Strassenlärm Sanierungsprojekt (LSP)

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1 GEMEINDE KLINGNAU GEMEINDE Klingnau STRASSE Gemeindestrassen Austrasse, Dorfstrasse, Flüestrasse Höngerstrasse, Koblenzerstrasse, Nägeliweg, Schattengasse, Weierstasse, Wiesenweg OBJEKT Strassenlärm Sanierungsprojekt (LSP) Flüestrasse PROJEKTVERFASSER Sanierungsprojekt NAME DATUM A.Schmid Ingenieure, Planer und Berater AG Bachweg Esslingen

2 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau 1 Zusammenfassung Ausgangslage Lärmbelastung Sanierungsprojekt Das vorliegende Strassenlärmsanierungsprojekt für die Gemeindestrassen in Klingnau ist im Auftrag der Gemeinde ausgearbeitet worden. Ziel des Projekts ist der bessere Schutz der Anwohner vor dem Verkehrslärm. Für die Erarbeitung des Sanierungsprojekts wurde in einem ersten Schritt ein Lärmbelastungskataster (LBK) erarbeitet, welcher mit der Gemeinde und den kantonalen Behörden besprochen wurden. Die im folgenden Bericht erläuterten Massnahmen wurden mit der Gemeinde abgestimmt. Das vorliegende Lärmsanierungsprojekt beschreibt Art, Wirkung und Kosten der geplanten Massnahmen. Es legt die Liegenschaften und Parzellen mit Erleichterungen und die Ersatzmassnahmen (Schallschutzfenster) an den Gebäuden fest. In den Jahren 1985 bzw traten Umweltschutzgesetz und Lärmschutz-Verordnung des Bundes in Kraft. Danach sind bestehende Strassen, die wesentlich zur Überschreitung der Immissionsgrenzwerte beitragen, zu sanieren. Erste Untersuchungen ergaben, dass es sich einzig bei der Flüestrasse um einen sanierungsbedürftigen Strassenabschnitt handelt. Die Immissionsgrenzwerte sind im zukünftigen Beurteilungszustand mit Massnahmen (Geschwindigkeitsreduktion von 50 auf 30 km/h) bei einer Liegenschaft sowie bei zwei nicht überbauten Parzellen (mit Erschliessung vor dem ) überschritten. In der Gemeinde Klingnau können entlang der Flüestrasse aus folgenden Gründen keine Lärmschutzmassnahmen realisiert werden: - Der Bau von Lärmschutzwänden ist unwirtschaftlich, da nur Einzelliegenschaften geschützt werden können. - Die Gebäude und unbebauten Parzellen mit einer Grenzwertüberschreitung befinden sich im Steigungsbereich. Lärmarme Beläge können in solchen Situationen nicht eingesetzt werden. - Die eine Liegenschaft und die zwei unbebauten Parzellen mit Immissionsgrenzwertüberschreitungen befinden sich bereits in einer Zone mit Tempo 30. Eine weitere Geschwindigkeitsreduktion ist nicht möglich. Massnahmen am Gebäude werden gemäss Regierungsratsbeschluss im Kanton Aargau erst ab einer gewissen Lärmbelastung (Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der ES III) mitfinanziert. Für die Gebäude und unbebauten Parzellen mit Immissionsgrenzwertüberschreitungen liegen begründete Erleichterugsanträge vor. Weiteres Vorgehen Das vorliegende Lärmsanierungsprojekt wird zusammen mit den Erleichterungsanträgen im Jahr 2016 öffentlich aufgelegt. Basler & Hofmann AG /

3 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau 2 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 3 1. Ausgangslage Lärmrechtliche Grundlagen Raumplanerische Grundlagen 6 2. Lärmbelastungskataster Untersuchungsgebiet Verkehrsdaten Lärmermittlung Lärmbelastung 8 3. Lärmsanierungsprojekt Massnahmen an der Quelle Massnahmen im Ausbreitungsbereich Sanierungskonzept Erleichterungen Schallschutzmassnahmen am Gebäude Kostenzusammenstellung Terminplan 11 Beilagenverzeichnis 12 Basler & Hofmann AG /

