Stadt Ladenburg Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen zum Vorhaben Nordstadt Kurzgewann Teil 2 Lärmschutzwand in Ladenburg

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1 Stadt Ladenburg Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen zum Vorhaben Nordstadt Kurzgewann Teil 2 Lärmschutzwand in Ladenburg Stand: 25. April 2018 Bearbeitung: Dr. Andreas Bauer Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung St.-Peter-Straße Heidelberg. t f info@bioplan-landschaft.de.

2 Inhaltsverzeichnis 1.0 Vorbemerkungen Bestandsbeschreibung der Biotopstrukturen Artenschutzrechtliche Grundlagen Gesetzliche Vorschriften Schutzgebiete Geschützte Arten Zielartenkonzept Baden-Württemberg Fachgutachterliche Einschätzung Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtlichen Untersuchungen Herpetofauna (Reptilien und Amphibien) Bewertung der Ergebnisse und Maßnahmen für Mauereidechsen Bewertung der Ergebnisse und Maßnahmen für Zauneidechsen Fazit Verwendete Literatur Aktivitäts-, Eingriffs- und Maßnahmenzeiträume... 27

3 Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen zum Vorhaben Nordstadt Kurzgewann Teil 2 in Ladenburg Vorbemerkungen Anlass und Ziel Die Stadt Ladenburg beabsichtigt aus Gründen des Lärmschutzes im Bereich des geplanten Wohngebietes Nordstadt Kurzgewann eine Lärmschutzwand an einer Bahnlinie zu errichten (Abbildung 1). Abbildung 1 Bebauungsplan Nordstadt Kurzgewann, Lärmschutzwand in Ladenburg (STERNEMANN & GLUP, )

4 Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen zum Vorhaben Nordstadt Kurzgewann Teil 2 in Ladenburg Bestandsbeschreibung der Biotopstrukturen Lage Beschreibung Das Untersuchungsgebiet (Abbildung 2) befindet sich an der Bahnlinie der Main-Neckar-Bahn im Norden der Stadt Ladenburg. Das Untersuchungsgebiet besteht im Wesentlichen aus der Gleisfläche sowie, daran angrenzend, aus einer Böschung mit Gras-Kraut-Flur. Die Main-Neckar-Bahnlinie verläuft in Nord-Süd-Richtung. Das Untersuchungsgebiet liegt östlich der Bahnlinie. Im Süden des Untersuchungsgebietes befindet sich an der Bahnlinie ein Teilbereich des Bauhofes des Städtischen Friedhofes Ladenburg (Foto 1). Nördlich daran schließt sich ein Privatgrundstück an. Im Bereich der Bahnlinie befinden sich in diesem Bereich gartenähnliche Strukturen (Foto 2). Nördlich des Privatgrundstücks fällt der Bahndamm in Form einer Böschung östlich in Richtung eines die Bahnlinie begleitenden Feldweges ab (Foto 3). Am Übergangsbereich zwischen Privatgrundstück und Böschung befindet sich ein größerer Baum (Foto 4). Die Böschung weist Gras-Kraut-Flur (Foto 5) sowie Reste gefällter Sträucher (ehemals gemäß Naturschutzrecht besonders geschütztes Biotop Feldhecken und Feldgehölze in Ladenburg - Bahndamm ) und Müllablagerungen auf (Foto 6). Das Untersuchungsgebiet endet an der Brücke der L536 (Foto 7). Abbildung 2 Untersuchungsgebiet (gelb gestrichelt)

5 Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen zum Vorhaben Nordstadt Kurzgewann Teil 2 in Ladenburg 5 Foto 1 Untersuchungsgebiet im Bereich des Bauhofes des Friedhofes Foto 2 Garten mit Gehölzen im Bereich des Privatgrundstücks

6 Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen zum Vorhaben Nordstadt Kurzgewann Teil 2 in Ladenburg 6 Foto 3 Bahnlinie mit Gleisschotter, Böschung mit Gras-Kraut-Flur und Feldweg. Foto 4 Größerer Baum zwischen Privatgrundstück und Böschung

7 Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen zum Vorhaben Nordstadt Kurzgewann Teil 2 in Ladenburg 7 Foto 5 Böschung mit Gras- Kraut-Flur Foto 6 Reste von Gehölzen und Müllablagerung

8 Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen zum Vorhaben Nordstadt Kurzgewann Teil 2 in Ladenburg 8 Foto 7 Straßenbrücke der L Artenschutzrechtliche Grundlagen 3.1 Gesetzliche Vorschriften 44 BNatSchG (Fassung ) Zugriffsverbote (1) Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (Tötungsverbot), 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert (Verschlechterungsverbot des Erhaltungszustandes der lokalen Population), 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (Fortpflanzungs- und Ruhestätten), 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. relevante Arten Nach 44 Abs. 5 BNatSchG sind für Planungsvorhaben alle Arten der FFH- Richtlinie-Anhang-IV sowie alle europäische Vogelarten Gegenstand der artenschutzrechtlichen Untersuchung (Trautner 2008). Zusätzlich kann die Naturschutzbehörde Untersuchungen zu weiteren besonders und streng geschützten Arten vorschreiben.

