Fachanwälte für Familienrecht
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- Helga Schuler
- vor 8 Jahren
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1 Band 10 Forschungsberichte des Soldan Instituts für Anwaltmanagement Matthias Kilian Fachanwälte für Familienrecht DeutscherAnwaltVerlag
2 Forschungsberichte des Soldan Instituts, Bd. 10 Herausgegeben von Dipl.-Kfm. René Dreske und Dr. Matthias Kilian Kilian Fachanwälte für Familienrecht
3 Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse Struktur der Fachanwaltschaft für Familienrecht 5,4 % aller deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verfügen über den Titel Fachanwalt für Familienrecht. Im Vergleich zu den älteren, d.h. vor dem Jahr 2000 geschaffenen Fachanwaltschaften, ist die Fachanwaltschaft für Familienrecht zuletzt deutlich langsamer gewachsen. 19 % aller Fachanwälte für Familienrecht verfügen über einen oder zwei weitere Fachanwaltstitel neben dem Titel Fachanwalt für Familienrecht. Dieser Wert liegt leicht unter dem Wert für die übrigen 19 Fachanwaltschaften. In den Kammerbezirken liegt der Anteil der Fachanwälte für Familienrecht an allen anwaltlichen Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer zwischen 10,8 % (RAK Oldenburg) und 2,4 % (RAK Berlin). Überdurchschnittlich hoch ist der Anteil der Fachanwälte für Familienrecht in eher ländlich geprägten Kammerbezirken. Die meisten Fachanwälte für Familienrecht im Verhältnis zur Bevölkerungszahl gibt es in den Bundesländern Bremen, Hamburg, Hessen und Schleswig- Holstein. In Norddeutschland ist die Fachanwaltsdichte für das Familienrecht deutlich größer als in Süddeutschland. Fachanwälte für Familienrecht sind deutlich häufiger in einem kleinstädtischen Umfeld tätig als Fachanwälte aus anderen Fachanwaltschaften: 49 % aller Fachanwälte für Familienrecht sind in Städten einer Größe von bis zu Einwohnern niedergelassen (andere Fachanwälte sind dies nur zu 29 %). Der Anteil der Fachanwältinnen in der Fachanwaltschaft für Familienrecht beträgt 58,1 %, während er in den übrigen 19 Fachanwaltschaften bei lediglich 19,9 % liegt. Die Fachanwaltschaft für Familienrecht ist die einzige Fachanwaltschaft, in der die Mitglieder mehrheitlich weiblich sind sowie zusammen mit dem Familienrecht die einzige Fachanwaltschaft, in welcher der Frauenanteil nicht unter dem Anteil der Rechtsanwältinnen an der Gesamtanwaltschaft liegt. 143
4 Fachanwälte für Familienrecht sind mit 47 % häufiger als andere Fachanwälte (35 %) als Einzelanwalt tätig. Sie betreiben ihre Einzelkanzlei überdurchschnittlich häufig in Bürogemeinschaft (20 % vs. 13 %). 90 % aller Fachanwälte für Familienrecht sind in Einzelkanzleien oder in Kleinsozietäten mit bis zu fünf Berufsträgern tätig. In den anderen Fachanwaltschaften liegt der Vergleichswert mit 77 % deutlich niedriger. Entscheidung für den Erwerb des Fachanwaltstitels für Familienrecht Fachanwälte für Familienrecht erwerben den Fachanwaltstitel zu einem späteren Zeitpunkt ihrer Berufskarriere als Fachanwälte aus der Gruppe der 19 anderen Fachanwaltschaften. Die typische Qualifizierungskanzlei für künftige Fachanwälte für Familienrecht ist die Kleinkanzlei, in der neben dem Fachanwaltsaspiranten ein oder zwei weitere Rechtsanwälte tätig sind. In einem solchen Umfeld haben 55 % aller Fachanwälte für Familienrecht ihren Fachanwaltstitel erworben, 23 % als Einzelanwalt. Wie bei allen anderen Fachanwaltschaften mischen sich bei der Entscheidung, den Fachanwaltstitel für Familienrecht zu erwerben, intrinsische Motive also etwa das Motiv individueller fachlicher Qualifizierung mit extrinsischen Motiven, die auf äußere Belohnung des Erwerbs eines