Revision des Vorsorgeplans der Pensionskasse des Staatspersonals: Massnahmenvorschläge

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1 Medienkonferenz 14. Juni 2018 Revision des Vorsorgeplans der Pensionskasse des Staatspersonals: Massnahmenvorschläge Betrifft uns alle

2 1 2 Einleitung

3 Einleitung Programmpunkte und anwesende Ansprechpersonen G. Mutrux C. Schafer B. Fragnière G. Mutrux G. Mutrux G. Mutrux G. Godel Einleitung Ausgangslage Feststellungen des Pensionskassenvorstands Primatwechsel Übergangsmassnahmen Rekapitalisierung Nächste Termine 3

4 2 4 Ausgangslage

5 Ausgangslage Weshalb braucht es eine Änderung des Vorsorgeplans? Höhere Lebenserwartung und schlechteres Verhältnis Aktive/Rentner. Sinkende Renditeerwartung (festgestellte und erwartete Entwicklungen in der Wirtschaft und an den Finanzmärkten) Senkung des technischen Zinssatzes auf 2.25% (-1.0 Punkt gegenüber dem aktuellen technischen Zinssatz von 3.25 %) Gesetzliche Vorgaben (Art. 9 Abs. 5 Pensionskassengesetz) und Auflagen der Aufsichtsbehörde FOLGEN: längerfristiges Ungleichgewicht der PKSPF, das die Finanzierung der gegenwärtigen reglementarischen Leistungen verunmöglichen wird. SOFORTIGES HANDELN IST ANGESAGT. 5

6 Ausgangslage Revision des Vorsorgeplans GRÜNDE UND ZIELE DIESER PRÄSENTATION Der Vorstand hat Vorschläge zur Anpassung des jetzigen Vorsorgeplans zur Sicherung der finanziellen Zukunft der Pensionskasse gemacht: 1. Primatwechsel 2. Übergangsmassnahmen 3. Rekapitalisierung Der Vorstand hat dem Staatsrat einen Bericht vorgelegt Die wichtigsten Elemente des Berichts sollen der Öffentlichkeit präsentiert werden 6

7 Ausgangslage Kennzahlen Kennzahlen der Pensionskasse: Bestand Aktive: Versicherte Bestand Rentner: Rentenbezüger Verhältnis «aktive Versicherte/Rentner»: 3.14 (2007: 4.4) Vermögen: 4.5 Milliarden Franken Jahresbeiträge: Arbeitgeber: 173 Mio. Franken und Arbeitnehmer: 121 Mio. Franken 2017 ausgerichtete Leistungen: 191 Mio. Franken in Form von Renten 14 Mio. Franken als Kapital 76 Mio. Franken Freizügigkeitsleistungen 7

8 Ausgangslage Handlungsspielraum des Pensionskassenvorstands Gemäss eidgenössischer und PKSPF-Gesetzgebung: kann der Vorstand nur auf die Leistungen Einfluss nehmen. Das heisst, dass der Bereich Finanzierung (Beiträge oder Kapitaleinlagen) nicht in die Zuständigkeit des Vorstands fällt. sind für die Belange der Finanzierung auf Arbeitgeberseite der Staatsrat und der Grosse Rat zuständig. 8

9 Ausgangslage Sinkende Renditeerwartungen Renditeerwartungen Expertise % Expertise September % Sensitivität: Performancerückgang um 0.5% = 2.4 Beitragspunkte 9

10 Ausgangslage Grundlage des technischen Zinssatzes TECHNISCHER REFERENZZINSSATZ Auswirkung auf das nötige Kapital für eine Rente von CHF 3 500/Monat Kapital zu 3.25 % Kapital zu 2.25 % d.h. Erhöhung um oder in % 60 Jahre 65 Jahre Zinssatz nach der Fachrichtlinie der Schweizerischen Kammer der Pensionskassenexperten: 2 % (2007: 4.5%) 10

11 Ausgangslage Lebenserwartung 82.3 Jahre Jahre HÖHERE LEBENSERWARTUNG Lebenserwartung eines 65-jährigen Mannes (techn. Grundlagen VZ = öffentlicher Sektor) Erhöhung um 2.84 Jahre oder 16.4 % Jahre Jahre 11

