Stadt Reutlingen Landkreis Reutlingen

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1 Stadt Reutlingen Landkreis Reutlingen Bebauungsplan Hotel Achalm Umweltbericht mit integrierter - Grünordnungsplanung, - Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, - artenschutzrechtlicher Relevanzprüfung und - FFH-Vorprüfung Anlage zur Begründung des Bebauungsplans Proj. Nr Waltraud Pustal Landschaftsökologie und Planung Freie Landschaftsarchitektin BVDL/SRL/IngK BW LandschaftsArchitekten-Biologen-Stadtplaner Hohe Straße 9/1, Pfullingen Fon: / Fax: / Waltraud.Pustal@t-online.de AUFBAU, GLIEDERUNG, SYMBOLE BY WALTRAUD PUSTAL

2 Stadt Reutlingen: B-Plan Hotel Achalm Umweltbericht mit GOP: E-A-Bilanz S. 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 EINFÜHRUNG Anlass und Zielsetzung Anhörungen nach 3 und 4 BauGB Rechtliche Grundlagen Methodik dieses Umweltberichts Übergeordnete Planungen, Fachliche Vorgaben Gesetze Rechtsverordnungen und Normen Fachplanungen/Gutachten/Sonstige Inhaltliche Vorgaben der Fachplanungen Kurzbeschreibung von Plangebiet und Vorhaben Daten zum überplanten Gebiet Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten Fachziele des Natur- und Umweltschutzes 11 2 KONFLIKTANALYSE (ÖKOLOGISCHE WIRKUNGSANALYSE) Beschreibung voraussichtlich erheblicher Umweltauswirkungen Bestandsaufnahme und Bewertung Naturräumliche Situation Ökologischer Steckbrief Konfliktanalyse Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern im Plangebiet 19 3 FFH-VORPRÜFUNG UND ARTENSCHUTZRECHTLICHE RELEVANZPRÜFUNG FFH-Vorprüfung Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung Anlass Methodik Bewertung der örtlichen Situation 21 4 EINGRIFFS-AUSGLEICHS-BILANZ Ermittlung des Kompensationsbedarfs: Methode Ermittlung des Kompensationsbedarfs: Schutzgüter Festlegung der Ausgleichsmaßnahmen 28 5 PROGNOSE ÜBER DIE ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDS BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG UND BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Prognose bei Durchführung der Planung 33 6 GEPLANTE MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG DER ERHEBLICHEN AUSWIRKUNGEN DER DURCHFÜHRUNG DES PLANS AUF DIE UMWELT 34 7 SCHWIERIGKEITEN BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG DER AUFGABEN DES UMWELTBERICHTS 34 8 ZUSAMMENFASSUNG UND BEGRÜNDUNG 35 9 TEXTTEIL PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN UND HINWEISE Rechtsgrundlagen Begründung Schriftliche Festsetzungen Hinweise Anlage 1: Zugeordnete Maßnahmen 40

3 Stadt Reutlingen: B-Plan Hotel Achalm Umweltbericht mit GOP: E-A-Bilanz S LITERATUR UND QUELLEN 41 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1.1: Lage des Plangebiets und Schutzgebiete 9 Abbildung 1.2: Bebauungsplan Hotel Achalm (STADT REUTLINGEN, ) 10 Abbildung 2.1: Luftbild und Schutzgebiete 14 Abbildung 2.2: Biotop- und Nutzungsstrukturen im Plangebiet 15 Abbildung 9.1: Übersichtsplan der planexternen Ausgleichsmaßnahmen westlich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 40 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1.1: Fachziele/Planungsempfehlungen 11 Tabelle 4.1: Ermittlung Kompensationsbedarf Schutzgut Boden 26 Tabelle 4.2: Ermittlung Kompensationsbedarf Schutzgut Pflanzen und Tiere 27 Tabelle 4.3: Ermittlung Kompensationsumfang planexterner Ausgleichsmaßnahmen (A) 30 Tabelle 4.4: Vermeidungs-/Minderungs- (M) und Ausgleichsmaßnahmen (A) 30 Tabelle 4.5: Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz 32 ANHANG 1 Natura 2000-Vorprüfung (Formblatt der LUBW)

4 Stadt Reutlingen: B-Plan Hotel Achalm Umweltbericht mit GOP: E-A-Bilanz S. 4 1 Einführung 1.1 Anlass und Zielsetzung Die Aufstellung des Bebauungsplans für das Sondergebiet (SO) Hotel Achalm macht die Erstellung eines Umweltberichtes nach BauGB erforderlich. Die nach Anlage 1 Pkt UVPG erforderliche Vorprüfung des Einzelfalls ist über die Umweltprüfung nach 2a BauGB mit abgearbeitet. Grundlage dafür sind die Erhebungen zur Umweltsituation und die durch die Planung absehbaren Auswirkungen. Dieser Umweltbericht integriert die Grünordnungsplanung, die Erarbeitung einer Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung nach 1a Abs. 3 Satz 1 BauGB und die Ausarbeitung von planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen grünordnerischen Textfestsetzungen nach 9 BauGB. Eine artenschutzrechtliche Relevanzprüfung und FFH-Vorprüfung sind integriert. Das Restaurant Achalm wurde anstelle der seit 1959 bestehenden Höhengaststätte wieder aufgebaut. Das Hotel Achalm wurde 1973 an gleicher Stelle wie der ursprünglich bestehende Viehstall erstellt. Der Schafstall wurde 1989 zur gastronomischen Einrichtung mit Veranstaltungsräumen umgebaut. Das bestehende Restaurant soll modernisiert werden und das Hotel soll durch einen Neubau ersetzt werden (eine Sanierung ist nicht möglich). Die Aufstellung eines Bebauungsplans wird dafür erforderlich. Der Flächennutzungsplan wird parallel geändert. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet bisher als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die Entscheidung über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens wurde in der Gemeinderatsitzung am getroffen. Das Plangebiet wird in diesem Umweltbericht detailliert analysiert und bewertet sowie hinsichtlich der geplanten Bebauung beurteilt. Der Ausgleichsbedarf bemisst sich nach der ökologischen Wertigkeit, dem Umfang der Eingriffsflächen und der Schwere der Beeinträchtigungen. Im Umweltbericht werden Maßnahmen beschrieben, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, vermindert oder, soweit erforderlich und möglich, ausgeglichen werden können. Ferner erfolgen, entsprechend den Anforderungen des BauGB, Prognosen über Veränderungen der Umwelt mit und ohne das Vorhaben, Aussagen zur Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten sowie die Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen. 1.2 Anhörungen nach 3 und 4 BauGB Im Rahmen der Beteilung der Öffentlichkeit gemäß 3 BauGB und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß 4 BauGB wird über alle relevanten Aspekte der Umwelt im Bereich des Plangebiets durch die Umweltprüfungsunterlagen (Umweltbericht) informiert. Die Ergebnisse werden im Verfahren behandelt und eingearbeitet. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit fand vom bis statt. Am wurde ein Behördentermin (Scoping) durchgeführt. Grundsätzliche Bedenken bestanden keine. Von Seiten des REGIERUNGSPRÄSI-

5 Stadt Reutlingen: B-Plan Hotel Achalm Umweltbericht mit GOP: E-A-Bilanz S. 5 DIUMS TÜBINGEN, Ref. 26 Denkmalpflege (2011b) wurde darauf hingewiesen, dass das Plangebiet in einer sensiblen Umgebung liegt und dass Oberbodenabträge der archäologischen Begleitung bedürfen. Das REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG, LGRB (2011), weist auf die schwierige geologische Situation hin. Es wird empfohlen aufgrund der Rutschgefährdung im Bereich der Achalm auf Oberflächenwasserversickerung zu verzichten. Im Rahmen des Behördentermins am weist das Regierungspräsidium Tübingen, Ref. 21 Raumordnung, darauf hin (STADT REUTLINGEN 2011), dass der Geltungsbereich auf die für die Bebauung notwendige Fläche zu reduzieren ist und die Fläche möglichst unter einem Hektar betragen soll. Am fand ein Termin mit Bauherren, Stadt Reutlingen und dem Forst statt, um das Thema Waldabstand bezüglich des östlich angrenzenden Gehölzbestandes zu klären. Im Ergebnis stellt die Forstbehörde fest, dass es sich dabei nicht um Wald im Sinne der LWaldG handelt, sondern um eine Sukzessionsfläche. Einzelne Bäume, welche aus Sicht der Forstbehörde entnommen werden sollten, werden festgelegt. Dabei handelt es sich nicht um so genannte Habitatbäume. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom bis zum werden vom Landratsamt Reutlingen, Untere Naturschutzbehörde Änderungen und Ergänzungen zum Artenschutz gefordert, sowie ergänzende Planungen zur geplanten Ausgleichsmaßnahme A 3 Aufwertung der Wiese. Im endgültigen Abstimmungsgespräch mit dem LRA, UNB, dem Umweltschutzbeauftragtem der Stadt Reutlingen und der Planerin am wurde festgelegt, dass anstelle der Maßnahme A 3 eine ergänzende Obstbaumpflanzung erfolgt (vgl. Kap. 4.3), und dass bezüglich der potenziellen Hirschkäferpopulation ein 2-jähriges Monitoring erfolgen soll. 1.3 Rechtliche Grundlagen Gemäß 2 Abs. 4 BauGB ist bei der Aufstellung eines Bauleitplans eine Umweltprüfung durchzuführen. In dieser werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen für die Belange des Umweltschutzes nach 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a BauGB ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung des Bauleitplans. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen. Liegen Landschaftspläne vor, sind deren Bestandsaufnahmen und Bewertungen gemäß 2 Abs. 4 BauGB in der Umweltprüfung heranzuziehen. Der Umweltbericht gibt den Planungsprozess wider. 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG v ) enthält Bestimmungen zur Grünordnungsplanung. Ferner sind die Regelungen zum Artenschutz des 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG v )) zu beachten. Eine artenschutzrechtliche Relevanzprüfung ist in den Umweltbericht integriert (Kapitel 3.2).

6 Stadt Reutlingen: B-Plan Hotel Achalm Umweltbericht mit GOP: E-A-Bilanz S Methodik dieses Umweltberichts Der Umweltbericht umfasst nach 2 a BauGB und der Anlage zu 2 Abs. 4 und 2 a) folgende Inhalte: Kurzdarstellung von Inhalt, wichtigsten Zielen, Beschreibung der Festsetzungen des Plans mit Angaben über Standort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben, Kurzdarstellung umweltrelevanter gesetzlicher und planerischer Vorgaben für das Plangebiet und wie diese bei der Ausweisung berücksichtigt werden, Beschreibung u. Bewertung der vorauss. erheblichen Umweltauswirkungen der Planung, Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, Umweltmerkmale der Gebiete die voraussichtlich erheblich beeinträchtigt werden, Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung. Die Ermittlung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und zeitgemäßen Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans verlangt werden kann. Prüfung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen und Beschreibung der angewandten Methodik, einschließlich Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung erforderlicher Informationen, geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Plans auf die Umwelt. Eine allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben. Eine artenschutzrechtliche Relevanzprüfung und FFH-Vorprüfung sind integriert. GOP und Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz sind integriert. 1.5 Übergeordnete Planungen, Fachliche Vorgaben Gesetze Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1509) Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 148) Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft (Naturschutzgesetz Baden-Württemberg NatSchG) vom (GBl. vom , S.745, ber. GBl. 2006, S.319), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GBl. S. 809) Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz am (BGBl. IS.212) Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GBl. S. 219), zuletzt geändert durch Verordnung vom (GBl.. 65) Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz BBodSchG) vom (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert durch Gesetz am (BGBl. I S.212)

