Straßenbeleuchtung- Ausgangssituation und Fragestellungen zur Modernisierung. dena-roadshow am in Erfurt
|
|
- Monika Diefenbach
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Straßenbeleuchtung- Ausgangssituation und Fragestellungen zur Modernisierung dena-roadshow am in Erfurt
2 Vorstellung Kompetenz- und Informationszentrum für die Themen Energie und GreenTech in Thüringen Starten wegweisender Pilotvorhaben Veröffentlichung von Studien und Best- Practice-Beispielen zur Energiewende Vernetzung von Unternehmen, Kommunen und Forschungseinrichtungen Vorantreiben des Einsatzes Grüner Technologien
3 Gliederung 1. Ausgangssituation Straßenbeleuchtung 2. Rahmenbedingungen für die Modernisierung 3. Hilfestellungen der ThEGA
4 Ausgangssituation
5 250 Anzahl Teilnehmer nach EWZ < EW < EW < EW < EW < EW > EW Gesamt Querschnittsprüfung Thüringer Rechnungshof 2014 zur Situation der Straßenbeleuchtung in Thüringen
6 Eingesetzte Leuchtentypen Alter der Straßenbeleuchtung 3% 3% 8% 15% 8% 4% 29% 37% 11% 6% 8% 32% 36% Hg-Dampf Halogenmetalldampf Na-Dampf Kompaktleuchtstoff k.a. 0 - < 10 a 10 - < 15 a 15 - < 20 a > 20 a Hoher Anteil ineffizienter Leuchten ca. 2/3 der Leuchten haben Ihre Nutzungsdauer erreicht bzw. erreichen diese zeitnah
7 Verbrauchsanteil Strom Straßenbeleuchtung Kommunen < EW Kommunen > EW 13% 39% 61% 87% Straßenbeleuchtung andere Liegenschaften Straßenbeleuchtung andere Liegenschaften Besonders in kleinen und mittleren Kommunen hat die Straßenbeleuchtung einen erheblichen Anteil am Stromverbrauch
8 Zusammenfassung In Kommunen aller Größenordnungen gibt es hohe Anteile ineffizienter Leuchten In kleineren Kommunen (< Einwohner) liegt dieser bei über 60% 2/3 der Straßenbeleuchtung haben ihre Lebensdauer erreicht/ überschritten oder tun dies in Kürze Besonders in kleinen Kommunen trägt die Straßenbeleuchtung erheblich zu den Energiekosten bei Die EU-Effizienz-Richtlinie sieht die Ausphasung ineffizienter Leuchten ab 2015 (Quecksilberdampf-, Natriumdampf-Plugin) vor Hohes Modernisierungspotential / Modernisierungsdruck für Kommunen
9 Gesetzliche Rahmenbedingungen (Keine Rechtsberatung. Aussagen stehen unter dem Vorbehalt der Notwendigkeit rechtlicher Prüfung.)
10 Gibt es eine Beleuchtungspflicht? Lt. ThürStr.G 9 Straßenbeleuchtung nicht Bestandteil der Baulast Aber: es besteht für den Träger der Baulast eine (Straßen)Verkehrssicherungspflicht. Grundsatz: Wer eine Gefahrenquelle schafft/ unterhält, ist für den Schutz Dritter vor daraus resultierenden Gefahren verantwortlich. (s.a. ThürStr.G 10) Hieraus ergibt sich für die Gemeinde auch eine Beleuchtungspflicht
11 Welchen Umfang hat die Beleuchtungspflicht? Keine gesetzgeberische Festlegung Kriterien Rechtsprechung: Handlungspflicht innerhalb des technisch Möglichen und wirtschaftlich Zumutbaren Maß des Zumutbaren abhängig vom konkreten Gefährdungspotential Verkehrsteilnehmer müssen ihr Verhalten der jeweiligen Situation anpassen Beleuchtungspflicht besteht darin, solche Gefahren zu vermeiden oder erkennbar zu machen, die auch der sorgfältige Verkehrsteilnehmer nicht vermeiden/ erkennen kann. (vergl. Ringwald-Engel/ Praxishandbuch öffentliche Beleuchtung)
12 Welchen Bedeutung hat die DIN für die Ausgestaltung der Straßenbeleuchtung? Keine Rechtsnorm > keine unmittelbare Bindungswirkung in Gesetzen und Rechtsnormen kein Hinweis auf allg. anerkannte Regeln der Technik im Bezug auf DIN Selbstbindung durch entsprechenden Gemeinderatsbeschluss möglich > Haftung! Erwägung Anwendung DIN je nach: - Bedeutung des Verkehrsweges, - Bedeutung der gefährdeten Rechtsgüter, - Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung - Aufwand und Leistungsfähigkeit der Gemeinde Erarbeitung Gesamtkonzept, kein Flickenteppich aus Einzelabwägungen Gestaltungsmöglichkeiten für die Gemeinde! (vergl. Ringwald-Engel/ Praxishandbuch öffentliche Beleuchtung)
13 Technische Rahmenbedingungen
14 Was macht eine gute Straßenbeleuchtung aus? Merkmal Angemessenes Beleuchtungsniveau Gleichmäßigkeit, Blendungsbegrenzung Hoher Farbwiedergabeindex, Lichtfarbe Energieeffizienz Wartungsaufwand Auswirkung Beleuchtungsaufgabe, Orientierung DIN (Beleuchtungsklassen) Sehkomfort, Verkehrssicherheit Sehkomfort, Atmosphäre, Insektenschutz Kosten, Umweltschutz Kosten
15 Was macht eine energieeffiziente Straßenbeleuchtung aus? Merkmal Angemessenes Beleuchtungsniveau Leuchtmittel Optik Vorschaltgerät Lichtstärkeverteilung Steuerung Bemerkung Gemäß Beleuchtungsaufgabe Systemlichtausbeute (lm/w) Gemäß Beleuchtungsaufgabe, Streulichtbegrenzung Bedarfsgerechte Anpassung, Beleuchtungsniveau
16 Entwicklung Preise / Effizienz LED 110% 100% 90% 80% 70% 60% rel. Anschaffungskosten (%) Lichtausbeute (lm/w) Quelle: Eigene Recherche LED-Leuchten haben sich in den vergangenen Jahren rasant entwickelt und stellen in vielen Fällen eine hochwirtschaftliche Modernisierungsvariante dar.
