Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (2015) zur

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1 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (2015) zur 7 Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Blomberg Erfassung der Avifauna und Fledermäuse sowie Bewertung aus Artenschutzsicht Planungsbüro für Landschafts- & Tierökologie, Wolf Lederer

2 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (2015) zur 7 Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Blomberg Erfassung der Avifauna und Fledermäuse sowie Bewertung aus Artenschutzsicht Auftraggeber: Stadt Blomberg Marktplatz Blomberg Entwurfsverfasser: Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie, Wolf Lederer Mühlenstr Geseke Tel Fax: info@buero-ledererde Bearbeitung: W Lederer Umweltplaner (Ökologie) (Projektleiter) A Kämpfer-Lauenstein Dipl-Forstwirt (Projektbearbeitung) K Riekschnitz BSc (Landschaftsarchitektur) (Projektbearbeitung) K Struwe Dipl-Ing (FH) (GIS-Bearbeitung) B Pohl Ornithologe (Vogelkartierung) Stand: 14 September 2015 Titelbild: Kiebitz (Foto: A Kämpfer-Lauenstein)

3 Inhaltsverzeichnis I Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis I 1 Veranlassung 1 2 Material und Methoden 3 21 Untersuchungsgebiet 3 22 Erfassungsmethode 3 23 Vorgehensweise bei der Artenschutzrechtlichen Bewertung 6 3 Ergebnisse 8 31 Vorkommen planungsrelevanter Vogelarten 8 32 Vorkommen Fledermäuse Bewertung der potenziellen (artenschutzrechtlichen) Konflikte 21 4 Zusammenfassung 27 5 Verwendete Grundlagen 29 6 Anhang Planungsrelevante Arten für das Untersuchungsgebiet in der Gemeinde Blomberg 32 Karten: Karte 1: Vorkommen von planungsrelevanten Vogelarten im Bereich der Gemeinde Blomberg Karte 21: Siedlungsdichtekartierung 2013 Untersuchungsfläche Vor dem Püllengerge Karte 22: Siedlungsdichtekartierung 2013 Untersuchungsfläche Hestrup-Hahnenberg Karte 3: Fledermäuse 2013 Nachweise und Horchboxenstandorte Karte 4: Artenschutzrechtliche Konfliktpotenziale in den Suchräumen Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie - Wolf Lederer 915-1

4 1 Veranlassung 1 1 Veranlassung Die Gemeinde Blomberg plant die 7 Änderung ihres Flächennutzungsplanes zur Festlegung von Windkonzentrationszonen Im Planverfahren soll das gesamte Gemeindegebiet, entsprechend den Vorgaben des OVG NRW-Urteils v , nach einheitlichen Kriterien (Anwendung von harten und weichen Kriterien) auf alle potenziellen geeigneten Windkraftstandorte untersucht, um eine ergebnisoffene Abwägung vorzubereiten Der Artenschutz wird als weiches Kriterium im Planungsprozess berücksichtigt Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtslage und im Hinblick auf die Bedeutung, welche die Festsetzung von Konzentrationszonen für die Windenergie im Flächennutzungsplan auch für einzelne Genehmigungsverfahren zur Errichtung von Windkraftanlagen hat, müssen die Aussagen der geplanten 7 Änderung des Flächennutzungsplanes Blomberg (FNP, als vorbereitende Bauleitplanung) zur planrechtlichen Sicherung von Windenergieanlagen auf (der nachfolgenden) Zulassungsebene in Bezug zu den konkreten standortbezogenen Projektierungen aus Artenschutzsicht überprüft, weiter vertieft bearbeitet und artenschutzrechtlich gem 44 BNatSchG (Überprüfung der Verbotstatbestände) bewertet werden Hierbei sind ggf notwendige artspezifische Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen einzubeziehen Die Stadt Blomberg macht mit dem planrechtlichen Änderungsverfahren von der Möglichkeit des 35 Abs 3 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) Gebrauch, im Flächennutzungsplan (FNP) geeignete Gebiete im Außenbereich der Stadt als Vorrangflächen für die Windenergienutzung, wie auch im aktuellen FNP, darzustellen, in denen Windkraftanlagen dann ausdrücklich zugelassen sind Damit wird ausdrücklich bezweckt, dass diese Ausweisung von Windvorrangflächen der Zulässigkeit von außerhalb dieser Flächen geplanten Windenergieanlagen als öffentlicher Belang entgegengehalten wird mit der Folge, dass die Errichtung von Windenergieanlagen außerhalb der dargestellten Vorrangflächen in der Regel nicht zulässig ist Dies betrifft ggf auch die Windenergieanlagen, die in der Vergangenheit außerhalb der bestehenden und der neu (auf der Grundlage des 35 Abs 1 BauGB) darzustellenden Konzentrationsflächen als Einzelanlagen genehmigt und errichtet worden sind Durch diese Planung sollen die verschiedensten öffentlichen (zb Artenschutz, Immissionsschutz, Abstände zur Infrastruktur etc) wie privaten Belange und Nutzungsansprüche an den Freiraum angemessen berücksichtigt werden und einerseits der Windenergienutzung die vom Gesetzgeber gewollte Entfaltungsmöglichkeit gegeben werden, andererseits aber eine unkontrollierte Entwicklung der Windenergienutzung im Stadtgebiet ausgeschlossen werden Im diesem Zusammenhang wurde unser Büro von der Stadt Blomberg im Frühjahr 2013 beauftragt, eine Erfassung der planungsrelevanten und artenschutzrechtlich relevanten Tierarten (Zielarten, insbesondere der Vögel und Fledermäuse) durchzuführen Eine Abgabe der naturschutzfachlichen Grundlagenermittlung erfolgte Ende 2013 in Form eines Zwischenberichtes mit Karten Nach Erweiterung der Suchraumkulisse in 2014 wurden in 2015 ergänzende Erfassungen durchgeführt Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie - Wolf Lederer 915-1

5 1 Veranlassung 2 Der vorliegende Bericht umfasst die Darstellung der Vorkommen planungsrelevanter Vogelund Fledermausarten (aus ) sowie eine Bewertung der Suchräume aus Artenschutzsicht Eine abschließende artenschutzrechtliche Bewertung der Ergebnisse im Zusammenhang mit den konkreten geplanten Windkraftkonzentrationszonen (nach Abwägung und der Überprüfung, ob der Windkraft substantiell genügend Raum in Blomberg eingeräumt worden ist), ist der Begründung und dem Umweltbericht gem BauGB zur Flächennutzungsplanänderung vorbehalten Die Ergebnisse dieser aktuellen Erfassungen und die Bewertung aus Artenschutzsicht (2015) sollen in der Flächennutzungsplanung der Stadt Blomberg eingearbeitet werden und dort u a in der Ausweisung von Windkraftkonzentrationszonen Berücksichtigung finden Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie - Wolf Lederer 915-1

6 2 Material und Methoden 3 2 Material und Methoden 21 Untersuchungsgebiet Die Gemeinde Blomberg liegt im Südosten des Kreises Lippe in Nordrhein-Westfalen Große Teile des Gemeindegebietes werden landwirtschaftlich genutzt Waldgebiete befinden sich im Nordosten (Blomberger Stadtwald) sowie kleine Wälder im Norden und Westen Die Suchbereiche für Windkonzentrationszonen liegen vor allem nördlich und westlich von Blomberg (vgl Karte 1) 22 Erfassungsmethode Vögel Auf der Basis des Leitfadens Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen (MKULNV & LANUV 2013) und der Empfehlungen des Niedersächsischen Landkreistages (NLT 2007) und eigenen Erfahrungswerten wurden die planungsrelevanten Vogel-Arten (s LANUV, Aufstellung für z B MTB Blomberg) im Gemeindegebiet Blomberg, insbesondere in der Nähe (6 km-umkreis) der potentiellen Windkraftkonzentrationszonen (= Suchräume für Windkraft-Konzentrationszonen), in 2013 mittels Kartierung erfasst In den Suchräumen selbst wurden alle Brutvögel erfasst, in den außerhalb liegenden Räumen nur die windenergiesensiblen undoder planungsrelevanten Arten Zur Erfassung der Brutvögel und ihrer Nahrungshabitate wurden Begehungen zwischen Januar und Mitte Juli, davon zwei nachts zur Erfassung von Eulen und WachtelWachtelkönig durchgeführt Zur Erfassung von Rastvögeln wurden ua monatliche Zählungen von Februar bis April und August bis Dezember insbesondere in den agrarisch genutzten Landschaftsräumen durchgeführt (insgesamt 10 Begehungen) Die Erfassung der Brutvögel erfolgte artspezifisch in Anlehnung an die Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (SÜDBECK et al 2005) Nachdem 2014 von der Gemeinde weitere Suchräume zur Festlegung von Windvorranggebieten im Rahmen der 7 Änderung des FNP eingebracht wurden ergab sich die Notwendigkeit, auch die nördlichen, südlichen und östlichen Gemeindeteile in die Untersuchungen einzubeziehen Daher wurde 2015 eine nochmalige Erfassung der planungsrelevanten Vogelarten durchgeführt, bei der insbesondere die Räume um die neu hinzugekommenen Suchräume im Fokus der Erfassungen standen, während in den bereits 2013 untersuchten Gebieten lediglich eine Überprüfung der Vorkommen windenergiesensibler Vogelarten nötig war Darüberhinaus wurden auch die von der Biologischen Station Lippe und dem NABU- Kreisverband Lippe herausgegebenen ornithologischen Sammelberichte für den Kreis Lippe der Jahre sowie Hinweise der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Lippe ausgewertet und ggfs berücksichtigt Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie - Wolf Lederer 915-1

7 2 Material und Methoden 4 Tab 1: Begehungen zur Erfassung der Brut- und Rastvögel und der Durchzügler (2013 und 2015) Datum Uhrzeit Witterung sonnig, schwachwindig, 3-10 C ger bew, m NO-Wind, 1-3 C st bew, m NO-Wind, C w bew, m SW-Wind, 7-10 C w bew, fr SW-Wind, C w bew, m SW-Wind, C st bew, fr SW-Wind, 4-12 C st bew, schwacher SO-Wind, C w bew, fr SW-Wind, C st bew, m-fr SW-Wind, C w bew, m SO-Wind, C sonnig, schwachwindig, C sonnig, schwachwindig, C w bew, Schauer, m SW-Wind, C w bew, schw W-Wind, C w bew, schw NW-Wind, C sonnig, m NO-Wind, C sonnig, schwachwindig, C w bew, schw W-Wind, C w bew, fr N-Wind, 8-13 C sonnig, schwacher O-Wind, 5-13 C w bew, fr S-Wind, C st bew, fr Wind aus S-SO, C sonnig, schw SW-Wind, 6-10 C sonnig, schwachwindig, C w bew, m Wind aus N, 8-14 C w bew, m Wind aus NW, C sonnig, C sonnig, C w bew, m Wind aus SW, C st bew, zeitw leichter Regen, m Wind aus SO, C Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie - Wolf Lederer 915-1