12 3 12 Feststellungen des Pensionskassenvorstands

13 Feststellungen des Pensionskassenvorstands Sinkende Performance des dritten Beitragszahlers Sinkende Performance Ertragsrückgang für die Pensionskasse Senkung des technischen Zinssatzes Der Finanzplan kann nicht mehr eingehalten werden 13

14 Feststellungen des Pensionskassenvorstands Finanzielle Lage 2016: Deckungsgrad von 73,3%, ein Punkt unter dem Mindestdeckungsgrad. Unterdeckung: 59,9 Millionen Franken. 2017: ausserordentliche Börsenperformance. Deckungsgrad von 79,3%, 3.9 Punkte über dem Wachstumspfad (oder Kapitalisierungspfad) Höhe der Staatsgarantie per : 1,172 Milliarden 14

15 Feststellungen des Pensionskassenvorstands Projektionen des Experten per Gemäss versicherungstechnischem Gutachten von Ende 2015, aktualisiert im März 2017, auf Basis der Jahresrechnung per Ende 2016, zeigt sich: Es fehlt der Gegenwert eines Beitrags von 5.7 % oder rund CHF 72 Mio. Jahresbeiträge Kosten der Rekapitalisierung Mit rund 3 % von total 25.9 % der Beiträge soll der Deckungsgrad bis 2052 auf 80 % erhöht werden 15

16 Feststellungen des Pensionskassenvorstands Bereits getroffene Entscheide des Vorstands Senkung des technischen Zinssatzes von 3,25 % auf 2,25 % per 1. Januar 2020 (finanzielle Auswirkung: 210 Millionen Franken). geringere Performanceerwartung von 2,8 % statt 3,75 % in der Expertise 2014 (d.h. ein Manko von jährlich 43 Millionen). Neubewertung des Immobilienvermögens auf 220 Millionen Franken mehr (ohne Auswirkung auf die Liquidität). 16

17 Feststellungen des Pensionskassenvorstands Projektionen des Deckungsgrads der PKSPF Quelle: Modell M01 vom März

18 Feststellungen des Pensionskassenvorstands Projektionen des Deckungsgrads Ohne Anpassung des jetzigen Vorsorgeplans ergeben sich folgende Konsequenzen: Wachstumspfad wird verlassen Gesetzliche Vorgaben werden nicht eingehalten Finanzielle Zukunft der Kasse ist gefährdet 18

19 Feststellungen des Pensionskassenvorstands Kosten für ein Festhalten an den jetzigen Leistungen Kosten eines Festhaltens an den jetzigen Leistungen* für alle Versicherten in Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben = 1,8 MILLIARDE FRANKEN *gemäss Feststellungen und Annahmen 19

20 Feststellungen des Pensionskassenvorstands Fazit Eine Vorsorgeplanänderung ist unumgänglich Wie bei den anderen Schweizer Pensionskassen ist eine Leistungskürzung wohl unausweichlich. 20

21 4 21 Primatwechsel

22 Primatwechsel Verpflichtungen des Vorstands Ohne flankierende Massnahmen ist der Vorstand früher oder später gezwungen, die Leistungen des jetzigen Vorsorgeplans anzupassen. Folge: Senkung des Rentensatzes von 1.6 % auf rund 1.3%, das heisst eine durchschnittliche Leistungskürzung um rund 20 %. 22

23 Primatwechsel Vom Vorstand geprüfte Szenarien Festhalten am Leistungsprimat mit gleichen Leistungen wie jetzt: Beitragserhöhung (Nettolohneinbusse), Beibehalten der unerwünschten Solidarität und von Ungleichheiten zwischen den Generationen Festhalten am Leistungsprimat mit Leistungskürzung: gleiche Beiträge wie jetzt (keine Nettolohneinbusse), Beibehalten der unerwünschten Solidarität, Senkung der Altersrente und Attraktivitätsverlust des Arbeitgebers Lösungsvorschlag des Vorstands: Wechsel vom aktuellen System zu einem «Beitragsprimat» mit gleichen Beiträgen wie jetzt 23

24 Primatwechsel Vorteile des Beitragsprimats Bessere Garantie für den Fortbestand der Kasse (Präventivmassnahmen). Bessere Steuerungsmöglichkeiten für den Vorstand. Die Verzinsung der Guthaben würde als Anpassungsvariable genutzt. Einfachere Änderung der grundlegenden Parameter (Performanceerwartung und technischer Zinssatz). Transparenteres Kapitalisierungsverfahren. Folgen für die Versicherten: Risikoüberwälzung in Bezug auf die Anlageperformance. Dieses Risiko dürfte zum Teil mit Übergangsmassnahmen und einer besseren Kapitalisierung «kompensiert» werden. 24