17 Was unterscheidet eine LED-Leuchte von einer Entladungs- Leuchte? Optik/ Leuchtmittel Elektronik LED-Leuchte Mehrere LED auf Leiterplatte, Linsen Überlappung Lichtstrom, definierte differenziertere Lichtverteilung Vorschaltgerät Steuereinheit Treiberelektronik Entladungs-Leuchte axialsymetrische Lampe in standardisierter Fassung und einfacher Reflektor Vorschaltgerät, Starter LED-Leuchten: hocheffizient, aber komplexer und sensibler > Qualitätsanforderung! LED und Baugruppe müssen vor Überhitzung geschützt werden > Temperaturmanagement! Keine standardisierten Schnittstellen zwischen Leuchtmittel und Leuchte > Ersatzteilkonzept!
18 Modernisierung Welche wesentlichen Möglichkeiten gibt es? Modernisierungssituation Beleuchtungsstärke Umrüstung Leuchtenkopf Modernisierungs -variante hocheff. Gasentladungslampen oder LED-Umrüstsatz Voraussetzung Gute Qualität, geringes Baualter der Bestands-Leuchte/ dekorative Leuchte LED-Umrüstung: Gewährleistung Thermomanagement, Blendungsfreiheit, Statik (CE-Konformität) Austausch Leuchtenkopf LED-Leuchte Schlechte Qualität, hohes Baualter der Bestands-Leuchte Installation neuer Straßenleuchten Installation neuer Straßenbeleuchtung LED-Leuchte LED-Leuchten Lebensdauer Masten erreicht, Masthöhe- und Abstand passen nicht zur Beleuchtungsaufgabe Neuerschließung Entscheidung: Vergleich Lebenszykluskosten: Kapital- + Betriebs- + Verbrauchskosten
19 Umrüstung bestehender Leuchten auf LED: Option besonders bei erhaltenswerten dekorativen Leuchten Verlust CE-Konformität und Änderung der optischen Eigenschaften der bestehenden Leuchte! Hersteller/Lieferant der Retrofit-Lösung sollte folgende Punkte gewährleisten: Übernahme CE-Konformität der Retrofit-Lösung hinsichtlich der thermischen, optischen, elektrischen und statischen Anforderungen voll funktionsfähige, geprüfte Gesamtlösung aus bestehenden und neuen Bauteilen Kann eine LED-Plugin-Lampe mit E27-Gewinde als einziger Schnittstelle zwischen alt und neu das leisten?
20 LED-Markt: dynamisch, breites Anbieterspektrum Kommunen: Verunsicherung hinsichtlich LED-Qualität ThEGA: Erstellung Kriterienkatalog als Ausschreibungshilfe: Energieeffizienz/ Beleuchtungsqualität Lichtstärkeverteilung, Abstrahlung oberer Lichtraum Lebensdauer Thermomanagement Garantiebedingungen Betriebsstunden Systemwirkungsgrad IP-Schutzklasse Systemlebensdauer Lichtfarbe Qualitätsnachweis LED, Betriebsgerät Nachrüstungskonzept/ Ersatzteilgarantie
21 Modernisieren trotz leerer Kassen
22 Neuerung des 63 ThürKO Kreditaufnahmen für energetische Sanierungs- oder Unterhaltungs- Maßnahmen auf Basis des Verwaltungshaushaltes bis 2016 möglich Voraussetzung: Einsparung der laufenden, aus der Maßnahme resultierenden Kosten größer als der zu erbringende Kapitaldienst Beschränkung der Kredithöhe auf 1/10 der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes (1) Kredite dürfen unter der Voraussetzung des 54 Abs. 3 nur im Vermögenshaushalt und nur für Investitionen, für Investitionsförderungsmaßnahmen und zur Umschuldung oder bis zum Haushaltsjahr 2016 für energetische Sanierungs- oder Unterhaltungsmaßnahmen, die keine Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen sind, aufgenommen werden. (2)...Die Genehmigung von Krediten für energetische Sanierungs- oder Unterhaltungsmaßnahmen, die keine Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen sind, soll dann erteilt werden, wenn die Gemeinde nachweist, dass die Einsparungen der laufenden Kosten aufgrund der einzelnen Maßnahme höher sind als der für die einzelne Maßnahme aufzubringende Kapitaldienst (Zins und Tilgung) und der Kredit für alle energetischen Sanierungs- oder Unterhaltungsmaßnahmen zusammen ein Zehntel der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen des Haushaltsjahres nicht übersteigt. Kreditaufnahme für wirtschaftliche Energieeinspar-Maßnahmen im Verwaltungshaushalt unabhängig von Kassenlage möglich!