9 Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen zum Vorhaben Nordstadt Kurzgewann Teil 2 in Ladenburg Schutzgebiete FFH-Gebiete (Natura 2000) Vogelschutzgebiete (Natura 2000) Naturschutzgebiete (NSG) Landschaftsschutzgebiet (LSG) Besonders geschützte Biotope Es liegen keine FFH-Gebiete in unmittelbarer Nähe zum Untersuchungsgebiet (Abbildung 3). Es liegen keine Vogelschutzgebiete in unmittelbarer Nähe zum Untersuchungsgebiet (Abbildung 3). Es liegen keine Naturschutzgebiete in unmittelbarer Nähe zum Untersuchungsgebiet (Abbildung 3). Es liegen keine Landschaftsschutzgebiete in unmittelbarer Nähe zum Untersuchungsgebiet (Abbildung 3). Folgende gemäß Naturschutzrecht besonders geschützte Biotope liegen in unmittelbarer Umgebung des Untersuchungsgebietes (Abbildung 3): Biotop-Nr.: (Feldhecken und Feldgehölze in Ladenburg - Bahndamm), Fläche: 0,9077 ha, teilweise innerhalb des Untersuchungsgebietes gelegen; Anmerkung: Biotop ist innerhalb des Untersuchungsgebietes teilweise nicht mehr existent. Biotop-Nr.: (Feldhecke nördlich Ladenburg - Am Friedhof), Fläche: 0,0375 ha, rd. 20 m östlich des Untersuchungsgebietes gelegen; Biotop-Nr.: (Feldhecken und Feldgehölz nördlich Ladenburg), Fläche: 0,8487 ha, rd. 20 m westlich des Untersuchungsgebietes gelegen; Biotop-Nr.: (Feldhecke nördlich Ladenburg - Schmittswingert), Fläche: 0,012 ha, rd. 50 m östlich des Untersuchungsgebietes gelegen; Biotop-Nr.: (Feldhecken - Bahnböschung zwischen L 597 und Neu Zeilsheim), Fläche: 0,12 ha, rd. 55 m nördlich des Untersuchungsgebietes gelegen; Abbildung 3 Übersicht Schutzgebiete und Untersuchungsgebiet (gelb gestrichelt) (Luftbild LUBW Kartendienst)

10 Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen zum Vorhaben Nordstadt Kurzgewann Teil 2 in Ladenburg Geschützte Arten Zielartenkonzept Baden-Württemberg Das Land Baden-Württemberg stellt mit dem Informationssystem Zielartenkonzept eine Plattform zur systematischen Berücksichtigung tierökologischer Belange im Vorfeld von Planungen zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der Landschaftselemente, die im Untersuchungsgebiet liegen und der vom Zielartenkonzept Baden-Württembergs für die Stadt Ladenburg bereitgestellten Informationen ist mit folgenden Arten zu rechnen (Tabelle 1):

11 Tabelle 1: Zielarten gemäß den vorherrschenden Habitatstrukturen in Ladenburg Gruppe dt. Name Name wiss. Vorkommen ZS UR Status RL- EU BW Grauammer Emberiza calandra 3 LA 1 2 Brutvögel Haubenlerche Galerida cristata 1 LA 1 1 Dohle Corvus monedula 1 N 2 3 Rebhuhn Perdix perdix 3 LA 2 2 Mauereidechse Podarcis muralis 1 LB 2 IV 2 Reptilien Schlingnatter Coronella austriaca 1 N 2 IV 3 Zauneidechse Lacerta agilis 1 N 3 IV V Grüne Strandschrecke Aiolopus thalassinus 1 LB 1 2!r Tagfalter und Widderchen Heuschrecken Blauflügelige Ödlandschrecke Oedipoda caerulescens 1 N 2 3 Buntbäuchiger Grashüpfer Omocestus rufipes 1 N 2 3 Gefleckte Keulenschrecke Myrmeleotettix maculatus 1 N 2 3 Steppen-Grashüpfer Chorthippus vagans 1 N 2 3 Verkannter Grashüpfer Chorthippus mollis 1 N 2 3 Zweipunkt-Dornschrecke Tetrix bipunctata 2 N 2 3 Argus-Bläuling Plebeius argus 1 N 2 V Beilfleck-Widderchen Zygaena loti 1 N 2 V Braunauge Lasiommata maera 3 N 2 3 Großer Feuerfalter Lycaena dispar 4 LB 2 II, IV 3! Himmelblauer Bläuling Polyommatus bellargus 1 N 2 3 Kleiner Schlehen-Zipfelfalter Satyrium acaciae 2 N 2 3 Komma-Dickkopffalter Hesperia comma 2 N 2 3 Kronwicken-Bläuling Plebeius argyrognomon 1 N 2 V Kurzschwänziger Bläuling Cupido argiades 1 N 2 V! Magerrasen-Perlmutterfalter Boloria dia 1 N 2 V Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen zum Vorhaben Nordstadt Kurzgewann Teil 2 in Ladenburg 11

12 Säugetiere Wildbienen Sandlaufkäfer und Laufkäfer Malven-Dickkopffalter Carcharodus alceae 1 N 2 3 Schwarzfleckiger Ameisen-Bläuling Maculinea arion 3 LB 2 IV 2 Veränderliches Widderchen Zygaena ephialtes 1 N 2 V Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 1 LB n.d. IV 2 Fransenfledermaus Myotis nattereri 1 LB n.d. IV 2 Hamster Cricetus cricetus 1 LA n.d. IV 1 Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri 1 N n.d. IV 2 Mopsfledermaus Barbastella barbastellus W LA n.d. II, IV 1 Nordfledermaus Eptesicus nilssonii W N n.d. IV 2 Blauschillernde Sandbiene Andrena agilissima 1 LB n.d. 2 Dünen-Pelzbiene Anthophora bimaculata 1 LA n.d. 2 Matte Natterkopf-Mauerbiene Osmia anthocopoides 1 LB n.d. 2 Mohn-Mauerbiene Osmia papaveris 1 LA n.d. 1 Sandbienen-Art Andrena suerinensis 1 LA n.d. 1 Achselfleckiger Nachtläufer Cymindis axillaris 1 LA n.d. - 1 Deutscher Sandlaufkäfer Cylindera germanica 3 LA n.d. - 1 Kleiner Stumpfzangenläufer Licinus depressus 1 LB n.d. - 2 Langfühleriger Zartläufer Thalassophilus longicornis 1 LB n.d. - 2 Weichtiere Quendelschnecke Candidula unifasciata 1 LB n.d. 2 Weitere europarechtlich geschützte Arten Großer Abendsegler Nyctalus noctula 1 IV i Haselmaus Muscardinus avellanarius 1 IV G Nachtkerzenschwärmer Proserpinus proserpina 1 IV V Rauhhautfledermaus Pipistrellus nathusii 1 IV i Spanische Flagge Callimorpha quadripunctaria 1 II* - Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 1 IV 3 Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen zum Vorhaben Nordstadt Kurzgewann Teil 2 in Ladenburg 12