7 Stadt Reutlingen: B-Plan Hotel Achalm Umweltbericht mit GOP: E-A-Bilanz S. 7 Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz LBodSchAG) in der Fassung vom (GBl. vom , Nr. 17), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GBl. S. 808) Rechtsverordnungen und Normen Richtlinie des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen FFH-Richtlinie (92/43/EWG) vom Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser vom (GBl. S. 157), zuletzt geändert durch Artikel 127 der Verordnung vom (GBl. S. 252) Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung BArtSchV) in der Fassung vom (BGBl. I S. 258, berichtigt S. 896), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 2524) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGbl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 466) LÄNDERAUSSCHUSS FÜR IMMISSIONSSCHUTZ (2000): Hinweise zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen (Licht-Leitlinie) Fachplanungen/Gutachten/Sonstige Regionalplan (REGIONALVERBAND NECKAR-ALB 1993) Flächennutzungsplan Nachbarschaftsverband Reutlingen-Tübingen 1993 Landschaftsplan 1997 (NACHBARSCHAFTSVERBAND REUTLINGEN-TÜBINGEN) Bebauungsplan (STADT REUTLINGEN 2012) Lageplan (BARAL 2012) Vorentwurf Hotel Achalm (HARTMAIER + PARTNER 2012) Mähwiesenkartierung (REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN 2007) Digitale Bodenbewertung (REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG, LANDESAMT FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE U. BERGBAU 2007) Inhaltliche Vorgaben der Fachplanungen Regionalplan 1993: Das Plangebiet liegt innerhalb eines Regionalen Grünzugs und eines schutzbedürftigen Bereichs für Naturschutz und Landschaftspflege. Die Vorgaben der Regionalplanung (vgl. auch Kap. 1.2) werden berücksichtigt. 1.6 Kurzbeschreibung von Plangebiet und Vorhaben Plangebiet Das Plangebiet liegt auf der südwestlichen Seite der Achalm, dem Reutlinger Hausberg, auf dessen Gipfel sich die Burgruine Achalm mit Aussichtsturm auf 707,1 m ünn befindet. Der Berg ist äußerst beliebtes Ausflugsziel. Restaurant und Hotel befinden sich auf halber Höhe auf 540 m ünn (zum Vergleich: die Stadtmitte Reutlingen liegt auf rund 350 m ü NN). Die Entfernung zwischen Plangebiet und Berggipfel beträgt ca. 500 m. Im Osten grenzen das Landschaftsschutzgebiet Achalm und das FFH-Gebiet Nr Mittleres Albvorland bei Reutlingen direkt an das Plangebiet an. Das bestehende Restaurant liegt innerhalb der Grenze des Landschaftsschutzgebiets.

8 Stadt Reutlingen: B-Plan Hotel Achalm Umweltbericht mit GOP: E-A-Bilanz S. 8 Bauphase Es ist geplant, das eingeschossige Gebäude zwischen Schafstall und Hotel im zeitigen Frühjahr 2012 abzureißen. Der Abriss des Hotels soll ab August 2012 erfolgen. Daran schließt sich dann die circa 19 bis 24-monatige Bauphase an. Die Verkehrsbelastung während der Bauphase ist auf diesen Zeitraum begrenzt, wobei die Hauptbelastung im ersten Jahr liegen wird. Die Durchgängigkeit für Fußgänger wird während der gesamten Bauphase sicher gestellt. Anlage und Betrieb Die Größe des Plangebiets umfasst insgesamt ca. 0,99 ha. Das Plangebiet ist von Wiesen/Streuobstwiesen umgeben, die im wesentlichen von Schafen beweidet werden. Im Osten grenzt ein durch Sukzession entstandener Gehölzbestand aus Bäumen und Sträuchern an. Der Entwurf der Architekten vom Februar 2012 sieht einen diagonal gestellten, viergeschossigen Hotelneubau mit Flachdach vor. Im Hanggeschoss (unterhalb der heutigen Parkplatzebene) ist neben den Hotelzimmern eine zweigeschossige Tiefgarage untergebracht. Die Fassadengestaltung orientiert sich an naturfarbenen Tönen um den Bau möglichst zurückhaltend in die Landschaft einzubinden und korrespondiert in Art, Material und Farbe mit dem bestehenden Restaurantgebäude und dem Schafstall. Für das Restaurant sind keine baulichen Veränderungen vorgesehen, es wird der heutige Bestand planungsrechtlich gesichert. Das Plangebiet wird von Norden über die bestehende Achalmer Straße erschlossen. Eine Verbreiterung der Straße ist nicht vorgesehen. Zur Entlastung des Begegnungsverkehrs LKW PKW werden zusätzliche Ausweichbuchten erstellt. Das bestehende Hotel hatte ca. 100 Betten. Die Neuplanung geht von ca. 190 Betten aus. Da die meisten Gäste nach Großveranstaltungen bislang die Heimreise antreten mussten da nicht genügend Übernachtsmöglichkeiten vorhanden waren gehen die Betreiber nach Fertigstellung des Neubaus von einer Reduzierung des Nachtverkehrs bei Veranstaltungsende aus. Die Gäste können zukünftig aufgrund der höheren Bettenanzahl auf der Achalm übernachten. Der An- und Abreise Verkehr wird sich über den Tag verteilen..

9 Stadt Reutlingen: B-Plan Hotel Achalm Umweltbericht mit GOP: E-A-Bilanz S. 9 Abbildung 1.1: Lage des Plangebiets und Schutzgebiete 1.7 Daten zum überplanten Gebiet Größe des Geltungsbereichs: Circa 0,99 ha Art der baulichen Nutzung: Sondergebiet Nettobauland: GRZ 0,45, max. GRZ = 0,9 => 90 % der überbaubaren Fläche = 0,891 ha Verkehrsflächen: --- Bestehende Versiegelungen: Parkplatz, Zufahrt, Gebäude: ca. 0,592 ha Nettoneuversiegelung: Ca. 0,299 ha Erschließung: Über Achalmer Straße Hotelneubau: Flachdach mit Dachbegrünung Nutzung erneuerbarer Energien: Auf den Dächern sind Photovoltaik- und Solaranlagen möglich Niederschlagswasserbewirtschaftung: Naturverträgliches Niederschlagswasserregime: abflussmindernde Maßnahmen sind vorzusehen Grundwasserschutz: Keine Verwendung unbeschichteter Dachdeckungen aus Metall Ausgleichsmaßnahmen: Planinterne und -externe Maßnahmen (Intern: Dachbegrünung, Pflanzungen; extern: Pflanzungen, Verbesserung der Wiesenbewirtschaftung, Revitalisierung alter Obstbäume, Nistkästen für Fledermäuse) Betroffene Biotopstrukturen: Versiegelung, Garten, Gebüsch Biotopschutz: Umweltfreundliche Beleuchtung

10 Stadt Reutlingen: B-Plan Hotel Achalm Umweltbericht mit GOP: E-A-Bilanz S Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten Angaben der in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind (Anlage 1 BauGB zu 2 Abs. 4 2a und 4c): Flächenalternativen Das Restaurant Achalm wurde anstelle der seit 1959 bestehenden Höhengaststätte wieder aufgebaut. Das Hotel Achalm wurde 1973 an gleicher Stelle wie der ursprünglich bestehende Viehstall erstellt. Der Schafstall wurde 1989 zur gastronomischen Einrichtung mit Veranstaltungsräumen umgebaut. Das bestehende Restaurant soll modernisiert werden und das Hotel soll durch einen Neubau ersetzt werden (eine Sanierung ist nicht möglich). Flächenalternativen sind daher nicht sinnvoll. Alternativen planerischer Festsetzungsmöglichkeiten Die Festsetzungen im Bebauungsplan werden durch die Planer und die Stadtverwaltung einer intensiven sachlichen Prüfung unterzogen. Das Ergebnis strebt nach optimaler Ausnutzung des Gebiets unter Berücksichtigung einer am aktuellen Bedarf orientierten Planung und Erschließung sowie unter Berücksichtigung der Ziele eines schonenden Umgangs mit Natur und Landschaft, der Erholungsnutzung und des Schutzes der natürlichen Ressourcen. Abbildung 1.2: Bebauungsplan Hotel Achalm (STADT REUTLINGEN, ) Die unmaßstäbliche Abbildung dient hier als Orientierung. Genaue Auskunft gibt der B-Plan M 1 : 500.

11 Stadt Reutlingen: B-Plan Hotel Achalm Umweltbericht mit GOP: E-A-Bilanz S Fachziele des Natur- und Umweltschutzes Die Beurteilung der ökologischen und Umwelt-Verhältnisse, des Landschaftsbilds und der Nutzungsansprüche an den Raum sowie absehbarer Veränderungen durch das geplante Baugebiet und dessen Nutzung richtet sich nach den gesetzlichen und planerischen Zielvorgaben. Die Planungsempfehlungen werden im Bebauungsplan in Textfestsetzungen formuliert. Dadurch erlangen sie Rechtskraft. Tabelle 1.1: Fachziele/Planungsempfehlungen Umweltaspekt Fachziele/Planungsempfehlungen Bodenschutz Wasserhaushalt Klima- und Luft; Erneuerbare Energien Pflanzen und Tiere/ Biologische Vielfalt Landschaftsbild und Erholung Denkmalschutz Mensch/Lärm Sicherung der natürlichen Bodenfunktionen und Minderung von Beeinträchtigungen durch: Flächensparende Erschließung und möglichst geringe Versiegelung DIN-gerechter Umgang mit Oberboden Einhaltung der guten fachlichen Praxis ( 17 Abs. 2 BBodSchG) bei Errichtung der Bauten: insbesondere Bodenverdichtung vermeiden durch Beachtung der Witterungsverhältnisse, ggf. Verwendung von Baggermatten Erhalt der natürlichen Rückhaltefähigkeit für Niederschlagswasser (Retention) und Schutz des Grundwassers durch: Erhalt der Grundwasserneubildungsfunktion durch möglichst geringe Versiegelung Naturverträgliche Ableitung des nicht schädlich verunreinigten Niederschlagswassers soweit möglich; (Verweis auf die schwierige geologische Situation / Rutschgefährdung (Reg.präs. Freiburg, LGRB 2011) Vermeidung von Schadstoffeintrag in Grund-/Oberflächenwasser, Keine unbeschichteten Dachdeckungen aus Metall (z. B. aus Blei, Kupfer, Zink) Dachbegrünung Klima- und Lufthygiene: Optimierung der Durchlässigkeit durch diagonale Gebäudestellung Dachbegrünung Einschränkung der Nutzung fester Brennstoffe zur Raumheizung Erneuerbare Energien: Auf den Dächern sind Solar- und Photovoltaikanlagen möglich. Schutz, Pflege und Entwicklung vorhandener und neu zu schaffender Lebensräume: Erhalt der bestehenden Gehölze und Bäume soweit möglich Planinterner Ausgleich soweit möglich Bei planexternen Ausgleichsmaßnahmen: Pflanzung standortheimischer/gebietseigener Laubgehölze und Verwendung von gebietseigenem Saatgut Umweltfreundliche Beleuchtung Vermeidung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und Denkmalschutzes Burgruine Achalm durch: Anpassung der Gebäudehöhen Erhalt der Gehölze und Bäume soweit möglich Keine Verwendung blendender und greller Materialien Keine Einfriedungen Umweltfreundliche Beleuchtung Sicherung der Naherholungsfunktion durch: Erhalt der Wegeverbindung (Wanderweg im Norden des Plangebiets, Durchgängigkeit) Mensch/Lärm Dauerhafte erhebliche Lärmbelästigungen durch Verkehr sind nicht absehbar. Erhöhte Lärmbelästigungen während der Bauphase sind zeitlich begrenzt.

