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1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom bis Stand: Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts. Presse-Info des Landgerichts Seite 1

2 Montag, 07. Mai 2018, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Everdiking, Saal :00 Uhr: 7 Ns 68/18 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 35- jährigen Angeklagten A. aus Lotte. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 26. Februar 2018 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr und in einem Fall in Tateinheit mit Fahren ohne Versicherungsschutz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 36 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 03. Juli 2017 mit einem Blutalkoholgehalt von mindestens 1,36 mit einem Pkw öffentliche Straßen in Osnabrück befahren zu haben, obwohl er alkoholbedingt nicht mehr fahrtüchtig gewesen sein soll und auch die Erlaubnis der Verwaltungsbehörde nicht gehabt haben soll. Am 17. August 2017 soll er mit einem Motorrad öffentliche Straßen in Hasbergen befahren haben, obwohl er nicht im Besitz der benötigten Erlaubnis der Verwaltungsbehörde gewesen sein soll. Auch soll ihm bewusst gewesen sein, dass das Fahrzeug nicht haftpflichtversichert gewesen sei. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Bewährungshelfer geladen. 11:00 Uhr: 7 Ns 77/18 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 35-jährigen Angeklagten B. aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 21. Februar 2018 wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 15. Februar 2018 in Osnabrück zwei Werkzeugkoffer nebst Inhalt an sich genommen zu haben, um sie für sich zu behalten. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. 14:00 Uhr: 7 Ns 67/18 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 27- jährige Angeklagte C. aus Hamburg. Presse-Info des Landgerichts Seite 2

3 Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte die Angeklagte am 20. Februar 2018 wegen Diebstahls in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Angeklagten wird vorgeworfen, in verschiedenen Geschäften in Osnabrück im Sommer 2017 jeweils Lautsprecherboxen entwendet zu haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Bewährungshelfer geladen. Montag, 07. Mai 2018, 13. kleine Strafkammer - Jugendkammer -, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal :00 Uhr: 13 Ns 9/18 Die 13. kleine Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen die jetzt 23-jährigen Angeklagte C. aus Bad Iburg. Das Amtsgericht in Bad Iburg verurteilte die Angeklagte am 02. Februar 2018 wegen Diebstahls in 13 Fällen zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 20,00. Die Angeklagte und der bereits verurteilte D. sollen zwischen dem 01. Januar 2017 und dem 03. April 2017 gemeinsam mit der gesondert verfolgten E. in einem Supermarkt in der Osnabrücker Straße in Osnabrück gearbeitet haben. In dieser Zeit sollen sie ein System entwickelt haben, durch das bei einzelnen Einkäufen der Täter die von ihnen selbst gekauften Waren billiger waren als der tatsächliche Ladenpreis. Dazu soll es unter den Beteiligten üblich gewesen sein, die Ware an der Kasse mit der Bemerkung zu legen, es solle billiger gemacht werden. Die jeweils andere als Kassierer beteiligten Person soll dann einen Teil der Ware gar nicht eingescannt, andere günstige Waren eingescannt oder einen Teil des Kaufpreises storniert haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. Montag, 07. Mai 2018, 21a. große Strafkammer - Große Jugendkammer -, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal a Ns 1/18 Die 21. große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 22-jährigen Angeklagten A. aus Lotte. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 14. März 2017 wegen gemeinschaftlichen Betruges in neun Fällen unter Einbeziehung eines weiteren Urteils des Amtsgerichts Osnabrück zu einer Einheitsjugendstrafe von drei Jahren. Auf die Berufung des Angeklagten hob das Landgericht Osnabrück das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück am 11. August 2017 im Rechtsfolgenausspruch auf und verurteilte den Angeklagten wegen Betruges in neun Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr. Die Entscheidung über die Aussetzung der Jugendstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Auf die Revision des Angeklagten hob das Oberlandesgericht Oldenburg die Entscheidung mit Urteil vom 18. Presse-Info des Landgerichts Seite 3

4 Dezember 2017 im Rechtsfolgenausspruch auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Osnabrück zurück. In der Verhandlung wird es nur noch um die Frage gehen, welche Rechtsfolge zu verhängen ist. Der folgende Sachverhalt ist bereits rechtskräftig festgestellt: Der Angeklagte hat zwischen April 2015 und April 2016 in neun Fällen im Internet verschiedene Waren zum Verkauf angeboten und diese nach Erhalt des Kaufpreises - wie von vornherein beabsichtigt - nicht an die jeweiligen Käufer übersandt. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. Dienstag, 08. Mai 2018, 3. große Strafkammer, Vorsitz: VRi inlg Heppes, Saal 1, mit Fortsetzungen am 15. Mai 2018, 14:00 Uhr, 17. Mai, 13:30 Uhr, 29. Mai, 13:15 Uhr, 30. Mai und 31. Mai 2018, jeweils um 09:00 Uhr, Saal 1 13:30 Uhr: 3 KLs 6/18 Die 3. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 19-jährigen Angeklagten A., z. Zt. JVA Vechta, den jetzt 23-jährigen Angeklagten C., z. Zt. JVA Vechta und die jetzt 19-jährige Angeklagte D. aus Ostrhauderfehn u.a. wegen des Verdachts der versuchten räuberischen Erpressung. In der Zeit vom 10. bis zum 19. Dezember 2017 soll es den Angeklagten an Geld zur Finanzierung ihres Drogenkonsums gefehlt haben, weswegen sie beschlossen haben sollen, gemeinschaftlich in wechselnder Beteiligung und mit unterschiedlichen Aufgaben Raubüberfälle auf Tankstellen und Spielotheken zu begeben. So soll es zu insgesamt drei Taten gekommen sein. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger und ein Zeuge geladen. Dienstag, 08. Mai 2018, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal Ns 20/18 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 34- jährigen Angeklagten A., z. Zt. JVA Osnabrück Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 29. November 2017 wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und wegen Diebstahls in sieben Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wurde angeordnet. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich - unter anderem - wie folgt strafbar gemacht zu haben und zwar: Presse-Info des Landgerichts Seite 4

