Ehemaligentreffen. Die berufliche Vorsorge im Wandel der Zeit. Referat von: Hansjakob Bohl V E R S I C H E R U N G S - T R E U H A N D A G

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1 Ehemaligentreffen Die berufliche Vorsorge im Wandel der Zeit Referat von: Hansjakob Bohl

2 Themen Begrüssung, Einleitung Rahmenbedingungen Vorsorge in der Schweiz Die berufliche Vorsorge 1. BVG-Revision, Auswirkungen Massnahmen Diskussion, Fragen

3 Wir stellen uns vor Betriebszweck: Geschäftssitz: Rechtsform: Risiko- & Versicherungsmanagement Oberriet Regionalbüro Kreuzlingen Aktiengesellschaft CHF AK voll liberiert Gründung: 1994 Mitarbeiter: 16 Mitarbeiter (inkl. RVT Finanz AG) (3 mit eidg. Versicherungsdiplom / 2 Lehrlinge)

4 Aktuelle Diskussionen Erhöhung Rentenalter auf 67 Jahre Rentenklau in der 2. Säule Sinkende Mindestverzinsung zu hohe / tiefe Aktienquote Pensionskassen mit Unterdeckung (Sicherheit) Kürzungen auch bei laufenden Renten Tiefere Umwandlungssätze Hohe Verwaltungskosten Intransparenz

5 Altersdemografie in der Schweiz Die Überalterung nimmt zu 20 bis 64 Jahre 65 Jahre und älter Quelle: BSV

6 Zunehmende Lebenserwartung 100 Bevölkerung in % Entwicklung der Hunderjährigen in der Schweiz Alter Lebenserwartung 2030? Ungewissheit?

7 Dreisäulen Konzept Die Vorsorge in der Schweiz 1. Säule 2. Säule 3. Säule Staatliche Vorsorge Berufliche Vorsorge Private Vorsorge Existenzsicherung Sicherung des gewohnten Lebensstandards Individuelle Selbstvorsorge AHV/IV EL BVG/UVG Beletage gebunden frei

8 Umlageverfahren in der AHV/IV Beiträge der Aktiven finanzieren

9 Leistungen der AHV Angaben in Franken Pro Jahr, Stand 2003 AHV-Rente Zusammengezogene Ehepaar-Altersrente Einfache Altersrente Einkommen pro Person

10 Kapitaldeckungsverfahren bei der beruflichen Vorsorge Der Aktive Kapital und Zinsen finanziert seine

11 BVG - Vertragstypen Beitragsprimat Beitragsdauer und Beiträge ergeben eine bestimmte Leistung Vorteile - Einkauf/Nachzahlung nicht erforderlich - gute Transparenz Nachteile - Vorsorgegrad sinkt bei Lohnsteigerungen - Vorsorgewert in der Regel tiefer als bei Leistungsprimat Leistungsprimat Leistung in Prozenten des versicherten Lohnes Das Leistungsziel bestimmt die Beiträge Vorteile - klare lohnprozentuale Leistung - Leistungserhalt bei Inflation vor Rentenbeginn gewährleistet Nachteile - Einkauf, Nachzahlungen - Austrittsleistung nicht einfach zu berechnen - grosser administrativer Aufwand

12 Der koordinierte Lohn Lohnanteile über dem BVG-Maximum BVG-Maximallohn Koordinierter Lohn Koordinationsabzug / BVG-Mindestlohn Effektiver Lohn

13 Der koordinierte Lohn 1. BVG-Revision Lohnanteile über dem BVG-Maximum BVG-Maximallohn Koordinierter Lohn Koordinationsabzug BVG-Mindestlohn Effektiver Lohn

14 Altersgutschriften Gesetzliche Altersgutschriften in % des versicherten Lohnes 7% 10% 15% 18% Alter Männer: Alter Frauen*: *Durch die Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 wird die Altersstaffelung der Männer übernommen

15 Altersgutguthaben (AGH) z.b. Fr Fr des PK-Kapitals zum Umwandlungssatz von 7,2 % / 6,8% Fr / p.a. Jährliche Sparbeiträge (je 50% Arbeitgeber und Arbeitnehmer) Summe der Einzahlungen plus Zins (2 ¼ % bis 4%) Jährliche Rentenzahlungen

16 Zinsentwicklung seit % 9 % Euro 8 % Franken 7 % 6 % 5 % 4 % 3 % 2 % 1 % 0 %

17 Anlageumfeld Risikofreien Anlagen; Seit 1997 konnte der BVG-Mindestzinssatz am Kapitalmarkt nicht mehr erreicht werden. Ausgleich der Lücke; Bis 2000 mit den erzielten Renditen auf anderen Anlagen. (insbesondere Aktien)

18 Wie sicher sind die Pensionskassen? Versicherte Beiträge Renten Pensionskasse Rückversicherung (von Gesetzes wegen) BVG-Sicherheitsfonds Anlagen in Geldmarkt, Wertschriften und Liegenschaften nach BVG-Richtlinien Zielvorgabe: Deckungskapital 100% Haftung für Renten- und Kapitalleistungen bis zu einem versicherten Lohn von Fr (150 % des oberen Grenzbetrages)

19 Altersleistungen Leistungen in % des Lohnes AHV BVG* BVG-Überoblig Jahreslohn in tausend Franken * BVG Minimum Eintrittsalter 25

20 Pensionsalter bisher: Ordentliches Pensionsalter 65 (Männer) bzw. 62 Frauen Für erwerbstätige Frauen ab Alter 62 wird die BVG- Versicherung bis zum AHV-Rentenalter weitergeführt (63 mit 10. AHV-Revision ab 2001, 64 ab 2005) 1. BVG-Revision: Anhebung des Pensionsalters für Frauen auf 64 In Koordination mit der 11.AHV-Revision wird das Rentenalter für Frauen ab 2009 auf 65 erhöht.

