Kantonsstrasse 4 Lärmsanierung Zugerstrasse - Luzernerstrasse Abschnitt Scheuermattstrasse bis Gemeindegrenze Hünenberg

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1 Gemeinde Cham Kantonsstrasse 4 Lärmsanierung Zugerstrasse - Luzernerstrasse Abschnitt Scheuermattstrasse bis Gemeindegrenze Hünenberg Auflageprojekt Technischer Bericht Der Kantonsingenieur: Plan Nr.: 346 4c/34.TB.AP Auftrag-Nr Datum: Planformat : A4 Rev. Visum: ph Planer: Jauslin Stebler AG, Gartenstrasse 15, 4132 Muttenz Bauherr: Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug

2 Tiefbauamt Kanton Zug Lärmsanierung Zuger-/Luzernerstrasse Cham (KS 4) 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Ausgangslage Ausgangslage Auftrag Grundlagen Unterlagen Perimeter Empfindlichkeitsstufen Sanierungspflicht Vorgehen zur Ermittlung der Lärmbelastung Verkehrsgrundlagen Massgebender Zeithorizont Heutige Verkehrsbelastung (DTV 2017) Zukünftige, massgebende Verkehrsbelastung (DTV 2030) Zeitliche Verteilung Verkehrszusammensetzung (N2-Anteil) Emissionen Berechnungsmodell Belagskorrektur Genauigkeit Immissionen Berechnungsmodell Korrekturen bei Knoten und Kreiseln Kontrollmessungen Massgebende Lärmbelastung Massnahmen zur Lärmreduktion Massnahmen an der Quelle Reduktion der signalisierten Höchstgeschwindigkeit Reduktion der Verkehrsmenge oder -zusammensetzung Lärmmindernde Strassenbeläge Zusammenfassung Massnahmen an der Quelle Massnahmen im Ausbreitungsbereich Verbleibende Lärmbelastung nach der Sanierung Erleichterungen Allgemeines / Gliederung Schallschutzfenster Allgemeines Beilagenverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...18

3 Tiefbauamt Kanton Zug Lärmsanierung Zuger-/Luzernerstrasse Cham (KS 4) 3 Zusammenfassung Ausgangslage Im Einflussbereich der Zugerstrasse und Luzernerstrasse in Cham ist der massgebende Immissionsgrenzwert im Abschnitt zwischen Scheuermattstrasse und Gemeindegrenze Cham/Hünenberg gemäss Lärmbelastungskataster teilweise überschritten. Der Projektabschnitt 4c/34 ist damit im Sinne der Lärmschutzverordnung sanierungspflichtig. Er ist im genehmigten Lärmsanierungsprogramm Kantonsstrassen enthalten. Massgebende Lärmbelastung Die massgebende Lärmbelastung wurde gemäss kantonalem Leitfaden berechnet. Dabei wurde die Verkehrsentwicklung bis im Jahr 2030 berücksichtigt. Untersucht wurden alle Liegenschaften, bei denen die Zugerstrasse und Luzernerstrasse einen massgebenden Einfluss auf die Lärmbelastung haben. Ausserhalb des Untersuchungsperimeters kann eine Belastung über dem Immissionsgrenzwert (IGW) und damit eine Sanierungspflicht ausgeschlossen werden. Der Perimeter umfasst 76 Gebäude und 1 unbebaute Parzelle. Der Immissionsgrenzwert ist im Ausgangszustand 2030 bei 47 Gebäuden überschritten. Bei der Lärmbeurteilung wurde die Reduktion auf Tempo 30 km/h im Bereich des geplanten autoarmen Zentrums (AAZ) gemäss Projekt der geplanten Umfahrung Cham-Hünenberg (UCH) bereits vorgesehen. Auf den Abschnitten ausserhalb des AAZ wurde bei der Ermittlung der massgebenden Lärmbelastung die aktuell signalisierte Geschwindigkeit v = 50 km/h berücksichtigt. Massnahmen zur Lärmreduktion Die Untersuchungen aus dem Projekt UCH zeigen, dass sich die Verkehrsmenge, der Schwerverkehrsanteil oder die gefahrene Geschwindigkeit innert der vorgegebenen Sanierungsfrist nicht massgebend reduzieren lassen. Um eine potentielle Lärmreduktion mit einer durchgehenden Geschwindigkeitsreduktion erzielen zu können, wären mehrere bauliche Massnahmen erforderlich. Dies wird ausserhalb des AAZ als unzweckmässig und unverhältnismässig beurteilt. Der Einbau eines lärmmindernden Deckbelags SDA 8-12 ist als Sanierungsmassnahme auf der gesamten Streckenlänge vorgesehen (Wirkung -1 db(a), langfristig). Bei den beiden Kreiseln (Bären- und Rabenkreisel) und in den unmittelbaren Kreiselvorbereichen ist der Einbau eines lärmarmen Waschbetons vorgesehen. Zusätzliche Lärmschutzmassnahmen bei den Gebäuden mit verbliebener Grenzwertüberschreitung sind auf Grund der zu geringen Gebäudeabstände zur Strasse hin nicht möglich oder würden seitliche Zugänge abriegeln. Zusammenfassend beschränkt sich die Lärmsanierung auf den Einbau des lärmmindernden Deckbelags SDA 8-12 (Streckenlänge 1 250m). Erleichterungen Im untersuchten Perimeter kann der Immissionsgrenzwert (IGW) bei 14 Gebäuden nicht eingehalten werden. Für 10 Gebäude mit IGW-Überschreitung werden im Auflageprojekt Erleichterungen beantragt. Für 4 Gebäude mit IGW-Überschreitung muss keine Erleichterung beantragt werden, weil die betroffenen Gebäude nach 1985 (Inkrafttreten des Umweltschutzgesetzes) erstellt wurden und bereits zum Zeitpunkt der Baubewilligungserteilung Lärmauflagen

4 Tiefbauamt Kanton Zug Lärmsanierung Zuger-/Luzernerstrasse Cham (KS 4) 4 erteilt wurden. Bei diesen Gebäuden besteht deshalb seitens des Kantons als Strasseneigentümer keine Sanierungspflicht. Schallschutzmassnahmen Der Alarmwert ist bei allen vorhandenen Gebäuden unterschritten. Im Rahmen der Lärmsanierung des Projektabschnittes 4c/34 sind keine Schallschutzmassnahmen erforderlich.