13 Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen zum Vorhaben Nordstadt Kurzgewann Teil 2 in Ladenburg 13 Erläuterung der Abkürzungen und Codierungen in Tabelle 1: Vorkommen: 1 Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum nach 1990 (bei Laufkäfern und Totholzkäfern nach 1980, bei Wildbienen nach 1975, bei Weichtieren nach 1960) belegt und als aktuell anzunehmen. 2 Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum randlich einstrahlend (allenfalls vereinzelte Vorkommen im Randbereich zu angrenzenden Bezugsräumen / Naturräumen, in denen die Art dann deutlich weiter verbreitet / häufiger ist; es darf sich nur um 'marginale' Vorkommen mit sehr geringer Flächenrepräsentanz handeln). 3 Aktuelles Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum fraglich, historische Belege vorhanden (nur bei hinreichender Wahrscheinlichkeit, dass die Art noch vorkommt und bei Nachsuche auch gefunden werden könnte; sonst als erlo schen eingestuft). 4 Aktuelles Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum anzunehmen. f Faunenfremdes Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum nach 1990 belegt oder anzunehmen (nur Zielarten der Amphibien / Reptilien und Fische eingestuft). W Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum betrifft ausschließlich Winterquartiere (Fledermäuse) ZS (ZAK-Status, landesweite Bedeutung der Zielarten Einstufung, Stand 2005, ergänzt und z.t. aktualisiert 4/2009): Landesarten: Zielarten von herausragender Bedeutung auf Landesebene. LA Landesart Gruppe A; vom Aussterben bedrohte Arten und Arten mit meist isolierten, überwiegend instabilen bzw. akut bedrohten Vorkommen, für deren Erhaltung umgehend Artenhilfsmaßnahmen erforderlich sind. LB Landesart Gruppe B; Landesarten mit noch mehreren oder stabilen Vorkommen in einem wesentlichen Teil der von ihnen besiedelten ZAK-Bezugsräume sowie Landesarten, für die eine Bestandsbeurteilung derzeit nicht möglich ist und für die kein Bedarf für spezielle Sofortmaßnahmen ableitbar ist. N Naturraumart; Zielarten mit besonderer regionaler Bedeutung und mit landesweit hoher Schutzpriorität. z Zusätzliche Zielarten der Vogel- und Laufkäferfauna UR (Untersuchungsrelevanz) 1 Arten, von denen mögliche Vorkommen bei vorhandenem Habitatpotenzial immer systematisch und vollständig lokalisiert werden sollten; die Beurteilung des Habitatpotenzials erfolgt durch Tierökologen im Rahmen einer Übersichtsbegehung. 2 Arten, die bei vorhandenem Habitatpotenzial auf mögliche Vorkommen geprüft werden sollten; im Falle kleiner isolierter Populationen durch vollständige systematische Erfassung; bei weiterer Verbreitung im Untersuchungsgebiet durch Erfassung auf repräsentativen Probeflächen; die Bewertung des Habitatpotenzials erfolgt durch Tierökologen im Rahmen einer Übersichtsbegehung. 3 Arten, die vorrangig der Herleitung und Begründung bestimmter Maßnahmentypen dienen; mögliche Vorkommen sind nach Auswahl durch das EDV-Tool nicht gezielt zu untersuchen. n.d. Nicht definiert; Untersuchungsrelevanz bisher nur für die im Projekt vertieft bearbeiteten Artengruppen definiert. Status EU Ja: Einstufung nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie II/IV: Art der Anhänge II und/oder IV der FFH-Richtlinie. RL BW: Gefährdungskategorie in der Roten Liste Baden-Württembergs (Stand 12/2005, Vögel Stand 4/2009) Gefährdungskategorien (die Einzeldefinitionen der Gefährdungskategorien unterscheiden sich teilweise zwischen den Artengruppen sowie innerhalb der Artengruppen zwischen der bundesdeutschen und der landesweiten Bewertung und sind den jeweiligen Originalquellen zu entnehmen): 0 Ausgestorben oder verschollen 1 Vom Aussterben bedroht 2 Stark gefährdet 3 Gefährdet V Art der Vorwarnliste D Datengrundlage mangelhaft; Daten defizitär, Einstufung nicht möglich G Gefährdung anzunehmen R (Extrem) seltene Arten und/oder Arten mit geographischer Restriktion, abweichend davon bei Tagfaltern: reliktäres Vorkommen oder isolierte Vorposten gr Art mit geographischer Restriktion (Libellen) r Randliches Vorkommen (Heuschrecken) - Nicht gefährdet N Derzeit nicht gefährdet (Amphibien/Reptilien)! Besondere nationale Schutzverantwortung!! Besondere internationale Schutzverantwortung (Schnecken und Muscheln) * Nicht sicher nachgewiesen (Libellen) oe Ohne Einstufung

14 Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen zum Vorhaben Nordstadt Kurzgewann Teil 2 in Ladenburg 14 Fachgutachterliche Einschätzung Die Einschätzung von Vorkommen europarechtlich geschützter Arten im Untersuchungsgebiet basiert auf drei Säulen: Vorkommen in Baden- Württemberg Verbreitung in Baden- Württemberg Kenntnis der Lebensraumansprüche Die erste Säule ist die Liste von in Baden-Württemberg bekannten Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhängen II und/oder IV der FFH-Richtlinie aufgeführt (LUBW 2014) bzw. der Vogelschutzrichtlinie gelistet sind. Die zweite Säule ist die Verbreitung der Arten in Baden-Württemberg entsprechend den Angaben aus den Grundlagenwerken Baden-Württembergs, dem Atlas Deutscher Brutvogelarten sowie weiterer Quellen. Die dritte Säule ist die Kenntnis der artspezifischen Standort- und Lebensraumansprüche der planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten sowie der Biotopausstattung des Plangebiets. Die in Tabelle 2 aufgeführten Arten wurden hinsichtlich potentieller Vorkommen im Vorhabensbereich abgeprüft.