23 Angebot ThEGA unterstützt zusammen mit der Thüringer Aufbaubank Kommunen bei der Darstellung der Rentabilität ihrer Maßnahme gegenüber der Kommunalaufsicht Betrachtungsweise entspricht den Erfordernissen des 63 ThüKO und wurde in Abstimmung mit dem TIM erstellt TIM empfiehlt Kommunen, Rahmendaten ihrer Energiespar-Maßnahme zur unentgeltlichen Prüfung bei der ThEGA vorzulegen Prüfergebnis der ThEGA soll den Rechtsaufsichtsbehörden als Entscheidungsgrundlage dienen
24 Beispielbetrachtung Austausch Quecksilberdampf- gegen LED-Leuchte Ausgangswerte (Kosten brutto)
25 Beispielbetrachtung Austausch Quecksilberdampf- gegen LED-Leuchte Jahresergebnisse (brutto) Jahre Kapitaldienst Energiekosteneinsparung Betriebskosteneinsparung Rücklage Entsorgung Kalkulatorische Kosten Jahresergebnis /a
26 Beispielbetrachtung Austausch Natriumdampf- gegen LED-Leuchte Ausgangswerte ( Kosten brutto)
27 Beispielbetrachtung Austausch Natriumdampf- gegen LED-Leuchte Jahresergebnisse (brutto) Jahre Kapitaldienst Energiekosteneinsparung Betriebskosteneinsparung Rücklage Entsorgung Kalkulatorische Kosten Jahresergebnis /a
28 Benötigte Unterlagen 1. Bestand: Anlagen-Dokumentation Aufstellung Betriebskosten Energieverbrauch der Anlage (Jahresverbrauch der letzten 3 Jahre) Aktueller Energiepreis 2. Erneuerung: Beschreibung der modernisierten Anlage Planungsunterlagen Ermittlung d. künftigen Kosten gem. VDI 2067, Blatt 1/7 (Kapital-, Bedarfs-, Betriebs- und sonstige Kosten) Produktdatenblätter (Typ, Fabrikat, Leistungsaufnahme etc.)
29 Die Gelegenheit ist günstig, die Straßenbeleuchtung bietet: - Hohes Einsparpotential - technisch ausgereifte, wirtschaftliche Modernisierungslösungen - Günstige Rahmenbedingungen (ERP-Richtlinie, ThüKO 63) Angebote der ThEGA Initialberatung zur Modernisierung (Technik, Betreiberkonzepte, Wirtschaftlichkeit) Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Energiespar-Maßnahmen, Abstimmung mit Kommunalaufsicht Ausschreibungshilfe Qualitätskriterien LED-Straßenleuchten (1. Quartal 2015)
30 Frank Kuhlmey Projektleiter Tel Kommunales Energiemanagement, Energieeffizienz kommunale Gebäude und Straßenbeleuchtung Severin Kaufhold Junior-Projektleiter Tel Kommunales Energiemanagement, Erneuerbare Energien in Kommunen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit- Kommen Sie gerne auf uns zu!
Vorgehensweise zur Modernisierung und Neuorganisation der Straßenbeleuchtung
Netzwerk Energie & Kommune: Informationsveranstaltung Straßenbeleuchtung Vorgehensweise zur Modernisierung und Neuorganisation der Straßenbeleuchtung Erfurt, 30. September 2015 Gliederung: Gesetzliche
MehrEnergieeffizienz in Kommunalen Gebäuden Technologien und Förderprogramme. Netzwerk Energie & Kommune 5. Treffen am 28.01.
Energieeffizienz in Kommunalen Gebäuden Technologien und Förderprogramme Netzwerk Energie & Kommune 5. Treffen am 28.01.2014 in Erfurt Vorstellung ThEGA das Kompetenz- und Informationszentrum für die Themen
MehrModelle zur Neuorganisation und Modernisierung der Straßenbeleuchtung
Modelle zur Neuorganisation und Modernisierung der Straßenbeleuchtung Gliederung: Grundlagen Ausgangssituation Modernisierungsoptionen Grundlagen Was macht eine gute Straßenbeleuchtung aus? Merkmal Angemessenes
MehrNachhaltige Beschaffung
Frank Rumpp Tel. 02843 171 408 Frank.Rumpp@Rheinberg.de Umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung Abs. 1 neuer Leitsatz ÖAG sind verpflichtet, bei der Vergabe von Aufträgen - Kriterien des Umweltschutzes
Mehr3. Netzwerktreffen Energie & Kommune Vollkostenbetrachtung und wirtschaftliche Bewertung von Einsparinvestitionen
1. Allgemeines zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 2. Amortisationsrechnung 3. Äquivalenter Energiepreis 4. Barwertmethode 5. Annuitätischer Gewinn 7. Vergleichende Betrachtung der Vollkosten Investitionsentscheidung
MehrSaarLB-Trendstudie Erneuerbare Energien
SaarLB-Trendstudie Erneuerbare Energien Agenda SaarLB-Trendstudie 1. Eckdaten der Befragung 2. Allgemeine Einschätzung von EE; Chance oder Risiko? 3. Hauptgründe + Trends für den Einsatz von EE 4. Stärkerer
MehrGemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister 23.02.2012 FVSA Az. 27.02.2012 VA vom 08.02.2012 08.03.2012 Rat
Gemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister 23.02.2012 FVSA Az. 27.02.2012 VA vom 08.02.2012 08.03.2012 Rat Vorlage Nr. 01/2012 1. Änderung der Richtlinien für die Aufnahme von Krediten gem.