8 2 Material und Methoden 5 Fledermäuse Im Bereich der Suchräume 3 und 4 wurden die Fledermäuse hauptsächlich an 3 Terminen (1106, 1707 und ) mithilfe von Horchboxen und Fledermausdetektoren erfasst Die Erfassungen wurden ab Anfang September auf Veranlassung durch den Auftraggeber abgebrochen, da nach der Auswertung des Urteils des OVG Münster vom und des Leitfadens Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen (MKULNV & LANUV 2013) eine Erfassung der Fledermäuse eher auf der Zulassungsebene durchzuführen ist, wenn die konkreten Anlagenstandorte feststehen Es wurden Minihorchboxen der Fa Batomania eingesetzt Diese Geräte zeichnen alle eingehenden Ultraschallsignale direkt auf ein Speichermedium auf (Echtzeiterfassung) Die Speicherkarte wird dann mit einem Computer ausgelesen und die aufgezeichneten Signale können mit spezieller Software sonografisch dargestellt, zeitgedehnt wiedergegeben und analysiert werden Eine Artbestimmung anhand der aufgezeichneten Laute ist zwar auch hier wie bei allen anderen Erfassungsmethoden - nur mit Einschränkungen möglich, insgesamt aber deutlich erweitert gegenüber der Aufzeichnung von Signalen über einen Mischerdetektor Eine kontinuierliche Überwachung mit Horchboxen erhöht gegenüber einer stichprobenartigen Begehung mit dem Detektor die Wahrscheinlichkeit, eine geringe und unregelmäßig über die Nacht verteilte Flugaktivität zu registrieren, und erhöht damit die Wahrscheinlichkeit, auch das Vorkommen seltenerer Arten zu erfassen Die Standorte der Horchboxen sind in Karte 2 dargestellt Zusätzlich zu den stationären Horchboxeneinsätzen wurden innerhalb der zwei Untersuchungsgebiete Detektorbegehungen durchgeführt Es wurden ergänzt durch visuelle Beobachtung - Fledermaus-Detektoren des Typs Pettersson D240x eingesetzt Dieser Detektor verfügt über eine Heterodyne-Funktion (Mischersystem) sowie eine Zeitdehnungsfunktion (zur Funktionsweise der Detektorsysteme s zb Limpens & Roschen 1995) Gleichzeitig wurde eine mobile Minihorchbox mit GPS- Empfänger mitgeführt, so dass die eingehenden Ultraschalllaute auch aufgezeichnet wurden Die Artbestimmung erfolgte auditiv und visuell nach dem arttypischen Jagd-, Flug- und Echoortungsverhalten der Fledermäuse (zb Ahlén 1990, Barataud 1996, Limpens & Roschen 1995, Skiba 2009, Tupinier oj) Fledermäuse passen ihr Jagd- und Echoortungsverhalten den jeweiligen Jagd- und Umgebungsbedingungen an und können daher vielfach nur unter sehr günstigen Beobachtungsbedingungen oder bei ausschließlicher Freilanderfassung auch gar nicht bis auf Artniveau bestimmt werden In vielen Fällen können deshalb beobachtete Tiere nicht, nur bis zur Gattung oder nur bis zu einem im Jagd- und Echoortungsverhalten einander ähnlichen Artenpaar (zb Bartfledermaus Myotis mystacinusbrandtii, Langohr Plecotus auritusaustriacus) bestimmt werden Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie - Wolf Lederer 915-1

9 2 Material und Methoden 6 23 Vorgehensweise bei der Artenschutzrechtlichen Bewertung Auf der Grundlage der ermittelten Vorkommen der planungsrelevanten Arten und der damit zusammenhängenden Habitatfunktionen werden alle nach Abzug der harten Tabu-Kriterien verbleibenden Suchräume für Windkraftkonzentrationszonen auf dem Gemeindegebiet hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Konfliktpotenziale bewertet (vgl Kap 33) Dabei werden folgende Kriterien genutzt: Als Abstandskriterien wurden die fachliche Empfehlung der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW 2015), die Hinweise des Niedersächsischen Landkreistages zur Berücksichtigung des Naturschutzes bei Standortplanung und Zulassung von Windenergieanlagen (NLT 2011) und die tierökologischen Abstandskriterien (TAK) bei der Errichtung von Windenergieanlagen in Brandenburg (PIELA 2010) zugrundegelegt Hierbei handelt es sich um fachliche Konventionen, die z Zt als Stand der Technik angesehen werden müssen (s auch aktuelle Rechtsprechung des BVerwG, Urteil des OVG Thür v KO , Urteil des OVG Rh-Pf v A OVG, Urteil des OVG NW v A , Urteil des OVG NW v A , Urteil des VG Kassel v K 74911KS, Urteil des OVG NW v D 4612NE, Verwaltungsvorschrift Artenschutz des Landes NRW vom und Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen MKULNV & LANUV 2013 ivm LAG-VSW 2015) Es handelt sich um (artspezifisch begründete, pauschale) Schutzradien um die Brutplätze der betroffenen Arten, deren Anwendung empfohlen wird, um das Risiko einer erheblichen Beeinträchtigung (durch Kollision oder Lärmbeeinträchtigung) zu minimieren Eine Unterschreitung dieser pauschalen Mindestabstände ist in Einzelfällen möglich, wenn zuvor über durchgeführte Raumnutzungsanalysen nachgewiesen wurde, dass ein mögliches Kollisionsrisiko weitgehend ausgeschlossen ist oder andere Vermeidungs- und (CEF-) Ausgleichsmaßnahmen umsetzbar sind Als bedeutende regionale Nahrungshabitate der Weihen und Milane wurden solche Landschaftsräume ausgeschieden, die einerseits aufgrund konkreter Beobachtungen in 2013 und 2015 eine Häufung nahrungssuchender Weihen und Milane aufwiesen und andererseits aufgrund ihrer topographischen, geologischen, biotischen und landwirtschaftlichen Verhältnisse besondere Voraussetzungen für günstige Nahrungsbedingungen und gute Nahrungserreichbarkeit aufweisen Es handelt sich überwiegend um exponierte, übersichtliche (wenig störende Vertikalstrukturen) und relativ ebene Hochflächen mit überwiegender ackerbaulicher Nutzung (überwiegend Getreide) Die so ausgeschiedenen Feldfluren weisen aus artenschutzrechtlicher Sicht gleichzeitig die Funktion sog essentieller Habitatelemente vor allem für die Brut- und Schlafplätze ( Ruhestätten ) der Milane und der Rohrweihen auf Als landesweit bedeutsame Rastgebiete für Limikolen werden solche Flächen ausgeschieden, auf denen während des Herbst- oder Frühjahrszuges mehr als 2 % des jeweiligen landesweiten Rastbestandes (vgl KRÜGER et al 2010, MKLUNV NRW & LANUV NRW 2013), d h mehr als 2000 Kiebitze oder mehr als 500 Goldregenpfeifer oder mehr als fünf Mornellregenpfeifer rasten Im Bereich der Gemeinde Blomberg wurden jedoch nur lokal bis regional bedeutsame Rastgebiete für Kiebitze festgestellt, also soche mit Rastzahlen unter 2000 Exemplaren Die Arten Gold- und Mornellregenpfeifer wurden gar nicht nachgewiesen Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie - Wolf Lederer 915-1

10 2 Material und Methoden 7 Bei den Fledermäusen wären normalerweise die Quartiergebiete der nachgewiesenen Fledermausarten und die regelmäßigen Jagdhabitate der windenergiesensiblen Arten wie z B Abendsegler und Kleinabendsegler als Bereiche mit besonders hohem artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzial auszuscheiden Da diese Informationen aber nur für die Suchräume 3 und 4 aus der Kartierung von 2013 vorliegen, wurde dieses Kriterium nicht weiter berücksichtigt Nach Prüfung der Suchräume hinsichtlich der genannten Kriterien werden Flächen mit keinem, geringem oder mittlerem Konfliktpotenzial ausgeschieden, in denen eine Windkraftnutzung aus Artenschutzsicht möglich oder eingeschränkt möglich ist (unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen) sowie Flächen mit hohem bis sehr hohem Konfliktpotenzial, bei denen von einer Ausweisung als Windvorrangzone aus Gründen des Artenschutzes abgeraten wird, da hier Verbotstatbestände des 44 Abs 1 BNatSchG mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht oder nur mit sehr starken Einschränkungen (Genehmigungsauflagen, die den wirtschaftlichen Betrieb einer Anlage in Frage stellen) durch Vermeidungs- oder CEF-Maßnahmen abgewendet werden können und dementsprechend ggf das Erfordernis der Durchführung einer Ausnahmeprüfung gemäß 45 BNatSchG absehbar ist (vgl MKULNV NRW & LANUV NRW 2013) Für diejenigen Flächen, die letztlich im FNP als Windvorrangzone ausgewiesen werden, ist auf der Zulassungsebene eine vertiefende Artenschutzprüfung (ASP Stufe II und ggfs III) erforderlich Auf Ebene der Flächennutzungsplanung ist eine solche vertiefende ASP nicht möglich, da die konkreten Anlagenstandorte noch nicht feststehen Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie - Wolf Lederer 915-1

11 Ergebnisse 8 3 Ergebnisse Im Folgenden werden die Vorkommen derjenigen planungsrelevanten Vogel- und Säugetierarten dargestellt (vgl Karte 1, 2 und 3), von denen bekannt ist, dass sie durch den Betrieb von Windkraftanlagen beeinträchtigt werden können (z B durch Kollision, Meideverhalten oder Lärm) (vgl z B PIELA 2010) oder deren Brutplätze durch den Bau der Anlagen beeinträchtigt werden können (z B Rebhuhn, Feldlerche, Wiesenpieper, Neuntöter etc) 31 Vorkommen planungsrelevanter Vogelarten Windenergiesensible Arten: Schwarzstorch (Ciconia nigra) Status: streng geschützt, Anhang I Vogelschutzrichtlinie Lebensraum Reviergröße Jahresperiodik Jagdhabitate Nahrung Jahresbruten Neststandorte Störungsarme, große Komplexe aus Laub- und Mischwald Fischreiche Fließ- und Stillgewässer im Nahbereich 1-5 km² Brutvogel (Anfang April bis Ende Juli Überwinterung in Afrika Waldwiesen, Grünland, Sümpfe, Bachläufe, Auen Oft in Nähe zum Brutplatz Wasserinsekten, Fische, Amphibien Eine Baumbrüter: Altholz Hauptsächlich Laubbäume (insb Buchen und Eichen) Meist in Nähe von Lichtungen Bestand in NRW 90 Brutpaare ( ) Rote Liste Deutschland nicht gefährdet Rote Liste NRW (2010) 3S (gefährdet) Erhaltungszustand NRW (B) Atlantische Region: S (UngünstigSchlecht) Kontinentale Region: U (UngünstigUnzureichend) Der Schwarzstorch ist seit langen Jahren regelmäßiger Brutvogel in den waldreichen Teilen des Kreises Lippe Das nächstgelegene Brutrevier des Schwarzstorches befindet sich nordöstlich von Blomberg, ein weiteres südwestlich der Gemeinde im Beller Holz Für den Raum Höntrup bestehen Hinweise auf eine mögliche Brut, die bislang nicht bestätigt werden konnten (WESTPHAL mdl) Der Schutzradius gem Fachkonvention um Brutplätze dieser Art beträgt 3000 m Die Suchräume 6 und 8 liegen innerhalb dieses Schutzradius Da es in diesen Bereichen jedoch keine potenziellen Nahrungsgewässer für den Schwarzstorch gibt, kann ein regelmäßiges Überfliegen der Suchräume durch den Schwarzstorch ausgeschlossen werden Eine regelmäßig vom Schwarzstorch genutzte Flugroute wurde zwischen dem Brutplatz im Blomberger Stadtwald und den Bächen und Teichen westlich von Blomberg nachgewiesen Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie - Wolf Lederer 915-1