15 Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen zum Vorhaben Nordstadt Kurzgewann Teil 2 in Ladenburg FFH-Arten Tabelle 2: Ermittlung potentiell betroffener Arten der Anhänge II bzw. IV-der FFH-Richtlinie durch Abschichtung (ausgehend von den Arten mit Vorkommen in Baden-Württemberg). Arten, bei denen ein Vorkommen nicht ausgeschlossen werden kann sind farblich hervorgehoben. Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Vorkommen im Untersuchungsgebiet? Fauna Mammalia pars Castor fiber Cricetus cricetus Felis silvestris Lynx lynx Muscardinus avellanarius Chiroptera Barbastella barbastellus Eptesicus nilssonii Eptesicus serotinus Myotis alcathoe Myotis bechsteinii Myotis brandtii Myotis dasycneme Myotis daubentonii Myotis emarginatus Myotis myotis Myotis mystacinus Myotis nattereri Nyctalus leisleri Nyctalus noctula Pipistrellus kuhlii Pipistrellus nathusii Pipistrellus pipistrellus Pipistrellus pygmaeus Plecotus auritus Plecotus austriacus Rhinolophus ferrumequinum Vespertilio murinus Reptilia Coronella austriaca Säugetiere (Teil) Biber Feldhamster Wildkatze Luchs Haselmaus Fledermäuse Mopsfledermaus Nordfledermaus Breitflügelfledermaus Nymphenfledermaus Bechsteinfledermaus Große Bartfledermaus Teichfledermaus Wasserfledermaus Wimperfledermaus Großes Mausohr Kleine Bartfledermaus Fransenfledermaus Kleiner Abendsegler Abendsegler Weißrandfledermaus Rauhautfledermaus Zwergfledermaus Mückenfledermaus Braunes Langohr Graues Langohr Große Hufeisennase Zweifarbfledermaus Kriechtiere Schlingnatter Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszuschließen. Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszuschließen. Ein dauerhaftes Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszuschließen (mangelnde Strukturen für ein dauerhaftes Vorkommen).

16 Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen zum Vorhaben Nordstadt Kurzgewann Teil 2 in Ladenburg 16 Emys orbicularis Lacerta agilis Lacerta bilineata Podarcis muralis Europäische Sumpfschildkröte Zauneidechse Westliche Smaragdeidechse Mauereidechse Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszuschließen. Ein Vorkommen der Zauneidechse ist an den ostexponierten Randbereichen (Gras-Kraut- Flur) möglich. Ein Vorkommen der Art ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszuschließen. Ein Vorkommen der Mauereidechse ist an den ostexponierten Randbereichen (Gras- Kraut-Flur) sowie im Gleisschotter möglich. Vipera aspis Aspisviper Ein Vorkommen der Art ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszuschließen. Zamenis longissimus Äskulapnatter Amphibia Alytes obstetricans Bombina variegata Bufo calamita Bufo viridis Hyla arborea Pelobates fuscus Rana arvalis Rana dalmatina Rana lessonae Salamandra atra Titurus cristatus Pisces Acipenser sturio Alosa alosa Alosa fallax Aspius aspius Barbus barbus Cobitis taenia Coregonus lavaretus Coregonus oxyrhynchus Cottus gobio Gymnocephalus schraetser Hucheo hucho Leuciscus souffia agassizzii Misgurnus fossilis Rhodeus amarus Lurche Geburtshelferkröte Gelbbauchunke Kreuzkröte Wechselkröte Laubfrosch Knoblauchkröte Moorfrosch Springfrosch Kleiner Wasserfrosch Alpensalamander Kammmolch Fische Atlantischer Stör Maifisch Finte Rapfen Barbe Steinbeißer Felchen Nordseeschnäpel Groppe Schrätzer Huchen Strömer Schlammpeitzger Bitterling Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets unwahrscheinlich (fehlende Gewässer). Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Biotopausstattung des Plangebiets (fehlende dauerhafte Gewässer) auszuschließen.

