Fotorecht. Recht der Aufnahme, Gestaltung und Verwertung von Bildern. Herausgegeben von. Prof. Dr. Oliver Castendyk. Rechtsanwalt.
|
|
- Beate Christin Gerhardt
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1
2 Fotorecht Recht der Aufnahme, Gestaltung und Verwertung von Bildern Herausgegeben von Prof. Dr. Oliver Castendyk Rechtsanwalt Mit Beiträgen von Julia Bezzenberger, Elena Blobel, Wolf Buchholz, Bettina-Axenia Bugus, Prof. Dr. Oliver Castendyk, Dr. Jan Conrady, Dr. Anja Doepner-Thiele, Andreas Hempel, Dr. Silke Caplan, Michael Nielen, Robert Pahlen, Anne Silies, Ansgar Silies, Dr. Hans Peter Wiesemann 2., völlig neu bearbeitete Auflage
3 Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. Weitere Informationen zu diesem Titel finden Sie im Internet unter ESV.info/ ISBN: Alle Rechte vorbehalten Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin Dieses Papier erfüllt die Frankfurter Forderungen der Deutschen Bibliothek und der Gesellschaft für das Buch bezüglich der Alterungsbeständigkeit und entspricht sowohl den strengen Bestimmungen der US Norm Ansi/Niso Z als auch der ISO Norm Satz: Druckerei Gottschalk, Berlin Druck: Hubert & Co., Göttingen
4 Vorwort Die Fotografie als Beruf und als Hobby hat sich durch Digitalisierung und Internet geändert. Nicht nur die Bearbeitungs- und Verwertungsmöglichkeiten haben sich vervielfacht, sondern auch die Verfügbarkeit, weltweite Konkurrenz und die Möglichkeiten der ungenehmigten Vervielfältigung. Parallel und oft als Folge dieser Entwicklung wurde das deutsche Urheberrecht in vielen Abschnitten novelliert und haben gleichzeitig die Gerichte überkommene Interpretationen durch neue ersetzt. Die praktische Auswirkung davon ist, dass für Fotografen Rechtsfragen insbesondere aus dem Bereich des Urheberrechts und des Presserechts eine ständig wachsende Rolle spielen. Anders als vor 20 Jahren können professionelle Fotografen ohne grundlegende Kenntnisse des Rechts nicht mehr ihren Beruf praktizieren, jedenfalls nicht ohne Nachteile. Dieses Buch versucht, die für einen Fotografen relevanten rechtlichen Grundlagen darzustellen. Soweit möglich und sinnvoll soll dabei auch der ökonomische Bezug hergestellt werden. Es geht um das Verhältnis zwischen Fotografen und Bildverwertern, rechtliche Vorgaben für ihre effektive und faire Zusammenarbeit, sowohl individuell als auch im Bereich bestehender kollektiver Strukturen durch Tarifverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verwertungsgesellschaften. Die Idee zur ersten Auflage des vorliegenden Werks entstand im Rahmen eines Seminars zum Thema Fotorecht am Institut für Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) an der Universität Münster und ist das Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit von Studenten, Praktikern und Mitarbeitern des Instituts. Die hier nunmehr vorliegende zweite Auflage setzt diese Zusammenarbeit im Rahmen der Hamburg Media School fort. Das Werk richtet sich an Fotografen, Bildagenturen, Vermittler sowie Verwerter von Fotografien in jeglicher Form, aber auch an Rechtsanwälte, die in diesem Bereich tätig sind. Mein Dank gilt den Autoren und Autorinnen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hamburg Media School für ihre Beiträge und ihre Geduld mit dem langjährigen Projekt. Besonderen Dank schulde ich meiner langjährigen Wissenschaftlichen Mitarbeiterin Elena Blobel, durch deren Arbeit und ständige Aktualisierung dieses Buch entstanden ist. Redaktionsschluss ist Mai Berlin, im Juni 2011 Prof. Dr. Oliver Castendyk, MSc. (LSE) 5
5 Bearbeiterverzeichnis Julia Bezzenberger, Rechtsanwältin in Berlin Teil 3: Sonstige rechtliche Rahmenbedingungen (Rn ) Elena Blobel, Referentin in der Staatskanzlei Brandenburg Teil 2 B III 1:Verträge über Fotorechte, Fotoproduktionsverträge und Verträge über fotografische Kunstobjekte (Rn ) Wolf Buchholz, Rechtsreferendar in Berlin Teil 2 A I: Fotografie und Urheberrecht (gemeinsam mit Robert Pahlen) (Rn ) Bettina-Axenia Bugus, Rechtsanwältin in Hamburg Teil 4 C II: Künstlersozialversicherungsrecht (Rn ) Prof. Dr. Oliver Castendyk, Rechtsanwalt in Berlin Teil 2 B II 3: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Rn ) Teil 2 B IV: Verwertungsgesellschaften (Rn ) Dr. Jan Conrady, Rechtsanwalt in Düsseldorf Teil 2 B II 1, 2: Grundsätze des allgemeinen Vertragsrechts (Rn ) Teil 2 B III 2: Honorarverträge für Fotomodelle (Rn ) Dr. Anja Doepner-Thiele, Rechtsanwältin in Düsseldorf Teil 4 A: Abgrenzung Kunst und Gewerbe (Rn ) Teil 4 B: Urheberrechtliche Besonderheiten bei Fotografen in Arbeitnehmerstellung (Rn ) Teil 4 C. 1: Steuerrecht (Rn ) Andreas Hempel, Fotograf in Düsseldorf Teil 1 A: Technische Grundlagen (Rn. 1 36) Dr. Silke Caplan, Rechtsanwältin in Essen Teil 2 B I: Grundsätze des Urhebervertragsrechts (Rn ) Dr. Michael Nielen, Rechtsanwalt in Freiburg Teil 2 A II: Besonderheiten der digitalen Fotografie (Rn ) Robert Pahlen, Rechtsreferendar in Potsdam Teil 2 A I: Fotografie und Urheberrecht (gemeinsam mit Wolf Buchholz) (Rn ) Anne Silies, Rechtsanwältin in Lingen (Ems) Teil 1 B: Wirtschaftliche Grundlagen und Organisation des Fotomarktes (gemeinsam mit Ansgar Silies) (Rn ) Ansgar Silies, Diplom-Designer Teil 1 B: Wirtschaftliche Grundlagen und Organisation des Fotomarktes (gemeinsam mit Anne Silies) (Rn ) Dr. Hans Peter Wiesemann, Rechtsanwalt in München Teil 2 A III: Rechtsfolgen der Urheberrechtsverletzungen (Rn ) 7
