, , Bildungszielplanung 2018
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- Kornelius Schuster
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1 , , 5531
2 Impressum Andreas Teuber Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven Nicole Samuelson-Redeker Jobcenter Bremen Uwe Petzold Jobcenter Bremerhaven Bremen, im Dezember 2017 Die Steuerung der Weiterbildungsförderung erfolgt über die Ausgabe von Bildungsgutscheinen. Die Agentur für Arbeit (AA), das Jobcenter Bremen und das Jobcenter Bremerhaven analysieren die Entwicklung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt unter qualifikatorischen Aspekten und entwickeln hieraus konkrete Vorstellungen über qualitative und quantitative Weiterbildungsbedarfe. Sie informieren die Bildungsträger frühzeitig über die Planungen. 2
3 Inhaltsverzeichnis 1 Rahmenbedingungen Planungsgrößen Umfang der Förderung der beruflichen Weiterbildung Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Geschäftspolitische Zielrichtung mit dem Förderungsaspekt der Nachhaltigkeit Erwartungen zur Ausgabe von Bildungsgutscheinen Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (nur im Rechtskreis SGBIII) Zielgruppenorientierung Arbeitsmarktliche Ausrichtung der Bildungsziele Verteilung der Bildungsziele FbW (ohne IFlaS) nach berufsfachlichen Schwerpunkten Bildungsziele mit einer Dauer von mehr als 12 Monaten (Umschulungen) Weiterbildung mit einem beruflichen Teil-Abschluss bzw. ohne beruflichen Abschluss (Anpassungsweiterbildung) Planungen im Rahmen der Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFlaS, nur im Rechtskreis SGB III) Bildungsziele, die im Rahmen der Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFlaS) förderbar sind Legende: BA = Bundesagentur für Arbeit, IFlaS = Initiative zur Flankierung des Strukturwandel; FbW = Förderung der beruflichen Weiterbildung; BGS = Bildungsgutschein/e; TZ = Teilzeit, VZ = Vollzeit; QM = Qualitätsmanagement; TQM = Total Quality Management, BMAS = Bundesministerium für Arbeit und Soziales AWStG = Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz 3
4 1 Rahmenbedingungen 2018 Die Bildungszielplanung ist abhängig von den bisherigen Ergebnissen und der damit verbunden Wirkung der Förderung beruflicher Weiterbildung, den Bedingungen des regionalen Arbeitsmarktes, der Kundenstruktur und des Angebots erreichbarer Bildungsträger. Arbeitsmarktprogramme des Bundes, des Landes und Kommunen nehmen einen geschäftspolitischen Einfluss. Für das Jahr 2018 erstellen die Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven, das Jobcenter Bremen und das Jobcenter Bremerhaven eine gemeinsame Bildungszielplanung. Die Planung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente erfolgt unter dem Vorbehalt der Veränderungen des regionalen bzw. für die Kundinnen und Kunden erreichbaren Arbeitsmarktes und wird bei Bedarf im laufenden Jahr angepasst. Um dem Anspruch an die gemeinsame regionale Kooperation gerecht zu werden, wurde diese Bildungszielplanung mit den arbeitsmarktpolitischen Akteuren vom Grundsatz abgestimmt. Der Strukturwandel auf dem Arbeitsmarkt führt einerseits zu einer höheren Nachfrage an Fachkräften und bewirkt andererseits, dass sich Chancen für gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt verschlechtern. Trotz guter Arbeitsmarktentwicklung haben insbesondere gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Darüber hinaus erschweren zu geringe Grundkompetenzen eine berufliche Nachqualifizierung. Deshalb müssen Qualifizierungs-, Aufstiegs- und Fachkräftepotenziale durch eine Fortentwicklung der Arbeitsförderung erschlossen werden. Die Arbeitswelt 4.0 Die Arbeitswelt war schon immer durch Fortschritt geprägt. Die aktuellste Entwicklung der Digitalisierung wird als Arbeitswelt 4.0 bezeichnet. Man geht davon aus, dass so gut wie alle Berufe von der Digitalisierung betroffen sind. In welchem Ausmaß das der Fall ist, hängt von vielen Faktoren ab, z.b. der Branche, dem Unternehmen, der eigenen Qualifikation. Durch die Arbeitswelt 4.0 ergeben sich Chancen und Risiken. Die Chancen: Unangenehme Arbeiten, für die kaum Arbeitskräfte gefunden werden können, können gegebenenfalls durch Maschinen übernommen werden. Auch der Fachkräftebedarf