Für eine nachhaltige und zielorientierte Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP)

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1 Stuttgart, 26.Juni 2018 (Version vom 5.Juli 2018) Fraktionsbeschluss Für eine nachhaltige und zielorientierte Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) Mehrjähriger Finanzrahmen der EU: Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist das Kernstück des europäischen Einigungsprozesses und stellt bis heute den größten Posten im EU-Haushalt dar. Derzeit beträgt der Anteil der GAP am Gesamthaushalt etwa 40 Prozent. In absoluten Zahlen entspricht das für die Förderperiode von 2014 bis Milliarden Euro. Pro Jahr sind das über 58 Milliarden Euro, wovon über 10 Prozent nach Deutschland fließen. Die derzeitige GAP teilt sich auf in die Direktzahlungen der ersten Säule und in die Programme zur Förderung des Ländlichen Raums und der Agrarumwelt der zweiten Säule. Die erste Säule wird vollständig aus dem EU-Budget finanziert und macht in Deutschland aktuell über dreiviertel der Agrarförderung aus (4,8 Mrd. Euro/ Jahr). Dieses Geld wird pro Hektar überwiegend als Einkommensstützung an die landwirtschaftlichen Betriebe ausgezahlt. Die Mittel der zweiten Säule machen weniger als ein Viertel der EU-Agrarförderung in Deutschland aus (1,4 Mrd. Euro/Jahr) und bedürfen einer nationalen Kofinanzierung. Bei der Ausgestaltung der Programme der zweiten Säule haben die Bundesländer einen großen Gestaltungsspielraum. Anfang Mai 2018 hat EU-Haushaltskommissar Oettinger dem EU-Parlament und den EU- Mitgliedsstaaten seinen Vorschlag für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU unterbreitet. Dieser sieht vor, die GAP künftig nur noch mit 365 Milliarden Euro auszustatten. Der GAP- Anteil am Gesamthaushalt der EU läge damit nur noch bei knapp 30 Prozent. Die erste Säule mit ihren größtenteils unspezifischen Flächenprämien soll nur in geringem Maße gekürzt werden, während die zweite Säule massiv beschnitten werden soll. Ein auch von der Bundesregierung geforderter EU-Naturschutzfonds ist im Vorschlag nicht vorgesehen. Gemessen an den künftigen Herausforderungen wie Klimaschutz, Erhalt der Biodiversität und der Fruchtbarkeit landwirtschaftlich genutzter Böden, halten wir das für ein fatales Signal. Die EU-Kommission begründet die vorgeschlagene Kürzung im Agrarbereich von 5 Prozent mit der Kompensation der durch den Brexit fehlenden Mittel, sowie neuen politischen Aufgaben Seite 1 von 6