6 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Bearbeiterverzeichnis... 7 Inhaltsverzeichnis... 9 Abkürzungsverzeichnis Seite Randnummer Teil 1: Technische und wirtschaftliche Grundlagen A. Technische Grundlagen der Fotografie I. Die Geschichte der Fotografie Physikalische Entdeckungen Chemische Entdeckungen Die ersten Fotografien Der erste Rollfilm Die weitere Entwicklung bis heute II. Der aktuelle Stand der Fototechnik Wie entsteht ein analoges Bild? a) Der Verschlussvorhang b) Die Blende c) Die Blendenöffnung d) Der Belichtungsmesser e) Der gestalterische Umgang mit Blende und Verschlusszeit f) Selektive Schärfentiefe Kameratypen a) Großformatkameras b) Das Kleinformat c) Das Mittelformatsystem Die Objektivpalette a) Die Brennweite b) Die Lichtstärke Das Filmmaterial a) Filmempfindlichkeit b) Negativ- und Positivfilm c) Spezialfilme Die Filter Die Digitaltechnik a) CCD-Sensor b) CMOS-Sensor c) Vor- und Nachteile der beiden Sensor-Systeme d) Digitale Kameramodelle e) Analog contra Digitaltechnik
7 III. Fotografisches Sehen B. Wirtschaftliche Grundlagen und Organisation des Fotomarktes I. Ursprünge II. Der Fotograf Der Amateurfotograf Der professionelle Fotograf a) Ausbildungsmöglichkeiten zum Fotografen b) Fotojournalisten c) Studiofotografen d) Der Bildende Künstler (Kunstfotograf) III. Die Fotoindustrie IV. Vermarktung und Lizenzierung Bildagenturen a) Universalagenturen b) Fachagenturen aa) Pressebildagenturen bb) Spezialbildagenturen cc) Microstockagenturen Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst Galerien a) Lumas b) Online-Bildergalerien Auktionshäuser V. Die Verwender Zeitungen und Zeitschriften Kunstbuchverlage Das Foto im Internet Teil 2: Die Fotografen und ihre Rechte A. Fotografie und Urheberrecht I. Urheberrecht der Fotografen Urheberrechtlicher Schutz von Fotos a) Lichtbildwerk aa) Persönliche Schöpfung bb) Geistiger Gehalt cc) Konkretisierung in sinnlich wahrnehmbarer Form dd) Gestaltungshöhe ee) Beispiele b) Lichtbild Urheberrechtlicher Schutz von Filmausschnitten a) Screenshots b) Film-Stills Schutzdauer
8 4. Urheberpersönlichkeitsrechte und Verwertungsrechte a) Allgemein b) Urheberpersönlichkeitsrechte aa) Veröffentlichungsrecht, 12 UrhG bb) Anerkennung der Urheberschaft, 13 UrhG cc) Entstellung des Werkes, 14 UrhG dd) Beispiele c) Verwertungsrechte des Urhebers aa) Vervielfältigungsrecht, 16 UrhG bb) Verbreitungsrecht, 17 UrhG cc) Ausstellungsrecht, 18 UrhG dd) Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, 19 UrhG ee) Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, 19a UrhG ff) Senderechte, 20 ff. UrhG gg) Bearbeitungsrecht, 23 UrhG Gesetzliche Einschränkungen a) Unentgeltliche Einschränkungen aa) Vorübergehende Vervielfältigung, 44a UrhG bb) Rechtspflege und öffentliche Sicherheit, 45 UrhG cc) Berichterstattung über Tagesereignisse, 50 UrhG dd) Zitatrecht, 51 UrhG ee) Bildnisse, 60 UrhG b) Entgeltliche Einschränkung aa) Sammlungen für Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch, 46 UrhG bb) Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Abbildungen, die in Zusammenhang mit Zeitungsartikeln stehen, 49 UrhG cc) Öffentliche Zugänglichmachung und Vervielfältigung für Unterricht und Forschung, 52a UrhG dd) Wiedergabe an elektronischen Leseplätzen, 52b UrhG ee) Privatkopie, 53, 54 UrhG Beteiligung mehrerer ( 8, 9 UrhG) II. Besonderheiten der digitalen Fotografie Nutzungsmöglichkeiten digitaler Fotografien und der elektronischen Bildverarbeitung Rechtlicher Schutz der elektronischen Bildaufzeichnung und -verarbeitung a) Urheberrechtlicher Schutz elektronischer Bildaufzeichnungen aa) Einordnung elektronischer Bildaufzeichnungen als Lichtbild(-werk) bb) Schutzdauer b) Schutz bei der Digitalisierung bestehender Fotografien
9 c) Schutz der elektronischen Bildherstellung und -bearbeitung mittels Computer Persönlichkeitsrechtliche Besonderheiten im Rahmen der elektronischen Bildverwertung und -verarbeitung a) Die Veröffentlichung digitaler Bilder b) Die Urheberbezeichnung bei digitalen Bildern und Fotomontagen c) Veränderung der fotografischen Vorlage d) Beschränkungen der Bildmanipulation durch das Recht am eigenen Bild oder das allgemeine Persönlich - keitsrecht Betroffene Verwertungsrechte im Rahmen der elektronischen Bildverarbeitung a) Automatische Speichervorgänge im Rahmen der Bildnutzung b) Öffentliche Zugänglichmachung von Bildern c) Keine Erschöpfung bei der Online-Übermittlung von Bildern Zulässigkeit und Grenzen der digitalen Bildbearbeitung und -manipulation a) Die Einordnung einer digitalen Bildbearbeitung in die urheberrechtlichen Tatbestände b) Die Herstellung einer Bearbeitung ohne Zustimmung des Berechtigten c) Veröffentlichung oder Verwertung einer elektronisch bearbeiteten Bilddatei d) Rechte an der digital bearbeiteten bzw. manipulierten Bilddatei e) Schutz des Betrachters und der abgebildeten Personen Vertragliche Vereinbarungen im Rahmen der digitalen Bildnutzung und -verarbeitung a) Zur Möglichkeit der Rechtseinräumung für unbekannte Nutzungsarten b) Die Bedeutung ausdrücklicher Vereinbarungen III. Urheberrechtliche Ansprüche bei unberechtigter Nutzung Ansprüche aus dem Urheberrecht a) Schadensersatzansprüche aa) Verletzung bb) Widerrechtlichkeit cc) Verschulden dd) Kausaler Schaden ee) Rechtsfolge (1) Tatsächlicher Schaden (2) Verletzergewinn (3) Angemessene Lizenzgebühr b) Unterlassungsansprüche aa) Wiederholungsgefahr bb) Erstbegehungsgefahr
