als solche rechtsfähig und grundbuchfähig UG kann sich als Komplementärin an einer KG beteiligen. Aber: hierfür besteht keine Notwendigkeit mehr: 19 Abs. 5 erlaubt jetzt das Hin- und Herzahlen. Gesellschafter kann mit Zahlung der Einlage an die Komplementär-GmbH seine Einlageverpflichtung erfüllen, auch wenn die GmbH die Einlage sofort an die KG weiterzahlt. Kapital liegt nicht bei GmbH brach. 17

18 Übersicht Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Musterprotokolle Geschäftsanteile Registereintragung beschleunigen Verwaltungssitz im Ausland Zustellungserleichterungen Bestellungshindernisse Geschäftsführer erweitert Gesellschafterliste Kapitalaufbringung Kapitalerhaltung Eigenkapitalersatzrecht Insolvenzantragspflicht 18

19 Musterprotokolle GmbH und UG können in vereinfachtem Verfahren gegründet werden ( 2 Abs. 1a) 2 Abs. 1a Die Gesellschaft kann in einem vereinfachten Verfahren gegründet werden, wenn sie höchstens drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer hat. Für die Gründung im vereinfachten Verfahren ist das in der Anlage bestimmte Musterprotokoll zu verwenden. Darüber hinaus dürfen keine vom Gesetz abweichenden Bestimmungen getroffen werden. Das Musterprotokoll gilt zugleich als Gesellschafterliste. Im Übrigen finden auf das Musterprotokoll die Vorschriften dieses Gesetzes über den Gesellschaftsvertrag entsprechende Anwendung. 19

20 Musterprotokolle Gesetzgeber stellt in der Anlage zum GmbHG zwei Musterprotokolle zur Verfügung: eines für die Ein-Personen- Gründung und eines für die Mehr-Personen-Gründung. Inhalt der Protokolle ist beschränkt auf die Mindestangaben nach 3 Abs. 1 (Firma, Unternehmensgegenstand, Höhe Stammkapital, Geschäftsanteile), ergänzt durch die Bestellung des Geschäftsführers und Regelungen zum Gründungsaufwand. Weitere Regelungen (Vinkulierung von Geschäftsanteilen, Wettbewerbsverbote, Abfindungsregelungen, etc.) sind unzulässig. 20

21 Musterprotokolle Notar beurkundet Musterprotokoll und sendet Musterprotokoll und Anmeldung an das Registergericht. Den Inhalt der Anmeldung hat der Gesetzgeber nicht vorformuliert. Separate Gesellschafterliste ist bei Gründung in vereinfachtem Verfahren nicht vorzulegen. 21

22 Musterprotokolle Voraussetzungen für Gründung in vereinfachtem Verfahren ( 2 Abs. 1 a Satz 4): höchstens drei Gesellschafter, nur ein Geschäftsführer muss von den Beschränkungen des 181 BGB befreit sein, Musterprotokoll darf keine vom Gesetz abweichenden Bestimmungen treffen, nur Bargründungen, keine Sacheinlagen: bei UG ist gesamtes Stammkapital sofort zu erbringen, bei GmbH sind mindestens 50 % sofort zu leisten, der Rest auf Beschluss der Gesellschafterversammlung, 22

23 Musterprotokolle Jeder Gründer muss einen Anteil übernehmen, keiner kann mehrere Anteile übernehmen (abweichend von 5 Abs. 2 S. 2). Gründungsaufwand bis 300 EUR trägt Gesellschaft; was darüber hinausgeht, tragen die Gesellschafter anteilmäßig. Bestellung Geschäftsführer in Gründungsprotokoll integriert, aber: nicht in Beschlussform (keine Gebühr nach 47 KostO), kein Satzungsbestandteil (Abberufung keine Satzungsänderung, einfacher Beschluss genügt). 23

24 Musterprotokolle Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft URNr. Heute, den erschien vor mir,, Notar/in mit dem Amtssitz in, Herr/Frau 1),, 2). 24

25 Musterprotokolle 1. Der Erschienene errichtet hiermit nach 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma mit dem Sitz in. 2. Gegenstand des Unternehmens ist. 3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR (i. W. Euro) und wird vollständig von Herrn/Frau 4) (Geschäftsanteil Nr. 1) übernommen. Die Einlage ist in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe / zu 50% sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschließt 3). 25

26 Musterprotokolle 4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr/Frau, geboren am, wohnhaft in, bestellt. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs befreit. 5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 EUR, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten trägt der Gesellschafter. 6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung der Gesellschafter, beglaubigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektronischer Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt - Körperschaftssteuerstelle -. 26

27 Musterprotokolle Der Erschienene wurde vom Notar/von der Notarin insbesondere auf folgendes hingewiesen:. Hinweise: 1. Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen. 2. Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen Identitätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken. 3. Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative gestrichen werden. 4. Nicht Zutreffendes streichen. 27

28 Musterprotokolle Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern URNr. Heute, den erschienen vor mir,, Notar/in mit dem Amtssitz in, Herr/Frau 1),, 2). 28

29 Musterprotokolle Herr/Frau 1),, 2). Herr/Frau 1),, 2). 1. Die Erschienenen errichten hiermit nach 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma mit dem Sitz in. 29

30 Musterprotokolle 2. Gegenstand des Unternehmens ist. 3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR (i.w. Euro) und wird wie folgt übernommen: Herr/Frau 1) übernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von EUR (i.w. Euro) (Geschäftsanteil Nr. 1), Herr/Frau 1) übernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von EUR (i.w. Euro) (Geschäftsanteil Nr. 2), 30

31 Musterprotokolle Herr/Frau 1) übernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von EUR (i.w. Euro) (Geschäftsanteil Nr. 3), Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe / zu 50 % sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschließt 3). 4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr/Frau 4), geboren am, wohnhaft in, bestellt. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs befreit. 31

32 Musterprotokolle 5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 EUR, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten tragen die Gesellschafter im Verhältnis der Nennbeträge ihrer Geschäftsanteile. 6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung jeder Gesellschafter, beglaubigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektronischer Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt - Körperschaftssteuerstelle Die Erschienenen wurden vom Notar / von der Notarin insbesondere auf folgendes hingewiesen:. [...] 32

33 Musterprotokolle HReg-Anmeldung erfolgt wie im Normal-Verfahren. Musterprotokoll dient zugleich als Satzung und Gesellschafterliste wird Musterprotokoll verwendet, muss keine gesonderte Gesellschafterliste mehr zum Registergericht eingereicht werden. wird später Sitz, Firma oder Gegenstand des Unternehmens geändert, finden Vorschriften des GmbHG über Gesellschaftsvertrag entsprechende Anwendung. UG-Gründung im vereinfachten Verfahren kann Kostenvorteile bringen ( 41d KostO). Bei GmbH bleibt alles beim alten. 33

34 Musterprotokolle Kosten Gründung UG (haftungsbeschränkt), Stammkapital 1 Euro: Wertbestimmung: Bei der Beurkundung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen gilt zukünftig ein Mindestgeschäftswert von Euro 39 Abs. 4 KostO wird entsprechend ergänzt. 39 Geschäftswert (4) Bei der Beurkundung von Gesellschaftsverträgen, Satzungen... ist der Wert mindestens auf Euro und höchstens auf Euro... anzunehmen. 34

35 Musterprotokolle Entsprechendes gilt für den Wert hinsichtlich der Anmeldung der Gesellschaft ( 41a Abs. 1 Nr. 1 KostO). Absenkung Mindeststammkapital bei UG auf 1 EUR führt deshalb nicht per se zu Minderung Gebührenaufkommen. Ausnahme: Gründer verwenden Musterprotokoll ( 41d KostO). 41 d Verwendung von Musterprotokollen Die in 39 Abs. 4, 41a Abs. 1 Nr. 1..., auch in Verbindung mit 41c Abs. 1, bestimmten Mindestwerte gelten nicht für die Gründung einer Gesellschaft gemäß 2 Abs. 1a des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und,..., für Änderungen des Gesellschaftsvertrages. 35

36 Musterprotokolle Beispielrechung: Geschäftswert Gesellschaftsvertrag ( 39 I 1, 4, 41 d KostO): Anmeldung ( 41a I 1 Nr. 1, 41 d) 1,-- EUR 1,-- EUR A) Beurkundung Vertrag und Beschluss Gf-Bestellung 36 I (10/10) 10,-- EUR Gf-Bestellung --,-- EUR B) Entwurf Registeranmeldung und UB 145 I, 38 II Nr. 7 (5/10) 10,-- EUR C) Entwurf Liste der Gesellschafter entfällt Gebühren netto: 20,-- Euro 36

37 Musterprotokolle Entsprechendes gilt für Änderungen der Satzung: Geschäftswert orientiert sich an tatsächlicher Stammkapitalhöhe (hier: 1 EUR), solange im Übrigen nicht vom Muster abgewichen wird wenn also nur Sitz, Firma, Unternehmensgegenstand und Höhe Stammkapital geändert werden ( 41d KostO). Werden später Bestimmungen in die Satzung eingeführt, sind diese nicht kostenprivilegiert Geschäftswert = mind EUR 37

38 Musterprotokolle Verwendung Musterprotokoll kommt als (kostengünstige) Alternative bei Ein-Mann-Gründungen von UGs in Betracht Bei Mehr-Personen-GmbH oder -UG scheidet Rückgriff auf Musterprotokoll wohl aus: Beschränkung auf einen Geschäftsführer und Fehlen von Regelungen zur Vinkulierung macht Protokoll praxisuntauglich. 38

39 Übersicht Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Musterprotokolle Geschäftsanteile Registereintragung beschleunigen Verwaltungssitz im Ausland Zustellungserleichterungen Bestellungshindernisse Geschäftsführer erweitert Gesellschafterliste Kapitalaufbringung Kapitalerhaltung Eigenkapitalersatzrecht Insolvenzantragspflicht 39

