Schweißaufsicht kompakt online

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1 Schweißaufsicht kompakt online Praxishilfen zur rechtssicheren Dokumentation der Pflichten von Schweißaufsichtspersonen Bearbeitet von eingeben bitte 1. Auflage Onlineprodukt. ISBN Gewicht: 10 g Weitere Fachgebiete > Technik > Produktionstechnik > Fertigungstechnik schnell und portofrei erhältlich bei Die Online-Fachbuchhandlung beck-shop.de ist spezialisiert auf Fachbücher, insbesondere Recht, Steuern und Wirtschaft. Im Sortiment finden Sie alle Medien (Bücher, Zeitschriften, CDs, ebooks, etc.) aller Verlage. Ergänzt wird das Programm durch Services wie Neuerscheinungsdienst oder Zusammenstellungen von Büchern zu Sonderpreisen. Der Shop führt mehr als 8 Millionen Produkte.

2 Einführung Einführung Schweißarbeiten erfordern in hohem Maße Sorgfalt und besondere Fachkunde. Dies betrifft nicht nur den eigentlichen Herstellungsprozess, sondern gleichermaßen die gesamte Vorbereitung der Herstellung, insbesondere die Berechnung, Planung und Werkstoffauswahl. Hierbei auftretende Fehler führen in aller Regel zu Mängeln, in schwerwiegenden Fällen auch zu Unfällen mit Personenschäden. Die folgenden Ausführungen sollen einen Überblick über mögliche zivil- und strafrechtliche Konsequenzen geben. DIN EN ISO als zentrale Norm /0. Dabei wird der Schwerpunkt der Betrachtung auf die Schweißaufsicht und die Vorgaben der DIN EN ISO gelegt. Die Norm definiert als Schweißaufsicht eine Person, die verantwortlich und kompetent ist, die Schweißaufsicht durchzuführen. Aufgrund der Verantwortlichkeit für den ordnungsgemäßen Herstellungsprozess bestehen erhebliche Haftungsrisiken. Jeder Hersteller hat innerhalb seiner innerbetrieblichen Struktur und Organisation die Aufgabenbereiche und Befugnisse der Schweißaufsicht schriftlich niederzulegen und zu dokumentieren. Dabei müssen auch die Tätigkeitsbereiche mehrerer Schweißaufsichtspersonen klar voneinander abgegrenzt sein. Externe und interne Schweißaufsicht /0. Versicherungsschutz für externe Schweißaufsichtspersonen /0. Vertragliche Regelung sinnvoll /0. 1 Einführung Zu unterscheiden sind dabei grundsätzlich zwei Modelle: zum einen das im Betrieb des Herstellers als Arbeitnehmer angestellte Schweißaufsichtspersonal und zum anderen die externe Schweißaufsicht. Zwischen diesen Einsatzformen ergeben sich unterschiedliche Haftungskriterien. Insbesondere für die externe Schweißaufsicht ist daher ein adäquater Haftpflichtversicherungsschutz unerlässlich. Aus meinen bisherigen Erfahrungen gestaltet sich dies insbesondere für externe Schweißaufsichten problematisch, die nur in geringem Umfang, d.h. mit Umsätzen von wenigen Tausend oder Zehntausend Euro pro Jahr bedarfsweise oder nebenberuflich und zudem meist nur für einen Auftraggeber tätig werden. Im Regelfall werden Tätigkeiten in diesen geringen Umfängen von den Versicherungsgesellschaften nicht versichert. Hier bietet es sich an, die externe Schweißaufsicht in die Haftpflichtversicherung des Herstellers mit einzubinden. Hierfür ist eine entsprechende Vertragsgestaltung erforderlich, welche der Schweißaufsicht gegenüber dem Hersteller entsprechende Rechte auf Auskunft und Nachweis einräumt, um das tatsächliche Bestehen des Versicherungsschutzes, insbesondere die lau-

3 Einführung 1 fenden Beitragszahlungen, zu überprüfen. Kommt der Auftraggeber dem Auskunftsverlangen nicht nach oder ist der Versicherungsschutz erloschen, sind zugunsten der externen Schweißaufsicht Sonderkündigungsrechte vertraglich zu vereinbaren. Letztendlich ist hier die Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung dringend anzuraten. Werden Schweißarbeiten nicht ordnungsgemäß ausgeführt und kommt es hierdurch zu Vertragsverletzungen, Unfällen oder Schäden, so muss im Anschluss regelmäßig durch Gerichte und Strafverfolgungsbehörden die Verantwortlichkeit der handelnden Personen geklärt werden. Nicht selten müssen sich diese Institutionen und die beratenden Anwälte dann mit umfangreichen und schwierigen technischen Sachverhalten auseinandersetzen. Generell hohe Anforderungen an die Schweißaufsichtspersonen /0. Zur Beantwortung dieser Haftungsfragen wird regelmäßig unter Einschaltung von Sachverständigen die Einhaltung der einschlägigen Normen und der anerkannten Regeln der Technik geprüft. Auch andere Vorgaben, wie etwa Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, können hierfür herangezogen werden. Die DIN EN ISO enthält als zentrale Norm unter anderem Vorgaben für die Organisation, Koordination, Überwachung und Kontrolle der Schweißarbeiten im Unternehmen und stellt hohe Anforderungen an das Schweißaufsichtspersonal. Verstöße gegen diese Vorgaben bergen daher erhebliche Haftungsrisiken. Neben der unabdingbaren Kenntnis der anerkannten Regeln der Technik und dem Einhalten der Normvorgaben ist eine eingehende Projektplanung und -vorbereitung bedeutsam. Hiermit einher geht eine sorgfältige Vertragsgestaltung. Dazu folgendes Beispiel: Beispiel /0. Der Hersteller hat für ein konkretes Projekt eine externe Schweißaufsicht vertraglich gebunden. Dieser unterläuft aufgrund einfacher Fahrlässigkeit ein Fehler, weshalb das hergestellte Bauteil mangelhaft ist und dem Kunden ein Schaden entsteht. Der Kunde verklagt seinen Vertragspartner, den Hersteller, auf Schadensersatz und gewinnt den Prozess. Im anschließenden Prozess gegen die externe Schweißaufsicht will sich der Hersteller schadlos halten. Vergeblich, da im Vertrag die Haftung der externen Schweißaufsicht für einfache Fahrlässigkeit wirksam ausgeschlossen wurde! Dieses einfache Beispiel zeigt, wie vielfältig und komplex die gesamte Materie technisch und juristisch für die Beteiligten sein kann. Eine eingehende Vertragsprüfung und der Gleichlauf von Haftungsfragen zwischen mehreren Beteiligten sind unerlässlich. Häufig ist es ratsam, anwaltliche Beratung in An-

