Herzlich willkommen. 2. Seniorenpolitische Fachtagung. Pflegestärkungsgesetz II Was lange währt, wird wirklich gut? Praxisreport
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- Ulrich Ritter
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1 Herzlich willkommen 2. Seniorenpolitische Fachtagung Berlin, 8. Oktober 2015 Pflegestärkungsgesetz II Was lange währt, wird wirklich gut? Praxisreport Dr. med. Renate Richter
2 MEDICPROOF Der Spezialist für Pflegegutachten über Aufträge/Jahr über Begutachtungen/Jahr bundesweites Einsatzgebiet objektiv, unabhängig, neutral mehr als freiberuflich tätige Gutachter über 70 Mitarbeiter in Kölner Zentrale < 0,1 % Beschwerden 2
3 Pflegebedürftigkeit bedeutet bislang körperliche, geistige oder seelische Krankheit oder Behinderung Dauerhaftigkeit in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen Art und Schwere eines Krankheitsbildes zählt nicht resultierender Hilfebedarf bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens Was wird an Pflege erbracht? Diskussionen über Minutenpflege und Frequenzen vor Ort! 3
4 Pflegebedürftigkeit bedeutet demnächst Krankheit oder andere gesundheitliche Probleme Dauerhaftigkeit auf pflegerische Hilfe angewiesen Orientierung allein an Funktionseinschränkungen und Ressourcen unerheblich, ob jeweilige Aktivität anfällt, Häufigkeit, Zeitbedarf, Erschwernisfaktoren, konkrete Wohnumfeldbedingungen Wie selbstständig ist die Person? Darstellung des positiven/negativen Leistungsbilds! 4
5 Unterschiede am Beispiel Modul Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs Jetziges Assessment: Ermittlung des Aufwands für die Pflegeperson (Minutenpflege): überwiegend unselbständig kann einen höheren Aufwand nach sich ziehen als unselbständig NBA: Feststellung des Grades der Selbständigkeit des Versicherten: unselbständig stellt die höchste Einschränkung der Selbständigkeit dar, also eine höhere Einschränkung als überwiegend unselbstständig 5
6 Unterschiede und Ähnlichkeiten am Beispiel Modul 1 Jetziges Assessment: NBA: X 6
7 Unterschiede am Beispiel der Module 2/3 Jetziges Assessment: Screening und inhaltlich sowie leistungsrechtlich separates Assessment zur Feststellung von Personen mit (mindestens) erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz NBA: Einschätzung von kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten bzw. Erfassung von Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen im Rahmen der Pflegegradermittlung 7
8 Wiedererkennungswert am Beispiel Modul 4? Jetziges Assessment: NBA: 8
9 Neu: Modul 5 krankheits- und therapiebedingte Anforderungen und Belastungen bislang als Pflege empfunden, aber nicht berücksichtigungsfähig gewesen 9
10 Neu: Modul 6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Versicherte fühlen sich abgeholt! Hohe Akzeptanz zu erwarten! 10
11 Bisher: 3 Pflegestufen Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3 Definition erheblich Pflegebedürftig schwerpflegebedürftig schwerstpflegebedürftig Hilfebedarf mindestens 1 x täglich bei wenigstens zwei Verrichtungen und zusätzlich mehrmals wöchentlich hauswirtschaftliche Hilfe mindestens 3 x täglich zu verschiedenen Tageszeiten und zusätzlich mehrmals wöchentlich hauswirtschaftliche Hilfe rund um die Uhr (auch nachts = zwischen 22:00 Uhr und 6:00 und zusätzlich mehrmals wöchentlich hauswirtschaftliche Hilfe Pflegeaufwand Grundpflege 46 min Gesamt 90 min Grundpflege 120 min Gesamt 180 min Grundpflege 240 min Gesamt 300 min 11
12 Demnächst: 5 Pflegegrade Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Definition geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung Schwellenwert 12,5 bis < bis < 47,5 47,5 bis < bis < bis
13 Was dürfen wir erwarten? Neue Begutachtungsphilosophie Umdenken für Gutachter, aber auch für alle anderen Akteure Einfacheres Leistungsrecht pauschale Leistungen pro Pflegegrad Gleichbehandlung von somatisch und an Demenz erkrankten Versicherten Berücksichtigung von Anforderungen, die bislang unberücksichtigt blieben Beibehaltung des Aufbaus des Gutachtens, gute Lesbarkeit, transparente Ergebnisvermittlung 13
14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dr. Renate Richter Ärztin für Innere Medizin/Sozialmedizin Abteilungsleitung Sozialmedizin MEDICPROOF GmbH Gustav-Heinemann-Ufer 74 A Köln renate.richter@medicproof.de MEDICPROOF GmbH Gustav-Heinemann-Ufer 74 A Köln Fotos und Abbildungen dürfen nur mit Genehmigung der MEDICPROOF GmbH verwendet werden
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