12 Ergebnisse 9 Rotmilan (Milvus milvus) Status: streng geschützt, Anhang I Vogelschutzrichtlinie Habitat Reviergröße Jahresperiodik Jagdhabitate Nahrung Halboffene, strukturierte Landschaften (Wechsel aus Feldgehölzen, Wäldern, Äckern und Grünland) Meidet geschlossene Wälder Ackerbauliche Kulturlandschaften > 4 km² Brutvogel (März bis Juli) Überwintert in Südwesteuropa Im Spätsommer oft große Ansammlungen bei traditionellen Schlafplätzen Offenland: Grünland, Agrarflächen, Straßen, Rand von Ortschaften, Mülldeponien Kleinsäuger, Vögel, Aas Jahresbruten Eine Neststandorte Baumbrüter in lichten Beständen (Feldgehölze, Baumreihen) Hauptsächlich Laubbäume (Eiche und Buche) Bestand in NRW Brutpaare ( ) Rote Liste Deutschland nicht gefährdet Rote Liste NRW (2010) 3 (gefährdet) Erhaltungszustand NRW (B) Atlantische Region: S (UngünstigSchlecht) Kontinentale Region: U (UngünstigUnzureichend) Die weltweite Verbreitung des Rotmilans ist nur auf Teile von Europa beschränkt Die Weltpopulation beträgt ca Brutpaare, 60 % des Weltbestandes siedeln in Deutschland Daher trägt Deutschland für diese Art eine besondere Verantwortung Der Bestand im Kreis Lippe liegt bei ca 50 Revierpaaren Vom Rotmilan konnten ca 20 besetzte Brutreviere bzw Bruten insbesondere im nördlichen und westlichen Bereich der Gemeinde Blomberg nachgewiesen werden Der Schutzradius gem Fachkonvention um Brutplätze dieser Art beträgt 1500 m, um Schlafplätze 1000 m Insbesondere die Suchräume 1 und 2 sowie 9 und 10 überlappen gleich mit den Schutzradien mehrerer Rotmilan-Brutreviere Dementsprechend wäre damit zu rechnen, dass sich durch den Betrieb von WEA in diesem Bereich ggfs eine signifikante Erhöhung des Kollisionsrisikos und damit ein Verstoß gegen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände des BNatSchG ergeben würde, der nur sehr schwer mit Vermeidungsund CEF-Maßnahmen zu umgehen wäre Schwarzmilan (Milvus migrans) Status: streng geschützt, Anhang I Vogelschutzrichtlinie Habitat Reviergröße Jahresperiodik Halboffene Waldlandschaften und ackerbauliche Kulturlandschaften, auch Auwälder Bevorzugt Nähe zu Flüssen, Feuchtgebiete, Seen 1-10 km², Kolonien möglich Brutvogel (April bis Juli) Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie - Wolf Lederer 915-1

13 Ergebnisse 10 Jagdhabitate Überwinterung in Afrika Im Spätsommer häufig Ansammlungen bei traditionellen Schlafplätzen (meist mit Rotmilanen) Offenland: Grünland, Agrarflächen, Straßen, Rand von Ortschaften, Mülldeponien Nahrung Feuchtgebiete, offene Wasserflächen Fische, Kleinsäuger, Vögel Jahresbruten Eine Baumbrüter in lichten Beständen (Feldgehölze, Neststandorte Baumreihen) Bestand in NRW Brutpaare ( ) Rote Liste Deutschland * (nicht gefährdet) Rote Liste NRW (2010) R (durch extreme Seltenheit gefährdet) Erhaltungszustand NRW (B) Atlantische Region: S (UngünstigSchlecht)) Kontinentale Region: S (UngünstigSchlecht) Vom Schwarzmilan wurden zwei bis drei Brutreviere vor allem im nördlichen und westlichen Gemeindegebiet festgestellt Der Schutzradius gem Fachkonvention um Brutplätze dieser Art beträgt 1000 m Davon betroffen sind die Suchräume 1 und 2 sowie 9 und 10 Rohrweihe (Circus aeruginosus) Status: streng geschützt, Anhang I Vogelschutzrichtlinie Habitat Reviergröße Jahresperiodik Jagdhabitate Nahrung Offene Landschaft: Schilf-, Röhrichtgebiete, Verlandungszonen, Hochstaudenflächen Flussauen, Dünentäler Getreidefelder (offene Agrarlandschaft) ka, Kolonien möglich Brutvogel (April bis August) Überwintert in Südwesteuropa und Afrika Gesamtes Habitat, va offene, niedrigwüchsige Bereiche Kleinsäuger, Vögel Jahresbruten Eine Neststandorte Bodenbrüter Schilf, Hochstauden, Getreide Bestand in NRW Brutpaare ( ) Rote Liste Deutschland * (nicht gefährdet) Rote Liste NRW (2010) 3S (gefährdet) Erhaltungszustand NRW (B) Atlantische Region: U (UngünstigUnzureichend) Kontinentale Region: U (UngünstigUnzureichend) Die Rohrweihe konnte in 2013 und 2015 nicht als Brutvogel im Untersuchungsgebiet nachgewiesen werden In 2014 wurde eine Brut westlich von Blomberg nachgewiesen (vgl 18 Ornithologischer Sammelbericht für den Kreis Lippe 2014) Es konnten nahrungssuchende Rohrweihen während und vor allem nach der Brutzeit in zahlreichen Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie - Wolf Lederer 915-1

14 Ergebnisse 11 Feldfluren, insbesondere in den offeneren Teilen des Gemeindegebietes, beobachtet werden Dabei handelte es sich häufig um subadulte Individuen, die noch nicht brüten Der Schutzradius gem Fachkonvention um Brutplätze dieser Art beträgt 1000 m Baumfalke (Falco subbuteo) Status: streng geschützt, Bestand in NRW: ca Brutpaare Habitat Reviergröße Jahresperiodik Jagdhabitate Nahrung Halboffene Landschaft, Parklandschaften mit Feldgehölzen Meidet geschlossene Wälder >10 ha (Jagdgebiet bis 30 km²) Brutvogel (Mai bis August) Überwinterung in Afrika Offener Luftraum Vögel, Insekten Bestand in NRW Baumbrüter, Hochspannungsmasten Verbreitung in NRW Brutpaare ( ) Rote Liste Deutschland 3 (gefährdet) Rote Liste NRW (2010) 3 (gefährdet) Erhaltungszustand NRW (B) Atlantische Region: U (UngünstigUnzureichend) Kontinentale Region: U (UngünstigUnzureichend)) Vom Baumfalken liegen aus 2013 Beobachtungen eines Revierpaares aus dem Raum westlich von Altendonop vor Der Schutzradius gem Fachkonvention um Brutplätze dieser Art beträgt 500 m Davon ist keiner der Suchräume betroffen Kiebitz (Vanellus vanellus) Status: streng geschützt Habitat Offene Landschaften mit offenen Bodenflächen und lückiger Vegetation: Feuchtwiesen, Salzwiesen, Grünland, Ackerflächen, Moore, Ruderalflächen Reviergröße Koloniebrüter, Raumbedarf zur Brutzeit ca 1-3 ha Jahresperiodik Brutvogel (März bis Juli) Überwinterung in Westeuropa Jagdhabitate Boden Nahrung Pflanzlich (Sämereien, Pflanzenteile) Kleine Bodentiere (Insekten, Larven) Jahresbruten Eine Neststandorte Bodenbrüter: offene Bodenfläche mit lückiger Vegetation lokale Population Regelmäßiger Brutvogel und Durchzügler Bestand in NRW Brutpaare ( ) Rote Liste Deutschland 2 (stark gefährdet) Rote Liste NRW (2010) 3S (gefährdet) Erhaltungszustand NRW (B) Atlantische Region: G (Günstig) Kontinentale Region: G (Günstig) Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie - Wolf Lederer 915-1

15 Ergebnisse 12 Erhaltungszustand NRW (R) Atlantische Region: G (günstig) Kontinentale Region: ka Der Kiebitz konnte im Bereich der Stadt Blomberg vor allem als Durchzügler und nur noch vereinzelt (westlich von Blomberg und nördlich von Hagendonop) als Brutvogel nachgewiesen werden Dies hängt sicherlich mit dem allgemeinen Bestandstrend dieser Art zusammen, der dazu führte, dass der Kiebitz in den letzten Jahrzehnten vor allem aus den höheren Lagen bzw den Randlagen der Verbreitung verschwand (GRÜNEBERG & SCHIELZETH 2005) Durchzüglertrupps mit bis zu 200 Exemplaren wurden vor allem östlich von Altenmarpe nachgewiesen Der Kiebitz meidet die Nähe von WEA und insbesondere das Innere von Windparks (STEINBORN & REICHENBACH 2011) Allerdings beträgt die Entfernung, die der Kiebitz zu WEA in der Regel einhält, nur ca 100 m Die Abstandsempfehlung der LAG VSW 2015 beträgt für den Kiebitz 500 m zu Dichtezentren oder regional bedeutsamen Vorkommen Wachtel (Coturnix coturnix) Status: besonders geschützt Habitat Offene Landschaften: busch- und baumfreie Agrarlandschaften, Ruderalfluren Reviergröße 1 ha Jahresperiodik Brutvogel (Mai bis Juli) Überwinterung in Nordafrika Jagdhabitate Boden (va Insekten und Samen) Nahrung Pflanzlich (Sämereien, Pflanzenteile) Tierisch (Insekten, Larven) Jahresbruten Eine Neststandorte Bodenbrüter va in Krautschicht Bestand in NRW Reviere ( ) Rote Liste Deutschland * (nicht gefährdet) Rote Liste NRW (2010) 2S (stark gefährdet) Erhaltungszustand NRW (B) Atlantische Region: U (UngünstigUnzureichend) Kontinentale Region: U (UngünstigUnzureichend) Die Wachtel wurde vor allem in den großen offenen Feldlandschaften westlich von Blomberg, vereinzelt auch bei Hagendonop nachgewiesen Die Wachtel zählt in NRW zu den WEA-empfindlichen Vogelarten, da sie ein ausgeprägtes Meideverhalten gegenüber WEA zeigt (vgl MKULNV & LANUV 2013) Es wird ein Schutzabstand von 500 m empfohlen, da innerhalb dieses Bereiches mit erheblichen Beeinträchtigungen der Habitatqualität durch WEA zu rechnen ist Uhu (Bubo bubo) Status: streng geschützt, Anhang I Vogelschutzrichtlinie Habitat Strukturreiche Landschaft: Wälder, Felsen, Freifläche, auch Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie - Wolf Lederer 915-1