40 Geschäftsanteile Begriffe Begrifflichkeiten ( 5 GmbHG) Stammkapital Gesellschaftsvermögen, das Gesellschafter durch ihre Einlagen aufbringen. Das Stammkapital ist in Geschäftsanteile zerlegt. Geschäftsanteil = Gesamtheit der Rechte und Pflichten des Gesellschafters. Aus Übernahme Geschäftsanteil resultiert Pflicht, Einlage auf Stammkapital zu leisten ( 14). Gesellschafter übernimmt nicht mehr Stammeinlage, sondern Geschäftsanteil, In den Formulartexten zu Gründung und Kapitalerhöhung ist die Wendung Betrag der Stammeinlage durch Nennbetrag des Geschäftsanteils zu ersetzen. 40

41 Geschäftsanteile Begrifflichkeiten Stammeinlage Stammeinlage bezeichnet die Einlage, die der Gesellschafter auf das Stammkapital leistet ( 3 Abs. 1 Nr. 4) Nennbetrag eines Geschäftsanteils drückt Umfang der Beteiligung des Gesellschafters aus Summe der Nennbeträge aller Geschäftsanteile muss mit Stammkapital übereinstimmen ( 3 Abs. 1 Nr. 4, 5 Abs. 2, 3, 14); Nennbeträge der Geschäftsanteile müssen zwingend im Gesellschaftsvertrag angegeben werden ( 3 Abs. 1 Nr. 4). 41

42 Geschäftsanteile Stückelung Stückelung Nennbetrag eines Geschäftsanteil muss in Zukunft nur noch auf volle Euro lauten ( 5 Abs. 2 S. 1); vorher mindestens 100 EUR, teilbar durch 50 ( 5 Abs. 1, 2 a. F.) bzw. durch 10 ( 57h Abs. 1 a. F.). Gilt bei Gründung, Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung und bei der Teilung von Geschäftsanteilen. Korrespondierend hierzu gewährt jeder Euro eines Geschäftsanteils eine Stimme ( 47 Abs. 2). Neuregelung erleichtert z. B. in kleinen Familienbetrieben die Erbauseinandersetzung oder Vorgänge der vorweggenommenen Erbfolge. 42

43 Übernahme mehrerer Anteile Übernahme mehrerer / unterschiedlicher Anteile Früher: Übernahme mehrerer Anteile bei Errichtung der GmbH war verboten ( 5 Abs. 2 a. F.) Jetzt: Jeder Gesellschafter kann bei Gründung oder Kapitalerhöhung mehrere Geschäftsanteile übernehmen ( 5 Abs. 2, 3 Abs. 1 Nr. 4 / 55 Abs. 4). Nennbeträge der einzelnen Geschäftsanteile, die ein Gesellschafter übernimmt, können unterschiedlich sein. Zahl und Nennbeträge der übernommenen Geschäftsanteile sind in der Satzung anzugeben ( 3 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG). 43

44 Übernahme mehrerer Anteile Wird in vereinfachtem Verfahren gegründet, kann jeder der maximal drei Gesellschafter jeweils nur einen Anteil übernehmen Musterprotokolle sehen nur Übernahme eines Anteils je Gesellschafter vor. Übernahme mehrerer Anteile bei Gründung einer UG möglich, sofern nicht in vereinfachtem Verfahren gegründet wird dann aber keine Kostenvorteile. 44

45 Geschäftsanteile nummerieren Nummerierung Geschäftsanteile müssen in der Gesellschafterliste durchgehend nummeriert werden ( 8 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG) Nummerierung gewährleistet die eindeutige Bezeichnung und vereinfacht damit insb. die Übertragung von Anteilen. Nummerierung meint fortlaufende Nummerierung mit arabischen Ziffern (Begründung zum RegE, str.). Es empfiehlt sich, Anteile bereits in der Gründungssatzung zu nummerieren. Denn: Anteile werden in der Gründungsurkunde gebildet. 45

46 Geschäftsanteile nummerieren 3 Stammkapital und Stammeinlagen Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR ,-- i. W.: fünfundzwanzigtausend Euro und wird wie folgt übernommen: Herr/Frau XXX übernimmt die Geschäftsanteile Nr. 1 bis 5 mit einem Nennbetrag in Höhe von jeweils EUR 1.000,--, Herr/Frau XXX übernimmt die Geschäftsanteile Nr. 6 und 7 mit einem Nennbetrag in Höhe von jeweils EUR 2.500,-- Herr/Frau YYY übernimmt die Geschäftsanteile Nr. 8 bis mit einem Nennbetrag in Höhe von jeweils EUR 1,-- Herr/Frau ZZZ Herr/Frau YYY übernimmt den Geschäftsanteil Nr mit einem Nennbetrag in Höhe von EUR 5.000,-- 46

47 Geschäftsanteile nummerieren Gesellschafterliste nach 8 Abs. 1 Nr. GmbHG Liste der Gesellschafter der Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma XXX GmbH Nummer Geschäfts -anteil Vor- und Zuname / Firma Geburtsdatum Wohnort / Sitz Nennbetrag Geschäftsanteil (EUR) Sa. Nennbeträge (EUR) 1 5 XXX TT.MM.JJ A-Stadt je 1.000, , XXX TT.MM.JJ A-Stadt je 2.500, , YYY TT.MM.JJ B-Dorf je 1, , ZZZ TT.MM.JJ C-Stadt 5.000, ,-- 47

48 Geschäftsanteile nummerieren Anmeldung zum Handelsregister Pflicht zur Nummerierung wirkt sich auch auf die Anmeldung der Gründung beim Handelsregister aus. In die Versicherung des Geschäftsführers sind die jeweiligen Nummern der Geschäftsanteile einzubeziehen: Versicherung des Geschäftsführers: Der Geschäftsführer versichert, dass a) [...] b) die Gesellschafter XXX, YYY und ZZZ ihre Geschäftsanteile vollständig, und zwar insgesamt EUR ,-- bewirkt haben (bei Volleinzahlung) 48

49 Geschäftsanteile nummerieren b) die Gesellschafter auf ihre Einlageverpflichtungen folgende Beträge einbezahlt haben: Name Gesellschafter (bei Teileinzahlung) Nennbetrag (EUR) Nummer Geschäftsanteil Einzahlungsbetrag (EUR) XXX 1-5 je je 500,-- XXX 6-7 je je 1.250,-- YYY je 1 je 0,50 ZZZ , ,-- 49

50 Geschäftsanteile nummerieren Bei Altgesellschaften können Gesellschafter Geschäftsanteile anläßlich Satzungsänderung oder Kapitalerhöhung neu nummerieren. Hat Notar bei Altgesellschaft Anteilsabtretung beurkundet, sollte er in Absprache mit Geschäftsführer Anteile in der neuen Liste nummerieren ( 40 Abs. 2). 50

51 Geschäftsanteile einziehen Summe Nennbeträge = Stammkapital (Einziehung) Summe der Nennbeträge aller Geschäftsanteile muss mit dem Stammkapital übereinstimmen ( 5 Abs. 3 S. 2 GmbHG) Eine solche Regelung gab es früher nicht: Für Wirksamkeit eines Einziehungsbeschlusses war es egal, ob Summe der Nennbeträge von Geschäftsanteilen mit Stammkapital übereinstimmt Künftig: Unzulässige Abweichung. 51

52 Geschäftsanteile einziehen Lösung: Einziehung verbinden mit: Kapitalherabsetzung, Aufstockung: verbliebene Anteile werden jeweils um den auf sie entfallenden Teil des eingezogenen Geschäftsanteils erhöht, Neubildung eines Geschäftsanteils. 52

53 Anteile teilen / zusammenlegen Geschäftsanteile teilen und zusammenlegen Früher: Zur Teilung und Veräußerung Zustimmung Gesellschaft erforderlich ( 17 Abs. 1 a. F.). gleichzeitige Übertragung mehrerer Anteile unzulässig ( 17 Abs. 5 a. F.) Teilung auf Vorrat unzulässig ( 17 Abs. 6 a. F.) 17 wurde ersatzlos gestrichen. Folge: Es ist nun allein Sache der Gesellschafter zu entscheiden, ob und was sie an Teilung und Zusammenlegung zulassen wollen ( 46 Abs. 4). 53

54 Anteile teilen / zusammenlegen Teilung und Zusammenlegung erfordert Beschluss der Mehrheit der Gesellschafter ( 46 Nr. 4) Teilung oder Zusammenlegung ohne Beschluss ist (schwebend) unwirksam. Aber: Satzung erlaubt hierzu abweichende Bestimmungen (Satzungsautonomie, 45 Abs. 2) Gesellschafter können in der Satzung festlegen, dass Anteile ohne Beschluss geteilt oder zusammengelegt werden können Es genügt dann schriftliche Erklärung des Gesellschafters gegenüber der Geschäftsführung. 54

55 Anteile teilen / zusammenlegen Geschäftsführung muss neue Gesellschafterliste zum Handelsregister einzureichen. Nummerierung bei Teilung: Bei alter Nr. vermerken, dass dieser in zwei neue Geschäftsanteile geteilt worden ist (Bsp.: 5 wird 10 und 11) Nummerierung beim Zusammenlegen: Bei neuer Nr. vermerken, dass dieser aus den Anteilen Nr. X und Nr. Y besteht (Bsp.: 1 und 13 werden zu 14 zusammengelegt). Aus Liste sollte stets Historie des Anteils hervorgehen. Es empfiehlt sich, eine Art Veränderungsspalte (wie beim Grundbuch) in die Liste mit aufzunehmen. 55

56 Anteile teilen / zusammenlegen Vor- und Nachname / Firma Nummer Geschäftsanteil Geburtsdatum Wohnort / Sitz Nennbetrag Geschäftsanteil (EUR) Sa. Nennbeträge (EUR) Veränderungen 1 XXX TT.MM.JJ Musterstadt 5.000, ,-- Anteile Nr. 1 und Nr. 13 zusammengelegt zu Anteil Nr YYY TT.MM.JJ Musterdorf je 5.000, ,-- 5 ZZZ TT.MM.JJ Musterheim , ,-- Anteil Nr. 5 geteilt in Nr. 10 und Nr. 11. [...] 14 XXX TT.MM.JJ Musterstadt 7.500, ,-- Anteile Nr. 1 und Nr. 13 zusammengelegt zu Anteil Nr. 14. Stammkapital ,-- 56