kann zumindest zum Teil durch Automation gedeckt werden. Es besteht die begründete Hoffnung, dass die Beschäftigung nicht sinkt, sondern sich verlagert, in neue Berufsfelder. Die Arbeit wird für den Einzelnen individueller. Das ist zwar eine Herausforderung, kann aber zu einer größeren Zufriedenheit im Job führen. Vor allem technische Neuerungen führen zu einer starken Gründungsdynamik. Gute Ideen und Nischenprodukte haben gute Chancen. Wer gute Schlüsselkompetenzen wie beispielsweise die Fähigkeit des selbständigen Arbeitens oder der schnellen Wissensaneignung mitbringt, hat gute Arbeitsmarktchancen. Die Risiken: Es werden Arbeitsplätze wegfallen, deren Inhaber dann arbeitslos werden können. Es kann eine technologische Arbeitslosigkeit entstehen, da die Arbeitslosen nicht über das notwendige technische Wissen verfügen. Die Schnelligkeit der Entwicklung kann dazu führen, dass Spezialkenntnisse finanziell belohnt werden. Die Verdienstmöglichkeiten der Arbeitskräfte ohne Spezialkenntnisse könnten sich verringern, oder die Arbeit sogar ganz wegfallen. Veränderungen in der Arbeitswelt hat es immer schon gegeben. Die Digitalisierung sollte nicht als Gefahr, sondern als Chance gesehen werden. Beruflich am Ball bleiben durch Fort- und Weiterbildung, ist dabei eine erfolgversprechende Strategie. Diese Strategie wollen wir zunehmend in die Bildungszielplanung einfließen lassen. 4
5 Reform der Pflegeberufe, wesentliche Inhalte: Die Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheitsund Kinderkrankenpflege werden reformiert und in einer gesetzlichen Regelung zu einem neuen Pflegeberuf zusammengeführt. Der erste Ausbildungsjahrgang soll 2020 beginnen. Der Erlass einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung steht noch aus. Der Artikel 2 des Gesetzes beinhaltet die Änderung des SGB III. Für die Förderung der beruflichen Weiterbildung ergeben es zwei wichtige Änderungen: 1. Die Regelung zur Weiterbildungsförderung in der Altenpflege ( 131b SGB III) wird bis zum verlängert. Das bedeutet: Die zum eingeführte Ausnahmeregelung für den Altenpflegeberuf bleibt bestehen. Die Altenpflegeausbildung kann somit bis zum Beginn der neuen Pflegeausbildung 2020 weiterhin über die gesamte Dauer gefördert werden. 2. Die gesetzliche Regelung zur Förderung von nicht verkürzbaren Ausbildungen ( 180 Abs. 4 Satz 2 SGB III) wird durch einen Satz 3 um eine Ausnahmeregelung für den neuen Pflegeberuf ergänzt. Das bedeutet: Ab 2020 kann die neue Pflegeumschulung unbefristet über die gesamte dreijährige Ausbildungsdauer durch die Agenturen für Arbeit und Jobcenter gefördert werden. Die Initiative Zukunftsstarter wird weiter fortgeführt. Sie entstand aus der Initiative Erstausbildung junger Erwachsener ( ), die erfolgreich abgeschlossen wurde. Das BMAS und die BA haben der Verlängerung und Weiterentwicklung der Initiative zugestimmt. Mit dem zum in Kraft getretenen Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz (AWStG) ist der Zugang von gering qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu abschlussbezogener beruflicher Weiterbildung verbessert worden. Die Nutzung der neuen Fördermöglichkeiten soll zur Reduzierung der Abbruchquote beitragen. Im Fokus der Initiative Zukunftsstarter stehen: Umschulungen mit stärkerer Ausrichtung auf betriebliche Umschulungen (neben Ausbildung/Umschulung in Vollzeit ermöglichen Ausbildungen/Umschulungen in Teilzeit eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und eröffnen somit jungen Erwachsenen mit familiären Verpflichtungen berufliche Perspektiven Förderleistungen zum Erwerb von Grundkompetenzen als Vorbereitung auf eine abschlussorientierte Weiterbildung (Umschulung) Forcierung berufsanschlussfähiger Teilqualifikationen (die modulare Ausgestaltung eröffnet Geringqualifizierten die Möglichkeit schrittweise zum Berufsabschluss zu gelangen) Vorbereitungslehrgänge auf die Nichtschüler-/Externenprüfung. 5