16 Ergebnisse 13 Reviergröße Jahresperiodik Jagdhabitate Nahrung Siedlungen Jahresbruten Neststandorte Bestand in NRW Brutpaare (2006) Rote Liste Deutschland 3 (gefährdet) Rote Liste NRW (2010) Erhaltungszustand NRW (B) km² Ganzjahresvogel, Brutvogel (März - August) Siehe Lebensraum Säugetiere, Vögel, Amphibien, Fische, Käfer, Insekten Eine Felsen, Steinbrüche, Bäume, Boden, menschliche Bauten VS (Vorwarnliste) Atlantische Region: U (UngünstigUnzureichend) Kontinentale Region: U (UngünstigUnzureichend) Der Uhu kommt im Kreis Lippe regelmäßig vor und brütet in der Regel in Steinbrüchen, neuerdings verstärkt auch in Baumhorsten Der Schutzradius gem Fachkonvention um Brutplätze dieser Art beträgt 1000 m Nur der Suchraum 2 liegt in der Nähe eines Uhu-Brutplatzes Sonstige planungsrelevante Arten (nicht windenergiesensibel) Rebhuhn (Perdix perdix) Status: streng geschützt Habitat Offene Landschaften: Agrarlandschaften mit vielfältigen Saumstrukturen (Hecken, Feldgehölze, Wege, offenem Boden), Industriebrachen, Heiden Reviergröße 1 ha Jahresperiodik Ganzjahresvogel, Brutvogel (April - August) Jagdhabitate Boden Nahrung Pflanzlich (Sämereien, Pflanzenteile), während Jungenaufzucht auch tierisch (Insekten, Larven) Jahresbruten Eine Neststandorte Bodenbrüter va in Krautschicht Bestand in NRW Reviere ( ) Rote Liste Deutschland 2 (Stark gefährdet) Rote Liste NRW (2010) 2S (Stark gefährdet) Erhaltungszustand NRW (B) Atlantische Region: U (UngünstigUnzureichend) Kontinentale Region: U (UngünstigUnzureichend) Das Rebhuhn wurde bislang noch nicht als Kollisionsopfer an Windenergieanlagen nachgewiesen (PIELA 2010) Dementsprechend wurde von der LAG-VSW für diese Art auch kein Mindestabstand von Windenergieanlagen zu den Brutplätzen dieser Art festgelegt Beim Rebhuhn sind vor allem bau- und anlagebedingte Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Brutreviere zu berücksichtigen Die Art wurde im Umfeld der Suchräume 3, 6 und 10 als Brutvogel nachgewiesen Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie - Wolf Lederer 915-1

17 Ergebnisse 14 Neuntöter (Lanius collurio) Status: besonders geschützt, Anhang I Vogelschutzrichtlinie Habitat Halb- bis offene Landschaft mit Dorn-Buschstrukturen, Hecken, Einzelbäumen, Moore, Heide, Industrie-, Brachen Reviergröße 1-6 ha Jahresperiodik Brutvogel (Mai bis August) Überwinterung in Ost- und Südafrika Jagdhabitate Siehe Lebensraum Nahrung Insekten, auch junge Kleinsäuger und Jungvögel Jahresbruten Eine Neststandorte Dornsträucher Bestand in NRW ca 7000 Brutpaare (2006) Rote Liste Deutschland * (ungefährdet) Rote Liste NRW (2010) VS (Vorwarnliste) Erhaltungszustand NRW (B) Atlantische Region: U (UngünstigUnzureichend) Kontinentale Region: G (Günstig) Der Neuntöter gehört nicht zu den besonders kollisionsgefährdeten Vogelarten an Windenergieanlagen, da er sich überwiegend in Bodennähe aufhält und nur selten in größerer Höhe fliegt Dementsprechend wurde von der LAG-VSW für diese Art auch kein Mindestabstand von Windenergieanlagen zu den Brutplätzen dieser Art festgelegt Beim Neuntöter sind vor allem bau- und anlagebedingte Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Brutreviere zu berücksichtigen Die Art wurde als Brutvogel in den Suchräumen 2, 3 und 7 nachgewiesen Raubwürger (Lanius excubitor) Status: streng geschützt Habitat Reviergröße Jahresperiodik Jagdhabitate Nahrung Halboffene Kulturlandschaft mit Wechsel aus Hecken, Offenland, Feldgehölzen ha Brutvogel (April bis Juli) Überwinterung in Mitteleuropa Siehe Lebensraum Insekten, häufig Kleinsäuger, Amphibien, Reptilien und Vögel Eine Hohe, dichte Bäume Jahresbruten Neststandorte Bestand in NRW Brutpaare ( ) Rote Liste Deutschland 1 (vom Aussterben bedroht) Rote Liste NRW (2010) 1S (vom Aussterben bedroht) Erhaltungszustand NRW (B) Atlantische Region: S (UngünstigSchlecht) Kontinentale Region: S (UngünstigSchlecht) Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie - Wolf Lederer 915-1

18 Ergebnisse 15 Der Raubwürger gehört nicht zu den besonders kollisionsgefährdeten Vogelarten an Windenergieanlagen, da er sich überwiegend in Bodennähe aufhält und nur selten in größerer Höhe fliegt Dementsprechend wurde von der LAG-VSW für diese Art auch kein Mindestabstand von Windenergieanlagen zu den Brutplätzen dieser Art festgelegt Im Suchraum 3 wurde die Art als Durchzügler nachgewiesen Feldlerche (Alauda arvensis) Status: besonders geschützt Habitat Offene Kulturlandschaft Magerweiden, flachgründige, lückige Agrarflächen (va Brachen), Industriebrachen Reviergröße 1 ha Jahresperiodik Brutvogel (April bis August) Überwinterung in Westeuropa Jagdhabitate Siehe Lebensraum Nahrung Vorwiegend tierisch (Insekten, Larven), im Winter auch pflanzlich (Sämereien, Pflanzenteile) Jahresbruten Eine, selten zwei Neststandorte Boden mit lückiger Vegetation Bestand in NRW Brutpaare (2006) Rote Liste Deutschland 3 (Gefährdet) Rote Liste NRW (2010) 3S (Gefährdet) Erhaltungszustand NRW (B) Atlantische Region: G (Günstig) Kontinentale Region: G (Günstig) Die Feldlerche wurde in allen Suchräumen nachgewiesen Sie kommt im Blomberger Raum noch in vergleichsweise hoher Dichte vor Die Feldlerche gehört nicht zu den besonders kollisionsgefährdeten Vogelarten an Windenergieanlagen Dementsprechend wurde von der LAG-VSW für diese Art auch kein Mindestabstand von Windenergieanlagen zu den Brutplätzen dieser Art festgelegt Bei der Feldlerche sind vor allem bau- und anlagebedingte Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Brutreviere zu berücksichtigen Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie - Wolf Lederer 915-1

19 Ergebnisse Vorkommen Fledermäuse Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) Wochenstuben (Weibchen) Sommerquartiere Winterquartiere Jagdhabitate Nahrung Verbreitung in NRW Rote Liste Deutschland Rote Liste NRW Erhaltungszustand NRW Meist in Baumhöhlen oder auch Fledermauskästen Bezug: Juni; Auflösung: August Meist in Baumhöhlen oder auch Fledermauskästen Meist in Baumhöhlen Auch Gebäudequartiere und Quartiere in Dehnungsfugen von Brücken oft als Massenquartiere Bezug: Mitte Oktober; Verlassen: MärzApril Offene Lebensräume, meist an oder über Gewässern, Waldrändern und Kahlschlägen Größere Beutetiere, zb Käfer, Nachtschmetterlinge, Grillen In ganz NRW vorwiegend zu den Zugzeiten und im Winter zu finden 3 (Gefährdet) R (durch extreme Seltenheit gefährdet) Atlantische Region: G (Günstig) Kontinentale Region: U (UngünstigUnzureichend) Der Große Abendsegler zählt zu den typischen Waldfledermäusen, Jagdgebiete liegen jedoch in der offenen Landschaft In NRW gilt er als gefährdete wandernde Art die besonders zur Zugzeit, überwiegend im Tiefland, anzutreffen ist Der Große Abendsegler wurde in beiden Untersuchungsgebieten bei der Nahrungssuche vor allem im Waldrandbereich und in dem zentral gelegenen Tälchen in Suchraum 1, das durch Grünland und Hecken geprägt ist, nachgewiesen Abb : Rufbeispiel des Großen Abendseglers am Horchboxenstandort 2 Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie - Wolf Lederer 915-1

20 Ergebnisse 17 Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri) Wochenstuben (Weibchen) Baumhöhlen und Fledermauskästen Seltener an Gebäuden (Spalten, Mauerwerk, etc) Bezug: AprilMai; Auflösung: Ende AugustSeptember Sommerquartiere Winterquartiere Jagdhabitate Nahrung Verbreitung in NRW Rote Liste Deutschland Rote Liste NRW Erhaltungszustand NRW Baumhöhlen und Fledermauskästen Seltener an Gebäuden Baumhöhlen, auch Spalten und Hohlräume an und in Gebäuden Selten Fledermauskästen Bezug: ab Ende September; Verlassen: April Keine Bevorzugung bestimmter Vegetationsstrukturen Im Wald: Kahlschläge, Lichtungen, Wege, Waldränder Offenland: Grünland, Heckenstrukturen, Waldränder, Gewässer, Straßenlaternen Schmetterlinge, Zweiflügler, Köcherfliegen Zerstreute Verbreitung in ganz NRW, teilweise auch mit Wochenstuben G (Gefährdung unbekannten Ausmaßes) V (Vorwarnliste) Atlantische Region: U (UngünstigUnzureichend) Kontinentale Region: U (UngünstigUnzureichend) Der Kleine Abendsegler gehört ebenfalls zu den Waldfledermäusen Er jagt sowohl im Wald als auch im Offenland nach Insekten, wobei keine klare Präferenz bestimmter Arten bekannt ist Er wurde im Süden des Untersuchungsgebiets Vor dem Püllenberge nachgewiesen Abb : Rufbeispiel des Kleinabendseglers am Horchboxenstandort 2 Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie - Wolf Lederer 915-1