57 Anteile teilen / zusammenlegen Sonstige Beschränkungen, die bisher bei Zusammenlegung von Anteilen galten, finden weiterhin Anwendung Stammeinlage muss voll eingezahlt sein; keine Nachschusspflichten (Grund: Rückgriff gegen Rechtsvorgänger sichern, 22 Abs. 4, bzw. Ablauf der in 22 Abs. 3 genannten 5-Jahres-Frist). Anteile dürfen nicht unterschiedlich mit Rechten Dritter belastet sein. 57

58 Anteile teilen / zusammenlegen Es wird empfohlen, Teilung durch Verzicht auf Gesellschafterbeschluss zu erleichtern Unwirksamkeitsrisiken minimieren Minderheit schützen. Jedenfalls ist Vinkulierungsklausel weiterhin sinnvoll: In der Regel ist es ratsam, die Veräußerung von Geschäftsanteilen (oder Teilen davon) von Zustimmung der Gesellschaft abhängig zu machen. 58

59 Übersicht Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Musterprotokolle Geschäftsanteile Registereintragung beschleunigen Verwaltungssitz im Ausland Zustellungserleichterungen Bestellungshindernisse Geschäftsführer erweitert Gesellschafterliste Kapitalaufbringung Kapitalerhaltung Eigenkapitalersatzrecht Insolvenzantragspflicht 59

60 Registereintragung beschleunigen Keine Vorlage Genehmigungsurkunden Bei genehmigungspflichtigen Unternehmungen bestimmte bisher das langsamste Verfahren das Tempo (Handwerk, Restaurant, Bauträger gewerberechtliche Erlaubnis). Genehmigung/Negativattest war Eintragungsvoraussetzung Zukünftig müssen GmbHs keine Genehmigungsurkunden mehr beim Registergericht einreichen Gilt auch für AGs ( 37 Abs. 4 Nr. 5 AktG) und inländische Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften ( 13 e Abs. 2 S. 2 HGB) An Genehmigungserfordernis ändert sich dadurch nichts (Liste zur Genehmigungspflicht unter 60

61 Registereintragung beschleunigen Es empfiehlt sich, in evidenten Fällen auf mögliche Genehmigungsbedürftigkeit hinzuweisen ( 18 BeurkG). Formulierungsvorschlag: Der Notar hat darauf hingewiesen, dass die in Aussicht genommene Tätigkeit der Gesellschaft unter Umständen einer behördlichen Erlaubnis bedarf. Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit ohne die erforderliche Erlaubnis kann sanktioniert werden und zur Auflösung der Gesellschaft führen. 61

62 Registereintragung beschleunigen Einzahlungsbelege nur bei erheblichen Zweifeln 8 Abs. 2 S. 2 stellt klar, dass Registergericht Einzahlungsbelege und sonstige Nachweise nur verlangen kann, wenn es erhebliche Zweifel hat, ob das Kapital aufgebracht wurde. Registergericht kann nicht mehr rein routinemäßig ergänzende Belege anfordern. (Strafbewehrte) Versicherung des Geschäftsführers in 8 Abs. 2 S. 1 reicht aus (RegE-Begründung). Regelung gilt auch für die Kapitalerhöhrung ( 57 Abs. 2 S. 2). 62

63 Registereintragung beschleunigen Werthaltigkeitsprüfung bei Sacheinlagen Werthaltigkeitskontrolle des Registergerichts beschränkt sich auf die Prüfung, ob Sacheinlagen wesentlich überbewertet worden sind ( 9c Abs. 1 S. 2). Ziel: Kosten vermeiden, Gründung beschleunigen. Nur wenn sich aufgrund der eingereichten Unterlagen begründete Zweifel an der Richtigkeit ergeben, darf das Gericht weitere Unterlagen anfordern: Preislisten, frühere Kaufverträge, Sachverständigengutachten, etc. 63

64 Verwaltungssitz im Ausland Früher: Verwaltungssitz musste am Ort des Registersitzes sein (Sitztheorie). Gesellschaft konnte ihren Verwaltungssitz nicht im Ausland haben. Künftig können Verwaltungssitz und Registersitz auseinanderfallen. Hauptverwaltung des Unternehmens darf im Ausland liegen, auch wenn Satzungssitz im Inland. Geschäftstätigkeit darf ausschließlich im Ausland erfolgen, deutscher Konzern kann Auslandstochter in Form der vertrauten GmbH führen. 4 a) Sitz der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft im Inland ist der Ort im Inland, den der Gesellschaftsvertrag bestimmt. 64

65 Übersicht Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Musterprotokolle Geschäftsanteile Registereintragung beschleunigen Verwaltungssitz im Ausland Zustellungserleichterungen Bestellungshindernisse Geschäftsführer erweitert Gesellschafterliste Kapitalaufbringung Kapitalerhaltung Eigenkapitalersatzrecht Insolvenzantragspflicht 65

66 Zustellungserleichterungen Gläubiger müssen wissen, an wen sie sich wegen Ansprüchen wenden können. Deshalb Neuerungen: Inländische Geschäftsanschrift Eintragung Empfangsberechtigter im Inland möglich öffentliche Zustellung an juristische Person vereinfacht Gläubiger müssen nicht mehr mit Problemen der Auslandszustellung kämpfen Rechtsverfolgung gegen Gesellschaft wird vereinfacht. Neuerungen gelten auch für Aktiengesellschaften, Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften und Zweigniederlassungen (auch von Auslandsgesellschaften), nicht dagegen für Partnerschaftsgesellschaft ( 5 Abs. 2 PartGG). 66

67 Inländische Geschäftsanschrift Künftig muss inländische Geschäftsanschrift ins Handelsregister eingetragen werden ( 10 Abs. 1 S. 1) Unter dieser Geschäftsanschrift können Gläubiger Willenserklärungen gegenüber Vertretern der Gesellschaft abgeben und Schriftstücke an Gesellschaft zustellen. Anschrift ist für Dritte jederzeit - auch online - einsehbar. Entsprechendes Anmeldeerfordernis ergibt sich aus 8 Abs. 4 Nr. 1. Verletzung der Aktualisierungspflicht führt zu einer erleichterten öffentlichen Zustellung ( 185 Abs. 2 ZPO). 67

68 Inändische Geschäftsanschrift 185 ZPO Öffentliche Zustellung Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung (öffentliche Zustellung) erfolgen, wenn [...] 2. bei juristischen Personen, die zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister verpflichtet sind, eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlung bekannten anderen inländischen Anschrift möglich ist. 68

69 Inländische Geschäftsanschrift Pflicht zur Anmeldung der Geschäftsanschrift entstand mit Inkrafttreten des MoMiG ( 3 Abs. 1 EGGmbHG) gilt auch für bestehende Gesellschaften Altgesellschaften müssen eine inländische Geschäftsanschrift mit der nächsten Anmeldung, spätestens aber bis zum anmelden ( 3 Abs. 2 EGGmbHG). Wenn bis zum Ende der Übergangsfrist keine Anmeldung erfolgt, trägt das Gericht von Amts wegen und kostenfrei die ihm nach 24 Abs. 2 HRV bekannte Anschrift ein. 69

70 Inländische Geschäftsanschrift Deshalb: bis : bei jedem Anmeldevorgang prüfen, ob inländische Geschäftsanschrift bereits gemeldet ist, ggf. nachholen, das heißt, Anschrift in den Text der Anmeldung integrieren, nach dem : prüfen, ob die eingetragene Geschäftsanschrift zutrifft, sofern sie ohne Anmeldung eingetragen worden ist. 70

71 Empfangsberechtigter Optional kann inländische Anschrift eines Empfangsberechtigten eingetragen werden ( 10 Abs. 2 S. 2) Empfangsberechtigung erstreckt sich auf Willenserklärungen und Zustellungen an die Gesellschaft sinnvoll, wenn Gesellschaft Bedenken hat, ob die eingetragene Geschäftsanschrift ununterbrochen für Zustellungen geeignet ist Risiken aus öffentlichen Zustellungen vermeiden. 71

72 Empfangsberechtigter Formulierungsvorschlag: Geschäftsanschrift, Angabe Empfangsvertreter Die Geschäftsräume befinden sich unverändert in XXX, XXX- Straße XX. Dies ist auch die inländische Geschäftsanschrift im Sinne von 10 Abs. 1 S. 1 GmbHG. Empfangsberechtigte Person für Willenserklärungen und Zustellungen im Sinne von 10 Abs. 2 S. 2 GmbHG ist Herr/Frau XXX XXX, XXX-Straße XX, XXX. 72

73 Zustellung bei Führungslosigkeit Empfangsvertretung durch Gesellschafter bei Führungslosigkeit (Gesellschaft hat keinen Geschäftsführer) Auch eine öffentliche Zustellung kann nicht an Gesellschaft, sondern nur an Vertreter erfolgen ( 170, 171 S.1 ZPO) Gesellschaft ist nicht prozessfähig. Gesellschafter könnten Geschäftsführer abberufen und damit öffentliche Zustellung vereiteln. Gesetzgeber schafft Abhilfe, indem bei Führungslosigkeit der Gesellschaft die Gesellschafter zu Empfangsvertretern für die Gesellschaft bestimmt werden, und zwar jeder von ihnen einzeln 35 Abs. 1 wurde entsprechend ergänzt. 73

74 Übersicht Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Musterprotokolle Geschäftsanteile Registereintragung beschleunigen Verwaltungssitz im Ausland Zustellungserleichterungen Bestellungshindernisse Geschäftsführer erweitert Gesellschafterliste Kapitalaufbringung Kapitalerhaltung Eigenkapitalersatzrecht Insolvenzantragspflicht 74