5 Tiefbauamt Kanton Zug Lärmsanierung Zuger-/Luzernerstrasse Cham (KS 4) 5 1 Ausgangslage 1.1 Ausgangslage Im Einflussbereich der Kantonsstrasse 4 (Zugerstrasse und Luzernerstrasse) in der Gemeinde Cham sind die massgebenden Immissionsgrenzwerte gemäss Lärmbelastungskataster teilweise überschritten (LBK Gemeinde Cham, erfasste Gebäude Nr ). Der Abschnitt Scheuermattstrasse - Gemeindegrenze Cham/Hünenberg (Projektabschnitt 4c/34) ist damit im Sinne der Lärmschutzverordnung (LSV Art. 13ff) sanierungspflichtig. Die Sanierung von Kantonsstrassen muss gemäss Lärmschutzverordnung bis spätestens im Jahr 2018 abgeschlossen sein. Im Kanton Zug richtet sich die Reihenfolge bei der Bearbeitung der sanierungspflichtigen Strassenabschnitte nach der Anzahl Betroffenen und dem Ausmass der IGW-Überschreitung. Auf dem beschriebenen Abschnitt der Kantonsstrasse 4 in der Gemeinde Cham soll die lärmtechnische Sanierung im Jahr 2023 realisiert werden. 1.2 Auftrag Der Auftrag umfasst das Projekt für die Lärmsanierung der Kantonsstrasse 4 zwischen Scheuermattstrasse und Gemeindegrenze Cham/Hünenberg. Dazu sind die Randbedingungen für die Lärmermittlung festzulegen und die Lärmbelastung gebäudeweise zu ermitteln. In Bereichen mit überschrittenem IGW sind mögliche Massnahmen zur Lärmreduktion aufzuzeigen und hinsichtlich Machbarkeit zu beurteilen. Bei Liegenschaften mit erreichtem oder überschrittenem Alarmwert sind die Kosten für die Schallschutzmassnahmen abzuschätzen. 2 Grundlagen 2.1 Unterlagen Für das vorliegende Lärmsanierungsprojekt werden die folgenden Grundlagen verwendet: Lärmschutzverordnung vom 15. Dezember 1986, aktueller Stand 2018 (LSV) Bauordnung und Zonenplan der Gemeinde Cham mit Empfindlichkeitsstufen Lärmkataster Kantonsstrassen, Gemeinde Cham, Amt für Umweltschutz, Ingenieurbüro Sägesser, Baar, Stand Januar 2017 Gesamtverkehrsmodell Kanton Zug (GVM-ZG): Stand Sommer 2017 Strassenlärmmodell Stl 86+ (mit modifiziertem Parameter A = 43, BAFU 1995) Sonroad, Berechnungsmodell für Strassenlärm, Schriftenreihe Umwelt Nr. 366, BAFU, Bern 2004 CandaA, Software für Lärmimmissionsberechnungen, Version 2018, Datakustik AG, Gilching (D), basierend auf Stl86+ (BAFU 1995) Leitfaden zum Lärmschutz an Kantonsstrassen, Baudirektion Kanton Zug, Januar 2017 Lärmtechnische Ermittlung bei Knoten und Kreiseln, Vollzugshilfe 3.21, Cercle Bruit, 15. Februar Perimeter Zu untersuchen sind alle Liegenschaften im Abschnitt zwischen Scheuermattstrasse und Gemeindegrenze Cham/Hünenberg, bei denen die Zuger- resp. Luzernerstrasse eine relevante Lärmbelastung verursacht. Der Perimeter umfasst auf der ganzen Länge die erste Bautiefe, teilweise auch die zweite Bautiefe (vgl. Beilage 1). Dadurch ist sichergestellt, dass der Immissionsgrenzwert am Rand des Perimeters eindeutig unterschritten ist und dass ausserhalb des Perimeters keine Sanierungspflicht besteht.

6 Tiefbauamt Kanton Zug Lärmsanierung Zuger-/Luzernerstrasse Cham (KS 4) Empfindlichkeitsstufen Die Empfindlichkeitsstufen (ES) sind in der Bauordnung und im Zonenplan der Gemeinde Cham festgelegt. In der Beilage 1 sind die Empfindlichkeitsstufen innerhalb des Perimeters dargestellt. Die massgebenden Grenzwerte sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst: Empfindlichkeitsstufe, Nutzung ES II: Wohnen ES II: Betrieb (ES II+) ES III: Wohnen ES III: Betrieb (ES III+) Immissionsgrenzwert IGW Alarmwert tags nachts tags nachts 60 db(a) 65 db(a) 65 db(a) 70 db(a) 50 db(a) 55 db(a) 55 db(a) 60 db(a) 70 db(a) 70 db(a) 70 db(a) 70 db(a) 65 db(a) 65 db(a) 65 db(a) 65 db(a) 2.4. Sanierungspflicht Für bestehende Strassen, die wesentlich zur Überschreitung der Immissionsgrenzwerte gemäss Anhang 3 LSV beitragen, besteht eine Sanierungspflicht nach Art. 13 LSV. Verursacht die Sanierung unverhältnismässige Betriebseinschränkungen oder Kosten, oder stehen der Sanierung überwiegende Interessen entgegen, so gewährt die Vollzugsbehörde gemäss Art. 17 USG und Art. 14 LSV Erleichterungen. Führen die gewährten Erleichterungen dazu, dass bei öffentlichen oder konzessionierten ortsfesten Anlagen die Alarmwerte nicht eingehalten werden, so sind die Eigentümer der lärmbelasteten bestehenden Gebäude nach Art. 20 USG und Art. 15 LSV verpflichtet Schallschutzmassnahmen am Gebäude zu treffen (Schallschutzfenster oder andere schalldämmend wirkende bauliche Massnahmen). Die Sanierungspflicht ist abhängig vom Zeitpunkt der Erschliessung des Grundstücks und dem Datum der Baubewilligung eines Gebäudes. Es gelten folgende Kriterien (gem. Leitfaden Strassenlärm, UV-0637, BAFU und ASTRA vom Dezember 2006): Erschliessung Bauzone Baubewilligung Gebäude Sanierungspflicht Berechtigung für Lärmschutzwände Schallschutzmassnahmen* Erschlossen vor Baubewilligung vor Ja Ja Ja Baubewilligung nach Ja Ja Nein unüberbaut Ja Ja - Erschlossen nach Baubewilligung vor Ja Ja Ja Baubewilligung nach Nein Nein Nein unüberbaut Nein Nein - Ausserhalb der Bauzone Baubewilligung vor Ja Ja Ja Baubewilligung nach Nein Nein Nein unüberbaut Nein Nein - * Schallschutzmassnahmen an bestehenden Gebäuden nach Art. 15 LSV

7 Tiefbauamt Kanton Zug Lärmsanierung Zuger-/Luzernerstrasse Cham (KS 4) 7 3 Vorgehen zur Ermittlung der Lärmbelastung 3.1 Verkehrsgrundlagen Massgebender Zeithorizont Die Verkehrsbelastung im Raum Cham hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Auch in Zukunft wäre aufgrund der Siedlungsentwicklung und der Mobilitätszunahme eine weitere Steigerung der Verkehrsbelastung zu erwarten. Eine Lärmsanierung mit Berechnungen, welche sich ausschliesslich auf die heutige Verkehrsmenge beziehen, wäre daher schon mittelfristig nicht mehr zutreffend. Ein Strassenabschnitt, welcher aufgrund der heutigen Verkehrsmenge saniert würde, könnte infolge zwischenzeitlich erhöhter Lärmbelastung in wenigen Jahren erneut sanierungspflichtig werden. Um dies zu verhindern, wird bei der Ermittlung der massgebenden Lärmbelastung die Verkehrsentwicklung bis zum Jahr 2030 berücksichtigt. Dieser Zeithorizont entspricht den Vorgaben im kantonalen Leitfaden. Im vorliegenden Fall haben die geplante Umfahrung Cham-Hünenberg (UCH) und das geplante autoarme Zentrum Cham (AAZ) einen wesentlichen Einfluss auf die künftigen Verkehrszahlen. Durch die Inbetriebnahme der UCH wird die Verkehrsmenge auf der untersuchten Achse markant abnehmen und gegenüber heute eine deutlich wahrnehmbare Lärmabnahme bewirken Heutige Verkehrsbelastung (DTV 2017) Die heutige Verkehrsbelastung wird anhand der Ausgangsbelastung gemäss Projekt UCH im Jahr 2014 ermittelt. Die Hochrechnung auf das Jahr 2017 erfolgt mit einem pauschalen Wachstum von ca. 1 % p.a. In der folgenden Tabelle sind die resultierenden Belastungen zusammengestellt (DTV, durchschnittlicher täglicher Verkehr): Bez. Strasse Abschnitt DTV 2014 DTV 2017 A 4, Zugerstrasse Scheuermattstrasse - Neudorfstrasse B 4, Zugerstrasse Neudorfstrasse - Knonauerstrasse C 4, Zugerstrasse Knonauerstrasse - Sinserstrasse (Bärenkreisel) D 4, Luzernerstrasse Sinserstrasse (Bärenkreisel) - Hünenbergerstrasse (Rabenkreisel) E 4, Luzernerstrasse Hünenbergerstrasse (Rabenkreisel) - Bahnhofstrasse F 4, Luzernerstrasse Bahnhofstrasse - Enikerweg G 4, Luzernerstrasse Enikerweg Gemeindegrenze Cham/ Hünenberg

