Mitgliederversammlung Hopfenpflanzerverband Hallertau e.v.
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- Evagret Messner
- vor 5 Jahren
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Transkript
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2 Seminar Ring junger Hopfenpflanzer Der Hopfenlieferungsvertrag (AVHLV) Entstehung Vertragsarten Vertragsgrundlagen Lieferverpflichtungen Qualität, Gewährleistung Kaufpreisbestimmung, Zahlungsmodalitäten Vertragserfüllung
3 1) Entstehung der Verträge Erste HLV mit festen Preisen und Mengen 1958 Davor nur Spotmarkt (unkalkulierbare Preisbildung) extreme Preisschwankungen von Jahr zu Jahr! 1958: Vertragsmenge 6 % ( Ztr. 600 DM) 1965: Vertragsmenge 83 % ( Ztr. 400 DM) Mehr Planungssicherheit für Hopfen- und Brauwirtschaft! Spezialisierung der Betriebe Mechanisierung, Erntetechnik, Pflückmaschinen Intensivierung, Flächenerweiterung Seit 1963 bis heute einheitliche Vertragsbestimmungen!
4 2) Vertragsarten Mitgliederversammlung 2007 Hopfenlieferungsvertrag Vorvertrag (kg Rohhopfen) Liefervertrag Freihopfen Modifizierte Lieferverträge Hopfenliefervertrag Vorvertrag (kg Alpha) Gesamtlieferungsvertrag (GLV) LV für Pool- und Aktionshopfen Vertragsbestandteile Vertragsbestimmungen einschl. Zusatzvereinbarungen Die Allgemeinen Vereinbarungen zum Hopfenlieferungsvertrag (AVHLV) - Verbandsvereinbarungen Gesetzliche Bestimmungen des BGB und zur amtlichen Bezeichnung des Hopfens
5 3) Vertragsgrundlagen Mitgliederversammlung 2007 Liefervereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer Lieferumfang (Jahre, Sorte, Menge und Preis) Ausschließlich aus dem Ertrag der eigenen Hopfenflächen Begründet Rechtsbegriff der beschränkten Gattungsschuld! Gewährleistung nicht für Schäden durch höhere Gewalt Gilt nur für Urproduktion nicht für Hopfenhandel! Einführung der unbedenklichen Vertragsmenge (UVM) Leistungsfähigkeit des Verkäufers (Nachweispflicht!) Hopfenproduktion (Fläche je Sorte) Lieferverpflichtung (Lieferverträge je Sorte) Liefermenge (UVM für Rohhopfen und Alphasäure) Bsp.
6 Berechnung der unbedenklichen Vertragsmenge (UVM Anhang I - AVHLV) Sorte: Perle, Fläche 4,5 ha Für Rohhopfen Für Alphasäure UVM: kg/ha max. UVM bei 4,5 ha 4,5 ha x 2100 kg/ha = 9450 kg UVM: kg/ha max. UVM bei 4,5 ha 4,5 ha x 150 kg/ha = 675 kg UVM wurde 2011 angepasst und erhöht! - weniger Flächenbedarf - geringere Freihopfenmenge Marktentlastung!
7 4) Lieferverpflichtungen a) Besonderer Pflanzenschutz Gesetzl. Grundlagen (zugelassene Wirkstoffe, Höchstmengen) Anwendungen, Dosierung, Wartezeit Vertragsgrundlagen (80 % Exportanteil Importbeschränkungen) Vorgaben durch Käufer! Dokumentation (Nachweisführung), Pflanzenschutzmittelbogen, Rückstandsmonitoring, (zusätzliche Analysen bei Hopfenverarbeitung) Neu: Handel will Haftungserweiterung!? bisher: Anwendung als Haftungskriterium (Eigenverantw.) künftig: Vorhandensein eines Wirkstoffes (Einfl. von außen) Risiko! Versicherbarkeit?
8 4) Lieferverpflichtungen b) Bereitstellung und Übernahme Verpackung und Zertifizierung (ges. Logistik umgestellt) Anlieferung oder Lagerungsvertrag (vom Tretergeld über die Bereitstellungspauschale zur Transportvergütung) Abnahmeverpflichtung durch den Käufer bis 15. November (Ende der amtlichen Hopfenzertifizierung!) Gefahrübergang (Hopfenübernahme, Waagschein)
9 5) Qualität, Gewährleistung Mindestqualität für Zertifizierung (EU-Hopfenmarktordnung) Vertraglich festgelegte Qualitätsparameter (Qualitätstabelle) - früher nur Abzüge / Wandlung (Mindestqualität) - seit 1993 Bonus / Malus Regelung (Qualitätsstufen) - seit 2000 einheitliche Alphaverträge (Alphatabelle) Qualitätskontrolle früher durch Käufer (Reklamation, Schiedsgutachten) 1993 erster Probelauf einer neutralen Qualitätsfeststellung (Siegelbezirk Geisenfeld 1300 Partien) seit 1994 flächendeckende Umsetzung der NQF! Qualitätsfeststellung- und Qualitätssicherung - Absatzförderung, Know how, Image - Vermarktung, Preisbildung
10 5) Qualität, Gewährleistung Ablauf der Neutralen Qualitätsfeststellung Probenahme bei Zertifizierung (HR) Neutrales Untersuchungslabor (Hallertau-Agrolab) Qualitätsfeststellung laut Pflichtenheft (AG-NQF) Qualitätsbefund an Käufer und Verkäufer - einverstanden: Auszahlung des Kaufpreises - beanstandet: Nachuntersuchung (Rückstellmuster) - Ergebnis ist Grundlage des Auszahlungspreise
11 5) Qualität, Gewährleistung Ablauf der Alphaanalyse Probenahme aus NQF-Muster (Untersuchungslabor) Betriebslabor analysiert 2-fach (EBC ) Wöchentliche Kontrollanalysen (3 versch. Labors) Abrechnung nach gemitteltem Analysenwert oder: Nachuntersuchung (wie Kontrollanalyse) Auszahlung gem. Nachuntersuchungsergebnis
12 5) Qualität, Gewährleistung Ablauf des PSM-Rückstandsmonitorings 500 Proben/Jahr (H/S 420, TT 50, E-S 30) Jede 20. Partie (zufällig u. anonym) Untersuchungslabor SOFIA Berlin Multimethode analysiert 545 Wirkstoffe - nicht zugelassene Wirkstoffe vorhanden? - zulässige Höchstmenge überschritten? Falls ja: Nachuntersuchung (als Einzelanalyse) Ergebnis entscheidet über Verkehrsfähigkeit!
