Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland Daten Fakten Entwicklungen Ein Trendbericht Stand: April 2014

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1 Experten Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland Daten Fakten Entwicklungen Ein Trendbericht Stand: April 2014 FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN

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3 - Ein Trendbericht Stand: April 2014

4 Impressum Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland Daten Fakten Zahlen Erstveröffentlichung 11/2012, Stand 04/ Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Herausgeber Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Hauptverwaltung Pappelallee 33/35/ Hamburg Telefon: (040) Telefax: (040) Autoren Kathrin-Rika Freifrau von Hirschberg, Dipl.-Soz., Dresden Bjørn Kähler, BGW-Grundlagen der Prävention und Rehabilitation Dr. Thomas Remé, BGW-Grundlagen der Prävention und Rehabilitation Redaktion Brigitte Löchelt, BGW-Kommunikation Christa Stoeckler, BGW-Grundlagen der Prävention und Rehabilitation Gestaltung und Satz LP Concept UG, Essen Druck Bonifatius GmbH, Paderborn Gedruckt auf Profisilk chlorfrei, säurefrei, recyclingfähig, biologisch abbaubar nach ISO-Norm Impressum

5 Inhalt 1 Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) Nach Bundesland Trägerschaften Art der Einrichtung Genehmigte Plätze Ausgaben und Einnahmen Erzieherische Hilfen und Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit Erziehungsberatung Heimerziehung Vollzeitpflege Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen Familienorientierte Hilfen Tageseinrichtungen für Kinder Trägerschaften Betreute Kinder Personalschlüssel Tageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren Tagespflege Ort der Betreuung Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe Pädagogisches und Verwaltungspersonal (ohne Tageseinrichtungen) Altersstruktur Nach Art der Einrichtung Qualifikation Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen Altersstruktur Nach Art der Einrichtung und Tätigkeitsbereiche Qualifikation Kindertagespflegepersonen Altersstruktur Qualifikation Berufe in Erziehung, Sozialarbeit und Heilerziehungspflege Berufe in der Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berufe in der Heilerziehungspflege und Sonderpädagogik Berufe in der Sozial-, Erziehungs- und Suchtberatung Aufsichts- und Führungskräfte Erziehung, Sozialarbeit und Heilerziehungspflege Inhalt 5

6 2.4.5 Arbeitslosigkeit der Berufsgruppe Erziehung, Sozialarbeit und Heilerziehungspflege Ehrenamtlich Tätige Altersstruktur Trägerschaften Qualifikation Tätigkeitsspektren Belastungen in den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe Belastungen in Kindertageseinrichtungen Belastungsfaktoren Betriebliche Gesundheitsförderung Belastungen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Sozialen Dienste Betriebliche Gesundheitsförderung Aktivitäten betrieblicher Gesundheitsförderung Arbeitsunfähigkeit in Sozial- und Erziehungsberufen Literatur und Quellen Inhalt

7 1 - Die Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe sind he sozialpädagogischer Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und ihren Familien, sondern umfassen auch Aufgaben der allgemeinen Förderung beispielsweise in Tageseinrichtungen für Kinder aber auch in der Jugendarbeit sowohl bei der Beratung, Unterstützung und Krisenintervention als auch bei Erziehungsleistungen außerhalb der Familie und in Verbindung mit der Jugendgerichtsbarkeit und dem Vormundschaftswesen. Die Entwicklungsgeschichte der Kinder- und Jugendhilfe reicht bis in das Mittelalter zurück. Im 18. Jahrhundert gewinnt sie Dank der von Jean 1 und der erstmaligen Betonung der Eigenständigkeit und der Eigenrechte des Kindes richtungsweisende Perspektiven, die sich im Weiteren unter anderem in der Hamburg (1833), sowie mit der Einrichtung der ersten sozialpädagogischen Ausbildungsstätte weiterentwickelten. Zusammen mit der damit einhergehenden Ausdifferenzierung der Armenfürsorge, insbesondere in den deutschen Großstädten an der Schwelle zum 19. Jahrhundert, wurde die Kinder- und Jugendhilfe zu einem genuinen Bestandteil der Entstehung eines modernen Wohlfahrtsstaates. 2 Modernisierungsschubes entstanden, den die kommunale Sozialpolitik seit 3 hung wurde erstmals 1905 durch die Schrift privatrechtlicher Gegenpart zur elterlichen Erziehungspflicht konzipiert, wird hier einerseits das gewachsene öffentliche Interesse an der Kindeserziehung, sowie andererseits die Ambivalenz der zunehmenden Verrechtlichung von Erziehung deutlich. weiteren Diskussionen des 20. Jahrhunderts maßgeblich bestimmte. Ein erster Prozess der Vergesellschaftung von Erziehung sowie der Verrechtlichung öffentlicher Jugendhilfe kam mit Inkrafttreten des Reichs Sachße 1996: 557; Vgl. auch Sachße 1994; Sachße/Tennstedt 1988 Sachße 1996: 557 Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland 7

8 jugendwohlfahrtsgesetzes (RJWG) in Deutschland zu einem vorläufigen Abschluss. Die öffentliche Jugendhilfe hatte somit eine einheitliche gesetzliche Grundlage, organisatorische Strukturen und Grundzüge, die in Ansätzen auch heute noch erkennbar sind. Nach der nationalsozialistischen Diktatur und dem Ende des Zweiten Weltkriegs entwickelten sich die Grundlagen und Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe in den nunmehr existierenden beiden deutschen Staaten von ihrer Ausrichtung her unterschiedlich. In der Deutschen Demokratischen Republik galt die Kinder- und Jugendhilfe 5, sodass es, so die Ansicht, mit dem Ausbau des Staatssystems auch keine Notwendigkeit für die Jugendhilfe mehr geben würde. Somit entwickelte sich die Jugendhilfe zu einer primär nicht-fachlichen Tätigkeit, die überwiegend in eine Heimunterbringung mündete, welche garantieren schien. 6 In der Bundesrepublik Deutschland dagegen setzte bereits Mitte der 1950er Jahre die Diskussion um die Notwendigkeit einer Reform des Jugendhilferechts ein, die 1962 in eine Novellierung des RJWG zum Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) einmündete. Diese sah nicht nur neue Erziehungsmaßnahmen sowie eine verstärkte Kontrolle der Einrichtungen öffentlicher Erziehung vor, sondern stärkte vor allem auch die Rechtsposition der betroffenen Kinder und Jugendlichen. 7 Ein Vergleich gesetzlicher Vorschriften macht die unterschiedlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe in West (Recht des Kindes) und Ost (korrigierende staatliche Einflussnahme) deutlich: 1 JWG (1) Jedes deutsche Kind hat ein Recht auf Erziehung zur leiblichen, seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit Zur Entstehungsgeschichte des RJWG Wollasch: 1991: ; Sachße/Tennstedt 1988: Mannschatz 1994: 33 Bohler/Franzheld 2010: 2 Durch die in Hilfen zur Erziehung... dem jeweiligen Bedarf entsprechend rechtzeitig und ausreichend zu Erziehungsleistungen geschaffen. 8 Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