75 Ausschluss Geschäftsführer Katalog Ausschlussgründe Geschäftsführer wird erweitert ( 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 3, 3 und S. 3) Einbezogen werden künftig Verurteilungen zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr aufgrund allgemeiner Straftatbestände mit Unternehmensbezug (StGB): Betrug, 263, Computerbetrug, 263a, Subventionsbetrug, 264, Kreditbetrug, 265b, Kapitalanlagebetrug, 264a, Untreue, 266, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, 266a, wegen Insolvenzverschleppung wegen falscher Angaben ( 82, 399 AktG) wegen unrichtiger Darstellung (u. a. 400 AktG) 75

76 Ausschluss Geschäftsführer Nur vorsätzlich begangene Straftaten führen zu Bestellungshindernis (nicht fahrlässige Insolvenzstraftaten, 283 Abs. 4, 5, 283b Abs. 2 StGB). Auch Verurteilung wegen vergleichbarer Taten im Ausland. Die in der Anmeldung abzugebende Versicherungen sind anzupassen, bloße Bezugnahme auf die gesetzlichen Bestimmungen genügt wohl nicht. 76

77 Ausschluss Geschäftsführer Formulierungsvorschlag: Versicherung des Geschäftsführers Nachdem der Notar über die unbeschränkte Auskunftspflicht gegenüber dem Gericht gemäß 53 Abs. 2 des BZRG und die Strafbarkeit einer falschen Versicherung belehrt hat, versichert der Geschäftsführer (bei mehreren jeder für sich), a) dass keine Umstände vorliegen, auf Grund deren er nach 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 2, 3 und S. 3 GmbHG vom Amt als Geschäftsführer ausgeschlossen wäre: 77

78 Ausschluss Geschäftsführer Während der letzen fünf Jahre erfolgte im Inland (bzw. im Ausland wegen einer mit nachstehenden Taten vergleichbaren Straftat) keine Verurteilung wegen des Unterlassens der Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Insolvenzverschleppung), nach 283 bis 283d StGB (wegen Bankrotts, schweren Bankrotts, Verletztung der Buchführungspflicht, Schuldner- und Gläubigerbegünstigung) Insolvenzstraftaten, falscher Angaben nach 82 GmbHG oder 399 AktG, unrichtiger Darstellung nach 400 AktG, 331 HGB, 313 UmwG oder nach 17 PubLG oder 78

79 Ausschluss Geschäftsführer nach den 263 bis 264a StGB oder den 265b bis 266a StGB (Betrug, Computerbetrug, Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug, Kreditbetrug, Untreue, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt) zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, b) dass ihm weder durch gerichtliches Urteil noch durch vollziehbare Entscheidung einer Verwaltungsbehörde die Ausübung eines Berufes, Berufszweiges, Gewerbes oder Gewerbezweiges untersagt wurde, somit auch nicht im Bereich des Unternehmensgegenstandes der Gesellschaft, c) dass er nicht bei der Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten ganz oder teilweise einem Einwilligungsvorbehalt ( 1903 BGB) unterliegt, d) dass er vom beglaubigenden Notar auf seine unbeschränkte Auskunftspflicht gegenüber dem Registergericht belehrt worden ist. 79

80 Ausschluss Geschäftsführer Bestellungshindernisse gelten auch für Auslandsgesellschaften mit Niederlassung im Inland Bestellungshindernisse gelten für gesetzliche Vertreter ausländischer Kapitalgesellschaften entsprechend, wenn Zweigniederlassung im Inland errichtet wird ( 13 e Abs. 3 S. 2 HGB). In der Anmeldung ist zusätzlich eine Versicherung abzugeben ( 13 f Abs. 2 S. 2, Abs. 5, 13 g Abs. 2 S. 2, Abs. 5 HGB). 82 Abs. 1 Nr. 5 erstreckt die Strafbarkeit wegen falscher Angaben auf Geschäftsleiter einer ausländischen juristischen Person (ebenso 399 Abs. 1 Nr. 6 AktG). 80

81 Ausschluss Geschäftsführer Bei GmbH müssen sämtliche Geschäftsführer die Gründung anmelden ( 7 Abs. 1, 78 GmbHG). Bei Zweigniederlassung ausländischer Kapitalgesellschaft genügt Anmeldung durch Organmitglieder in vertretungsberechtigter Zahl ( 13 e Abs. 2 S. 1 HGB). Unklar ist, ob Versicherung durch alle Organmitglieder abzugeben ist ( 13 g Abs. 2 S. 2 HGB nimmt auf 8 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 GmbHG Bezug) sicherer, alle Organmitglieder handeln zu lassen. 81

82 Haftung GmbH-Gesellschafter Neuer Haftungstatbestand in 6 Abs. 5: Gesellschafter, die vorsätzlich oder grob fahrlässig einer Person, die nicht Geschäftsführer sein kann, die Führung der Geschäfte überlassen, haften der Gesellschaft solidarisch für den Schaden, der dadurch entsteht, dass diese Person die ihr gegenüber der Gesellschaft bestehenden Obliegenheiten verletzt. 82

83 Übersicht Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Musterprotokolle Geschäftsanteile Registereintragung beschleunigen Verwaltungssitz im Ausland Zustellungserleichterungen Bestellungshindernisse Geschäftsführer erweitert Gesellschafterliste Kapitalaufbringung Kapitalerhaltung Eigenkapitalersatzrecht Insolvenzantragspflicht 83

84 Gesellschafterliste Bedeutung der Liste der Gesellschafter erheblich gesteigert: Nur wer in Liste eingetragen ist, gilt ggü. Gesellschaft als Inhaber Anteil ( 16 Abs. 1) Notar muss in best. Fällen Gesellschafterliste unterzeichnen, mit Bescheinigung versehen und bei Registergericht einreichen ( 40 Abs. 2) Gutgläubiger Erwerb, wenn Veräußerer in Gesellschafterliste eingetragen ist ( 16 Abs. 3) 84

85 Liste als Legitimationsbasis Gesellschafterliste als Legitimationsbasis für die Ausübung von Gesellschafterrechten Bisher: Gegenüber Gesellschaft gilt nur derjenige als Erwerber eines Geschäftsanteils, dessen Erwerb bei der Gesellschaft angemeldet ist Jetzt: 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG: Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nur derjenige als Gesellschafter, der in der Gesellschafterliste eingetragen ist. Gesellschafterliste ist alleinige Legitimationsbasis für Ausübung von Gesellschafterrechten, und zwar bei jeder Änderung von Gesellschafterbestand oder Beteiligungsumfang (früher nur rechtsgeschäftlicher Erwerb) 85

86 Liste als Legitimationsbasis Eintragung in Liste und Aufnahme Liste in Handelsregister ist aber nicht Wirksamkeitsvoraussetzung für Erwerb GmbH-Anteil Soll Notar anlässlich Gesellschafterversammlung Stimmrechte prüfen, kann dies unter Rückgriff auf die letzte zum Registergericht eingereichte Gesellschafterliste erfolgen. Ausnahme: (wohl) Erbfälle Erben sind auch ohne Eintragung in Liste zur Ausübung Gesellschafterrechte befugt ( 67 Abs. 2 AktG analog) 86

87 Liste als Legitimationsbasis Problem: Häufig nimmt Gesellschafter Rechtshandlung vor, obwohl Liste noch nicht zum Registergericht eingereicht ist (z. B. Erwerber hält nach Anteilsübertragung Gesellschafterversammlung ab, um den alten Geschäftsführer abzuberufen) An sich unwirksam. Aber: Fiktion des 16 Abs. 1 S. 2: Es genügt, wenn Liste unverzüglich nach Vornahme der Rechtshandlung in das Handelsregister aufgenommen wird Rechtshandlung gilt als von Anfang an wirksam. (P): Unsicherheiten über Wirksamkeit von Rechtshandlung. Bsp.: Registergericht nimmt Liste versehentlich nicht in Register auf Sofern möglich, sollte Veräußerer deshalb an Gesellschafterversammlung mitwirken. 87

88 Liste als Legitimationsbasis 16 Rechtsstellung bei Wechsel der Gesellschafter oder Veränderung des Umfangs ihrer Beteiligung; Erwerb vom Nichtberechtigten (1) Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt im Falle einer Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung als Inhaber eines Geschäftsanteils nur, wer als solcher an der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste ( 40) eingetragen ist. Eine vom Erwerber in Bezug auf das Gesellschaftsverhältnis vorgenommene Rechtshandlung gilt als von Anfang an unwirksam, wenn die Liste unverzüglich nach Vornahme der Rechtshandlung in das Handelsregister aufgenommen wird. 88

89 Notarielle Gesellschafterliste Neuerung in 40 Abs. 2: Gesellschafterliste ist weiterhin formfrei. Aber: Hat Notar an Änderung Beteiligungsverhältnisse (Änderung Person der Gesellschafter / Änderung des Umfangs ihrer Beteiligung) mitgewirkt, muss er die Gesellschafterliste erstellen, unterschreiben, mit einer Bescheinigung versehen und zum Handelsregister einreichen ( 40 Abs. 2). Ansonsten trifft diese Verpflichtung weiterhin den/die Geschäftsführer, in vertretungsberechtigter Anzahl ( 40 Abs. 1). Die bei Gründung einzureichende Liste fällt nicht unter 40. Pflicht ergibt sich aus 8 Abs. 1 Nr. 3 Sache des Geschäftsführers. Gleiches gilt für Übernehmerliste ( 57). 89

90 Notarielle Gesellschafterliste 40 [Liste der Gesellschafter] (2) Hat ein Notar an Veränderungen nach Absatz 1 Satz 1 mitgewirkt, hat er unverzüglich nach deren Wirksamwerden ohne Rücksicht auf etwaige später eintretende Unwirksamkeitsgründe die Liste anstelle der Geschäftsführer zu unterschreiben, zum Handelsregister einzureichen und eine Abschrift der geänderten Liste an die Gesellschaft zu übermitteln. Die Liste muss mit der Bescheinigung des Notars versehen sein, dass die geänderten Eintragungen den Veränderungen entsprechen, an denen er mitgewirkt hat, und die übrigen Eintragungen mit dem Inhalt der zuletzt im Handelsregister aufgenommenen Liste übereinstimmen. 90