4 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau 3 Abkürzungsverzeichnis Abs. AKP AO Art. ASTRA ATB AW BAFU BM CPX dba DG DTV EA EG EMPA EP ES i IGW IO Lit. Lr Lr,e LSP LSV LSW N N1 N2 Nt, Nn OG SDL SLIP SSF T UG USG v VP WE Z_Beurt. Z_Heute Absatz Akustisches Projekt Ausserorts Artikel Bundesamt für Strassen Amt für Tiefbau Kanton Aargau Alarmwert Bundesamt für Umwelt Belagsmessung Close Proximity-Messung Akustische Masseinheit 'Dezibel A-bewertet' Dachgeschoss Durchschnittlicher täglicher Verkehr Erleichterungsantrag Erdgeschoss Eidg. Materialprüfungsanstalt Empfangspunkt (Immissionsort) Empfindlichkeitsstufe gemäss Bauordnung (ES I, II, III oder IV) Steigung Immissionsgrenzwert Innerorts Litera Beurteilungspegel (Immissionsort) Beurteilungspegel (Emissionen im Abstand von 1m ab Fahrbahn) Lärmsanierungsprojekt Lärmschutz-Verordnung Lärmschutzwand Verkehrsmenge oder Nacht leise Fahrzeuge (Personenwagen, Lieferwagen, Kleinbusse, etc.) laute Fahrzeuge (Lastwagen, Motorräder, etc.) Durchschnittlicher stündlicher Verkehr tags resp. nachts Obergeschoss Schalldämmlüfter Lärmberechnungsprogramm für Strassenlärm Schallschutzfenster Tag Untergeschoss Bundesgesetz über den Umweltschutz Signalisierte Höchstgeschwindigkeit Vorprojekt Wohneinheit Zukünftiger Beurteilungszustand Heutiger Zustand Basler & Hofmann AG /

5 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau 4 1. Ausgangslage Aufgrund des Verkehrsaufkommens auf Gemeindestrassen in Klingnau sowie der lärmrechtlichen Bestimmungen ist zu prüfen, ob seitens Gemeinde eine Sanierungspflicht besteht. Die Sanierungsmassnahmen wurden mit der Gemeinde festgelegt. Das vorliegende Lärmsanierungsprojekt (LSP) basiert auf den Ergebnissen aus dem Lärmbelastungskataster und beschreibt Art, Wirkung und Kosten der geplanten Massnahmen. Es wird zusammen mit den Massnahmen und den Erleichterungsanträgen (EA) öffentlich aufgelegt, vom Regierungsrat genehmigt und anschliessend realisiert Lärmrechtliche Grundlagen Das vorliegende LSP basiert auf den Vorgaben aus Umweltschutzgesetz (USG) und Lärmschutz-Verordnung (LSV). Das LSP wurde in enger Anlehnung an die Vollzugshilfe Leitfaden Strassenlärm' von BAFU und ASTRA, Stand Dezember 2006, und basierend auf kantonalen Richtlinien und Vorgaben erstellt. Belastungsgrenzwerte In der LSV sind Belastungsgrenzwerte definiert, die mit steigender Lärmempfindlichkeit der zu schützenden Gebiete und Gebäude restriktiver werden. Dabei gelten die Immissionsgrenzwerte (IGW) als Schwelle der Sanierungspflicht und die Alarmwerte (AW) als Massgabe für die Dringlichkeit der Sanierung. Empfindlichkeitsstufe Immissionsgrenzwert [dba] Alarmwert [dba] Tag Nacht Tag Nacht I II III IV Tabelle 1.1: Belastungsgrenzwerte (Tag 6-22 Uhr, Nacht 22-6 Uhr) Betriebsräume: Bei lärmempfindlichen Räumen in Betrieben, die in Gebieten der Empfindlichkeitsstufe I, II oder III liegen, gelten um 5 dba höhere IGW. Betriebsräume ohne Nachtbelegung werden nur im Tageszeitraum beurteilt. Basler & Hofmann AG /