9 1 JHVO (Jugendhilfeverordnung der DDR) (1) Die Jugendhilfe umfasst die rechtzeitige korrigierende Einflussnahme bei Anzeichen der sozialen Fehlentwicklung und die Verhütung und Beseitigung der Vernachlässigung und Aufsichtslosigkeit von Kindern und Jugendlichen. Die vorbeugende Bekämpfung der Jugendkriminalität, die Umerziehung von schwererziehbaren und straffälligen Minderjährigen sowie die Sorge für elternlose und familiengelöste Kinder und Jugendliche. Als ein Ergebnis der Studentenbewegungen Ende der 1960er Jahre folgten in der Bundesrepublik weitere kritische Auseinandersetzungen mit den Arbeitsfeldern und Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe. Insbesondere die Form und Struktur der Heimerziehung wurde infrage gestellt. Mit Beginn der sozialliberalen Koalition Anfang der 1970er Jahre wurde die Reform der öffentlichen Jugendhilfe zum Regierungsprogramm, welche unter anderem die Einführung eines konkreten Leistungskatalogs, den einklagbaren Rechtsanspruch eines jeden jungen Menschen auf Erziehung, sowie die Ausgestaltung und den Ausbau familienergänzender und -unterstützender Hilfen zum Ziel hatte. 8 Damit setzte eine Wei ie 9 Neue Aufgabenbereiche, Dienste und Institutionen der Jugendhilfe entstanden, wie beispielsweise die Drogenhilfe, die sozialpädagogische Familienhilfe, weitere Formen ambulanter Erziehungshilfen, mobile Jugendarbeit und Straßensozialarbeit, bis hin zu ersten Tagesmütterprojekten und selbstverwalteten Jugendzentren. 10 Als Produkt einer nahezu zwei Jahrzehnte andauernden Reformdiskussion kann das noch vor dem Vollzug der Deutschen Einheit verabschiedete und zum 1. Januar 1991 in Kraft getretene neue Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) gewertet werden. Durch die Schwerpunktsetzung auf offene und präventive Maßnahmen dominieren nunmehr Beratung, Betreuung und Unterstützung die Aufsichts- und Kontrollbefugnisse. Beispielsweise sind zwangsweise angeordnete Erziehungsmaßnahmen nur noch nach den einschlägigen Vorschriften des Familienrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) möglich Vgl. Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit 1972, S. VIII Rauschenbach 2011: 13 Vgl. ebd.: 14 Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland 9

10 Des Weiteren erfolgte eine deutliche Hinwendung zum Thema Kindheit 11, insbesondere der frühen Kindheit, sodass mittlerweile bereits wieder ein Defizit an eigenständiger Jugendpolitik beklagt wird. 12 Letztlich verdeutlicht das KJHG in klarer Unterscheidung zwischen erzieherischen Leistungen, Zuständigkeits- sowie organisatorischen Regelungen und sonstigen hoheitlichen Aufgaben dass die öffentliche Jugendhilfe zu einem eigenständigen Erziehungsbereich neben Familie, Schule und Beruf geworden ist. Dabei hat sich die Kinder- und Jugendhilfe nicht nur erweitert, sondern 13 Durch die Prozesse der Individualisierung und Pluralisierung verändert sich das Verhältnis von Generationen und Geschlechtern, was sich nachhaltig auf die Erziehung von Kinder und Jugendlichen auswirkt. Hinzu kommen der Bedeutungsverlust der Familie als bestimmende Lebensform, die Verkleinerung der Familien, die Erwerbstätigkeit von Frauen und Müttern, instabile familiäre Strukturen, etc., sowie Einflussfaktoren, durch die öffentliche Erziehungsinstitutionen mit entsprechenden Bildungs-, Förderungs- und Unterstützungsangeboten an Bedeutung gewinnen. Damit entwickelt sich die Kinder- und Jugendhilfe bürgen für defizitäre Familienverhältnisse von Randgruppen immer mehr zu einem dauerhaften Angebot, das die Familienerziehung für die gesamte Bevölkerung ergänzt und unterstützt. 14 Das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG Sozialgesetzbuch (SGB) VIII) hat auch die rechtlichen Grundlagen für eine revidierte Kinder- und Jugendhilfestatistik gelegt. In Kapitel neun ( ) sind die Formen statistischer Erhebungen mit entsprechenden Angaben zu Zweck, Umfang und Erhebungsmerkmalen geregelt. Mit diesen differenzierten, rechtlichen Grundlagen wird deutlich, dass die Bedeutung und der Nutzen der Kinder- und Jugendhilfestatistik, die lange Zeit eher ein Schattendasein führte, erkannt wurden. Die Statistiken sind unentbehrlichen Gradmesser mit Blick auf die Dynamik im Auf- und Ab der Kinder- und Jugendhilfe geworden Rauschenbach 2011: 12 Ebd. Ebd.: Sachße 1996: 571 Rauschenbach 2011: Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

11 1.1 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) Gesamt AG Jugendhilfe Geschäftsstelle Träger freie Jugendhilfe Behörden Einrichtungen Datenquelle: destatis; eigene Darstellung wurden in Deutschland insgesamt Einrichtungen der Kinderund Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) statistisch erfasst. Hierzu gehören neben den unterschiedlichen Einrichtungen ebenso Gemeinden ohne Jugendamt, Behörden wie Landesjugendämter und Jugendämter, die Geschäftsstellen der Träger freier Jugendhilfe sowie Arbeitsgemeinschaften oder Zusammenschlüsse von Trägern der Jugendhilfe. Zwischen 2006 und 2010 stieg die Zahl der Einrichtungen um rund +5% (1.491 Einrichtungen) an, im Vergleich zu 2002 um +4% (1.380 Einrichtungen). Insbesondere die Geschäftsstellen der Träger freier Jugendhilfe nahmen zwischen 2002 und 2010 um rund +23% (388 Einrichtungen) zu, ebenso die Anzahl der Arbeitsgemeinschaften von Trägern der Jugendhilfe um rund +9% (27 AGs). Die Anzahl der Einrichtungen (932 Einrichtungen) sowie der Behörden (33 Behörden) erhöhte sich in diesem Zeitraum jeweils um +3%. 16 Hinsichtlich der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) und den hier Beschäftigten erfolgt die Erhebung seitens des Statistischen Bundesamtes vierjährlich. Die nächste Aktualisierung erfolgt 2014 und wird voraussichtlich 2015 zur Verfügung stehen. Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland 11

