Qualitätssicherungsvereinbarungen
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- Innozenz Knopp
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1 Qualitätssicherungsvereinbarungen
2 Inhalt Folgen fehlerhafter Produkte Gewährleistungshaftung Produkthaftung Qualitätssicherungsvereinbarungen
3 Produkthaftung und Qualitätsvereinbarungen Nach DIN EN ISO 9000:2005 kann die Systemnorm DIN EN ISO 9001:2008 für Vertragszwecke herangezogen werden. Mit der vertraglichen Forderung nach Einhaltung bestimmter Qualitätsanforderungen, die für die Eignung des Lieferanten und die damit verbundenen Risiken relevant sind, gewinnt der Auftraggeber / Kunde eine zusätzliche Sicherheit, dass das zu liefernde Produkt bzw. die zu liefernde Dienstleistung entsprechend den Qualitätsforderungen realisiert wird. Damit erlangt die Aufrechterhaltung und ständige Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems (QMS) einen juristischen Aspekt: Das QMS wird zu einem Beweismittel der erforderlichen unternehmerischen Sorgfaltspflicht, Aufsichtspflicht und Organisationspflicht.
4 Fehlerfolgen Folgen fehlerhafter Produkte nicht rechtlich rechtlich Wirtschaftliche Verluste Gewährleistung (Schäden an der Kaufsache selbst) Zivilrecht Produkthaftung (Schäden, die durch die fehlerhafte Kaufsache entstanden sind; Folgeschäden) Strafrecht Strafrechtliche Produktverantwortung Einbußen an - Umsatz - Marktstellung - Image - u.a. Mängelausgleich - Minderung - Wandlung - Ersatzlieferung - ggf. Schadensersatz Schadensersatz für - Personenschäden - Sachschäden - Vermögensschäden Sanktionen - Freiheitsstrafe - Geldstrafe
5 Gewährleistungshaftung regelt den Anspruch auf die Mangelfreiheit oder sonstige Beschaffenheit einer vertraglich geschuldeten Sache (Kauf, Tausch, Miete etc.). Dem Gewährleistungsrecht liegt immer ein Vertrag zwischen Kunden und dem Verkäufer bzw. Hersteller zugrunde. Wichtige Vertragsarten sind: Kaufvertrag Werkvertrag Dienstvertrag Mietvertrag Tauschvertrag Schenkungsvertrag Verkauf im Laden Ein rechtserheblicher Mangel liegt vor, wenn der vom Kunden vorgefundene Zustand der Sache von dem bei Vertragsabschluss von beiden Seiten zugrunde gelegten Zustand abweicht. Bei Mängeln erfolgt Haftung nach den Grundsätzen der Sachmängelhaftung gemäß 459 ff. BGB. Anspruch auf Leistungen nach der vertraglichen Gewährleistung hat im Schadensfalle der Vertragspartner. Gewährleistungshaftung bedeutet: Haftung nach Vertragsrecht, aus vertraglicher Verpflichtung für Schäden an der Kaufsache selbst gegenüber dem Vertragspartner wegen Sachmängeln, verschuldensunabhängig!
6 Produkthaftung regelt die Haftung für Schäden, die durch das Inverkehrbringen einer mangelhaften Sache an dritten Rechtsgütern (Personen, Sachen, Vermögen) entstehen. Es muss kein Vertragsverhältnis bestehen. Die Produkthaftung erfasst nicht die Haftung für das fehlerhafte Produkt selbst, sondern für aus diesem Minderwert entstandene Folgeschäden. Der Hersteller hat die Verantwortung für die Fehlerfreiheit seiner Produkte und ist zum Ersatz von Schäden, die Folgen fehlerhafter Produkte sind, verpflichtet. Damit gilt das Prinzip der verschuldensunabhängigen Produkthaftung im privaten Bereich. Es muss vom Hersteller nachgewiesen werden, dass das Produkt nicht mangelbehaftet in Verkehr gebracht wurde
7 Fehlervermeidung Ein gut funktionierendes QMS ist ein Instrument zum Nachweis der erforderlichen Sorgfaltspflicht und zur Fehlervermeidung. Es dient der Verbesserung der Beweislage. Die Berücksichtigung relevanter Sicherheitsanforderungen kann im QMS erfolgen. Eine Darstellung von Sicherheitsanforderungen bezüglich Zusammenstellung, Verantwortlichkeiten und Abläufen erfolgt üblicherweise im Qualitätshandbuch. Ein QMS ermöglicht dem Unternehmen die Beschreibung, Verbesserung und Dokumentation des gesamten Produktentstehungsprozesses im Unternehmen; eine frühzeitige Fehlererkennung und vermeidung, um den Haftungsfall gar nicht erst entstehen zu lassen. Präventive Fehlervermeidung und Schadensverhütung sind wirksamer und kostengünstiger als nachträgliche Fehlerbehebungen und Schadensregulierungen.
8 Qualitätssicherungsvereinbarungen Unternehmen sind bestrebt, das Haftungsrisiko vorzuverlagern, um im Zuge der Beweislastumkehr den Haftungsausschlusstatbestand herzustellen, bei dessen Erfüllung als Ausnahme zu einer generellen Haftung nicht gehaftet wird. Funktionen von Qualitätssicherungsvereinbarungen sind: Präventivfunktion Rationalisierungsfunktion Perpetuierungsfunktion Haftungsverteilungsfunktion Schaffung der Voraussetzungen für sichere Fertigungsprozesse beim Zulieferer Kosten-Nutzen-optimale Verteilung und Abstimmung der einzelnen Qualitätssicherungsmaßnahmen, Vermeidung von Mehrarbeit Förderung der allgemeinen Qualitätsfähigkeit des Zulieferers Festlegung und Abgrenzung der Verantwortung und Haftungsrisiken von Abnehmer und Zulieferer
9 Gestaltung von Qualitätssicherungsvereinbarungen Es liegt generell Vertragsfreiheit zugrunde. Grenzen sind durch Folgendes gegeben: sie dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote verstossen ( 134 BGB) sie dürfen nicht den Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben unterlaufen BGB) sie dürfen nicht gegen die guten Sitten verstossen ( 138 BGB) Qualitätssicherungsvereinbarungen müssen stets Einzelvereinbarungen sein. Nur dann sind sie wirksam. Ansonsten gelten solche Vereinbarungen als allgemeine Geschäftsbedingungen und unterliegen dann den Anforderungen des AGB-Gesetzes. Nicht erfasst sind Haftungs- und Gewährleistungsvereinbarungen. Durch eine Qualitätssicherungsvereinbarung kann sich ein Endhersteller von der eigenen Produkthaftung ganz oder teilweise befreien, indem er das Haftungsrisiko zum Zulieferer verlagert. Qualitätssicherungsvereinbarungen können mit Freizeichnungsklauseln verbunden werden. Gemäß 381 HGB muss unter Kaufleuten der Empfänger die erhaltene Ware unverzüglich, d.h. ohne schuldhafteverzögerung prüfen.
10 Übungs-Aufgaben 1. Was ist der Sinn von Qualitätssicherungsvereinbarungen 2. Was versteht man unter Produkthaftung, was unter Gewährleistungshaftung
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