12 Stadt Reutlingen: B-Plan Hotel Achalm Umweltbericht mit GOP: E-A-Bilanz S Konfliktanalyse (Ökologische Wirkungsanalyse) 2.1 Beschreibung voraussichtlich erheblicher Umweltauswirkungen Zur Ermittlung absehbarer Beeinträchtigungen durch die geplante Bebauung und ihrer Erschließung auf Natur, Landschaft, Landschaftsbild, Erholung wird eine ökologische Wirkungsanalyse auf der Grundlage von Bestandsaufnahme und Bewertung von Natur und Landschaft durchgeführt. Dies ist auch die Grundlage für die Eingriffs- Ausgleichs-Bilanzierung. Durch Verknüpfung der nach Art, Dauer und Intensität abgestuften möglichen Projektwirkungen, zu denen hier entsprechend den Fachzielen (Tab. 1.1) im Wesentlichen zählen: Permanente Inanspruchnahme von Freiflächen Bodenversiegelung (Vorher/Nachher) Veränderungen der Lebensraumbedingungen für die freilebende Tierwelt, natürliche Vegetation Veränderungen des Landschaftsbilds mit den im Plangebiet gegebenen ökologischen Bedeutungen und Empfindlichkeiten der Landschaftsfunktionen und deren Vorbelastung wird die Intensität ihrer absehbaren zusätzlichen oder geringeren Wirkungen ermittelt. Bei der Ermittlung der Wirkungen der geplanten Bebauung sind die herauszustellen, die zu erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen führen können. Daraus sind Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minderung und zum Ausgleich (Verbesserung von Naturhaushalt/- Landschaftsbild) abzuleiten mit dem Ziel, erhebliche Beeinträchtigungen auf ein unerhebliches Maß zu senken. 2.2 Bestandsaufnahme und Bewertung In diesem Kapitel wird ein Gesamtüberblick über die Umweltsituation im Plangebiet gegeben. Ziel des Umweltberichts ist, die Informationen in kurzer, prägnanter und übersichtlicher Form zu geben. Im Folgenden werden die Informationen zu den Umweltaspekten (Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen-, Tierwelt und ihre Lebensräume, Biologische Vielfalt, Landschaftsbild), Mensch (Lärmimmissionen, Nutzungen) sowie Kultur- und Sachgüter entsprechend einer systematischen Gliederung hinsichtlich Bestand, Vorbelastung, Bedeutung (Konfliktanalyse/Risiko) steckbriefartig dargestellt und beurteilt Naturräumliche Situation Das Plangebiet zählt zum Naturraum Mittleres Albvorland (101), Echaz-Randbucht (101.21) (HUTTENLOCHER 1959). Die Achalm ist ein Zeugenberg der Schwäbischen Alb. Geologie/Boden: Die Geologische Karte (LANDESVERMESSUNGSAMT BW (1988) zeigt für das Plangebiet Vorkommen des Braunen Juras. Es handelt sich dabei um dunkelgraue Tonsteine. Die Gesteine werden von Hangschutt- und Rutschmassen überlagert. Das REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG (2011) weist auf bekannte Rutschungen

13 Stadt Reutlingen: B-Plan Hotel Achalm Umweltbericht mit GOP: E-A-Bilanz S. 13 und Rutschungsgefährdungen im Bereich der Achalm und in Nähe des Plangebiets hin. Es wird wegen des rutschanfälligen Baugrunds empfohlen, ein objektbezogenes ingenieurgeologisches Gutachten erstellen zu lassen und auf die Versickerung von Oberflächenwasser zu verzichten. Altlasten im Plangebiet sind keine bekannt. Nutzungen und Biotopstrukturen: Das Plangebiet ist durch die bestehenden Gebäude, Zufahrt und Parkplätze in weiten Teilen versiegelt. Im Südwesten umgibt eine Gartenanlage das Hotel. Das angrenzende Gelände fällt im Westen ab. Die angrenzende Böschung ist mit Gebüschen (als Ziergehölz gepflanzte Strauchpflanzung) bewachsen. Daran grenzt eine Wiese mit Streuobst an, die wiederum teil der großräumigen Wiesenvegetation der Achalm darstellt. Im Osten grenzt eine kleine Gehölzsukzession an. Darin befinden sich einige alte und abgegangene Laubbäume, auch Eichen (stehendes und liegendes Totholz). Am Rand der Zufahrtstraße zum Hotel ist die Fläche im nördlichen Teil mit einer kleinen Natursteinmauer eingefasst, es wächst ein Saum; im südlichen Bereich ist die Straße mit einer kleinen Betonmauer eingefasst, hier am Rand wachsen Ziersträucher. Im Norden führt ein Wanderweg an dem Restaurant vorbei hinauf auf die Achalm. Die Zufahrtstraße ist zugleich eine Wanderwegverbindung in Richtung Eningen. Kulturdenkmale: Beim Achalm Hotel handelt es sich um eine ehemalige Domäne der Burg Achalm (REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN 2011a) wurde diese für die Schaf- und Ziegenzucht ausgebaut, seit 1909 verpachtet. Der Pächter betrieb bereits eine Gaststätte. Bei den bestehenden Gebäuden und beim alten Schafstall handelt es sich nicht um Kulturdenkmale. Die Burgruine Achalm (707,1 m ünn), die sich in ca. 500 Meter Entfernung befindet, ist ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung und genießt Umgebungsschutz. Eine Beeinträchtigung des Kulturdenkmals durch den Abriss und Neubau im Bereich Achalm Hotel wird jedoch grundsätzlich nicht gesehen. Das Plangebiet wird im Osten Richtung Burgruine Achalm durch die Gehölzfläche abgeschirmt. Eine landschaftsverträgliche Gestaltung des Neubaus ist oberstes Ziel. Aufgrund mehrerer archäologischer Fundstellen im Bereich der Achalm bedürfen O- berbodenabträge grundsätzlich der archäologischen Begleitung. Im Plangebiet selbst ist jedoch aufgrund der bestehenden Versiegelungen nicht mit Funden zu rechnen.

14 Stadt Reutlingen: B-Plan Hotel Achalm Umweltbericht mit GOP: E-A-Bilanz S. 14 Abbildung 2.1: Luftbild und Schutzgebiete

15 Stadt Reutlingen: B-Plan Hotel Achalm Umweltbericht mit GOP: E-A-Bilanz S. 15 Abbildung 2.2: Biotop- und Nutzungsstrukturen im Plangebiet Nummerierung s. ökologischer Steckbrief Waltraud Pustal Landschaftsökologie und Planung

16 Stadt Reutlingen: B-Plan Hotel Achalm Umweltbericht mit GOP: E-A-Bilanz S Ökologischer Steckbrief Konfliktanalyse Schutzgut Ausprägung/Bewertung Konfliktanalyse Geologie/Boden Wasserhaushalt Wasserschutzgebiet Geologie: Brauner Jura: Garantianen-Schichten: Ober-Bajocium (dunkelgraue Tonsteine) Boden: Pararendzina-Pelosol, Übergang zu Braunerde-Pelosol Vorbelastung: Hotel Achalm, Versiegelungen Bedeutung: Standort f. Kulturpflanzen: gering Ausgleichskörper im Wasserkreislauf: Filter u. Puffer f. Schadstoffe: Standort f. natürl. Vegetation: Östlich Plangebiet Westlich Plangebiet Versiegelte Flächen: Altlasten: Keine gering mittel hoch sehr hoch mittel sehr gering Oberflächenwasser/Retention: Bedeutung: Ausgleichskörper im Wasserkreislauf (s. Boden): gering Hydrogeologische Einheit: Mittel- und Unterjura (Grundwassernichtleiter), Übergang Oberjura (Grundwasserleiter) Keine gering Funktionsverlust gemäß BodSchG: Durch Flächenversiegelung: erheblich Vermeidungsmaßnahmen: - Bodenmengenausgleich soweit möglich - Aufgrund Rutschgefährdung: keine wasserdurchlässigen Beläge Oberflächenwasser/Retention: Verminderung der natürlichen Rückhaltefähigkeit: nicht erheblich Grundwasser/Hydrologie: Verminderung der Grundwasserneubildungsrate: nicht erheblich Vermeidungsmaßnahmen: - Abflussmindernde Maßnahmen sind vorzusehen. - Dachbegrünung Klima-/Lufthygiene Klima-/Lufthygiene: Kaltluftentstehungsgebiet und Kaltluftabflussbahnen: Der Bereich der Achalm ist Kaltluftentstehungsgebiet. Die Kaltluft fließt insb. nach Süden und Westen in die Siedlungsgebiete (Landschaftsplan 1997). sehr hoch Kaltluftströmung oberhalb des Plangebiets in Richtung Westen, in Strahlungsnächten ca. 7 m/sec. (Freiräume in Stadtlandschaften, Karte Bioklima 1980) Klima-/Lufthygiene: Luftreinhaltung: Einschränkung der Nutzung fester Brennstoffe Verkehrsemissionen: Dauerhafte erhebliche Luftbelastungen durch Verkehr sind nicht absehbar, die Veränderung des Verkehrsaufkommens verteilt sich über größere Tageszeiträume

17 Stadt Reutlingen: B-Plan Hotel Achalm Umweltbericht mit GOP: E-A-Bilanz S. 17 Schutzgut Ausprägung/Bewertung Konfliktanalyse Verminderung des Kaltluftabflusses: Aufgrund der diagonalen Stellung und künftige Durchlässigkeit sowie Höhenbegrenzung der Gebäude wird der Kaltluftabfluss nicht erheblich beeinträchtigt: nicht erheblich Vermeidungsmaßnahmen: - Abriss der quer zum Hang befindlichen Gebäude - Gebäudeneubau im Bestand Pflanzen und Tiere/Biologische Vielfalt Naturschutz / Schutzgebiete Arten und Biotope/Biologische Vielfalt: [Bewertung: Bedeutung n. LUBW 2005] Versiegelung (60.10, 60.20): sehr gering Unbefestigter Weg (60.24) sehr gering Kleine Grünfläche/Garten (60.50): sehr gering Garten (60.60): mit alter Kastanie, Walnuss und Eschen Wiese (Fettwiese) (33.41): Saumvegetation (35.12): gering mittel hoch Gepflanztes Gebüsch (43.11/44.11) mittel Naturschutz: Erheblichkeit 30 BNatSchG Biotope: Keine Mähwiese: Keine Schutzgebiete: Keine Landschaftsschutzgebiet Achalm und FFH-Gebiet Nr Mittleres Albvorland bei Reutlingen direkt östlich angrenzend. Das bestehende Restaurant liegt innerhalb der Grenze des Landschaftsschutzgebiets. Lebensraumfunktion: erheblich Biologische Vielfalt*: Die biologische Vielfalt im Plangebiet und Umgebung erscheint nicht gefährdet. Vermeidungsmaßnahmen: - Schutz der zu erhaltenden Gehölze und Bäume während der Bauphase - Erhalt der Gehölze und Laubbäume soweit möglich - Umweltfreundliche Beleuchtung * 1 BNatSchG: Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege: Dauerhafte Sicherung der biologischen Vielfalt. Sie umfasst die Vielfalt an Lebensräumen und Lebensgemeinschaften, an Arten sowie die genetische Vielfalt innerhalb der Arten. Minderungsmaßnahmen: - Schutz der angrenzenden Schutzgebiete während der Bauphase nicht erheblich Artenschutz 44 BNatSchG streng und besonders geschützte Arten: Ausstattung: Siehe Kap Minderungsmaßnahmen: Siehe Kap Keine erheblichen Beeinträchtigungen absehbar.