12 1.1.1 Nach Bundesland Einrichtungen der Kinder- u. Jugendhilfe 2010 nach Bundesland (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) Deutschland Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Datenquelle: destatis; eigene Darstellung Für das Jahr wird ersichtlich, dass sich rund 21% aller bundesdeutschen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Nordrhein- Westfalen befinden, rund 13% in Bayern sowie rund 11% in Baden- Württemberg. Dagegen finden sich lediglich 3% aller Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern, rund 1% in Bremen sowie 0,8% im Saarland. In der vergleichenden Betrachtung der Entwicklung der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) zwischen 2002 und 2010 wird deutlich, dass ihre Gesamtzahl bundesweit um Einrichtungen (+4,4%) gestiegen ist. 17 Hinsichtlich der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) und den hier Beschäftigten erfolgt die Erhebung seitens des Statistischen Bundesamtes vierjährlich. Die nächste Aktualisierung erfolgt 2014 und wird voraussichtlich 2015 zur Verfügung stehen. 12 Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

13 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Veränderungen nach Bundesland (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) Deutschland Baden-Württemberg Bayern Berlin 57 Brandenburg 110 Bremen Hamburg Hessen -582 Mecklenburg- Vorpommern 93 Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz -25 Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Datenquelle: destatis; eigene Berechnung u.darstellung In den einzelnen Bundesländern zeigt sich jedoch eine unterschiedliche Entwicklung in acht Bundesländern stieg die Anzahl der Einrichtungen im Vergleichszeitraum, in den verbleibenden acht Bundesländern war sie rückläufig. Bezogen auf die reine Anzahl der Einrichtungen stieg diese zwischen 2002 und 2010 insbesondere in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hamburg. Setzt man jedoch die jeweilige Anzahl der Einrichtungen in Relation zur jeweiligen länderspezifischen Gesamtzahl der Einrichtungen und ihrer Entwicklung zwischen 2002 und 2010, zeigt sich dann allerdings ein besonders deutlicher Anstieg in Hamburg (+77%) und Bremen (+ 54%) und ein spürbarer Rückgang in Mecklenburg-Vorpommern (-40%) sowie in Thüringen (-20%) Trägerschaften 76% der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) befanden sich in freier, 24% in öffentlicher Trägerschaft. Bei der Mehrheit der öffentlichen Träger (59%) handelte es sich um Gemeinden ohne Jugendamt sowie um örtliche Träger (39%). Bei den Einrichtungen in freier Trägerschaft 19 handelte es sich bei rund 22% um Diakonische Werke oder sonstige, der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) angeschlossenen Träger sowie um sonstige juristische Personen Hinsichtlich der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) und den hier Beschäftigten erfolgt die Erhebung seitens des Statistischen Bundesamtes vierjährlich. Die nächste Aktualisierung erfolgt 2014 und wird voraussichtlich 2015 zur Verfügung stehen. Unter den freien Trägern werden seitens des Statistischen Bundesamtes auch Wirtschaftsunternehmen bzw. private und gewerbliche Träger erfasst. Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland 13

14 und andere Vereinigungen, bei 19% um Einrichtungen der Caritas und bei rund 14% um Einrichtungen der Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Bei rund 22% der in freier Trägerschaft geführten Einrichtungen der Kinder- Personen und andere 3,6% um Wirtschaftsunternehmen. 20 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Trägerschaften öffentliche Trägerschaft freie Trägerschaft Datenquelle: destatis; eigene Darstellung Zwischen 2002 und 2010 hat sich die prozentuale Gewichtung der Trägerschaften nicht wesentlich geändert; die Mehrheit der Einrichtungen befand und befindet sich in freier Trägerschaft. Im Vergleichszeitraum nahmen die Einrichtungen der freien Trägerschaft um +9% zu, dagegen nahmen jene in öffentlicher Trägerschaft um -8% ab Art der Einrichtung Bei der Betrachtung der unterschiedlichen Arten der Einrichtungen der Kinderund Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) wird deutlich, wie differenziert deren einzelne Aufgabenbereiche sind. So zählen beispielsweise Jugendherbergen und -gästehäuser ebenso wie Gruppen für die gesicherte Unterbringung auf richterliche Entscheidung als auch Erziehungs- und Suchtberatungsstellen zu den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Bezogen auf die insgesamt Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) zeigt sich hinsichtlich der Einrichtungsart, dass es sich bei der Mehrheit von rund 40% aller Einrichtungen um Jugendzentren (24%) sowie Jugendräume (ohne hauptamtliches Personal) (16%) handelt. 6% aller Einrichtungen sind ausgelagerte Gruppen mit Anbindung an das Stammhaus im Schichtdienst oder in Quelle: Statistisches Bundesamt: Kinder- und Jugendhilfestatistiken 2004, 2008, 2012 Hinsichtlich der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) und den hier Beschäftigten erfolgt die Erhebung seitens des Statistischen Bundesamtes vierjährlich. Die nächste Aktualisierung erfolgt 2014 und wird voraussichtlich 2015 zur Verfügung stehen. 14 Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