10 c) Beseitigungsansprüche d) Vernichtungs-, Rückruf- und Überlassungsansprüche e) Auskunftsansprüche Ansprüche aus dem allgemeinen Zivilrecht Durchsetzung urheberrechtlicher Ansprüche a) Außergerichtliche Durchsetzungsmöglichkeiten b) Gerichtliche Durchsetzungsmöglichkeiten aa) Zuständigkeit bb) Prozessführungsbefugnis cc) Klagegegner B. Urhebervertragsrecht und allgemeines Vertragsrecht I. Grundsätze des Urhebervertragsrechts Keine Übertragung des Urheberrechts in toto Einfache und ausschließliche Nutzungsrechte Zweckübertragungsgrundsatz Beschränkung von Nutzungsrechten a) Räumliche Beschränkung b) Zeitliche Beschränkung c) Inhaltliche Beschränkung Die angemessene Vergütung, 32 UrhG Weitere finanzielle Beteiligung, 32 a UrhG Bei Vertragsschluss unbekannte Nutzungsarten Einräumung weiterer Nutzungsrechte an Dritte II. Grundsätze des allgemeinen Vertragsrechts Zustandekommen von Verträgen a) Angebot und Annahme b) Stellvertretung Wirksamkeit von Verträgen a) Anfechtung b) Sittenwidrigkeit c) Minderjährige d) Formvorschriften Allgemeine Geschäftsbedingungen a) Begriff der AGB b) Einbeziehung der AGB und Vorrang individueller Abreden c) Inhaltskontrolle aa) Generalklausel bb) Sonderfall des sog. Buy-Out der Rechte cc) Spezielle Klauselverbote (1) Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit, 309 BGB (2) Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit, 308 BGB dd) Schriftformklauseln III. Besondere Verträge
11 14 1. Verträge über Fotorechte, Fotoproduktionsverträge und Verträge über fotografische Kunstobjekte a) Lizenzverträge aa) Verträge mit Bildagenturen (1) Bildagenturvertrag (a) Rechtsnatur (b) Nutzungsrechtsumfang (c) Vergütung/Erlösverteilung (d) Haftung (e) Vertragsbeendigung (2) Verträge zwischen Agentur und Verwertern (a) Geschäftspraxis (b) Rechtsnatur (c) Nutzungsrechtsumfang (d) Vergütung (e) Urhebernennung und Agenturvermerk (f) Rückgabe des Bildmaterials (g) Haftung (h) Vertragsstrafen und Schadenspauschalen (3) Royalty-Free-Lizenzen und Creative Commons bb) Verträge mit Verlagen (1) Verträge zwischen Fotografen und Buchverlagen (2) Verträge mit Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen b) Fotoproduktionsverträge aa) Rechtliche Einordnung bb) Vertragspflichten (1) Pflichten des Fotografen (a) Erbringung der Werkleistung (b) Nutzungsrechtseinräumung (c) Nebenleistungen (2) Pflichten des Auftraggebers (a) Abnahme (b) Vergütung cc) Haftung bei Pflichtverletzungen (1) Sach- und Rechtsmängel (2) Verletzung von Treuepflichten dd) Sonstige vertragliche Bestimmungen ee) Standfotos ff) Bildnisbestellungen c) Verträge über fotografische Kunstobjekte aa) Ausstellungs- und Galerieverträge bb) Kommissionsverträge cc) Kaufverträge Honorarverträge für Fotomodelle a) Das Modell und sein Umfeld
12 aa) Der Kunde bb) Das Fotomodell cc) Die Arbeitsvermittlung (1) Die Künstlervermittlung (2) Die Modellagentur b) Der Vertrag zwischen dem Modell und dem Kunden aa) Rechtsnatur des Vertrages bb) Nutzungsrechte (1) Die Einwilligung (2) Der Umfang (a) Verwendungszweck (b) Nutzungsform (c) Dauer (3) Die Beseitigung der Einwilligung (a) Unwiderruflichkeitsklauseln (b) Wirkung des Widerrufs (c) Minderjährige Modelle (d) Körperteilmodelle (e) Der Velma cc) Die Buchungsbedingungen (1) Buchungsgrundlage (2) Nutzungsrechte (3) Honorarvereinbarung, Reisekosten (4) Erfüllungshindernisse dd) Problematik der Buchungsbedingungen IV. Verwertungsgesellschaften Der Zweck von Verwertungsgesellschaften Die für Fotografen zuständige Verwertungsgesellschaft die VG Bild-Kunst Wahnehmungs- und Gegenseitigkeitsverträge Rechtsverhältnis zu den Nutzern Verteilung der Einnahmen der VG Bild-Kunst Teil 3: Sonstige rechtliche Rahmenbedingungen A. Sachfotografie I. Fotos von urheberrechtlich geschützten Motiven Welche Motive genießen Urheberschutz? a) persönliche geistige Schöpfung b) zeitliche Begrenzung des Urheberschutzes Konsequenzen des Urheberschutzes des abgebildeten Motivs a) Einwilligung des Urhebers des abgebildeten Gegenstandes b) Urheberpersönlichkeitsrecht, Änderungsverbot und Quellenangabe
13 3. Ausnahmen vom Einwilligungserfordernis die Schranken des Urheberrechts a) Die Privilegierungen der UrhG b) Berichterstattung über Tagesereignisse ( 50 UrhG) c) Zitatrecht ( 51 UrhG) d) Unterrichts- und Forschungszwecke ( 52 a UrhG) e) Vervielfältigung zum privaten Gebrauch ( 53 UrhG) f) Unwesentliches Beiwerk ( 57 UrhG) g) Werke in Ausstellungen, öffentlichem Verkauf und öffentlich zugänglichen Einrichtungen ( 58 UrhG) h) Panoramafreiheit ( 59 UrhG) aa) an öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen gelegen bb) bleibend cc) Perspektive von einem allgemein zugänglichen Standort II. Eigentum und Hausrecht Eigentum a) Fotografieren fremder Häuser von allgemein zugänglichem Standort b) Fotografieren fremder Gegenstände von allgemein zugänglichem Standort c) Fotografieren von Gebäuden und Gegenständen unter Betreten fremder Grundstücke Hausrecht a) Umfang des Hausrechts b) Verwertung von Fotografien, die unter Verletzung des Hausrechts gefertigt wurden III. Allgemeines Persönlichkeitsrecht Abbildungen der Innen- oder Außenansicht der Wohnung a) Abbildungen aus dem Inneren der Wohnung b) Abbildungen der Außenansicht von Wohnhäusern Unternehmenspersönlichkeitsrecht IV. Gewerbliche Schutzrechte Marken und geschäftliche Bezeichnungen Geschmacksmuster V. Wettbewerbsrecht B. Personenfotografie I. Anfertigen von Personenfotos II. Verbreiten und Veröffentlichen von Personenfotos Bildnis a) Personenbildnis aa) Leichenfotos bb) Doppelgänger b) Erkennbarkeit aa) Erkennbarkeit aufgrund der Abbildung selbst bb) Erkennbarkeit aufgrund begleitender Umstände Einwilligung
