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1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom bis zum Stand: Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 1

2 Montag, 08. Februar 2016, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal Ns 197/15 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 43- jährigen Angeklagten D. aus Osnabrück. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 20. Oktober 2015 wegen Beleidigung sowie wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Gesamtgeldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 30,00. Der Angeklagte soll am 17. September 2014 mit einem Pkw die Autobahn A 30 befahren und im Bereich der Anschlussstelle Hasbergen-Gaste den Pkw des Zeugen M. überholt haben, der sich gerade bei einem Fahrspurwechsel von der linken zur rechten Fahrbahn befunden haben soll. M. soll sich dabei sehr erschrocken und sein Fahrzeug nach links gezogen haben, um nicht mit dem Fahrzeug des Angeklagten zu kollidieren. Währenddessen soll der Angeklagte dem M. und seinen Mitfahrerinnen den ausgestreckten Mittelfinger gezeigt haben. Dies soll er später nach dem Verlassen der Autobahn noch einmal wiederholt haben. Am 07. Juli 2015 soll er mit einem Pkw die Tannenburgstraße und andere öffentliche Straßen in Osnabrück befahren haben, obwohl er mit einer Blutalkoholgehalt von mindestens 1,9 nicht mehr fahrtüchtig gewesen sein soll. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 5 Zeugen 13:30 Uhr: 7 Ns 206/15 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 29-jährigen Angeklagten A. aus Haselünne. Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 03. November 2015 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von 12 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 24. Juni 2015 mit einem Pkw die Ritterstraße in Meppen befahren zu haben, obwohl er nicht im Besitz der benötigten Fahrerlaubnis der Verwaltungsbehörde gewesen sein soll. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 2

3 Montag, 08. Februar 2016, 16. kleine Strafkammer, Vorsitz: RiLG Everdiking, Saal Ns 1/15 Die 14. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 35-jährigen Angeklagten B. aus Bielawa (Polen). Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 30. September 2014 wegen Diebstahls im besonders schweren Fall zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 5,00. Das Landgericht Osnabrück verwarf mit Urteil vom 25. Februar 2015 die Berufung des Angeklagten. Auf die Revision des Angeklagten hob das Oberlandesgericht Oldenburg das Urteil des Landgerichts mit Beschluss vom 23. Juli 2015 auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Osnabrück zurück. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 05. September 2013 in Bad Bentheim das abgeschlossene Fahrrad des Geschädigten X. entwendet zu haben, um es für sich zu behalten. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 3 Zeugen Dienstag, 09. Februar 2016, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi inlg Albrecht, Saal Ns 152/15 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 52- jährigen Angeklagten A. aus Dissen. Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am 31. August 2015 als Person über 21 Jahre wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln an Personen unter 18 Jahren in 13 Fällen in Tateinheit mit unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in einem weiteren Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in der Zeit von Juni bis August 2014 in 13 Fällen Marihuana an die gesondert verfolgten 16 bzw. 17 Jahre alten Schüler Y. und Z. verkauft zu haben, um seine Drogensucht zu finanzieren. Am 02. Dezember 2015 soll er im Rahmen einer Polizeikontrolle im Besitz von 7,7 g Marihuana gewesen sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 1 Bewährungshelfer Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 3