15 Lebensgemeinschaftsform, 5% sind Erziehungs- und Familienberatungsstellen, bei jeweils 4% handelt es sich um Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe sowie um Wochen- und Tagesgruppen. Einrichtungen der Frühförderung sowie Internate, die junge Menschen nach 34, 41 SGB VIII aufnehmen, sind dagegen lediglich mit 0,2% anteilig am Gesamt der Einrichtungen vertreten. Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Nach Art der Einrichtung *) Art der Einrichtung **) Veränderung Anzahl Anzahl Anzahl Anteil in % 1) abs. in % Einrichtung stationäre Erziehungshilfe mit mehreren Gruppen im Schichtdienst auf Heimgelände Einrichtung stationäre Erziehungshilfe mit mehreren Gruppen in Lebensgemeinschaftsform auf Heimgelände Ausgelagerte Gruppen mit Anbindung an das Stammhaus im Schichtdienst und/oder in Lebensgemeinschaftsform Betreute Wohnformen mit/ohne Anbindung an Stammhaus Erziehungsstelle 34 SGB VIII Wochen- und Tagesgruppen Einrichtung/Abteilung/Gruppe für gesicherte/geschlossene Unterbringung auf richterliche Entscheidung und vorläufige Schutzmaßnahme 42 SGB VIII Kleinsteinrichtung stationäre Erziehungshilfe Jugendhilfestationen und -zentren Internat, Aufnahme nach 34, 41 SGB VIII Gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder Einrichtungen Frühförderung Tages- sowie Tages- und Nachteinrichtungen für junge Menschen mit Behinderung Einrichtungen Jugendwohnen 13 Abs. 3 SGB VIII % % ,5% ,5% ,6% ,9% ,3% ,9% ,2% ,4% ,6% ,0% ,6% -19-9,0% ,8% % ,9% -8-2,7% ,2% % % ,8% ,2% -4-5% ,3% ,9% ,6% % Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland 15

16 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Nach Art der Einrichtung *) Art der Einrichtung **) Veränderung Anzahl Anzahl Anzahl Anteil in % 1) abs. in % Jugendmigrationsdienst Einrichtung schulischer/berufsbezogener Jugendsozialarbeit 13 Abs. 1 und 2 SGB VIII Jugendherberge, Jugendgästehaus Jugendtagungs- und -bildungsstätte Jugendzentren, Freizeitheime Jugendräume/-heime ohne hauptamtliches Personal Einrichtung/Initiative mobile Jugendarbeit Kinder- und Jugendferienstätte, Stadtranderholung und Familienferienstätte Betreuter Spielplatz/Spielhaus und Jugendzeltplatz Erziehungs- und Familienberatungsstelle Jugendberatungsstelle 11 SGB VIII Drogen- und Suchtberatungsstelle ,6% ,1% ,1% ,5% ,4% ,6% ,8% ,6% ,5% ,7% ,3% -70-1,3% ,1% ,9% ,2% % ,9% ,9% ,4% ,7% ,3% ,7% ,9% ,5% Zusammen 2) ,4% ,3% Insgesamt % ,6% Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe- sonstige Einrichtungen in der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder); eigene Berechnungen und Darstellung. *) Die Darstellung erfolgte auszugsweise. Die Auswahl erfolgte im Wesentlichen nach für die Kinder- und Jugendhilfe maßgeblichen Schwerpunkten/Aufgabenbereichen sowie nach der Anzahl der Einrichtungen. Ebenso wurden zum Beispiel Behörden, wie Jugendämter, Landesjugendämter, Oberste Landesjugendbehörden sowie Geschäftsstellen eines Trägers der freien Jugendhilfe, Arbeitsgemeinschaften, etc. nicht dargestellt. **) verschiedene Unterformen der gleichen Art der Einrichtung wurden zur Verbesserung des Überblicks zusammengefasst, wie 1) Der prozentuale Anteil bezieht sich auf das Gesamt des Jahres 2010, also auf alle (Zeile Insgesamt) Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Behörden, Geschäftsstellen, Arbeitsgemeinschaften, etc. mit eingeschlossen. 2) Hier wird die Summe aller Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe genannt, auch jener, die in der Tabelle nicht aufgeführt sind, jedoch ohne Behörden, Geschäftsstellen und Arbeitsgemeinschaften. Betrachtet man die Entwicklung der einzelnen Einrichtungen für den Zeitraum von 2002 bis 2010 zeigt sich auch hier ein unterschiedliches Bild. Einige 16 Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

17 Einrichtungsarten haben im Vergleichszeitraum deutlich zugenommen, wenngleich die Prozentzahlen stets in Relation mit der teilweise geringen Anzahl der jeweiligen Einrichtungsart betrachtet werden sollten. So hat sich beispielsweise die Anzahl der Erziehungsberatungsstellen nach 34 SGB VIII um +111% erhöht, jene der gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter mit Kind um rund +96% oder die der Jugendberatungsstellen nach 11 SGB VIII um rund +62%. Gesunken ist dagegen die Anzahl der Jugendtagungs- und -bildungsstätten um rund -34%, die der Drogen- und Suchtberatungsstellen und der Kinder-, Jugend- und Familienferienstätten und der Stadterholung um jeweils -23%, sowie die Zahl der Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe mit mehreren Gruppen in Lebensgemeinschaftsform auf einem Heimgelände um rund -19% Genehmigte Plätze wurden in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) insgesamt Plätze genehmigt, rund 13% von diesen waren Plätze für junge Menschen mit Behinderung. Dieser prozentuale Anteil am Gesamt der genehmigten Plätze hat sich zwischen 2002 und 2010 nicht grundlegend verändert. Genehmigte Plätze in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe genehmigte Plätze für junge Menschen mit Behinderung genehmigte Plätze Datenquelle: destatis; eigene Darstellung Zwischen 2002 und 2010 sank das Gesamt der genehmigten Plätze in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) nur marginal um -1%. Differenziert betrachtet war dies ein Rückgang 22 Hinsichtlich der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) und den hier Beschäftigten erfolgt die Erhebung seitens des Statistischen Bundesamtes vierjährlich. Die nächste Aktualisierung erfolgt 2014 und wird voraussichtlich 2015 zur Verfügung stehen. Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland 17

18 der genehmigten Plätze für Menschen mit Behinderung um -4% sowie der allgemeinen genehmigten Plätze um -0,5% Ausgaben und Einnahmen Wie in der vergleichenden Darstellung ersichtlich wird, sind die Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe (mit Tageseinrichtungen für Kinder) zwischen 2009 und 2012 um rund +20%, die reinen Ausgaben um rund +23% gestiegen. Die Einnahmen nahmen dagegen um -6,5% ab. Ausgaben und Einnahmen für die Kinder- und Jugendhilfe Veränderung in Mio. in Mio. in Mio. in Mio EUR EUR EUR EUR abs. in % Ausgaben insgesamt Einnahmen insgesamt Reine Ausgaben insgesamt ,8% ,5% ,6% Datenquelle: Statistisches Bundesamt; Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe ; eigene Berechnungen und Darstellung. Vergleicht man die Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach Leistungsbereichen zwischen 2009 und 2012 wird zunächst deutlich, dass im Gesamt die Ausgaben der Einrichtungen stetig über jenen der Einzel- und Gruppenhilfe liegen. Ebenso wird klar, dass die anteilig höchsten Ausgaben auf den Leistungsbereich der Tageseinrichtungen für Kinder entfallen, gefolgt von Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe, etc. Anteilig am niedrigsten sind die Ausgaben für die Mitarbeiterfortbildung, gefolgt von denen für die Unterbringung von werdenden Müttern oder Vätern mit Kindern sowie der Allgemeinen Förderung der Familie (seit 2009 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz). 18 Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