18 Stadt Reutlingen: B-Plan Hotel Achalm Umweltbericht mit GOP: E-A-Bilanz S. 18 Schutzgut Ausprägung/Bewertung Konfliktanalyse Landschaftsbild und Erholung Mensch/Lärm Landschaftsbild/Erholung: Bedeutung Vorbelastung Plangebiet: Hotel Achalm Bedeutung Plangebiet und Umgebung: - Wanderweg des Schwäbischen Albvereins führt direkt nördlich am Hotel vorbei auf die Achalm, Burgenweg RT-Zwiefalten (LANDES- VERM.AMT BW 1991) - Das Restaurant Achalm ist als Gasthaus in Wanderkarten ausgewiesen - Achalm als Erholungsschwerpunkt mit Aussichtsturm - Landschaftsschutzgebiet Achalm direkt nordöstlich angrenzend Mensch/Lärm: sehr hoch Vorbelastung: Hotel Achalm mit Besucherverkehr, Lieferverkehr Kultur- und Sachgüter: Vorbelastung: Hotel Achalm Plangebiet: Ehem. Domäne der Burg Achalm, kein Kulturdenkmal, Vorkommen von archäologischen Funden nicht absehbar Umgebung: Burgruine Achalm Veränderung des Landschaftsbildes: Minderungsmaßnahmen: - Höhenbegrenzung - Keine blendenden Materialien - Erhalt der vorhandenen Gehölze und Bäume soweit möglich - Erhalt der Wegeverbindung - Umweltfreundliche Beleuchtung nicht erheblich Beeinträchtigung der Erlebnisqualität und der Wegebeziehungen für die ortsnahe Erholung: Lärmbelastung: nicht erheblich Dauerhafte erhebliche Lärmbelästigungen durch Verkehr sind nicht absehbar. Erhöhte Lärmbelästigungen während der Bauphase sind zeitlich begrenzt. nicht erheblich Neubebauung Hotel Achalm: Kultur- und Sachgüter Vermeidungs-/Minderungsmaßnahmen: - Anpassung an Bestand - Minimierung der Gebäudehöhen - keine reflektierenden oder grellen Materialien - umweltfreundliche Beleuchtung nicht erheblich Pustal 1994 Die Bewertung erfolgt in fünf-stufiger Skala: nicht gegeben/keine/sehr gering, gering, mittel, hoch, sehr hoch. Daraus folgt die Beurteilung der Erheblichkeit der Wirkungen/Beeinträchtigungen (Spalte Konfliktanalyse) in nicht erheblich ( sehr gering, gering ) und erheblich ( mittel bis sehr hoch ). Unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung wird diese Beurteilung ggf. angepasst.

19 Stadt Reutlingen: B-Plan Hotel Achalm Umweltbericht mit GOP: E-A-Bilanz S Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern im Plangebiet Im Rahmen der Umweltprüfung sind neben den einzelnen Schutzgütern/Umweltbelangen auch die Wechselwirkungen unter diesen zu berücksichtigen. Im folgenden erfolgt die Darstellung der Wechselwirkungen zwischen den betroffenen Schutzgütern nach 1 (6) Nr. 7 i) BauGB. So hat die Bebauung/Versiegelung von Böden in der Regel Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, da sich der Oberflächenwasserabfluss erhöht. Die Berücksichtigung erfolgt in Kapitel 3. Leserichtung Geologie/ Boden Wasserhaushalt Klima- und Lufthygiene Pflanzen und Tiere/ Biologische Vielfalt Landschaftsbild und Erholung Mensch (Emissionen, Lärm) Kultur- und Sachgüter Geologie/Boden - Bodenentwicklung - Entstehung von Boden - Bodenrutschungen - Bodenentwicklung - Einfluss auf Bodenentwicklung - Erosionsschutz Bebauung beeinträchtigt Boden - Veränderung durch historische Nutzung Wasserhaushalt Klima- und Lufthygiene Pflanzen und Tiere/Biologische Vielfalt Landschaftsbild und Erholung - Wasserspeicher - Grundwasserfilter - Relief beeinflusst Kaltluftabfluss - Boden als Lebensraum und Standortfaktor - Bodenrelief als Charakteristikum - Zeugenberg als Erholungsschwerpunkt/ Aussichtspunkt - Niederschlagsbedingungen - Vegetation als Wasserspeicher und -filter Bebauung kann Wasserhaushalt beeinträchtigen Bebauung kann Kaltluftabfluss beeinträchtigen - Niederschlagsrate als Standortfaktor - Offene Ableitung des Niederschlagswassers als Charakteristikum - Standortfaktor Bewuchs als Charakteristikum - Schönheit und Attraktivität des Landschaftsbildes - Biotopvernetzung - Inanspruchnahme von Lebensraum - Behinderung natürlicher Entwicklung - Veränderungen des Landschaftsbilds durch Neubebauung - Erholungsangebote Lebensraum - Erholungsnutzung - Erlebnis Mensch (Emissionen, Lärm) Kultur- und Sachgüter - Lebensraum - Standort für Gebäude und Infrastruktur - Standort von Kulturgütern (z. B. Burgen) Kaltluftabfluss - Vegetation als Filter und Puffer Überwachsen von Anlagen - Einfluss auf Sichtbeziehungen - Erholungsraum - Emissionen - (Erholungs-) Nutzung und Erhalt - Kann Kulturgüter beeinträchtigen ---

20 Stadt Reutlingen: B-Plan Hotel Achalm Umweltbericht mit GOP: E-A-Bilanz S FFH-Vorprüfung und artenschutzrechtliche Relevanzprüfung 3.1 FFH-Vorprüfung Eine FFH-Vorprüfung (siehe Formblatt im Anhang) wurde erstellt (Bearbeitung: Dipl.- Biol. Gottfriedsen). Erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets und dessen Erhaltungsziele durch die Planung sind nicht absehbar. Auf das Formblatt im Anhang wird verwiesen. Für die Fledermausarten erfolgen Minderungsmaßnahmen. Diese werden im Rahmen der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung in Kap des Umweltberichts konkretisiert. 3.2 Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung Anlass Für Planungen und Vorhaben sind die Vorschriften für besonders und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten gemäß 44 BNatSchG 2009, mit Wirksamkeit vom , zu beachten und zu prüfen. Die Aufgabe bestand laut dem Gesetz darin, für das geplante Bebauungsplangebiet zu prüfen, ob lokale Populationen streng geschützter Arten des Anhang IV der FFH-RL und europäischer Vogelarten erheblich gestört bzw. beeinträchtigt werden. Der neue 44 BNatSchG 2009 entspricht weitgehend dem alten 42 BNatSchG Mit dem neuen 44 BNatSchG 2009 sind mit Wirksamkeit vom jedoch auch die Arten zu prüfen, die in einer Rechtsverordnung nach 54 Abs. 1 Nr. 2 aufgeführt sind (Bundesartenschutzverordnung). Die anderen besonders geschützten Arten sind in der Eingriffsregelung zu behandeln. Sie sind in der Planung (z. B. durch Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen) zu berücksichtigen Methodik Nach der aktuellen Rechtssprechung gelten für die Durchführung einer artenschutzrechtlichen Prüfung folgende Grundsätze: Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz steuert den Untersuchungsaufwand maßgeblich. Die Erarbeitung der artenschutzrechtliche (Relevanz-)Prüfung soll in einer dem Maßstab und Inhalt des Plans angepasster Form erfolgen (WULFERT et al. 2009). Auf Basis der Vegetationsstruktur im Plangebiet sind Rückschlüsse auf das Arteninventar abzuleiten (Abschichtung). Diese Arten sind dann (gegebenenfalls über eine Kartierung im Gelände) näher zu untersuchen. Eine Auswertung des Zielartenkonzepts (ZAK) Baden-Württemberg (LUBW 2011) kann hilfreich sein. Das Arbeiten mit Prognosewahrscheinlichkeiten und Schätzungen ist zulässig.

21 Stadt Reutlingen: B-Plan Hotel Achalm Umweltbericht mit GOP: E-A-Bilanz S. 21 Worst case -Betrachtungen (Abschätzung des schlimmsten Falls ) sind unter Umständen möglich. Ein Eingriff ist nur zulässig, soweit die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiter erfüllt wird ( 44 Abs. 5 BNatSchG). Das bedeutet: der Zustand der lokalen Population darf sich nicht verschlechtern. Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen im Sinne des 44 Abs. 1 (Zugriffsverbote) sind soweit möglich festzusetzen. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (sog. CEF-Maßnahmen) sind möglich. Bei der Durchführung der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung werden für das Plangebiet Hinweise auf das Vorkommen von besonders und streng geschützten Tierund Pflanzenarten im Planungsgebiet abgeprüft (Abschichtung). Dabei sind Auswirkungen auf die lokalen Populationen und nicht auf die einzelnen Artvorkommen (Individuen) zu betrachten ( 44 Abs. 5 BNatSchG). In jedem Fall muss aber die Bewahrung des Erhaltungszustandes gewährleistet bleiben. Die Zugriffsverbote des 44 Abs. 1 sind insofern relevant, als dass diese Verbote soweit möglich durch Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zu berücksichtigen sind. Ergibt die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung Hinweise auf mögliche erhebliche Beeinträchtigungen des Erhaltungszustandes von streng geschützten Populationen oder europäischer Vogelarten, sind diese Artengruppen oder Arten in einer sogenannten speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung vertieft zu untersuchen. Bei häufigen Vogelarten (z. B. Kohlmeise, Hausrotschwanz, Kleiber und andere Arten der Kulturlandschaft und Siedlungsrandbereiche) liegt im Regelfall keine erhebliche Störung/Beeinträchtigung der lokalen Population vor. Generell sind Nahrungs- und Jagdbereiche nur zu betrachten, wenn durch die Beseitigung dieses Lebensraumes die Population wesentlich beeinträchtigt wird. Dies ist hier nicht der Fall. Die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung basiert auf dem ausgiebigen Ortstermin zweier Experten, Dipl.-Biol. R. Gottfriedsen und Dipl.-Biologin T. Irg (Fledermäuse) am Bewertung der örtlichen Situation Aufgrund des Abrisses zweier alter Gebäude wird vorrangig die Artengruppe der Fledermäuse betrachtet. Das Umfeld des Plangebiets ist als sehr hochwertig zu betrachten. Auf der Achalm kommen viele seltene Tiere und Pflanzen vor (LANGEWIESCHE & STRAUß 1997). Das Plangebiet selbst hat für diese Arten jedoch keine Bedeutung als Fortpflanzungsstätte, da es weitgehend bebaut ist. Lediglich im Westen greift die Planung in bestehende Gartenanlagen des Hotels und in ein gepflanztes Gebüsch ein. Deshalb sind Arten zu betrachten, die vorrangig in diesen Biotoptypen vorkommen, wobei die Gartenanlage eine geringe Wertigkeit als Lebensraum für die zu betrachtenden geschützten Arten hat.