4 Einführung 1 5 spruch zu nehmen. Nachlässigkeiten und übertriebenes Kostenbewusstsein in einer frühen Projektphase können später teuer werden. Unterteilung in zivil- und strafrechtliche Haftung /0. Zivilrechtsstreit 0.0 0/0. Eine Verfahrenshoheit im Strafrecht /0. Die haftungsrelevanten Zusammenhänge sollen anhand der nachfolgenden Ausführungen verdeutlicht werden. Zunächst ist zwischen der zivilrechtlichen Haftung und der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bzw. den Ordnungswidrigkeiten zu unterscheiden. Auseinandersetzung im zivilrechtlichen Bereich erfordert stets die Initiative einer Partei. Dies kann z.b. der von einer mangelhaften Leistung betroffene Vertragspartner sein oder ein unbeteiligter Dritter, der einen Schaden erlitten hat. Die Parteien eines Zivilrechtsstreits entscheiden selbst über das, was sie in den Prozess einbringen und was nicht. Allein auf dieser Grundlage entscheidet das damit befasste Gericht. Streitgegenstand sind regelmäßig Leistungsklagen, d.h., von der Gegenseite wird ein Tun oder Unterlassen gefordert, z.b. Zahlung eines Geldbetrags, Herausgabe einer Sache, Unterlassen der Inanspruchnahme einer Bürgschaft usw. Im Strafrecht liegt die Verfahrenshoheit bei den Strafverfolgungsorganen, d.h. bei Polizei, Staatsanwalt und Strafgerichten. Die Einflussnahme des Geschädigten auf das jeweilige Verfahren ist daher sehr begrenzt. Die ermittelnden Stellen werden dabei, je nach Art und Schwere des Delikts, auf Antrag oder von Amts wegen tätig. Als Rechtsfolge ist die jeweils gesetzlich vorgesehene Strafe (Freiheitsstrafe, Geldstrafe) vorgesehen. Der Geschädigte hat aus diesen Verfahren somit keinen eigenen unmittelbaren materiellen Vorteil. Diese Grundsätze gelten ebenso für Ordnungswidrigkeiten, nur dass die Rechtsfolge weniger einschneidend ist.

5 Stichwortverzeichnis 107 Stichwortverzeichnis A Anforderungen Prüfung...8 B Baugefährdung...98 Bedenkenanmeldung...77, 83 Berechnungen...16 Beurteilung von Schadensfällen...41 D DIN-Normen...41 Geltungsrang in Rechtsprechung...41 Dokumentation...69 E Einrichtungen...15 F Fahrlässige Körperverletzung...97 fahrlässige Tötung...97 Fahrlässigkeit...49 Fehlergruppen...63 Fertigungsplanung...15, 17 H Haftpflichtversicherung...3 Haftpflichtversicherungsschutz...3 Haftung aus Delikt...56 aus Vertrag...45 der betriebsinternen Schweißaufsicht...47 der externen Schweißaufsicht...52 für Ordnungswidrigkeiten...97 für Sachmängel...52 für Straftaten...97 nach Produkthaftungsgesetz...61 zivil- und strafrechtliche...5 zivilrechtliche...45 Haftungsverteilung...80 Hinweispflichten...73 K Kennzeichnung...39 Konstruktionsprüfung...10 Korrekturmaßnahmen...36 L Leistungserklärung M Musterschreiben...83, 89 Mustervorlagen...83 N Normabweichung...94 Normen Abweichungen...43 Geltungsrang in Rechtsprechung...41 O Ordnungswidrigkeiten...99 P Plandokument...16 Planungsprozess...16 Planungsschritte...7 Planungsunterlagen...16 Projektanforderungen...8 Projektvoraussetzungen...8 Prüfung Projektanforderungen...8 Prüfungspflichten...73 Q Qualitätsberichte...39 R Rechtsprechung...41 Regeln der Technik...41 Geltungsrang in Rechtsprechung...41 Rückverfolgbarkeit...39

6 108 Stichwortverzeichnis S Schadensersatzansprüche...69 Schweißanweisungen...17, 21 Schweißaufsicht, Schweißaufsichtsperson Anforderungen...4 Aufgaben...7 Definition...3 externe...3, 47, 52 interne...3, 47, 81 Maßnahmenkatalog...7 Schweißnahtprüfpläne...17 Schweißtechnisches Personal...15 Schweißzusätze...23 Straftaten...97 U Überwachung und Prüfung nach dem Schweißen...32 vor dem Schweißen...27 während des Schweißens Untervergabe V Verkehrssicherungspflichten Vertragsgestaltung Vertragsinhalt Vertragsüberprüfung Vorsatz W Wareneinkauf Werkstattplanung Werkstoffe Z Zeichnungsprüfung Zivilrechtliche Haftung... 45

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