6 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau 5 Sanierungspflicht Die Sanierungspflicht ist abhängig vom Zeitpunkt der Erschliessung des Grundstücks und vom Datum der Baubewilligung eines Gebäudes. Es gelten folgende Kriterien (Leitfaden Tab. 2): Erschliessung Bauzone Baubewilligung Gebäude Sanierungs- Berechtigung für pflicht Lärmschutz- Schallschutz- wände masnahmen vor vor Ja Ja Ja nach Ja Ja Nein Unüberbaut Ja Ja - nach vor Ja Ja Ja Ausserhalb der Bauzone nach Nein Nein Nein Unüberbaut Nein Nein - vor Ja Ja Ja nach Nein Nein Nein Unüberbaut Nein Nein - Tabelle 1.2: Kriterien für die Sanierungspflicht gem. Leitfaden Strassenlärm, BAFU und ASTRA Stand Dezember 2006 Soweit dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist, muss der Strasseneigentümer seine Anlage so sanieren, dass die IGW nicht überschritten werden. Falls die Sanierung unverhältnismässige Betriebseinschränkungen resp. Kosten verursacht oder überwiegende Interessen des Ortsbild-, Natur- und Landschaftsschutzes bzw. der Verkehrs- und Betriebssicherheit entgegenstehen, kann der Regierungsrat als zuständige Vollzugsbehörde Erleichterungen gewähren. Sanierungskonzept In erster Priorität werden lärmreduzierende Massnahmen an der Quelle (z.b. verkehrslenkende Massnahmen, Strassenbelag) und im Schallausbreitungsbereich (z.b. Lärmschutzwände und -dämme) geprüft. Verbleiben trotz Massnahmen noch IGW-Überschreitungen, werden zuhanden der Vollzugsbehörde Erleichterungsanträge gestellt. Bei gewährten Erleichterungen werden ab erreichten AW Schallschutzmassnahmen am Gebäude, z.b. Schallschutzfenster oder ähnlich wirksame bauliche Massnahmen realisiert. Bei Schlafräumen wird zusätzlich der Einbau von Schalldämmlüftern angeboten, welche die Raumlüftung auch bei geschlossenen Fenstern sicherstellen. Bei Räumen, bei denen die IGW der ES III überschritten sind, beteiligt sich die öffentliche Hand mit 50% an den Kosten von freiwilligen Schallschutzmassnahmen (Schallschutzfenster, Schalldämmlüfter). Bei nach dem bewilligten Neuund Umbauten werden keine Schallschutzfenster eingebaut, da deren Aussenbauteile den Anforderungen von Artikel 32 LSV genügen. Sanierungskosten/ Rückerstattung Die Kosten für die Sanierungsmassnahmen gehen zu Lasten von Bund und Gemeinde gemäss den entsprechenden eidgenössischen und kantonalen Regelungen. Die Kosten von Lärmschutzmassnahmen, welche bereits vor der Sanierung von Grundeigentümern finanziert und realisiert worden sind, werden in der Regel rückerstattet, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: - Die IGW sind im Beurteilungszustand ohne Berücksichtigung der Massnahmen überschritten und es besteht gemäss Tabelle 1.2 eine Sanierungspflicht. - Die Lärmschutzbauten oder die Schallschutzfenster erfüllen die kantonalen Anforderungen, die auch an neue Massnahmen gestellt werden (s. Beilage 4). Basler & Hofmann AG /

7 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau 6 Bei nach dem bewilligten Gebäuden werden die Schallschutzfenster nicht rückerstattet Raumplanerische Grundlagen In der Gemeinde Klingnau sind die Empfindlichkeitsstufen (ES) mit Beschluss des Regierungsrats vom den Bauzonen rechtskräftig zugeordnet. In Beilage 1.1 sind die ES unter Berücksichtigung der gemäss Bau- und Zonenordnung geltenden Aufstufungen dargestellt. Es bestehen keine weiteren Vorgaben aufgrund der Zonenordnung oder von genehmigten Bebauungs- und Gestaltungsplänen. Basler & Hofmann AG /