MehrErmittlung der Wirtschaftlichkeit bei der Modernisierung der Straßenbeleuchtung. - Silvia Döring - switch.on energy + engineering gmbh
Ermittlung der Wirtschaftlichkeit bei der Modernisierung der Straßenbeleuchtung - Silvia Döring - switch.on energy + engineering gmbh Inhalt Vorstellung switch.on gmbh Faktoren der Wirtschaftlichkeit Kosten
MehrNord. Lichtplanung & Beleuchtungstechnik Lichtplanung & Beleuchtungstechnik. West
Nord Energieeffiziente Beleuchtung durch Lichtplanung Die drei Dimensionen des Lichtes Visuelle Funktionen Erkennen Fehlerfreies Arbeiten Sicherheit Orientierung Emotionale Empfindungen Angenehmes Umfeld
MehrStrom- & kostensparende Beleuchtung Steigen Sie auf höherwertige Lampen um
Strom- & kostensparende Beleuchtung Steigen Sie auf höherwertige Lampen um Hoher Beleuchtungskomfort zu geringen Kosten in Hotellerie & Gastronomie Die oö. Lichtkampagne Licht als Wohlfühl- und Kostenfaktor
MehrHAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT
HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT GLIEDERUNG 1. Grundlagen der Finanzen 2. Kameral oder Doppik? 3. Wo kommen die Einnahmen her? 4. Welche Aufgaben muss die Gemeinde erfüllen?
MehrSmarte Straßenbeleuchtung Pflicht und Kür. ETP Konferenz Frankfurt am Main. 24. Februar 2015
Smarte Straßenbeleuchtung Pflicht und Kür ETP Konferenz Frankfurt am Main 24. Februar 2015 Präsentation Smarte Straßenbeleuchtung - Vortrag Diskussionsforum Smart City Dieter Lindauer, Betriebsleiter 24.
MehrNeues Kommunales Finanzmanagement (NKF) und PPP
BPPP: 23. Sitzung AK Infrastruktur am 02. September 2010 in Düsseldorf Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) und PPP Dr. Jörg Hopfe, Abteilungsleiter Öffentliche Kunden NKF hat in NRW die Kameralistik
MehrRechtliche Aspekte der Energieberatung
Rechtliche Aspekte der Energieberatung 1. Gibt es gesetzliche Regelungen? Gelten 77/78 HOAI? a. Für Leistungen der Energieberatung? Nein Energieberatung als Initialberatung ist gar nicht erfasst? b. Energieplanung
MehrEnergieeffizienz-Maßnahmen in der Druckindustrie
Energieeffizienz-Maßnahmen in der Druckindustrie Notwendigkeit und Förderung Maximilian Ondrusch Fogra Forschungsgesellschaft Druck e.v. www.fogra.org Maximilian Ondrusch 089.431 82 319 ondrusch@fogra.org
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrDer Energieausweis Chance oder Schikane? - Der Energieausweis für Wohngebäude -
Der Energieausweis Chance oder Schikane? - Der Energieausweis für Wohngebäude - IBH Ingenieurbüro Haubensak Bauphysik und Energieberatung 71364 Winnenden Inhaltsverzeichnis 1. Entwicklung des Weltenergieverbrauchs
MehrLED Innovation bei Beleuchtungssystemen am Beispiel RIBAG
RIO Fachtagung Lifefair, Messe Zürich, LED Innovation bei Beleuchtungssystemen am Beispiel RIBAG Richner, Geschäftsführer RIBAG Licht AG, Safenwil Kurzporträt RIBAG Licht AG, Safenwil führend in Lichtästhetik
MehrStadt» Cottbus. Alternativen zur Weiterentwicklung der Informationsverarbeitung der Stadt Cottbus. Cottbus, 17. Januar 2006
Stadt» Cottbus Alternativen zur Weiterentwicklung der Informationsverarbeitung der Cottbus, 17. Januar 2006 Diese Unterlage ist nur im Zusammenhang mit dem mündlichen Vortrag vollständig; die isolierte
MehrGlühlampen. Vorteil: Gute Farbwiedergabe Gut dimmbar Schönes warmes Licht Sehr günstiger Preis
LED Das neue Licht Thomas Alva Edison Erfindet 1879 die erste brauchbare Glühlampe Patentiert sie am 27. Januar 1880 Das Gewinde dazu im Jahr 1881 E14 und E27 (Edison-Gewinde) Glühlampen Nachteil: Hoher
MehrBrauche ich noch eine Baugenehmigung?
Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche
MehrZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg
ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee 26. Januar 2007 in Meersburg Zielvereinbarung Stand 10.11.2006 über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee
MehrVergleich zwischen dem alternativen Musterkonzessionsvertrag der Grünen und dem Musterkonzessionsvertrag der EnviaM
Vergleich zwischen dem alternativen Musterkonzessionsvertrag der Grünen und dem Musterkonzessionsvertrag der EnviaM Im Mai 2008 wurde zwischen dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag und der enviam AG
MehrEEWärmeG. Welche Auswirkungen hat das EEWärmeG auf Planung und Betrieb von Logistikzentren
EEWärmeG Das Erneuerbare Energien Wärmegesetz Welche Auswirkungen hat das EEWärmeG auf Planung und Betrieb von Logistikzentren Alexander Wölflick Geschäftsführer Haydn Energie Consult GmbH - HEC Übersicht
MehrNiederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Kaufering 04/2014 vom 05.03.2014
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat in seinem 14. Tätigkeitsbericht (Landtagsdrucksache 12/9430) zur Veröffentlichung von Niederschriften öffentlicher Gemeinderatssitzungen in gemeindlichen
MehrKommunalfinanzen im Lichte wirtschaftlicher Investitionen
Kommunalfinanzen im Lichte wirtschaftlicher Investitionen Universitätsprofessor Dr. Janbernd Oebbecke 2 1. Thema und Begriffe 2. Die rechtlichen Vorgaben für die Kreditaufnahme 3. Die Gründung und Beteiligung
MehrENERGY-CONTRACTING EASY-BOX. Der faire und simple Weg zur Finanzierung von Geräten zur Senkung von Stromverbrauch und zur Kostenreduktion
Der faire und simple Weg zur Finanzierung von Geräten zur Senkung von Stromverbrauch und zur Kostenreduktion VORGESCHICHTE Bedarf an Kostenreduktion für die Beleuchtung von Strassen, Hallen, Büros Einkaufszentren,
MehrMuster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG)
Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... 1) Der Gemeinderat hat auf Grund des 6 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung beschlossen:
MehrIn Deutschland werden rund 33 Prozent der Endenergie für die Erzeugung von Raumwärme aufgewendet
Was haben wir? Peter Ackermann-Rost, Beratender Ingenieur Gebäude-Energieberater Infrarot Thermografie Prüfer für BlowerDoor Gebäudeluftdichtheit Dena - Pilotprojekt Dipl.-Ing. Peter Ackermann-Rost Beratender
MehrEnergieeffiziente Beleuchtung
Energieeffiziente Beleuchtung SchahlLED Lighting GmbH, Unterschleißheim Bernd v. Doering Erich Obermeier SchahlLED Lighting Fast 50 Jahre Firmenhistorie, beginnend mit Speziallampenvertrieb Bereits seit
Mehr4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als
MehrWechselbereitschaft von. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014. www.putzundpartner.de 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG
Wechselbereitschaft von Stromkunden 2014 Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG Telefon: +49 (0)40 35 08 14-0 Seite Telefax: 0 +49 (0)40 35 08 14-80
Mehrmit Life-Cycle-Costs-Berechnung
mit Life-Cycle-Costs-Berechnung EINFACHE AUSWAHL VON ENERGIE- EFFIZIENTEN RLT-ZENTRALGERÄTEN MIT WIRTSCHAFTLICHKEITSBERECHNUNG Energieeffiziente Zentralklimageräte: AL-KO entwickelt Software LCC-optimize
MehrProjektsteuerung Projekte effizient steuern. Welche Steuerungsinstrumente werden eingesetzt?
1.0 Projektmanagement Mitarbeiter, die Projekte leiten oder zukünftig übernehmen sollen Vermittlung von Grundwissen zur erfolgreichen Durchführung von Projekten. Die Teilnehmer erarbeiten anhand ihrer
MehrZiel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII
Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer
MehrErgebnisse VdZ-Modernisierungsbarometer für Hausbesitzer Frühjahr 2013. Berlin/Frankfurt 12. März 2013
Ergebnisse VdZ-Modernisierungsbarometer für Hausbesitzer Frühjahr 2013 Berlin/Frankfurt 12. März 2013 Die Umfrage Titel: VdZ-Modernisierungsbarometer für Hausbesitzer Befragungsinstitut: TNS Emnid Befragungsmethode:
MehrDie Ökodesign-Richtlinie ErP. Die neuen Anforderungen.
