TK-Tag Hessen 2011: Qualität, Wettbewerb und Investition im Netz der nächsten Generation TK-Regulierung im Netzpuzzle
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- Tomas Becke
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1 TK-Tag Hessen 2011: Qualität, Wettbewerb und Investition im Netz der nächsten Generation TK-Regulierung im Netzpuzzle Synergieeffekte durch gemeinsame Infrastrukturnutzung? Die Perspektive der einzelnen Marktbeteiligten Wiesbaden, den 1. September 2011
2 Agenda 1. Die Perspektive des Endkunden 2. Die Perspektive des Investors in die Telekommunikationsinfrastruktur 3. Die Perspektive des Versorgungsunternehmens 4. Zusammenfassung & Handlungsempfehlung 2
3 1. Die Perspektive des Endkunden Mitverlegungen + Zugang zur Dark Fiber führen zum Wettbewerb der Infrastrukturen ( Überbauszenario ) 3 Flächendeckender Breitbandinternetzugang von 50 Mbit/s und mehr im Up- + Downstream ENDKUNDEN- INTERESSE 2 Anbietervielfalt 1 Dienstevielfalt Zur Wahrung der Endkundeninteressen ist ein Infrastrukturwettbewerb auf der passiven Ebene nicht erforderlich; Open Access-Modelle auf Betreiberebene reichen hierzu vollständig aus. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des zunehmenden intermodalen Wettbewerbs (Substitution Festnetz durch Mobilfunk): Hierdurch ist gewährleistet, dass es nach wie vor Infrastrukturwettbewerb gibt. 3
4 2. Die Perspektive des Investors in die Telekommunikationsinfrastruktur (1): Erfahrungsbericht aus der Umsetzungspraxis Die wirtschaftliche Bedeutung & Potenziale der Synergieeffekte von Mitverlegungen werden überschätzt Im Bereich des verdichteten Wohnens werden in Business Cases Kostenvorteile von bis zu 25% + im ländlichen Raum bis zu 50% angenommen. Erhebl. operative Herausforderungen bei der Realisierung von Synergiepotenzialen : Netz Netz Generelles Zugangsnetz Bsp: Operative Herausforderung beim Heben von Synergiepotenzialen zwischen verschiedenen Sparten: Im Bereich von Gas + Wasser wird i.d.r. in der Straße verlegt mit einer 80cm-Deckung (Grabenprofil 60cm x 1,20m), während im Telekommunikationsbereich gemäß ZTV im Gehweg mit einer Deckung von 50cm operiert wird und einem Grabenprofil von 30cm x 60cm. Das Heben von Synergiepotenzialen ist im Bereich des verdichteten Wohnens häufig genauso aufwendig wie die vollständige Neuerschließung, so dass die Synergiepotenziale faktisch oft gegen Null tendieren Sinnvoll ist Mitverlegung nur, wenn diese auf Basis einer vorherigen diesbzgl. Grobplanung erfolgt Im Fall der Erneuerung von Hausanschlüssen ist eine Mitverlegung vom Haus zum Gehweg immer sinnvoll 4
5 2. Die Perspektive des Investors in die Telekommunikationsinfrastruktur (2): Erfahrungsbericht aus der Umsetzungspraxis Die wirtschaftliche Bedeutung & Potenziale der Synergieeffekte von Mitverlegungen werden überschätzt Transportnetz Synergiepotenziale sind deutlich höher als im Bereich des Zugangsnetzes Aber: Vorherige Abstimmung bzgl. Kostenteilung + Projektsteuerung erforderlich (wenn Ausschreibung diesbzgl. Mehraufwand nicht berücksichtigt, führt das zu teuren Nachträgen) Inhausinfrastruktur Aufgrund der Fragmentierung der Netzebenen unterschiedliche Eigentümer der Infrastruktur bis zum Endkunden: Inhausverkabelung in der Hand der WoWi + von Privateigentümern Keine Durchgängigkeit der Verantwortung für das passive Netz bis zum Endkunden Erschwert Umsetzung von ohnehin komplexen Betreibermodellen Aus operativer Sicht vereinfacht die durchgängige Verantwortung eines Betreibers für die passive + aktive Infrastruktur bis zum Endkunden die Umsetzung erheblich 5
