Rechtliche Anforderungen, Genehmigungsverfahren und wiederkehrende Überwachung für Strohheizungen
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- Ingelore Fuchs
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1 Stefan Strehlow Dezernat Industrie- und Energieanlagen Rechtliche Anforderungen, Genehmigungsverfahren und wiederkehrende Überwachung für Strohheizungen
2 Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
3 Inhalt 1. Grundlagen Immissionsschutzrecht 2. Das Genehmigungsverfahren nach BImSchG 3. Gut zu wissen 4. Immissionsschutzrechtliche Anforderungen an Strohfeuerungsanlagen 5. Überwachung
4 1. Grundlagen Immissionsschutzrecht Deutsches Umweltrecht ist sehr zersplittert und medienbezogen Bundesnaturschutzgesetz Wasserhaushaltsgesetz Bundesimmissionsschutzgesetz Bundesbodenschutzgesetz Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz Atomgesetz Zentraler Ansatz des Immissionsschutzrechtes ist die Reinhaltung der Luft
5 1. Grundlagen Immissionsschutzrecht Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG*) als zentrales Gesetz im Immissionsschutz Untersetzung durch Verordnungen (BImSchV) 1 BImSchG Zweck des Gesetzes Schutzgüter (1) Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Schutz Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Vorsorge (2) [ ] * Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
6 1. Grundlagen Immissionsschutzrecht Vorsorge Schutz
7 1. Grundlagen Immissionsschutzrecht Schädliche Umwelteinwirkungen ( 3 Abs. 1) Erheblichkeit ist unbestimmter Rechtsbegriff, Untersetzung durch BImSchV, TA, Erlasse, VDI, DIN usw. sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Immissionen ( 3 Abs. 2) sind auf Menschen, Tiere und Pflanzen, [ ] einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen [ ] Luftverunreinigungen ( 3 Abs. 4) sind Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der Luft, insbesondere durch Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe. Emissionen ( 3 Abs. 3) sind die von einer Anlage ausgehenden Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnlichen Erscheinungen.
8 1. Grundlagen Immissionsschutzrecht Aufbau des BImSchG 1. Teil Allgemeine Vorschriften 2. Teil Errichtung und Betrieb von Anlagen 3. Teil Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen; Biokraftstoffe 4. Teil Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen, Bau und Änderung von Straßen und Schienenwegen 5. Teil Überwachung und Verbesserung der Luftqualität, Luftreinhalteplanung 6. Teil Lärmminderungsplanung 7. Teil Gemeinsame Vorschriften Unterscheidung zwischen Genehmigungsbedürftigen Anlagen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen
9 Inhalt 1. Grundlagen Immissionsschutzrecht 2. Das Genehmigungsverfahren nach BImSchG 3. Gut zu wissen 4. Immissionsschutzrechtliche Anforderungen an Strohfeuerungsanlagen 5. Überwachung
10 2. Das Genehmigungsverfahren nach BImSchG 4 BImSchG genehmigungsbedürftige Anlagen Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die [ ] in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen [ ] bedürfen einer Genehmigung. Gebundene Entscheidung 6 BImSchG Die Genehmigung ist zu erteilen wenn: Die Betreiberpflichten erfüllt sind und Andere öffentliche-rechtliche Belange und Belange des Arbeitsschutzes nicht entgegenstehen 5 BImSchG Betreiberpflichten bei genehmigungsbedürftigen Anlagen Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren [ ] Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren [ ] Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen Emissionsansatz Energieeffiziens
11 2. Das Genehmigungsverfahren nach BImSchG 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) Legt fest ob Genehmigung erforderlich ist und In welchem Verfahren die Genehmigung erteilt wird (mit (G) oder ohne (V) Öffentlichkeitsbeteiligung) Bei UVP-pflichtigen V-Verfahren ist G-Verfahren durchzuführen Bei Änderungsgenehmigung ( 16) kann von Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen werden
12 [ ] Vereinfachtes Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung Rostock, Oktober 2011
13 2. Das Genehmigungsverfahren nach BImSchG 10 BImSchG legt Inhalt und Ablauf des Genehmigungsverfahrens fest Detailliert konkretisiert durch 9. BImSchV Themen: Anwendungsbereich, Antrag und Unterlagen Beteiligung Dritter, Erörterungstermin Genehmigung Vereinfachtes Verfahren bitte insb. beachten: 4 ff. Anforderungen zu den Antragsunterlagen Dem Antrag sind die Unterlagen beizufügen, die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlich sind.