14 a) ausdrücklich oder stillschweigend erteilte Einwilligung b) Vermutung der Einwilligung ( 22 Satz 2 KUG) c) Stellvertretung d) Geschäftsfähigkeit aa) Geschäftsunfähige bb) Beschränkt Geschäftsfähige e) Einwilligung nach dem Tod des Abgebildeten f) Nichtigkeit der Einwilligung g) Reichweite der Einwilligung h) Anfechtung und Widerruf der Einwilligung Veröffentlichung ohne Einwilligung die Ausnahmetatbestände des 23 Abs. 1 KUG a) Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte ( 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG) aa) Die frühere Rechtsprechung Die Person der Zeitgeschichte bb) Die neue Rechtsprechung Das abgestufte Schutzkonzept cc) Begleitende Wortberichterstattung dd) Die Intimsphäre des Abgebildeten (1) Nacktfotos (2) Leichenfotos ee) Die Privatsphäre des Abgebildeten (1) Häuslicher Bereich (2) Privatsphäre außerhalb des häuslichen Bereichs (3) Alltagssituationen (4) Kinder und Eltern-Kind-Beziehungen (5) Beschränkung des Privatsphärenschutzes durch Vorverhalten ff) Kommerzielle Nutzung gg) Beteiligte an Ermittlungsverfahren und Strafprozessen (1) Täter (2) Jugendliche Straftäter (3) Verdächtige (4) Anspruch auf Resozialisierung (5) Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte (6) Opfer b) Personen als Beiwerk ( 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG) c) Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen ( 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG) d) Bildnisse im Interesse der Kunst ( 23 Abs. 1 Nr. 4 KUG) Entgegenstehende berechtigte Interessen des Abgebildeten ( 23 Abs. 2 KUG) a) Herabwürdigung, Anprangerung und sonstige Verächtlichmachung b) Umstände bei der Anfertigung von Fotografien
15 c) Fotomontagen und digitale Veränderungen Rechtslage nach dem Tod des Abgebildeten a) Postmortaler Bildnisschutz ( 22 S. 3 KUG) b) Postmortales Persönlichkeitsrecht III. Rechtsfolgen der Verletzung des Rechts am eigenen Bild Zivilrechtliche Folgen a) Unterlassung aa) Voraussetzungen bb) Anspruchsverpflichtete cc) Umfang des Unterlassungsanspruchs b) Gegendarstellung c) Widerruf und Richtigstellung d) Materieller Schadensersatz e) Immaterieller Schadensersatz/Geldentschädigung aa) Schwerwiegende Rechtsverletzung (1) Verletzung der Intimsphäre (2) Verletzung der Privatsphäre (3) Kommerzielle Nutzung (4) Herabwürdigung/ehrenrühriger Kontext (5) Hartnäckigkeit bb) Ultima Ratio f) Ungerechtfertigte Bereicherung aa) Voraussetzungen bb) Höhe der fiktiven Lizenzgebühr g) Verhältnis des Schadensersatz- und Bereicherungsanspruchs zum Anspruch auf Geldentschädigung h) Hilfsansprüche aa) Auskunftsanspruch bb) Vernichtungs- und Herausgabeanspruch Strafrechtliche Folgen a) 33 KUG b) 201a StGB C. Gesetzliche Fotografierverbote I. Gerichtsberichterstattung Aufnahmen während der Gerichtsverhandlung a) Bewegtbilder b) Fotografien c) Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht Aufnahmen außerhalb der Gerichtsverhandlung Sitzungspolizeiliche Anordnungen II. Militärischer Bereich Schutzbereichgesetz Sicherheitsgefährdendes Abbilden militärischer Einrichtungen Aufnahmen aus der Luft D. Zutrittsrechte I. Veranstaltungen privater Veranstalter
16 1. Landespressegesetze Versammlungsrecht Recht auf Kurzberichterstattung a) Voraussetzungen b) Einschränkungen c) Umfang Verbot vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung ( 826 BGB) II. Veranstaltungen staatlicher Stellen Landespressegesetze Pressefreiheit und Gleichbehandlungsgrundsatz Zugang zu Gerichtsverhandlungen Zugang zu den Verhandlungen des Bundestages Teil 4: Der Fotograf im Beruf A. Abgrenzung von Kunst und Gewerbe I. Allgemeines II. Allgemeine Kriterien zur Abgrenzung von Kunst und Gewerbe Der Begriff der Kunst Präzision a) Früherer Ansatz b) Entwicklungen in der neueren Rechtsprechung aa) Personenbezogene Kriterien (1) Ausbildung (2) Werdegang (3) Gewerbe- oder Handelsregistereintragung (4) Gruppen- oder Verbandszugehörigkeit (5) Innere Einstellung bb) Ergebnis- bzw. produktbezogene Merkmale (1) Eigenschöpferische Leistung (2) Vertriebsweg (3) Verwendungszweck Zusammenfassung III. Folgen der Abgrenzung Gewerbsmäßiges Handeln a) Handwerksordnung b) Gewerbeordnung c) Handelsgesetzbuch Künstlerische Tätigkeit B. Urheberrechtliche Besonderheiten bei Fotografen in Arbeitnehmerstellung I. Allgemeines II. Regelungsgehalt des 43 UrhG In Erfüllung der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen
17 2. Einschränkung der allgemeinen urheberrechtlichen Regelungen Einräumung von Nutzungsrechten Keine gesonderte Vergütung Einschränkung der Urheberpersönlichkeitsrechte III. Arbeits- und Tarifverträge Redaktionell angestellte Fotografen in Zeitungsverlagen Redaktionell angestellte Fotografen in Zeitschriftenverlagen Journalistisch tätige Fotografen in arbeitnehmerähnlicher Position C. Besonderheiten im Steuer- und Sozialversicherungsrecht I. Steuerrecht Einkommensteuer Umsatzsteuer Gewerbesteuer II. Künstlersozialversicherungsrecht Allgemeines Fotografen in der Künstlersozialversicherung a) Künstler und Publizist gemäß 2 KSVG b) Selbstständige Erwerbstätigkeit c) Mindest- und Höchstgrenze des Arbeitseinkommens d) Befreiung von der Versicherungspflicht e) Vorgezogenes Krankengeld Die Künstlersozialabgabe für Unternehmen und Verwerter a) Abgabepflicht gemäß 24 KSVG b) Wie hoch ist die Künstlersozialabgabe und worauf ist sie zu zahlen? c) Pflichten der Unternehmen Literaturverzeichnis Rechtsprechungsübersicht Stichwortverzeichnis
Vortragsunterlagen - Fotorecht
- Fotorecht Tim M. Hoesmann, Rechtsanwalt Anton-Saefkow-Str. 70 10407 Berlin Telefon: 030 23 27 09 83 mail@presserecht-aktuell.de Internet: facebook.com/hoesmann xing.com/profile/timm_hoesmann twitter.com/medienrechtler
MehrInhaltsverzeichnis. 1 Einführung 3. 2 Ein Foto entsteht Ein Überblick über die Rechte bei der Personen- und Sachfotografie 9
Inhaltsverzeichnis 1 Einführung 3 2 Ein Foto entsteht Ein Überblick über die Rechte bei der Personen- und Sachfotografie 9 2.1 Personenaufnahmen... 9 2.1.1 Die Entstehung des Rechts am eigenen Bild...10
MehrFoto- und Bildrecht. Fotografien in der digitalen Welt immer wichtiger Bilder bleiben besser im Gedächtnis als Texte Bilder haben eine Wert
Foto- und Bildrecht Fotografien in der digitalen Welt immer wichtiger Bilder bleiben besser im Gedächtnis als Texte Bilder haben eine Wert zwei Abschnitte Rechte Dritter Rechte an der Fotografie 1 Rechte
MehrFotorecht. Recht der Aufnahme, Gestaltung und Verwertung von Bildern. Herausgegeben von. Prof. Dr. Oliver Castendyk. Rechtsanwalt.
