ARBEITSGEMEINSCHAFT BASELLANDSCHAFTLICHER PERSONALVERBÄNDE. Senkung Technischer Zinssatz und Umwandlungssatz Variante ABP

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1 ARBEITSGEMEINSCHAFT BASELLANDSCHAFTLICHER PERSONALVERBÄNDE Senkung Technischer Zinssatz und Umwandlungssatz Variante ABP

2 Verzehr des Pensionskassenvermögens aktuell (techn. Zinssatz 3.0%, Umwandlungssatz 5.8%) jährliche Rente = Anfangsvermögen x Umwandlungssatz (ergibt in diesem Beispiel 58'000 Fr) Vermögen in Fr Vermögen zu Jahresbeginn jährliche Rente Verzinsung mit techn. Zinssatz Alter Wegen anwartschaftlicher Renten (insb. Witwen) muss das Vermögen länger ausreichen als bis zum Ende der Lebenserwartung.

3 Effekt einer Senkung des technischen Zinssatzes auf 1.75% bei gleichbleibendem Umwandlungssatz (5.8%) Vermögen in Fr Vermögen zu Jahresbeginn jährliche Rente Verzinsung mit techn. Zinssatz Alter

4 Gegenmassnahme für zukünftige Pensionierte: Senkung des Umwandlungssatzes auf 5.0% Vermögen in Fr Vermögen zu Jahresbeginn jährliche Rente Verzinsung mit techn. Zinssatz Alter Jährliche Rente sinkt ohne Gegenmassnahmen um 14%! (im Beispiel von 58'000 Fr. auf 50'000 Fr.) steigende Lebenserwartung

5 Ausgangslage Die Guthaben der Pensionierten bei den Pensionskassen sind so ausgelegt, dass sie nur bis ans Lebensende reichen, wenn sie bis dahin mit einem festen Satz verzinst werden (sog. technischer Zinssatz). Der aktuelle technischer Zinssatz von 3.0% ist deutlich höher als die mittelfristigen Renditeerwartungen. Ohne Gegenmassnahmen müssen die Verpflichtungen gegenüber den Pensionierten mit Geldern der Aktiven finanziert werden, womit deren zukünftige Renten sinken, schlimmstenfalls müssen sogar Sanierungsmassnahmen eingeleitet werden. Die einzige Massnahme, welche die Pensionskasse treffen kann, ist die Senkung des technischen Zinssatzes. Diese ist zwangsläufig auch mit einer Senkung des Umwandlungssatzes verbunden.

6 Ausgangslage Eine Senkung des technischen Zinssatzes würde die Renten der bereits Pensionierten reduzieren. Da bestehende Renten jedoch gesetzlich garantiert sind, muss der Kanton jetzt rund 300 Mio. Fr. für die Pensionierten einschiessen. In noch grösserem Ausmass reduziert die Senkung des technischen Zinssatzes jedoch die zukünftigen Renten der aktiven Versicherten. Der technische Zinssatz wurde bereits 2015 gesenkt (von 4.0% auf 3.0%), gleichzeitig führte die Umstellung auf das Beitragsprimat zu weiteren Verlusten.

7 Beispiel: Polizeiinspektor, 50 Jahre alt, Lohnklasse 17 Maximallohn: Fr. 90' (nach 30 Dienstjahren) Koordinationsabzug: Fr. 24' PK-versicherter Lohn: 65' in % des letzten PK-versicherten Lohns: Rentenversprechen bis : Fr. 39' pro Jahr Fr. 3' pro Monat 60%

8 Verluste durch die Reform 2015 nach Jahrgang (Berechnung durch prevanto im Auftrag des Kantons)

9 Beispiel: Polizeiinspektor, 50 Jahre alt, Lohnklasse 17 Maximallohn: Fr. 90' (nach 30 Dienstjahren) Koordinationsabzug: Fr. 24' PK-versicherter Lohn: 65' in % des letzten PK-versicherten Lohns: Rentenversprechen bis : Rentenhoffnung heute: (Annahme 1.5% Verzinsung) Fr. 39' pro Jahr Fr. 3' pro Monat Fr. 32' pro Monat Fr. 2' pro Monat 60% 49.5%