8 Tiefbauamt Kanton Zug Lärmsanierung Zuger-/Luzernerstrasse Cham (KS 4) Zukünftige, massgebende Verkehrsbelastung (DTV 2030) Für die künftige Verkehrsbelastung wird die Verkehrsprognose des Projekts UCH verwendet. In der folgenden Tabelle sind die resultierenden Belastungen zusammengestellt: Bez. Strasse Abschnitt DTV 2030 A 4, Zugerstrasse Scheuermattstrasse - Neudorfstrasse B 4, Zugerstrasse Neudorfstrasse - Knonauerstrasse C 4, Luzernerstrasse Knonauerstrasse - Sinserstrasse (Bärenkreisel) D 4, Luzernerstrasse Sinserstrasse (Bärenkreisel) - Hünenbergerstrasse (Rabenkreisel) E 4, Luzernerstrasse Hünenbergerstrasse (Rabenkreisel) - Bahnhofstrasse F 4, Luzernerstrasse Bahnhofstrasse - Enikerweg G 4, Luzernerstrasse Enikerweg Gemeindegrenze Cham/ Hünenberg Zeitliche Verteilung Gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) müssen die Lärmbelastungen für die Zeiträume tags (6.00 bis Uhr) und nachts (22.00 bis 6.00 Uhr) getrennt ermittelt und beurteilt werden. Sowohl das Projekt UCH als auch das Gesamtverkehrsmodell des Kantons Zug weisen bei der Tag-/Nachtverteilung des Verkehrs auf der Zuger- und Luzernerstrasse die Richtwerte der LSV von 5.8% tags bzw. 0.9% nachts auf. Diese Werte werden auch für die vorliegende Lärmsanierung übernommen Verkehrszusammensetzung (N2-Anteil) Die Fahrzeugkategorie N2 (lärmige Fahrzeuge) umfasst u.a. Busse, Lastwagen und Motorräder. In der Lärmschutzverordnung ist für den N2-Anteil ein Richtwert von 10% tags und 5% nachts aufgeführt (LSV, Anhang 3). Aufgrund der Auswirkungen des künftig autoarmen Zentrums AAZ sinkt vor allem die Anzahl der Personenwagen, während die Anzahl Busse des öffentlichen Verkehrs nicht abnehmen wird. Da die Busse zum lauten Verkehr gezählt werden und die Anzahl lauter Fahrzeuge (also auch LKW und Motorräder) insgesamt weniger abnehmen dürfte als der leise Verkehr, steigt der Anteil des lauten Verkehrs innerhalb der künftigen Gesamtverkehrsmenge. Gemäss Verkehrsprognose des Projekts UCH liegt der effektive N2-Anteil künftig für die Teilstrecken der Zuger- und Luzernerstrasse im Zentrum, d.h. zwischen Neudorfstrasse und Bahnhofstrasse im Bereich zwischen 12 und 19% am Tag und zwischen 13 und 29% in der Nacht. Auf den äusseren, vom Zentrum weiter entfernten Teilabschnitten liegt der Anteil tags bei 10% und nachts bei 7%. In diesen Abschnitten ist der effektive N2-Anteil tags gleich hoch und nachts etwas höher als der jeweilige LSV-Richtwert (nachts: 5%).

9 Tiefbauamt Kanton Zug Lärmsanierung Zuger-/Luzernerstrasse Cham (KS 4) Emissionen Berechnungsmodell Die Berechnung der Emissionen (Lärmbelastung an der Quelle) erfolgt mit dem Strassenlärmmodell Stl 86+ und mit dem Modell Sonroad. Bei beiden Modellen wird gemäss kantonalem Leitfaden die signalisierte Höchstgeschwindigkeit als durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit eingesetzt. Das Gefälle wird für jeden Strassenabschnitt aus topografischen Daten ermittelt und auf 0.1 % gerundet in die Berechnung eingesetzt. Etwa die Hälfte der Abschnitte im Perimeter weist für das Modell STL86+ höhere Emissionspegel aus. Bei der anderen Hälfte sind die im Modell Sonroad ermittelten Pegel höher. Die Tendenz zeigt, dass in Abschnitten mit Steigungen das Modell Sonroad höhere Emissionen ausweist als das Modell STL86+. Dies liegt auch daran, dass im Modell Sonroad Steigungen auch unter 3 % in der Berechnung berücksichtigt werden, während im Modell Stl86+ Gefällswerte unter 3 % nicht in die Berechnung einfliessen. Für die Immissionsberechnung werden gemäss kantonalem Leitfaden die höheren Emissionen weiter verarbeitet. Die detaillierte Emissionsberechnung mit den beiden Modellen ist pro Abschnitt in der Beilage 2 aufgeführt Belagskorrektur Auf der Zugerstrasse und Luzernerstrasse sind gemäss Angaben des Tiefbauamts konventionelle Asphaltbeläge des Typs AC 11 vorhanden. Basierend auf den Kontrollmessungen (vgl. Kapitel 3.4) und den Belagskennwerten des Leitfadens Strassenlärm (BAFU) wurde für den künftigen Zustand ohne Massnahmen überall eine Belagskorrektur von +1.0 db(a) gewählt Genauigkeit Die Genauigkeit der Lärmberechnung beträgt für die typischen Ausbreitungsverhältnisse im Untersuchungsgebiet rund ± 1 db(a). Bei kurzen Distanzen ist die Zuverlässigkeit eher grösser, bei grösseren Abständen eher kleiner. 3.3 Immissionen Berechnungsmodell Die Berechnung der Immissionen (Lärmbelastung beim Empfänger) erfolgt mit dem Strassenlärmmodell Stl 86+ in der Software CadnaA. Die Berechnung erfolgt pro Gebäude für das exponierteste Fenster. Bei Fenstern, welche im Einflussbereich mehrerer Strassenabschnitte liegen, wird der Immissionsanteil pro Gebäudefassade und das Objekt der Strasse mit der höheren Lärmbelastung am Gebäude zugeteilt. Die Pegelkorrektur K1 berücksichtigt gemäss LSV die kleinere Störwirkung bei geringem Verkehrsaufkommen. Sie wird im Berechnungsmodell emissionsseitig berücksichtigt, dadurch wird immissionsseitig direkt der sogenannte "Beurteilungspegel" (Lr) berechnet. Dieser Wert ist gemäss LSV für den Vergleich mit den Grenzwerten massgebend Korrekturen bei Knoten und Kreiseln Gestützt auf die Vollzugshilfe für die lärmtechnische Ermittlung bei Knoten und Kreiseln (Cercle Bruit) wurden im Bereich von folgenden Knoten und Kreiseln Korrekturen vorgenommen:

10 Tiefbauamt Kanton Zug Lärmsanierung Zuger-/Luzernerstrasse Cham (KS 4) 10 - Einmündung Neudorfstrasse: immissionsseitige Korrektur - Bärenkreisel (Sinserstrasse): emissions- und immissionsseitige Korrektur - Rabenkreisel (Hünenbergerstr.): emissions- und immissionsseitige Korrektur - Einmündung Bahnhofstrasse: immissionsseitige Korrektur Bemerkung: Aufgrund der klaren Vortrittssituationen bei den Einmündungen Neudorfstrasse und Bahnhofstrasse erfolgt bei diesen Knoten keine emissionsseitige Korrektur. 3.4 Kontrollmessungen Zur Überprüfung des Berechnungsmodells wurden an 5 Standorten Kontrollmessungen durchgeführt. Diese Kurzzeitmessungen wurden anhand der während der Messung gezählten Vorbeifahrten auf den durchschnittlichen Tagesverkehr 2017 standardisiert und mit den Immissionspegeln aus dem Berechnungsmodell (ohne Korrekturen) verglichen: Nr. Adresse Geschoss Standardisierter Messwert Leq [db(a)] Berechnung Lr (Modell) [db(a)] Differenz M-B [db(a)] Korrektur Berechnung [db(a)] Differenz mit Korrektur [db(a)] 1 Gegenüber Zugerstr Freifeld Belag Luzernerstr OG keine Rabenkreisel Freifeld keine Luzernerstr OG keine Luzernerstr OG keine -0.8 Die Messungen zeigen generell eine gute Übereinstimmung zum Modell: - An 4 Standorten liegen die Messresultate geringfügig unter dem unkalibrierten Berechnungsmodell (ohne Belagskorrekturen). - An 1 Standort liegt das Messresultat geringfügig über dem unkalibrierten Berechnungsmodell (ohne Belagskorrekturen). Die in 4 Fällen berechneten höheren Belastungen werden damit erklärt, dass sich der Belag auf der Luzernerstrasse teilweise in gutem Zustand befindet. Für den Ist-Zustand 2017 (resp. den Zustand 2014 gemäss Projekt UCH) muss deshalb für den vorhandenen Belagstyp (AC11) keine Belagskorrektur vorgenommen werden. Auf der Zugerstrasse erfolgt eine Belagskorrektur von +1 db(a). Gemäss Leitfaden Strassenlärm des BAFU/ASTRA liegt der Belagskennwert des vorhandenen Belagstyps (AC 11) langfristig bei +1 db(a). Entsprechend wird für den künftigen Zustand ohne Massnahmen für den gesamten LSP-Perimeter der Zugerstrasse und Luzernerstrasse eine Belagskorrektur von +1.0 db(a) gewählt. Die Beurteilung aufgrund der berechneten Immissionen liegt somit für die Betroffenen auf der sicheren Seite.

11 Tiefbauamt Kanton Zug Lärmsanierung Zuger-/Luzernerstrasse Cham (KS 4) 11 4 Massgebende Lärmbelastung Die massgebende Lärmbelastung (Prognose für 2030) wird für sämtliche Liegenschaften im Perimeter mit dem im Kapitel 3 beschriebenen Vorgehen ermittelt. Bestehende Lärmschutzwände werden berücksichtigt, sofern vorhanden. Der Perimeter umfasst 77 Liegenschaften (76 Gebäude und 1 unbebaute Bauparzelle). Die Ergebnisse sind in der Beilage 3 grafisch dargestellt und in der Beilage 4 tabellarisch aufgeführt. Zur Beurteilung der Sanierungspflicht ist der Immissionsgrenzwert (IGW) massgebend. Schallschutzmassnahmen werden anhand des Alarmwertes beurteilt. Die Ergebnisse der Beurteilung (gemäss aktuellem Leitfaden ohne Toleranzen) lassen sich wie folgt zusammenfassen: Bezeichnung, Lärmbelastung Anzahl Gebäude 1) Anzahl Parzellen 2) IGW eingehalten (grün markiert) 30 1 IGW überschritten (Sanierung, Erleichterungen) 47 0 davon Alarmwert unterschritten (gelb markiert) 44 0 davon Alarmwert erreicht oder überschritten (rot markiert) 3) 3 0 Total im Perimeter ) Anzahl Gebäudeadressen, bei zusammengebauten Gebäuden nur 1 Gebäude pro Parzelle 2) unbebaute Bauparzellen 3) Der Zeitpunkt der Baubewilligung und dessen Einfluss auf die Sanierung sind im Kap. 7.2 beurteilt. Der IGW ist bei insgesamt 47 Liegenschaften (47 Gebäude und 0 unbebaute Bauparzellen) überschritten. Das Ausmass der IGW-Überschreitung beträgt im Zeitraum tags maximal 6 db(a) und im Zeitraum nachts bis zu 5 db(a). 5 Massnahmen zur Lärmreduktion 5.1 Massnahmen an der Quelle Reduktion der signalisierten Höchstgeschwindigkeit Sämtliche Gebäude mit IGW-Überschreitungen liegen im Innerortsbereich. Etwa zwei Drittel (30 Gebäude) sind im Bereich des autoarmen Zentrums (AAZ) Cham, wo bereits eine Tempo 30-Zone vorgesehen ist. Bei den übrigen 17 Gebäuden liegt die signalisierte Höchstgeschwindigkeit auch künftig bei 50 km/h. Mit der Signalisation und der konsequenten Durchsetzung von Tempo 30 könnte die Lärmbelastung gemäss Modellberechnung mit Sonroad um ca. 2 db(a) reduziert werden. Diese Massnahme ist wie folgt zu beurteilen: Bauliche Massnahmen Im Ausgangszustand ist der Strassenraum ausserhalb des künftigen AAZ relativ breit, übersichtlich, sehr gerade gezogen und lässt damit eine Ausnützung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h problemlos zu. Ohne erhebliche bauliche Massnahmen besteht trotz signalisiertem Tempo 30 - insbesondere bei tiefem Verkehrsaufkommen - die Gefahr, dass sich die Autofahrenden bzgl. Geschwindigkeitswahl an den vorhandenen Strassenverhältnissen und Sichtweiten orientieren. Hinzu kommt, dass die Bebauung sowohl bei der Zugerstrasse als auch bei der Luzernerstrasse teilweise nur einseitig bebaut ist, was für eine Tempo 30 Zone untypisch ist und deshalb ebenfalls zu einer geringen Akzeptanz führen würde. Um die potentielle Lärmreduktion auf der ganzen Länge zu erzielen, wären mehrere bauliche Massnahmen wie Verengungen und horizontale oder vertikale Versätze erforderlich.

12 Tiefbauamt Kanton Zug Lärmsanierung Zuger-/Luzernerstrasse Cham (KS 4) 12 Kontrollen Zur konsequenten Durchsetzung von Tempo 30 ohne intensive bauliche Massnahmen wären sehr restriktive Geschwindigkeitskontrollen erforderlich. Dabei sind punktuelle Kontrollen (Radarkasten) unzweckmässig, da die Liegenschaften vor und nach dem Kontrollpunkt infolge Brems- und Beschleunigungsvorgängen einer erhöhten Belastung ausgesetzt wären. Eine Kontrolle würde am wirksamsten mittels Fahrzeiterfassung erfolgen. Dieses Vorgehen ist im Kanton noch nicht erprobt und politisch umstritten (u.a. Datenschutz). Zusammenfassend wird eine Reduktion der signalisierten Höchstgeschwindigkeit auf der Zugerund Luzernerstrasse in Cham, ausserhalb der bereits vorgesehenen Tempo 30-Zone im autoarmen Zentrum Cham, als unzweckmässig und unverhältnismässig beurteilt Reduktion der Verkehrsmenge oder -zusammensetzung Wie im Kap. 3.1 beschrieben, wird die Verkehrsbelastung auf der Zuger- und Luzernerstrasse in Cham aufgrund der Umfahrung Cham-Hünenberg und des autoarmen Zentrums Cham massiv reduziert. Eine weitere Reduktion ist aufgrund der Funktionalität der Strasse (Erschliessung des Zentrums mit vorhandener Wohn- und Gewerbenutzung) weder erreichbar noch zielführend Lärmmindernde Strassenbeläge Im Rahmen der Lärmsanierung sieht das Tiefbauamt den Einbau eines lärmmindernden Belags SDA 8-12 vor. Dies betrifft den ganzen Perimeter von der Einmündung Scheuermattstrasse bis zur Gemeindegrenze Cham-Hünenberg (vgl. Beilage 5, Streckenlänge ca m). Der Belag SDA8-12 weist eine Anfangswirkung von ca. -2 bis -4 db(a) und eine Langzeitwirkung von -1 db(a) auf (alle Angaben gegenüber Stl86+, Standardbelag). Zur Ermittlung der Lärmbelastung im Zustand 2030 nach Sanierung wird modellmässig die Langzeitwirkung von -1 db(a) berücksichtigt. Der Einbau eines akustisch noch wirksameren Belags SDA4 wurde in diesem Abschnitt ebenfalls geprüft. Dieser Belagstyp ist aufgrund des feineren Korns und des höheren Porenraumgehalts jedoch weniger resistent. Da der Sanierungsabschnitt viele Einmündungen (zusätzliche Belastung aufgrund der Querkräfte durch ein- und abbiegende Fahrzeuge) und im Zentrumsbereich einen hohen Anteil an Bussen (schwere Fahrzeuge) aufweist, wäre der Einbau eines SDA4 nicht sinnvoll und nicht nachhaltig. Beim Bären- und beim Rabenkreisel wurde für den Sanierungshorizont der Ersatz der bestehenden Asphaltbeläge mit einem lärmarmen Waschbeton berücksichtigt Zusammenfassung Massnahmen an der Quelle Zusammenfassend lässt sich die Lärmbelastung der Zugerstrasse und Luzernerstrasse in Cham durch Massnahmen an der Quelle gegenüber dem aktuell eingebauten Belag AC11 um ca. 2 db(a) reduzieren. 5.2 Massnahmen im Ausbreitungsbereich Als Massnahmen im Ausbreitungsbereich werden Lärmschutzmassnahmen zwischen der Strasse und dem Gebäude bezeichnet. Im Untersuchungsperimeter sind keine bestehenden Lärmschutzwände vorhanden. Neue, wirkungsvolle Lärmschutzwände sind weder entlang der Zugerstrasse noch entlang der Luzernerstrasse machbar, weil sie Zugänge abriegeln würden oder die Gebäude zu