2 und Prioritäten wie Jugend, Innovationsförderung, Migration, Verteidigungs-und Sicherheitspolitik. Berechnungen des Haushaltsausschusses im Europäischen Parlament zeigen, dass die Kürzungen im Agrarbereich de facto nicht 5, sondern 15 Prozent betragen, wenn man den realen, inflationsbereinigten Preis zugrunde legt. Je nach Berechnungsart werden für die zweite Säule Kürzungen von bis zu 28 Prozent befürchtet. Baden-Württemberg stehen in der aktuellen Förderperiode im Rahmen der zweiten Säule 710 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung. Eine Kürzung der Mittel um fast ein Drittel wäre für unser Land verheerend. Baden-Württemberg stünden dann pro Jahr 28 Millionen Euro weniger, das heißt konkret nur noch 73 Millionen statt 101 Millionen Euro, für Agrarumweltprogramme und die Ländliche Entwicklung zur Verfügung. Um die EU-Ziele im Bereich der biologischen Vielfalt zu erreichen und unsere Lebensgrundlagen zu erhalten, sehen wir die Etablierung eines finanziell mit ausreichenden Mitteln ausgestatteten Naturschutzfonds als zwingend erforderlich an. Wir wollen unsere Kritik an den Vorschlägen der EU-Kommission und unsere Vorschläge für eine Neuausrichtung der GAP in die Diskussion der kommenden Monate einbringen. Die Ausgestaltung der GAP: EU-Agrarkommissar Hogan hat Anfang Juni 2018 seinen Vorschlag für Eckpunkte und die Ausgestaltung der GAP nach 2020 vorgelegt. Hierin definiert er 9 Ziele der neuen GAP. Gleichberechtigt zum Ziel der Einkommenssicherung, werden auch eine Reihe anderer Ziele benannt wie die Verbesserung der Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette, der Schutz des Klimas und der natürlichen Ressourcen, der Erhalt der Biologischen Vielfalt und Lebensräume, die Förderung des Generationenwechsels und eines lebendigen ländlichen Raums, sowie die verbesserte Berücksichtigung gesellschaftlicher Erwartungen in Hinblick auf Ernährung, Gesundheit und Tierschutz. Diese Entwicklung begrüßen wir ausdrücklich. In der geplanten Verteilung der Fördermittel und der damit verbundenen Abwertung der zweiten Säule gegenüber der Flächenprämien der ersten Säule sehen wir allerdings einen massiven Widerspruch zwischen formulierten Zielen und Mitteln, die dafür zur Verfügung gestellt werden. Mitgliedstaaten sollen 15 Prozent der Mittel der ersten in die zweite Säule übertragen können und umgekehrt. Weitere 15 Prozent können Mitgliedstaaten für Umwelt- und Klimamaßnahmen ohne Kofinanzierung von der ersten in die zweite Säule übertragen, insgesamt also 30 Prozent. Wir begrüßen die erweiterten Umschichtungsmöglichkeiten von der ersten in die zweite Säule. Seite 2 von 6

3 Die Erfahrungen der letzten Jahre haben jedoch gezeigt, dass die vorhandenen Möglichkeiten zur Umschichtung in nur geringem Maße genutzt wurden. Wir fordern, in der ersten Säule mindestens einen wie bisher 30 prozentigen Anteil der Direktzahlungen für Klima- Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen vorzusehen. Diese Maßnahmen sind künftig ambitioniert auszugestalten. Im Vorschlag der EU-Kommission ist diese Möglichkeit mit den sogenannten Öko-Regelungen (eco-schemes) vorgesehen. Die Öko-Regelungen sollten verpflichtend für die Antragstellenden sein. Künftig soll es in der ersten Säule eine verpflichtende Kappung der Flächenzahlungen ab Euro geben. Eine Degression soll ab Euro greifen: Betriebe, denen mehr Direktzahlungen zustehen, erhalten oberhalb dieser Summe nur noch einen gewissen Prozentsatz der Flächenprämie. Sowohl bei der Kappungsgrenze als auch bei der Degression werden die Lohnkosten (also Löhne, Lohnsteuern und Sozialabgaben) des Betriebs nicht mitberechnet, was auch kleineren Betrieben mit verhältnismäßig hohen Kosten für Arbeitskräfte zu Gute kommt. Das Instrument der Kappung/Degression halten wir grundsätzlich für sehr sinnvoll. Durch die Anrechenbarkeit der vollständigen Lohnkosten ist jedoch zu befürchten, dass dieses nur selten zur Anwendung kommen und daher weitest gehend wirkungslos bleiben wird. Grüne Forderungen an eine nachhaltige und zielorientierte GAP - im Interesse von Umwelt, Klima und bäuerlicher Landwirtschaft in Baden-Württemberg Wir fordern eine GAP, die in sich schlüssig bzw. kohärent ist und deren Ziele und Mittel miteinander in Einklang stehen. Um die 9 Ziele der neuen GAP zu erreichen, braucht es eine Lenkung der Mittel auf diese Ziele hin. Wir treten daher für eine Umschichtung in die zweite Säule und die schrittweise Abschmelzung der Direktzahlungen über einen Zeitraum von 10 Jahren ein, wie dies auch vom Wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung für Agrarpolitik gefordert wird ( Für eine gemeinwohlorientiere Gemeinsame Agrarpolitik der EU nach 2020, 2018). Die erweiterten Umschichtungsmöglichkeiten von der ersten in die zweite Säule sehen wir hierbei als ersten Schritt an, der vollumfänglich genutzt werden sollte. Sämtliche Zahlungen, also auch die der ersten Säule, müssen gemäß dem Leitbild Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen mittelfristig auf gesellschaftliche Ziele und entsprechende Maßnahmen ausgerichtet sein: o Förderung ökologischer Dienstleistungen, also von Maßnahmen, die in der Fläche erbracht werden und der Förderung von Agrarumwelt, Biodiversität, sowie Seite 3 von 6

