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1 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom bis zum Stand: Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.

2 2 Montag, 07. Juli 2014, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Wischmeyer, Saal Ns 38/14 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 51- jährigen Angeklagten X aus Melle. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 04. Dez wegen Missbrauchs von Titeln zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 8,00. Der Angeklagte soll seit dem Jahre 2010 als selbständiger Rechtsexperte im Rechtsverkehr aufgetreten sein. Auch soll er im Internet diverse juristische Beratungen angeboten haben. Nachdem ihm auf Antrag der Rechtsanwaltskammer durch einstweilige Verfügung des Landgerichts Osnabrück sämtliche Tätigkeiten im Bereich der Rechtsberatung untersagt worden waren, soll er seine alten Briefbögen gleichwohl weiter benutzt haben, auf denen er sich als Rechtsexperte ausweist. Dabei soll er durch die Abkürzung eines Vornamens mit Dr. ebenfalls billigend im Kauf genommen haben, dass er den Eindruck erwecke, Inhaber eines von einer Hochschule verliehenen Doktorgrades zu sein, über den er aber tatsächlich nicht verfügt haben soll. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. 10:15 Uhr: 7 Ns 40/14 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 38-jährigen Angeklagten X aus Lingen. Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten am 13. Jan wegen uneidlicher Falschaussage zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, während einer Hauptverhandlung im August 2013 bewusst wahrheitswidrig ausgesagt zu haben, die dort verhandelte Auseinandersetzung beobachtet zu haben. Tatsächlich soll er die Auseinandersetzung jedoch nicht beobachtet haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen. 14:00 Uhr: 7 Ns 42/14 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 35-jährigen Angeklagten X aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 13. Jan wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten. Ihm wurde untersagt, für die Dauer von 2 Monaten Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von 2 Jahren keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

3 3 Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im August 2014 öffentliche Straßen in Osnabrück mit einem Pkw befahren zu haben, obwohl er nicht im Besitz der benötigten Erlaubnis der Verwaltungsbehörde gewesen sein soll. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 4 Zeugen und 1 Bewährungshelfer geladen. Montag, 07. Juli 2014, 13. kleine Strafkammer - Jugendkammer -, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal :15 Uhr: 13 Ns 26/14 Die 13. kleine Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen die jetzt 20-jährige Angeklagte X aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte die Angeklagte am 13. Mai 2014 wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 15,00. Der Angeklagten wird vorgeworfen, im Januar 2014 gemeinsam mit dem gesondert verfolgten Y in einem Osnabrücker Geschäft ein Paar Schuhe der Marke Reebok in eine mitgeführte Einkaufstasche gesteckt und danach das Geschäft verlassen zu haben, ohne die Ware zu bezahlen. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen. 12:30 Uhr: 13 Ns 28/14 Die 13. kleine Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen die jetzt 19-jährige Angeklagte X aus Haselünne. Das Amtsgericht in Meppen verurteilte die Angeklagte am 22. Apr wegen Diebstahls zu zwei Freizeitarresten. Der Angeklagten wird vorgeworfen, im November 2013 in den Geschäftsräumen einer Drogerie in Meppen Kosmetikartikel im Gesamtwert von 32,20 in ihre Umhängetasche gesteckt zu haben. An der Kasse soll sie danach nur einen weiteren Gegenstand bezahlt und die in ihrer Tasche befindlichen Gegenstände verschwiegen haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. Montag, 07. Juli 2014, 21. große Strafkammer - Jugendkammer -, Vorsitz: VRiLG Holling, Saal 87 11:00 Uhr: 21 Ns 23/14