4 11:00 Uhr: 5 Ns 166/15 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 26-jährigen Angeklagten B. aus Werlte. Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 03. November 2015 wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung unter Einbeziehung einer weiteren Entscheidung des Amtsgerichts Meppen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten. Am 24. Mai 2015 soll es vor der Diskothek Treffpunkt in Meppen zu einem Wortgefecht zwischen dem Angeklagten und dem Zeugen X. gekommen sein. Dabei soll der Angeklagte den X. mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Durch diesen Schlag soll X. zu Boden gegangen und sich eine Platzwunde am Kinn zugezogen haben. Kurz darauf soll der Angeklagte eine Fensterscheibe neben dem Eingang zu der Diskothek eingeschlagen haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 7 Zeugen und 1 Bewährungshelfer 14:30 Uhr: 5 Ns 2/16 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 50-jährigen Angeklagten A. aus Bad Rothenfelde. Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am 23. November 2015 wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 35,00. Dem Angeklagten wurde die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein wurde eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 8 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 09. August 2015 mit einem Pkw einen öffentlichen Parkplatz am Sonnenhang in Bad Rothenfelde befahren zu haben, obwohl er mit einem Blutalkoholgehalt von mindestens 2,93 nicht mehr fahrtüchtig gewesen sei. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen Dienstag, 09. Februar 2016, 25. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Carstensen, Saal 6 25 KLs1/14 mit Fortsetzungen am 16. Febr., 17. Febr. 2016, jeweils um 09:00 Uhr Die 25. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen die jetzt 46-jährige Angeklagte F. aus Neuenhaus, z. Zt. JVA Vechta, und den jetzt 48-jährigen Angeklagten M. aus Salzgitter-Lebenstedt wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Betruges und der Urkundenfälschung. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 4

5 Die Angeklagten sollen zwischen April 2013 und November 2013 über das Internet in insgesamt 234 Fällen bei unterschiedlichen Warenhäusern Produkte unter Aliasnamen bestellt haben. Insgesamt soll es sich um Waren im Gesamtwert von ca ,00 gehandelt haben. Die Bestellungen sollen dabei hauptsächlich von der Angeklagten vorgenommen worden sein. Später sollen die Produkte durch den Angeklagten angenommen und gelagert worden sein. Nach den Lieferungen der Waren sollen diese dann absprachegemäß von den Angeklagten nicht bezahlt worden sein. Die Angeklagten haben sich dadurch eine nicht nur vorübergehende, nicht unerhebliche Einnahmequelle verschaffen wollen. Der Angeklagte M. soll für die Zeit vom 28. August 2013 bis einschließlich 1. Februar 2014 einen Lagerraum in Nordhorn unter falschem Namen angemietet haben. In der Zeit zwischen dem 7. September und dem 12. September 2013 soll sich der Angeklagte M. Zugang zu einem Wohnhaus verschafft haben. Die Räumlichkeiten sollen zuvor von ihm und der Angeklagten F. bewohnt worden sein. Aus der im Eigentum der Vermieterin stehenden Wohnung soll der Angeklagte Lampen, Spiegel und Handtuchhalter entwendet haben, um sie für sich zu behalten. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 1 Zeuge 13:30 Uhr: 25 KLs 4/15 mit Fortsetzungen am 16. Febr., 17. Febr. 2016, jeweils um 13:30 Uhr Die 25. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 31-jährigen Angeklagten A. aus Bad Hönningen wegen schwerer räuberischer Erpressung u. a. Der Angeklagte soll am 07. Januar 2014 gemeinsam mit dem gesondert verfolgten B. in die Wohnung des Geschädigten X. in Papenburg eingedrungen sein. Dabei soll der Angeklagte ein ca. 20 cm langes Küchenmesser in der Hand gehalten haben, B. soll sich aus der Besteckschublade in der Küche des Geschädigten ein Schälmesser genommen haben. B. soll sodann die Wohnung durchsucht haben, während der Angeklagte den Geschädigten mit dem Messer bedroht haben soll. Die Täter sollen dann ca. 12 bis 15 g Marihuana und ca. 120 bis 200 Bargeld an sich genommen haben. Am 30. Januar 2014 soll sich der Angeklagte gemeinsam mit dem gesondert verfolgten C. mit einem Pkw erneut zu der Wohnung des Geschädigten X. begeben haben, um X. abzuziehen. Bei der Fahrt soll der Angeklagte billigend in Kauf genommen haben, unter dem Einfluss von Marihuana zu stehen. C. soll von dem Vorhaben des Angeklagten gewusst und ihn begleitet haben, um ihn mental bei seinem Vorhaben zu unterstützen. Auch soll er sich einen finanziellen Vorteil versprochen haben. Der Angeklagte soll dann unter Mitnahme eines Baseballschlägers in die Wohnung des X. eingedrungen sein. Ferner habe er vorgegeben eine Schusswaffe mit sich zu führen. Der Angeklagte soll X. sodann mit der flachen Hand zweimal ins Gesicht geschlagen und ihm eine Kopfnuss versetzt haben. Auch soll er mit dem Ende des Baseballschlägers gegen den Kopf und den Arm des X. geschlagen haben. Danach soll er von dem Geschädigten und von weiteren anwesenden Zeugen Geld und Marihuana gefordert haben. X. soll auch auf Anweisung des Angeklagten seine Playstation 3 mit 13 Spielen und 2 Controllern sowie 62 g Marihuana, 154,00 Bargeld Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 5