22 Stadt Reutlingen: B-Plan Hotel Achalm Umweltbericht mit GOP: E-A-Bilanz S Fledermäuse Das Restaurant im Norden und der direkt südlich liegende Schafstall bleiben bestehen. Die zwischen Schafstall und Hotel liegenden Gebäude (eingeschossig) sowie das Hotelgebäude im Süden werden abgerissen. Die o. g. Begehung dieser Gebäude am durch den Dipl.-Biologen Rainer Gottfriedsen und die Fledermausexpertin Tanja Irg kamen zu folgendem Ergebnis: Eingeschossiges Gebäude: Im Bereich der eingeschossigen Gebäude befinden sich potenzielle Hangquartiere (Sommer) für Fledermausarten. Es konnte im Rahmen der kurzen Begehung kein Kot von Fledermäusen nachgewiesen werden. Dieser Dachboden ist ebenfalls Lebensraum des Steinmarders (Prädator). Hotel: Der Dachbodenbereich ist klein und ausgebaut. Potenzielle Quartiere können hier ausgeschlossen werden. Große Teile der Fassade und Balkonteile sind aus Balken, Holzschindeln und Brettkonstruktionen. Hier befinden sich zahlreiche, potenzielle Spalten- und Nischenquartiere für Hausfledermausarten (u. a. Zwerg-, Rauhhautfledermaus, Abendsegler). Spuren von Kot aus dem Sommerzeitraum waren nicht mehr zu erfassen. Eine Kastanie südlich des Hotels ist als Habitatbaum zu bewerten. Diese liegt außerhalb des Baugrenze und bleibt erhalten. Fazit für die FFH-Arten Bechsteinfledermaus und Großes Mausohr (siehe FFH- Vorprüfung im Anhang): Im Plangebiet befinden sich keine Wochenstuben; Zwischenquartiere im Bereich alter Bäume und an Gebäuden sind möglich. Da durch das Vorhaben keine Habitatbäume im FFH-Gebiet tangiert sind und durch Minderungsmaßnahmen die Eingriffstiefe reduziert wird, finden keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebiets statt. Die Eignung der westlichen Achalmhänge als Nahrungsgebiet wird bei Planverwirklichung nicht verändert. Erhebliche Beeinträchtigungen der lokalen Populationen sind nicht absehbar. Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen für Fledermäuse: Pflanzbindung für vier alte Bäume im Plangebiet. Ein Abriss der Gebäude ist ausschließlich im Zeitraum von August bis Ende März erlaubt. Das eingeschossige Gebäude soll im zeitigen Frühjahr 2012 abgerissen werden, bevor die Gebäude durch Fledermäuse bezogen werden könnten. Das Hotelgebäude im Süden wird im August 2012 abgerissen. Ein Fledermausexperte wird vor Abriss des Gebäudes dieses nochmals auf Vorkommen prüfen und soweit möglich sicher stellen, dass keine Individuen getötet werden. Es wird empfohlen, die Schindeln bereits im zeitigen Frühjahr 2012 zu entfernen. Das Hotel bietet bisher keine Quartiersmöglichkeit. Es wird daher für die unbenutzte Übergangszeit bis zum Abriss empfohlen, hier Quartiersmöglichkeiten auszuschließen (dichte Fenster und sonstige Eingänge). Umweltfreundliche Beleuchtung der Außenanlagen zum Schutz angrenzender Schutzgebiete und zum Schutz der Tierwelt. Aufhängen von 30 Fledermaus-Kästen, davon 5 Stück als Großraumhöhlen (für Wochenstuben geeignet) in der näheren Umgebung Revitalisieren von 10 alten Obstbäumen zur Optimierung der Fledermäushabitate

23 Stadt Reutlingen: B-Plan Hotel Achalm Umweltbericht mit GOP: E-A-Bilanz S Sonstige Arten Im Westen greift die Planung in bestehende Gartenanlagen des Hotels und in ein gepflanztes Gebüsch ein. Amphibien: Die Gelbbauchunke kann im Bereich der Achalm vorkommen. Die Art ist sehr mobil und kann auch im Plangebiet und Umgebung wandern. Als Lebensraum hat das Plangebiet keine Bedeutung. Durch die Planung sind keine erheblichen Beeinträchtigungen von möglichen Wanderrouten absehbar. Vögel: Die Auswertung des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg (LUBW 2012) ergibt eine Liste an Brutvögeln, die in Streuobstwiesen und Gebüschen vorkommen. Ein Vergleich mit den Brutvögel, die laut Armbruster 1996 (In: LANGEWIESCHE & STRAUß 1997) auf der Achalm vor kommen, ergibt Übereinstimmungen für folgende Arten: Feldlerche, Grauspecht, Halsbandschnäpper, Rotmilan. Weiter wertgebende Arten, die laut Armbruster 1996 vorkommen: Mittel-, Klein-, Grün-, Grauspecht, Neuntöter. Der Eingriff in das gepflanzte Gebüsch erscheint lediglich hinsichtlich der Art Neuntöter relevant. Eine Gefährdung der lokalen Population wird nicht gesehen, da die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (Gebüsche) im räumlichen Zusammenhang (Bereich Achalm) weiter erfüllt wird. Der Neuntöter steht auf der Vorwarnliste (HÖLZINGER et al. 2008). Haselmaus: Die Haselmaus kann im Gebüsch vorkommen. Eine Gefährdung der lokalen Population wird nicht gesehen, da die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (Gebüsch, Wäldchen) im räumlichen Zusammenhang (Bereich Achalm) weiter erfüllt wird. Die Haselmaus hat in Baden-Württemberg insgesamt einen günstigen Erhaltungszustand (LUBW 2008). Hirschkäfer: Der Hirschkäfer ist besonders geschützt und in Anhang II der FFH- Richtlinie aufgeführt. In Baden-Württemberg ist er in der Roten Liste in Kategorie 3 gefährdet eingestuft (BENSE 2002). Entsprechende Lebensräume mit alten Eichen und Totholz kommen im Plangebiet nicht vor. Vier alte (vitale) Bäume im Plangebiet werden als Pflanzbindung erhalten. Auf der im Osten angrenzenden Sukzessionsfläche mit alten, abgängigen Bäumen und stehendem und liegendem Totholz (siehe Abbildung 2.2) bleiben diese relevanten Strukturen erhalten. Es wird empfohlen, Bäume, die aus Verkehrssicherungspflicht gefällt werden müssen, ca. 1 m über dem Boden zu kappen und einen 1 m hohen Baumstumpf zu belassen. Erhebliche Beeinträchtigungen sind nicht absehbar. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass der Hotelbetrieb eine potenziell vorhandene Population in angrenzenden Flächen beeinträchtigt. Das Landratsamt legt daher eine Worst-case-Betrachtung zugrunde. Diese bedingt CEF-Maßnahmen, die im Rahmen eines Monitorings zu evaluieren sind. Das Monitoring ist wenigstens in zwei aufeinanderfolgenden Jahren (kann nur an warmen Juniabenden erfolgen) im Umkreis des Hotels von einem Käferexperten durchzuführen. Die Revitalisierung alter Obstbäume ist eine geeignete CEF-Maßnahme (vgl. Gesprächsnotiz des Besprechungstermins vom , ergänzt durch Stadt Reutlingen am , ergänzt durch Landratsamt Reutlingen am ).

24 Stadt Reutlingen: B-Plan Hotel Achalm Umweltbericht mit GOP: E-A-Bilanz S. 24 CEF-Maßnahme für eine potenzielle Hirschkäferpopulation: Revitalisieren von 10 alten Obstbäumen für eine potenzielle Hirschkäferpopulation (erste Revitalisierungsmaßnahme im Zeitraum Oktober 2012 bis Februar 2013). Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen für sonstige Arten: Umweltfreundliche Beleuchtung der Außenanlagen zum Schutz angrenzender Schutzgebiete und zum Schutz der Tierwelt. Bauliche Anlagen sind so zu gestalten, dass keine Kleintierfallen entstehen. Gehölzrodungen sind ausschließlich im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28./29. Februar außerhalb der Vegetationsperiode zulässig. Die Vegetation der angrenzenden Schutzgebiete und Pflanzbindungen im Plangebiet sind während der Bauphase durch geeignete Schutzmaßnahmen, z. B. Bauzäune, vor Beeinträchtigungen zu schützen. Pflanzbindung für vier alte Bäume im Plangebiet. Empfehlung für im Osten an den Geltungsbereich angrenzende Flächen: Es wird empfohlen, Bäume, die aus Verkehrssicherungspflicht gefällt werden müssen, ca. 1 m über dem Boden zu kappen und einen 1 m hohen Baumstumpf zu belassen.

25 Stadt Reutlingen: B-Plan Hotel Achalm Umweltbericht mit GOP: E-A-Bilanz S Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz 4.1 Ermittlung des Kompensationsbedarfs: Methode Eine Rechtsvorschrift zur Anwendung einer bestimmten naturschutzrechtlichen Eingriffs-/Ausgleichsregelung existiert nicht. Hier wird das von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) empfohlene Bewertungsmodell angewandt. Die angewandten Rechenmodelle stellen im naturschutzrechtlichen Sinne Hilfskonstruktionen dar. Der Ausgleichsbedarf wird für die erheblichen Eingriffe Schutzgut bezogen einzeln ermittelt. Es besteht die Möglichkeit, verschiedene Schutzgüter miteinander zu verrechnen. Das gilt aber nicht grundsätzlich und nicht für alle. Eine nähere Erläuterung der Modelle ist in diesem Rahmen nicht möglich. Auf die aktuellen Internetseiten der LUBW wird verwiesen. Die Anwendung in Tabellenform ermöglicht eine transparente und nachvollziehbare Vorgehensweise. Geplant sind Ausgleichsmaßnahmen, die zu einer Aufwertung führen. In Tabelle 4.1 werden für den Geltungsbereich ausgenommen Bereich der Planfeststellung die Eingriffe, die Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung und die planinternen Ausgleichsmaßnahmen dargestellt und bewertet sowie der naturschutzrechtliche Ausgleichsbedarf ermittelt. Folgende Punkte liegen der Bilanzierung zugrunde: Die Bilanzierung erfolgt nur für die erheblichen Eingriffe (vgl. Kapitel 2.2.2). Der Bilanzierung des Bestands liegt der digitale Bestandsplan und das digitale Orthofoto zugrunde (siehe Abbildung 2.2). Der Bilanzierung liegt der Bebauungsplan mit Stand vom zugrunde (STADT REUTLINGEN). Die Gebäude werden begrünt (Quelle Gebäudeumfang: Architekten Hartmaier & Partner), für die Dachbegrünung werden nach Abzug von erforderlichen Dachaufbauten 80 % der Gebäudefläche berechnet. Solaranlagen sind in Kombination mit begrünten Dächern sinnvoll. 4.2 Ermittlung des Kompensationsbedarfs: Schutzgüter Tabelle 4.1: Ermittlung Kompensationsbedarf Schutzgut Boden Tabelle 4.2: Ermittlung Kompensationsbedarf Schutzgut Pflanzen und Tiere

26 Stadt Reutlingen: B-Plan Hotel Achalm Umweltbericht mit GOP: E-A-Bilanz S. 26 Tabelle 4.1: Ermittlung Kompensationsbedarf Schutzgut Boden B = natürliche Bodenfruchtbarkeit F = Filter und Puffer für Schadstoffe Bestand W = Ausgleichskörper im Wasserkreislauf (N = Standort für natürliche Vegetation: Wird hier nicht betrachtet, da keine wertvollen Biotope im Plangebiet) Umfang (ha) B W F [ B, W, F] Wertstufe vor dem Eingriff [ x Fläche = hawe] Unversiegelte Flächen 0, ,5 2,5 0,968 Versiegelte Flächen 0, ,592 Unbefestigter Weg * 0,011 1,8 1,8 3,2 2,3 0,025 Summe Bestand: 0,990 1,585 * Aufgrund Verdichtung: pauschaler Funktionsverlust von 10 % Planung (planintern) Umfang (ha) B W F [ B, W, F] Wertstufe nach dem Eingriff [ x Fläche = hawe] Überbaubare Grundstücksfläche: Gebäude, Zufahrt, Pkw-Stellflächen Überbaubare Grundstücksfläche: Dachbegrünung 0, ,779 0, ,7 0,190 Unbefestigter Weg * 0,011 1,8 1,8 3,2 2,3 0,025 Unversiegelte Flächen 0, ,5 2,5 0,220 Summe Planung [Zwischensummen addieren]: 1,215 * Aufgrund Verdichtung: pauschaler Funktionsverlust von 10 % Dachbegrünung: Die Arbeitshilfe (UM 2006) schlägt eine pauschale Einstufung in Wertstufe 2 bei anteiliger Verwendung von Oberboden und mind. 10 cm Substratdicke vor. Da gemäß den FLL-Richtlinien bei Dachbegrünung kein Oberboden verwendet werden darf, wird die Funktion B auf die Wertstufe 1 ( keine ) herabgestuft. Die Funktionen W und F werden aufgrund der festgesetzten Substratdicke von mind. 10 cm gemäß Arbeitshilfe (UM 2006) in die Wertstufe 2 eingestuft. Gegenüberstellung Wertstufe vor dem Eingriff Wertstufe nach dem Eingriff Kompensationsbedarf hawe [Bestand] [Planung] (Planung - Bestand) [- = Defizit] Plangebiet 1,585 1,215-0,370 Fazit: Der ermittelte Kompensationsbedarf für das Schutzgut Boden kann durch planinterne Ausgleichsmaßnahmen (Dachbegrünung) auf den Bedarf von -0,37 hawe reduziert werden. Legende Wertstufe Bedeutung 1 keine 2 sehr gering gering 3 mittel 4 hoch 5 sehr hoch