Fotorecht Recht der Aufnahme, Gestaltung und Verwertung von Bildern Herausgegeben von Prof. Dr. Oliver Castendyk Rechtsanwalt Mit Beiträgen von Julia Bezzenberger, Elena Blobel, Wolf Buchholz. Bettina-Axenia
MehrUrheberrecht im Internet
Urheberrecht im Internet RA Christopher Beindorff Beindorff & Ipland Rechtsanwälte Rubensstr. 3-30177 Hannover Tel.: 0511 6468098 / Fax 0511-6468055...... www.beindorff-ipland.de info@beindorff-ipland.de
MehrUrheberrecht und Internet. - Rechtsfragen -
Urheberrecht und Internet - Rechtsfragen - Thomas Hochstein Urheberrecht und Internet Folie 0 Podiumsdiskussion CCCS Stuttgart 12.01.2006 Urheberrecht I Schutzgegenstand
MehrUrheberrecht. Ansprüche bei Urheberrechtsverletzungen. Allgemeine Studien Dr. Ulf Müller 6. Vorlesung 12.06.2007
Urheberrecht Ansprüche bei Urheberrechtsverletzungen Allgemeine Studien Dr. Ulf Müller 6. Vorlesung 12.06.2007 I. Zivilrechtliche Folgen Unterlassungsanspruch, 97 Abs. 1 S. 1 UrhG Ohne Rücksicht auf Verschulden
MehrInternet- und Urheberrecht
Internet- und Urheberrecht Von den Verwertungsrechten, dem Vervielfältigungsrecht und dem Recht der öffentlichen Zugänglichmachung bis zum elearning Gabriele Beger, SUB Hamburg Informations- und Urheberrecht
MehrEin kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere
Fakultät Informatik Medieninformatik INF-B-490 Institut für Software- und Multimediatechnik, Computergrafik Ein kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere Dresden, 18.04.2012 Urheberrechtsgesetz Was
MehrGeistiges Eigentum im Internet
Gliederung: Geistiges Eigentum im Internet Referent: Alexander Klaus Matrikel: 17452 Veranstaltung: Internetrecht Dozent: Prof. Dr. Klaus Lammich 1. Geistiges Eigentum 1.1 Abgrenzung zum Sacheingentum
MehrFoto- und Bildrecht. Dr. Endress Wanckel. von. Rechtsanwalt in Hamburg. 4. Auflage
Foto- und Bildrecht von Dr. Endress Wanckel Rechtsanwalt in Hamburg 4. Auflage Verlag C. H. Beck München 2012 Vorwort Vorwort Vorwort Medien brauchen Bilder. Die Herstellung und Verbreitung von Fotos berührt
MehrInhaltsverzeichnis. Seite Vorwort... V Literaturverzeichnis... XII
Vorwort.......................................... V Literaturverzeichnis.................................. XII I. Bildbeschaffung................................. 2 1. Herstellung von Aufnahmen von Sachen............
Mehr17.09.2014 Einführung in das Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen
17.09.2014 Einführung in das Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) Übersicht 1. Zweck/Schutzrichtung des Urheberrechts
MehrInhaltsverzeichnis. 1 Einführung 1. 2 Ein Foto entsteht Ein Überblick über die Rechte bei der Personen- und Sachfotografie 7
1 Einführung 1 2 Ein Foto entsteht Ein Überblick über die Rechte bei der Personen- und Sachfotografie 7 2.1 Personenaufnahmen...7 2.1.1 Die Entstehung des Rechts am eigenen Bild...8 2.1.2 Schutzbereich
Mehrwww.schule.at Rechtsfragen zu Urheberrecht und Portalhaftung RA Mag. Ralph Kilches Bad Hofgastein 4. Mai 2006
www.schule.at Rechtsfragen zu Urheberrecht und Portalhaftung Bad Hofgastein 4. Mai 2006 RA Mag. Ralph Kilches Inhalt Urheberrecht und Freie Werknutzung Lehrer Schüler Schulbuch Urheberrechte an Foto Musik
MehrRecht am eigenen Bild
Recht am eigenen Bild Das Recht am eigenen Bild ist in Zeiten des Internets und der sozialen Netzwerke wichtiger denn je. Das Recht am eigenen Bild ist ein besonderes Persönlichkeitsrecht und Teil des
MehrImmaterialgüterrecht. Dirk Seichter
Immaterialgüterrecht im Museum Einführungsbeispiel A möchte eine Ausstellung zum Thema Mount Everest veranstalten. Die Kernidee ist, das Panorama so darzustellen, dass die Besucher an bestimmten Punkten
MehrDer Kampf um das Urheberrecht. Urheberrecht bei elearning-anwendungen in der Hochschullehre
Der Kampf um das Urheberrecht Urheberrecht bei elearning-anwendungen in der Hochschullehre Reform des Urheberrechts Reform des Urheberrechts Beratungsangebote Fall 1 Fall 1 Fall 1 2 Geschützte Werke
MehrRetrodigitalisierung und elektronische Archive
Retrodigitalisierung und elektronische Archive Juristische Aspekte Gabriele Beger Retrodigitalisierung Juristische Definitionen zur Digitalisierung von analogen und vergleichbaren Werkstücken a) Urheberrechtsschutz/
MehrFlorian Wagenknecht Dennis Tölle. Recht am Bild. Wegweiser zum Fotorecht für Fotografen und Kreative
Florian Wagenknecht Dennis Tölle Recht am Bild Wegweiser zum Fotorecht für Fotografen und Kreative Florian Wagenknecht f.wagenknecht@rechtambild.de Dennis Tölle d.toelle@rechtambild.de Lektorat: Rudolf
MehrGeleitwort... 11 Einleitung: Jeder Mensch ein Künstler... 17 1. Kunstwerke produzieren... 19 1.1 Freier Beruf oder Gewerbe ± Künstlerdefinitionen im Gesetz...................... 19 1.2 Urheber- und Werkbegriff...
MehrMedienrecht. Datenschutz Urheberrecht
Medienrecht Datenschutz Urheberrecht Problemaufriss/Gefahrenlage Unterscheidung Printmedium Internet Gefahren im Internet ungleich höher Datenschutz Personenbezogene Daten Betrifft Mitarbeiter, Gemeindemitglied,
MehrWolfgang Lorentz Kunst hat Recht (e) Praktischer Leitfaden zum Urheberrecht für Bildende Künstler und Künstlerinnen, Aussteller, Galeristen,
Wolfgang Lorentz Kunst hat Recht (e) Praktischer Leitfaden zum Urheberrecht für Bildende Künstler und Künstlerinnen, Aussteller, Galeristen, Auftraggeber und Juristen Wolfgang Lorentz Kunst hat Recht(e)
MehrMarkenrecht und Designschutz im fotografischen Bild. Dr. Anna-Kristine Wipper Rechtsanwältin, Berlin
Markenrecht und Designschutz im fotografischen Bild Dr. Anna-Kristine Wipper Rechtsanwältin, Berlin Geschützte Gegenstände Schutz z.b. durch Marke, Geschmacksmuster, Urheberrecht, Eigentum Ansprüche des
MehrWeitere Informationen zu diesem Titel finden Sie im Internet unter ESV.info/978 3 503 11205 0 ISBN 978 3 503 11205 0
Wetterderivate Funktionsweise rechtlicher Rahmen MiFID Ultra-vires-Doktrin Von Dr. Mike Rinker Rechtsanwalt in Frankfurt am Main ERICH SCHMIDT VERLAG Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek
MehrFachwörterbuch Sozialrecht und Arbeitsschutz
Fachwörterbuch Sozialrecht und Arbeitsschutz Deutsch Englisch Französisch Italienisch Mit Internationaler Systematik der wirtschaftlichen Tätigkeiten und deutscher, britischer, französischer und italienischer
MehrBegriff des Urheberrechts
Begriff des Urheberrechts Die Entstehung des Urheberrechts Urheberrecht Fragen und Antworten zum Urheberrecht Urheberrecht: Recht am geistigen Schaffen geregelt im Urheberrechtsgesetz (UrhG) (Gesetz über
MehrFoto- und Bildrecht. von Dr. Endress Wanckel. 3. Auflage
Foto- und Bildrecht von Dr. Endress Wanckel 3. Auflage Foto- und Bildrecht Wanckel schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung: Urheberrecht Verlag C.H.