19 Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach Leistungsbereichen Veränderung in Mio. in Mio. in Mio. in Mio EUR EUR EUR EUR abs. in % Jugendarbeit ,2% Jugendsozialarbeit Allgemeine Förderung der Familie Erzieherischer Kinderund Jugendschutz *) Unterbringung von Müttern/Vätern mit Kind Tageseinrichtungen für Kinder Hilfe zur Erziehung Eingliederungshilfe Volljährige und Inobhutnahme Mitarbeiterfortbildung Sonstige Ausgaben Ausgaben insgesamt Einzel- und Gruppenhilfen Einrichtungen ,6% 258 *) 268 *) *) +108,1% *) ,0% ,1% ,5% ,5% ,5% ) ) ) ) ,9% ,6% ,4% Datenquelle: Statistisches Bundesamt; Statistiken der Kinder- u. Jugendhilfe ; eigene Berechnungen und Darstellung. *) Ab Statistik 2009 wird die Allgemeine Förderung der Familie zu Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Familie, in die unter anderem auch Beratungen in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung sowie Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge, etc. mit einfließen, sodass die Daten nur bedingt miteinander vergleichbar sind. 1) 2) 3) 4) Ohne Personalausgaben der Jugendhilfeverwaltung in Höhe von 399,3 Mill. EUR Ohne Personalausgaben der Jugendhilfeverwaltung in Höhe von 337,7 Mill. EUR Ohne Personalausgaben der Jugendhilfeverwaltung in Höhe von 271,5 Mill. EUR Ohne Personalausgaben der Jugendhilfeverwaltung in Höhe von 190,4 Mill. EUR Zwischen 2009 und 2012 sind in allen Leistungsbereichen die Ausgaben gestiegen, insbesondere im Bereich des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (+108%), der Unterbringung werdender Mütter oder Väter mit Kindern (+50%) sowie, wie zu erwarten war, im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder (+24%). Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland 19

20 1.2 Erzieherische Hilfen und Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) 23 räumt den Sorgeberechtigten einen Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung ein, wenn eine ist und die Hilfe für die Entwicklung als geeignet und notwendig empfunden wird. Zu diesen erzieherischen Hilfen gehören: Ambulante Hilfen (nach 27 SGB 24 Fami ( 35 SGB VIII), ebenso ederungshilfe bei seelischer Behinderung -vormundschaften, sowie Beistandsschaften als auch Sorgerechtsentziehungen und vorläufige Schutzmaßnahmen. 25 Zu den Maßnahmen der Jugendarbeit ( 11 SGB VIII) zählen Angebote der Jugendarbeit, welche zur Entwicklung junger Menschen erforderlich sind, wie beispielsweise außerschulische Jugendbildung, Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, die arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, die Kinder- und Jugenderholung sowie die Jugendberatung. Die Systematik der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe unterscheidet drei unterschiedliche, in der Voraussetzung der Hilfegewährung grundsätzlich voneinander unabhängige, Leistungsarten 26 : 1. Erzieherische Hilfen Diese basieren grundsätzlich auf 27 SGB VIII und werden nach Maßgabe der 28 bis 35 SGB VIII oder 27 Abs. 2 SGB VIII gewährt. Zielgruppe der Leistungen sind ausschließlich Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. 2. Eingliederungshilfe bei (drohender) seelischer Behinderung Diese ist eine eigenständige Leistungsform, unabhängig von 27 SGB VIII, und keine erzieherische Hilfe. Rechtsgrundlage ist 35 a SGB VIII Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, Bundesgesetzblatt (BGBl) I S. 1163) Betreuung durch Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer. Quelle: Statistisches Bundesamt Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

21 3. Hilfe für junge Volljährige Gemäß 41 SGB VIII ist der junge Volljährige selbst Anspruchsberechtigter der Hilfe. Sie kann in einer der Formen der 28 30, SGB VIII bzw. auf Grundlage von 27 Abs. 3 SGB VIII erbracht werden. Beendete Hilfen/Beratungen für junge Menschen u. Familien 2012 nach Hilfeart Hilfen nach 27 SGB VII 3% 2% 7% >1% 3% 5% Erziehungsberatung Soziale Gruppenarbeit 8% Einzelbetreuung 5% Sozialpäd. Familienhilfe (Familien) 2% 65% Erziehung i. Tagesgruppe Vollzeitpflege Heimerziehung u. sonstige betreute Wohnform intensive sozialpäd. Einzelbetreuung Eingliederungshilfe f. seel. behinderte junge Menschen Datenquelle: destatis; eigene Berechnung u. Darstellung 2012 hatte mit 65% die Erziehungsberatung den deutlich mehrheitlichen Anteil an allen (beendeten) Hilfen und Beratungen für junge Menschen und Familien. Die den dritten Platz ein, während die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung anteilig nur weniger als 1% ausmachte. Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene begann 2012 eine erzieherische Hilfe des Jugendamtes oder einer Erziehungsberatungsstelle dies waren 433 junge Menschen (-0,09%) weniger als im Vorjahr. Im Vergleich zum Jahr 2008 stieg die Zahl der neu begonnen Hilfen um rund +5% Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige Statistisches Bundesamt Wiesbaden 2013 Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland 21

22 Unter allen neu begonnenen erzieherischen Hilfen hatte 2012 ebenfalls mit 62% die Erziehungsberatung den größten Anteil. Ihre Zahl ging im Vergleich zum Vorjahr um -1% zurück. Beendete Einzelhilfen und Beratungen Gesamt Datenquelle: destatis; eigene Darstellung beendete Einzelhilfen u. Beratungen In der Betrachtung der Entwicklung der Anzahl beendeter Einzelhilfen und Beratungen zwischen 2008 und 2012 zeigt sich, dass diese bis 2011 stetig angestiegen sind, 2012 jedoch erstmals ein leichter Rückgang (-0,2%) zu verzeichnen ist. Zwischen 2008 und 2012 ist jedoch ein Zuwachs von rund +7% festzustellen Erziehungsberatung Zum wurden insgesamt Maßnahmen der Erziehungsberatung ( 28 SGB VIII) statistisch erfasst. Das waren -1,5% weniger als im Vorjahr und +3,4% mehr als Erziehungsberatung Gesamt Datenquelle: destatis; eigene Darstellung Erziehungsberatung ( zum d. J.) Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