91 Notarielle Gesellschafterliste Voraussetzung: Mitwirkung Notar an Anteilsveränderung Dies ist der Fall, wenn: Beurkundungen: Anteilsabtretungen nach 15, Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, Umwandlungen, (an sich nicht beurkundungsbedürftige) Beschlüsse über Teilung oder Zusammenlegung von Anteilen, Beglaubigung eines vom Notar erstellten Entwurfs (nicht: Fremdentwurf, da dann nur eingeschränkte Prüfungspflichten, 40 Abs. 2 bis 4 BeurkG), Notarieller Entwurf privatschriftliches Dokument (str.). 91

92 Notarielle Gesellschafterliste Wirksamwerden der Veränderung 40 Abs. 2 S. 1: Notar darf Gesellschafterliste erst nach Wirksamwerden der Veränderung zum HReg einreichen Sind aufschiebende Bedingungen vereinbart (Bsp.: Zahlung Kaufpreis) oder müssen Dritte der Anteilsveränderung zustimmen (Bsp.: Vinkulierung), darf der Notar die Liste erst nach Eintritt dieser Voraussetzungen an Registergericht übermittelt werden. Notar muss in solchen Fällen den Vollzug der Anteilsübertragung überwachen. 92

93 Notarielle Gesellschafterliste Notar hat keine Auskunftsrechte gegenüber den Beteiligten. Damit er Wirksamkeitsvoraussetzungen feststellen kann, sollten sich Veräußerer, Erwerber in jedem Abtretungsvertrag verpflichten, Notar über Wirksamwerden der Anteilsveränderung zu informieren (z. B. gegenseitige Bestätigung der Kaufpreiszahlung). Da Notar Wirksamwerden der Anteilsabtretung zu bescheinigen hat, sollte tragfähiger Nachweis vorhanden sein (Zahlungsbeleg besser als bloße Erklärung des Verkäufers) Übersendung Kopie der Liste auch an Geschäftsführer zur Information der Gesellschaft. 93

94 Notarielle Gesellschafterliste Notarielle Bescheinigung Inhalt: Die geänderten Eintragungen entsprechen den Veränderungen, an denen der Notar mitgewirkt hat, Notar übernimmt insoweit Verantwortung für die materielle Richtigkeit seiner Urkunde. Die übrigen Eintragungen stimmen mit dem Inhalt der zuletzt im Handelsregister aufgenommenen Liste überein. Notar kann Inhalt aus der zuletzt in HReg aufgenommenen Liste übernehmen. Er darf sich darauf verlassen, dass die Angaben korrekt sind. 94

95 Notarielle Gesellschafterliste Formulierungsvorschlag (notarielle Bescheinigung unter der Liste der Gesellschafter) Ich bescheinige hiermit, dass die vorstehende Gesellschafterliste den Veränderungen entspricht, an denen ich aufgrund meiner Urkunde vom vom heutigen Tage, URNr. XXXX/JJJJ, mitgewirkt habe. Die übrigen Angaben in der Liste stimmen mit dem Inhalt der zuletzt im Handelsregister aufgenommenen Liste überein. Ort, Datum Unterschrift des Notars, Siegel Bescheinigung kann auch als originäre elektronische Urkunde erstellt werden, 39 a BeurkG. 95

96 Notarielle Gesellschafterliste Adressat der Übermittlung bescheinigte Liste an das Registergericht Abschrift an Gesellschaft (Geschäftsführer) Geschäftsführer soll zeitnah über Veränderungen im Gesellschafterbestand unterrichtet werden Geschäftsführer haben auch bei notarieller Gesellschafterliste Pflicht zur Kontrolle und zur Korrektur einer evtl. unrichtigen Liste. Kreuzende Gesellschafterlisten: zwei Notare beurkunden Veränderungen im Gesellschafterbestand parallel, Listen berücksichtigen jeweils nicht die Änderungen des anderen. 96

97 Notarielle Gesellschafterliste Kosten nach KostO (Veränderung im Gesellschafterbestand oder im Umfang der Beteiligungsverhältnisse, an der Notar mitwirkt) Entwurf Liste: 147 II Betreuungsgebühr: 5/10 aus % des Stammkapitals 50 I Nr. 1 (Listenbescheinigung): 10/10 aus % des Wertes der Veränderung 136 II (Dokumentenpauschale): 0,50 EUR je Seite 147 II (Strukturierung XML-Daten): 5/10 aus % Wert der Anmeldung 136 III (Elektronische Dateien): 2,50 EUR je Datei 97

98 Notarielle Gesellschafterliste Gebührenfrei sind: Elektronische Beglaubigung der Ablichtung ( 132) Rechtsgutachtliche Feststellung des Eintritts der Wirksamkeitsvoraussetzungen = Teil der Bescheinigung nach 40 = kostenfrei Einsichtnahme Handelsregister zur Bescheinigung, dass übrige Eintragungen mit Inhalt der letzten Liste übereinstimmen = gebührenfreies Nebengeschäft zur Bescheinigung Übermittlung Daten: gebührenfrei ( 147 IV Nr. 1) Übersendung an Geschäftsführung = gebührenfreies Nebengeschäft. 98

99 Notarielle Gesellschafterliste Kosten nach KostO (Geschäftsführer beauftragt Notar, Liste (elektronisch) beim Handelsregister einzureichen: 55 I 2 (Beglaubigungsgebühr): mind 10 EUR; Notar hat elektronisch beglaubigte Abschrift einzureichen 136 II (Dokumentenpauschale): 0,50 EUR je Seite 147 II (Strukturierung XML-Daten): 5/10 aus % Wert der Anmeldung 136 III (Elektronische Dateien): 2,50 EUR je Datei 147 II (Übermittlung Daten): 5/10 aus 10 % Wert der Anmeldung 99

100 Geschäftsanteile gutgläubig erwerben Gutgläubiger Erwerb von Geschäftsanteilen Bislang hat Erwerber eines Geschäftsanteils Risiko, dass Anteil einem anderen als dem Veräußerer gehört jetzt gutgläubiger Erwerb gemäß 16 Abs. 3 möglich. Gesellschafterliste dient als Anknüpfungspunkt für gutgläubigen Erwerb: Erwerber darf darauf vertrauen, dass der in Gesellschafterliste eingetragene Veräußerer Gesellschafter ist - vorausgesetzt er ist für mindestens drei Jahre ohne Widerspruch in Liste eingetragen. Keine Änderung für Vertragspraxis: Verkäufer sollten bei Unternehmenskäufen weiterhin Garantien zur Rechtsinhaberschaft des Anteils und zu Rechten daran abgeben - zumindest für die letzten 3 Jahre. Eintragung in Liste ist aber nicht Voraussetzung für Erwerb. 100

101 Geschäftsanteile gutgläubig erwerben Tatbestandsvoraussetzungen Anteilsübergang Nicht: Erwerb kraft Gesetzes (Erbfolge) Rechtsgeschäft im Sinne eines Verkehrsgeschäfts Rechtsscheinstatbestand Veräußerer ist als Inhaber in Liste eingetragen - mind. 3 Jahre oder - Unrichtigkeit ist dem Berechtigten zuzurechnen Guter Glaube (-), wenn - Erwerber mangelnde Berechtigung kennt - Erwerber mangelnde Berechtigung grob fahrlässig nicht kennt kein Widerspruch Der Liste kann Widerspruch zugeordnet werden - mit Bewilligung des falsch Eingetragenen - aufgrund einstweiliger Verfügung 101

102 Geschäftsanteile gutgläubig erwerben Grenzen des gutgläubigen Erwerbs nicht existente Anteile können nicht gutgläubig erworben werden, guter Glaube an Lastenfreiheit nicht geschützt, guter Glaube, dass Geschäftsanteil ordnungsgemäß eingezahlt wurde, nicht geschützt. Auch dingliche Rechte an Geschäftsanteilen können gutgläubig erworben werden (PfandR, NießbrauchsR) Ist ein Widerspruch zugunsten des Berechtigten eingetragen, scheidet eine Gutglaubenswerb aus. Allerdings kann der Anteil stets vom tatsächlich Berechtigten erworben werden. Der Widerspruch sperrt nicht den Erwerb des fraglichen Anteils als solchen. 102

103 Geschäftsanteile gutgläubig erwerben Übergangsbestimmung für Altgesellschaften ( 3 Abs. 3 S. 1 EGmbHG): 16 Abs. 3 findet nur Anwendung Unrichtigkeit ist dem Berechtigten zuzurechnen Unrichtigkeit ist dem Berechtigten nicht zuzurechnen auf Rechtsgeschäfte die mind. 6 Monate nach Inkrafttreten geschlossen worden sind auf Rechtsgeschäfte die mindestens 36 Monate nach Inkrafttreten geschlossen worden sind 103

104 Geschäftsanteile gutgläubig erwerben 16 [Rechtsstellung von Veräußerer und Erwerber] (3) Der Erwerber kann einen Geschäftsanteil oder ein Recht daran durch Rechtsgeschäft wirksam vom Nichtberechtigten erwerben, wenn der Veräußerer als Inhaber des Geschäftsanteils in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste eingetragen ist. Dies gilt nicht, wenn die Liste zum Zeitpunkt des Erwerbs hinsichtlich des Geschäftsanteils weniger als drei Jahre unrichtig und die Unrichtigkeit dem Berechtigten nicht zuzurechnen ist. Ein gutgläubiger Erwerb ist ferner nicht möglich, wenn dem Erwerber die mangelnde Berechtigung bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist oder der Liste ein Widerspruch zugeordnet ist. Die Zuordnung eines Widerspruchs erfolgt aufgrund einer einstweiligen Verfügung oder aufgrund einer Bewilligung desjenigen, gegen dessen Berechtigung sich der Widerspruch richtet. Eine Gefährdung des Rechts des Widersprechenden muss nicht glaubhaft gemacht werden. 104

105 Übersicht Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Musterprotokolle Geschäftsanteile Registereintragung beschleunigen Verwaltungssitz im Ausland Zustellungserleichterungen Bestellungshindernisse Geschäftsführer erweitert Gesellschafterliste Kapitalaufbringung Kapitalerhaltung Eigenkapitalersatzrecht Insolvenzantragspflicht 105