25 Primatwechsel Was kann man tun? 1 Beiträge erhöhen: Leistungen kürzen: Auswirkungen für die Versicherten Durchschnittlich 18,8 % 2 3 Beides kombinieren + 5,7 Punkte, d.h. 72 Millionen jährlich 25

26 Primatwechsel Primate in der Schweiz SH JU BS SO BL AG ZH TG AR AI - Beitragsprimat* - Leistungsprimat LU ZG SZ SG VD NE FR BE OW NW UR GL GR Hinweis: Nur 3 Westschweizer Kantone sind noch im Leistungsprimat. TI GE VS Quelle: BFS 26 *Neuenburg Stand

27 Primatwechsel Folgen des Primatwechsels für die Versicherten 10.00% Auswirkungen der Planänderung auf die projizierte Alterspension mit 64 Jahren (60 Jahre für Beamte mit Polizeigewalt) Zinsgutschrift von 2.0% 0.00% % % Ohne Zusatzfinanzierung und mit versicherungstechnischen Umwandlungssätze % % %

28 Primatwechsel Folgen des Primatwechsels für die Versicherten Die durchschnittliche Einbusse bei den Rentenerwartungen läge bei 21,5 %, wenn keine Korrekturmassnahmen getroffen werden. Für die Einbusse gibt es drei Gründe: 1. höhere Lebenserwartung 2. erwarteter Renditerückgang Folge: Senkung des Umwandlungssatzes 3. Wegfall der dem Leistungsprimat inhärenten Solidarität zwischen den Jungen und weniger Jungen Für gewisse über 50-jährige Versicherte könnte sie über 30 % liegen. Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist eine Übergangsfrist von 5 Jahren gerechtfertigt. 28

29 Primatwechsel Folgen des Wechsels zum Beitragsprimat Der Vorstand schlägt vor, dass je nach Modell für die über 50- oder über 52- jährigen Versicherten Übergangsmassnahmen vorgesehen werden sollen. Es wurden verschiedene Modelle geprüft. 29

30 5 30 Übergangsmassnahmen

31 Übergangsmassnahmen Zwei Übergangsmassnahmen-Modelle Der Vorstand stellt zwei Kompensationsmassnahmen-Modelle zur Wahl: Modell 1: Maximale Leistungskürzungen von 15 % für die über 50-jährigen Versicherten. Modell 2: Für die über 52-jährigen Versicherten längere Erwerbstätigkeit, um die nach jetzigem Plan mit 62 zu erwartende Rente zu behalten Variante 1: 2 Jahre länger arbeiten (62-64), mit Übergangszeit von 4 Jahren. Variante 2: 3 Jahre länger arbeiten (62-65), mit Übergangszeit von 6 Jahren. Variante 3: 3 Jahre länger arbeiten (62-65), mit Übergangszeit von 4 Jahren. 31

32 Übergangsmassnahmen Modell 1 Maximale Leistungskürzung um 15% für die über 50-jährigen Versicherten 10.00% 0.00% Auswirkungen der Planänderung auf die projizierte Alterspension mit 64 Jahren (60 Jahre für Beamte mit Polizeigewalt) Zinsgutschrift von 2.0% 32 Übergangsmassnahmen (blaue Fläche): 64 Jahre 100% 63 90% 62 80% 61 70% % 55 10% % % % % %

33 Übergangsmassnahmen Modell 1 Maximale Leistungskürzung um 15% für die über 50-jährigen Versicherten Kommentare zum Modell 1: Angenommene Zinsgutschrift über den ganzen Zeitraum: 2 %. Keine versicherte Person über 50 erleidet eine Einbusse von mehr als 15 %. Den 55- bis 64-jährigen Versicherten wird degressiv mit linear 10 % pro Jahr ein Betrag zum Ausgleich der Differenz zwischen der nach dem alten und dem neuen Plan berechneten Alterspension gewährt. 33