13 Tiefbauamt Kanton Zug Lärmsanierung Zuger-/Luzernerstrasse Cham (KS 4) 13 nahe an der Strasse stehen (Platzverhältnisse). Ein Gebäude ist kommunal geschützt. Die detaillierten Begründungen sind im Kap. 6 Erleichterungen aufgeführt. 5.3 Verbleibende Lärmbelastung nach der Sanierung Die verbleibende Lärmbelastung nach der Sanierung wird analog zum Ausgangszustand für sämtliche Liegenschaften im Perimeter ermittelt. Die Ergebnisse sind in der Beilage 5 grafisch dargestellt und in der Beilage 6 tabellarisch aufgeführt. Zur Beurteilung der Sanierungspflicht ist der Immissionsgrenzwert (IGW) massgebend. Schallschutzmassnahmen werden anhand des Alarmwertes beurteilt. Die Ergebnisse der Beurteilung (gemäss aktuellem Leitfaden ohne Toleranzen) lassen sich wie folgt zusammenfassen: Bezeichnung, Lärmbelastung Anzahl Gebäude 1) Anzahl Parzellen 2) IGW eingehalten (grün markiert) 62 1 IGW überschritten (Sanierung, Erleichterungen) 14 0 davon Alarmwert unterschritten (gelb markiert) 14 0 davon Alarmwert erreicht oder überschritten (rot markiert) 3) 0 0 Total im Perimeter ) Anzahl Gebäudeadressen, bei zusammengebauten Gebäuden nur 1 Gebäude pro Parzelle 2) unbebaute Bauparzellen 3) Der Zeitpunkt der Baubewilligung und dessen Einfluss auf die Sanierung sind im Kap. 7.2 beurteilt. Der IGW bleibt bei insgesamt 14 Liegenschaften (14 Gebäude und 0 unbebaute Bauparzellen) überschritten, wobei im vorliegenden Fall der Zuger- und Luzernerstrasse die Lärmbelastung am Tag hinsichtlich der Grenzwerte massgebend ist. In der Nacht wird der IGW lediglich bei 5 Gebäuden überschritten (Erleichterungen, vgl. Kap. 6). Der Alarmwert ist bei allen bestehenden Gebäuden unterschritten (keine Schallschutzmassnahmen am Gebäude, vgl. Kap. 7).

14 Tiefbauamt Kanton Zug Lärmsanierung Zuger-/Luzernerstrasse Cham (KS 4) 14 6 Erleichterungen 6.1 Allgemeines / Gliederung Ortsfeste Anlagen müssen soweit saniert werden, dass der Immissionsgrenzwert (IGW) eingehalten wird. Ist die Einhaltung des IGW nicht möglich, z.b. weil die Sanierung unverhältnismässige Kosten verursachen würde oder weil überwiegende Interessen des Ortsbild-, Natur- und Landschaftsschutzes oder der Verkehrs- und Betriebssicherheit entgegenstehen, kann die Vollzugsbehörde Erleichterungen gewähren (LSV Art. 14). Entlang der Zugerstrasse und Luzernerstrasse in Cham können die Immissionsgrenzwerte im Perimeter bei 14 Gebäuden nicht eingehalten werden. Für 4 Liegenschaften, welche nach 1985 d.h. nach Inkrafttreten des Umweltschutzgesetzes erstellt wurden, bestanden bereits zum Zeitpunkt der Erteilung der Baubewilligung Lärmauflagen für den Bauherrn. Für diese Gebäude besteht deshalb seitens des Kantons als Strasseneigentümer keine Sanierungspflicht. Betroffen sind die nachfolgend aufgeführten Gebäude: - Zugerstrasse 1 (Parzelle 174) - Zugerstrasse 5 (Parzelle 183) - Luzernerstrasse 48 (Parzelle 1131) - Luzernerstrasse 50 (Parzelle 632) Für die übrigen 10 Liegenschaften werden Erleichterungen beantragt. Nachfolgend sind die relevanten Angaben für die Verfügung zusammengestellt:

15 Tiefbauamt Kanton Zug Lärmsanierung Zuger-/Luzernerstrasse Cham (KS 4) 15 Lage / Beschreibung: Zugerstrasse, Abschnitt Scheuermattstrasse bis Ottostrasse Empfindlichkeitsstufe: ES II (Details s. Beilage 1) Immissionsgrenzwert (IGW): ES II (Wohnen): tags 60 db(a) nachts 50 db(a) Alarmwert ES II: tags 70 db(a) nachts 65 db(a) Lärmbeurteilung: 5 Gebäude mit überschrittenem IGW, maximale IGW-Überschreitung 4 db(a) tags und 2 db(a) nachts Betroffene Liegenschaften: Zugerstrasse 36, 37, 38 und 40 Adelheid-Page-Strasse 2 (detaillierte Lärmbelastung siehe Beilagen 3 und 5) Baulicher Lärmschutz: - Einbau eines lärmmindernden Belages SDA Keine Massnahmen im Ausbreitungsbereich. Begründung: Massnahmen im Ausbreitungsbereich sind aus folgenden Gründen nicht vorgesehen (siehe auch untenstehende Fotos): - Akustisch wirksame (d.h. durchgehende) Lärmschutzwände würden Zugänge zu einzelnen Liegenschaften abriegeln. - Die Platzverhältnisse lassen keine Lärmschutzwand zu (Gebäude zu nahe an der Strasse). Zugerstrasse 36, 37, 38 und 40, Adelheid-Page-Strasse 2: Zugänglichkeit / Strassenabstand Adelheid-Page-Strasse 2