21 Ergebnisse 18 Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Wochenstuben (Weibchen) Ausschließlich an und in Gebäuden häufig in Wohngebäuden, Spaltenquartiere wie Verkleidungen, Rollladenkästen Nähe zu größeren Gewässern wichtig Bezug: AprilMai; Auflösung: August Sommerquartiere Winterquartiere Jagdhabitate Nahrung Verbreitung in NRW Rote Liste Deutschland Rote Liste NRW Erhaltungszustand NRW An und in Gebäuden, bevorzugt an Wandverkleidungen, in Spalten und Rolladenkästen auch vereinzelt in Baum- und Felshöhlen Keller, Stollen Höhlen, Gebäude, Mauerspalten, Spalten zwischen Innenwand und Ziegel, hinter Wandschränken Bezug: ab Oktober; Verlassen: MärzApril Gehölzbestände in Gewässernähe, Waldränder, an Hecken und in Laub- und Mischwäldern Auch in Parkartig aufgelockerten Gehölzbeständen im Siedlungsbereich Zweiflügler und Schmetterlinge Überall verbreitetflächendeckend, teilweise sehr häufig * (Ungefährdet) * (Ungefährdet) Atlantische Region: G (Günstig) Kontinentale Region: G (Günstig) Die Zwergfledermaus ist in ganz NRW flächendeckend verbreitet Zwergfledermäuse gehören zu den Gebäudefledermäusen und kommen in Siedlungsbereichen als Kulturfolger vor Sie wurde in beiden Untersuchungsgebieten an zahlreichen Stellen festgestellt und stellt mit Abstand die häufigste Fledermausart dar Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) Wochenstuben (Weibchen) Spaltenverstecke hinter abgeplatzter Borke oder Fensterläden Bezug:Mai; Auflösung: Ende Juli Mitte August Sommerquartiere Winterquartiere Jagdhabitate Nahrung Verbreitung in NRW siehe Wochenstuben Rote Liste Deutschland 1 Rote Liste NRW 1 Erhaltungszustand NRW Atlantische Region: S Kontinentale Region: S Höhlen, Stollen, Keller, Brunnenschächte, alte Bergwerke, Felsspalten Bezug: ab Ende Oktober; Verlassen: April Überwiegend im geschlossenen Wald vorwiegend Schmetterlinge NRW liegt an der nordwestlichen Verbreitungsgrenze Neben Einzelfunden sind reproduzierende Populationen nur aus dem Kreis Steinfurt bekannt NRW stellt die nordwestliche Verbreitungsgrenze für die Mopsfledermaus dar Die Mopsfledermaus gehört zu den Waldfledermäusen und ist sowohl in Deutschland als auch in NRW vom Aussterben bedroht Sie wurde im Untersuchungsgebiet Vor dem Püllenberge in Waldrandnähe nachgewiesen Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie - Wolf Lederer 915-1

22 Ergebnisse 19 Bartfledermaus Da die beiden nah verwandten Arten Große- und Kleine Bartfledermaus akustisch nur sehr schwer zu unterscheiden sind, wurden sie hier als Bartfledermaus erfasst Grundsätzlich kommen in der Region Ostwestfalen-Lippe beide Arten nebeneinander vor Für das MTB 4020 Blomberg liegen bislang nur Nachweise der Kleinen Bartfledermaus vor (vgl LANUV 2014) Große Bartfledermaus (Myotis brandtii) Wochenstuben (Weibchen) Schmale Spalten im Dachstuhl von Gebäuend, hinter Dachlatten, unter Dachziegeln, Fassadenverkleidungen, schmale Fledermauskästen, Baumhöhlen Bezug:AprilMai; Auflösung: Ende Juli Mitte-Ende August Sommerquartiere Winterquartiere Jagdhabitate Nahrung Verbreitung in NRW Rote Liste Deutschland 2 Rote Liste NRW 2 Erhaltungszustand NRW Atlantische Region: U Kontinentale Region: U siehe Wochenstuben Höhlen, Stollen, Keller, Brunnenschächte, alte Bergwerke Bezug: ab Ende Oktober; Verlassen: April geschlossene Laubwälder mit geringer bis lückiger Strauchschicht, Kleingewässer, linienhafte Gehölzstrukturen in Offenlandschaft Schmetterlinge, Schnaken, Zuckmücken, Fliegen, Spinnen Verbreitungsschwerpunkt im noröstlichen Westfalen In Winterquartieren des Berglandes regelmäßig einzelne Tiere Bedeutendes Schwarmquartier im Kreis Siegen-Wittgenstein Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) Wochenstuben (Weibchen) Meist an Gebäuden in engen von außen zugänglichen Spalten, Dachböden, hinter Verschalungen und Fensterläden, im Mauerwerk, hinter abgeplatzter Borke Sommerquartiere Winterquartiere Bezug: AprilMaiJuni; Auflösung: MitteEnde August siehe Wochenstuben Höhlen, Stollen, Keller, Eiskeller, Felsenbrunnen, Bachunterführungen, in Ritzen von Bachverrohrungen Bezug: ab Oktober; Verlassen: April Jagdhabitate Linienhafte Strukturen: Bachläufe, Waldränder, Feldgehölze, Hecken Seltener in Wäldern und Siedlungsbereichen Nahrung wenig spezialisiert: Mücken, Eintagsfliegen, Spinnen, Käfer, Nachtfalter, ua Verbreitung in NRW Vor allem im Bergland Nachweise hauptsächlich aus Westfalen und der Eifel Das bedeutendste Winterquartier liegt im Kreis Olpe Rote Liste Deutschland 3 Rote Liste NRW 3 Erhaltungszustand NRW Atlantische Region: G Kontinentale Region: G Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie - Wolf Lederer 915-1

23 Ergebnisse 20 Bartfledermäuse konnten an 2 Stellen vor dem Püllenberge und am Rande des Hainholzes nachgewiesen werden Myotis spec Einige Fledermauskontakte waren so kurz (bzw konnten für eine Detailanalyse nicht aufgezeichnet werden), dass sie nur der Gattung Myotis zugeordnet werden konnten Hierbei könnte es sich z B um Bartfledermäuse oder um die Fransenfledermaus gehandelt haben Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie - Wolf Lederer 915-1

24 Ergebnisse Bewertung der potenziellen (artenschutzrechtlichen) Konflikte Nachfolgend werden (artenschutzrechtliche) Konfliktpotenziale für das Schutzgut TiereBiologische Vielfalt für die einzelnen Suchräume (1-10) der Stadt Blomberg beschrieben und bewertet Die Bewertung erfolgt in einer 5-stufigen Skala zwischen sehr hohem bis kein artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial Die 5 Stufen sind wie folgt definiert: Stufe Artenschutzrechtliches Definition Konfliktpotenzial I kein keine Überschneidung des Suchraumes mit Abstandsempfehlungen (vgl LAG-VSW 2015) um Brutstandorte windenergiesensibler Vogelarten bzw um Quartierstandorte windenergiesensibler Fledermausarten II gering geringe Überschneidung (Faktor 0 bis 1) mit Abstandsempfehlungen III mittel mittlere Überschneidung (Faktor 2) mit Abstandsempfehlungen IV hoch hohe Überschneidung (Faktor 3) mit Abstandsempfehlungen V sehr hoch sehr hohe Überschneidung (Faktor 4 und mehr) mit Abstandsempfehlungen Der Faktor wird ermittelt, indem für jedes betroffene Brutrevier der Anteil der Überlappung der artspezifischen Abstandsempfehlung (gemäß LAG-VSW 2015) an der Gesamtfläche des Suchraums (in 10 %-Stufen) ermittelt wird und sodann die einzelnen Anteile aufsummiert werden (vgl Tab 2 und Karte 4) Darüberhinaus erfolgt eine verbal-argumentative Bewertung jedes Suchraumes Im Suchraum 1 (Hagendonop-West) bestehen keine Vorbelastungen Der Raum befindet sich an der nordwestlichen Gemeindegebietsgrenze und wird geprägt durch Offenland mit Ackerflächen, einzelnen Feldgehölzen va im Bereich von Siedlungen und angrenzenden Waldflächen Nach Norden und Westen setzt sich dieser Landschaftstyp in ähnlicher Weise fort Dementsprechend ist die Artenausstattung durch Offenland- und Waldarten geprägt An planungsrelevanten Arten wurden als Brutvögel die Offenlandarten Wachtel und Kiebitz und die im Wald oder in Feldgehölzen brütenden Arten Rotmilan, Schwarzmilan und Uhu nachgewiesen Der Suchraum stellt zugleich ein bedeutendes Nahrungshabitat für Rohrweihe, Rotmilan und Schwarzmilan und ein Rasthabitat für Limikolen (insbesondere Kiebitze) Das (artenschutzrechtliche) Konfliktpotenzial ist hinsichtlich der Vögel insgesamt sehr hoch, da sich hier ein Dichtezentrum des Rotmilans befindet (Überschneidung mit Abstandsempfehlungen für 6 Rotmilan-Brutreviere, 1 Schwarzmilan-Brutrevier, 4 Kiebitz- Reviere, 1 Wachtel-Revier und 1 Rotmilan-Schlafplatz) Im Suchraum 2 (Hagendonop-Ost) bestehen keine Vorbelastungen Der Raum befindet sich an der nördlichen Gemeindegebietsgrenze und wird geprägt durch Ackerflächen, die im Norden, Osten und Süden an Waldflächen angrenzen Nach Osten Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie - Wolf Lederer 915-1