34 Übergangsmassnahmen Modell 2 mit 3 Varianten Für die über 52-jährigen Versicherten längere Erwerbstätigkeit (2 oder 3 Jahre), um die nach dem jetzigen Plan mit 62 zu erwartende Rente zu behalten Beschreibung: 2 oder 3 Jahre länger arbeiten (bis 64 oder 65 ans), um die gleiche Rente wie die nach dem jetzigen Plan mit 62 zu erwartende zu erhalten. Davon betroffen sind die über 52-jährigen Versicherten (10 Jahre vor dem jetzigen massgebenden Referenzalter von 62). Dauer der längeren Erwerbstätigkeit für den Erhalt der zu erwartenden Rente (drei Varianten): 2 Jahre (bis 64), Übergangsperiode 4 Jahre, oder 3 Jahre (bis 65), Übergangsperiode 6 Jahre, oder 3 Jahre (bis 65), Übergangsperiode 4 Jahre 34

35 Übergangsmassnahmen Modell 2 mit 3 Varianten Für die über 52-jährigen Versicherten längere Erwerbstätigkeit (2 oder 3 Jahre), um die nach dem jetzigen Plan mit 62 zu erwartende Rente zu behalten Beispiele für die vorgeschlagenen Varianten: Die projizierte Alterspension mit 62 Jahren ist garantiert, wenn: Stand am längere Erwerbstätigkeit Varianten 64/4 oder 65/6 Variante 65/4 62 Jahre vollendet 0 Monate 0 Monate 61 Jahre 6 Monate 9 Monate 60 Jahre 12 Monate 18 Monate 59 Jahre 18 Monate 27 Monate 58 Jahre 24 Monate 36 Monate 54 Jahre und jünger 36 Monate 36 Monate 35 Für die nach 1968 Geborenen gibt es keine Garantie in Bezug auf die Höhe der Pension mit 65.

36 Übergangsmassnahmen Modell 2 mit 3 Varianten Für die über 52-jährigen Versicherten längere Erwerbstätigkeit (2 oder 3 Jahre), um die nach dem jetzigen Plan mit 62 zu erwartende Rente zu behalten Beispiele für die vorgeschlagenen Varianten: Die projizierte Alterspension mit 62 Jahren ist garantiert, wenn: Stand am längere Erwerbstätigkeit Variante 64/4 Variante 65/6 Variante 65/4 62 Jahre vollendet 0 Monate 0 Monate 0 Monate 61 Jahre 6 Monate 6 Monate 9 Monate 60 Jahre 12 Monate 12 Monate 18 Monate 59 Jahre 18 Monate 18 Monate 27 Monate 58 Jahre 24 Monate 24 Monate 36 Monate 57 Jahre 24 Monate 30 Monate 36 Monate 56 Jahre 24 Monate 36 Monate 36 Monate 55 Jahre 24 Monate 36 Monate 36 Monate 54 Jahre 24 Monate 36 Monate 36 Monate 53 Jahre 24 Monate 36 Monate 36 Monate 52 Jahre 24 Monate 36 Monate 36 Monate 36 Für die nach 1968 Geborenen gibt es keine Garantie in Bezug auf die Höhe der Pension mit 65.

37 Übergangsmassnahmen Modell 2 Variante 2 (3 Jahre länger arbeiten) Folgen für die Versicherten mit einer 3 Jahre längeren Erwerbstätigkeit und einer Übergangsperiode von 6 Jahren Auswirkungen der Planänderung auf die projizierte Alterspension mit 65 Jahren (60 Jahre für die Beamten mit Polizeigewalt) Zinsgutschrift von 2.0% 10.00% 0.00% % % % 10.00% 0.00% % % % % % % % Ohne Kompensationsmassnahmen Durchschnitt ohne Kompensationsmassnahmen Mit Kompensationsmassnahmen Durchschnitt mit Kompensationsmassnahmen 37

38 Übergangsmassnahmen Kosten der beiden vorgeschlagenen Übergangsmassnahmenmodelle Auswirkungen Je nach Modell und Variante bewegen sich die Kosten zwischen 442 und 570 Millionen Franken. Diese Beträge werden den Altersguthaben der betroffenen Versicherten zum Zeitpunkt ihrer Pensionierung gutgeschrieben. Nach der Vernehmlassung wird die Wahl auf eines der Modelle fallen. 38

39 Übergangsmassnahmen Beispiele persönlicher Situationen per Jahresgehalt von CHF Beitritt mit 25 Jahren Berechnung der Pension mit 64 Jahren Anne 35 Jahre 10 Beitragsjahre Alain 45 Jahre 20 Beitragsjahre Catherine 55 Jahre 30 Beitragsjahre Michel 60 Jahre 35 Beitragsjahre 39