17 Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen zum Vorhaben Nordstadt Kurzgewann Teil 2 in Ladenburg 17 Salmo salar Thymallus thymallus Zingel streber Zingel zingel Petromyzontidae Lampetra planeri Lampetra fluviatilis Petromyzon marinus Atlantischer Lachs Äsche Streber Zingel Rundmäuler Bachneunauge Flussneunauge Meerneunauge Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Biotopausstattung des Plangebiets (fehlende dauerhafte Gewässer) auszuschließen. Decapoda Krebse Austropotamobius pallipes Dohlenkrebs Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Biotopausstattung des Plangebiets (fehlende Austropotamobius torrentium Steinkrebs dauerhafte Gewässer) auszuschließen. Coleoptera Cerambyx cerdo Osmoderma eremita Eremit Bolbelasmus unicornis Dytiscus latissimus Graphoderus bilineatus Rosalia alpina Cucujus cinnaberinus Lepidoptera Coenonympha hero Euphydryas maturna Gortyna borelii Lopinga achine Käfer Heldbock Juchtenkäfer Vierzähniger Mistkäfer Breitrand Schmalbindiger Breitflügel- Tauchkäfer Alpenbock Scharlachkäfer Schmetterlinge Wald-Wiesenvögelchen Eschen-Scheckenfalter Haarstrangwurzeleule Gelbringfalter Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszuschließen (keine großvolumigen Mulmhöhlen für den Juchtenkäfer). Lycaena dispar Lycaena helle Phengaris arion Phengaris nausithous Phengaris teleius Parnassius apollo Parnassius mnemosyne Proserpinus proserpina Odonata Gomphus flavipes Leucorrhinia albifrons Leucorrhinia caudalis Leucorrhinia pectoralis Ophiogomphus cecilia Großer Feuerfalter Blauschillernder Feuerfalter Quendel-Ameisenbläuling Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling Apollofalter Schwarzer Apollofalter Nachtkerzenschwärmer Libellen Asiatische Keiljungfer Östliche Moosjungfer Zierliche Moosjungfer Große Moosjungfer Grüne Keiljungfer Ein Vorkommen dieser Schmetterlingsarten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszuschließen (keine Raupenfutterpflanzen feststellbar). Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Biotopausstattung des Plangebiets (fehlende dauerhafte Gewässer) auszuschließen.

18 Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen zum Vorhaben Nordstadt Kurzgewann Teil 2 in Ladenburg 18 Sympecma paedisca Mollusca Sibirische Winterlibelle Weichtiere Anisus vorticulus Zierliche Tellerschnecke Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Biotopausstattung des Plangebiets (fehlende dauerhafte Gewässer) auszuschlie- Unio crassus Gemeine Flussmuschel ßen. Pteridophyta et Spermatophyta Apium repens Bromus grossus Cypripedium calceolus Gladiolus palustris Jurinea cyanoides Lindernia procumbens Liparis loeselii Marsilea quadrifolia Myosotis rehsteineri Najas flexilis Spiranthes aestivalis Trichomanes speciosum Farn- und Blütenpflanzen Kriechender Scheiberich Dicke Trespe Frauenschuh Sumpf-Gladiole Sand-Silberscharte Liegendes Büchsenkraut Sumpf-Glanzkraut Kleefarn Bodensee-Vergissmeinnicht Biegsames Nixenkraut Sommer-Schraubenstendel Prächtiger Dünnfarn Europäische Vogelarten Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszuschließen. Europäische Vogelarten Betroffenheit Entsprechend der Richtlinie über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (Richtlinie 2009/147/EG) oder kurz Vogelschutzrichtlinie sind gemäß 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG alle einheimischen Vogelarten besonders geschützt. Zudem sind Arten wie etwa Eisvogel und Weißstorch, aber auch Taxa wie Greifvögel, Falken und Eulen gemäß 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt. In Baden-Württemberg sind 142 streng geschützte Arten heimisch. Aufgrund der Habitatausstattung (Eisenbahnlinie mit Gleisschotter und angrenzender Gras-Kraut-Flur an einem Feldweg gelegen) ist ein Vorkommen von Brutvögeln (inklusive aller streng geschützten Arten oder Arten der Roten Liste Baden-Württembergs inklusive Vorwarnliste) im Eingriffsbereich als eher unwahrscheinlich zu werten. Das Gebiet weist kein Habitatpotenzial für Brutvögel auf. Einzelne potentiell betroffene Sträucher sowie ein Baum im Bereich des Privatgrundstücks wachsen sehr schmal und dicht an der Bahnlinie gelegen. Bei den Reptilienbegehungen konnten dort keine singenden oder verteidigenden Vögel festgestellt werden, die auf eine Brut hinweisen würden. Die benachbarten Ackerflächen weisen teilweise Habitatpotenzial für die Feldlerche auf. Aufgrund der Vorbelastung durch häufige Zugfahrten und da die vorhandenen Leitungen und Masten bereits Ansitzwarten für Prädatoren bieten, ist davon auszugehen, dass Feldlerchen den Bereich meiden werden. Es sind keine weiteren Untersuchungen notwendig.

19 Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen zum Vorhaben Nordstadt Kurzgewann Teil 2 in Ladenburg 19 Vermeidungsmaßnahme Da Bruten aber niemals per se ausgeschlossen werden können, ist zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG die ggf. notwendige Fällung / Rodung von Gehölzen nur außerhalb der Brutzeit im Zeitraum vom 01. Oktober bis zum 28. Februar durchzuführen. 4.0 Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtlichen Untersuchungen 4.1 Herpetofauna (Reptilien und Amphibien) Rote Liste Amphibien und Reptilien Baden- Württembergs Methodik Nach 44 Abs. 5 BNatSchG sind für Planungsvorhaben alle Arten der FFH- Richtlinie-Anhang-IV Gegenstand der artenschutzrechtlichen Untersuchung. Für das Untersuchungsgebiet liefert das Dokument Die Roten Listen der Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs entsprechende artbezogene Informationen (Laufer 1999) 1. Die Reptilienbegehungen erfolgten unter besonderer Berücksichtigung typischer Kleinstrukturen wie Sonnenplätze (Holz, Steine, offener Boden, Altgras) insbesondere entlang von Grenzstrukturen. Auch auf raschelnde Geräusche flüchtender Tiere wurde geachtet. Es wurde darauf geachtet, Reptilienbegehungen nur bei geeignetem Wetter durchzuführen (Tabelle 3) 2. An folgenden Tagen wurde spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen zu Reptilien durchgeführt: , , und Tabelle 3 Wetterdaten der Begehungen. Datum Wetter Nachweis Reptilien (Anzahl) ,5 C, Sonne mit Wolken Ja (16) ,0 C, Sonne mit Wolken Ja (12) ,0 C, sonnig Ja (27) ,0 C, Sonne mit Wolken Ja (4) Ergebnisse Bei den Begehungen konnten an jedem Untersuchungstag Zauneidechsen (Lacerta agilis) und Mauereidechsen (Podarcis muralis) nachgewiesen werden (Tabelle 4, Abbildung 4, Tabelle 5, Foto 8, Foto 9). Während die Mauereidechsen überwiegend im Bereich des Gleisschotters und der daran angrenzenden Umgebung nachgewiesen werden konnten, gelangen die Zauneidechsennachweise eher im Bereich der unterhalb gelegenen Gras-Kraut- Flur. Einige Zauneidechsen nutzten aufgrund der hoch- und dichtwüchsigen Böschungsbereiche den Grasweg als Sonnplatz. Weitere Reptilienarten, wie zum Beispiel die Schlingnatter (Coronella austriaca), wurden nicht gefunden. Aufgrund der häufigen Störungen durch Züge erwiesen sich die Eidechsen als relativ scheu und flüchteten schnell. Tabelle 4 Nachgewiesene Reptilienart im Untersuchungsgebiet. N Art wiss. Name Anz. N Beob Max Schutz RL BW 1 Laufer, H. (1999): Die Roten Listen der Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs (3. Fassung, Stand ). Aus: Naturschutz und Landschaftspflege Baden-Württemberg 73: Laufer H. (2014): Praxisorientierte Umsetzung des strengen Artenschutzes am Beispiel von Zaun- und Mauereidechsen. Aus: Naturschutz und Landschaftspflege Baden-Württemberg Band 77:

20 Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen zum Vorhaben Nordstadt Kurzgewann Teil 2 in Ladenburg 20 1 Zauneidechse Lacerta agilis s V 2 Mauereidechse Podarcis muralis s 2 Erläuterungen zur Tabelle Anz.: Anzahl Individuen, kumulativ N Beob: Anzahl Beobachtungen Max: Maximalzahl pro Beobachtung Schutz: Schutzstatus BNatSchG RL BW: Rote Liste Status Baden-Württemberg nach Laufer (1999) Schutzstatus nach 7 BNatSchG s streng geschützt b besonders geschützt 2 Bestand stark gefährdet 3 Bestand gefährdet RL Rote Liste Deutschlands und der Bundesländer 0 Bestand erloschen bzw. verschollen 1 Bestand vom Erlöschen bedroht V D N Arten der Vorwarnliste Datenlage unbekannt Nicht gefährdet Abbildung 4 Fundpunkte/-fläche (orange) von Zauneidechsen im Bereich des Untersuchungsgebietes Lärmschutzwand in Ladenburg (gelb gestrichelt) (zur Erläuterung siehe Tabelle 5) 54 Tabelle 5 Übersicht über alle im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Reptilien inklusive Geschlecht, Alter und Beobachtungsdatum (sofern bestimmbar) als Erläuterung zu Abbildung 4 adult N Datum Art wiss. Name Männchen Weibchen subadult juvenil unbestimmbar Mauereidechse Podarcis muralis X Mauereidechse Podarcis muralis X

21 Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen zum Vorhaben Nordstadt Kurzgewann Teil 2 in Ladenburg 21 adult Zauneidechse Lacerta agilis X X N Datum Art wiss. Name Männchen Weibchen subadult Mauereidechse Podarcis muralis X Mauereidechse Podarcis muralis X Zauneidechse Lacerta agilis X Mauereidechse Podarcis muralis X Mauereidechse Podarcis muralis X Mauereidechse Podarcis muralis X Mauereidechse Podarcis muralis X Mauereidechse Podarcis muralis X Mauereidechse Podarcis muralis X juvenil unbestimmbar Mauereidechse Podarcis muralis X Zauneidechse Lacerta agilis X Mauereidechse Podarcis muralis X Mauereidechse Podarcis muralis X Mauereidechse Podarcis muralis X Mauereidechse Podarcis muralis X Mauereidechse Podarcis muralis X Mauereidechse Podarcis muralis X Mauereidechse Podarcis muralis X Zauneidechse Lacerta agilis X X Mauereidechse Podarcis muralis X Mauereidechse Podarcis muralis X Mauereidechse Podarcis muralis X Mauereidechse Podarcis muralis X Zauneidechse Lacerta agilis X Mauereidechse Podarcis muralis X Zauneidechse Lacerta agilis X Mauereidechse Podarcis muralis X Mauereidechse Podarcis muralis X Mauereidechse Podarcis muralis X Mauereidechse Podarcis muralis X Mauereidechse Podarcis muralis X Zauneidechse Lacerta agilis X Mauereidechse Podarcis muralis X Mauereidechse Podarcis muralis X Zauneidechse Lacerta agilis X Mauereidechse Podarcis muralis X Zauneidechse Lacerta agilis X Zauneidechse Lacerta agilis X Mauereidechse Podarcis muralis X Zauneidechse Lacerta agilis X Zauneidechse Lacerta agilis X Mauereidechse Podarcis muralis X Mauereidechse Podarcis muralis X Zauneidechse Lacerta agilis X Zauneidechse Lacerta agilis X Mauereidechse Podarcis muralis X Zauneidechse Lacerta agilis X Mauereidechse Podarcis muralis X Mauereidechse Podarcis muralis X Mauereidechse Podarcis muralis X

22 Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen zum Vorhaben Nordstadt Kurzgewann Teil 2 in Ladenburg 22 adult Zauneidechse Lacerta agilis X X Mauereidechse Podarcis muralis X N Datum Art wiss. Name Männchen Weibchen subadult juvenil unbestimmbar Mauereidechse Podarcis muralis X Mauereidechse Podarcis muralis X Mauereidechse Podarcis muralis X Zauneidechse Lacerta agilis X Foto 8 weibliche Zauneidechse mit sich regenerierendem Schwanz (Gras-Kraut- Flur unterhalb des Bahndamms am ) Foto 9 subadulte Mauereidechse (gelber Kreis) im Untersuchungsgebiet (am Bahndamm unterhalb des Gleisschotters am )