10 Kumulierte Verluste durch die Reform 2015 sowie die Senkung des Umwandlungssatzes ab 2019, nach Jahrgang

11 Beispiel: Polizeiinspektor, 50 Jahre alt, Lohnklasse 17 Maximallohn: Fr. 90' (nach 30 Dienstjahren) Koordinationsabzug: Fr. 24' PK-versicherter Lohn: 65' in % des letzten PK-versicherten Lohns: Rentenversprechen bis Fr. 39' pro Jahr Fr. 3' pro Monat Rentenhoffnung heute Fr. 32' pro Jahr (Annahme 1.5% Verzinsung) Fr. 2' pro Monat Rentenhoffnung nach Senkung Fr. 23' pro Jahr des Umwandlungssatzes (ohne Fr. 1' pro Monat jegliche Massnahmen, angenommene Verzinsung 1.5%) 60% 49.5% 35.2%

12 Geplante Gegenmassnahmen des Regierungsrats Aufstockung der jährlichen Renten auf 5.4% statt 5.0% des angesparten Vermögens dank Umlagebeitrag (Finanzierung teilweise durch Abwälzung der Risiko- und Verwaltungskostenbeiträge auf die Arbeitnehmenden) Erhöhung der Sparbeiträge (AN und AG) um je 1.4%

13 Kumulierte Verluste durch die Reform 2015 sowie die Regierungsratsvariante, nach Jahrgang

14 Beispiel: Polizeiinspektor, 50 Jahre alt, Lohnklasse 17 Maximallohn: Fr. 90' (nach 30 Dienstjahren) Koordinationsabzug: Fr. 24' PK-versicherter Lohn: 65' in % des letzten PK-versicherten Lohns: Rentenversprechen bis Rentenhoffnung heute (Annahme 1.5% Verzinsung) Rentenhoffnung nach Senkung des Umwandlungssatzes (Modell Regierungsrat, Annahme 1.5% Verzinsung) Fr. 39' pro Jahr Fr. 3' pro Monat Fr. 32' pro Jahr Fr. 2' pro Monat Fr. 30' pro Jahr Fr. 2' pro Monat 60% 49.5% 47.1%

15 Warum die ABP diese Lösung nicht akzeptieren kann 1. Für die Jahrgänge rund um 1966 sind die Renteneinbussen enorm und nicht mehr aufzuholen. Der Polizeiinspektor aus dem Beispiel müsste über 100'000 Fr. nachzahlen, um seine bisherige Rente wiederzuerlangen. Die Ungerechtigkeit in der Belastung der einzelnen Generationen ist stossend (hinsichtlich AG-Beiträge an die PK waren die ca. 50-Jährigen die günstigste Generation von allen). Signal des Kantons, dass er weiterhin ein attraktiver Arbeitgeber sein will. 2. Die künstliche Anhebung des Umwandlungssatzes ist keine Dauerlösung. Als Übergangslösung sehr effizient (Vermeidung Frühpensionierungswelle), aber Der Umwandlungssatz muss langfristig dem technischen Zinssatz folgen. Keine Garantie, dass der LR über Jahrzehnte hinweg bei dieser Lösung bleibt. Auch aus AG-Sicht fragwürdig (dauernde einseitige Leistung)

16 Forderungen ABP 1. Es wird sichergestellt, dass kein Jahrgang einen durchschnittlichen Rentenverlust von mehr als 18% (verglichen mit 2014) hinnehmen muss. 2. Die künstliche Anhebung des Umwandlungssatzes wird auf die Jahrgänge bis und mit 1974 begrenzt.

17 Kumulierte Verluste durch die Reform 2015 sowie die Variante ABP (blau) verglichen mit der Variante RR (orange) Eine Frage der Generationengerechtigkeit!