MehrKollektive Rechtewahrnehmung: freiwillig und gesetzlich
Kollektive Rechtewahrnehmung: freiwillig und gesetzlich Dr. Robert Staats - VG WORT GRUR Jahrestagung am 25. September 2014 in Düsseldorf Fachausschuss Urheber- und Verlagsrecht Einleitung Freiwillige
MehrUrheberrecht und Nutzung von Fotos. Jan B. Heidicker Vortrag Feb. 2015 - Distrikt 1900 Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Urheberrecht und Nutzung von Fotos Jan B. Heidicker Vortrag Feb. 2015 - Distrikt 1900 Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Agenda Kurzer Überblick der einschlägigen Vorschriften Wann
MehrUrheberrecht für Bibliothekare
Berliner Bibliothek zum Urheberrecht - Band 3 Gabriele Beger Urheberrecht für Bibliothekare Eine Handreichung von A bis Z 2. überarbeitete und erweiterte Auflage [Stand: Januar 2008] München 2007 Verlag
MehrMedien- und Presserecht
Berufspraxis Rechtsanwälte Medien- und Presserecht Grundlagen, Ansprüche, Taktik, Muster von Dr. Klaus Rehbock 1. Auflage Medien- und Presserecht Rehbock wird vertrieben von beck-shop.de Thematische Gliederung:
MehrUrheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen
Urheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen RA Christoph Kluss RAe Haaß & Kluss Martorffstr. 5 D 60320 Frankfurt am Main Tel.: +49 69 562095 lawoffice@t-online.de Was ist ein Urheberrecht? Voraussetzung
MehrUrheber- und Leistungsschutzrechte Teil II
Der Urheber Nach 7 UrhG ist der Schöpfer des Werkes der Urheber. Als Urheber kommen nach dem deutschen Urheberrecht nur natürliche Personen in Betracht. Dies ist z. B. in den USA anders, dort können auch
MehrRobert Jung. Registergerichtliche Prüfung und Haftungsfragen bei der Mantelund Vorrats-GmbH
Robert Jung Registergerichtliche Prüfung und Haftungsfragen bei der Mantelund Vorrats-GmbH Robert Jung Registergerichtliche Prüfung und Haftungsfragen bei der Mantel- und Vorrats-GmbH Tectum Verlag Robert
MehrUrheberrecht im Internet
Wissensmanagement mit Neuen Medien Übung Geltungsbereich im Internet Grundsätzlich gilt für das Internet deutsches (Bundes-)Recht im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Dies ergibt sich aus dem
MehrNutzungsrechte bei Musikdigitalisaten
Nutzungsrechte bei Musikdigitalisaten Hanns-Peter Frentz bpk Bildagentur für Kunst, Kultur und Geschichte Berlin Urheberrecht Das Urheberrecht an Werken der Musik erlischt 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers.
MehrWanckel Foto- und Bildrecht
Wanckel Foto- und Bildrecht Foto- und Bildrecht von Dr. Endress Wanckel Rechtsanwalt in Hamburg 5. Auflage 2017 2017 Verlag C.H. Beck ohg Wilhelmstraße 9, 80801 München Druck: Nomos Verlagsgesellschaft
MehrSchutzrechtsverletzungen
Zertifikat Patent- und Innovationsschutz Modul 3 Patent- und Innovationschutz in der unternehmerischen Praxis Schutzrechtsverletzungen Zur Verteidigung eigener Rechte und zu den Risiken bei Verletzung
MehrUrheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten
Band 2 herausgegeben von Stefan Haupt Stefan Haupt Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten 2., überarbeitete Auflage Verlag
MehrDie Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an:
Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: UNLIMITED License EXCLUSIVE License o EXCLUSIVE limited License o EXCLUSIVE unlimited
MehrWie ethisches Handeln Wettbewerbsvorteile schafft. James Bruton. Unternehmensstrategie. und Verantwortung
James Bruton Unternehmensstrategie und Verantwortung Wie ethisches Handeln Wettbewerbsvorteile schafft Leseprobe, mehr zum Buch unter ESV.info/978 3 503 13001 6 ES erich schmidt verlag Unternehmensstrategie
MehrVorlagenfreibeuter und Präsentationspiraten. Inga Höfener 05/2011 1 /27
Vorlagenfreibeuter und Präsentationspiraten Inga Höfener 05/2011 1 /27 Effektiver Schutz von Vorlagen und Präsentationen Inga Höfener 05/2011 2 /27 Was erwartet Sie? I. Konfliktsituationen II. Grundsatz
MehrWas ist Open Source Software und wem gehört sie?
Was ist Open Source Software und wem gehört sie? Vortrag am 24. April 2012 im Rahmen der LPI Partnertagung in Kassel Referentin: Sabine Sobola. Rechtsanwältin. Lehrbeauftragte für IT-Recht, Urheber- und
MehrVideoaufnahmen von Vorlesungen
Videoaufnahmen von Vorlesungen Hannes Obex Forschungsstelle Recht im Deutschen Forschungsnetz Institut für Informations, Telekommunikationsund Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren Übersicht I. Einleitung
MehrRechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen 1
Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen 1 Urheber- & Persönlichkeitsrechte beim Management von Nachlässen und Autorenbibliotheken Berlin 23./24. April 2009 Dr. Harald Müller Urheberrecht / Persönlichkeitsrecht
MehrDie Gesundheitsreform 2007 Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten für Kassen und Leistungserbringer
Die Gesundheitsreform 2007 Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten für Kassen und Leistungserbringer 13. Münsterische Sozialrechtstagung 7. Dezember 2007 in Münster Herausgegeben von der Münsterischen Sozialrechtsvereinigung
MehrBürgerliches Recht I Prof. Dr. Dr. Burkhard Boemke Boemke. Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013. 2.
Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013 2. Klausur Lösung Frage 1: Ansprüche von V gegen M auf Zahlung von 1.800 aus 535 II BGB für den Zeitraum Oktober 2011 bis September
MehrImmaterialgüterrecht
Inhalte einer Webseite hier: Schutz der geistigen Leistung BGB beruht auf den Erwerb von Sache Regeln des BGB lassen sich daher nicht auf Informationen anwenden Urheberrecht füllt die Lücke auch Regeln
MehrDer elektronische Kopienversand im Rahmen der Schrankenregelungen
Ferdinand Grassmann Der elektronische Kopienversand im Rahmen der Schrankenregelungen Rechtsvergleich vor allem zwischen deutschem und englischem Urheberrecht Nomos 2006 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
MehrVortragsunterlagen Urheberrecht
Urheberrecht Tim M. Hoesmann, Rechtsanwalt Anton-Saefkow-Str. 70 10407 Berlin Telefon: 030 23 27 09 83 mail@presserecht-aktuell.de Internet: facebook.com/hoesmann xing.com/profile/timm_hoesmann twitter.com/medienrechtler
MehrUrheberrecht im Fokus der PR
Urheberrecht im Fokus der PR Elektronische Pressespiegel Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung unter urheberrechtlichen Gesichtspunkten 1 Urheberrecht = Das ausschließliche Recht eines Urhebers an seinem
MehrUWG. Praktikerkommentar zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ERICH SCHMIDT VERLAG. von Cornelius Matutis Rechtsanwalt
UWG Praktikerkommentar zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb von Cornelius Matutis Rechtsanwalt ERICH SCHMIDT VERLAG Die Deutsche Bibliothek CIP-Einheitsaufnahme Die Deutsche Bibliothek verzeichnet
MehrPauschalvertrag zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Verwertungsgesellschaft WORT über Fotokopien und sonstige Vervielfältigungen
Vertrag über Fotokopien VtgFotokop 96-6 Pauschalvertrag zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Verwertungsgesellschaft WORT über Fotokopien und sonstige Vervielfältigungen Vom 11./19.