6 1.1 Planungsgrößen Umfang der Förderung der beruflichen Weiterbildung AA Bremen-Bremerhaven: Der Budgetansatz FbW (einschließlich IFlaS) beträgt für den SGB III - Bereich im Jahr ,6 Mio. Das entspricht einem Anteil am gesamten Eingliederungstitel von rund 32 %. Daraus ergeben sich für die Agentur für Arbeit Bremen - Bremerhaven bei FbW 1250 und im Bereich IFlaS 300 Eintritte. Die geplanten Eintritte 2018 bewegen sich damit über dem Niveau des Jahres In Verbindung mit dem Ziel der Agentur für Arbeit mehr Maßnahmen durchzuführen, die unmittelbar oder mittelbar zum Ausbildungsabschluss führen, gibt es keine strikte Vorgabe für die Maßnahmedauer. Sie soll den Ausbildungsinhalten und ggf. der Zielgruppe angemessen sein. Im Bereich der Umschulungen plant die Agentur für Arbeit erneut mindestens 20 Eintritte in einzelbetriebliche Umschulungen. Dabei ist es ein Ziel der Agentur für Arbeit, diese Anzahl perspektivisch deutlich zu steigern. Jobcenter Bremen: Das Jobcenter plant für 2018 mit einem Budget von ca. 11,5 Mio. (entspricht einem Anteil am Eingliederungstitel von ca. 24,1 %) und setzt unverändert einen geschäftspolitischen Schwerpunkt auf die Förderung der beruflichen Weiterbildung. Für 2018 sind entsprechend des Budgetansatzes Eintritte in FbW geplant. Davon 320 (16,9 %) Eintritte in Umschulungen. Der Anteil der betrieblichen Umschulungen wird 2018 erneut mit 50 Eintritten geplant. Zusätzlich werden im Bereich des Erwerbs von Grundkompetenzen 77 Plätze zur Verfügung stehen. Die Teilnahme wird im engen Zusammenhang mit einer Umschulung stehen. Die Kampagne Zukunftsstarter, an der das Jobcenter Bremen einen hohen Anteil an Eintritten in Umschulungen besonders mitgetragen hat, wird weiterhin unterstützt. Weitere Schwerpunkte für das Jahr 2018 liegen in der Förderung der beruflichen Weiterbildung von Frauen, und Alleinerziehenden. Geflüchtete werden verstärkt Berücksichtigung bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung finden, sofern die sprachlichen Voraussetzungen gegeben sind. Um eine Teilnahme von Menschen mit Betreuungspflichten zu ermöglichen, sieht das Jobcenter Bremen einen besonderen Bedarf ein entsprechendes Angebot von Teilzeit-Maßnahmen durch die Bildungsträger bereitzustellen. Des Weiteren wird die Strategie des bisherigen Projektes Vorbereitung zur Externenprüfung als Nachqualifizierung (NQVorE) fortgeführt. 6
7 1.1.2 Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Die Qualifizierungen geringqualifizierter Beschäftigter (WeGebAU) konnten auch 2017 weiter ausgebaut werden. Analog zu den Förderungen im Jahr 2017 werden 2018 insbesondere WeGebAU-Förderungen in folgenden Bereichen in den Blick genommen: - Altenpflege - Erzieher/innen - Heilerziehungspflege - Sicherheitsgewerbe - Industriereinigung - Bautenschutz/Schiffbau Nach 82 und 131a SGB III können (unabhängig von der bereits vorhandenen Qualifikation) Beschäftigte in Klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) gefördert werden, wobei die Erlangung eines Berufsabschlusses hier nicht vorrangig ist; für Geringqualifizierte ist dies nach 81 Abs. 2 SGB III möglich. Auch hier gilt die neue Regelung nach dem AWStG bezogen auf die Prämienzahlung. Geplant sind im Jahr 2018 wie im Vorjahr rund 220 Förderungen für beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Geschäftspolitische Zielrichtung mit dem Förderungsaspekt der Nachhaltigkeit Die Agentur für Arbeit und die Jobcenter wollen auch im Jahr 2018 einen deutlichen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs leisten. Dabei wird im Rahmen der Bildungszielplanung zum einem ein Schwerpunkt auf den regionalen Arbeitskräftebedarf gelegt und zum anderen die offensive Ausrichtung auf die Gruppe der Erwachsenen ohne einen verwertbaren Berufsabschluss fortgesetzt. Bei der Auswahl des individuellen Qualifizierungsziels liegt der Fokus auf eine hohe Integrationswahrscheinlichkeit in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach Beendigung der Maßnahme. Dabei ist der Aspekt einer langfristigen, möglichst dauerhaften Beschäftigungsmöglichkeit (Nachhaltigkeit) zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang sind auch alle Möglichkeiten der Nachqualifizierung (Umschulung oder Nachholen eines Bildungsabschlusses außerhalb der regulären Ausbildung) gemeinsam mit den Netzwerkpartnern aus Kammern, Verbänden und Initiativen auszuschöpfen. Hierdurch sollen Ausbildungsabschlüsse nachträglich anerkannt oder absolviert werden, z.b. durch Externenprüfungen und Steigerung der Beratung im Rahmen der Anerkennungsverfahren. Ein Fachkräftebedarf wurde insbesondere für folgende Branchen identifiziert: Gesundheitswesen und Pflege (vor allem Altenpflege und Altenpflegehilfe), Sozial- und Bildungswesen (vor allem Erzieherinnen, Erzieher, Sozialassistenten und Sozialassistentinnen), Informationsverarbeitung und der Bereich Social Media im gewerblich technischen Bereich der Industrie sowie dem Sektor der erneuerbaren Energien, die Transportunternehmen, die Speditionen, die Lagerwirtschaft und die Häfen sind Wachstumsbranchen. Diese Wirtschaftszweige haben weiterhin einen hohen Bedarf an 7