25 Ergebnisse 22 schließt sich ein sehr großes Waldgebiet an, während die Landschaft in die anderen Richtungen einen eher offenen Charakter aufweist An planungsrelevanten Arten wurden als Brutvögel die Arten Rotmilan, Schwarzmilan, Uhu und Neuntöter nachgewiesen Als Nahrungsgäste und Durchzügler wurden u a Rohrweihe, Mäusebussard und Turmfalke nachgewiesen Das (artenschutzrechtliche) Konfliktpotenzial ist hinsichtlich der Vögel insgesamt sehr hoch, da sich in unmittelbarer Nähe zum Suchraum ua 3 Rotmilan-Brutreviere befinden (Überschneidung mit Abstandsempfehlungen für 4 Rotmilan-Brutreviere, 1 Schwarzmilan- Brutrevier und 1 Uhu-Revier) Im Suchraum 3 (Vor dem Püllenberge) bestehen hohe Vorbelastungen durch die bereits bestehenden Windenergieanlagen Der Suchbereich ist durch Offenland mit Grünland und Ackerflächen charakterisiert, nach Norden grenzt ein größeres Waldgebiet an Dementsprechend ist die Artenausstattung durch Offenland- und Waldarten geprägt An planungsrelevanten Arten wurden als Brutvögel Rebhuhn, Feldlerche und Neuntöter nachgewiesen, als Nahrungsgäste und Durchzügler Rotmilan, Mäusebussard, Turmfalke, Kiebitz und Raubwürger Windenergiesensible Vogelarten wurden innerhalb des Suchraums 3 nicht nachgewiesen Die nächsten Brutreviere des Rotmilans befinden sich ca 0,5 km nördlich und 1,5 km südlich des Suchraums Der gesamte Suchraum wird auch zur Nahrungssuche vom Rotmilan genutzt Ein Brutrevier des Baumfalken wurde westlich von Altendonop nachgewiesen Die regelmäßig von dieser Art genutzten Nahrungshabitate liegen außerhalb des Suchbereichs in den Dörfern und Bachtälern Das (artenschutzrechtliche) Konfliktpotenzial ist hinsichtlich der Vögel insgesamt gering (Überschneidung mit Abstandsempfehlungen für 2 Rotmilan-Brutreviere) Im Suchraum 4 (Hestrup-Hahnenberg) bestehen keine Vorbelastungen Der östliche Teil des Suchbereichs ist durch Offenland mit Ackerflächen, einzelnen Hecken und angrenzenden Waldflächen charakterisiert, ebenso der westliche Dementsprechend ist die Artenausstattung durch Offenland- und Waldarten geprägt An planungsrelevanten Arten wurden als Brutvögel nur die Feldlerche nachgewiesen, als Nahrungsgäste und Durchzügler Rotmilan, Mäusebussard, Turmfalke und Uhu Das (artenschutzrechtliche) Konfliktpotenzial ist hinsichtlich der Vögel gering (Überschneidung mit Abstandsempfehlungen für 1 Rotmilan- und 1 Schwarzstorch- Brutrevier) Die südwestlichen Teile des Suchraums liegen innerhalb eines regelmäßig vom Rotmilan genutzten Nahrungshabitats Der zugehörige Brutplatz des Rotmilans befindet sich ca 500 m südwestlich des Suchraums Beim Nachweis des Uhus handelt es sich um den Tageseinstand eines einzelnen Männchens Da dieses Uhu-Männchen bis in den Mai hinein ausdauernd gebalzt hat, ist davon auszugehen, dass es nicht verpaart war Eine Brut wurde auch trotz intensiver Nachsuche nicht gefunden Der nächste Brutplatz des Uhus befindet sich mehr als 1 km südlich des Suchraums im Waldgebiet Der Hurn Auch bezüglich der Fledermäuse ist das Konfliktpotenzial in diesem Suchraum insgesamt mittel Insbesondere im Bereich der Waldränder besteht ein erhöhtes Kollisionsrisiko für die dort nachgewiesene Zwergfledermaus, zur Zugzeit auch für die Rauhautfledermaus Im Suchraum 5 (Wöhren-Stollberg) bestehen keine Vorbelastungen Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie - Wolf Lederer 915-1

26 Ergebnisse 23 Die Fläche liegt zwischen Großenmarpe und Istrup an der L 712 Sie wird geprägt durch Offenland mit Ackerflächen und durch die Nähe zu einer stark befahrenen Straße An planungsrelevanten Arten wurden als Brutvögel nur die Feldlerche nachgewiesen, als Nahrungsgäste und Durchzügler Rotmilan, Mäusebussard und Turmfalke Das (artenschutzrechtliche) Konfliktpotenzial ist hinsichtlich der Vögel gering (Überschneidung mit Abstandsempfehlungen für 2 Rotmilan-Brutreviere) Der zugehörige Brutplatz des Rotmilans befindet sich ca 750 m östlich bzw 1400 m südöstlich des Suchraums Der nächste Brutplatz des Uhus befindet sich ca 1,3 km südöstlich des Suchraums im Waldgebiet Der Hurn Im Suchraum 6 (Holstenhöfen) bestehen keine Vorbelastungen Die Fläche liegt nördlich von Blomberg rund um den Weiler Holstenhöfen Sie wird geprägt durch Offenland mit Ackerflächen, welches nach Westen und Norden durch große Waldgebiete begrenzt wird An planungsrelevanten Arten wurden als Brutvögel nur der Rotmilan, die Feldlerche und das Rebhuhn nachgewiesen, als Nahrungsgäste und Durchzügler Mäusebussard und Turmfalke Das (artenschutzrechtliche) Konfliktpotenzial ist hinsichtlich der Vögel gering (Überschneidung mit Abstandsempfehlungen für 1 Schwarzstorch-Brutrevier und 1 Rotmilan- Brutrevier) Der zugehörige Brutplatz des Schwarzstorchs befindet sich im Blomberger Stadtwald Regelmäßig genutzte Flugrouten des Scharzstorchs sind nicht betroffen Der nächste Brutplatz des Uhus und des Rotmilans befindet sich ca 1,3 km südwestlich des Suchraums im Waldgebiet Der Hurn Im Suchraum 7 (Eschenbruch-Süd) bestehen keine Vorbelastungen Die Fläche liegt südlich von Eschenbruch an der südöstlichen Gemeindegebietsgrenze Sie wird geprägt durch Offenland mit Ackerflächen, welches nach Westen, Norden und Osten von einem großen Waldgebiet umschlossen wird An planungsrelevanten Arten wurden als Brutvögel nur die Feldlerche und der Neuntöter nachgewiesen, als Nahrungsgäste und Durchzügler Rotmilan, Mäusebussard und Turmfalke Ein (artenschutzrechtliches) Konfliktpotenzial existiert in diesem Bereich nicht, da im näheren Umfeld keine Brutreviere windenergiesensibler Vogelarten nachgewiesen werden konnten Im Suchraum 8 (Reelkirchen-Drostenberg) bestehen keine Vorbelastungen Die Fläche liegt südöstlich von Reelkirchen an der südlichen Gemeindegebietsgrenze Sie wird geprägt durch Offenland mit Ackerflächen, welches nach Westen an ein großes Waldgebiet ( Beller Holz ) und nach Osten an ein kleines Waldgebiet ( Molkenberg ) angrenzt Nach Norden und Süden fällt das Gelände ab und schließt sich weiteres Offenlang mit überwiegendem Ackerbau an An planungsrelevanten Arten wurde als Brutvogel nur die Feldlerche nachgewiesen, als Nahrungsgäste und Durchzügler Rotmilan, Mäusebussard und Turmfalke Im Beller Holz befindet sich ca 2 km südwestlich des Suchraums ein Brutrevier des Schwarzstorchs und ca 1 km südöstlich ein Rotmilan-Brutrevier Das (artenschutzrechtliche) Konfliktpotenzial ist hinsichtlich der Vögel gering (Überschneidung mit Abstandsempfehlungen für 1 Schwarzstorch-Brutrevierund 1 Rotmilan- Brutrevier) Regelmäßig genutzte Flugrouten des Schwarzstorchs sind nicht betroffen Im Suchraum 9 (Siebenhöfen-Süd) bestehen keine Vorbelastungen Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie - Wolf Lederer 915-1

27 Ergebnisse 24 Der Raum befindet sich südwestlich von Blomberg und wird geprägt durch Ackerflächen, die nur im Bereich des Fließgewässers Breites Wasser von Baumreihen und Feldgehölzen unterbrochen werden Auch die weitere Umgebung des Suchraums weist einen eher offenen Charakter auf An planungsrelevanten Arten wurden als Brutvögel die Arten Feldlerche, Feldschwirl, Kiebitz, Kuckuck, Nachtigall, Rotmilan, Schwarzmilan und Wachtel nachgewiesen Als Nahrungsgäste und Durchzügler wurden u a Rohrweihe, Mäusebussard und Turmfalke nachgewiesen Große Teile des Suchraums stellen zugleich ein bedeutendes Nahrungshabitat für Rohrweihe, Rotmilan und Schwarzmilan und ein Rasthabitat für Limikolen (insbesondere Kiebitze) Das (artenschutzrechtliche) Konfliktpotenzial ist hinsichtlich der Vögel insgesamt hoch, da es sich um ein Brutgebiet der windenergiesensiblen Arten Kiebitz und Wachtel handelt und sich in der Nähe zum Suchraum 4 Rotmilan- und 1 Schwarzmilan-Brutrevier(e) befinden (Überschneidung mit Abstandsempfehlungen für 4 Rotmilan-Brutreviere, 1 Schwarzmilan- Brutrevier, 2 Kiebitz-Brutpaare, 1 Wachtel-Brutrevier sowie 2 Rotmilan-Schlafplätze) Im Suchraum 10 (Siebenhöfen-Nord) bestehen keine Vorbelastungen Der Raum erstreckt sich als langgezogenes Band westlich von Blomberg und wird geprägt durch Ackerflächen, die durch einige Feldgehölze und Wälder unterbrochen werden Auch die weitere Umgebung des Suchraums weist einen eher offenen Charakter auf An planungsrelevanten Arten wurden als Brutvögel die Arten Feldlerche, Kiebitz, Rebhuhn, Rotmilan, Schwarzmilan und Wachtel nachgewiesen Als Nahrungsgäste und Durchzügler wurden u a Rohrweihe, Mäusebussard und Turmfalke nachgewiesen Große Teile des Suchraums stellen zugleich ein bedeutendes Nahrungshabitat für Rohrweihe, Rotmilan und Schwarzmilan und ein Rasthabitat für Limikolen (insbesondere Kiebitze) Das (artenschutzrechtliche) Konfliktpotenzial ist hinsichtlich der Vögel insgesamt sehr hoch, da es sich um ein Brutgebiet der windenergiesensiblen Arten Kiebitz und Wachtel handelt und sich im oder in der Nähe zum Suchraum 3 Rotmilan- und 1 Schwarzmilan-Brutrevier(e) befinden (Überschneidung mit Abstandsempfehlungen für 3 Rotmilan-Brutreviere, 1 Schwarzmilan-Brutrevier, 2 Kiebitz-Brutpaare, 2 Wachtel-Brutreviere sowie 2 Rotmilan- Schlafplätze) Im Einzelnen ergaben sich folgende Überschneidungen von Brutrevieren windenergiesensibler Vogelarten mit den Suchräumen 1-10: Tab2: Ermittlung der Artenschutzrechtlichen Konfliktpotentiale in den Suchräumen: Suchraum Art Anteil Überlappung an Suchraumfläche * RM 1,0 RM 0,2 1 RM 0,9 RM 0,5 RM 0,3 RM 0,5 Summe der Überlappungsanteile (in Klammern auf- oder abgerundet) Artenschutzrechtliches Konfliktpotential 5,5 (= 6) sehr hoch Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie - Wolf Lederer 915-1

28 Ergebnisse 25 SM 0,1 Ki 0,4 Ki 0,2 Ki 0,1 Ki 0,1 Wa 0,4 RM- Schlpl 0,8 RM 1,0 RM 1,0 2 RM 1,0 RM 0,1 3,7 (= 4) sehr hoch SM 0,1 Uhu 0,5 3 RM 0,3 RM 0,1 0,4 (= 0) gering 4 RM 0,9 Sst 0,1 1,0 (= 1) gering 5 RM 1,0 RM 0,1 1,1 (= 1) gering 6 Sst 1,0 RM 0,1 1,1 (= 1) gering 7-0,0 0,0 kein 8 Sst 1,0 RM 0,7 1,7 (= 2) mittel RM 0,7 RM 0,2 RM 0,2 SM 0,2 Ki 0,2 9 Ki 0,4 3,4 (= 3) hoch Wa 0,6 RM- Schlpl 0,1 RM- Schlpl 0,8 RM 0,7 RM 0,9 RM 0,5 RM 0,1 10 SM 0,5 Ki 0,2 4,3 (= 4) sehr hoch Ki 0,1 Wa 0,3 Wa 0,2 RM- 0,3 Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie - Wolf Lederer 915-1