MehrPatente, Schutzrechte, Kennzeichen
Patente, Schutzrechte, Kennzeichen Workshop - Technologieunternehmen im Rechtsstreit - Berlin, 9. Juni 2004 Berlin Übersicht Schutzrechte Urheberrechte, Datenbanken Patente, Gebrauchsmuster Kennzeichenrechte
MehrAllgemeine Nutzungsbedingungen für Marketingmaterial
Allgemeine Nutzungsbedingungen für Marketingmaterial Stand 24.07.2015 Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen der M&L Appenweier Frische GmbH (nachstehend Verkäufer genannt)
MehrOpen Content-Lizenzen für digitale Lernmaterialien
Open Content-Lizenzen für digitale Lernmaterialien von RA Dr. Till Jaeger Integriertes Wissensmanagement an Hochschulen, Hagen, 22. Februar 2007 Agenda 1. Was ist Open Content, Open Access? 2. Das Open
MehrUmwelt- und Technikrecht
Umwelt- und Technikrecht Schriftenreihe des Instituts für Umwelt- und Technikrecht der Universität Trier Herausgegeben von Prof. Dr. Bernd Hecker Prof. Dr. Reinhard Hendler Prof. Dr. Alexander Proelß Prof.
MehrStrafrechtliche Aspekte des Urheberrechts
Strafrechtliche Aspekte des Urheberrechts von Frederike Mohr 1 Gliederung I. Urheberrecht IV.Fazit 2 1) Schutzgegenstand 2) Schutzperson 3) Schutzrechte Schutzgegenstand lt. 2 UrhG Werke der Literatur,
MehrEinleitung. - Begriff Softwarelizenzen - Gängige Softwarelizenzmodelle
Softwarelizenzen 1 Inhaltsübersicht - Gängige Softwarelizenzmodelle - Rechtlicher Hintergrund: Computerprogramme und Urheberrecht - Vertragsgestaltung - Lizenzmanagement 2 Einleitung - Begriff Softwarelizenzen
MehrPR und Recht. Christian Weihe Rechtsanwalt/Justiziar
PR und Recht Christian Weihe Rechtsanwalt/Justiziar Inhalt 1. Warum rechtliche Kenntnisse? 2. Verwendung fremder Inhalte 3. Erwerb der Rechte 4. Verwendung von Fotos 5. Anbieterkennzeichnung Impressum
MehrRechtsfragen zu Open Data Urheberrecht und freie Lizenzen
Rechtsfragen zu Open Data Urheberrecht und freie Lizenzen Simon Schlauri Ronzani Schlauri Anwälte PD Dr. iur., Rechtsanwalt, Zurich CC-BY Wozu Urheberrecht? Persönlichkeitsrecht Ökonomie: Verwertungsrechte
MehrHeinrich Hemme, Der Mathe-Jogger 2
Heinrich Hemme Der Mathe-Jogger 2 100 mathematische Rätsel mit ausführlichen Lösungen Vandenhoeck & Ruprecht Mit zahlreichen Abbildungen Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die
MehrPRESSE DOKUMENTATIONS NUTZUNG PDN
PRESSE DOKUMENTATIONS NUTZUNG PDN Lizenzen für Medienbeobachtung EIN SERVICE DES VERBANDES ÖSTERREICHISCHER ZEITUNGEN WAS IST DAS PDN-SYSTEM? Das Presse Dokumentations Nutzungs-System (PDN-System) wurde
MehrGeistiges Eigentum der Promovenden - Dissertation und kumulative Promotion
Geistiges Eigentum der Promovenden - Dissertation und kumulative Promotion Ass. jur. Jost Lechte, LL.M. jost.lechte@uni-bielefeld.de Die Dissertation als Promotionsleistung selbständig erstellte, schriftliche
MehrAnsprüche aus 97 UrhG - Aufbauschema
Ansprüche aus 97 UrhG - Aufbauschema A. Anwendbarkeit des deutschen UrhG (Urheberkollisionsrecht) I. Zu prüfen nur bei Sachverhalten mit Auslandsbezug Schutzlandprinzip, Art. 8 I Rom II-VO B. Verletzung
MehrUrheberrecht Schutzdauer und Übertragbarkeit. Allgemeine Studien Dr. Ulf Müller 5. Vorlesung 22.05.2007
Urheberrecht Schutzdauer und Übertragbarkeit Allgemeine Studien Dr. Ulf Müller 5. Vorlesung 22.05.2007 Schutzdauer Rechtsfolge des Schutzdauerablaufs Nach Ablauf ist entsprechender Schutzgegenstand gemeinfrei,
MehrAnsprüche bei Urheberrechtsverletzungen im Mediengeschäft
Ansprüche bei Urheberrechtsverletzungen im Mediengeschäft Urheberrechtsverletzungen gehören im heutigen Mediengeschäft leider zum Alltag. Auch wenn die meisten Vertragsbeziehungen zwischen Urhebern/Rechteinhabern
MehrDas Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland ist der Teil der Rechtsordnung, der das Recht des Urhebers an seinen Werken schützt.
Skript 1 Besonderer Teil des Medienrechts Urheberrecht I. Einführung in das Urheberrecht und das Urheberrechtsgesetz 1) Urheberrecht als Rechtsgebiet Das Urheberrecht ist schwerpunktmäßig im Urheberrechtsgesetz
MehrDie Pflicht zur Nacherfüllung im Kaufrecht
Die Pflicht zur Nacherfüllung im Kaufrecht Schriften zur Rechtswissenschaft, Band 173 Ingo Reinke Die Pflicht zur Nacherfüllung im Kaufrecht Eine Analyse der Modifizierung eines Anspruchs als Grundlage
MehrDFN Deutsches Forschungsnetz
Aktuelle Internet-Rechtsprechung Tina Gausling Institut für Informations-, Telekommunikationsund Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren Forschungsstelle Recht im Deutschen Übersicht 1. VG Frankfurt, Urteil
MehrVorwort von Günter Mosen 14. Vorwort der Autoren 18
Besonderheiten Glossar datenschutz rechtsverkehr internet rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht Vorwort von Günter Mosen 14 Vorwort der Autoren 18 1. teil: rechtliche Besonderheiten beim Umgang mit behinderten
Mehrwesentliche Rechtsgrundlage für Webseiten, Newsletter, Foren etc.: insbesondere: Informationspflichten ( 5,6) und Datenschutz ( 11 ff.