8 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau 7 2. Lärmbelastungskataster Ein Lärmbelastungskataster gibt gebäude- resp. parzellenscharf Auskunft über die bestehende und die zukünftige Lärmbelastung Untersuchungsgebiet Grundlage für die Bestimmung des Untersuchungsperimeters bildet das Arendt- Modell (Grobmodell zur Abschätzung der Lärmbelastungen durch die Gemeindestrassen im Kanton Aargau). Folgende Gemeindestrassen sind gemäss dem Arendt-Modell emissionsrelevant, d.h. sie verfügen über einen durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von mehr als Fahrzeugen: - Dorfstrasse - Koblenzerstrasse - Nägeliweg - Wiesenweg - Weierstrasse - Schattengasse - Austrasse - Höngerstrasse - Flüestrasse Hierauf basierend wurde die Plausibilität der Zahlen mit der Gemeinde diskutiert. Bereits untersuchte Strassen: Die Dorf- und Koblenzerstrasse sowie der Wiesen- und Nägeliweg wurden bereits im Strassenlärmsanierungsprojekt der K113 vom lärmtechnisch untersucht und saniert. Nicht relevante Strassen: Die Weierstrasse und Schattengasse sind unproblematisch, da auf diesen Strassen Tempo 30 signalisiert ist und die Bauzonen entlang der Strassen in der ES III liegen. Entlang der Austrasse liegen nur wenige Liegenschaften, welche betrieblich genutzt werden und somit höhere Grenzwerte aufweisen oder lärmunempfindlich sind. Die Höngerstrasse ist gemäss Erfahrungen der Gemeinde mässig befahren und somit unproblematisch. Bei den restlichen Gemeindestrassen sind weniger als Fahrzeuge pro Tag zu erwarten. Die Grenzwerte der ES II werden bei 50 km/h bereits ab Strassenrand eingehalten, weshalb keine weiteren Untersuchungen vorgenommen werden. Zu untersuchende Strassen: Entsprechend gilt es einzig die Flüestrasse lärmtechnisch zu untersuchen. Basler & Hofmann AG /

9 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau 8 Verkehr 2.2. Verkehrsdaten Für die Flüestrasse sowie zusätzlich für die Schattengasse, Weiher- und Dorfstrasse wurden Verkehrszählungen durchgeführt. Die Daten basieren auf den Strassenverkehrszählungen von 2009 und 2011 durch die Regionalpolizei (s. Beilage 8). Für den zukünftigen Beurteilungszustand (Sanierungshorizont) wurde von einer Verkehrszunahme von 1.5% ausgegangen. Für die Massnahmeplanung ist der Beurteilungszustand massgebend. Er berücksichtigt die absehbare Verkehrsentwicklung in den nächsten 20 Jahren. Damit ist sichergestellt, dass die Sanierung den Anforderungen der LSV über einen grösseren Zeitraum genügt und nicht alle paar Jahre überprüft werden muss. Die dem Lärmbelastungskataster zugrunde liegenden Verkehrszahlen und Geschwindigkeiten sowie die Längsneigung der Strassenabschnitte sind der Beilage 2.1 zu entnehmen. Die Lage der Emissionssegmente ist aus Beilage 1.1 ersichtlich. Berechnungsmodell Beurteilungspunkte Modellüberprüfung und Korrekturen 2.3. Lärmermittlung Die Ermittlung der Lärmbelastung erfolgt nach den Vorgaben der LSV unter Anwendung des Berechnungsprogrammes SLIP (Emission und Ausbreitung nach STL 86+). Bei der Berechnung sind Zweifach-Reflexionen berücksichtigt worden. Alle Liegenschaften wurden zu 80% reflektierend angenommen. Die Steigung wurde bei den Berechnungen mitberücksichtigt. Bei Gebäuden mit lärmempfindlicher Nutzung wurde die Lärmbelastung beim lärmexponiertesten Fenster ermittelt. Der lärmexponierteste Beurteilungspunkt liegt im Regelfall im 1. Obergeschoss. Werden Gebäude durch bestehende Lärmschutzwände abgeschirmt, so befindet sich der massgebende Beurteilungspunkt in der Regel im obersten Geschoss. Bei unüberbauten erschlossenen oder nur teilweise überbauten Parzellen wurde die Lärmbelastung dort ermittelt, wo nach Bau- und Planungsrecht lärmempfindliche Gebäude erstellt werden dürfen. Das Berechnungsmodell wurde anhand von einer Kurzzeitmessung (Immissionsmessung) überprüft. Die Lage des Messpunkts, das Messprotokoll und der Vergleich Messung-Berechnung sind in der Beilage 2 dokumentiert. Die Genauigkeit der angewandten Berechnungs- und Messverfahren liegt in der Regel bei +/- 1.5 db. Die Kurzzeitmessung am Messpunkt 1 (Flüestrasse 34) zeigt gegenüber dem Modell einen um 3.1 db tieferen Wert und liegt damit ausserhalb der Messgenauigkeit. Diese Abweichung kann teilweise damit begründet werden, dass das Berechnungsmodell im Steigungsbereich von 7% tendenziell überhöhte Werte liefert. Es wird deshalb eine emissionsseitige Modellkorrektur von -1 db vorgenommen. Die verbleibende Abweichung von -2.1 db(a) liegt damit generell auf der für die Anwohner günstigeren Seite. Immissionsseitige Korrekturen werden keine vorgenommen. Lärmbelastungskataster 2.4. Lärmbelastung Im Ist-Zustand liegen bei einer Liegenschaft und einer Bauparzelle (mit Erschliessung vor dem ) Grenzwertüberschreitungen vor. Im Beurteilungszustand ohne, resp. mit Massnahmen liegen bei 14 Liegenschaften und zwei Bauparzellen, resp. einer Liegenschaft und zwei Bauparzellen Immissionsgrenzwert- Basler & Hofmann AG /