23 Altersstruktur der Maßnahme-Empfängerinnen und Empfänger Datenquelle: destatis;; eigene Darstellung Erziehungsberatung 2008 und 2012 Entwicklung der Altersstruktur der EmpfängerInnen Gesamt unter 6 Jahren 6 12 Jahre Jahre 18 Jahre plus Zum gehörten 40% der Empfänger/-innen einer Erziehungsberatung der Altersgruppe der 6- bis 12-Jährigen sowie rund 32% der Altersgruppe der 12- bis 18-Jährigen an. 21% waren unter sechs Jahren und 7% über 18 Jahre 28 alt. Zwischen 2008 und 2012 stieg die Zahl der Empfänger/-innen von Erziehungsberatungen in allen Altersgruppen bis auf die Altersgruppe der 6- bis 12-Jährigen, in der ein Rückgang von rund -6% zu verzeichnen ist. Mit rund +23% stieg die Zahl der Empfänger/innen in der Altersgruppe der 6- Jährigen im Beobachtungszeitraum am deutlichsten Anregende Institutionen, Personen, familienrichterliche Entscheidungen 49% der Ende 2012 statistisch erfassten Erziehungsberatungen wurden durch die Eltern oder Sorgeberechtigten, rund 18% durch Soziale Dienste oder das zuständige Jugendamt, sowie 11% durch die Schule oder KiTa angeregt. Lediglich in 4% der Fälle erfolgte die Erziehungsberatung aufgrund der Initiative des jungen Menschen selbst. 28 Verschiedene Maßnahmen können Kindern und jungen Menschen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, bei Vorliegen besonderer Umstände auch bis zum 27. Lebensjahr, gewährt werden. Grundlage hierfür sind 1 Abs. 2 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) sowie 41 SGB VIII Jugendhilfegesetz (Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung). Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland 23

24 Erziehungsberatung anregende Institutionen, Personen, familienrichterliche Entscheidungen 2008 und 2012 sonstige ehem. Klienten/Bekannte Arzt, Klinik, Gesundheitsamt Gericht/ Staatsanwaltschaft Soz. Dienste/Jugendamt Schule/KiTa Eltern/Sorgeberechtigte junger Mensch selbst Datenquelle: destatis; eigene Darstellung Soz. Gericht/ Arzt, junger Eltern/ ehem. Schule/ Dienste/ Staats- Klinik, Mensch Sorgeberechtigte Bekannte Klienten/ sonstige KiTa Jugendamschafheitsamanwalt- Gesund- selbst Bleibt auch im Vergleich zwischen 2008 und 2012 die grundlegende prozentuale Verteilung der unterschiedlichen, die Erziehungsberatung Institutionen, Personen und familienrichterlichen Entschei- in einigen Bereichen Schule/KiTa einer Erziehungsberatung im Beobachtungszeitraum um rund -13% zurück, -7% weniger und -3% weniger Erziehungsberatungen an. Dagegen ist eine Zunahme der Anregung einer Erziehungsberatung insbe- Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften (+77%) sowie durch Soziale Dienste (rd. +17%) festzustellen. Die Anregung einer Erziehungsberatung durch die jungen Menschen selbst nahm um rund +4% zu. 24 Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

25 Hauptgrund der Hilfegewährung Erziehungsberatung 2012 Hauptgrund der Hilfegewährung > 1% 1% 1% 3% Unversorgtheit unzureichende Betreuung/Förderung 16% 12% 12% 14% 30% 11% Gefährdung d. Kindeswohls eingeschränkte Erziehungskompetenz Belastungen d. Problemlagen d. Eltern Belastungen d. familiäre Konflikte Auffälligkeiten im soz. Verhalten Entwicklungsauffälligkeiten/seel. Probleme schul./berufl. Probleme Zuständigkeitswechsel Jugendamt Datenquelle: destatis; eigene Berechnung u.darstellung 30% der zum Ende des Jahres 2012 statistisch erfassten Erziehungsberatungsmaßnahmen hatten ihre Hauptbegründung in Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Konflikte, 16% durch Entwicklungsauffälligkeiten oder seelische Probleme des jungen Menschen und 14% durch eingeschränkte Erziehungskompetenz. Die Unversorgtheit, sowie die unzureichende Betreuung bzw. Förderung des jungen Menschen, war nur in jeweils 1% der Fälle die Begründung für eine Erziehungsberatung. Erziehungsberatung Hauptgrund der Hilfegewährung Veränderungen 2008 u in % Datenquelle: destatis; eigene Berechnung u. Darstellung schul./berufl. Probleme -16,5 Entwicklungsauffälligkeiten/seel. Probleme 8,2 Auffälligkeiten im soz. Verhalten -4,7 Belastungen d. familiäre Konflikte 16,1 Belastungen d. Problemlagen der Eltern 28,1 eingeschränkte Erziehungskompetenz 8,3 Gefährdung d. Kindeswohls unzureichende Betreuung/Förderung Unversorgtheit -1,6-23,9-0, Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland 25

26 Die Zahl der jeweils zum Ende des Jahres erfassten Erziehungsberatungsmaßnahmen stieg zwischen 2008 und 2012 um rund +6% an. Im Vergleich der Hauptbegründungen für die Gewährung dieser zwischen 2008 und 2012 wird ersichtlich, dass insbesondere die Begründung 28 n durch familiäre 6%) zugenommen haben. Dagegen gingen die (rd.-17%), -5%) fährdung des - -0,3%) zurück Heimerziehung Die Heimerziehung hat ebenfalls mit Tendenzen der Individualisierung und Pluralisierung von Unterbringungsformen eine positive Entwicklung durchlaufen, bleibt aber als ein deutlicher biografischer Eingriff in das Leben von Kindern und Jugendlichen, sowie aus Kostengründen weiterhin umstritten. 29 Die Kinder- und Jugendhilfestatistik weist zum insgesamt Maßnahmen der Heimerziehung gemäß 34 SGB VIII aus. Die Mehrheit der Maßnahme-Empfänger/-innen (rd. 57%) war männlich und 28% von allen wiesen eine ausländische Herkunft auf. 39% der Maßnahmen der Heimerziehung gemäß 34 SGB VIII wurden gewerblichen Wirtschafts- 29 Vgl. Fendrich/Wilk 2011: Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