Die Ökodesign-Richtlinie ErP. Die neuen Anforderungen. Verschärfte Anforderungen der EU-Verordnung 1253/2014/EG zwingen Planer und Hersteller von RLT-Anlagen zu einer Anpassung bisheriger Lösungen. Die
Mehr27.+.28.10.2014: Energieeffizienz in hessischen Theatern. Transparenz und Einsparpotentiale durch Einführung eines Energiemanagement-Systems
27.+.28.10.2014: Energieeffizienz in hessischen Theatern Transparenz und Einsparpotentiale durch Einführung eines Energiemanagement-Systems siemens.com/answers Vorstellung Siemens AG Building Technologies
MehrENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
MehrInitiative Licht für f r Kärntner K Kommunalkredit Austria AG
Initiative Licht für f r Kärntner K Gemeinden der Kommunalkredit Austria AG Thomas Krenn / Kommunalkredit Austria Leiter Energie & Umwelt Mai 2011 1 CHANCEN UND HERAUSFORDERUNGEN für Kärntner Gemeinden
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Gegenüber PowerPoint 2003 hat sich in PowerPoint 2007 gerade im Bereich der Master einiges geändert. Auf Handzettelmaster und Notizenmaster gehe ich in diesen Ausführungen nicht ein, die sind recht einfach
MehrPräsentation Erfahrungswerkstatt Fachwissen Energieeffiziente Beleuchtung
Präsentation Erfahrungswerkstatt Fachwissen Energieeffiziente Beleuchtung Thema Innovative LED-Beleuchtung Made in Germany Erfahrungsbeispiele aus dem Bereich Retrofit für den Bereich Straßen- und Innenbeleuchtung
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
MehrMerkblatt Infrastruktur
Zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen im Land Brandenburg Förderziel Mit dem steht den kommunalen Schulträgern und kommunalen Schulzweckverbänden
MehrTechNote: Exchange Journaling aktivieren
Produkt: Kurzbeschreibung: NetOrchestra MA Emailarchivierung Exchange Journaling aktivieren Diese Anleitung hilft Ihnen, das nachfolgend geschilderte Problem zu beheben. Dazu sollten Sie über gute bis
MehrSchnelle Auswahl Ihres Zentralgerätes und einfacher Life-Cycle-Costs - Vergleich
Schnelle Auswahl Ihres Zentralgerätes und einfacher Life-Cycle-Costs - Vergleich Wählen Sie einen für Ihr Projekt passenden Luftvolumenstrom aus, entscheiden Sie über Innen- oder Außenaufstellung sowie
MehrRadium Lampenwerk Wipperfürth
Radium Lampenwerk Wipperfürth TIM/RoHs Maßnahmen- April 2015 Professionelle Außen- und Straßenbeleuchtung ErP - Richtlinie Alternative Produkte Roadmap Zeitplan Aktuelle Auswirkungen der ErP Richtlinie
MehrEnergieberatung Mittelstand
Energieberatung Mittelstand PROGRAMMNUMMER EBM ZUSCHUSS Gefördert durch: aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages KfW Förderprogramm EBM - Energieberatung Mittelstand Wer wird gefördert? Rechtlich
MehrVorstellung des BMBF-Projektes FluSs aus Sicht eines Endanwenders. Düsseldorf Maritim-Hotel, 09. Juli 2013 Mark Zwirner
Vorstellung des BMBF-Projektes FluSs aus Sicht eines Endanwenders Düsseldorf Maritim-Hotel, 09. Juli 2013 Mark Zwirner Chart 2 Hintergründe Auswirkungen von Sicherheitsmaßnahmen Sicherheitsmaßnahmen entstehen
MehrEnergetische Klassen von Gebäuden
Energetische Klassen von Gebäuden Grundsätzlich gibt es Neubauten und Bestandsgebäude. Diese Definition ist immer aktuell. Aber auch ein heutiger Neubau ist in drei (oder vielleicht erst zehn?) Jahren
MehrErneuerbare Energien und Klimaschutz - wirtschaftliche Chance für Kommunen. Dipl.-Ing. Matthias Wangelin, Projektleiter KEEA
Erneuerbare Energien und Klimaschutz - wirtschaftliche Chance für Kommunen Dipl.-Ing. Matthias Wangelin, Projektleiter KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur Esmarchstr. 60 34121 Kassel Tel. 0561/ 25
Mehrkulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative genannt werden.