14 2. Das Genehmigungsverfahren nach BImSchG Vereinfachtes Genehmigungsverfahren in der Praxis des StALU MM Phase 1 Antragsunterlagen Ggf. Vorgespräch StALU MM, Planer, Gutachter, Betreiber und andern Fachbehörden Einreichung der Antragsunterlagen (ein Exemplar) Beginn des Verfahrens Plausibilitätsprüfung aller Antragsunterlagen durch StALU MM Ggf. Ergänzung oder Überarbeitung der Antragsunterlagen, ggf. erneute Prüfung StALU MM Beteiligung der Behörden (die in ihren Belangen sein können) Landesamt für Gesundheit und Soziales (als Gewerbeaufsicht) Bauamt des Landkreises Gemeinde (gemeindliches Einvernehmen) Untere Naturschutzbehörde Untere Wasserbehörde Forstamt Ggf. Beteiligung betroffener Dritter
15 2. Das Genehmigungsverfahren nach BImSchG Vereinfachtes Genehmigungsverfahren Phase 2 Prüfung Genehmigungsfähigkeit Ggf. stellen Fachbehörden Nachforderungen an die Antragsunterlagen Detaillierte Prüfung der immissionsschutzrechtlichen Belange durch StALU MM Fachbehörden geben Stellungnahmen mit Aussage zur Genehmigungsfähigkeit und zu erforderlichen Nebenbestimmungen ab i.d.r. Abstimmungen StALU MM, Antragssteller, Fachbehörden, Gutachter Phase 3 Genehmigung StALU MM erstellt Genehmigungsbescheid mit Bedingungen, Auflagen und Hinweisen sofern Genehmigungsfähigkeit nach 6 BImSchG gegeben ist
16 2. Das Genehmigungsverfahren nach BImSchG Wie lange dauert ein Genehmigungsverfahren? Es kommt drauf an! BImSchG: Vereinfachtes Verfahren 3 Monate ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen Faktoren: Vollständigkeit der Antragsunterlagen Verfahrensverzögerungen (z.b. gemeindliches Einvernehmen versagt) Komplexität, Neuartigkeit, Besonderheiten des Vorhabens Wie erheblich sind die Nachforderungen hinsichtlich der Gestaltung der Anlagen Echo in der Öffentlichkeit? Wie viele Genehmigungsverfahren laufen beim StALU noch? Auch Fachbehörden haben nur begrenzt Ressourcen
17 2. Das Genehmigungsverfahren nach BImSchG Hinweise aus der Praxis Vorgespräch nutzen (Anforderungen an Antragsunterlagen klären) Ingenieurbüro mit BImSchG-Erfahrung beauftragen Auf konsistente, vollständige und nachvollziehbare Antragsunterlagen achten Negativbeispiele: Widersprüchliche Aussagen zur Anlagengestaltung Fehlende technische Zeichnungen, R&I-Schemata usw. Fehlende Belege zu Emissionsverhalten (z.b. Herstellerangaben bei Schallleistungspegel) Bei Erstellung von Gutachten auf richtige Eingangsdaten achten (Quellen, Volumenströme, Betriebsweise der Anlage) Wenn Planer beauftragt ist, regelmäßig Rücksprache zum Verfahrensstand halten Nachforderungen abarbeiten, bei Unklarheiten nachfragen Genehmigungsbescheid lesen, insb. Bedingungen und Auflagen beachten Erlöschensfrist der Genehmigung beachten
18 Inhalt 1. Grundlagen Immissionsschutzrecht 2. Das Genehmigungsverfahren nach BImSchG 3. Gut zu wissen 4. Immissionsschutzrechtliche Anforderungen an Strohfeuerungsanlagen 5. Überwachung
19 3. Gut zu wissen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Für Strohfeuerungsanlagen ist nach dem UVPG eine Vorprüfung durchzuführen, nach deren Ergebnis eine UVP erforderlich sein kann Hierzu erstellt der Antragssteller Vorprüfungsunterlagen (inzwischen standardisiert) aus denen die Behörde die Vorprüfung durchführen kann Vorprüfung kann auch vor Beginn des BImSchG-Verfahrens durchgeführt werden, spätestens mit Einreichung der Antragsunterlagen sind Vorprüfungsunterlagen erforderlich Konzentrierende Wirkung nach 13 BImSchG BImSchG-Bescheid sind All*-Inclusive-Paket, alle die Anlage betreffenden behördlichen Entscheidungen sind enthalten Ausnahmen: einige wasserrechtliche Entscheidungen, Planfeststellung, Atomrecht Erlischt nach Erteilung der Genehmigung Überwachung durch Fachbehörden * Nicht ganz