27 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen 34 SGB VIII Gesamt Datenquelle: destatis; eigene Darstellung Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen 34 SGB VIII (z d. J.) Die Gesamtzahl der Maßnahmen der Heimerziehung 30 gemäß 34 SGB VIII nimmt seit 2008 stetig zu. Zwischen 2011 und 2012 stieg sie um +2%, zwischen 2008 und 2012 um rund + 14%. Dieser Anstieg sollte allerdings nicht verallgemeinernd auf ein sich ausbreitendes Erziehungsversagen seitens des Elternhauses zurückgeführt werden in diesem Zusammenhang sind vielmehr auch Aspekte der seit Mitte der 2000er Jahre an Intensität zunehmenden Diskussion um den Schutz von Kindern vor Misshandlung und Vernachlässigung in die Betrachtung einzubeziehen Altersstruktur der Maßnahme-Empfängerinnen und Empfänger Betrachtet man die Altersstruktur der Empfänger/-innen der Maßnahme der Heimerziehung gemäß 34 SGB VIII für das Jahr wird deutlich, dass deren größter Anteil der Altersgruppe der 12- bis 18-Jährigen (59%) angehört. Der Anteil der unter Sechsjährigen ist mit 5% verhältnismäßig gering, und jener der über 18-Jährigen 33 lag bei 14% Zugrunde gelegt sind hier die jeweils zum eines Jahres erfassten Daten. Auch findet immer deutlicher der Wunsch und Wille des Kindes bzw. der Jugendlichen mehr Berücksichtigung. Zugrunde gelegt sind hier die jeweils zum eines Jahres erfassten Daten. Verschiedene Maßnahmen können Kindern und jungen Menschen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, bei Vorliegen besonderer Umstände auch bis zum 27. Lebensjahr, gewährt werden. Grundlage hierfür sind 1 Abs. 2 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) sowie 41 SGB VIII Jugendhilfegesetz (Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung). Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland 27

28 Heimerziehung 2012 Alter der EmpfängerInnen 14% 5% 22% unter 6 Jahre 6 12 Jahre Jahre 59% 18 Jahre plus Datenquelle: destatis; eigene Berechnung u. Darstellung Hinsichtlich der Entwicklung der verschiedenen Altersgruppen der Maßnahme-Empfänger/-innen zwischen 2008 und 2012 wird deutlich, dass die Anzahl der Empfänger/-innen in allen Altersgruppen angestiegen ist, insbesondere in den Altersgruppen der 6 bis 12-Jährigen (+24%), sowie der unter Sechsjährigen (+20%). Unter Umständen ist dieser Anstieg teilweise auch durch die anhaltende Debatte zu Fragen des Kinderschutzes beeinflusst. 34 Datenquelle: destatis; eigene Berechnung u. Darstellung Heimerziehung 2008 und 2012 Entwicklung der Altersstruktur der EmpfängerInnen Gesamt unter 6 Jahre 6 12 Jahre Jahre 18 Jahre plus Die prozentuale Verteilung der Altersgruppen der Maßnahme-Empfänger/- innen ist im Vergleich zum Jahr 2008 nahezu gleich geblieben. Bei zum Jahresende 2008 erfassten Maßnahmen der Heimerziehung war auch hier die Mehrheit der Maßnahme-Empfänger/-innen (60%) zwischen 12 und 18 Jahren alt. Der prozentuale Anteil der 6- bis 12-Jährigen lag bei 20%, der Anteil der über 18-Jährigen bei 15% und jener der unter 6-Jährigen bei 5%. 34 Quelle: Fendrich/Wilk 2011: Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

29 Anregende Institutionen, Personen, familienrichterliche Entscheidungen Heimerziehung 2008 u anregende Institutionen, Personen, familienrichterliche Entscheidungen sonstige ehem. Klienten/Bekannte Arzt/Klinik/Gesundheitsamt Gericht/Staatsanwaltschaft Soz. Dienst/Jugendamt Schule/KiTa Eltern/ Sorgeberechtigte junger Mensch selbst Datenquelle: destatis;; eigene Darstellung junger Mensch selbst Eltern/ Sorgeberechtigte Schule/ KiTa Soz. Dienst/ Jugendamt Gericht/ Staatsanwaltschaft Arzt/ Klinik/ Gesundheitsamt ehem. Klienten/ Bekannte sonstige wurde in 53% der Fälle die Heimerziehungsmaßnahme von Sozialen Diensten oder durch das zuständige Jugendamt und in 24% der Fälle durch die Eltern oder Sorgeberechtigten angeregt. 12% wurden auf Initiative des jungen Menschen selbst eingeleitet. Im Vergleich zum Jahr 2008 zeigt sich, dass lediglich in zwei der acht Erhebungskategorien zu verzeichnen ist. Aus dem Bereich der Sozialen Dienste oder dem zuständigen Jugendamt kamen im Beobachtungszeitraum rund +33% mehr und von den jungen Menschen selbst um +12% mehr Anregungen zu einer Heimerziehungsmaßnahme. In allen anderen Kategorien ist die Anzahl der Anregungen rückläufig, insbesondere -35%) -31%). 35 Berechnungen beziehen sich auf die zum erfassten Maßnahmen der Heimerziehung. Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland 29