Fachanwaltstitels durch Erfolge am Markt gerichtet sind. Wettbewerbsgesichtspunkten spielen bei der Entscheidung für den Erwerb des Fachanwaltstitels für Familienrecht eine größere Rolle als für die Fachanwälte der übrigen Rechtsgebiete. Insbesondere die Fachanwaltschaft für Familienrecht dient daher als Profilierungsinstrument in einem gesättigten Markt. Erwerb des Fachanwaltstitels für Familienrecht Theoretische Kenntnisse 144 Der Erwerb der für die Verleihung eines Fachanwaltstitels für Familienrecht nachzuweisenden besonderen theoretischen Kenntnisse im Familienrecht
5 erfolgt fast ausnahmslos durch den Besuch eines Präsenzlehrgangs. Andere Formen der Qualifikation wie Fernlehrgänge oder der Besuch von universitären Aufbaustudiengängen spielen noch weniger als bei anderen Fachanwaltschaften eine Rolle. Von der grundsätzlich bestehenden Möglichkeit, das Vorhandensein besonderer theoretischer Kenntnisse auch ohne Lehrgangsteilnahme nachzuweisen, hat nur rund jeder fünfzigste Fachanwalt Gebrauch gemacht. Die Bedeutung dieses alternativen Qualifikationsgangs hat allerdings kontinuierlich abgenommen und dürfte mittlerweile praktisch keine Rolle mehr spielen. Die beim Erwerb der theoretischen Kenntnisse zu bestehenden Leistungskontrollen sind aus Sicht der allermeisten Fachanwälte für Familienrecht zwar keine ernsthafte Hürde auf dem Weg zum Fachanwaltstitel. Allerdings gehört das Familienrecht zu den Fachanwaltschaften, in denen die Leistungskontrollen als mit am schwierigsten eingestuft werden fast ein Drittel der Fachanwälte bewertet die Klausuren als schwer oder sehr schwer, nur 5 % als leicht oder sehr leicht. Auffällig sind die überdurchschnittlichen Probleme von Fachanwälten für Familienrecht, die für den Titelerwerb notwendige Zeit zu erübrigen und die Kosten zu finanzieren, auch wenn der Anteil zumindest derjenigen mit entsprechenden Problemen, die den Fachanwaltstitel letztendlich erworben haben, an allen Fachanwälten für Familienrecht eher gering ist. Praktische Erfahrungen Die Fachanwaltschaft für Familienrecht ist eine der Fachanwaltschaften, in denen Rechtsanwälte, die im Ergebnis die entsprechenden Hürden überwunden haben, von geringen Problemen beim Erwerb der praktischen Erfahrungen berichten. Weder die erforderliche Gesamtzahl der Fälle noch die Mindestanzahl gerichtlicher Verfahren stellte ein besonderes Problem dar. Rückschlüsse darauf, ob die Akquise familienrechtlicher Fälle für Fachanwälte in spe insgesamt relativ einfach ist, lassen sich hieraus nicht ziehen, da mit Fachanwälten nur erfolgreiche Aspiranten in die Statistik einfließen. 145
6 Verfahren der Titelverleihung Die den Rechtsanwaltskammern zur genaueren Überprüfung der besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Familienrecht zur Verfügung stehenden Instrumente des Fachgesprächs und der Anordnung der Vorlage von Arbeitsproben spielen in der Praxis in den meisten Kammerbezirken keine nennenswerte Rolle. Seit 2003 qualifizierte Fachanwälte für Familienrecht mussten nur zu 32 % Arbeitsproben vorlegen und sich zu 6 % einem Fachgespräch unterziehen. Die Dauer des Verwaltungsverfahrens von der Antragstellung bis zur Titelverleihung beträgt im statistischen Mittel 5,2 Monate, das Familienrecht liegt damit im Mittelfeld der Fachanwaltschaften. Auswirkungen des Erwerbs des Fachanwaltstitels für Familienrecht Allgemeine Effekte des Titelerwerbs Fachanwälte für Familienrecht verbinden mit dem Erwerb des Titels deutlich mehrheitlich positive Erfahrungen. 