23 Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen zum Vorhaben Nordstadt Kurzgewann Teil 2 in Ladenburg 23 Bewertung der Ergebnisse und Maßnahmen für Mauereidechsen Bewertung der Ergebnisse Mauereidechsen Vergrämung Nach Laufer (2014) 3 sind alle im Eingriffsbereich nachgewiesenen adulten Mauereidechsen je nach Übersichtlichkeit des Geländes mit einem Korrekturfaktor von mindestens 4 zu multiplizieren, um die tatsächlich betroffene Populationsgröße zu ermitteln, da bei Erhebungen niemals alle Tiere kartiert werden können. Da die Mauereidechsen sehr scheu waren und oft sehr schnell flüchteten, ohne auf ihr Alter geprüft werden zu können, wurde der Korrekturfaktor auf 5 erhöht: Es wurden 12 adulte Mauereidechsen nachgewiesen. Multipliziert mit 5 ergibt rd. 60 Mauereidechsen, die im Bereich des Gleisschotters vorkommen und in den Eingriffsbereich (als Jagdhabitat genutzte Böschung mit Gras-Kraut-Flur) einstrahlen (s. u.). Aufgrund der Struktur des betroffenen Geländes (Bahngleise) und der damit verbundenen Schwierigkeiten die Mauereidechsen bei laufendem Bahnbetrieb abzufangen, sollte keine Umsiedlung vorgenommen werden. Eine Vergrämung der Mauereidechsen (z.b. mittels Auftragen einer Schicht von Hackschnitzeln) aus dem Eingriffsbereich ist aus gutachterlicher Sicht ausreichend. Eine zusätzliche Schaffung von Strukturen ist nicht zwingend notwendig, da in der näheren Umgebung kein Mangel an entsprechenden Strukturen für Mauereidechsen herrscht (Bahnanlagen) und Mauereidechsen oft in hohen Dichten vorkommen. Bewertung der Ergebnisse und Maßnahmen für Zauneidechsen Bewertung der Ergebnisse Zauneidechsen Flächenbedarf und Aufwertung durch Refugien Nach Laufer (2014) 4 sind alle im Eingriffsbereich nachgewiesenen adulten Zauneidechsen je nach Übersichtlichkeit des Geländes mit einem Korrekturfaktor von mindestens 6 zu multiplizieren, um die tatsächlich betroffene Populationsgröße zu ermitteln, da bei Erhebungen niemals alle Tiere kartiert werden können. Da die Zauneidechsen sehr scheu waren und oft sehr schnell flüchteten, ohne auf Geschlecht und Alter geprüft werden zu können, wurde der Korrekturfaktor auf 7 erhöht: Es wurden drei adulte Zauneidechsen nachgewiesen, davon befanden sich aber nur zwei im Eingriffsbereich. Multipliziert mit 7 ergibt rd. 14 (zwischen 12 und 15) Zauneidechsen, die im Eingriffsbereich zu erwarten und umzusiedeln sind (s. u.). Aufgrund der Überlagerung von Männchen- und Weibchenrevieren und der Kleinräumigkeit der vorhandenen Eidechsenstrukturen (Randstrukturen an Bahnanlagen) ist bei rd. 100 m 2 CEF-Flächengröße pro Individuum von einer CEF-Fläche von rd m 2 auszugehen (Jagdhabitat in Form von Grünland). Diese muss mit insgesamt fünf Zauneidechsenrefugien aufgewertet werden (etwa 1 Refugium für 3 Individuen). Hierbei sind zwei Refugien mit allen für Zauneidechsen relevanten Habitatstrukturen zu errichten (Eiablageplätze, Sonn- und Versteckmöglichkeiten, Überwinterungshabitat). Bei drei weiteren Refugien genügt es zur Strukturanreicherung große Holz-Reisighäufen (Sonn- und Versteckmöglichkeiten) anzulegen. 3 Laufer H. (2014): Praxisorientierte Umsetzung des strengen Artenschutzes am Beispiel von Zaun- und Mauereidechsen. Aus: Naturschutz und Landschaftspflege Baden-Württemberg Band 77: Laufer H. (2014): Praxisorientierte Umsetzung des strengen Artenschutzes am Beispiel von Zaun- und Mauereidechsen. Aus: Naturschutz und Landschaftspflege Baden-Württemberg Band 77:

24 Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen zum Vorhaben Nordstadt Kurzgewann Teil 2 in Ladenburg 24 CEF-Fläche Als CEF-Fläche wird das Gleisdreieck (Abbildung 5, Foto 10) nördlich des Ladenburger Bahnhofes empfohlen, das entsprechend aufgewertet werden muss (Entfernung verschattender Gehölze, Entwicklung von Gras-Kraut-Flur, Anlage von Refugien). Ein Vorkommen von Zauneidechsen im Bereich des Gleisdreiecks konnte bei der Begehung nicht nachgewiesen werden. Aktuell ist davon auszugehen, dass die mögliche CEF-Fläche nicht von Zauneidechsen besiedelt ist. Abbildung 5 Gleisdreieck nördlich des Ladenburger Bahnhofes (grün) (Luftbild Google-Maps) Foto 10 Etwa m 2 große Fläche Gleisdreieck nördlich des Ladenburger Bahnhofs