29 Ergebnisse 26 Schlpl RM- 0,5 Schlpl * (in 10 %-Stufen, 1,0 = 100 %, 0,1 = 10 % etc) Abkürzungen für Vogelarten: Ki = Kiebitz, RM = Rotmilan (Schlpl = Schlafplatz), SM = Schwarzmilan, Sst = Schwarzstorch, Wa = Wachtel Tab3: Übersicht zum Artenschutzrechtlichen Konfliktpotential in den Suchräumen: Suchraum Überlappung mit Abstandsempfehlungen Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial 1 6 x RM, 1x SM, 4 x Ki, 1 x Wa, 1 x RM- sehr hoch Schlpl 2 4 x RM, 1x SM, 1 x Uhu sehr hoch 3 2 x RM gering 4 1 x RM, 1 x Sst gering 5 2 x RM gering 6 1 x Sst, 1 x RM gering 7 - kein 8 1 x Sst, 1 x RM mittel 9 3 x RM, 1x SM, 2 x Ki, 1 x Wa, 2 x RM- hoch Schlpl 10 4 x RM, 1x SM, 2 x Ki, 2 x Wa, 2 x RM- Schlpl sehr hoch Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie - Wolf Lederer 915-1

30 4 Zusammenfassung 27 4 Zusammenfassung Die Gemeinde Blomberg plant die 7 Änderung ihres Flächennutzungsplanes zur Festlegung von Windkonzentrationszonen Im Planverfahren wird das gesamte Gemeindegebiet, entsprechend den Vorgaben des OVG NRW-Urteils v , nach einheitlichen Kriterien (Anwendung von harten und weichen Kriterien) auf alle potenziellen geeigneten Windkraftstandorte untersucht, um eine ergebnissoffene Abwägung vorzubereiten Der Artenschutz wird als weiches Kriterium im Planungsprozess berücksichtigt Im Zuge einer Zielartenerfassung wurden auf dem Gebiet der Stadt Blomberg in den Jahren 2013 und 2015 zahlreiche Brutvogelarten erfasst, die zu den sog planungsrelevanten Arten (im Zusammenhang mit besonders und streng geschützten Arten gemäß 7 und 44 BNatSchG) zählen und nachfolgend bei Planungen (hier: Festlegung von Windkraftkonzentrationszonen auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung) auf mögliche artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach 44 (1) BNatSchG zu überprüfen sind Darunter waren auch Arten, die als empfindlich gegenüber (der Anlage und dem Betrieb von) Windkraftanlagen (= windenergiesensible Arten) gelten und daher bei der Ausweisung von Windkraftkonzentrationszonen in der Flächennutzungsplanung der Stadt Blomberg in besonderer Weise zu berücksichtigen sind, wie z B die streng geschützten Arten Schwarzstorch, Rotmilan, Schwarzmilan, Baumfalke und Uhu Darüberhinaus wurden auch Durchzügler, Nahrungs- und Wintergäste erfasst Besonders bedeutsame Rast-, Mauser- und Schlafplätze des Rotmilans wurden vor allem im nordwestlichen Gemeindegebiet und westlich von Blomberg nachgewiesen Größere Zahlen rastender Limikolen (hier nur Kiebitz) wurden nur in wenigen Feldfluren v a im südwestlichen Teil des Gemeindegebietes festgestellt, wo es auch die letzten Brutplätze dieser Art im Gemeindegebiet gibt Diese Rastgebiete haben aufgrund der relativ geringen Individuenzahlen ( Ex) jedoch nur lokale bis regionale Bedeutung Bei einigen Vogelarten sind artspezifische (pauschale) Schutzabstände (sog Schutz-Zonen gem Fachkonvention, vgl Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelwarten 2015) um Brutvorkommen bzw Schlafplätze gegenüber (geplanten) WEA-Standorten fachlich geboten Soweit dieser Schutzabstand im Genehmigungsverfahren unterschritten werden soll, ist durch entsprechende Raumnutzungsanalysen nachzuweisen, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht betroffen sind oder durch Vermeidungs- und CEF- Ausgleichsmaßnahmen vermieden werden können Die Suchräume für die Ausweisung von Windvorrangzonen wurden hinsichtlich ihres artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzials in 5 Stufen bewertet In den Suchräumen 1 und 2 sowie 9 und 10 wurde ein hohes bzw sehr hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial ausgewiesen, da es hier in sehr hohem Ausmaß zu Überschneidungen zwischen den Abstandskriterien windenergiesensibler Arten und den Suchräumen kommt Sollten diese Suchräume von der Gemeinde als Windvorrangzone im FNP ausgewiesen werden, ist im Zuge von Genehmigungsverfahren mit Auflagen zu rechnen (Abschaltzeiten, andere Vermeidungs- und artspezifische CEF-Maßnahmen), die den wirtschaftlichen Betrieb einzelner Anlagen in Frage stellen können In einigen Fällen dürften artenschutzrechtliche Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie - Wolf Lederer 915-1

31 4 Zusammenfassung 28 Verbotstatbestände selbst durch Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen nicht zu umgehen sein (z B bei Planungen im Bereich der letzten Kiebitz-Brutstandorte im Gemeindegebiet), so dass die Anlagen nicht genehmigungsfähig wären Die Ergebnisse dieser Erfassungen und die Bewertung aus Artenschutzsicht sollen in der Flächennutzungsplanung der Stadt Blomberg eingearbeitet werden und dort u a in der Ausweisung von Windkraftkonzentrationszonen Berücksichtigung finden Eine abschließende artenschutzrechtliche Bewertung der Ergebnisse im Zusammenhang mit den konkreten geplanten Windkraftkonzentrationszonen (nach Abwägung durch die Gemeinde und der Überprüfung, ob der Windkraft substantiell genügend Raum in Blomberg eingeräumt worden ist), ist der Begründung und dem Umweltbericht gem BauGB zur Flächennutzungsplanänderung sowie der gemeindlichen Abwägung vorbehalten Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie - Wolf Lederer 915-1

32 5 Verwendete Grundlagen 29 5 Verwendete Grundlagen AHLÉN, I (1990): Identification of bats in flight - Swedish Society for Conservation of Nature: 1-50 BARATAUD, M (1996): Balladen aus einer unhörbaren Welt 2 CD mit Begleitheft Editions Sittelle, Mens BNATSCHG Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom (BGBl Jahrgang 2009 Teil I Nr 51 vom S 2542) BOYE, P, R HUTTERER & H BEHNKE (1998): Rote Liste der Säugetiere (Mammalia) In: Bundesamt für Naturschutz (Hrsg): Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands Schr-R f Landschaftspfl u Natursch Heft 55: BRUNE, J, E GUTHMANN, M JÖBGES & A MÜLLER (2002): Zur Verbreitung und Bestandssituation des Rotmilans (Milvus milvus) in Nordrhein-Westfalen Charadrius 38 (H 3): FELDMANN, R, R HUTTERER & H VIERHAUS (1999): Rote Liste der gefährdeten Säugetiere in Nordrhein-Westfalen (3 Fassung, mit Artenverzeichnis) in: Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten Landesamt für Agrarordnung NRW (Hrsg) (1999): Rote Liste der gefährdeten Pflanzen und Tiere in Nordrhein-Westfalen, 3 Fassg LÖBF-SchrR 17: GELLERMANN, M & M SCHREIBER (2007): Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen in staatlichen Planungs- und Zulassungsverfahren Leitfaden für die Praxis Springer, Berlin Heidelberg New York GRÜNEBERG, C & H SCHIELZETH (2005): Verbreitung, Bestand und Habitatwahl des Kiebitzes Vanellus vanellus in Nordrhein-Westfalen: Ergebnisse einer landesweiten Erfassung Charadrius 41 (H 4): JOEST, R, J BRUNE, D GLIMM, H ILLNER, A KÄMPFER-LAUENSTEIN & M LINDNER (2012): Herbstliche Schlafplatzansammlungen von Rot- und Schwarzmilanen am Haarstrang und auf der Paderborner Hochfläche in den Jahren 2009 bis 2012 ABU-Info 33-35: KIEL, E-F (2005): Artenschutz in Fachplanungen Anmerkungen zu planungsrelevanten Arten und fachlichen Prüfschritten LÖBF-Mitt 105: KIEL, E-F (2007): Praktische Arbeitshilfen für die artenschutzrechtliche Prüfung in NRW UVP-Report 21 (3): KIEL, E-F (2007): Erhaltungszustand der FFH-Arten in NRW Ergebnisse des FFH-Berichts Natur in NRW 32 (2): LAG-VSW (LÄNDER-ARBEITSGEMEINSCHAFT DER VOGELSCHUTZWARTEN) (2007): Abstandsregelungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten Berichte zum Vogelschutz 44: LAG-VSW (LÄNDER-ARBEITSGEMEINSCHAFT DER VOGELSCHUTZWARTEN) (2015): Abstandsregelungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten (in der Überarbeitung vom 15 April 2015) Neschwitz, 29 S LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN (LANUV) (2014): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen, - Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie - Wolf Lederer 915-1

33 5 Verwendete Grundlagen 30 < abgerufen am LASKE, V, K NOTTMEYER-LINDEN & K CONRADS (Hrsg) (1991): Die Vögel Bielefelds Ein Atlas der Brutvögel und weitere Beiträge zur Avifauna Reihe ILEX- Bücher Natur Bd 2, 366 S LIMPENS, HJGA & A ROSCHEN (1995): Bestimmung der mitteleuropäischen Fledermausarten anhand ihrer Rufe - NABU Projektgruppe Fledermauserfassung Niedersachsen, Bremervörde: Bestimmungskassette MKULNV (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen) & LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) (2013): Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen (Fassung: 12 November 2013) NIEDERSÄCHSISCHEN LANDKREISTAG NLT (Hrsg) (2011): Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie zur Durchführung der Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung bei Standortplanung und Zulassung von Windenergieanlagen Hannover, 30 S NICOLAI, B, E GÜNTHER & M HELLMANN (2009): Artenschutz beim Rotmilan Zur aktuellen Situation in seinem Welt-Verbreitungszentrum DeutschlandSachsen-Anhalt (Grundlagen, Probleme, Aussichten) Naturschutz und Landschaftsplanung 41 (H 3): OAG KREIS PADERBORN SENNE, BIOL STATION KREIS PADERBORN SENNE (Hrsg) (2011): Ornithologischer Sammelbericht für den Kreis Paderborn und die Senne 2011 Hövelhof-Riege, 79 S OAG KREIS PADERBORN SENNE, BIOL STATION KREIS PADERBORN SENNE (Hrsg) (2012): Ornithologischer Sammelbericht für den Kreis Paderborn und die Senne 2012 Delbrück-Ostenland, 118 S PIELA, A (2010): Tierökologische Abstandskriterien bei der Errichtung von Windenergieanlagen in Brandenburg (TAK) Ein Beitrag zur Konfliktbewältigung im Spannungsfeld Vogel- und Fledermausschutz Windenergie Natur und Landschaft 85 (H 2): Richtlinie 79403EWG des Rates vom 2 April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, Abl L 103 vom , zuletzt geändert durch Verordnung EG Nr des Rates vom 14 April 2003, Abl L 122 vom Richtlinie 9243EWG des Rates vom 21 Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, Abl L 206 vom , zuletzt geändert durch Verordnung (EG) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29 September 2003, Abl L 284 vom SKIBA, R (2009): Europäische Fledermäuse Kennzeichen, Echoortung und Detektoranwendung, 2, aktualisierte und erweiterte Auflage Die neue Brehm- Bücherei Westarp Wissenschaften, Hohenwarsleben SÜDBECK, P, H ANDRETZKE, S FISCHER, K GEDEON, T SCHIKORE, K SCHRÖDER & C SUDFELDT (Hrsg; 2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands Radolfzell Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie - Wolf Lederer 915-1