4 der Landschaftspflege dienen (z.b. Pflege von Wacholderheiden und Streuobstwiesen, extensive Grünlandbewirtschaftung, Ackerwildkrautschutz durch sogenannte Lichtäcker, Maßnahmen zur Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutz- sowie Düngemitteln, Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers und der Böden). o Mit der Förderung der öffentlichen Leistungen, die nicht über die klassischen Märkte bezahlt werden, können unsere Landwirtinnen und Landwirte Einkommen generieren. Wenn Landwirtschaft wieder mit positiven gesellschaftlichen Leistungen verbunden wird, steigt auch das Ansehen unserer Landwirtinnen und Landwirte in der Bevölkerung. o Für Baden-Württemberg ist es wichtig, dass die Definition des so genannten echten Landwirts auch Zu- und Nebenerwerbslandwirte, sowie Land bewirtschaftende Naturschutzverbände berücksichtigt. o Innovations- und Investitionsmaßnahmen in Landwirtschaft und Ländlichen Raum: Das sind projektbezogene Maßnahmen, die keinen klaren Flächenbezug haben, zum Beispiel: Artgerechtere Tierhaltung wie Weidehaltung oder auch Stallbauten mit mehr Platz für jedes Tier, Chancen der Digitalisierung nutzen o Neue Formate der Direktvermarktung im ländlichen Raum, etwa die Online-Plattformen die Marktschwärmer oder Kauf ne Kuh o Präzise und sparende Düngung und Pflanzenschutz, bessere Informationen und präzisere Bewirtschaftung durch Datenerhebung und verarbeitung. Deshalb lehnen wir eine Kürzung der Mittel in der zweiten Säule, wie sie von der EU- Kommission vorgeschlagen wird, strikt ab. Wir wollen eine Stärkung der zweiten Säule. Erfolgreiche Agrarumweltprogramme wie unser baden-württembergisches Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) oder die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) müssen ausgebaut werden und dürfen keinesfalls Gegenstand von Mittelkürzungen sein. Daher dürfen die Agrarumweltmaßnahmen der zweiten Säule nicht nur ein Ausgleich sein, sondern müssen mit einer klaren Anreizkomponente die unternehmerischen Leistungen unserer Bäuerinnen und Bauern honorieren. Das Artensterben aufhalten und umkehren: Wir wollen den dramatischen Schwund zahlreicher Tier- und Pflanzenarten in unseren Kulturlandschaften stoppen. Dazu bedarf es Seite 4 von 6