73 % der Fachanwälte für Familienrecht stellen eine Verbesserung der Marktstellung und höhere Erträge fest, 39 % eine Verbesserung der individuellen Qualifikation und 34 % eine stärkere strategische Profilierung. Diese positiven Effekte sind bei Fachanwälten für Familienrecht stärker ausgeprägt als bei Fachanwälten aus den anderen Fachanwaltschaften. Schwächer ausgeprägt sind hingegen Reputationsgewinne und verbesserte Möglichkeiten der Außendarstellung, die 31 % verzeichnen. Spezialisierung vor und nach Titelerwerb 62 % der befragten Fachanwälte für Familienrecht sind bereits vor Erwerb des Fachanwaltstitels auf das Familienrecht spezialisiert. Nach dem Erwerb des Fachanwaltstitels kommt es in 44 % der Fälle zu einer weiteren Spezialisierung auf dem Gebiet des Familienrechts. Fachanwälte für Familienrecht sind nach dem Titelerwerb grundsätzlich stärker auf ihr Fachgebiet speziali- 146
7 siert als ihre Kollegen der übrigen Fachanwaltschaften, vor Titelerwerb jedoch etwas weniger. Inhalte der Tätigkeit vor und nach Titelerwerb Der Anteil der familienrechtlichen Tätigkeit liegt vor dem Titelerwerb im Durchschnitt bei 42 %. Zwei Drittel (67 %) aller Fachanwälte für Familienrecht registrieren nach Titelerwerb eine deutliche Steigerung ihrer familienrechtlichen Tätigkeitsanteile, nur ein Drittel (33 %) verzeichnet keine Veränderung des Bedeutung des Fachgebiets an ihrer gesamten anwaltlichen Tätigkeit. Nach Erwerb des Fachanwaltstitels beträgt der Anteil der Tätigkeit im Familienrecht im Mittel 72 %. Nach dem Titelerwerb sind vier Fünftel der Fachanwälte für Familienrecht zu mehr als der Hälfte ihrer Arbeitszeit im Familienrecht tätig, vor dem Titelerwerb weniger als ein Viertel. 99 % der Fachanwälte für Familienrecht bearbeiten die gesamte Spannbreite des Familienrechts. Nur 1 % der Fachanwälte für Familienrecht beschränken sich auf bestimmte Teilbereiche. Mandate nach Titelerwerb 38 % der Fachanwälte für Familienrecht registrieren in Folge des Erwerbs ihres Fachanwaltstitels Mandatsverluste in anderen Rechtsgebieten, allerdings waren diese mehrheitlich (55 %) beabsichtigt bzw. erwünscht. Lediglich eine Fachanwaltschaft verzeichnet noch höhere unbeabsichtigte Mandatsverluste als das Familienrecht. 8 % der Fachanwälte für Familienrecht lehnt Mandate außerhalb des eigenen Fachgebiets grundsätzlich ab. 54 % der Fachanwälte für Familienrecht übernehmen Mandate jenseits des Familienrechts und bearbeiten diese in der Folge persönlich. Umsätze vor und nach Titelerwerb 43 % der Fachanwälte für Familienrecht registrieren in Folge des Erwerbs des Fachanwaltstitels eine Steigerung der persönlichen Honorarumsätze. Im 147
8 Durchschnitt beträgt die Umsatzsteigerung 44 %. Nur fünf Fachanwaltschaften erzielen noch höhere durchschnittliche Zuwächse. Vergütung von Fachanwälten für Familienrecht Fachanwälte für Familienrecht profitieren von den zum Teil deutlichen Steigerungen der Stundensätze, die Fachanwälte im Allgemeinen im Vergleich zu Nicht-Fachanwälten erzielen können, nicht ihre festen Stundensätze liegen mit unter den am Rechtsdienstleistungsmarkt von Nicht- Fachanwälten durchschnittlich erzielten festen Stundensätzen und 26 unter dem durchschnittlichen Stundensatz aller Fachanwälte. Fortbildung von Fachanwälten für Familienrecht Fachanwälte für Familienrecht beschränken sich deutlich häufiger als andere Fachanwälte auf die üblichste Form der Fortbildung, die hörende Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen. Andere Formen der Fortbildung wie wissenschaftliche Publikationen oder eine Tätigkeit als Dozent im Fachgebiet spielen im Vergleich mit der übrigen Fachanwaltschaft eine geringere Rolle. Der gegenwärtige Umfang der Fortbildungspflicht wird von vier Fünfteln der Fachanwälte für Familienrecht für angemessen erachtet. 148
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