16 Tiefbauamt Kanton Zug Lärmsanierung Zuger-/Luzernerstrasse Cham (KS 4) 16 Lage / Beschreibung: Luzernerstrasse, Einflussbereich Rabenkreisel Empfindlichkeitsstufe: ES III (Details s. Beilage 1) Immissionsgrenzwert (IGW): ES III (Wohnen): tags 65 db(a) nachts 55 db(a) Alarmwert ES II: tags 70 db(a) nachts 65 db(a) Lärmbeurteilung: 2 Gebäude mit überschrittenem IGW, maximale IGW-Überschreitung 1 db(a) tags, keine IGW- Überschreitung in der Nacht Betroffene Liegenschaften: Luzernerstrasse 16 und Kirchbühl 1 (detaillierte Lärmbelastung siehe Beilagen 3 und 5) Baulicher Lärmschutz: - Einbau eines lärmmindernden Belages SDA Im Kreisel und im unmittelbaren Kreiselvorbereich Einbau eines lärmarmen Waschbetons. - Keine Massnahmen im Ausbreitungsbereich. Begründung: Massnahmen im Ausbreitungsbereich sind aus folgenden Gründen nicht vorgesehen (siehe auch untenstehende Fotos): - Akustisch wirksame (d.h. durchgehende) Lärmschutzwände würden Zugänge zu einzelnen Liegenschaften abriegeln. - Die Platzverhältnisse lassen keine Lärmschutzwand zu (Gebäude zu nahe an der Strasse). Luzernerstrasse 16 und Kirchbühl 1: Zugänglichkeit / Strassenabstand Luzernerstrasse 16 (beide Gebäudeteile) Kirchbühl 1

17 Tiefbauamt Kanton Zug Lärmsanierung Zuger-/Luzernerstrasse Cham (KS 4) 17 Lage / Beschreibung: Luzernerstrasse, Bahnhofstr. bis Gdegrenze Cham/Hünenberg Empfindlichkeitsstufe: ES II (Details s. Beilage 1) Immissionsgrenzwert (IGW): ES II (Wohnen): tags 60 db(a) nachts 50 db(a) Alarmwert ES II: tags 70 db(a) nachts 65 db(a) Lärmbeurteilung: 3 Gebäude mit überschrittenem IGW, maximale IGW-Überschreitung 3 db(a) tags, keine IGW- Überschreitung in der Nacht Betroffene Liegenschaften: Luzernerstrasse 30, 40 und 70 (detaillierte Lärmbelastung s. Beilagen 3 und 5) Baulicher Lärmschutz: - Einbau eines lärmmindernden Belages SDA Keine Massnahmen im Ausbreitungsbereich. Begründung: Massnahmen im Ausbreitungsbereich sind aus folgenden Gründen nicht vorgesehen (siehe auch untenstehende Fotos): - Akustisch wirksame (d.h. durchgehende) Lärmschutzwände würden Zugänge zu einzelnen Liegenschaften abriegeln. - Die Platzverhältnisse lassen keine Lärmschutzwand zu (Gebäude zu nahe an der Strasse). - Geschütztes Gebäude Luzernerstrasse 40 (Alter Raben) Luzernerstrasse 30, 40 und 70: Zugänglichkeit / Strassenabstand / Ortsbildschutz

18 Tiefbauamt Kanton Zug Lärmsanierung Zuger-/Luzernerstrasse Cham (KS 4) 18 7 Schallschutzfenster 7.1 Allgemeines Liegenschaften, bei denen der Alarmwert trotz Massnahmen an der Quelle und im Ausbreitungsbereich erreicht oder überschritten bleibt, müssen gemäss LSV Art. 15 mit Massnahmen am Gebäude gegen Lärm geschützt werden. Insbesondere ist für die betroffenen Fenster zu lärmempfindlichen Räumen ein ausreichendes Schalldämmmass (in der Regel R'w+Ctr 32 db) erforderlich. Beim Lärmsanierungsprojekt für die Kantonsstrasse 4 ist der Alarmwert bei allen vorhandenen Gebäuden unterschritten. Damit besteht kein Anspruch auf Schallschutzmassnahmen. 8 Beilagenverzeichnis Empfindlichkeitsstufen und Verkehrsmengen DTV 2030 Beilage 1 Berechnung der Emissionen: Nach Sanierung (Tabelle) Beilage 2 Lärmbelastung pro Gebäude / Parzelle: (Tabelle) Beilage 3 Situationsübersicht Lärmbelastung 2030: Ausgangszustand Beilage 4 Situationsübersicht Lärmbelastung 2030: Nach Sanierung Beilage 5 9 Abkürzungsverzeichnis AAZ Autoarmes Zentrum Cham AfU Amt für Umweltschutz des Kantons Zug AW Alarmwert BAFU Bundesamt für Umweltschutz (vormals BUWAL) db(a) Dezibel (mit dem Frequenzfilter A bewertet, d.h. dem menschlichen Hörempfinden nachgebildet) Ctr Spektrums-Anpassungswert für Verkehrslärm DTV durchschnittlicher täglicher Verkehr (Jahresdurchschnitt, Fz/24h) ES Empfindlichkeitsstufe IGW Immissionsgrenzwert K1 Pegelkorrektur gemäss Lärmschutzverordnung Anhang 3, Ziffer 35 LBK Lärmbelastungskataster (kantonales Amt für Umweltschutz) Leq Energieäquivalenter Dauerschallpegel (durchschnittliche Lärmbelastung) Lr Beurteilungspegel: Massgebende Lärmbelastung Lr,e Emissions-Beurteilungspegel (Dauerschallpegel plus Pegelkorrektur) in einem Meter ab Strassenachse LSV Lärmschutzverordnung LSW Lärmschutzwand LW Lastwagen Mfz Motorfahrzeug N1 Fahrzeugkategorie: "normale" Fahrzeuge (u.a. Personenwagen) N2 Fahrzeugkategorie: lärmige Fahrzeuge (u.a. Lastwagen, Busse, Motorräder) Nn durchschnittlicher stündlicher Nachtverkehr (22 bis 6 Uhr, Fz/h) Nt durchschnittlicher stündlicher Tagesverkehr (6 bis 22 Uhr, Fz/h) R'w Schalldämmmass (bewertet, am Bau) SSF Schallschutzfenster gemäss Anhang 1 LSV TBA Tiefbauamt des Kanton Zug USG Umweltschutzgesetz

19 Quelle: Zugmap.ch Empfindlichkeitsstufen und Verkehrsmengen Massstab 1:2 850 Tiefbauamt Kanton Zug Lärmsanierung Zuger- / Luzernerstrasse Cham (KS 4) Legende: Empfindlichkeitsstufe ES II Perimeter Lärmsanierung Empfindlichkeitsstufe ES III Perimetergrenze Autoarmes Zentrum AAZ Empfindlichkeitsstufe ES IV Verkehrsbelastung DTV 2030 Beilage 1 Abschnittsgrenze (Verkehr/Geschwindigkeit/Gefälle)

20 Tiefbauamt Kanton Zug Empfindlichkeitsstufen und Verkehrsmengen Legende: Massstab 1:3 250 Perimeter Lärmsanierung Empfindlichkeitsstufe ES III Perimetergrenze Autoarmes Zentrum AAZ Empfindlichkeitsstufe ES IV Verkehrsbelastung DTV 2030 Abschnittsgrenze (Verkehr/Geschwindigkeit/Gefälle) Beilage 1 Empfindlichkeitsstufe ES II Lärmsanierung Zuger- / Luzernerstrasse Cham (KS 4) Quelle: Zugmap.ch