6 und ein IPhone übergeben haben. Als es an der Tür klingelte, soll der Angeklagte durch das Wohnzimmerfenster geflüchtet sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 2 Zeugen Mittwoch, 10. Februar 2016, 14. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Carstensen, Saal 6 14 Ns 2/16 Die 14. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 54- jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück, z. Zt. JVA Osnabrück. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 02. Dezember 2015 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 3 Fällen, in einem Fall tateinheitlich mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 3 Jahren keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 10. Januar 2015 mit einem Pkw die Hans-Böckler- Straße in Wallenhorst befahren zu haben, obwohl er nicht im Besitz der benötigten Fahrerlaubnis gewesen sein soll. Bei der Fahrt soll er nach rechts an den Fahrbahnrand geraten und dort mit dem abgestellten Pkw des Zeugen S. zusammengestoßen sein. Dabei soll ein Sachschaden in Höhe von ca ,00 entstanden sein. Danach soll er mit seinem Fahrzeug die Unfallstelle verlassen haben, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Am 25. Mai 2015 soll er mit seinem Pkw öffentliche Straßen in Osnabrück befahren haben, obwohl er nicht im Besitz der benötigten Fahrerlaubnis gewesen sei. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand Donnerstag, 10. Februar 2016, 15. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal 188, mit Fortsetzungen am 19. Febr., 09:15 Uhr und 02. März, 14:30 Uhr 14:00 Uhr: 15 KLs 28/15 Die 15. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 29-jährigen Angeklagten B. aus Kaunas, z. Zt. JVA Osnabrück, wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 13. Oktober 2015 mit dem Pkw aus den Niederlanden kommend in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei 10,547 kg Haschisch mit sich geführt zu haben. Die Drogen sollen in einem professionellen Versteck im Fahrzeugboden versteckt und für den gewinnbringenden Verkauf bestimmt gewesen sein. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 6

7 Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 2 Zeugen Donnerstag, 11. Februar 2016, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi inlg Albrecht, Saal 277, mit Fortsetzung am 29. Febr. 2016, 10:00 Uhr 09:30 Uhr: 5 Ns 172/15 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 34- jährigen Angeklagten C. aus Fürstenau, z. Zt. JVA Lingen. Das Amtsgericht Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 29. September 2015 wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und mit Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 5 Monaten. Der Angeklagte soll Ende 2014 aus dem Kosovo kommend direkt zu der Nebenklägerin nach Fürstenau gezogen sein. Zwischen den beiden soll sich dann eine Beziehung entwickelt haben, in deren Verlauf die Nebenklägerin schwanger geworden sein soll. Der Angeklagte soll dann vorgehabt haben, die Nebenklägerin zu heiraten. Am 03. März 2015 soll sie dem Angeklagten aber mitgeteilt haben, dass sie ihn weder heiraten noch das Kind bekommen werde, weswegen es in der gemeinsamen Wohnung zu einer Auseinandersetzung gekommen sein soll, in deren Verlauf der Angeklagte die Nebenklägerin mit einer Gemüseschere in das Bad gezerrt haben soll. Dort soll er unter Todesdrohung mehrere Male auf die Zeugin eingestochen haben. Die Zeugin soll dadurch mehrere Schnittwunden erlitten haben. Währenddessen soll der 3 Jahre alte Sohn der Zeugin versucht haben, in das Bad zu gelangen und dabei laut nach seiner Mutter geschrien haben. Nach dem Angriff auf die Nebenklägerin soll der Angeklagten ihren schreienden Sohn auf den Arm genommen, ihm die Schere an den Hals gehalten und gedroht haben, ihn umzubringen. Im weiteren Verlauf soll er weiterhin damit gedroht haben, die Geschädigte, ihren Sohn und dann sich selbst umzubringen. In der Folgezeit soll die Nebenklägerin dann beruhigend auf den Angeklagten eingewirkt und ihn mit Liebesbekundungen beruhigt haben, wodurch es ihr schließlich gelungen sei, einen Notruf abzusetzen. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher, 1 Sachverständiger, 8 Zeugen, 1 Nebenkläger und 1 Nebenklägervertreter Donnerstag, 11. Februar 2016, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 87 09:30 Uhr: 7 Ns 207/15 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 27- jährigen Angeklagten B. aus Haselünne. Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 10. November 2015 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 12. November 2015 im Bereich der Bahnhofstraße in Haselünne einen Transporter seines Arbeitsgebers bewegt zu haben, obwohl er nicht im Besitz einer Erlaubnis zum Steuern von Kraftfahrzeugen gewesen sein soll. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 7