8 qualifizierten Fahrerinnen und Fahrern sowie an Fachkräften im Lagerwesen; hier ist der gesamte Bereich der Lagerei, Post- und Kurierdienste zu berücksichtigen. Die niedrigen Zinsen und die öffentlichen Investitionen in die Infrastruktur haben den Baubereich stabilisiert, aber auch in Nebenberufen wie z.b. im Metall- Elektro- und Holzbereich, werden Fachkräfte nachfragt. Fachverkäufer/innen werden insbesondere im Lebensmittelhandwerk gesucht. In der Produktion von Lebensmitteln sind Fachkräfte ebenfalls nicht ausreichend vorhanden (Beispiel Fleischerinnen/ Fleischer) Erwartungen zur Ausgabe von Bildungsgutscheinen Die Einlösungsquote in 2017 (ausgegebene Bildungsgutscheine im Verhältnis zu realisierten Eintritten) lag bei ca. 85 % in den Bereichen SGB II und III. Daher richtet sich die Bildungszielplanung nach einer entsprechend erhöhten Erwartung bei der Ausgabe von Bildungsgutscheinen. Zudem soll die Verteilung der Eintritte im Jahresverlauf gleichmäßig gesteuert werden. Dabei ist es Ziel der Agentur für Arbeit und der Jobcenter, 60 % der Eintritte bereits im ersten Halbjahr zu realisieren Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (nur im Rechtskreis SGBIII) Neben Umschulungen werden Teilqualifikationen und Vorbereitungslehrgänge auf Externenprüfungen angeboten. Zur Abgrenzung von konventionellen Anpassungsmaßnahmen zu Teilqualifikationen im Sinne der Initiative sind der Bildungszielplanung die Anlagen 1 IFlaS und 2 Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen beigefügt. Die Schwerpunkte entsprechen den jeweiligen Bildungszielplanungen. Das mittelfristige Ziel der Maßnahmen ist immer die Erlangung eines Berufsabschlusses, möglichst mit einer starken Beteiligung an Anleitung und Schulung im Betrieb. Außerhalb dieser Initiative steht der Agentur für Arbeit nur ein eingeschränktes Budget für ausbildungsabschlussorientierte Maßnahmen zur Verfügung. -Anlage 1 Hinweise zur Umsetzung der Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFlaS) aus den aktuellen Weisungen - Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFlaS) -Anlage 2 Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen; hierzu ist auch eine Checkliste veröffentlicht (in der Anlage 2 enthalten). 8
9 1.2 Zielgruppenorientierung Im Rahmen der Aushändigung von Bildungsgutscheinen sind alle besonderen Zielgruppen des Arbeitsmarktes, wie Migrantinnen und Migranten (u.a. auch Flüchtlinge im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten), ausländische Fach- und Führungskräfte sowie Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger ins Berufsleben angemessen zu berücksichtigen. Für die Personengruppe der Wiedereinsteigenden wird explizit ein Kontingent von 45 Bildungsgutscheinen zur Verfügung gestellt, das sich am individuellen Bedarf der Bewerberinnen und Bewerber dieser Zielgruppe orientiert, unabhängig von der arbeitsmarktlichen Betrachtung der restlichen Bildungsziele. Dies soll zu einer nachhaltigen Wirkung der bildungspolitischen Ausrichtung führen und auch nach Auslaufen besonderer Förderprojekte Frauen und Männern einen dauerhaften Wiedereinstieg in das Berufsleben ermöglichen. Die Förderung von Frauen soll entsprechend deren Anteil an den Arbeitslosen erfolgen. 9