5 - Am 25. Mai 2017 soll er in den Geschäftsräumen der Firma Edeka in Osnabrück Waren im Wert von 2,69 entwendet haben. - Am gleichen Tag soll er mit seinem Fahrrad die Straße Am Landgericht in Osnabrück befahren haben, obwohl er aufgrund eines vorangegangenen Alkohol- und Drogenkonsums nicht mehr fahrtüchtig gewesen sein soll. Deswegen soll er den am Straßenrand abgestellten Pkw der X. übersehen und aufgefahren sein. Dabei soll ein Schaden in Höhe von ca ,00 entstanden sein. - Am 13. Juni 2017 soll er in den Geschäftsräumen der Firma Douglas in Osnabrück eine Flasche Eau de Toilette im Wert von 73,99 entwendet haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger geladen. 11:30 Uhr: 5 Ns 184/17 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 52- jährigen Angeklagten A. aus Papenburg. Das Amtsgericht Papenburg verurteilte den Angeklagten am 16. Juni 2016 wegen Sachbeschädigung in zwei Fällen, davon in einem Fall tateinheitlich mit Brandstiftung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten. Auf die Berufung des Angeklagten änderte das Landgericht Osnabrück mit Urteil vom 13. März 2017 das Urteil des Amtsgerichts dahingehend ab, dass der Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet wurde. Im Übrigen wurde die Berufung verworfen. Auf die Revision des Angeklagten hob das Oberlandesgericht Oldenburg das Urteil des Landgerichts auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Osnabrück zurück. Der Angeklagte soll am 09. Dezember 2015 in Papenburg zwei Türen einer Spielothek mit einem Betonpflanzring eingeworfen haben. Nachdem der Angeklagte die Spielothek wieder verlassen habe, soll er sich zu einem Restaurant begeben und dort ebenfalls eine Fensterscheibe eingeworfen haben, um sich so Zutritt zu verschaffen. Dort soll er Papier oder Pappe angezündet haben, wodurch das Türblatt der Toilettentür in Brand geraten sei. Daraufhin soll der Angeklagte die Scheibe der Eingangstür eingeschlagen haben, um dadurch zu flüchten. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger und ein Bewährungshelfer geladen. Dienstag, 08. Mai 2018, 10. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal KLs 6/18 Presse-Info des Landgerichts Seite 5

6 Die 10. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 51-jährigen Angeklagten A. aus Dötlingen und den jetzt 38-jährigen Angeklagten B. aus Werlte wegen Beihilfe zum Computerbetrug. Das Landgericht Osnabrück verurteilte die Angeklagten mit Urteil vom 15. Juli 2016 und zwar den Angeklagten B. wegen Computerbetruges in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen unter Einbeziehung der Strafe aus einem Strafbefehl des Amtsgerichts Bersenbrück zu einer Gesamtfreiheitstrafe von einem Jahr und zehn Monaten und zwei Wochen und den Angeklagten A. wegen Computerbetruges zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Auf die Revisionen der Angeklagten änderte der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Osnabrück mit Beschluss vom 28. November 2017 in den Schuldsprüchen dahingehend ab, dass der Angeklagte A. der Beihilfe zum Computerbetrug und der Angeklagte B. der Beihilfe zum zweifachen Computerbetrug schuldig ist. Die jeweiligen Straufaussprüche hob der Bundesgerichtshof auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück. In der Verhandlung wird es nur noch um die Frage gehen, welche Strafe zu verhängen ist. Der folgende Sachverhalt ist rechtskräftig festgestellt: Zwei bereits verurteilte Täter sollen sich mit weiteren unbekannten Mittätern zusammengeschlossen haben, um die Bankkonten von Kunden der Postbank leerzuräumen, die mittels des sog. mtan-verfahrens am Onlinebanking teilnahmen. Den Mitgliedern der Bande gelang es mittels Spyware in Form von sog. Trojanern, Kenntnis von den Konto- und Handydaten der betroffenen Bankkunden zu erlangen. Durch Aktivierung neuer SIM-Karten auf die Namen der Bankkunden waren sie anschließend in der Lage, von deren Konten Geld auf Bankkonten von Personen zu überweisen, die sie dafür angeworben hatten, ihnen ihr Konto zu diesem Zweck zur Verfügung zu stellen. Diesen Personen wurde in der Regel vorgetäuscht, dass ihr Bankkonto benötigt werde, damit ausländische Bekannte, die in Deutschland ein Fahrzeug kaufen wollten, Geld hierhin transferieren könnten. Dafür, dass sie ihr Konto als Zielkonto zur Verfügung stellten, wurden sie finanziell entlohnt. Ein bereits verurteilter Täter erläuterte den Angeklagten das Geschäftsmodell und schlug ihnen vor, sich daran zu beteiligen. Dabei sollten sie entweder ein eigenes Bankkonto zur Verfügung stellen oder ihrerseits Personen vermitteln, die dazu bereit waren, ihr Konto als Zielkonto zur Verfügung zu stellen. Die Angeklagten sollen daraufhin entsprechende Zielkonten von Bekannten vermittelt haben und einen entsprechenden Anteil für die Vermittlung erhalten haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher geladen. Mittwoch, 09. Mai 2018, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal Ns 13/18 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 36- jährigen Angeklagten A. aus Meppen. Das Amtsgericht in Meppen verurteilte den Angeklagten am 06. September 2017 wegen Diebstahls in 48 Fällen unter Einbeziehung eines weiteren Urteils des Amtsgerichts Meppen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Presse-Info des Landgerichts Seite 6