21 Zustand 2030 nach Sanierung: Berechnung der Emissionen nach Modell Sonroad (Quellenwerte in 1 m Abstand von Strassenachse) Zeitraum tags (06:00-22:00 Uhr) Abs. Bezeichnung Belagskorrekturen Rollgeräusch Antriebsgeräusch pro Fz [Lmax,7.5m] Leq Leq Leq Total K1 Lr,e Nr. Ge- DTV Anteil alpha Fz/h N2 Gefälle Rollge- Gesamtge- pro Fz [Lmax,7.5m] aufwärts abwärts total pro Fz [1m] pro Kat [1m] [1m] [1m] schw. aufwärts räusch (BRäusch (BG PW LW PW LW PW LW PW LW PW LW PW LW [km/h] [Fz/d] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] 1 Zugerstrasse '500 50% 5.80% % Zugerstrasse '700 50% 5.80% % aaz Zugerstrasse '700 50% 5.80% % Zugerstrasse '800 50% 5.80% % Zugerstrasse '100 50% 5.80% % (kreiselvorb) Zugerstrasse '100 50% 5.80% % (kreiselvorb) Sinserstrasse '700 50% 5.80% % Bärenkreisel 30 3'300 50% 5.80% % (kreiselvorb.) Luzernerstrasse '300 50% 5.80% % Luzernerstrasse '300 50% 5.80% % Luzernerstrasse '500 50% 5.80% % (kreiselvorb.) Luzernerstrasse '500 50% 5.80% % (kreiselvorb.) Hünenbergerstr '200 50% 5.80% % Rabenkreisel 30 2'750 50% 5.80% % (kreiselvorb) Luzernerstrasse '100 50% 5.80% % Luzernerstrasse '100 50% 5.80% % Bahnhofstr. Nord % 5.80% 29 10% Bahnhofstr. Süd 30 1'500 50% 5.42% 81 33% aaz Luzernerstrasse '500 50% 5.80% % Luzernerstrasse '500 50% 5.80% % Luzernerstrasse '400 50% 5.80% % Neudorfstrasse '800 50% 5.80% % Knonauerstrasse '900 50% 5.80% % Zeitraum nachts (22:00 Uhr-06:00 Uhr) Abs. Bezeichnung Belagskorrekturen Rollgeräusch Antriebsgeräusch pro Fz [Lmax,7.5m] Leq Leq Leq Total K1 Lr,e Nr. Ge- DTV Anteil alpha Fz/h N2 Gefälle Rollge- Gesamtge- pro Fz [Lmax,7.5m] aufwärts abwärts total pro Fz [1m] pro Kat [1m] [1m] [1m] schw. aufwärts räusch (BRäusch (BG PW LW PW LW PW LW PW LW PW LW PW LW [km/h] [Fz/d] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] 1 Zugerstrasse % 0.90% 59 7% Zugerstrasse % 0.90% 42 7% aaz Zugerstrasse % 0.90% 42 7% Zugerstrasse % 0.90% 43 14% Zugerstrasse % 0.90% 64 13% (kreiselvorb) Zugerstrasse % 0.90% 64 13% (kreiselvorb) Sinserstrasse % 0.90% 51 7% Bärenkreisel % 0.90% 30 16% (kreiselvorb.) Luzernerstrasse % 0.90% 57 16% Luzernerstrasse % 0.90% 57 16% Luzernerstrasse % 0.90% 50 16% (kreiselvorb.) Luzernerstrasse % 0.90% 50 16% (kreiselvorb.) Hünenbergerstr % 0.90% 29 7% Rabenkreisel % 0.90% 25 16% (kreiselvorb) Luzernerstrasse % 0.90% 28 29% Luzernerstrasse % 0.90% 28 29% Bahnhofstr. Nord % 0.90% 5 7% Bahnhofstr. Süd % 1.67% 25 33% aaz Luzernerstrasse % 0.90% 32 7% Luzernerstrasse % 0.90% 32 7% Luzernerstrasse % 0.90% 40 7% Neudorfstrasse % 0.90% 16 7% Knonauerstrasse % 0.90% 35 6% Verwendung im Berechnungsmodell Tiefbauamt Kanton Zug Lärmsaierung Zuger- / Luzernerstrasse Cham (KS 4) Beilage 2

22 Zustand 2030 nach Sanierung: Berechnung der Emissionen nach Model STL86+ (Quellenwerte in 1 m Abstand von Strassenachse) Abschnitt Abschnitt DTV Nt Nn N2 v i Belag Korr. K1 Lr,e UCH-Modell 2030 Tag Nacht Belags- übrige Tag Nacht Tag Nacht Nr. Bezeichnung [Fz/d] [Fz/h] [Fz/h] [%] [%] [km/h] [%] Typ korr Einflüsse [db] [db] [db] [db] 1 Zugerstrasse 1.4 6' AC / / Zugerstrasse 1.3 4' SDA / / aaz Zugerstrasse 1.3 4' SDA / / Zugerstrasse 1.2 4' SDA / / Zugerstrasse 1.1 7' SDA / / (kreiselvorb) Zugerstrasse 1.1 7' Waschbeton / / (kreiselvorb) Sinserstrasse 6.1 5' Waschbeton / / Bärenkreisel 3' Waschbeton / / (kreiselvorb.) Luzernerstrasse 2.1 6' Waschbeton / / Luzernerstrasse 2.1 6' SDA / / Luzernerstrasse 2.2 5' SDA / / (kreiselvorb.) Luzernerstrasse 2.2 5' Waschbeton / / (kreiselvorb.) Hünenbergerstr ' Waschbeton / / Rabenkreisel 2' Waschbeton / / (kreiselvorb) Luzernerstrasse 3.1 3' Waschbeton / / Luzernerstrasse 3.1 3' SDA / / Bahnhofstr. Nord SDA / / Bahnhofstr. Süd 1' AC / aaz Luzernerstrasse 3.2 3' SDA / / Luzernerstrasse 3.2 3' SDA / / Luzernerstrasse 3.3 4' SDA / / Neudorfstrasse ' AC / / Knonauerstrasse 5.1 3' AC / / 58.7 Verwendung im Berechnungsmodell Tiefbauamt Kanton Zug Lärmsaierung Zuger- / Luzernerstrasse Cham (KS 4) Beilage 2