10 2 Arbeitsmarktliche Ausrichtung der Bildungsziele Um Beratungsfachkräften, Bildungsträgern und Gremien eine Orientierung über diejenigen Bildungsziele zu geben, die einen nachhaltigen Integrationserfolg erwarten lassen, werden Ziele und Vorstellungen zum Inhalt der Maßnahmen genannt Verteilung der Bildungsziele FbW (ohne IFlaS) nach berufsfachlichen Schwerpunkten Bildungsziele mit einer Dauer von mehr als 12 Monaten (Umschulungen) Bildungsziel AA Bremen- Bremerhaven JC Bremen JC Bremerhaven Gesamt: Betrieblich kaufmännisch und Einzelhandel gewerblich technisch Pflege/ Erziehung/Gesundheit ohne Berufsangabe Gesamt Hinter den o.g. Bildungszielen werden insbesondere folgende Berufe gesehen: Betrieblich Nach aktuellem Bedarf der Wirtschaft, vor allem im Gesundheitswesen, im Handwerk, im Dienstleistungsbereich, in der industriellen Fertigung und der IT-Branche Schwerpunkte von überbetrieblichen Maßnahmen: kaufmännisch und Einzelhandel Speditions-, Groß- und Außenhandelskaufleute, Einzelhandelskaufleute, Kaufleute im Gesundheitswesen gewerblich technisch Metall- Elektroberufe, Bau- und Baunebenberufe, Fachkräfte im Medizinbereich, IT-Fachberufe, Sicherheitsberufe, Fachkräfte in Lager/ Logistik/ Hafen, Berufskraftfahrer/innen, Eisenbahner im Betriebsdienst Pflege/ Erziehung/Gesundheit Altenpflegefachkräfte (examinierte Altenpfleger/innen und generalistische Ausbildung zum/r Helfer/in in der Alten- und Krankenpflege, Erzieher/innen, Sozialassistenten/innen, Heilerziehungspfleger/innen) ohne Berufsangabe alle mit besonderer arbeitsmarktlicher Relevanz im Einzelfall Teilhabe am Arbeitsleben alle, unter Berücksichtigung der persönlichen Einschränkungen und des Arbeitsmarktes Wiedereinstieg alle, unter Berücksichtigung der beruflichen Fachkenntnisse und des persönlichen Lebensumfeldes 10
11 2.1.2 Weiterbildung mit einem beruflichen Teil- Abschluss bzw. ohne beruflichen Abschluss (Anpassungsweiterbildung) Bildungsziel AA Bremen- JC JC Gesamt: Bremerhaven Bremen Bremerhaven Metall- und Maschinenbau Elektrofachkräfte Schweißfachkräfte Wach-, und Sicherheitsgewerbe Hotel, Gaststätten, Touristik Gesundheits-, Pflege-, und Erziehungsleistungen Baunebenberufe (Sanitär/Heizung/Klima, Maler, Tischler, Dachdecker etc.) Regenerative Energien (Wind- Wasser- kraft, Blockkraftwerke etc.) Hafen, Spedition/ Logistik, Groß- und Außenhandel Fahrer/-in, Baumaschinist/-in Sonstige kaufmännische Berufe Informationstechnik (IT), Medien, Anwenderschulungen Nachqualifizierung Externenprüfung Sonstige Berufe (55) + Reserve (20) 75 77* Wiedereinstieg Gesamt Erläuterung: 77 Plätze = Grundkompetenzen im JC Bremen Hinweise: Maßnahmen mit Sprachanteilen müssen berufsbezogen ausgeprägt sein und werden daher in dem Bildungsziel geplant, das dem angestrebten Beruf entspricht. 11
12 3 Planungen im Rahmen der Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFlaS, nur im Rechtskreis SGB III) Weiterbildungsförderung im Rahmen der Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFlaS) wird nur für die Agentur für Arbeit besonders ausgewiesen, da hier gesonderte Mittel zur Verfügung stehen. Die Jobcenter fördern diese Ziele im Rahmen ihrer allgemeinen Bildungszielplanung. Förderungsfähige Maßnahmen sind: Maßnahmen mit Abschluss in anerkannten Ausbildungsberufen (Umschulungen), vorrangig im Betrieb, Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Externenprüfung nach 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBIG) bzw. 36 Handwerksordnung (HwO), Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen. Hierzu gehören o die im Rahmen des Bundesprogramms JobstarterConnect erprobten Ausbildungsbausteine des BIBB für verschiedene Ausbildungsberufe, o die im Rahmen des BA-Forschungsprojektes Optimierung der Qualifizierungsangebote für gering qualifizierte Arbeitslose erstellten Teilqualifikationen, o Angebote, bei denen Bildungseinrichtungen die in Anlage 1 aufgeführten Konstruktionsprinzipien berücksichtigt haben. Anlage 1 enthält auch eine beispielhafte Aufstellung von Angeboten, bei denen es sich ausdrücklich um keine berufsanschlussfähigen Teilqualifikationen handelt. Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger können auch über IFlaS gefördert werden, wenn es sich um Anpassungsmaßnahmen ohne Berufsabschluss oder Teilqualifikation handelt. 3.1 Bildungsziele, die im Rahmen der Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFlaS) förderbar sind Bildungsziel AA Bremen-Bremerhaven betrieblich 30 kaufmännisch und Einzelhandel 55 gewerblich technisch 95 Pflege/ Erziehung/ Gesundheit 105 ohne Berufsangabe 15 Gesamt 300 Die Berufe, die hinter den Förderungen stehen, sind und zu entnehmen. 12