27 Stadt Reutlingen: B-Plan Hotel Achalm Umweltbericht mit GOP: E-A-Bilanz S. 27 Tabelle 4.2: Ermittlung Kompensationsbedarf Schutzgut Pflanzen und Tiere Bestand (LUBW-Biototypnr.) Umfang (m²) Wert vor dem Eingriff P./m² P. gesamt Versiegelung (60.10, 60.20) Unbefestigter Weg (60.24) Kleine Grünfläche/Garten (60.50) Garten (60.60) Wiese (Fettwiese) (33.41) Mesophytische Saumvegetation (35.12) Gepflanztes Gebüsch (gepflanzte Rosen, Symphoricarpus, gelber Hartriegel, Brombeeren, Haselstrauch) (43.11/44.11) [Punkte entsprechend 43.11] Pflanzbindung für vier alte, relevante Bäume Summe Bestand: Planung (planintern) (LUBW-Biotoptypnr.) Umfang (m²) Wert nach dem Eingriff P./m² P. gesamt Überbaubare Grundstücksfläche: Gebäude, Zufahrt, Pkw-Stellflächen (60.10, 60.20) Überbaubare Grundstücksfläche: Dachbegrünung (60.50*) Kleine Grünfläche/Garten (60.50) Mesophytische Saumvegetation (35.12) Garten (60.60) Unbefestigter Weg (60.24) Pflanzbindung für vier alte, relevante Bäume Pflanzgebot für 9 Bäume (45.30b) [StU 20 cm] (5 P./cm x ( ) cm StU = 500 P.) Summe Planung [Zwischensummen addieren]: und 9 Stück 9 St * Dachbegrünung gemäß LUBW-Modell: Ein Planungsbiotoptyp ist nicht vorgeschrieben. Vorgeschlagen wird die Verwendung von Zierrasen (4 P./m²) bis hin zu Ruderalvegetation (11 P. /m²). Der Ansatz von Zierrasen erscheint unter Verwendung von gebietseigenem Saatgut und extensiver Pflege im Gegensatz zu häufiger Mahd bei Zierrasen zu gering. Die Verwendung von 8 P. /m² als Mittelwert (zwischen Zierrasen und Ruderalvegetation) erscheint sinnvoll. Zierrasen mit extensiver Pflege erhält gem. Leitfaden 8 P. (siehe Planungsmodul, Biotoptyp 33.80, P2). Die Dachbegrünung erfolgt mit Gräsern und Kräutern auf einer Substratmächtigkeit von 12 cm und wird daher entsprechend einem extensiv gepflegter Zierrasen (33.80) mit 8 Punkten/m² bewertet. Ermittlung Kompensationsbedarf Wert vor dem Eingriff Wert nach dem Eingriff Kompensationsbedarf [Bestand] [Planung] (Planung Bestand) [ = Defizit] Plangebiet Fazit: Der ermittelte Kompensationsbedarf für das Schutzgut Pflanzen und Tiere kann durch planinterne Ausgleichsmaßnahmen (vier Pflanzbindungen für alte, relevante Bäume, Pflanzgebote für neun Bäume, Dachbegrünung) auf den Bedarf Punkte reduziert werden. Legende siehe nächste Seite.

28 Stadt Reutlingen: B-Plan Hotel Achalm Umweltbericht mit GOP: E-A-Bilanz S. 28 Legende Wertspanne Bedeutung 1 4 keine bis sehr gering 5 8 gering 9 16 mittel hoch sehr hoch 4.3 Festlegung der Ausgleichsmaßnahmen Unter Zugrundelegung der Maßnahmen zur Minderung und Ausgleich innerhalb des Plangebiets (planinterne Maßnahmen: Pflanzbindungen für vier alte, relevante Bäume, Pflanzgebote für neun Bäume, Dachbegrünung) wurde ein verbleibender Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Boden sowie Pflanzen und Tiere ermittelt. Schutzgut Boden Der Kompensationsbedarf für das Schutzgut Boden ergibt einen Ausgleichsbedarf von insgesamt 0,37 hawe (Tabelle 4.1). Die im empfohlenen und hier angewandten LUBW-Modell vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen für das Schutzgut Boden sind sehr stark bodenfunktionsbezogen. Diese kommen mit unterschiedlichem Flächenumfang zum Ansatz. (So lässt sich z. B. mit Entsiegelung der höchste Effekt erzielen.) Alternativ wird im LUBW-Modell für das Schutzgut die monetäre Bewertung zur Dimensionierung schutzgutübergreifender Ausgleichsmaßnahmen ( Ersatzmaßnahmen ) vorgeschlagen: Die drei Bodenfunktionen (B, W, F) der jeweiligen Eingriffsfläche werden aggregiert, indem ihre Summe gebildet wird. Pro so ermittelter hawe für den Ausgleich können 4.166,00 /hawe angesetzt werden, die in schutzgutübergreifende Ausgleichsmaßnahmen zu investieren sind. Nach Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen verbleibender Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Wasser sowie Klima und Luft wird über diese monetäre Bewertung (des Ausgleichsbedarfs für das Schutzgut Boden) mit abgedeckt. [Hinweis: Diesem Wert aus der Arbeitshilfe liegt der maximale Rahmensatz/monetäre Wert der AAVO zugrunde.] Wenn oben genannte bodenbezogene Maßnahmen Anwendung finden, können die drei Bodenfunktionen durch eine Maßnahme ausgeglichen werden. Dies entspricht der Vorgehensweise der Bilanzierung des Schutzguts Boden in Tabelle 4.1. Da diese Maßnahmen in diesem Planfall nicht anwendbar sind, wird wie folgt verfahren: Im vorliegenden Planfall entspricht der monetäre Ausgleichsbedarf für 0,37 hawe für das Schutzgut Boden 0,37 hawe x 4.166,00 /hawe = ca ,00. Dieser Betrag entspricht der Pflanzung von vier hochstämmigen Obstbäume (Kostenschätzung für Herstellung, Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege für insg. 30 Jahre pro Baum). (Die Regulierung des Schutzgutübergreifenden Ausgleichs und dessen dauerhafte Sicherstellung erfolgt über den Preis ). Die Pflanzung erfolgt im Rahmen der Ausgleichsmaßnahme A 1 Streuobstpflanzung. Mit dieser

29 Stadt Reutlingen: B-Plan Hotel Achalm Umweltbericht mit GOP: E-A-Bilanz S. 29 gleichwertigen Maßnahme kann ein vollständiger Ausgleich im naturschutz- und baurechtlichen Sinn für das Schutzgut Boden erreicht werden. Schutzgut Pflanzen und Tiere Die Bilanzierung für das Schutzgut Pflanzen und Tiere ergibt unter Berücksichtigung der planinternen Ausgleichsmaßnahmen insgesamt einen Kompensationsbedarf von Punkten. Diese werden zum einen durch die Revitalisierung von alten, ungepflegten Streuobstbäumen und zum anderen durch die Pflanzung von insgesamt 48 hochstämmigen Streuobstbäumen auf Flst. Nr ausgeglichen. Diese Maßnahme wurde intensiv mit der Stadt Reutlingen und dem Landratsamt Reutlingen abgestimmt. Die Ausgleichsfläche liegt westlich des Hotels auf Flst. Nr Es handelt sich um eine Wiese mit lückigem Streuobstbestand, die im Westen von Feldhecken umrahmt wird. Das Ausgleichskonzept umfasst: die Neupflanzung von vier Streuobstbäumen für das Schutzgut Boden, die Neupflanzung von 9 Streuobstbäumen für das Schutzgut Pflanzen und Tiere (planinterne Maßnahme), die Pflanzung von weiteren 35 Streuobstbäumen (verschiedene Sorten) für das Schutzgut Pflanzen und Tiere (planextern). Insgesamt werden somit 48 Streuobstbäume neu gepflanzt. Aufgrund der geplanten Beweidung der Fläche sind an den Jungbäumen Verbissschutzmaßnahmen erforderlich. die Revitalisierung von zehn alten, ungepflegten Streuobstbäumen. Aufgrund der geplanten Beweidung der Fläche sind bei Bedarf Verbissschutzmaßnahmen erforderlich.

30 Stadt Reutlingen: B-Plan Hotel Achalm Umweltbericht mit GOP: E-A-Bilanz S. 30 Tabelle 4.3: Ermittlung Kompensationsumfang planexterner Ausgleichsmaßnahmen (A) Bestand (LUBW-Biotoptypnr.) Planung (LUBW-Biotoptypnr.) Umfang (m²/st.) Aufwertung (+) um... Punkte [+ = Überschuss] Kompensationsumfang: [Umfang x Aufwertung] P./m² Punkte/Euro Schutzgut Boden A 1 Streuobstpflanzung (planextern) für Schutzgut Boden --- Streuobst (45.40b) Siehe monetäre Bewertung Schutzgut Pflanzen und Tiere A 1 Streuobstpflanzung (planintern) für Schutzgut Pflanzen und Tiere --- Streuobst (45.40b) [Bilanz entsprechen Einzelbäumen: [StU mind. 10 cm] (5 P./cm x ( ) cm StU = 450 P.) In Bilanzierung bereits berücksichtigt A 2 Revitalisierung Alte, ungepflegte Streuobstbäume Naturschutzfachliche Revitalisierung der alten, ungepflegten Streuobstbäumen A 3 Streuobstpflanzung (planextern) für Schutzgut Pflanzen und Tiere --- Streuobst (45.40b) [Bilanz entsprechen Einzelbäumen: [StU mind. 10 cm] (5 P./cm x ( ) cm StU = 450 P.) * Bewertungsempfehlungen der ARGE STREUOBST (2011) * P P. Gesamtsumme P. Tabelle 4.4: Vermeidungs-/Minderungs- (M) und Ausgleichsmaßnahmen (A) Maßnahme Die im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans mit einer Pflanzbindung belegten Bäume sind dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. Abgängige bzw. entfallende Gehölze sind entsprechend dem Bestand gleichwertig zu ersetzen. Innerhalb des Geltungsbereichs sind neun hochstämmige Streuobstbäume (regionaltypische Birnbäume) zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten, zu pflegen und bei Abgang gleichwertig zu ersetzen. Dachflächen bis 10 Dachneigung sind dauerhaft und flächendeckend mindestens extensiv zu begrünen. Die Substratstärke muss mindestens 12 cm betragen. Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen durch künstliche Beleuchtung Gemäß 2 (1) Pkt. 8 NatSchG sind nachteilige Auswirkungen auf den Naturhaushalt durch künstliche Lichtquellen zu vermeiden. Für die Außenanlagen sind daher umweltverträgliche Leuchtmittel zu verwenden. Empfohlen werden Natriumdampf-Niederdrucklampen NA 35 W oder vergleichbare Produkte, z. B. LED-Leuchten sowie nach unten Kurzbezeichnung Pfb Pfg 1 Pfg 2 Minderungsmaßnahme Anzurechnende Fläche/St./P. 4 St. 9 St. In Bilanz berücksichtigt