Vereine im Internet - Homepage, Facebook, Twitter & Co. Dr. Frank Weller Rechtsanwalt und Mediator Internetrecht wesentliche Rechtsgrundlage für Betreiber (Diensteanbieter) von Webseiten, Newsletter, Foren
MehrMINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT
MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Postfach 10 34 42 70029 Stuttgart An die öffentlichen Schulen im Land Baden-Württemberg nachrichtlich:
MehrErfolgreiche Wirtschaftsförderung
Erfolgreiche Wirtschaftsförderung Strategien Chancen Best Practices Herausgegeben von Prof. Dr. Detlef Stronk Mit Beiträgen von Prof. Dr. Bettina Burger-Menzel, Dr. Peter Eulenhöfer, Prof. Dr. Hans Georg
MehrMustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)
Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung
MehrBibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek
Martin Rinscheid Diensteanbieter und das Urheberrecht Störerhaftung im Internet und ihre zivilrechtlichen Grundlagen Tectum Verlag Marburg, 2011 Zugl. Univ.Diss., Johannes Gutenberg-Universität Mainz 2011
MehrPanoramafreiheit und Google Street View
Panoramafreiheit und Google Street View 3. Cottbuser Medienrechtstage RA und FA für gewerblichen Rechtsschutz Loy Ullmann Haupt Rechtsanwälte www.haupt-rechtsanwaelte.de Inhalt und Gegenstand von Google
MehrDie Bilanzierung von Dividenden nach HGB, Steuerbilanzrecht und IFRS
Jura Daniel Krey Die Bilanzierung von Dividenden nach HGB, Steuerbilanzrecht und IFRS Studienarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese
MehrE u roparecht. Beiheft 1 2012. Der Rechtsschutz vor dem Gerichtshof der EU nach dem Vertrag von Lissabon. Nomos. Jürgen Schwarze [Hrsg.
EuR E u roparecht Beiheft 1 2012 Jürgen Schwarze [Hrsg.] Der Rechtsschutz vor dem Gerichtshof der EU nach dem Vertrag von Lissabon Nomos EuR E u roparecht Beiheft 1 2012 Jürgen Schwarze [Hrsg.] Der Rechtsschutz
MehrUrheber-, Patent- und Lizenzvertragsrecht
Urheber-, Patent- und Lizenzvertragsrecht 28. Oktober 2003 Berlin Einführung Sicherung von Rechten Urheber- und Patentrecht Lizenzierung Arbeits- und Subunternehmerverhältnisse Folie: 2 Inhalte und Referenten
MehrKopieren und Kopienversand für medizinische Bibliotheken nach den Urheberrechtsreformen
Kopieren und Kopienversand für medizinische Bibliotheken nach den Urheberrechtsreformen AGMB-Tagung Magdeburg 24. September 2008 Dr. Harald Müller Kopieren gemäß 53 UrhG Schranke = keine Genehmigung erforderlich
MehrIT Recht. Urheberrecht JA oder NEIN?
IT Recht Urheberrecht JA oder NEIN? Das ewige Streitthema über die Daseinsberechtigung des UrhG! von Michael Klement Berlin, 21.05.2013 Beuth Hochschule für Technik Berlin University of Applied Sciences
MehrModelvertrag. Geburtsdatum
Modelvertrag 1 Vertragsparteien Fotograf Name Vorname Straße PLZ/Ort Telefon Model Name Vorname Straße PLZ/Ort Telefon E-Mail mail@hssw.de E-Mail Geburtsdatum 2 Gegenstand des Vertrages Dieser Vertrag
MehrHintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.
HintergrÜnde zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. Sehr geehrter Geschäftspartner, aufgrund vieler Anfragen und diverser Diskussionen im Markt über die neu erhobene Urheberrechtsabgabe auf Drucker
Mehr1. TEIL: HANDY-KLINGELTÖNE...15 1 Phänomen der Klingeltöne...15 I. Entwicklung des Phänomens...16 II. Verschiedene Arten von Klingeltönen...18 III. Bestellmöglichkeiten...19 IV. Neue Vertriebswege...21
MehrZwangsvollstreckung in die Website
Zwangsvollstreckung in die Website Eine urheber- und sachenrechtliche Betrachtung von Mani Radjai-Bokharai 1. Auflage Zwangsvollstreckung in die Website Radjai-Bokharai schnell und portofrei erhältlich
MehrRechtsfragen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Rechtsanwalt Peter Wiechmann Saulheim
Rechtsfragen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Rechtsanwalt Peter Wiechmann Saulheim Welche Rechte sind zu beachten? Persönlichkeitsrechte Das Recht, in Ruhe gelassen zu werden Urheberrechte Rechte
MehrGOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN
GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:
MehrEnergierecht. Betriebsaufnahmegenehmigung nach 4 EnWG. Anwendbarkeit der Regelung, Vereinbarkeit mit Europarecht, Vorschlag einer Neuregelung
Tatjana Schmidt Energierecht Betriebsaufnahmegenehmigung nach 4 EnWG Anwendbarkeit der Regelung, Vereinbarkeit mit Europarecht, Vorschlag einer Neuregelung Diplomica Verlag Tatjana Schmidt Energierecht
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn
MehrAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Die Umsetzung des AGG im Betrieb mit Handlungsempfehlungen für die Praxis von Bernhard Steinkühler Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin ERICH SCHMIDT
MehrApplikationen & Recht. iphone Developer-Konferenz Köln - 02.12.2010. Dr. Thomas Sassenberg LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Applikationen & Recht iphone Developer-Konferenz Köln - 02.12.2010 Dr. Thomas Sassenberg LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht 1 60 Minuten typische Rechtsfragen die Idee was nun? Apple und Flash
MehrScholz (Hrsg.) / Krämer / Schollmayer / Völcker. Android-Apps. Konzeption, Programmierung und Vermarktung
Scholz (Hrsg.) / Krämer / Schollmayer / Völcker Android-Apps entwickeln Konzeption, Programmierung und Vermarktung Vom Entwurf bis zum Einstellen bei Google Play und Co. So entwickeln Sie native Apps für
Mehre-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop
e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Namensrecht Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WIE WEIT GEHT MEIN NAMENSRECHT? 3 2. WORIN LIEGT DER WESENTLICHE UNTERSCHIED
MehrDer VMM hat nachgefragt:
Urheberrecht von Bildaufnahmen! Der VMM hat nachgefragt: Dürfen Gestalter für visuelles Marketing Ihre eigenen Gestaltungen veröffentlichen? Kann der Gestalter seine im Kundenauftrag erstellte Schaufenstergestaltung
MehrGelassenheit gewinnen 30 Bilder für ein starkes Selbst
Gelassenheit gewinnen 30 Bilder für ein starkes Selbst Barbara Burghardt Gelassenheit gewinnen 30 Bilder für ein starkes Selbst Wie Sie Ihren inneren Reichtum neu entdecken 2., verbesserte Auflage Barbara
MehrRechtsberatung durch Ingenieure
33. ordentliche Sitzung des Fachausschusses Baubetrieb und Bauwirtschaft des Fachbereichstages Ingenieurwesen Hochschule Bochum 07. bis 09.04.2010, Bochum Rechtsberatung durch Ingenieure Rechtsanwalt Jörn
Mehr