4 4 Die 21. große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 30-jährigen Angeklagten X aus Lingen, z. Zt. JVA Lingen. Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 09. Apr wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit einem sexuellen Missbrauch widerstandsunfähiger Personen in 5 Fällen sowie wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit einem sexuellen Missbrauch widerstandsunfähiger Personen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Nebenkläger, 2 gesetzliche Vertreter und 1 Nebenklägervertreter geladen. Montag, 07. Juli 2014, 21a. große Strafkammer - Jugendkammer -, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal :30 Uhr: 21a Ns 1/14 Die 21a. große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 23-jährigen Angeklagten X aus Papenburg. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 09. Dez wegen Körperverletzung in 2 Fällen und Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten. Das Landgericht Osnabrück verwarf mit Urteil vom 10. März 2014 die Berufung des Angeklagten. Auf die Revision des Angeklagten hob das Oberlandesgericht Oldenburg mit Beschluss vom 26. Mai 2014 das Urteil des Landgerichts Osnabrück im Strafausspruch auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere große Jugendkammer des Landgerichts Osnabrück zurück. Die weitergehende Revision des Angeklagten wurde verworfen. Aufgrund der bisherigen Entscheidungen steht für die weitere Verhandlung rechtskräftig fest, dass der Angeklagte im Rahmen einer Party im März 2013 mehrfach einen Zeugen geschlagen hat und eine Tür eingetreten hat. Bei der erneuten Verhandlung wird daher nur noch über die konkrete Bestrafung zu entscheiden sein und dabei insbesondere die Rolle einer Alkoholisierung der Beteiligten weiter aufzuklären sein. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. Dienstag, 08. Juli 2014, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi inlg Fuchs, Saal :15 Uhr: 5 Ns 44/14 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 28- jährigen Angeklagten X aus Bohmte. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 13. Nov wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30,00. Im April 2012 soll der Angeklagte im Rahmen einer Landjugendfeier in Bad Essen mit der Zeugin A vor dem Festzelt in einen Streit geraten sein. Als sich dabei der Zeuge B in die Unterhaltung einmischte, soll der Angeklagte dem B grundlos eine Kopfnuss auf die Unterlippe versetzt haben.

5 5 Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen. 11:00 Uhr: 5 Ns 137/13 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 29-jährigen Angeklagten X aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 01. Juli 2013 wegen Beleidigung in 3 Fällen, davon in 1 Fall in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, er habe sich wie folgt strafbar gemacht und zwar: - Im Januar 2013 soll er dem wegen einer Ruhestörung in der Sutthauser Straße in Osnabrück informierten Polizeibeamten D zunächst den Zutritt zu seiner Wohnung verweigert haben. Als dem alkoholisierten Angeklagten dann die Ingewahrsamnahme seiner Person angedroht wurde, soll er geäußert haben, nicht freiwillig mitzukommen. Zudem soll er sich weiter gegen die Ingewahrsamnahme durch D gewehrt haben. Dabei soll er die eingesetzten Beamten mit den Worten Wichser und Penner bezeichnet und angekündigt haben, er werde sie ficken. - Als der Angeklagte dann durch eine richterliche Anordnung für 8 Stunden in Verhinderungsgewahrsam genommen wurde, soll er die Polizeibeamtin B als Fotze bezeichnet haben. - Durch die Sprechtaste seiner Zelle soll er diese Ausdrücke wiederholt haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen. 13:30 Uhr: 5 Ns 53/14 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 55-jährigen Angeklagten X aus Neuenhaus. Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 06. Jan wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15,00. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im April 2013 mit einem Pkw öffentliche Straßen in Neuenhaus befahren zu haben, obwohl er nicht im Besitz der erforderlichen Erlaubnis der Verwaltungsbehörde gewesen sein soll. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 5 Zeugen geladen. Dienstag, 08. Juli 2014, 14. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Carstensen, Saal Ns 24/14

6 6 Die 14. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 62- jährigen Angeklagten X aus Lingen. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 19. März 2014 wegen gemeinschaftlicher Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Angeklagte soll in der Zeit von Juni 2008 bis Juli 2011 als faktischer Geschäftsführer die Geschäfte einer Firma zur Unterhaltung von Taxen und Mietwagen geführt haben. Im Zuge einer Außenprüfung durch das Finanzamt Lingen im Dezember 2010 und einer Umsatzsteuersonderprüfung im Februar 2011 soll festgestellt worden sein, dass die vorhandene Buchführung infolge Unvollständigkeit nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach. So sollen unvollständige Fahreraufzeichnungen und Tachometerstände vorgelegen haben. Auch bei den auf Stundenlohnbasis beschäftigten Fahrern sollen Angaben über die geleisteten Arbeitsstunden gefehlt haben. Durch die unvollständigen Unterlagen sollen die Besteuerungsgrundlagen im Wege der Schätzung ermittelt worden sein. Die Prüfer sollen dadurch zu dem Ergebnis gekommen sein, dass im Kalenderjahr 2007 Einnahmen in Höhe von ca ,00, im Kalenderjahr 2008 in Höhe von ca ,00 und im Kalenderjahr 2009 in Höhe von ca ,00 nicht der Ertrags- und Umsatzsteuerberechnung unterworfen worden sein sollen. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 4 Zeugen und 1 Beteiligter geladen. Mittwoch, 09. Juli 2014, 18. große Strafkammer, Vorsitz: VPräs'inLG Quere-Degener, Saal KLs 5/14 Die 18. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 35-jährigen Angeklagten X, z. Zt. JVA Lingen, wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im März 2014 als Fahrer eines Pkw bei Bad Bentheim aus den Niederlanden kommend in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei insgesamt g Kokain mit sich geführt zu haben. Die Drogen sollen unter der Rücksitzbank versteckt gewesen sein und für den gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen. Donnerstag, 10. Juli 2014, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal :15 Uhr: 5 Ns 37/14 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 34-jährige Angeklagte X aus Esterwegen.