31 Stadt Reutlingen: B-Plan Hotel Achalm Umweltbericht mit GOP: E-A-Bilanz S. 31 Maßnahme abstrahlende Beleuchtungskörper. Eine Beleuchtung von Gehölzen ist möglichst zu vermeiden. Auf die Hinweise zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen des Länderausschusses für Immissionsschutz (2000) wird verwiesen. Vermeidung von Vogelschlag Schutz während der Bauphase Die Vegetation der angrenzenden Schutzgebiete und Bäume mit Pflanzbindung im Plangebiet sind während der Bauphase durch geeignete Schutzmaßnahmen, z. B. Bauzäune, vor Beeinträchtigungen zu schützen. Artenschutzrechtliche Hinweise Bauliche Anlagen sind so zu gestalten, dass keine Kleintierfallen entstehen. Gehölzrodungen sind ausschließlich im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28./29. Februar außerhalb der Vegetationsperiode zulässig. Ein Abriss der Gebäude darf ausschließlich im Zeitraum von August bis Ende März erfolgen. Vor Abriss des Hotels ist das Gebäude durch einen Fledermausexperten auf aktuelle Vorkommen von Fledermäusen zu prüfen und soweit möglich sicher zu stellen, dass keine Individuen getötet werden. Streuobstpflanzungen für Schutzgut Boden Auf dem Flurstück Nr sind vier hochstämmige Streuobstbäume (regionaltypische Birnbäume) zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten, zu pflegen und bei Abgang gleichwertig zu ersetzen. Naturschutzfachliche Revitalisierung von Streuobstbäumen Auf dem Flst. Nr sind zehn alte, ungepflegte Streuobstbäume naturschutzfachlich zu revitalisieren, zu erhalten, zu pflegen und bei Abgang gleichwertig zu ersetzen. Die Maßnahme umfasst: - Revitalisierung von Bäumen im Ertragsalter und dauerhafte Pflege der Streuobstbäume. - Naturschutzfachliche Pflege mit Schwerpunkt Baumerhaltung von alten Obstbäumen im o. a. Bestand mit dem Ziel, Biotopbäume u. a. für eine potenzielle Hirschkäferpopulation zu erhalten. - Die Pflegmaßnahmen sind innerhalb von 10 Jahren 2 Mal an den Bäumen durchzuführen. Streuobstpflanzungen für Schutzgut Pflanzen und Tiere Auf dem Flurstück Nr sind 35 hochstämmige Streuobstbäume (regionaltypische Obstbäume, davon 13 Birnbäume) zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten, zu pflegen und bei Abgang gleichwertig zu ersetzen. Die Sortenwahl orientiert sich an der Sortenempfehlung des LRA Reutlingen Stabstelle für nachhaltige Entwicklung Grünflächenberatung, Artenschutzrechtliche Maßnahme: Fledermauskästen Auf dem Flst. Nr und Nr. 9577/3 sind insg. 30 Fledermauskästen aufzuhängen. Kurzbezeichnung Zur Vermeidung von Vogelschlag sind für die großflächigen Fensterfronten geeignete, für Vögel sichtbare Scheiben zu verwenden oder vergleichbare Maßnahmen zur Vermeidung von Vogelschlag zu treffen. Minderungsmaßnahme Minderungsmaßnahme Minderungsmaßnahme A 1 A 2 A 3 A 4 Anzurechnende Fläche/St./P. 4 St. 10 St. 35 St. 30 St.

32 Stadt Reutlingen: B-Plan Hotel Achalm Umweltbericht mit GOP: E-A-Bilanz S. 32 Maßnahme Die Kästen sind an den bestehenden Bäumen an geeigneten Stellen in 3 6 m Höhe aufzuhängen. Der Anflug der Kästen darf nicht durch Äste behindert werden. Die Kästen sind dauerhaft zu pflegen und zu unterhalten. Kurzbezeichnung Anzurechnende Fläche/St./P. Tabelle 4.5: Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz Boden (hawe) Pflanzen und Tiere (Punkte) Bedarf je Schutzgut -0, Ausgleichsumfang planinterner Maßnahmen und anderweitige Aufwertungen je Schutzgut zum derzeitigen Planungsstand = verbleibender Bedarf (-) / Überschuss (+) Gesamtsumme Boden/monetärer Wert [vgl. Erläuterung in Kap. 4.3]: In Bilanzierung berücksichtigt -0, ,00 Planexterne Ausgleichsmaßnahmen 1.540,00 (für 4 Bäume) = verbleibender Bedarf (-) / Überschuss (+) Im Ergebnis wird aus baurechtlicher/naturschutzrechtlicher Sicht ein vollständiger Ausgleich erreicht.

33 Stadt Reutlingen: B-Plan Hotel Achalm Umweltbericht mit GOP: E-A-Bilanz S Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung 5.1 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Zeitraum Prognose Begründung Kurzfristig (1 3 Jahre) Das Hotel ist bereits stillgelegt. Der Zustand der bestehenden Gebäude verschlechtert sich weiter (Bausubstanz). 5.2 Prognose bei Durchführung der Planung Die Prognose basiert auf den Ergebnissen der Konfliktanalyse/Risikoabschätzung und bezieht sich auf die absehbaren erheblichen Umweltwirkungen. Dazu zählen die Umweltaspekte (Schutzgüter), die im Ökologischen Steckbrief (Kapitel 2.4) im Rahmen der Konfliktanalyse in Stufe der Erheblichkeit eingestuft worden sind. Umweltaspekt Planungsaspekt Prognose Boden Pflanzen und Tiere/ Biologische Vielfalt Durch Flächenversiegelung Verlust aller natürlichen Bodenfunktionen und Bodenbildungsprozesse. Durch Flächeninanspruchnahme und Versiegelung mittlere Auswirkungen auf die freilebende Tierund Pflanzenwelt und ihre Lebensräume. Durch den Neubau sind v. a. Gartenflächen sowie Gehölze betroffen. Streng und besonders geschützte Arten sind nicht erheblich betroffen: Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind festgesetzt. Im Plangebiet erfolgt eine rechnerische maximale Versiegelung von ca. 90 % der Fläche. Die Nettoneuversiegelung liegt aufgrund bestehender Bodenversiegelungen im Plangebiet bei ca. 0,299 ha = 30 %. Verminderungsmaßnahmen sind die Dachbegrünung und teilweise Begrünung der Tiefgarage. Durch Eingrünung mit Sträuchern und Bäumen aus gebietseigenen Pflanzgut sowie durch planexterne Ausgleichsmaßnahmen wird ein vollständiger Ausgleich im naturschutz- und baurechtlichen Sinn erreicht. Die Artenwahl der Gehölze orientiert sich an der umgebenden Landschaft. Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind festgesetzt. Angestrebt wird eine Verbesserung der aktuellen Situation.

34 Stadt Reutlingen: B-Plan Hotel Achalm Umweltbericht mit GOP: E-A-Bilanz S Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Plans auf die Umwelt Nach der Anlage zu 2 Abs. 4 und 2 a BauGB sind geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt zu beschreiben (Punkt 3 b) der Anlage). Nachdem im Zuge der Planung bereits größte Sorgfalt darauf gelegt wurde, keine erheblichen Auswirkungen der geplanten Baumaßnahmen auf die Umwelt zu bewirken, bzw. erhebliche Beeinträchtigungen auszugleichen, werden im Folgenden die Umweltaspekte angesprochen, für die solche Auswirkungen auch unter Beachtung aller Vorgaben der bereits durchgeführten Gutachten und Planungen möglicherweise zu erwarten sind. Es werden folgende Maßnahmen zur Überwachung der absehbaren erheblichen Umweltwirkungen vorgesehen: Umweltaspekt Geplante Maßnahmen zur Überwachung Boden/Wasserhaushalt Pflanzen und Tiere/Biologische Vielfalt Überwachung, dass Versiegelungen, die über die Festsetzungen hinausgehen, nicht stattfinden (kein Asphalt, Beton und dergl.) Die Kontrolle der Entwässerung erfolgt über eine Wasserbilanz. Überprüfung der Pflanz- und Ausgleichsmaßnahmen (Herstellung (Artenwahl), Fertigstellungs- und Entwicklungspflege) Begleitung des Hotelabrisses durch einen Fledermausexperten im August 2012 Schutz und Sicherungsmaßnahmen während der Bauphase für die Pflanzbindungen Keine Fällung von Bäumen während der Vegetationsperiode im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28./29. Februar Hirschkäfer-Monitoring in zwei aufeinanderfolgenden Jahren (nur an warmen Juniabenden); ggf. müssen weitere Maßnahmen zur Stabilisierung der potenziellen lokalen Hirschkäferpopulation umgesetzt werden Zuständig für die Überwachung sind die Gemeinden als Träger des Bauleitplanverfahrens. Die an der Bauleitplanung beteiligten Behörden sind verpflichtet, die Gemeinden über erhebliche, insbesondere unvorhergesehene nachteilige Umweltauswirkungen (für das Plangebiet siehe Tabelle) zu informieren. 7 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Aufgaben des Umweltberichts Es erfolgte eine Zusammenarbeit und für die Zusammenstellung der Aufgaben des Umweltberichts ausreichender Informationsaustausch zwischen den beteiligten Planungs-/Ingenieurbüros und der Stadt Reutlingen. Ein Landschaftsplan liegt vor. Schwierigkeiten bestehen somit nicht.

35 Stadt Reutlingen: B-Plan Hotel Achalm Umweltbericht mit GOP: E-A-Bilanz S Zusammenfassung und Begründung Kurzbeschreibung des Plangebiets und des Vorhabens Das Plangebiet liegt auf der südwestlichen Seite der Achalm, dem Reutlinger Hausberg, auf den Gipfel sich die Burgruine Achalm mit Aussichtsturm auf 707,1 m ünn befindet. Der Berg ist äußerst beliebtes Ausflugsziel. Restaurant und Hotel befinden sich auf halber Höhe auf 540 m ünn (zum Vergleich: die Stadtmitte Reutlingen liegt auf rund 350 m ü NN). Die Entfernung zwischen Plangebiet und Berggipfel beträgt ca. 500 m. Im Osten grenzen das Landschaftsschutzgebiet Achalm und das FFH-Gebiet Nr Mittleres Albvorland bei Reutlingen direkt an das Plangebiet an. Das bestehende Restaurant liegt innerhalb der Grenze des Landschaftsschutzgebiets. Es ist geplant, das eingeschossige Gebäude zwischen Schafstall und Hotel im zeitigen Frühjahr 2012 abzureißen. Der Abriss des Hotels soll ab August 2012 erfolgen. Daran schließt sich dann die circa 19 bis 24-monatige Bauphase an. Die Verkehrsbelastung während der Bauphase ist auf diesen Zeitraum begrenzt, wobei die Hauptbelastung im ersten Jahr liegen wird. Die Durchgängigkeit für Fußgänger wird während der gesamten Bauphase sicher gestellt. Die Größe des Plangebiets umfasst insgesamt ca. 0,99 ha. Das Plangebiet ist von Wiesen/Streuobstwiesen umgeben, die im wesentlichen von Schafen beweidet werden. Im Osten grenzt ein durch Sukzession entstandener Gehölzbestand aus Bäumen und Sträuchern an. Der Entwurf der Architekten vom Februar 2012 sieht einen diagonal gestellten, viergeschossigen Hotelneubau mit Flachdach vor. Im Hanggeschoss (unterhalb der heutigen Parkplatzebene) ist neben den Hotelzimmern eine zweigeschossige Tiefgarage untergebracht. Die Fassadengestaltung orientiert sich an naturfarbenen Tönen um den Bau möglichst zurückhaltend in die Landschaft einzubinden und korrespondiert in Art, Material und Farbe mit dem bestehenden Restaurantgebäude und dem Schafstall. Für das Restaurant sind keine baulichen Veränderungen vorgesehen, es wird der heutige Bestand planungsrechtlich gesichert. Das Plangebiet wird von Norden über die bestehende Achalmer Straße erschlossen. Eine Verbreiterung der Straße ist nicht vorgesehen. Zur Verbesserung des Begegnungsverkehrs LKW PKW Ausweichstellen geplant. Da die meisten Gäste nach Großveranstaltungen bislang die Heimreise antreten mussten da nicht genügend Übernachtsmöglichkeiten vorhanden waren gehen die Bauherren nach Fertigstellung des Neubaus von einer Reduzierung des Nachtverkehrs bei Veranstaltungsende aus. Die Gäste können zukünftig aufgrund der höheren Bettenanzahl auf der Achalm übernachten. Der An- und Abreise Verkehr wird sich ü- ber den Tag verteilen. Beurteilung der Umweltbelange Restaurant und Hotel Achalm leben von der exponierten Lage auf Halbhöhenlage zwischen Stadtgebiet und Burgruine Achalm. Dem Themenkomplex Umwelt wird daher besonderes Augenmerk gewidmet. Die Anlage selbst bietet aufgrund ihrer leicht diagonalen und offenen Gebäudestellung dem für das Stadtgebiet sehr wichtigen Kalt-