13 6) Kaufpreisbestimmung u. Zahlungsmodalitäten Preisnotierung im LV oder Kaufschein (Grundpreis) - +/- Zu- und Abschläge gemäß Qualitätstabelle - +/- Zu- und Abschläge gemäß Alphatabelle - + gesetzliche MwSt. (10.7 % oder 19 %) Wandlung Partie weist zu große Mängel auf Wandlungsgrenzen lt. Qualitätstabelle Vorsicht! Grenzen gelten auch für reine Alphaverträge Teilzahlungsvereinbarung (seit 2003) - Anzahlung 60% innerhalb von 3 Wochen - Restzahlung Ende Februar zuzügl. 2% Verzinsung!
14 7) Vertragserfüllung Mitgliederversammlung 2007 Begrenzte Gattungsschuld bei höherer Gewalt! Anzeigeverpflichtung (schriftlich beim Käufer) witterungsbed. Ausfälle (Hagel, Sturm, Welke, Trockenheit) betriebsbedingt (versäumte Einlegung, Flächenverlust) Anbietungs- und Abnahmeverpflichtung Vertrag ist für beide Vertragspartner bindend! Unabhängig vom aktuellen Marktgeschehen Bei Nichtbeachtung Schadensersatzpflicht!
15 7) Vertragserfüllung Mitgliederversammlung 2007 Aufteilungsgrundsatz Bei Unterlieferung gewichtete anteilsmäßige Aufteilung auf alle Lieferverträge innerhalb der UVM Bei fehlerhafter Aufteilung, Herausgabeverpflichtung bei Käuferfirmen Berechnungsgrundlage, auch bei Alphaverträgen ist die Rohhopfenmenge und die UVM bei Rohhopfen Pacht- und Austragshopfen werden bevorzugt behandelt und nicht gekürzt! Beispiele
16 Das Thema des Vortrages Beispiele zur Aufteilung der Liefermenge! z.b. Sorte Perle: Fläche 4,5 ha, unbedenkliche Vertragsmenge 9450 kg Erntemenge Käuferfirma A B C D FH Vertrag kg kg antl. Vertragsmenge in % Hagelschaden 8200 Kg jeweils +/- max 50 kg (ganze Ballen)!
17 Das Thema des Vortrages z.b. Sorte Perle: Fläche 4,5 ha, unbedenkliche Vertragsmenge 9450 kg Erntemenge Käuferfirma A B C D FH Vertrag kg kg kg Schadenersatz? 0 Flächenerweiterung auf 5 ha (UVM kg, verbraucht 10250) Vertrag kg antl. Vertragsmenge in % kg jeweils +/- max 50 kg (ganze Ballen)!
18 Das Thema des Vortrages z.b. Sorte Perle: Fläche 4,5 ha, unbedenkliche Vertragsmenge 9450 kg Erntemenge Käuferfirma A B C D FH Bei GLV zählt nur die Fläche bei Vertragsabschluß! Fläche 4,5 ha Vertrag kg GLV Rest FH kg Flächenausweitung auf 5 ha, sonst alles gleich bleibend! kg Differenz mögliche UVM: kg kg = 1050 kg ist Freihopfen! Rest 500 kg wird anteilig verrechnet (500 kg : 5 ha x 4,5 ha = 450 kg GLV)
19 7) Vertragserfüllung Mitgliederversammlung 2007 Hofübergabe, Verpachtung, Verkauf Bei Flächenabgabe wird Vertragsübernahme durch neuen Bewirtschafter von Käuferseite akzeptiert Entsprechend geht Lieferverpflichtung des Pflanzers auf den neuen Bewirtschafter über Keine Verpflichtung besteht, wenn nur der Vertrag ohne Hopfenfläche weitergegeben werden soll Schriftliche Klärung zwischen Vertragspartner vor Flächenabgabe dringend empfohlen!
20 7) Vertragserfüllung Mitgliederversammlung 2007 Bindung an Vertragsangebot Pflanzer als Lieferant ist Anbieter! Anbieter ist zwei Wochen an Angebot gebunden! Käufer hat zwei Wochen Zeit zu unterschreiben! Problem bei schwankenden Vertragspreisen: Hopfenpflanzer kann zwei Wochen nicht reagieren und weiß nicht, ob Firma überhaupt unterschreibt! Vorsicht: Unterschrift des Einkäufers beim Liefervertrag (Vorvertrag) nicht rechtsverbindlich, nur Firma!
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