10 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau 9 Überschreitungen vor (s. Lärmbelastungstabelle: Beilage 3.1 und Lärmbelastungsplan: Beilage 3.2). 3. Lärmsanierungsprojekt Nachfolgend werden die untersuchten Massnahmen abgehandelt. Strassenbelag Geschwindigkeitsreduktion 3.1. Massnahmen an der Quelle Alle Gebäude und unbebauten Parzellen befinden sich im Bereich einer Steigung und in einer Zone mit Tempo 30. Lärmarme Beläge haben in Situationen mit grosser Steigung keine lange Lebensdauer. Zudem überwiegt bei Geschwindigkeiten unter 30 km/h das Motorengeräusch und nicht das mittels Belag beeinflussbare Rollgeräusch. Der Einbau eines lärmarmen Belags ist somit nicht sinnvoll. Für die Flüestrasse ist im Jahr 2016 ein Belagsersatz mit einem AC11 geplant. Da es sich dabei nicht um einen lärmoptimierten Belag handelt, wird dieser nicht als Sanierungsbelag ausgewiesen. Entlang der gesamten Flüestrasse ist seit 2014 Tempo 30 eingeführt. Diese Temporeduktion von ursprünglich 50 auf 30 km/h wird im vorliegenden LSP als Sanierungsmassnahme an der Quelle ausgewiesen. Neue Lärmschutzhindernisse Bestehende Lärmschutzhindernisse 3.2. Massnahmen im Ausbreitungsbereich Aufgrund des Strassenabstands, der Erschliessung der Liegenschaften sowie aus wirtschaftlichen Gründen sind keine Lärmschutzhindernisse realisierbar. Bereits bestehende Lärmschutzwände gibt es entlang der Flüestrasse nicht Sanierungskonzept Nebst der Temporeduktion sind weitere Sanierungsmassnahmen an der Quelle (Belagsersatz) oder im Ausbreitungsbereich gemäss Kap. 3.1 und 3.2 nicht möglich. Durch die Temporeduktion kann die Anzahl der IGW-Überschreitungen deutlich reduziert werden (vgl. Beilage 3.1) Erleichterungen Für diejenigen Parzellen und Liegenschaften, die auch mit den vorgesehenen Sanierungsmassnahmen über dem IGW belastet bleiben, kann die Vollzugsbehörde (Regierungsrat) nach LSV Artikel 14 Erleichterungen gewähren, soweit die Sanierung unverhältnismässig ist oder überwiegende Interessen der Sanierung entgegen stehen. Der Anlagebetreiber hat der Vollzugsbehörde entsprechend begründete Anträge einzureichen. Mit den Anträgen werden gleichzeitig die nach LSV Artikel 37a zulässigen Lärmimmissionen für die betroffenen Objekte festgelegt. Von Erleichterungen betroffene Parzellen und Liegenschaften bleiben lärmbelastet. Baubewilligungen dürfen nur erteilt werden, wenn die in Artikel 31 LSV gestellten Anforderungen an die Baubewilligung in lärmbelasteten Gebieten erfüllt sind. Die Baubewilligungsbehörde muss diesen Sachverhalt sorgfältig abklären. Die Anträge mit den massgebenden objektspezifischen Erleichterungsgründen finden sich im separaten Dossier "Erleichterungen". In der Beilage 5.1 sind die Basler & Hofmann AG /