23 Tiefbauamt Kanton Zug Lärmsanierung Zuger- / Luzernerstrasse Cham (KS 4) Beilage 3 Lärmbelastung Vergleichstabelle Zustände Legende: Alarmwert (AW) erreicht oder überschritten Massnahmen: Lärmmasse: Anzahl Personen x (multipliziert mit) Lärmbelastung Lr am Tag (in db) dito, aber Neubau nach 1985 oder unbebaute Parzelle B: Belag (Einbau lärmmindernder Belag SDA 8-12) Personen, welche von Massnahme profitieren: Anzahl Personen im Untersuchungsperimeter, mit Wirkung 1dB Immissionsgrenzwert (IGW) überschritten T: Temporeduktion von 50 auf 30 km/h im Autoarmen Zentrum AAZ Geschützte Personen gemäss BAFU: Anzahl Personen mit Belastung >IGW ohne und IGW mit Massnahme Immissionsgrenzwert (IGW) eingehalten Personen mit Nutzen gemäss BAFU: Anzahl Personen mit Belastung >IGW ohne Massnahme und Wirkung 1 db Zustand Heute (ohne UCH) Ausgangszustand 2030 (mit UCH) Mit Massnahmen (2030) Belag SDA 8-12 und T50>T30 Wirkungserfassung LSP Adresse Expon. Fenster massgebende Anzahl Grenzwerte Beurteilungspegel Beurteilung Beurteilungspegel Beurteilung Beurteilungspegel Beurteilung Geb. Nr. Strasse Nr. Parz. Nr. Geschoss Fassade Nutzung Wohneinheiten ES AW IGW Lr AW > IGW Lr AW > IGW Lr AW > IGW Bemerkungen Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Nr. (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) 1 Zugerstrasse EG Süd Betrieb 0 III ja ja ja nein nein nein 3 / 3 B, T Kreiselzuschlag 1.5 db(a) 1 Zugerstrasse OG Süd Wohnen 2 III ja ja ja ja nein ja 3 / 3 B, T Kreiselzuschlag 1.5 db(a) 2 Dorfplatz OG Nord Betrieb 0 III ja ja nein nein nein nein 2 / 2 B, T Kreiselzuschlag 1.5 db(a) 3 Zugerstrasse EG Süd Betrieb 0 III ja ja ja nein nein nein 4 / 4 B, T Knotenzuschlag 1.0 db(a) 3 Zugerstrasse OG Süd Wohnen 7 III ja ja ja ja nein ja 3 / 3 B, T Knotenzuschlag 1.0 db(a) 4 Dorfplatz EG Nord Betrieb 0 III nein nein nein nein nein nein 3 / 3 B, T Kreiselzuschlag 1.5 db(a) 4 Dorfplatz OG Nord Wohnen 1 III ja ja nein ja nein nein 3 / 3 B, T Kreiselzuschlag 1.5 db(a) 5 Zugerstrasse EG Süd Betrieb 0 III nein ja nein nein nein nein 3 / 3 B, T Knotenzuschlag 1.0 db(a) 5 Zugerstrasse OG Süd Wohnen 2 III ja ja nein ja nein nein 4 / 4 B, T Knotenzuschlag 1.0 db(a) 6 Zugerstrasse EG Nord Betrieb 0 III nein ja ja ja nein nein 4 / 4 B, T Knotenzuschlag 1.0 db(a) 6 Zugerstrasse OG Nord Wohnen 2 III ja ja nein ja nein nein 4 / 4 B, T Knotenzuschlag 1.0 db(a) 7 Zugerstrasse EG Süd Betrieb 0 III ja ja nein nein nein nein 4 / 4 B, T Knotenzuschlag 1.0 db(a) 7 Zugerstrasse OG Süd Wohnen 1 III ja ja nein ja nein nein 4 / 3 B, T Knotenzuschlag 1.0 db(a) 8 Zugerstrasse OG Nord Betrieb 0 III ja ja nein nein nein nein 3 / 4 B, T Knotenzuschlag 1.0 db(a) 9 Zugerstrasse EG Süd Betrieb 0 III ja ja nein nein nein nein 4 / 4 B, T Knotenzuschlag 1.0 db(a) 10 Zugerstrasse EG Nord Betrieb 0 III ja ja nein nein nein nein 4 / 3 B, T Knotenzuschlag 1.0 db(a) 10 Zugerstrasse OG Nord Wohnen 10 III ja ja nein ja nein nein 4 / 3 B, T Knotenzuschlag 1.0 db(a) 11 Zugerstrasse EG Süd Betrieb 0 III ja ja nein nein nein nein 4 / 3 B, T Knotenzuschlag 1.0 db(a) 11 Zugerstrasse OG Süd Wohnen 3 III ja ja nein ja nein nein 4 / 4 B, T Knotenzuschlag 1.0 db(a) 12 Zugerstrasse EG Nord Betrieb 0 III ja ja nein nein nein nein 3 / 4 B, T Knotenzuschlag 1.0 db(a) 12 Zugerstrasse OG Nord Wohnen 1 III ja ja nein ja nein nein 4 / 4 B, T Knotenzuschlag 1.0 db(a) 13 Zugerstrasse EG Süd Betrieb 0 III ja ja nein nein nein nein 4 / 4 B, T Knotenzuschlag 1.0 db(a) 13 Zugerstrasse OG Süd Wohnen 3 III ja ja nein ja nein nein 3 / 4 B, T Knotenzuschlag 1.0 db(a) 14 Zugerstrasse EG Nord Betrieb 0 III ja ja nein nein nein nein 3 / 4 B, T Knotenzuschlag 1.0 db(a) 14 Zugerstrasse OG Nord Wohnen 3 III ja ja nein ja nein nein 4 / 4 B, T Knotenzuschlag 1.0 db(a) 15 Zugerstrasse EG Süd Betrieb 0 III ja ja nein nein nein nein 4 / 4 B, T Knotenzuschlag 1.0 db(a) 15 Zugerstrasse OG Süd Wohnen 3 III ja ja nein ja nein nein 3 / 4 B, T Knotenzuschlag 1.0 db(a) 16 Zugerstrasse EG Nord Betrieb 0 III ja ja nein nein nein nein 3 / 4 B, T Knotenzuschlag 1.0 db(a) 16 Zugerstrasse OG Nord Wohnen 3 III ja ja nein ja nein nein 4 / 4 B, T Knotenzuschlag 1.0 db(a) 17 Zugerstrasse EG Süd Wohnen 3 III ja ja nein ja nein nein 4 / 4 B, T Knotenzuschlag 0.7 db(a) 18 Zugerstrasse EG Nord Wohnen 9 III ja ja nein ja nein nein 4 / 4 B, T Knotenzuschlag 0.7 db(a) 19 Zugerstrasse EG Süd Wohnen 3 III ja ja nein ja nein nein 4 / 3 B, T Knotenzuschlag 0.7 db(a) 20 Zugerstrasse EG Nord Wohnen 3 III ja ja nein ja nein nein 4 / 4 B, T Knotenzuschlag 0.7 db(a) 21 Zugerstrasse EG Süd Betrieb 0 II ja ja nein nein nein nein 2 / 1 B Zugerstrasse OG Süd Wohnen 12 II ja ja nein ja nein ja 1 / 1 B Zugerstrasse EG Nord Betrieb 0 II ja ja nein ja nein nein 2 / 3 B Knotenzuschlag 0.3 db(a) 22 Zugerstrasse OG Nord Wohnen 2 II ja ja nein ja nein ja 2 / 2 B Knotenzuschlag 0.3 db(a) 23 Zugerstrasse EG Nord Betrieb 0 II ja ja nein ja nein nein 2 / 2 B Zugerstrasse OG Nord Wohnen 6 II ja ja nein ja nein ja 2 / 2 B Zugerstrasse EG Nord Wohnen 8 II ja ja nein ja nein ja 2 / 2 B Adelheid-Page-Strasse OG Nord Wohnen 16 II ja ja nein ja nein ja 1 / 2 B Schulhausstr (MzwHalle) EG Ost Betrieb 0 III nein nein nein nein nein nein 3 / 3 B, T Kreiselzuschlag 1.5 db(a) 27 Dorfplatz OG Nord Betrieb 0 III ja ja nein nein nein nein 2 / 2 B, T Kreiselzuschlag 1.5 db(a) 27 Dorfplatz OG West Wohnen 6 III nein nein nein nein nein nein 2 / 3 B, T Kreiselzuschlag 1.5 db(a) 28 Schulhausstr (Verwaltung) EG Betrieb 0 III nein nein nein nein nein nein 3 / 3 B, T Kreiselzuschlag 1.0 db(a) 29 Dorfplatz OG West Betrieb 0 III ja ja nein nein nein nein 3 / 3 B, T Kreiselzuschlag 1.5 db(a) 29 Dorfplatz OG West Wohnen 6 III nein nein nein nein nein nein 3 / 3 B, T Kreiselzuschlag 1.5 db(a) 30 Mandelhof OG Ost Betrieb 0 III nein ja nein nein nein nein 3 / 4 B, T Kreiselzuschlag 0.5 db(a) 31 Luzernerstrasse OG West Betrieb 0 III ja ja nein nein nein nein 3 / 3 B, T Kreiselzuschlag 0.5 db(a) 31 Luzernerstrasse OG West Wohnen 1 III nein ja nein ja nein nein 3 / 3 B, T Kreiselzuschlag 0.5 db(a) 32 Luzernerstrasse OG West Betrieb 0 III ja ja nein nein nein nein 4 / 4 B, T Kreiselzuschlag 1.0 db(a) 33 Luzernerstrasse EG Ost Betrieb 0 III ja ja nein nein nein nein 4 / 3 B, T Kreiselzuschlag 1.0 db(a) 33 Luzernerstrasse OG Ost Wohnen 2 III ja ja nein ja nein nein 3 / 4 B, T Kreiselzuschlag 1.0 db(a) Anz. Pers. >IGW Lärmmasse Wirkung T / N Lärmmasse Massnahme Anz. Pers. >IGW delta Lärmmasse zu Ausgangszustand profitierende Personen geschützte Personen Anzahl Personen mit Nutzen 1/3

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