Die GmbH-Reform MoMiG 8. WORKSHOP: RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR TECHNOLOGIE- UND MEDIENUNTERNEHMEN

Die GmbH-Reform MoMiG 8. WORKSHOP: RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR TECHNOLOGIE- UND MEDIENUNTERNEHMEN Die GmbH-Reform MoMiG 8. WORKSHOP: RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR TECHNOLOGIE- UND MEDIENUNTERNEHMEN Stand des Gesetzgebungsverfahrens 29. Mai 2006 - Referentenentwurf 23. Mai 2007 - Regierungsentwurf

Mehr

Rechtsformen bei der Existenzgründung 18. November 2008

Rechtsformen bei der Existenzgründung 18. November 2008 Rechtsformen bei der Existenzgründung 18. November 2008 Vorgestellt von: Harry Nöthe Abteilungsleiter Betriebsberatung Handwerkskammer Potsdam, Tel. 0331 3703-170 Personenunternehmen Kapitalgesellschaften

Mehr

Muster Handelsregisteranmeldung einer neu gegründeten GmbH

Muster Handelsregisteranmeldung einer neu gegründeten GmbH Muster Handelsregisteranmeldung einer neu gegründeten GmbH An das Amtsgericht Registergericht Gründung einer GmbH in Firma Zur Ersteintragung in das Handelsregister wird angemeldet: I. Inhalt der Anmeldung

Mehr

Die GmbH-Reform 2008 (MoMiG- Gesetz zur Modernisierung des GmbH und zur Bekämpfung von Missbräuchen)

Die GmbH-Reform 2008 (MoMiG- Gesetz zur Modernisierung des GmbH und zur Bekämpfung von Missbräuchen) Die GmbH-Reform 2008 (MoMiG- Gesetz zur Modernisierung des GmbH und zur Bekämpfung von Missbräuchen) Die neue Unternehmensgesellschaft als deutsche Alternative zur Limited Gesetzgebungsverfahren und Ziele

Mehr

P+P. Christian Tönies, LL.M. Eur. P+P PÖLLATH + PARTNERS P+P

P+P. Christian Tönies, LL.M. Eur. P+P PÖLLATH + PARTNERS P+P MoMiG: Auswirkungen auf VC-Transaktionen Christian Tönies, LL.M. Eur. PÖLLATH + PARTNERS 1 Agenda I. Überblick: klassische GmbH und Unternehmergesellschaft II. MoMiG-Änderungen mit VC-Relevanz 2 Überblick:

Mehr

MoMiG: RAin Monique Milarc. MoMiG Reform für Gründer, Stärkung bestehender GmbH s

MoMiG: RAin Monique Milarc. MoMiG Reform für Gründer, Stärkung bestehender GmbH s . von Die neue GmbH MoMiG: Reform für Gründer und Stärkung bestehender GmbH s 1 MoMiG - Zielstellung MoMiG = Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen Inkrafttreten

Mehr

Die Hinweise können nicht alle denkbaren Fallgestaltungen abdecken und keinesfalls eine rechtliche Beratung im Einzelfall ersetzen.

Die Hinweise können nicht alle denkbaren Fallgestaltungen abdecken und keinesfalls eine rechtliche Beratung im Einzelfall ersetzen. Stand: 30. Oktober 2008 Die Hinweise können nicht alle denkbaren Fallgestaltungen abdecken und keinesfalls eine rechtliche Beratung im Einzelfall ersetzen. Hinweise für Gründer 1) Was ist der Unterschied

Mehr

Handelsregisteranmeldung. I. Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Handelsregisteranmeldung. I. Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung URNr. / 2008 vom ***.2008 An das Amtsgericht *** Handelsregister *** Handelsregisteranmeldung HRB Neu Errichtung einer GmbH unter der Firma *** mit dem Sitz in *** Anschrift: *** I. Gründung einer Gesellschaft

Mehr

GmbH-Recht Alt und Neu nach MoMiG Reform

GmbH-Recht Alt und Neu nach MoMiG Reform 1 von 9 18.05.2012 17:03 GmbH-Recht Alt und Neu nach MoMiG Reform Altes Recht Neues Recht I. Gründung 1. Mindeststammkapital 25.000 25.000 Ausnahme: Gründung der GmbH in Form der Unternehmergesellschaft

Mehr

Die Gründung der Unternehmergesellschaft

Die Gründung der Unternehmergesellschaft Die Gründung der Es gibt 3 Möglichkeiten eine zu gründen 1. Das sind: Die Gründung einer haftungsbeschränkten Einpersonen- mit mindestens 1 Stammkapital unter Verwendung des Muster-Protokolls 2 oder die

Mehr

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft.

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft. Rechtsformen der Unternehmen 17 Firma Kapital Fremdkapital Haftung Geschäftsführung Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft

Mehr

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Aktualisierungsdienst Bundesrecht Aktualisierungsdienst Bundesrecht 4123-1 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) 3. Aktualisierung 2009 (1. September 2009) Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter

Mehr

GmbH-Reform 2008/2009

GmbH-Reform 2008/2009 GmbH-Reform 2008/2009 Nicolas Gabrysch, Rechtsanwalt/Partner Bochum, 18. Mai 2009 MoMiG-Gesetzgebungsverfahren 1 Hintergrund (1) Anerkennung der Rechtsfähigkeit von EU- Auslandsgesellschaften im Inland

Mehr

Gesellschafts- und steuerrechtliche Betrachtungen zur Unternehmergesellschaft bzw. Ein-Mann-GmbH/-KG

Gesellschafts- und steuerrechtliche Betrachtungen zur Unternehmergesellschaft bzw. Ein-Mann-GmbH/-KG Gesellschafts- und steuerrechtliche Betrachtungen zur Unternehmergesellschaft bzw. Ein-Mann-GmbH/-KG Inhalt des Vortrages 1. Vorstellung Kanzlei 2. Überblick 3. Unternehmergesellschaft (UG) 4. Ein-Mann/-Frau-GmbH

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

Textgegenüberstellung

Textgegenüberstellung 1 von 5 Textgegenüberstellung Artikel 1 Änderung des GmbHG 4. (1) bis (2) 4. (1) bis (2) unverändert (3) Der Gesellschaftsvertrag bedarf der Beurkundung durch einen Notariatsakt. Die Unterzeichnung durch

Mehr

Muster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd.

Muster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd. Muster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd. Amtsgericht Charlottenburg Registergericht 14046 Berlin In der neuen Handelsregistersache X Ltd. melden wir, die unterzeichnenden directors der

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma

Mehr

Gründungsinformation Nr. 6. UG (haftungsbeschränkt) (Mini-GmbH/1-Euro- Viktoriya Salatyan

Gründungsinformation Nr. 6. UG (haftungsbeschränkt) (Mini-GmbH/1-Euro- Viktoriya Salatyan Gründungsinformation Nr. 6 UG (haftungsbeschränkt) (Mini-GmbH/1-Euro- GmbH) Viktoriya Salatyan 01/2009 2 Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft Am 1. November 2008 ist das Gesetz zur Modernisierung

Mehr

Das MoMiG aus notarieller Sicht

Das MoMiG aus notarieller Sicht Das MoMiG aus notarieller Sicht Dr. Till Schemmann 23. Oktober 2008 Osborne Clarke Inhaltsübersicht Gründung im vereinfachten Verfahren Neuerungen bei der Anteilsabtretung Bewertung aus notarieller Sicht

Mehr

Das MoMiG kommt! Stand: 28. Oktober 2008

Das MoMiG kommt! Stand: 28. Oktober 2008 Das MoMiG kommt! Stand: 28. Oktober 2008 Überblick Ziele Schnellere Gründung Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft Regelung der verdeckten Sacheinlage Bilanzielle Betrachtungsweise bei Kapitalaufbringung

Mehr

Gesellschaft mit beschränkter Haftung Unternehmergesellschaft (mit beschränkter Haftung)

Gesellschaft mit beschränkter Haftung Unternehmergesellschaft (mit beschränkter Haftung) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Unternehmergesellschaft (mit beschränkter Haftung) Sie tragen sich mit dem Gedanken, ein Unternehmen zu gründen und wollen die persönliche Haftung für etwaige Verbindlichkeiten

Mehr

Gründung von GmbH und Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Gründung von GmbH und Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) MERKBLATT Gründung von GmbH und Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Stand: Februar 2014 Ansprechpartner: Marek Heinzig 0371/6900 1520 0371/6900 19 1520 heinzig@chemnitz.ihk.de Karla Bauer 03741/214

Mehr

Die GmbH-Reform. Unter besonderer Berücksichtigung der Unternehmergesellschaft. Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Notthoff

Die GmbH-Reform. Unter besonderer Berücksichtigung der Unternehmergesellschaft. Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Notthoff Die GmbH-Reform Unter besonderer Berücksichtigung der Unternehmergesellschaft Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Notthoff Einleitung MoMiG - Gesetz zur Modernisierung des GmbH- Rechts und zur Bekämpfung von

Mehr

Rahmenbedingungen und Prüfung der Insolvenzantragspflicht. von Rechtsassessor Reinhard Halbgewachs für vds consultants GmbH

Rahmenbedingungen und Prüfung der Insolvenzantragspflicht. von Rechtsassessor Reinhard Halbgewachs für vds consultants GmbH Rahmenbedingungen und Prüfung der Insolvenzantragspflicht von Rechtsassessor Reinhard Halbgewachs für vds consultants GmbH Insolvenzantragspflicht Adressaten der rechtlichen Regelung Folgen deren Verletzung

Mehr

G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G DER IMPREGLON OBERFLÄCHENTECHNIK GMBH

G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G DER IMPREGLON OBERFLÄCHENTECHNIK GMBH G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G DER IMPREGLON OBERFLÄCHENTECHNIK GMBH - 2 - INHALTSVERZEICHNIS 1. Firma, Sitz... 3 2. Gegenstand des Unternehmens... 3 3. Stammkapital, Stammeinlagen... 3 4. Dauer,

Mehr

IHK Fulda 11. Dezember 2008. GmbH-Reform. Rechtsanwalt Claus Schneider Fachanwalt für Steuerrecht

IHK Fulda 11. Dezember 2008. GmbH-Reform. Rechtsanwalt Claus Schneider Fachanwalt für Steuerrecht IHK Fulda 11. Dezember 2008 GmbH-Reform Rechtsanwalt Claus Schneider Fachanwalt für Steuerrecht Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rechtsberatung 1 Themen im Überblick Allgemeines

Mehr

Gebühren des Handelsregisterverfahrens

Gebühren des Handelsregisterverfahrens Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 78725 Gebühren des verfahrens 1 Anmeldung A. Einzelkaufmann (e.k.) 1. Erstanmeldung (Geschäftswert, GW, 0.000 ) 70,00 62,50 7,50 170,00

Mehr

Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung - Einheit 8 GmbH Einführung GmbH, die UG, Haftung im Gründungsstadium

Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung - Einheit 8 GmbH Einführung GmbH, die UG, Haftung im Gründungsstadium Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung - Einheit 8 GmbH Einführung GmbH, die UG, Haftung im Gründungsstadium Einführung: Gründungsvoraussetzungen der GmbH Die Gründung der GmbH erfolgt in zwei Schritten: 1.