21 Altersstaffelung der Frauen Angleichung der Altersgutschriften der Frauen an die Altersstaffelung der Männer fällt weg neu fällt weg 18% fällt weg 15% 10% 7% bleibt wie bisher

22 Umwandlungssatz Im obligatorischen Bereich (gemäss Gesetz) bisher: 7.2% im Pensionsalter 62 (Frauen) bzw. 65 (Männer) Altersguthaben von CHF ergibt lebenslängliche Altersrente von CHF inkl. Anwartschaften 1. BVG-Revision: Reduktion auf 6.8% innerhalb von 10 Jahren für Pensionsalter 65 (Männer und Frauen) Verlauf der Reduktion noch nicht festgelegt. Für Frauen bis 2009 (Beginn Rentenalter 65) stärkere Reduktion erforderlich

23 Schrittweise Reduktion des Umwandlungssatzes Voraussichtlicher Verlauf der schrittweisen Reduktion Umwandlungssatz Reduktion für Frauen 7.2% Reduktion für Männer Reduktion für alle 6.8% 2005 ca

24 Invalidenrente bisher: ½ Rente ab 50 % Erwerbsunfähigkeit Ganze Rente ab 66.6 % Erwerbsunfähigkeit 1. BVG-Revision: ¼ Rente ab 40 % Erwerbsunfähigkeit ½ Rente ab 50 % Erwerbsunfähigkeit ¾ Rente ab 60 % Erwerbsunfähigkeit Ganze Rente ab 70 % Erwerbsunfähigkeit Invaliden-Kinderrente: 20 % der Altersrente

25 Anzahl an IV-Rentnern nach Alter Quelle: BSV

26 Hinterlassenenleistungen bisher: Witwen- und Waisenrente obligatorisch versichert 60% der versicherten Invalidenrente/Altersrente 20% der versicherten Invalidenrente/Altersrente 1. BVG-Revision: Ehegatten- und Waisenrente obligatorisch versichert Anspruchsvoraussetzungen und Rentenhöhe für Witwerrente analog der bisherigen Witwenrente Partnerrente, Begünstigungsordnung Falls Unterstützung in erheblichem Masse oder 5 Jahre ununterbrochene Lebensgemeinschaft oder gemeinsame Kinder

27 Weitere Revisionspunkte Leistungsform bisher: Kapitalbezug nur, falls im Reglement vorgesehen 1. BVG-Revision: 25% des AGH kann zwingend als Kapital bezogen werden Sondermassnahmen bisher: 1% des koordinierten Lohnes für Eintrittsgeneration/Teuerung 1. BVG-Revision: Beiträge für Sondermassnahmen werden aufgehoben Versicherbarer Lohn bisher: keine gesetzliche Begrenzung (reglementarische Freiheit) 1. BVG-Revision: Begrenzung bei CHF (nach Übergangsfrist) Flexibles Rentenalter bisher: keine gesetzlichen Vorgaben (reglementarische Freiheit) 1. BVG-Revision: Vorbezug ab Alter 59, Aufschub bis Alter 70

28 Auswirkungen Reduktion der Eintrittsschwelle: Ab 2005 werden auch tiefere Einkommen (Teilzeiterwerbstätige, insgesamt ca mehr Versicherte im BVG) Verbesserte Koordination mit anderen Sozialversicherungen (AHV/IV) Gleichstellung von Mann und Frau Tiefere Altersrenten durch Reduktion des Umwandlungssatz Ausdehnung des versicherten Lohnes Erweiterung des Versichertenkreises, dadurch Prämienanstieg bei gleichem Tarif!

29 Massnahmen, private Vorsorge Einkauf Pensionskasse - Verbesserung der Risikoleistungen und speziell der Altersleistungen Gebundene Vorsorge (steuerbegünstigt bei Bank oder Versicherung) - Klassische Lösung - Wertschriftenlösung Finanzanlagen (Sparkonti / Obligationen - Sparkonti / Geldmarkt - Lebensversicherung (Spar- und Kapitalversicherungen) - Obligationen - Aktien - Fonds Immobilien

30 Der dritte Beitragszahler Die Kraft des Zinseszins 1'600'000 1'400'000 1'200'000 1'000' '000 6% Mio. 600' ' ' % 593'000 einbezahlte Sparbeiträge 240'

31 Eine persönliche Finanzplanung verschafft den nötigen Überblick

32 Ihre persönliche Finanzplanung Damit Sie entspannt die richtigen Weichen stellen!

33 Diskussion / Fragen

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