13 Anlage 1 Hinweise zur Umsetzung der Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFlaS) Die Förderung im Rahmen von IFlaS soll dazu genutzt werden, Geringqualifizierten den Erwerb anerkannter Berufsabschlüsse bzw. berufsanschlussfähiger Teilqualifikationen zu ermöglichen und Berufsrückkehrenden bzw. Wiedereinsteigenden die Rückkehr in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erleichtern. 1. Förderfähiger Personenkreis In IFlaS einbezogen werden 1. Arbeitslose (vorrangig Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger) und von Arbeitslosigkeit unmittelbar bedrohte Arbeitnehmer/-innen ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie Wiederungelernte i. S. d. 81 Abs. 2 Nr. 1 SGB III, 2. arbeitslose und von Arbeitslosigkeit unmittelbar bedrohte Berufsrückkehrende ( 20 SGB III) und Wiedereinsteigende, bei denen eine Weiterbildung notwendig ist, um sie beruflich einzugliedern ( 81 Abs. 1 Nr. 1 SGB III). Die Einbeziehung setzt weiter voraus, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen alleinigen Handlungsbedarf in der Schlüsselgruppe Qualifikation haben, geeignet sind für die angestrebte Weiterbildung bzw. die damit verbundene berufliche Tätigkeit und damit eine erfolgreiche Maßnahmeteilnahme und nachhaltige Integration erwartet werden kann. Zur Abklärung der für eine abschlussorientierte Weiterbildung erforderlichen Eignungsvoraussetzungen (z.b. in gesundheitlicher Hinsicht oder in den Bereichen intellektueller Fähigkeiten, nicht kognitiver Merkmale wie z.b. Motivation und sozialer Kompetenzen) bieten die Fachdienste der BA vielfältige Unterstützungsangebote, deren Nutzung empfohlen wird. 2. Qualifizierungsziele/Maßnahmearten/-mix Für Geringqualifizierte können ausschließlich Qualifizierungsziele gefördert werden, die auf anerkannte Berufsabschlüsse ausgerichtet sind und für die in der jeweiligen Region, bezogen auf das voraussichtliche Ausbildungsende, ein regionaler Bedarf erkennbar ist. Im Rahmen von IFlaS ist auf einen Qualifizierungsmix nachfolgender Maßnahmearten beruflicher Weiterbildung zu achten: Maßnahmen mit Abschluss in anerkannten Ausbildungsberufen (Umschulungen), vorrangig im Betrieb, Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Externenprüfung nach 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. 36 Handwerksordnung (HwO), Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen. Hierzu gehören o die im Rahmen des Bundesprogramms JobstarterConnect erprobten Ausbildungsbausteine des BIBB für 14 Ausbildungsberufe, o die im Rahmen des BA-Forschungsprojektes Optimierung der Qualifizierungsangebote für gering qualifizierte Arbeitslose erstellten Teilqualifikationen, o Angebote, bei denen Bildungseinrichtungen die in Anlage 2 aufgeführten Konstruktionsprinzipien berücksichtigt haben. Anlage 2 Teil B der Weisung/Information enthält auch eine beispielhafte Aufstellung von Angeboten, bei denen es sich ausdrücklich um keine berufsanschlussfähigen 13
14 Teilqualifikationen handelt. Die Agenturen für Arbeit schätzen auf der Grundlage der dort zusammengestellten Konstruktionsprinzipien eigenständig ein, ob es sich bei Weiterbildungen um berufsanschlussfähige Teilqualifikationen im Sinne der BA handelt. Sie können hierzu bei einigen Aspekten (z.b. inhaltliche Ausrichtung an einem Berufsbild, Kompetenzfeststellung) die Fachkunde der zuständigen Stellen (z.b. Kammern) nutzen; eines förmlichen Genehmigungs- bzw. Zustimmungsverfahrens durch diese Stellen bedarf es jedoch nicht. Für Berufsrückkehrende und Wiedereinsteigende können zur Unterstützung der Rückkehr in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen auch andere Qualifizierungsziele z.b. im Bereich der Anpassungsqualifizierung gefördert werden. Anlage 2 A. Konstruktionsprinzipien berufsanschlussfähiger Teilqualifikationen Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen sind abgegrenzte und standardisierte Einheiten innerhalb der Gesamtstruktur eines Ausbildungsberufes, deren Absolvieren den Erwerb eines Berufsabschlusses sicherstellen soll. Qualifizierungen, die weder zu den im BA-Projekt entwickelten Teilqualifikationen noch zu den JobstarterConnect-Ausbildungsbausteinen gehören sind nur dann berufsanschlussfähige