36 Stadt Reutlingen: B-Plan Hotel Achalm Umweltbericht mit GOP: E-A-Bilanz S. 36 luftabfluss von den Freiflächen der Achalm eine mögliche Verbesserung der Situation. Diese Freiflächen dienen die als wichtige Frischluft- und Kaltluftproduktionsflächen insbesondere zur Durchlüftung der Ost- und Kernstadt, in der auch eine Umweltzone zur Minderung der Luftschadstoffbelastung nach dem Luftreinhalteplan Reutlingen ausgewiesen ist. Aufgrund der lufthygienisch sensiblen Lage des B-Plan-Areals ist die Verwendung von festen Brennstoffen zur Raumheizung daher innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans eingeschränkt. Dauerhafte erhebliche Luftbelastungen durch Verkehr sind nicht absehbar, die Veränderung des Verkehrsaufkommens verteilt sich über größere Tageszeiträume Zur Verbesserung der Situation wird auch die Dachbegrünung beitragen. Letztere wird zudem positiv auf das Landschaftsbild und dient der Rückhaltung von Niederschlagswasser. Die geplante Eingrünung orientiert sich an der umgebenden Landschaft. Dem Artenschutz wird durch umfassende Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen Rechnung getragen. Bezüglich Landschaftsbild und Artenschutz werden Vorgaben gemacht hinsichtlich umweltfreundlicher Beleuchtung. Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft einschließlich der FFH- und Landschaftsschutzgebiete sind nicht absehbar. Die Ausgleichsmaßnahmen setzen unmittelbar am Bestand an. Geplant ist die Neupflanzung von 9 Obstbäumen, geplant ist aber auch die Revitalisierung von 10 bestehenden Obstbäumen, um diese länger am Leben zu erhalten und damit gleichzeitig als alte Bäume wichtige Funktionen im Artenschutz zu übernehmen. Insgesamt werden als Ausgleich für Schutzgut Boden und Schutzgut Pflanzen und Tiere 48 Streuobstbäume neu gepflanzt. Für Fledermäuse werden zusätzlich Nistkästen ausgebracht. Die Beachtung der besonderen Regelungen zum Artenschutz des 44 BNatSchG erfolgt durch eine artenschutzrechtliche Relevanzprüfung (Vorprüfung). Diese ist im Umweltbericht integriert. Erhebliche Beeinträchtigungen lokaler Populationen geschützter Arten sind nicht absehbar. Aufgrund einer potenziellen lokalen Population des Hirschkäfers wird in zwei aufeinanderfolgenden Jahren ein Monitoring durchgeführt, um derzeit nicht absehbare Beeinträchtigungen auszuschließen. Zum Schutz von Fledermausarten, die potenziell die Fassaden und ggf. den Dachstuhl des eingeschossigen Gebäudes als Sommerquartier nutzen können, werden bestimmte Abrisszeiten eingehalten und die Begleitung durch Experten vorgesehen.. FFH-Vorprüfung: Eine FFH-Vorprüfung wurde erstellt Erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets und dessen Erhaltungsziele durch die Planung sind nicht absehbar

37 Stadt Reutlingen: B-Plan Hotel Achalm Umweltbericht mit GOP: E-A-Bilanz S Textteil Planungsrechtliche Festsetzungen und Hinweise 9.1 Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 619) Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), m. W. v. 01. März 2010 Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft (Naturschutzgesetz Baden-Württemberg NatSchG) vom (GBl. vom , S.745, ber. GBl. 2006, S.319), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GBl. S. 809) Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert am (BGBl. IS.1986) Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GBl. S. 219), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GBl. Nr. 13, S. 565), m. W. v Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz BBodSchG) vom (BGBl. I S. 502), zuletzt am (BGBl. I S. 3214) Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz LBodSchAG) in der Fassung vom (GBl. vom , Nr. 17), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GBl. S. 808) Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser vom (GBl. S. 157), zuletzt geändert durch Artikel 127 der Verordnung vom (GBl. S. 252) Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung BArtSchV) in der Fassung vom , zuletzt geändert durch Art. 22 G v Die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) vom 5. März 2010 (GBl. Nr. 7, S. 358) in Kraft getreten am 1. März 2010 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGbl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Investitions- und Wohnbaulandgesetzes vom (BGBl. I S. 466) Technische Vorschriften DIN 18915: Bodenlagerung DIN 18920: Schutz v. Bäumen, Pflanzenbeständen u. Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen Länderausschusses für Immissionsschutz (2000): Hinweise zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen 9.2 Begründung Die Textfestsetzungen leiten sich ab aus der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung mit Planungsempfehlungen (Umweltbericht).

38 Stadt Reutlingen: B-Plan Hotel Achalm Umweltbericht mit GOP: E-A-Bilanz S Schriftliche Festsetzungen Die Kürzel/Nummerierungen entsprechen den Festsetzungen des Bebauungsplans. 1.7 Anpflanzen u. Erhaltung von Bepflanzungen ( 9 Abs. 1 Nr. 25a u. 25b BauGB) Allgemeine Festsetzungen zum Anpflanzen von Bepflanzungen: Es sind standortgerechte und heimische Gehölze zu verwenden. Für die Anpflanzung in den Naturschutzausgleichsflächen (Ziff. 1.7 und 1.8) dürfen nur gebietseigene, zertifizierte Gehölze und Saatgut des Herkunftsgebiets 7 sowie Obstbäume regionaltypischer Sorten verwendet werden Pflanzgebote (Pfg) für Einzelbäume: Pfg 1: Innerhalb des Geltungsbereichs sind neun hochstämmige Streuobstbäume (regionaltypische Birnbäume) zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten, zu pflegen und bei Abgang gleichwertig zu ersetzen. Pfg 2: Dachbegrünung Dachflächen bis 10 Dachneigung sind dauerhaft und flächendeckend mindestens extensiv zu begrünen. Die Substratstärke muss mindestens 12 cm betragen Pflanzbindung (Pfb) Die im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans mit einer Pflanzbindung belegten Bäume sind dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. Abgängige bzw. entfallende Gehölze sind entsprechend dem Bestand gleichwertig zu ersetzen. 1.8 Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich ( 9 Abs. 1 a BauGB) (A/Pfg = Ausgleichsfläche/Pflanzgebot) Die Flächen befinden sich innerhalb und außerhalb des Bebauungsplangebiets und sind gemäß der Planzeichenverordnung im zeichnerischen Teil verbindlich festgesetzt. Es handelt sich um Sammel-Ausgleichsmaßnahmen insbesondere zum Ausgleich für Verlust bzw. Beeinträchtigung der Bodenfunktionen durch Flächenversiegelung und Beseitigung von Vegetation. Das Ausgleichskonzept legt zugrunde: Verwendung von gebietseigenem, zertifiziertem Pflanzenmaterial für die planinternen und -externen Ausgleichsmaßnahmen und Verwendung regionaltypischer Sorten bei Obstbäumen. Dachbegrünung unter Verwendung von gebietseigenem Saatgut des Herkunftsgebiets Maßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans entsprechend Anlage 1: A 1 A 2 Streuobstpflanzungen für Schutzgut Boden Auf dem Flurstück Nr sind vier hochstämmige Streuobstbäume (regionaltypische Obstsorten) zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten, zu pflegen und bei Abgang gleichwertig zu ersetzen. Naturschutzfachliche Revitalisierung von Streuobstbäumen Auf dem Flst. Nr sind zehn alte, ungepflegte Streuobstbäume naturschutzfachlich zu revitalisieren, zu erhalten, zu pflegen und bei Abgang gleichwertig zu ersetzen.

39 Stadt Reutlingen: B-Plan Hotel Achalm Umweltbericht mit GOP: E-A-Bilanz S. 39 Die Maßnahme umfasst: - Revitalisierung von Bäumen im Ertragsalter und dauerhafte Pflege der Streuobstbäume. - Naturschutzfachliche Pflege mit Schwerpunkt Baumerhaltung von alten Obstbäumen im o. a. Bestand mit dem Ziel, Biotopbäume u. a. für eine potenzielle Hirschkäferpopulation zu erhalten. - Die Pflegmaßnahmen sind innerhalb von 10 Jahren 2 Mal an den Bäumen durchzuführen. A 3 A 4 Streuobstpflanzungen für Schutzgut Pflanzen und Tiere Auf dem Flurstück Nr sind 35 hochstämmige Streuobstbäume (regionaltypische Obstsorten, davon 13 Birnbäume) zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten, zu pflegen und bei Abgang gleichwertig zu ersetzen. Artenschutzrechtliche Maßnahme: Fledermauskästen Auf dem Flst. Nr und Nr. 9577/3 sind insg. 30 Fledermauskästen aufzuhängen, davon 5 Stück als Großraumhöhlen (für Wochenstuben geeignet) Die Kästen sind an den bestehenden Bäumen an geeigneten Stellen in 3 6 m Höhe aufzuhängen. Der Anflug der Kästen darf nicht durch Äste behindert werden. Die Kästen sind dauerhaft zu pflegen und zu unterhalten. 1.9 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ( 9 (1) 20 BauGB) Ein Abriss der Gebäude darf ausschließlich im Zeitraum von August bis Ende März erfolgen. Vor Abriss des Hotels ist das Gebäude durch einen Fledermausexperten auf aktuelle Vorkommen von Fledermäusen zu prüfen und durch entsprechende Baubegleitung soweit möglich sicher zu stellen, dass keine Individuen getötet werden. 9.4 Hinweise 3.3 Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen durch künstliche Beleuchtung Gemäß 2 (1) Pkt. 8 NatSchG sind nachteilige Auswirkungen auf den Naturhaushalt durch künstliche Lichtquellen zu vermeiden. Für die Außenanlagen sind daher umweltverträgliche Leuchtmittel zu verwenden. Empfohlen werden Natriumdampf- Niederdrucklampen NA 35 W oder vergleichbare Produkte, z. B. LED-Leuchten sowie nach unten abstrahlende Beleuchtungskörper. Eine Beleuchtung von Gehölzen ist möglichst zu vermeiden. Auf die Hinweise zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen des Länderausschusses für Immissionsschutz (2000) wird verwiesen. 3.7 Vermeidung von Vogelschlag Zur Vermeidung von Vogelschlag sind für die großflächigen Fensterfronten geeignete, für Vögel sichtbare Scheiben zu verwenden oder vergleichbare Maßnahmen zur Vermeidung von Vogelschlag zu treffen.

40 Stadt Reutlingen: B-Plan Hotel Achalm Umweltbericht mit GOP: E-A-Bilanz S Schutzmaßnahmen während der Bauphase Die Vegetation der angrenzenden Schutzgebiete und Bäume mit Pflanzbindung im Plangebiet sind während der Bauphase durch geeignete Schutzmaßnahmen, z. B. Bauzäune, vor Beeinträchtigungen zu schützen. 3.9 Artenschutzrechtliche Hinweise Bauliche Anlagen sind so zu gestalten, dass keine Kleintierfallen entstehen. Gehölzrodungen sind ausschließlich im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28./29. Februar außerhalb der Vegetationsperiode zulässig Ökologische Baubegleitung Zur Sicherung der ökologischen Maßnahmen wird ökologische Baubegleitung empfohlen. 9.5 Anlage 1: Zugeordnete Maßnahmen Abbildung 9.1: Übersichtsplan der planexternen Ausgleichsmaßnahmen westlich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans

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