7 7 Das Amtsgericht in Papenburg verurteilte die Angeklagte am 20. Nov wegen Diebstahls in 2 Fällen in Tatmehrheit mit Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten. Der Angeklagten wird vorgeworfen, gemeinsam mit ihren Kindern im Februar 2013 einen Elektromarkt in Friesoythe betreten zu haben. Dort soll ihr Sohn - wie von der Angeklagten geplant - ein Netbook im Wert von 349,00 an sich genommen haben. Danach sollen sie gemeinsam das Geschäft wieder verlassen haben, ohne das Gerät zu bezahlen. Im März 2013 soll die Angeklagte mit ihrem Sohn eine Apotheke an der Poststraße in Aschendorf betreten haben. Dort soll ihr Sohn 2 Nuckel und eine Packung eines Haarwuchsmittels an sich genommen haben, um die Gegenstände ohne Bezahlung mitzunehmen. Im März 2013 soll die Angeklagte andere Personen als Assis und Idioten bezeichnet haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 6 Zeugen, 1 Verfahrenspfleger und 1 Bewährungshelfer geladen. Donnerstag, 10. Juli 2014, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Wischmeyer, Saal 87 7 Ns 45/14 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 25- jährigen Angeklagten X aus Wilhelmshaven. Das Amtsgericht in Meppen verurteilte den Angeklagten am 07. Jan wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen im Juli 2013 in den Geschäftsräumen einer Drogerie in Meppen diverse Parfum- und Kosmetikprodukte im Gesamtwert von 808,05 an sich genommen, die Gegenstände in eine Plastiktüte gesteckt und damit dann ohne Bezahlung den Kassenbereich passiert zu haben. An einem anderen Tag im Juli 2013 soll er erneut Parfum im Gesamtwert von 536,80 eingesteckt und ohne Bezahlung den Kassenbereich passiert haben. Die erbeuteten Gegenstände habe der Angeklagte weiterverkaufen wollen, um sich so eine Einnahmequelle von einigem Umfang zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes zu verschaffen. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. 11:30 Uhr: 7 Ns 166/13 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 39-jährigen Angeklagten X aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 26. Aug wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von 2 Jahren keine Fahrerlaubnis zu erteilen.

8 8 Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Mai 2013 in alkoholisiertem Zustand öffentliche Straßen in Osnabrück befahren zu haben, obwohl er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sein soll. Aufgrund einer Blutalkoholkonzentration von 2,03 soll er zudem fahruntüchtig gewesen sein. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 1 Bewährungshelfer geladen. Donnerstag, 10. Juli 2014, 22. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal Ns 6/14 Die 22. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 26- jährigen Angeklagten X aus Dissen. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 01. Nov wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der alkoholisierte Angeklagte soll im März 2013 vor einem Haus in Osnabrück mehrfach an die Haustür getreten haben. Als er von dem dort wohnenden Zeugen A darauf angesprochen wurde, soll der Angeklagte den A als Penner bezeichnet und die Haustür aufgedrückt haben. A soll den Angeklagten dann aufgefordert haben, das Haus zu verlassen. Der Angeklagte soll aber wieder gegen die Tür gedrückt und A einen Faustschlag gegen die Schläfe versetzt haben. Dann soll er auf den am Boden liegenden A weiter eingeschlagen und ihm auch Haare ausgerissen haben. Durch den Angriff soll A eine Platzwunde am Kopf, eine Prellung des Schultergelenks und eine Rotatorenmanschettenruptur auf der rechten Seite erlitten haben. Diese soll dem Zeugen noch heute bei bestimmten Bewegungen erhebliche Schmerzen bereiten. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen und 1 Bewährungshelfer geladen. 11:00 Uhr: 22 Ns 11/14 Die 22. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 40-jährigen Angeklagten X aus Belm. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 23. Jan wegen Unterschlagung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 10,00. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen Mai und Juni 2013 vor seinem Wohnhaus in Belm das zuvor dem Zeugen A entwendete Fahrrad im Wert von ca. 200,00 in unverschlossenem Zustand gefunden zu haben. Der Angeklagte soll das Rad in der Folgezeit mehrfach für eigene Zwecke benutzt haben. Dabei soll er billigend in Kauf genommen haben, dass das Fahrrad im Eigentum eines anderen stand.