Mehr

F. GmbH. IV. Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG

F. GmbH. IV. Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG F. GmbH I. Grundlagen und Gründung II. Organisationsverfassung III. Haftungsgefahren für Gesellschafter IV. Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG Folie 418 Charakter der GmbH GmbH juristische Person, rechtsfähig,

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1 Firma und Sitz (1)

Mehr

Inhaltsverzeichnis. A. Die Geschichte und Ziele des MoMiG... 1. B. Kurzüberblick über die wesentlichen Änderungen durch das MoMiG...

Inhaltsverzeichnis. A. Die Geschichte und Ziele des MoMiG... 1. B. Kurzüberblick über die wesentlichen Änderungen durch das MoMiG... Verzeichnis der Formulierungsbeispiele und Muster....... XV Verzeichnis der Checklisten und Übersichten.... XVII Verzeichnis der Praxis- und Beratungshinweise... XVIII Abkürzungsverzeichnis...... XIX Literaturverzeichnis........XXVII

Mehr

B. Die GmbH Erfolgsmodell, Exportschlager und Reformbedürftigkeit... 3

B. Die GmbH Erfolgsmodell, Exportschlager und Reformbedürftigkeit... 3 IX Die Autoren............................................................ V Vorwort.............................................................. VII Abkürzungsverzeichnis...................................................

Mehr

Hinweise für Unternehmensgründer zur GmbH-Reform

Hinweise für Unternehmensgründer zur GmbH-Reform Hinweise für Unternehmensgründer zur GmbH-Reform Am 1. November 2008 treten Änderungen des GmbH-Rechts in Kraft 1. Sie erlauben eine Mini-GmbH, vereinfachen die Gründung einer GmbH und beschleunigen die

Mehr

Erkens Gerow Schmitz Zeiss Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte

Erkens Gerow Schmitz Zeiss Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte GmbH-Reform MoMiG Am 1. November 2008 ist das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft getreten. Das Reformvorhaben betrifft im Wesentlichen eine umfassende

Mehr

Verhandelt. zu Göttingen am 2016. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen

Verhandelt. zu Göttingen am 2016. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen !BK22!!Nr. der Urkundenrolle für 2016 Verhandelt zu Göttingen am 2016 erschienen heute: Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen 1. a) Frau A (Name, Geburtsdatum, Adresse),

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Merkblatt. Gründung einer GmbH. Mai 2014

Merkblatt. Gründung einer GmbH. Mai 2014 Merkblatt Gründung einer GmbH Mai 2014 Allgemeines Durch die Gründung einer GmbH wird eine juristische Person mit eigenen Rechten und Pflichten und einer eigenen Rechtspersönlichkeit erschaffen. Die Rechte

Mehr

Ausgangslage. wegen Niederlassungsfreiheit (Art. 43 und 48 EGV) ist Rechtsfähigkeit anderer EU- Gesellschaften zu achten

Ausgangslage. wegen Niederlassungsfreiheit (Art. 43 und 48 EGV) ist Rechtsfähigkeit anderer EU- Gesellschaften zu achten Ausgangslage Eröffnung des Wettbewerbs zwischen den nationalen Gesellschaftsformen: Urteile des EuGH in den Rechtssachen Centros (9.3.1999) Überseering (5.11.2002) Inspire Art (30.9.2003) wegen Niederlassungsfreiheit

Mehr

*** - NOTAR ZU *** -

*** - NOTAR ZU *** - UR. Nr. für *** Verhandelt zu *** am Vor mir, *** - NOTAR ZU *** - erschienen: 1. ***, geboren am ***, wohnhaft in ***, geschäftsansässig in 52070 Aachen, Wilhelmstraße 25, hier handelnd nicht im eigenen

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwaltsgesellschaft in der

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwaltsgesellschaft in der M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwaltsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1 Firma und Sitz

Mehr

6: Sonderformen der GmbH. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

6: Sonderformen der GmbH. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) 6: Sonderformen der GmbH I. Einmann-GmbH II. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) III. GmbH & Co. KG Folie 133 Einmann-GmbH GmbH, bei der sich alle Geschäftsanteile in der Hand einer Person befinden,

Mehr

AG GesR. AG 12 WuV: Das Malergeschäft (vhb-klausur)

AG GesR. AG 12 WuV: Das Malergeschäft (vhb-klausur) AG GesR AG 12 WuV: Das Malergeschäft (vhb-klausur) 1 Sachverhalt B betrieb unter der Firma XY ein kleines Malergeschäft. Gemeinsam mit Frau A gründete er die F-GmbH sowie die WG GmbH & Co. KG mit der vorgenannten

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der Partnerschaftsgesellschaft

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der Partnerschaftsgesellschaft M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft

Mehr

M U S T E R. 1 Name und Sitz. (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 1

M U S T E R. 1 Name und Sitz. (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 1 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Der

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6

246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6 246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6 2 von 6 Geltende Fassung Textgegenüberstellung Artikel 1 9. (1) Für einen geringeren Betrag als den Nennbetrag oder den

Mehr

Büro Andreas Lämmel MdB Berlin, 17. Juni 2008 Platz der Republik 1 11011 Berlin

Büro Andreas Lämmel MdB Berlin, 17. Juni 2008 Platz der Republik 1 11011 Berlin Büro Andreas Lämmel MdB Berlin, 17. Juni 2008 Platz der Republik 1 11011 Berlin V E R M E R K (aktualisiert) Betr.: 67. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie am 18. Juni 2008 hier: BE

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung: 1 Firma und Sitz der Gesellschaft

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung: 1 Firma und Sitz der Gesellschaft 1 G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung: 1 Firma und Sitz der Gesellschaft Die Firma der Gesellschaft lautet:. Die Gesellschaft hat ihren Sitz

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung 1 Name und Sitz (1) Der Name

Mehr

Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV)

Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV) Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV) HRegGebV Ausfertigungsdatum: 30.09.2004 Vollzitat: "Handelsregistergebührenverordnung

Mehr

Rechtsformvergleich 2

Rechtsformvergleich 2 Rechtsformvergleich 2 Europäische Genossenschaft (SCE) Private Limited Company (Ltd.) Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Zweck Förderung des Bedarfs ihrer Mitglieder und/oder deren wirtschaftliche

Mehr

Muster: Kauf- und Abtretungsvertrag GmbH & Co. KG

Muster: Kauf- und Abtretungsvertrag GmbH & Co. KG Muster: Kauf- und Abtretungsvertrag GmbH & Co. KG Urkundenrolle für _*** Nummer *** Verhandelt Vor Notar/Notarin *** Anschrift: handelnd e r s c h i e n : a) im Namen der im Handelsregister des Amtsgerichtes

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der GmbH & Co. KG.

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der GmbH & Co. KG. M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: mbh & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Die Reform des GmbH-Rechts in Österreich aktueller Stand und künftige Entwicklungen. Mag. Thomas Traar, Richter im Bundesministerium für Justiz

Die Reform des GmbH-Rechts in Österreich aktueller Stand und künftige Entwicklungen. Mag. Thomas Traar, Richter im Bundesministerium für Justiz Die Reform des GmbH-Rechts in Österreich aktueller Stand und künftige Entwicklungen Mag. Thomas Traar, Richter im Bundesministerium für Justiz 1 Überblick Ausgangssituation / Politische Vorgaben Mögliche

Mehr

Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB)

Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) 3 Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) Hierfür müsste zwischen diesen Parteien ein Kaufvertrag geschlossen worden sein.

Mehr

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. Zum 1.1.2007 hat V seinen volljährigen Sohn S an seinem Unternehmen als Partner

Mehr

Elemente der GmbH. Gesellschafter. Gesellschafterversammlung. Dritte. Geschäftsführer. GmbH. Folie 128. Gesellschaftsrecht Prof. Dr.

Elemente der GmbH. Gesellschafter. Gesellschafterversammlung. Dritte. Geschäftsführer. GmbH. Folie 128. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Elemente der GmbH Gesellschafter Dritte Gesellschafterversammlung Geschäftsführer GmbH Folie 128 Beispiel 4 G ist Geschäftsführer der X-GmbH. Die beiden Gesellschafter der GmbH, A und B, haben G die Anweisung

Mehr

ready to use companies - UG -

ready to use companies - UG - ready to use companies - UG - Confidenta - 1 - Confidenta Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Vorratsgesellschaft. Bei einem Kauf werden zwingend die Firmenbezeichnung und der Unternehmensgegenstand

Mehr

Kompetent zu sein behaupten viele. Wir stellen es unter Beweis. Die Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt ergänzt die klassische GmbH

Kompetent zu sein behaupten viele. Wir stellen es unter Beweis. Die Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt ergänzt die klassische GmbH Die Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt ergänzt die klassische GmbH Existenzgründungen mit Beschränkung der persönlichen Haftung werden erheblich erleichtert - die "Mini-GmbH" ist beschlossen

Mehr

G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G

G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G über die Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Sinne des Gesetzes vom 6. März 1906, Reichsgesetzblatt Nr. 58 in der heute geltenden Fassung.