8 Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 4 Zeugen und 1 Bewährungshelfer 13:30 Uhr: 7 Ns 1/16 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 33-jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 20. November 2015 wegen Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, den Mitarbeiter des Jobcenters Osnabrück X. im Rahmen eines Gesprächs über Kürzungen in aggressivem Ton beleidigt und bedroht zu haben. Er soll sinngemäß gesagt haben: Dann sag ich das meinem Anwalt du Wichser und dann komm ich mit ner Knalle und knall dich ab. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge Donnerstag, 11. Februar 2016, 22. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Rikken, Saal 3 10:30 Uhr: 22 Ns 1/16 Die 22. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 48- jährigen Angeklagten A. aus Hessisch Oldendorf. Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 09. November 2015 wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 40,00. Der Angeklagte soll mit Kaufvertrag vom 15. September 2011 ein Haus an der Königsberger Straße in Porta Westfalica an den Zeugen C. verkauft haben, um so einen Kredit von der Bank für ein gemeinsames Unternehmen zu erhalten. Da C. jedoch nicht ausreichend Barmittel zur Verfügung gestanden hätten, soll das Grundstück nebst Wohnhaus nur zum Schein an ihn verkauft worden sein. Der Angeklagte soll dabei nicht die Zahlung des Kaufpreises durch C. im Sinn gehabt haben, sondern die Einlage des Darlehens in das gemeinsame Unternehmen. Beide sollen vereinbart haben, dass der Angeklagte das Grundstück nach einer gewissen Zeit wieder zurückerwerben könne. Für die Finanzierungszusage durch die Bank sollen der Angeklagte und C. gemeinsam zwei Mietverträge vorgefertigt und mit Unterschriften der angeblichen Mieter der Wohnung in dem verkauften Haus versehen haben. Diese sollen dann bei der Sparkasse im Rahmen der Finanzierungsverhandlungen vorgelegt worden sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 6 Zeugen Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 8

9 Freitag, 12. Februar 2016, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi inlg Albrecht, Saal Ns 138/15 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 42- jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 17. August 2015 wegen Unterschlagung in 2 Fällen sowie wegen Computerbetruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr. Am 13. Dezember 2014 soll auf dem Parkplatz eines Fitnessstudios in Osnabrück die Geldbörse der Zeugin F. aus ihrem Auto entwendet worden sein. Der Angeklagte soll die Kreditkarte der F. später am Osnabrücker Bahnhof gefunden und für sich behalten haben. Am 01. Januar 2015 soll aus dem geparkten Pkw die Handtasche der Zeugin Z. gestohlen worden sein. Der Angeklagte soll im Bereich der Süsterstraße die Geldbörse der Zeugin gefunden und an sich genommen haben. Darin soll sich auch die PIN für die EC-Karte der Zeugin Z. befunden haben. Der Angeklagte soll sodann an einem Geldautomaten der Sparkasse Osnabrück vom Konto des Ehemannes der Z. zunächst einen Betrag von 500,00 und danach einen weiteren Betrag in Höhe von 1.000,00 abgehoben haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 1 Bewährungshelfer Freitag, 12. Februar 2016, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal Ns 2/16 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 28- jährigen Angeklagten B. aus Bad Rothenfelde. Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am 09. Februar 2016 wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 3 Fällen und wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 12 Fällen unter Einbeziehung eines weiteren Urteils des Amtsgerichts Bad Iburg zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten sowie weiter wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren. Auf die Berufung des Angeklagten hob das Landgericht Osnabrück das Urteil des Amtsgerichts teilweise auf und verurteilte den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahre und 6 Monaten. Im Übrigen wurde er freigesprochen. Seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wurde angeordnet. Das Oberlandesgericht Oldenburg hob mit Beschluss vom 08. Dezember 2015 das Urteil teilweise auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Osnabrück zurück. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen dem 30. Juni 2012 und dem 25. Dezember 2012 in insgesamt 12 Fällen jeweils 100 g Marihuana von unterschiedlichen Dealern erworben und die Drogen dann später gewinnbringend weiterverkauft zu haben. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 9