18 Vergleich Variante Regierungsrat vs. Variante ABP Parameter Regierungsrat ABP angestrebtes Leistungsziel für neu eintretende Angestellte 60% 60% Umwandlungssatz 5.4% 5.4% bis JG % ab JG 1975 Anhebung Sparbeiträge +1.4 % +1.4 % bis JG % bis JG 1975 Risiko- und Verwaltungskostenbeiträge (bisher 55:45 resp. 100:0) 50:50 50:50 max. Renteneinbusse 21.5% 18% eff. erreichtes Leistungsziel (Minimum, bei 1.5% Zins) 47.1% 49.5%

19 Vergleich Variante Regierungsrat vs. Variante ABP bezgl. Kosten AG Kostenart Regierungsrat ABP Umlagebeitrag zusätzliche Beitragskosten Begrenzung der maximalen Rentenverluste 7.6 Mio. Fr. p.a. auf ewig 3.9 Mio. Fr. p.a. auf ewig 7.6 Mio. Fr. anfänglich, bis 2039 auf 0 sinkend, danach wegfallend 4.9 Mio. Fr. anfänglich, bis 2039 auf 8.3 Mio. Fr. steigend, danach konstant 0, da nicht vorgesehen 40.3 Mio. Fr. einmalig, die Fälligkeit dieses Gesamtbetrags verteilt sich auf die Jahre 2025 bis 2035

20 40.3 Mio. Fr entsprechen den Kosten von 1 km der neuen Rheinstrasse in Pratteln... entsprechen den Kosten für die Sanierung des Areals Rheinlehne... sind weniger als eine monatliche Lohnzahlung des Kantons... entsprechen einer Mehrbelastung pro Einwohner von 14 Fr. während 10 Jahren... entsprechen den Kosten der von der BLPK selbst vorgeschlagenen Umsetzungsvariante "Treu und Glauben", welche allerdings aus Sicht der ABP keinen Beitrag zur angestrebten Gleichverteilung der Lasten leistet... sind etwas mehr als ein Achtel dessen, was der Kanton für die Renten der bereits Pensionierten neu aufwerfen muss... sind 13% dessen, was die Kantonsangestellten durch die Senkung des Umwandlungssatzes auf 5.4% verlieren... sind... % des Vermögens der pensionierten FHNW-Angestellten, deren Renten seither das Vorsorgewerk des Kantons belasten, während das rentnerfreie Vorsorgewerk der FHNW floriert

21 Der Kanton BL als Arbeitgeber steht nicht mit lokalen KMUs, sondern mit anderen Kantonen sowie den grossen Unternehmen im Raum Basel in Konkurrenz... steht in diesem Vergleich hinsichtlich Kosten und Leistungen der Pensionskasse heute schon nicht gut da... hat in den vergangenen Jahren einen Abbau bei den Leistungen am Kantonspersonal betrieben, der sich pro Vollzeitstelle auf über eine halbe Million Franken summiert (teilweise auch deutlich über 1 Mio. Fr.)... setzt seine Glaubwürdigkeit aufs Spiel, wenn dem Personal zwei Jahre nach der einer Reform, die massive Rentenkürzungen zur Folge hatte, bereits die nächsten einschneidenden Verluste zumutet... würde mit einem Nicht-Eintreten auf den absolut moderaten Vorschlag der ABP (die von 309 Mio. Fr. Verlust lediglich eine Abfederung im Umfang von 40.3 Mio. Fr. fordert) eine Aufkündigung des Arbeitsfriedens geradezu provozieren

22 Will der Kanton wirklich die Botschaft verbreiten, dass er für alles und jedes Geld hat, nur nicht für seine eigenen Angestellten?

23 Daher unser Appell: Sprechen Sie sich in der kommenden Vernehmlassung für die ABP-Variante aus! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ARBEITSGEMEINSCHAFT BASELLANDSCHAFTLICHER PERSONALVERBÄNDE

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