9 9 Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen. Donnerstag, 11. Juli 2014, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi inlg Fuchs, Saal :15 Uhr: 5 Ns 40/14 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 35- jährigen Angeklagten X aus Gronau. Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 26. Febr wegen versuchter räuberischer Erpressung und wegen Bedrohung zu einer Gesamtfreiheitstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten. Das Landgericht verwarf mit Urteil vom 28. Okt die Berufung der Staatsanwaltschaft. Die Berufung des Angeklagten wurde auf Kosten des Angeklagten mit der Maßgabe verworfen, dass er wegen versuchter Erpressung und wegen Bedrohung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt wurde. Auf die Revision des Angeklagten hob das Oberlandesgericht Oldenburg das Urteil des Landgerichts Osnabrück auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Osnabrück zurück. Im Oktober 2012 soll der Angeklagte in einer Spielothek in Nordhorn ca. 500,00 verspielt haben. Da er bereits in der Vergangenheit mehrere Tausend Euro dort verspielt hatte, soll er außer sich geraten sein und von der Spielhallenaufsicht gefordert haben, den Chef zu sprechen, um sein Geld wiederzuerlangen. Als sich dann die Gebietsleiterin L. telefonisch zurückmeldete, soll der Angeklagte sein Geld zurückgefordert haben. Sollte sie ihm sein Geld nicht bringen, werde er alles kurz und klein schlagen. Auch soll er L. gesagt haben, sie solle seine Drohung ernst nehmen, weil er so etwas schon einmal getan habe. Der Angeklagte soll dann die Spielothek verlassen und gegenüber der Zeugin H. erklärt haben, er werde zurückkommen und seine Drohung wahr machen. Im Verlaufe eines Telefonats mit der nun ermittelnden Polizei soll der Angeklagte weiter gegenüber einem Polizeibeamten erklärt haben, die Zeugin L. solle ,00 bereit halten, ansonsten würde er ihr Säure ins Gesicht schütten. Weiter soll er gegenüber dem Polizeibeamten gesagt haben: Ich schneide euch den Kopf ab. Ich habe keine Angst vor euch. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger, 3 Zeugen und 1 Bewährungshelfer geladen. Freitag, 11. Juli 2014, 23. kleine Strafkammer, Vorsitz: VPräs'inLG Quere-Degener, Saal Ns 10/14 Die 23. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 22- jährigen Angeklagten X aus Wallenhorst. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 13. Febr wegen Betruges unter Einbeziehung eines weiteren Urteils des Amtsgerichts Osnabrück zu einer Gesamtgeldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 15,00 und wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15,00.

10 10 Der Angeklagte soll im August 2013 auf der Internetseite seines Telefonanbieters die dort hinterlegte Bankverbindung geändert haben. Bei dem benannten Konto soll er zwar als Kontoinhaber angegeben gewesen sein, tatsächlich soll es sich aber nicht um sein Konto gehandelt haben. Unter Angabe dieser neuen Bankverbindung soll der Angeklagte dann über die Internetseite des Unternehmens einen weiteren Vertrag abgeschlossen haben, woraufhin ihm ein neues Handy und eine SIM-Karte zugeschickt worden sein soll. Die Kosten sollen von dem neu angegebenen Konto eingezogen worden sein. Wie vom Angeklagten beabsichtigt, soll er so ein neues Handy und die Nutzung des neuen Vertrages erhalten haben, ohne den dafür geschuldeten Preis zu bezahlen. Zudem soll es im Dezember 2013 auf dem Hasetorwall in Osnabrück nach einem Bremsmanöver des Angeklagten zu einer Unstimmigkeit zwischen ihm und der Zeugin A gekommen sein, in deren Rahmen der Angeklagte der Zeugin seinen aufgestellten Mittelfinger gezeigt haben soll. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen.

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bis zum 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 17.03.2014 bis zum 21.03.2014 Stand: 12.03.2014 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 21.11.2011 bis zum 25.11.2011 Stand: 17.11.2011 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 14.08.2017 bis 18.08.2017 Stand: 10.08.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 30.01.2017 bis zum 03.02.2017 Stand: 18.01.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 11.06.2012 bis zum 15.06.2012 Stand: 05.06.2012 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 05.08.2013 bis zum 09.08.2013 Stand: 29.07.2013 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 12.09.2016 bis zum 16.09.2016 Stand: 08.09.2016 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 20.11.2017 bis zum 24.11.2017 Stand: 15.11.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 29.05.2017 bis zum 02.06.2017 Stand: 24.05.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Presse-Info des

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20.08.2012 bis zum 24.08.2012 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 20.08.2012 bis zum 24.08.2012 Stand: 15.08.2012 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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