25 Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen zum Vorhaben Nordstadt Kurzgewann Teil 2 in Ladenburg 25 CEF-Maßnahmen, Monitoring Die CEF-Maßnahmen müssen zum Zeitpunkt des Eingriffes funktionsfähig sein. Die innerhalb der Grenzen des Bebauungsplanes vorgefundenen Zauneidechsen sind fachgerecht zu fangen und auf bereits entwickelte CEF-Flächen umzusiedeln. Die Funktionsfähigkeit und Pflege der CEF-Flächen sind dauerhaft zu sichern und durch Monitoring in einem Abstand von 1, 2 und 3 Jahren ab Eingriff zu überprüfen. Bei Hinweisen auf eine unzureichende Eignung der CEF-Maßnahme sind sofortige Verbesserungsmaßnahmen durchzuführen. Für die Umsetzung der CEF-Maßnahmen ist von einem Fachbüro eine gesonderte artenschutzfachliche Ausführungsplanung (Konzept zur Umsiedlung von Zauneidechsen als CEF-Maßnahme) zu erstellen. Die Umsetzung der Planung ist über eine ökologische Baubegleitung sicherzustellen. Artenschutzrechtliche Beurteilung Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG (Tötung, erhebliche Störung/Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) werden unter Beachtung entsprechender Maßnahmen nicht ausgelöst. 5.0 Fazit Reptilien (Zaun- und Mauereidechsen) Artenschutzrechtliche Beurteilung Bei den Begehungen konnten an jedem Untersuchungstag Zauneidechsen (Lacerta agilis) und Mauereidechsen (Podarcis muralis) nachgewiesen werden (Tabelle 4, Abbildung 4, Tabelle 5, Foto 8, Foto 9). Während die Mauereidechsen überwiegend im Bereich des Gleisschotters und der daran angrenzenden Umgebung nachgewiesen werden konnten, gelangen die Zauneidechsennachweise eher im Bereich der unterhalb gelegenen Gras-Kraut- Flur. Einige Zauneidechsen nutzten aufgrund der hoch- und dichtwüchsigen Böschungsbereiche den Grasweg als Sonnplatz. Weitere Reptilienarten, wie zum Beispiel die Schlingnatter (Coronella austriaca), wurden nicht gefunden. Aufgrund der häufigen Störungen durch Züge erwiesen sich die Eidechsen als relativ scheu und flüchteten schnell. Es wurden Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich (CEF-Maßnahmen) definiert. Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG (Tötung, erhebliche Störung/Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) werden unter Beachtung entsprechender Maßnahmen nicht ausgelöst. 6.0 Verwendete Literatur Bundesnaturschutzgesetz (2010): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege. In Kraft getreten am Laufer, H. (1999): Die Roten Listen der Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs (3. Fassung, Stand ). Aus: Naturschutz und Landschaftspflege Baden-Württemberg 73: Laufer H. (2014): Praxisorientierte Umsetzung des strengen Artenschutzes am Beispiel von Zaun- und Mauereidechsen. Aus: Naturschutz und Landschaftspflege Baden-Württemberg Band 77:

26 Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen zum Vorhaben Nordstadt Kurzgewann Teil 2 in Ladenburg 26 LUBW (2008): Geschützte Arten - Liste der in Baden-Württemberg vorkommenden besonders und streng geschützten Arten. LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Hrsg.). Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg (UVM); LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Hrsg.) (2014): Im Portrait - die Arten und Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. 5. Auflage. Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR); LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Hrsg.) (2014): Im Portrait - die Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie 2. Auflage. Richtlinie 2009/147/EG (Vogelschutz-Richtlinie). Serv/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:020:0007:0025:DE:PDF FFH-Richtlinie, 92/43/EWG. Serv.do?uri=CONSLEG:1992L0043: :DE:PDF Zielartenkonzept Baden-Württemberg.

27 7.0 Aktivitäts-, Eingriffs- und Maßnahmenzeiträume Fauna: Aktivitätszeiten Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Zauneidechse: Aktivität Zauneidechse: Fortpflanzung Mauereidechse: Aktivität Mauereidechse: Fortpflanzung Vögel: Brutzeit Eingriff Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Zauneidechse: Umsiedlungsmaßnahmen Adulte (bei funktionsfähiger Ausgleichsfläche) Zauneidechse: Umsiedlungsmaßnahmen Subadulte (bei funktionsfähiger Ausgleichsfläche) Zauneidechse: Umsiedlungsmaßnahmen nur Jungtiere (bei funktionsfähiger Ausgleichsfläche) Zauneidechse: Eingriffe in Boden, Bodenvegetation, Wurzeln entfernen (Baufeldräumung) Zauneidechse: Eingriffe in die Vegetationstragschicht (bis 10 cm tief) Zauneidechse: Fällung von Gehölzen (Wurzeln verbleiben im Boden) Mauereidechse: Vergrämung Vögel: Fällung / Rodung von Gehölzen, Gebäudeabriss Ausgleichsmaßnahmen / Pflege Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Zauneidechse: Schaffung zusätzlicher Lebensräume Zauneidechse: Optimierung bestehender Habitate Zauneidechse: Erstellen von Refugien: Sand, Steine, Holz / Wurzeln Zauneidechse: Einbringen von Magerboden Zauneidechse: Einbringen von Reisig / Holz / Steinen Zauneidechse: Reptilienzaun stellen, ca. 20 cm tief im Boden, ca. 50 cm hoch (mind Jahr) Zauneidechse: Mahdregime 1- bis 2-schürig; Abräumen; teilw. Altgras erhalten Zauneidechse: Anlage von Mähguthaufen (Gras) Zauneidechse: Grassoden / Grasnarbe einbringen (14 Tage Anwuchszeit) Zauneidechse: Altgras-Soden einbringen (14 Tage Anwuchszeit) Legende Nebenphase 1 Hauptphase 2 Eingriff / Maßnahme am günstigsten 3 Eingriff / Maßnahme weniger günstig 4 Eingriff / Maßnahme ungünstig 5 Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen zum Vorhaben Nordstadt Kurzgewann Teil 2 in Ladenburg 27

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