Finanzierungsmodelle Wie auch in anderen Bereichen ist die Förderlandschaft in Deutschland im Bereich der Straßenbeleuchtung ein vielschichtiges Konglomerat. Fördermittelprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten
MehrStuttgarter Leitlinien für die energieeffiziente Schulsanierung. 1. Sanierungszyklen müssen energetische Meilensteine sein
1. Sanierungszyklen müssen energetische Meilensteine sein Natürliche Sanierungszyklen (25 bis 30 Jahre) müssen zur nachhaltigen Energiebedarfssenkung genutzt werden Energieeffizienzmaßnahmen müssen auf
Mehrwww.osram.de/jetzt-wechseln Qualität bleibt OSRAM VIALOX NAV -Lampen für die Straßenbeleuchtung: auch nach April 2012 ErP-konform
www.osram.de/jetzt-wechseln Qualität bleibt OSRAM VIALOX NAV -Lampen für die Straßenbeleuchtung: auch nach April 202 ErP-konform ERP-RICHTLINIE 202 NAV -Lampen. Das entscheidende Mehr. Zum 3.04.202 tritt
MehrINDEX. Öffentliche Ordner erstellen Seite 2. Offline verfügbar einrichten Seite 3. Berechtigungen setzen Seite 7. Öffentliche Ordner Offline
Öffentliche Ordner Offline INDEX Öffentliche Ordner erstellen Seite 2 Offline verfügbar einrichten Seite 3 Berechtigungen setzen Seite 7 Erstelldatum 12.08.05 Version 1.1 Öffentliche Ordner Im Microsoft
Mehr1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die
Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte
MehrProjektmanagement in der Spieleentwicklung
Projektmanagement in der Spieleentwicklung Inhalt 1. Warum brauche ich ein Projekt-Management? 2. Die Charaktere des Projektmanagement - Mastermind - Producer - Projektleiter 3. Schnittstellen definieren
MehrVerbesserung der Energieeffizienz auf mittelhessischen Kläranlagen - erste Ergebnisse
Regierungspräsidium Gießen Verbesserung der Energieeffizienz auf mittelhessischen Kläranlagen - erste Ergebnisse Frank Reißig, RP Gießen 13.03.2013 Verbesserung der Energieeffizienz auf mittelhessischen
MehrHaushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012
Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg
MehrDie richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen
Kongress Kinder.Stiften.Zukunft Workshop Willst Du mit mir gehen? Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen Dr. Christof Eichert Unsere Ziele: Ein gemeinsames Verständnis für die
MehrUnterhalts-Schnell-Check
Unterhalts-Schnell-Check Hörnlein Rechtsanwälte Fragebogen bitte sorgfältig ausfüllen! Name: Vorname: Geburtsname: Geburtsdatum: Anschrift: Telefon: Fax: Handy: E-Mail: Konto Nr.: Name der Bank: BLZ: Kontoinhaber:
MehrMitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)
20.5.2003 Amtsblatt der Europäischen Union C 118/5 Mitteilung der Kommission Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) Durch diese Mitteilung soll
MehrDipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung
1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen
MehrDer Schutz von Patientendaten
Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund des 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung
MehrAllensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern
August 2007 Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern Allensbach befragte im Juni 2007 eine repräsentative Stichprobe von 1000 Müttern und Vätern, deren (jüngstes) Kind ab dem 1.1.2007 geboren
MehrCheckliste. zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch. Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt
Checkliste zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt Wissen des Mitarbeiters zu Führen mit Zielen Reicht es aus? Nein? Was muß vorbereitend getan werden?
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
Mehre-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Automobilherstellers Autor: Dr. jur. Götz Knoop
e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. GARANTIEN BEI INSOLVENZ EINES AUTOMOBILHERSTELLERS 3 1.1. Garantie des Herstellers 3 1.2. Garantie
MehrGesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails
Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails sind Sie vorbereitet? Vortragsveranstaltung TOP AKTUELL Meins und Vogel GmbH, Plochingen Dipl.-Inf. Klaus Meins Dipl.-Inf. Oliver Vogel Meins & Vogel GmbH,
Mehrnach 20 SGB IX" ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX).
Information zum Verfahren zur Anerkennung von rehabilitationsspezifischen Qualitätsmanagement- Verfahren auf Ebene der BAR (gemäß 4 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB
Mehr[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL
[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL Was bedeutet Customer Service by KCS.net? Mit der Einführung von Microsoft Dynamics AX ist der erste wichtige Schritt für viele Unternehmen abgeschlossen.
MehrLichtstrahlen sind. Im weissen Licht sind alle. Der Raum absorbiert einen Teil des Lichtstromes. Es bleibt noch der Nutzlichstrom ΦN übrig.
Teil 8 /8 Seite 1 LICHT Lichtstrahlen sind Im weissen Licht sind alle Lichttechnische Einheiten : Lichtquelle liefert den Lichtstrom Φ in lm Φ : n : A : E : η B : Die Leuchte absorbiert einen Teil des
MehrWer sich nicht täglich mit Versicherungen. Die meisten Menschen haben. Sind Sie richtig und vor allem preiswert versichert?
Wer sich nicht täglich mit Versicherungen befasst, kann oftmals nicht abschätzen, welche Verträge zu seiner aktuellen Situation und seiner weiteren Lebensplanung passen. Sind Sie richtig und vor allem
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrGesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes
14. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/2021 Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg
MehrLampen im Vergleich. Geläufigste Gewinde/Sockel Preisspanne
Lampen im Vergleich Geläufigste Gewinde/Sockel Preisspanne Durchschnittlicher Preis + Stromkosten (bei 0,19 /kwh) über 10 Jahre (= 7 500 Stunden) Durchschnittliche Lebensdauer Effizienzklasse (A bis G)
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrBeschluss und Genehmigung Bild 19 REP Seetal
REP Seetal Der Regionale Entwicklungsplan Seetal in 19 Bildern. Am 19. August 2008 vom Regierungsrat des Kantons Luzern genehmigt Ergänzung Bild 19 am 21. Mai 2013 vom Vorstand RPVS zu Handen der Delegiertenversammlung
MehrGemeinsame elterliche Sorge. www.rgb-sg.ch
Gemeinsame elterliche Sorge 1 Gemeinsame elterliche Sorge als allgemeine Regel Gesetzliche Regelung für alle Eltern ohne Rücksicht auf ihren Zivilstand (Art. 296 rev. ZGB) Die elterliche Sorge dient dem
MehrFamilienunternehmer-Umfrage: Note 4 für Energiepolitik der Bundesregierung 47 Prozent der Unternehmer sehen Energiewende als Chance
Familienunternehmer-Umfrage: Note 4 für Energiepolitik der Bundesregierung 47 Prozent der Unternehmer sehen Energiewende als Chance Berlin, 24. August 2015. Laut einer Studie des Instituts der deutschen
MehrAbschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin:
Abschrift Absender: Stadt - Einwohneramt Adresse: Mit Postzustellungsurkunde Herr Betr.: Staatsangehörigkeit; Optionspflicht aufgrund Eintritt der Volljährigkeit Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Optionserklärung
MehrEÜR contra Bilanzierung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer
MehrWegweiser Hauskauf Energetisches Modernisieren zahlt sich aus Erfahrungen aus dem Modellprojekt
Wegweiser Hauskauf Energetisches Modernisieren zahlt sich aus Erfahrungen aus dem Modellprojekt Dr. Immanuel Stieß ISOE Institut für sozial-ökologische Forschung NABU ISOE IÖW-Workshop Effizienzwende ohne
MehrSteuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten. Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str. 6 14641 Nauen Tel.
Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str. 6 14641 Nauen Tel.03321/4456-0 Welche Aufwendungen sind betroffen? - Herstellungskosten für Modernisierungs-und
MehrLumen und Watt (Tabelle) Vergleich Lumen und Watt Umrechnung Lumen in Watt
Lumen und Watt (Tabelle) Vergleich Lumen und Watt Umrechnung Lumen in Watt Für Glühbirnen war Watt eine mehr oder weniger sinnvolle Angabe. Allerdings hat die Glügbirne ausgedient! Lumen ist die Einheit
MehrE er e g r i g ee e f e fizi z en e z in Unternehmen
Energieeffizienz in Unternehmen Neue Förderprogramme von Bund und Land 08. Dezember 2014 Gliederung 1. Unternehmen 2. Förderprogramme Energieeffizienz a. Zuschüsse Querschnittstechnologien b. Energieberatung
MehrNebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna
Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 So wird man Tagespflegeperson... 8 Pflegeerlaubniss... 8 Qualifikation... 9 Räumlichkeiten... 11 Die Aufgaben
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrModernisierung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Liebenburg Datum: 03.03.2011. Einsatz von LED-Technik Seite 1
Einsatz von LED-Technik Seite 1 Nach Bundesförderprogramm Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative,
MehrDER MITTLERE SCHULABSCHLUSS (MSA) INFORMATIONSVERANSTALTUNG FÜR DIE ELTERN AM 17. SEPTEMBER 2015 HERZLICH WILLKOMMEN!
DER MITTLERE SCHULABSCHLUSS (MSA) INFORMATIONSVERANSTALTUNG FÜR DIE ELTERN AM 17. SEPTEMBER 2015 HERZLICH WILLKOMMEN! Alexandra Gogolin Mittelstufen-Koordinatorin Tagesordnung 2 1. Besondere Stellung der
MehrMehr Wissen spart Geld.
SWM Energieberatung Mehr Wissen spart Geld. SWM Energieberatung Mit den richtigen Informationen Geld sparen und die Umwelt schützen: SWM Energieberatung Energieausweis, CO 2 -Reduzierung oder effi ziente
Mehrder Stadt Köln und der RheinEnergie AG für die SmartCity Cologne
Fünf Gründe der Stadt Köln und der RheinEnergie AG für die SmartCity Cologne Plattform für Unternehmen Produkte und Leistungen in der Praxis erproben und verbessern, sowie die Möglichkeit mit anderen Unternehmen
MehrLetzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge
Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der
MehrFINANZIERUNGUNDEFFIZIENZDER
FINANZIERUNGUNDEFFIZIENZDER ÖFFENTLICHEN BELEUCHTUNG(ÖB) INHALT 1. Was ist SEVEn 2. Aktueller Stand und Effizienz der ÖB in Tschechien 3. Stärken und Schwächen der öffentlichen Beleuchtung in Tschechien
Mehrlernen Sie uns kennen...
KARRIERE lernen Sie uns kennen... Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Steuerberatungskanzlei. Nachfolgend möchten wir Ihnen Gelegenheit bieten, uns und unsere Denkweise näher kennenzulernen. Im Grunde
MehrWelchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte
Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe
MehrEnergieausweis / Energieberatung / Wärmegesetz
/ Energieberatung / Wärmegesetz -Grundlagen - Dipl.-Ing. Josef Broll 24.06.2008 Gropiusplatz 10 70563 Stuttgart www.stz-egs.de Zur Einstimmung Heizölpreis bei knapp 1 /Ltr.!! Heizölpreis ct / Ltr.] Energieeffizienz:
MehrHaushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014
Haushaltssatzung der Gemeinde Essingen für das Haushaltsjahr 2014 vom 24. Juli 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
MehrEnergieberatung Energieausweis
Energieberatung Energieausweis für Wohn- und Gewerbegebäude sowie öffentliche Gebäude Energieberatung Energieausweis Baubegleitung Gutachten www.inekon.de Intelligente Energiekonzepte Noch nie war es so
Mehr