40 Übergangsmassnahmen Beispiele persönlicher Situationen per Modell 1: Maximale Leistungskürzung um 15 % für die über 50-jährigen Versicherten Modell 2: Für die über 52-jährigen Versicherten längere Erwerbstätigkeit (2 oder 3 Jahre), um die nach jetzigem Plan mit 62 zu erwartende Rente zu behalten Leistungen im Alter 62 und 64 / 65 Alter & jetziges System Modell 1 Modell 2 Beitragsjahre / 4 65 / 6 65 / 4 Anne 35 Jahre 10 28'731 31'755 27'548 27'548 29'541 29'541 Alain 45 Jahre 20 28'731 31'755 22'672 22'672 24'426 24'426 Catherine 55 Jahre 30 28'731 31' '731 28'731 28'731 Michel 60 Jahre 35 28'731 31'

41 Information der Versicherten hat Priorität Die Kasse wird zeitnah informieren. Alle Versicherten werden ein Schreiben erhalten mit: Individueller Berechnung oder Verweis auf eine automatische Berechnung auf der Website 41

42 6 42 Rekapitalisierung

43 Rekapitalisierung Teil-Rekapitalisierung und Erhöhung der Wertschwankungsreserve (WSR) Höhe der Wertschwankungsreserve: 2016: : 210 Millionen (ausserordentliche Performance) Bedarf nach Asset Allocation: 670 Millionen. 43 Zielsetzung mit der Teil-Rekapitalisierung und der Aufstockung der WSR: Ausrichtung der WSR-Höhe auf die Anlagestrategie Konsolidierung der Finanzen der PKSPF bessere Bewältigung der Marktfluktuationen geringeres Risiko einer Unterdeckung. Der Vorstand ersucht um einen entsprechenden Beitrag von 500 Millionen Franken.

44 Rekapitalisierung Folgen einer Teil-Rekapitalisierung und einer Erhöhung der WSR* Vom gegenwärtigen Beitragssatz von 25,9 % gehen 3 Prozentpunkte an die Rekapitalisierung. Dieser Anteil wird mit der verlangten Ausfinanzierung nicht mehr nötig sein. 3 Beitragspunkte entsprechen 33 Millionen Franken pro Jahr. Der Arbeitgeber ist als einziger in der Lage, dies zu finanzieren. Wenn ihm diese Beitragssenkung voll zugute kommt, führt sie zu einer entsprechenden jährlichen Einsparung. 44 *WSR: Wertschwankungsreserve

45 Rekapitalisierung Problematik und Antragstellung Darlegung der Problematik und Ersuchen des Vorstands an den Staatsrat Kosten des Festhaltens an den jetzigen Leistungen für alle Versicherten: 1,8 Milliarden Franken oder eine Beitragserhöhung um 5,7 Punkte (72 Millionen jährlich bis 2052) oder eine Kürzung der Altersleistungen um 18,8 %. Der Vorstand ersucht den Arbeitgeber um: Millionen als Übergangsmassnahmen (je nach gewählter Variante). 500 Millionen für die Teil-Rekapitalisierung und die Erhöhung der Wertschwankungsreserve. 45

46 7 46 Nächste Termine

47 Nächste Termine Position des Staatsrats Der Staatsrat ist gleicher Meinung wie der Vorstand: sofortiges Handeln ist angesagt es braucht eine Vorsorgeplanänderung Eine Delegation des Vorstandes und die Delegation des Staatsrates für Personalfragen werden den Entwurf des Vorstands den Sozialpartnern präsentieren. Der Staatsrat wird den Gesetzesvorentwurf mit einer oder mehreren Varianten in die Vernehmlassung schicken. 47

48 Nächste Termine Revision des Vorsorgeplans der PKSPF MAI - JUNI Dem Staatsrat und den Sozialpartnern präsentierter Bericht OKT. - DEZ. Offizielles Vernehmlassungsverfahren Parlament. Verfahren 2018 JUNI JULI AUGUST SEPT. OKT. NOV. DEZ. Diskussionen mit den Sozialpartnern Information der Versicherten 01.01: Inkrafttreten des Gesetzes 48

49 49 Medienkonferenz 14. Juni 2018 Danke für Ihre Aufmerksamkeit

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