6 2. Die Perspektive des Investors in die Telekommunikationsinfrastruktur (3): Betriebswirtschaftliche Bewertung 1 Vorteile Kurzfristige Senkung der Investitionskosten (bzw. im Falle der Dark Fiber-Vermietung gesicherter Cash Flow) Im Idealfall schnellere Ausbaugeschwindigkeit 2 Nachteile Errichtung einer Wettbewerbsinfrastruktur mit derselben Wertschöpfungstiefe (sog. Überbauszenario) Sowohl im ländl. Raum als auch im Bereich des verdichteten Wohnens wird die ohnehin anspruchsvolle profitable Umsetzung des Business Cases noch schwieriger Wettbewerber selbst fällt dann aber als nach Nachfrager eines Vorleistungsproduktes (z.b. BSA) weg + schöpft auch andere Kunden ab Birgt die Gefahr, dass es zu keinem flächendeckenden Ausbau kommt, weil die Wirtschaftlichkeit für keinen mehr gegeben ist; das Nebeneinander mehrerer Infrastrukturen ist wirtschaftlich nicht sinnvoll Aus der Sicht des Infrastrukturerrichters überwiegen die Nachteile 6
7 3. Die Mitverlegung aus der Perspektive des Versorgungsunternehmens (1): Ausgangslage Kostenanerkennung von Leerrohr- + Glasfaserkabelverlegung beim Ausbau von Energienetzen durch die BNetzA Voraussetzungen: Es darf keine parallele Infrastruktur entstehen. Künftige Erlösabschöpfung, d.h. künftige Erträge müssen dem in Vorleistung getretenen Netznutzer im Falle eines Vermarktungserfolges kostenmindernd zugute kommen. Dies gilt auch für bereits vom Netznutzer getragenen Kosten aus der Vergangenheit. Anschließende Vermarktung muss diskriminierungsfrei und transparent erfolgen. Pragmatisches Vorgehen zur Förderung des Breitbandausbaus Durch einen Leitfaden der BNetzA sollen die Voraussetzungen konkretisiert und möglichst ein bundeseinheitlicher Ansatz gefunden werden. 7
8 3. Die Mitverlegung aus der Perspektive des Versorgungsunternehmens (2): Die aktuelle Marktsituation Verhaltene Reaktion der Versorger, als neue Generation Infrastrukturerrichter tätig zu werden, trotz Fotojahr der Regulierung im Strombereich: Modalitäten der Kostenanrechnung sind noch zu vage ( Einzelfallentscheidung ) Aktuelle Regelungen zu Smart Metering etc. im EnWG etablieren Verpflichtungen, deren betriebswirtschaftlich sinnvolle Umsetzung sehr anspruchsvoll ist Investitionsanreiz durch Kostenanrechnung gering Appell an die BNetzA: Schaffung von Investitions- & Planungssicherheit Schnelle Veröffentlichung des angekündigten Leitfadens, um Modalitäten einer nachhaltigen Kostenanerkennung und auch der nachfolgenden Erlösabschöpfung berechenbar zu machen Schaffung von Planungssicherheit im Bereich Smart Metering/Home + Grid durch Definition von Standards etc. 8
9 4. Zusammenfassung & Handlungsempfehlung Zusammenfassung Zur Gewährleistung einer flächendeckenden Breitbandversorgung trägt aktuell eine Verpflichtung zur Mitverlegung bzw. der Zugangsgewährung zur passiven Infrastruktur nicht erkennbar bei. Zur Wahrung von Anbieter- + Dienstevielfalt ist sie ebenfalls nicht erforderlich: Diese können durch Open Access-Modelle auf der Betreiberebene gewahrt werden. Neben BSA sollten auch andere Vorleistungsprodukte angeboten werden, um die Anbietervielfalt zu stimulieren. Anreize zu Investitionen in Breitbandnetze werden konterkariert und gefährden möglicherweise sogar den Breitbandausbau. Handlungsempfehlung Keine regulatorische Verpflichtung, sondern Kooperation auf freiwilliger Basis! Entspricht im Übrigen auch der generellen Positionierung der EU-Kommission, in Greenfield- Märkten nicht mit regulatorischer Intervention zu agieren, sondern zunächst auf die wettbewerbskonforme Entwicklung des Marktes zu vertrauen. 9
10 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 10
11 Dr. Beate Rickert, LL.M. (Edinburgh) KPR CAPITAL GMBH Hamburger Allee D Frankfurt am Main T +49(0) F +49(0) M beate.rickert@kpr-capital.com
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