20 3. Gut zu wissen Vorzeitiger Baubeginn ( 8a BImSchG) Eigenständige Genehmigung für das teilweise oder vollständige Errichten der Anlage vor Vorliegen der Hauptgenehmigung Voraussetzungen: Positive Entscheidungsprognose (auch durch Fachbehörden) Öffentliches Interesse oder berechtigtes Interesse des Vorhabenträgers Widerherstellungsverpflichtung des Vorhabenträgers Gebühren plus Rückbaurisiko bei evtl. Zeitgewinn 29a Prüfung Behörde kann die Durchführung sicherheitstechnischer Prüfungen durch bekanntgegeben Sachverständige anordnen. einmalig, regelmäßig oder aus Anlass 29a Sachverständigen frühzeitig (möglichst schon in Erstellung AU) einbinden
21 Inhalt 1. Grundlagen Immissionsschutzrecht 2. Das Genehmigungsverfahren nach BImSchG 3. Gut zu wissen 4. Immissionsschutzrechtliche Anforderungen an Strohfeuerungsanlagen 5. Überwachung
22 4. Immissionsschutzrechtliche Anforderungen an Strohfeuerungsanlagen Betrachtung von Umwelteinwirkungen der Strohfeuerungsanlage Luftschadstoffe TA Luft Schall TA Lärm sowie sonstigen Gefahren Anlagensicherheit (Brand- und Explosionsschutz)
23 4. Immissionsschutzrechtliche Anforderungen an Strohfeuerungsanlagen TA Luft Legt u.a. fest Immissionsgrenzwerte (Schutz) Allgemeine und anlagenspezifische Emissionsgrenzwerte (Vorsorge) Vorgaben zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit Bei Unterschreitung Bagatellmassenströme (Schadstoffkonz. x Abluftvolumen) ist keine Immissionsbetrachtung erforderlich Emissionsgrenzwerte werden in Genehmigungsbescheid festgesetzt, z.b.: Gesamtstaub: 20 mg/m³ ( 1 MW FWL) 50 mg/m³ (< 1 MW FWL) CO 0,25 g/m³ NO x 0,40 g/m³ ( 1 MW FWL) 0,50 g/m³ (< 1 MW FWL) Regelmäßige Messungen ( 26 BImSchG), Kontinuierliche Messung ab 2,5 MW FWL
24 4. Immissionsschutzrechtliche Anforderungen an Strohfeuerungsanlagen TA Lärm Legt u.a. fest Immissionsrichtwerte je nach Schutzbedürftigkeit des IO Vorgaben zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit Beurteilungspegel (Vorbelastung + Zusatzbelastung + Zuschläge) muss kleiner als Immissionsrichtwert sein Schallprognose erforderlich Immissionsrichtwerte: Schutzkategorie IRW tags db(a) IRW nachts db(a) Gewerbegebiet Mischgebiete Allgemeine Wohngebiete Reine Wohngebiete Kurgebiete Regelmäßige Messungen ( 26 BImSchG)
25 4. Immissionsschutzrechtliche Anforderungen an Strohfeuerungsanlagen Anlagensicherheit Überschneidung mit Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung Für erlaubnisbedürftige Anlagen i.s. BetrSichV ist Genehmigung erforderlich (einkonzentriert), materielle Anforderungen richten sich nach diesem Regelwerk Auch bei Änderungen die keiner Genehmigung nach 16 bedürfen kann, kann Erlaubnisvorbehalt nach BetrSichV gegeben sein (eigenständiges Verfahren) Konformitätserklärung des Herstellers oder Anlagenbauers erforderlich (ProdSichG) Unbedingt vorab mit LAGuS klären Gefährdungsbeurteilung wird gefordert (Arbeitnehmerschutz) Abnahmeprüfung nach BetrSichV durch ZÜS sowie nach BImSchG durch 29a Sachverständigen vor Inbetriebnahme
26 Inhalt 1. Grundlagen Immissionsschutzrecht 2. Das Genehmigungsverfahren nach BImSchG 3. Gut zu wissen 4. Immissionsschutzrechtliche Anforderungen an Strohfeuerungsanlagen 5. Überwachung
27 5. Überwachung Strohfeuerungsanlagen (< 50 MW) fallen nicht unter Anwendungsbereich der IED In MV regelmäßige Überwachung durch StÄLU alle 3 Jahre (derzeit) Fachbehörden überwachen eigene Belange eigenständig (keine Konzentrationswirkung mehr) Zur Vorbereitung Regelüberwachung: Protokoll der letzten Überwachung umgesetzt? Messungen und Sicherheitstechnische Prüfungen durchgeführt, Forderungen abgearbeitet und Berichte ans StALU gesendet? Besondere Vorkommnisse? Unterlagen und Mitarbeiter greifbar? Anlage vollständig zugängig (Schlüssel)? Zur Vorbereitung Anlassüberwachung: Keinen Anlass geben
28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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