Teilqualifikationen im BA-Sinne, wenn die nachfolgenden Konstruktionsprinzipien berücksichtigt wurden: 1. Inhaltliche Ausrichtung am Berufsbild Geregelte Ausbildungsberufe bilden den Referenzrahmen für Teilqualifikationen. Die Teilqualifikationen müssen in der Summe alle Positionen eines Berufsbildes abdecken; die jeweiligen Ausbildungsordnungen, Ausbildungsrahmenpläne und Rahmenlehrpläne der Berufsschulen sind zu berücksichtigen. An dieser Stelle bietet sich die Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen (Kammern) an, die Aussagen zur Übereinstimmung der Lehrinhalte nach Inhalte und Dauer mit entsprechenden Ausbildungsabschnitten aus der betreffenden Ausbildungsordnung treffen können. 2. Dauer/ Anzahl Teilqualifikationen sollen berufliche Handlungsfähigkeit herstellen und hinsichtlich ihrer Dauer auf die Zielgruppe der Geringqualifizierten abgestimmt sein. Die Zahl der Teilqualifikationen innerhalb eines Berufs muss begrenzt sein (Vermeidung von Fragmentierung, Aufrechterhaltung von Transparenz, Begrenzung von administrativen und Prüfungsaufwänden). Daraus leiten sich folgende Anforderungen ab: Mindestdauer einer Teilqualifikation: zwei Monate Höchstdauer einer Teilqualifikation: sechs Monate Anzahl der Teilqualifikationen je Beruf: fünf bis acht zeitlicher Gesamtumfang aller Teilqualifikationen orientiert sich an einer Dauer von etwa zwei Dritteln der Erstausbildungszeit. 3. Zuschnitt auf betriebliche Einsatzgebiete/ Verwertbarkeit auf dem Arbeitsmarkt Die Teilqualifikation soll den Teilnehmer/ die Teilnehmerin in die Lage versetzen, nach Abschluss im vorgesehenen betrieblichen Einsatzgebiet einzumünden. Es geht also nicht darum, lediglich verschiedene Positionen aus einem Berufsbild zu einer Teilqualifikation zusammenfassen. 14
15 Beispiel: Verkäuferin/ Verkäufer: Lehrgangsinhalte wie kundenorientiertes Führen von Verkaufsgesprächen, Abwickeln von Kassiervorgängen, Nutzen von Kassensystemen, Warenpräsentation gehören zwar auch zu Lernfeldern des Rahmenlehrplans im Ausbildungsberuf. Die Aneinanderreihung dieser Inhalte macht aber aus einer Qualifizierung noch keine anschlussfähige Teilqualifikation. Auch die anderen Konstruktionsprinzipien müssen Beachtung finden. Die für das vorgesehene betriebliche Einsatzgebiet notwendigen Kompetenzen sowie die jeweiligen betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozesse müssen berücksichtigt werden, um Arbeitsmarktverwertbarkeit zu gewährleisten. Teilqualifikationen müssen obligatorisch betriebliche Praxisphasen enthalten. Diese sollten nicht weniger als ein Viertel der Gesamtdauer einer Teilqualifikation umfassen und so gestaltet sein, dass es sich um angeleitete Lern- und Übungsphasen im betrieblichen Arbeitskontext handelt. 4. Kompetenzfeststellung Die in einer Teilqualifikation erworbenen Kompetenzen werden unter Berücksichtigung von Qualitätsstandards, wie sie auch bei Berufsabschlussprüfungen gelten, individuell festgestellt. Die zentralen Festlegungen zur Durchführung der individuellen Kompetenzfeststellung für BA- Teilqualifikationen bilden hier den Orientierungsrahmen (z.b. Einrichtung von Prüfungsausschüssen beim Träger unter obligatorischer Hinzuziehung betrieblicher Experten oder Nutzung der Prüfungsausschüsse der Kammern). Die Eignung des Trägers zur Durchführung der Kompetenzfeststellung muss nachgewiesen sein (z.b. durch FKS nach der AZWV). Inwieweit ggf. bestehende Prüfungsausschüsse der Kammern im Bereich der Berufsausbildung auch zur Kompetenzfeststellung von Teilqualifikationen genutzt werden können, ist mit den Kammern abzustimmen. 5. Zertifikate Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sind strukturierte und aussagefähige Zertifikate auszuhändigen, die sowohl der Teilnehmerin/ dem Teilnehmer als auch potenziellen Arbeitgebern eine Orientierung bieten. Hierzu muss das Zertifikat mindestens folgende Bestandteile aufweisen: Angabe der ggf. erworbenen Berechtigungsnachweise Angabe von Praktikumsbetrieb und dauer. Darüber hinaus muss das Zertifikat Aussagen zum vorhandenen Kompetenzprofil enthalten, da die Teilqualifikation der Teilnehmerin/ dem Teilnehmer eine Perspektive bieten soll, einen anerkannten Berufsabschluss zu einem späteren Zeitpunkt zu erwerben. Detaillierte Kompetenzprofile mit Verweisen auf die entsprechenden Berufsbildpositionen der Ordnungsmittel erleichtern die passgenaue Weiterführung von Bildungsschritten und geben Kammern ein zuverlässiges Auskunftsmittel an die Hand, um über die Zulassung zu einer Externenprüfung zu entscheiden. B. Was sind keine berufsanschlussfähigenteilqualifikationen im BA-Sinn? Qualifizierungsbausteine nach 69 BBiG Maßnahmen der Anpassungsweiterbildung (z.b. MS-Office/ SAP-Weiterbildungen, CNC-/ CAD-Weiterbildungen, Baumaschinenbedienung, Gabelstaplerausbildung, Betreuungsassistenz/ Betreuungskraft in Pflegeheimen/ Pflegehilfskraft 15