7 Ab April 2012 soll der Angeklagte bei einer Firma in Geeste als Hilfsarbeiter als Kommissionierer tätig gewesen sein. Dabei soll er auch mit dem gesondert verfolgten C. zu tun gehabt haben, der in der Firma für den Versand und dessen Abwicklung zuständig gewesen sein soll. C. soll dem Angeklagten dann angeboten haben, ihm bei der Begehung von Diebstählen aus der Firma behilflich zu sein, indem er dem Angeklagten Adressaufkleber gegen Entgelt besorgt haben soll. Diese soll der Angeklagte dann auf Paketsendungen geklebt haben, um diese aus dem Bestand der Firma unberechtigt an sich selbst zu verschicken und zu verwenden. So soll es insgesamt zu 48 Taten gekommen sein. Dabei soll der Angeklagte als Adressat der Pakete seine nicht eingeweihte Wohnungsnachbarin X. eingesetzt haben. So sollen die Pakete im Prinzip an seine Adresse, offiziell jedoch zu Händen der Zeugin X., die hiervon keine Kenntnis hatte, versandt worden sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger und fünf Zeugen geladen. Mittwoch, 09. Mai 2018, 12. große Strafkammer, Vorsitz: Ri inlg Dr. Winkelsträter, Saal KLs 3/18 Die 12. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 45-jährigen Angeklagten A. aus Hamburg, z. Zt. JVA Oldenburg wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 14. Dezember 2017 mit dem Pkw aus den Niederlanden kommend bei Bad Bentheim in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei insgesamt g Marihuana und g Kokain mit sich geführt zu haben. Für die Kurierfahrt soll dem Angeklagten eine Entlohnung zwischen 2.000,00 und 2.500,00 versprochen worden sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher und vier Zeugen geladen. Freitag, 11. Mai 2018, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Everdiking, Saal :00 Uhr: 7 Ns 209/17 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 35- jährigen Angeklagten B. aus Melle, z. Zt. JVA München. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 07. November 2017 wegen gewerbsmäßigen Betruges in 25 Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Urkundenfälschung und in weiteren sieben Fällen in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Fälschung beweiserheblicher Daten unter Einbeziehung eines weiteren Presse-Info des Landgerichts Seite 7

8 Urteils des Amtsgerichts Osnabrück zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten sowie weiter zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Der Angeklagte soll über das Internet bei unterschiedlichen Onlineshops im Lastschriftverfahren Waren bestellt bzw. bei der Deutschen Bahn AG Fahrkarten gebucht haben. In sechs Fällen sollen die Waren auf seinen Namen im Vertrauen auf seine Zahlungsfähigkeit und -willigkeit ausgeliefert worden sein. Dabei soll er Rückbuchungen billigend in Kauf genommen haben, da das von ihm angegebene Konto nicht bedient werden konnte. Es soll ihm darauf angekommen sein, sich in den Besitz der bestellten Ware zu bringen und diese für sich bzw. für seine Kinder zu verwenden. In sechs weiteren Fällen soll er die Bestellungen auf den Namen seines Vaters getätigt haben, obwohl er aufgrund eines zerrütteten Familienverhältnisses keine Ermächtigung gehabt haben soll. Auch soll er es billigend in Kauf genommen haben, dass sein Vater die Rechnungen nicht begleichen würde. Auch hier soll es ihm darauf angekommen sein, die bestellten Waren für sich bzw. für seine Kinder zu verwenden. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. Presse-Info des Landgerichts Seite 8

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 07.08.2017 bis zum 11.08.2017 Stand: 03.08.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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