34 5 Verwendete Grundlagen 31 SÜDBECK, P, H-G BAUER, M BOSCHERT, P BOYE & W KNIEF (2007): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 4 Fassung, 30 November Ber Vogelschutz 44: SUDMANN, S R, C GRÜNEBERG, A HEGEMANN, F HERHAUS, J MÖLLE, K NOTTMEYER- LINDEN, W SCHUBERT, W VON DEWITZ, M JÖBGES & J WEISS (2009): Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens 5 Fassung gekürzte Online- Version NWO & LANUV (Hrsg) Erschienen im März 2009 TUPINIER, Y (O J): Die akustische Welt der europäischen Fledermäuse Editions Sittelle, Mens Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie - Wolf Lederer 915-1

35 6 Anhang 32 6 Anhang 61 Planungsrelevante Arten für das Untersuchungsgebiet in der Gemeinde Blomberg MTB 4020 Quadrant 1: Art Status Erhaltungszustand in NRW (KON) Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Säugetiere Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus Art vorhanden G- Myotis myotis Großes Mausohr Art vorhanden U Myotis mystacinus Kleine Bartfledermaus Art vorhanden G Myotis nattereri Fransenfledermaus Art vorhanden G Myotis nattereri Fransenfledermaus Art vorhanden G Nyctalus leisleri Kleiner Abendsegler Art vorhanden U Nyctalus noctula Großer Abendsegler Art vorhanden G Pipistrellus nathusii Rauhhautfledermaus Art vorhanden G Pipistrellus nathusii Rauhhautfledermaus Art vorhanden G Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus Art vorhanden G Plecotus auritus Braunes Langohr Art vorhanden G Vögel Accipiter gentilis Habicht sicher brütend G Accipiter nisus Sperber sicher brütend G Alauda arvensis Feldlerche sicher brütend U- Alcedo atthis Eisvogel sicher brütend G Anthus pratensis Wiesenpieper sicher brütend S Anthus trivialis Baumpieper sicher brütend U Asio otus Waldohreule sicher brütend U Bubo bubo Uhu sicher brütend G Buteo buteo Mäusebussard sicher brütend G Ciconia nigra Schwarzstorch sicher brütend G Circus pygargus Wiesenweihe sicher brütend S Coturnix coturnix Wachtel sicher brütend U Cuculus canorus Kuckuck sicher brütend U- Delichon urbica Mehlschwalbe sicher brütend U Dendrocopos medius Mittelspecht sicher brütend G Dryobates minor Kleinspecht sicher brütend G Dryocopus martius Schwarzspecht sicher brütend G Bemerkung (nur gültig für MTB Blatt) Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie - Wolf Lederer 915-1

36 6 Anhang 33 Falco tinnunculus Turmfalke sicher brütend G Hirundo rustica Rauchschwalbe sicher brütend U- Lanius collurio Neuntöter sicher brütend G- Locustella naevia Feldschwirl sicher brütend U Luscinia megarhynchos Nachtigall sicher brütend U Milvus milvus Rotmilan sicher brütend U Passer montanus Feldsperling sicher brütend U Perdix perdix Rebhuhn sicher brütend S Phoenicurus phoenicurus Gartenrotschwanz sicher brütend U Phylloscopus sibilatrix Waldlaubsänger sicher brütend G Scolopax rusticola Waldschnepfe sicher brütend G Streptopelia turtur Turteltaube sicher brütend U- Strix aluco Waldkauz sicher brütend G Tyto alba Schleiereule sicher brütend G Vanellus vanellus Kiebitz sicher brütend S Erläuterung: G = günstig, U = ungünstig unzureichend, S = ungünstig mittel - schlecht; = negative Bestandsentwicklung, = positive Bestandsentwicklung, ATL = atlantische Region, KON = Kontinentale Region Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie - Wolf Lederer 915-1

37 Legende Stadtgrenze Potentialflächen für Windenergie Planungsrelevante Vogelarten Brutvögel 2 % ( 2 % # 0 Baumfalke % 2 $ 1 Neuntöter ( Rebhuhn Rotmilan Schwarzmilan Uhu Uhu - Einzelbeobachtung ) # 0 Schwarzstorch (3 km Radius) Schwarzstorch-Flugroute 2 % 2 % Nahrungsgäste und Durchzügler $ 1 ( $ 1 Kiebitz Rotmilan (Schlafplatz) Raubwürger Rohrweihe Planungsrelevante Vogelarten % 2 % $ 1 ( $ 1 2 % $ 1 Kiebitz 2 % Neuntöter $ 1 Rebhuhn Rotmilan Schwarzmilan Wachtel $ 1 $ 1 PROJEKT: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemeinde Blomberg KARTE 1: Planungsrelevante Arten PLANUNGSTRÄGER: Stadt Blomberg Marktplatz Blomberg AUFTRAGNEHMER: PLANUNGSBÜRO FÜR LANDSCHAFTS- UND TIERÖKOLOGIE, WOLF LEDERER Mühlenstraße Geseke - Deutschland wwwbuero-ledererde BEARBEITUNG: W Lederer Umweltplaner (Projektleitung) A Kämpfer-Lauenstein Forstwirt (Projektbearbeitung) K Riekschnitz BSc (Landschaftsarchitektur) (GIS-Bearbeitung) DATUM: 14 September 2015 MASSTAB: 1: Meter 980

38 $1 Legende ( ) %, #* #0 $+ ) #* $1 %2 #0 ( ) $+ ) ) #0 ) ( #* %, %, %2 %, < #* $+ ) XW #0 ) $1 $+ ( ( #* $1 ( ) #* %, $+ #0 #0 $+ ( ( ) $+ ) $+ ( ) #0 #* ( #* ) %2 ( #0 ( PROJEKT: KARTE 21: PLANUNGSTRÄGER: AUFTRAGNEHMER: BEARBEITUNG: Untersuchungsgebiet Brutvögel 2013 #* Amsel Bachstelze Bluthänfling $+ Dorngrasmücke XW Elster ) Feldlerche Feldsperling $1 Gartengrasmücke $1 Gelbspötter ( Goldammer %2 Heckenbraunelle %, Kolkrabe #0 Misteldrossel %, Mönchsgrasmücke %2 Neuntöter < Rabenkrähe #* Rebhuhn Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemeinde Blomberg Siedlungsdichtekartierung 2013 Untersuchungsfläche Vor dem Püllenberge Stadt Blomberg Marktplatz Blomberg ± PLANUNGSBÜRO FÜR LANDSCHAFTS- UND TIERÖKOLOGIE, WOLF LEDERER Mühlenstraße Geseke - Deutschland wwwbuero-ledererde W Lederer A Kämpfer-Lauenstein K Riekschnitz #0 Ringeltaube #0 Singdrossel #0 Stieglitz ) Waldkauz Wiesenschafstelze Nahrungsgäste + Durchzügler ( Kiebitz $1 Raubwürger #* Mäusebussard ( Rotmilan Turmfalke Umweltplaner Forstwirt BSc (LA) (Projektleitung) (Projektbearbeitung) (GIS-Bearbeitung) ( DATUM: MASSTAB: 1:6000 Meter

39 Legende Untersuchungsgebiet ( $+ ( #0 %2 %, #0 $+ ) ) ) ) $+ #* $+ ( #* %, #0 #0 #* #0 %, ( %, #0 #* #0 %, #0 #0 $+ $+ #0 Brutvögel 2013 #* Amsel Bluthänfling $+ Dorngrasmücke XW Elster ) Feldlerche Feldsperling ( Goldammer %2 Heckenbraunelle %, Mönchsgrasmücke #0 Ringeltaube #0 Singdrossel Wiesenschafstelze ( Uhu - Einzelbeobachtung ) ) %2 %, #* $+ PROJEKT: ± Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemeinde Blomberg KARTE 22: Siedlungsdichtekartierung 2013 Untersuchungsfläche Hestrup- Hahnenberg PLANUNGSTRÄGER: Stadt Blomberg Marktplatz Blomberg AUFTRAGNEHMER: PLANUNGSBÜRO FÜR LANDSCHAFTS- UND TIERÖKOLOGIE, WOLF LEDERER Mühlenstraße Geseke - Deutschland wwwbuero-ledererde BEARBEITUNG: W Lederer A Kämpfer-Lauenstein K Riekschnitz Umweltplaner Forstwirt BSc (LA) (Projektleitung) (Projektbearbeitung) (GIS-Bearbeitung) DATUM: MASSTAB: 1:6000 Meter

40 Legende Untersuchungsgebiet ) Horchboxenstandorte (> (> Horchbox Nr 3 Fledermausnachweise 2013 ) ) ) (> ) ) Abendsegler ) Bartfledermaus ) Kleinabendsegler ) ) ) ) ) (> ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) Mopsfledermaus ) Myotis spec ) Zwergfledermaus Horchbox Nr 4 Horchbox Nr 2 ) (> ) ) ) ± ) ) ) ) (> PROJEKT: KARTE 3: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemeinde Blomberg Fledermäuse 2013 Nachweise und Horchboxenstandorte Horchbox Nr 1 PLANUNGSTRÄGER: Stadt Blomberg Marktplatz Blomberg AUFTRAGNEHMER: PLANUNGSBÜRO FÜR LANDSCHAFTS- UND TIERÖKOLOGIE, WOLF LEDERER Mühlenstraße Geseke - Deutschland wwwbuero-ledererde BEARBEITUNG: W Lederer A Kämpfer-Lauenstein K Riekschnitz Umweltplaner Forstwirt BSc (LA) (Projektleitung) (Projektbearbeitung) (GIS-Bearbeitung) DATUM: MASSTAB: 1:15000 Meter

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