16 Qualitätsmanagement, Erwerb von Berechtigungen wie Führerscheinen, beschleunigter Grundqualifikation, Sachkundeprüfung (IHK) im Bewachungsgewerbe, Schweißscheinen, IHK Fortbildungsprüfungen, usw.) Mit den aufgeführten Konstruktionsprinzipien berufsanschlussfähiger Teilqualifikationen, die generell im Rahmen der beruflichen Weiterbildungsförderung zu berücksichtigen sind, verfügen die AA über die notwendigen Anhaltspunkte, um Bildungseinrichtungen über die Anforderungen zu informieren und vorliegende Angebote einzuschätzen. Zur weiteren Unterstützung kann auch die nachfolgende Checkliste herangezogen werden. 16
17 Checkliste Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen Die nachfolgende Checkliste soll Anhaltspunkte bei der Einschätzung liefern, ob es sich bei Weiterbildungsangeboten um berufsanschlussfähige Teilqualifikationen im Sinne der BA handelt Inhaltliche Ausrichtung an einem Berufsbild Ja Nein 1.1 Die Teilqualifikationen sind inhaltlich an einem Berufsbild eines geregelten, mindestens zweijährigen Ausbildungsberufes ausgerichtet 1.2 Wenn ja, an welchem 1.3 Die Teilqualifikationen decken in ihrer Summe alle Positionen eines Berufsbildes ab; die jeweiligen Ausbildungsordnungen, Ausbildungsrahmenpläne und Rahmenlehrpläne der Berufsschulen wurden berücksichtigt 2. Dauer und Anzahl der Teilqualifikationen je Beruf 2.1 Die einzelnen Teilqualifikationen dauern mindestens zwei Monate 2.2 Die einzelnen Teilqualifikationen dauern höchstens sechs Monate 2.3 Die Anzahl der Teilqualifikationen je Beruf liegt zwischen fünf und acht 2.3 Der zeitliche Gesamtumfang aller Teilqualifikationen beträgt insgesamt Monate (Es empfiehlt sich hier eine Orientierung an einer Dauer von etwa zwei Dritteln der jeweiligen Erstausbildungszeit) 3. Zuschnitt der Teilqualifikationen auf betriebliche Einsatzgebiete 3.1 Die für das vorgesehene betriebliche Einsatzgebiet notwendigen Kompetenzen werden vermittelt 3.2 Die jeweiligen betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozesse sind berücksichtigt 3.3. Die Teilqualifikation enthält obligatorisch betriebliche Praxisphasen (möglichst mindestens ein Viertel der Gesamtdauer einer Teilqualifikation) 4. Kompetenzfeststellung Die in der Weiterbildung erworbenen Kompetenzen werden im Rahmen praktischer und theoretischer Prüfungen individuell festgestellt Die Feststellung der Kompetenzen soll erfolgen durch den Träger selbst 1 An einigen Stellen bietet es sich an, die Fachkunde der zuständigen Stellen zu nutzen; eines förmlichen Genehmigungs- bzw. Zustimmungsverfahrens durch diese Stellen bedarf es jedoch nicht. Werden Fragen mit Nein beantwortet, handelt es sich nicht um berufsanschlussfähige Teilqualifikationen im BA-Sinne 17
18 unter Nutzung der Prüfungsausschüsse der Kammern auf folgende Weise: Wenn die Kompetenzfeststellung durch den Träger selbst erfolgt: 5. Zertifikate Die Eignung des Trägers zur Durchführung der Kompetenzfeststellung wurde durch externe Stellen geprüft und bestätigt (z.b. FKS, Kammern). Bei der Durchführung der Prüfungen werden die Qualitätsstandards, die bei Berufsabschlussprüfungen gelten, berücksichtigt. Zur Feststellung der Kompetenzen wird ein Prüfungsausschuss beim Träger eingerichtet. Dem Prüfungsausschuss gehören obligatorisch betriebliche Experten an. 5.1 Die Teilnehmer erhalten strukturierte und aussagefähige Zertifikate Die Zertifikate weisen folgende Bestandteile auf 5.2 Angabe der ggf. erworbenen Berechtigungsnachweise Angabe von Praktikumsbetrieb und dauer Aussagen zum vorhandenen Kompetenzprofil 18
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