10 Zwischen dem 01. Apr und dem 01. Aug soll er in insgesamt mindestens 6 Fällen von unbekannten Dealern jeweils mindestens 300 g Marihuana für den gewinnbringenden Weiterverkauf erworben haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 1 Zeuge Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 10

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 30.01.2017 bis zum 03.02.2017 Stand: 18.01.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 07.08.2017 bis zum 11.08.2017 Stand: 03.08.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 21.03.2016 bis zum 24.03.2016 Stand: 16.03.2016 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 03.04.2017 bis 07.04.2017 Stand: 29.03.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

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bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 21.08.2017 bis 25.08.2017 Stand: 15.08.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 01.02.2016 bis zum 05.02.2016 Stand: 26.01.2016 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 27.06.2016 bis zum 01.07.2016 Stand: 23.06.2016 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 11.06.2012 bis zum 15.06.2012 Stand: 05.06.2012 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 24.10.2016 bis zum 28.10.2016 Stand: 18.10.2016 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 05.03.2018 bis 09.03.2018 Stand: 02.03.2018 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

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bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 18.04.2017 bis 21.04.2017 Stand: 12.04.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

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bis zum 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 31.08.2015 bis zum 04.09.2015 Stand: 24.08.2015 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 13.11.2017 bis zum 17.11.2017 Stand: 08.11.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 08.07.2013 bis zum 12.07.2013 Stand: 01.07.2013 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 19.08.2013 bis zum 23.08.2013 Stand: 14.08.2013 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 23.07.2018 bis 27.07.2018 Stand: 18.07.2018 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

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bis zum 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 03.11.2014 bis zum 07.11.2014 Stand: 27.10.2014 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 22.08.2016 bis zum 26.08.2016 Stand: 17.08.2016 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 19.03.2018 bis 23.03.2018 Stand: 14.03.2018 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

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bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 19.02.2018 bis 23.02.2018 Stand: 14.02.2018 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

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bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 16.04.2018 bis 20.04.2018 Stand: 11.04.2018 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

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bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 21.01.2019 bis 25.01.2019 Stand: 16.01.2019 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

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Neu beginnende Strafverfahren. vor dem Landgericht Osnabrück. in der Woche vom. 11. Februar 2019 bis 15. Februar 2019

Neu beginnende Strafverfahren. vor dem Landgericht Osnabrück. in der Woche vom. 11. Februar 2019 bis 15. Februar 2019 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 11. Februar 2019 bis 15. Februar 2019 Stand: 05.02.2019 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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Presse-Info. Neu beginnende Strafverfahren. vor dem Landgericht Osnabrück. in der Woche vom bis

Presse-Info. Neu beginnende Strafverfahren. vor dem Landgericht Osnabrück. in der Woche vom bis Presse-Info Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 25.06.2018 bis 29.06.2018 Stand: 20.06.2018 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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24.08.2015 bis zum 28.08.2015

24.08.2015 bis zum 28.08.2015 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 24.08.2015 bis zum 28.08.2015 Stand: 18.08.2015 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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