Mehr

Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN

Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN Die richtige Wahl treffen Es gibt viele Unternehmensformen, welche dabei für Sie die richtige ist, hängt von vielen

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft

Gesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft (Nachfolgender Text entspricht der beglaubigten Abschrift Urkunde Nr. B-599/2004 vom 23.04.2004, Notar Helmut Barth, FT) Gesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH 1 Firma und Sitz der

Mehr

MANDANTENINFORMATION 2008/2009

MANDANTENINFORMATION 2008/2009 MANDANTENINFORMATION 2008/2009 INFORMATIONEN RUND UM KAPITALGESELLSCHAFTEN Vorwort: Die nachstehende Information soll Ihnen einen Überblick geben über allgemeine steuerliche Regelungen. Die Ausführungen

Mehr

GmbH Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Überlegungen zu Rechtsformwahl und Gründung

GmbH Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Überlegungen zu Rechtsformwahl und Gründung GmbH Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Überlegungen zu Rechtsformwahl und Gründung Leonberg, im Januar 2011 Mit dem am 1. 11. 2008 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des GmbH- Rechts

Mehr

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Daten & Fakten zur Ihrer Gesellschaft Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Kaufpreis: 2.500 EURO inkl. 1.000 EURO Stammkapital mit übernahmefähigem Konto Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hattingen Netz GmbH. zugestimmt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006

Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hattingen Netz GmbH. zugestimmt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006 Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hattingen Netz GmbH zugestimmt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006 1 Rechtsform, Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft führt die Firma "Stadtwerke

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes.

Mehr

Firmenbuch. Jedem Rechtsträger wird im Firmenbuch eine Nummer (die Firmenbuchnummer) zugewiesen, die aus Ziffern und einem Prüfbuchstaben besteht.

Firmenbuch. Jedem Rechtsträger wird im Firmenbuch eine Nummer (die Firmenbuchnummer) zugewiesen, die aus Ziffern und einem Prüfbuchstaben besteht. Firmenbuch Allgemeines zum Firmenbuch Das Firmenbuch (früher Handelsregister) ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den Firmenbuchgerichten in einer Datenbank geführt wird. Es umfasst auch das früher

Mehr

59c Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft, Beteiligung an beruflichen Zusammenschlüssen

59c Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft, Beteiligung an beruflichen Zusammenschlüssen 59c Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft, Beteiligung an beruflichen Zusammenschlüssen (1) Gesellschaften mit beschränkter Haftung, deren Unternehmensgegenstand die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Muster: Kauf- und Abtretungsvertrag GmbH & Co. KG

Muster: Kauf- und Abtretungsvertrag GmbH & Co. KG Muster: Kauf- und Abtretungsvertrag GmbH & Co. KG Urkundenrolle für _*** Nummer *** Verhandelt Vor Notar/Notarin e r s c h i e n / e n : a) *** aa) handelnd als von den Beschränkungen des 181 BGB befreite(r)

Mehr

4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick

4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick 4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick Wie sieht die GmbH-Reform eigentlich aus und was sind ihre Auswirkungen? Hier bekommen Sie einen kompakten Überblick. Einer der wesentlichen Anstöße, das Recht

Mehr

Beispiel 27. Folie 149. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby

Beispiel 27. Folie 149. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby Beispiel 27 Als C und D von den Problemen von A und B bei deren Sachgründung erfahren, entwickeln sie einen anderen Plan: Beide erbringen Bareinlagen in Höhe von je 12.500 EUR. Später soll dann die gegründete

Mehr

Das Haftungsrisiko im Gesellschaftsrecht

Das Haftungsrisiko im Gesellschaftsrecht Das Haftungsrisiko im Gesellschaftsrecht Die Gesellschaftsformen im Überblick Personengesellschaften Mischform Kapitalgesellschaften GbR OHG KG GmbH & Co. KG GmbH Limited UG haftungdbeschränkt I. Die Gesellschaft

Mehr

Kapitalgesellschaftsrecht 18. Gründung der AG

Kapitalgesellschaftsrecht 18. Gründung der AG Kapitalgesellschaftsrecht 18 Gründung der AG 23 AktG Feststellung der Satzung (1) Die Satzung muß durch notarielle Beurkundung festgestellt werden. Bevollmächtigte bedürfen einer notariell beglaubigten

Mehr

Unternehmensformen im Überblick

Unternehmensformen im Überblick Unternehmensformen im Überblick Wichtige Tipps für Unternehmer und Existenzgründer Januar 2015 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Tel.: 0385 5103 514 Fax: 0385

Mehr

1 Firma, Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet GmbH. (2) Sitz der Gesellschaft ist.

1 Firma, Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet GmbH. (2) Sitz der Gesellschaft ist. Gesellschaftsvertrag einer GmbH (Form: notarielle Beurkundung, 2 Abs. 1 GmbHG) 1 Firma, Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet GmbH. (2) Sitz der Gesellschaft ist. 2 Gegenstand des Unternehmens (1)

Mehr

M U S T E R. einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG. Firma und Sitz

M U S T E R. einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG. Firma und Sitz M U S T E R einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet:...aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen? Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,

Mehr

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz Seite 1 von 5 G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR Die Gesellschafter Michael Wichterich, wohnhaft Wupperstr. 5, 53175 Bonn Hansjörg Tamoj, wohnhaft

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R

Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft 1 Firma und Sitz (1)

Mehr

Die Unternehmergesellschaft

Die Unternehmergesellschaft Ingo Flore/Ulrike Traut Die Unternehmergesellschaft 2009 Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XIII 1 Entstehungshintergrund und Gesetzgebungsverfahren 1 2 Übergangsvorschriften

Mehr

Gründung Personengesellschaft

Gründung Personengesellschaft 1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

I. Verfahren bei der Handelsregistereintragung A. Sitzverlegung an einen bestimmten Ort in der Schweiz (Art. 4 Abs. 1 des BRB) vom 12.

I. Verfahren bei der Handelsregistereintragung A. Sitzverlegung an einen bestimmten Ort in der Schweiz (Art. 4 Abs. 1 des BRB) vom 12. Vollziehungsverordnung 531.541 zum Bundesratsbeschluss betreffend vorsorgliche Schutzmassnahmen für juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelfirmen vom 12. April 1957 Der Schweizerische Bundesrat,

Mehr

Vorlesung Gesellschaftsrecht

Vorlesung Gesellschaftsrecht Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung Einheit 7: Haftung KG Einführungs- / Wiederholungsfall KG K ist Kommandidist der G-KG, deren Geschäftsbetrieb aus dem Vertrieb von Scherzartikeln besteht. Er schließt

Mehr

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS 27 Ca 163/13 (ArbG München) Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren A. A-Straße, A-Stadt - Kläger und Beschwerdeführer - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. B. B-Straße,

Mehr

Mini GmbH und Life Sciences

Mini GmbH und Life Sciences Powered by Seiten-Adresse: https://www.gesundheitsindustriebw.de/de/fachbeitrag/aktuell/mini-gmbh-und-lifesciences/ Mini GmbH und Life Sciences Am 1. November 2008 ist das Gesetz zur Modernisierung des

Mehr

Vorlesung Gesellschaftsrecht

Vorlesung Gesellschaftsrecht Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung Einheit 5: Offene Handelsgesellschaft (ohg) Haftung bei Wechsel im Bestand der ohg Übersicht: Offene Handelsgesellschaft Kurzübersicht zur ohg 105 ff. HGB 2 Übersicht:

Mehr

Handelsregisteranmeldung. I. Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Handelsregisteranmeldung. I. Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung URNr. / 2008 vom ***.2008 An das Amtsgericht *** Handelsregister *** Handelsregisteranmeldung HRB Neu Errichtung einer GmbH unter der Firma *** mit dem Sitz in *** Anschrift: *** I. Gründung einer Gesellschaft

Mehr

ready to use companies Confidenta

ready to use companies Confidenta ready to use companies - 1 - Nächste Schritte Vielen Dank für Ihr Vertrauen, welches Sie der AG entgegengebracht haben. Die nachfolgenden Hinweise sollen Ihnen den reibungslosen Start erleichtern: Bankverbindung

Mehr

Notar Stephan Römer, Troisdorf, Telefon: 02241 973990-0

Notar Stephan Römer, Troisdorf, Telefon: 02241 973990-0 Notar Stephan Römer, Troisdorf, : 02241 973990-0 GmbH-Gründung online Sie möchten schnell eine GmbH, eine GmbH & Co. KG oder eine Unternehmergesellschaft (kleine GmbH) gründen? Das nachfolgende Formular

Mehr

Offene Handelsgesellschaft (ohg)

Offene Handelsgesellschaft (ohg) Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 51957 Offene Handelsgesellschaft (ohg) Inhalt: 1. Was ist eine ohg?...2 2. Wie wird eine ohg gegründet? Was sind die wichtigsten Voraussetzungen

Mehr

Gründung einer GmbH in Polen

Gründung einer GmbH in Polen KOZLOWSKI Rechts- und Steuerberatung Ul. Wawelska 1/2 70-505 Szczecin POLEN http://ra-kozlowski.com/ mail@ra-kozlowski.com Gründung einer GmbH in Polen Die polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Mehr

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.

Mehr

Rechtsformwahl für Gründer

Rechtsformwahl für Gründer Am Anfang steht die Rechtsformwahl -> beschränkte oder unbeschränkte Haftung? Unbeschränkte Haftung: Einzelunternehmen oder ab zwei Personen: GbR (je nach Umfang: ohg) Grundsatz: Haftung mit Betriebs-/Gesellschafts-

Mehr

3. Angaben zu sämtlichen Gesellschaftern / Inhabern

3. Angaben zu sämtlichen Gesellschaftern / Inhabern An die Ingenieurkammer-Bau NRW Carlsplatz 21 40213 Düsseldorf Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Gesellschaften Beratender Ingenieure und Ingenieurinnen gemäß 33 Abs. 1 BauKaG NRW vom 16.12.2003,

Mehr