30 Hauptgrund der Hilfegewährung Heimerziehung 2012 Hauptgrund der Hilfegewährung 3% Unversorgtheit unzureichende Betreuung/Förderung 6% 10% 6% 7% 7% 17% 12% 12% 20% Gefährdung d. Kindeswohls eingeschränkte Erziehungskompetenz Belastungen durch Problemlagen der Eltern Belastungen durch familiäre Konflikte Auffälligkeiten im soz. Verhalten Entwicklungsauffälligkeiten/seel. Probleme schul./berufl. Probleme Zuständigkeitswechsel Jugendamt Datenquelle: destatis; eigene Berechnung u. Darstellung Von den zum Ende des Jahres 2012 insgesamt gewährten Maßnahmen der Heimerziehung waren 20% durch die Gefährdung des Kindeswohls begründet, 17% aufgrund eingeschränkter Erziehungskompetenz der Eltern und, zusammengenommen, 13% aufgrund von Belastungen durch Problemlagen der Eltern sowie familiärer Konflikte. Dagegen waren schulische/berufliche Probleme der jungen Menschen nur in 3% der Fälle Begründung für die Heimerziehungsmaßnahme. Heimerziehung Hauptgrund der Hilfegewährung Veränderungen 2008 und 2012 in % Zuständigkeitswechsel Jugendamt 27,1 schul./berufl. Probleme Entwicklungsauffälligkeiten/ seel. Probleme Auffälligkeiten im soz. Verhalten -18,4-5,3 10,7 Belastungen durch familiäre Konflikte Belastungen durch Problemlagen der Eltern -5,5 8 eingeschränkte Erziehungskompetenz 12,3 Gefährdung d. Kindeswohls 18,5 unzureichende Betreuung/Förderung 27,3 Unversorgtheit 42, Datenquelle: destatis; eigene Berechnung u. Darstellung 30 Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

31 Betrachtet man die Entwicklung der Hauptgründe für die Hilfegewährung der Heimerziehung zwischen 2008 und 2012 wird deutlich, dass insbesondere die Unversorgtheit (rd. +43%), die unzureichende Betreuung/Förderung/ Versorgung des jungen Menschen in der Familie (+27%) sowie die Gefährdung des Kindeswohls (+18,5%) als Begründungen spürbar zugenommen haben. Der Anstieg der Begründung der Heimerziehung durch Belastungen durch Problemlagen der Eltern ist dagegen am geringsten (+8%) angestiegen. Rückgängig bei den Begründungen der Heimerziehung waren im Beobachtungszeitraum schulische/berufliche Probleme des jungen Menschen (-18%), Belastungen durch familiäre Konflikte (-5,5%) sowie Auffälligkeiten im sozialen Verhalten (-5%) Vollzeitpflege Seit 2008 steigt die Zahl der Maßnahmen der Vollzeitpflege nach 33 SGB VIII kontinuierlich. Zum Jahresende 2012 wurden insgesamt Maßnahmen der Vollzeitpflege erfasst. Das waren rund +5% mehr als im Vorjahr und ein Zuwachs von +19% im Vergleich zum Jahr Vollzeitpflege Gesamt Datenquelle: destatis; eigene Darstellung Vollzeitpflege (zum d. J.) Altersstruktur der Maßnahme-Empfängerinnen und Empfänger Vollzeitpflege 2012 Alter der EmpfängerInnen 34% 5% 26% unter 6 Jahren 6 12 Jahren 35% Jahren 18 Jahre plus Datenquelle: destatis; eigene Berechnung u. Darstellung Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland 31

32 35% der Empfänger/-innen der Vollzeitpflege gehörten 2012 der Altersgruppe der 6- bis 12-Jährigen an, dicht gefolgt von der Altersgruppe der 12- bis 18-Jährigen (34%). 26% waren unter sechs Jahre und 5% über 18 Jahre alt. 36 Vollzeitpflege Entwicklung der Altersstruktur der EmpfängerInnen Gesamt Datenquelle: destatis, eigene Darstellung 0 unter Jahre Jahre Jahren Jahre plus Im Vergleich zum Jahr 2008 zeigt sich, dass die Anzahl der Empfänger/-innen der Vollzeitpflege in allen Altersgruppen gestiegen ist, insbesondere in der Altersgruppe der unter Sechsjährigen (+28%) und der 6 bis 12-Jährigen (rd. +20%) Anregende Institutionen, Personen, familienrichterliche Entscheidungen 68% der insgesamt der zum Jahresende 2012 erfassten Vollzeitpflegemaßnahmen wurden durch Soziale Dienste oder das zuständige Jugendamt und rund 18% durch die Eltern oder Sorgeberechtigten angeregt. In 2% der Fälle wurde die Maßnahme durch die Initiative der jungen Menschen selbst eingeleitet. In rund 46% aller Vollzeitpflegefälle wurde die elterliche Sorge vollständig oder teilweise entzogen. 36 Verschiedene Maßnahmen können Kindern und jungen Menschen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, bei Vorliegen besonderer Umstände auch bis zum 27. Lebensjahr, gewährt werden. Grundlage hierfür sind 1 Abs. 2 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) sowie 41 SGB VIII Jugendhilfegesetz (Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung). 32 Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

33 Vollzeitpflege anregende Institutionen, Personen, familienrichterliche Entscheidungen 2008 und 2012 sonstige ehem. Klienten/Bekannte Arzt/Klinik/Gesundheitsamt Gericht/Staatsanwaltschaft Soz. Dienst/Jugendamt Schule/KiTa Eltern/ Sorgeberechtigte junger Mensch selbst Datenquelle: destatis; eigene Darstellung junger Mensch selbst Eltern/ Sorgeberechtigte Schule/ KiTa Soz. Dienste/ Jugendamt Gericht/ Staatsanwaltschaft Arzt, Klinik, Gesundheitsamt ehem. Klienten/ Bekannte sonstige Die Anregung der Vollzeitpflegemaßnahme durch Soziale Dienste oder das Jugendamt stieg zwischen 2008 und 2012 von 64% auf 68%, die Eigeninitiative der jungen Menschen selbst stieg zwar, bleibt aber prozentual bei 2%, ebenso die Anregung der Maßnahme durch die Eltern oder Sorgeberechtigten, die prozentual bei 18% verbleibt Hauptgrund der Hilfegewährung Vollzeitpflege 2012 Hauptgrund der Hilfegewährung Unversorgtheit >1% 1% 1% 2% 8% 17% 16% 15% unzureichende Betreuung/Förderung Gefährdung d. Kindeswohls eingeschränkte Erziehungskompetenz Belastungen d. Problemlagen d. Eltern 13% 27% Belastungen d. familiäre Konflikte Auffälligkeiten im soz. Verhalten Entwicklungsauffälligkeiten/seel. Probleme schul./berufl. Probleme Zuständigkeitswechsel Jugendamt Datenquelle: destatis; eigene Berechnung u. Darstellung Für 27% der 2012 eingeleiteten Vollzeitpflegemaßnahmen war die hierfür. In 16% der Fälle die, in 15% der Fälle die Menschen. Dagegen waren 1 >1%) der jungen Menschen vergleichsweise selten die Begründung für die Einleitung einer Vollzeitpflege. Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland 33

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