5 besonderer Anstrengungen innerhalb der GAP. Deshalb setzen wir uns für eine europaweite Erhöhung des Mindestanteils für Maßnahmen des Arten-, Umwelt- und Klimaschutzes in der zweiten Säule von über 30 Prozent ein. Außerdem müssen finanzielle Anreizkomponenten für Maßnahmen dieses Bereichs geschaffen werden und der Empfängerkreis um Verbände und Kommunen erweitert werden. Zudem soll die Möglichkeit der Umschichtung von Mitteln für Arten,- Umwelt- und Klimaschutz aus der ersten in die zweite Säule umfassend genutzt werden. Strukturfrage ernst nehmen Bäuerliche Betriebe unterstützen: Kappung und Degression der Flächenprämien sowie ein verpflichtender Aufschlag zu den Direktzahlungen auf die ersten Hektare halten wir im Zusammenhang mit der Agrarstrukturfrage für geeignete Instrumente. Es ist sinnvoll, den Faktor Arbeit hierbei zu berücksichtigen, allerdings nicht zu 100 Prozent. Wir treten für eine Anrechenbarkeit von 50 Prozent der Arbeitskosten ein. Auch gilt es, Betriebsteilungen, durch die eine Kappung umgangen werden könnte, zu verhindern. Wir begrüßen es, dass der Zahlungsaufschlag auf die ersten Hektare je Betrieb zur Stärkung von kleinen und mittleren Betrieben künftig verpflichtend sein soll. Deutschland setzt das Instrument bereits um und gewährt auf die ersten 30 bzw. 46 ha jeweils einen Zuschlag auf die Direktzahlungen. Damit die Wirkung dieses auch gerade für Baden- Württemberg wichtigen Instruments nicht verpufft, muss klar definiert werden, wie viel Prozent der Direktzahlungen die Mitgliedstaaten hierauf mindestens verwenden müssen. Auch muss die Hektargrenze benannt werden, bis zu welcher der Aufschlag gezahlt werden darf. Vor dem Hintergrund der von uns geforderten Abschmelzung der Direktzahlungen ist uns bewusst, dass unser Augenmerk noch stärker als bisher auf der Agrarstrukturfrage liegen muss. Baden-Württemberg hat mit seinen kleinen Schlägen vergleichsweise ungünstige Bewirtschaftungsstrukturen, die aber vorteilhaft für das Landschaftsbild und die biologische Vielfalt sind. Daher sollte bei den Direktzahlungen ein Zuschlag für kleine Schläge eingeführt werden. Der Bürokratieabbau muss für die landwirtschaftlichen Betrieben spürbar sein. Dies muss bei der Verschiebung von Verantwortlichkeiten bei den Kontrollen (von der EU zu den Mitgliedstaaten) im Auge behalten werden. Wir treten in diesem Zusammenhang wie vom Landesrechnungshof gefordert - für die Einführung bzw. die Erhöhung von Bagatellgrenzen ein und fordern zudem die Erhöhung der de-minimis Beihilfen. Mit einem eventuellen, späteren Wegfall von Cross-Compliance würde eine Weiterentwicklung des Ordnungsrechts im Bereich des Umweltschutzes und dessen konsequenter Vollzug eine zentrale Voraussetzung für die Erreichung von Umweltzielen sein. Dies wird ebenfalls vom Wissenschaftlichen Beirat empfohlen. Seite 5 von 6

6 Marktgerechtigkeit herstellen: Unsere Landwirtinnen und Landwirte haben besondere Produktionsbedingungen, von Mindestlohn bis ökologischen Standards sowie auch Tierhaltungsstandards. Deshalb müssen Märkte weiter kontrolliert werden. Das heißt, unsere Landwirte müssen die Produktion von hochwertigen Lebensmitteln kostendeckend und mit Gewinn am Markt entlohnt bekommen. Ländliche Entwicklung und Entwicklung bäuerlicher Betriebe muss Hand in Hand gehen: Die Ländliche Entwicklung ist ein zentrales Element, gleichwertige Lebensbedingungen in Stadt und Land zu sichern. Sie kann nicht losgelöst von der Entwicklung der Landwirtschaft betrachtet werden und umgekehrt. Wir setzen uns für eine angemessene finanzielle Ausstattung und innovative Ausgestaltung der Ländlichen Entwicklung in Baden- Württemberg ein. Die neue GAP muss die entwicklungspolitischen Ziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen berücksichtigen, vorrangig die Beendigung von Armut und Hunger. Lebensmittel, die aus der EU zu subventionierten Dumpingpreisen ins außereuropäische Ausland exportiert werden, gefährden unmittelbar die lokalen Märkte, insbesondere in Ländern des globalen Südens. Die GAP trägt damit auf direkte und indirekte Weise dazu bei, dass Produzentinnen und Produzenten ihrer Existenzgrundlage beraubt werden. Die Destabilisierung der Agrarstruktur in Ländern des Globalen Südens ist eine zentrale Ursache für Flucht und Migration in wirtschaftlich stabilere Weltregionen und muss überwunden werden. Seite 6 von 6

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