11 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau 10 Liegenschaften mit Erleichterungsanträgen zusammengestellt. Die Beilage 5.2 enthält eine Übersicht über die Erleichterungsgründe Schallschutzmassnahmen am Gebäude Die Gemeinde hat das Sanierungskonzept des Kantons Aargau übernommen. Für den Einbau von Schallschutzfenstern (SSF) und in Schlafräumen von Schalldämmlüftern (SDL) gelten folgende Regelungen: Lärmbelastung (x AW) Lärmbelastung (IGW ES III < x < AW) - In Räumen, bei denen die Lärmbelastung am exponiertesten Fenster die AW erreicht oder überschreitet, werden SSF und SDL auf Kosten der Öffentlichen Hand eingebaut. - In Räumen, bei denen die Lärmbelastung am exponiertesten Fenster die IGW der ES III überschreitet, aber unterhalb dem AW liegt, werden SSF und SDL eingebaut, sofern sich der Eigentümer zu 50% an den Kosten beteiligt. - Gebäude die nach dem baubewilligt wurden, haben keinen Anspruch auf Schallschutzfenstern, da die Gebäudehülle bereits den Anforderungen der LSV entspricht. Entlang der Flüestrasse werden die IGW der ES III bei keiner Liegenschaft überschritten. Somit besteht bei keiner Liegenschaft ein Anspruch auf eine Schallschutzfenstersanierung. Basler & Hofmann AG /

12 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau Kostenzusammenstellung Die Kosten der Lärmsanierung für die Gemeindestrasse Flüestrasse in Klingnau belaufen sich auf die Projektierungskosten, welche für die Abklärung der Lärmbelastung nötig sind. Des Weiteren fallen die Kosten für die Realisierung der Tempo 30-Zone an. Von den anfallenden Kosten werden 15% durch Bundesbeiträge gedeckt. Tabelle 2 gibt einen Überblick über die anfallenden Kosten. Eine detaillierte Aufstellung ist Anhang 7 zu entnehmen. Aufwand Gemeinde Projektierung LSP Unvorhergesehenes Beitrag Bund Fr. 2'000 Fr Fr Fr Tabelle 2: Kostenübersicht (auf Fr. 1'000.- gerundet) 3.7. Terminplan Die Erleichterungen werden 2016 verfügt. Esslingen den Basler & Hofmann AG: A. Schmid Basler & Hofmann AG /

13 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau 12 Beilagenverzeichnis 1 Grundlagenplan 2 Berechnungsmodell 2.1 Emissionspegel und Korrekturen 2.2 Protokoll Kurzzeit-Lärmmessung 3 Lärmbelastungskataster 3.1 Lärmbelastungstabelle (Z_heute, Z_Beurt. ohne/mit Massnahme) 3.2 Lärmbelastungsplan (Z_Beurt. ohne/mit Massnahmen) 4 Anforderungen an Lärmschutzhindernisse 5 Objekte mit Erleichterungsanträgen 5.1 Liegenschaften und Parzellen mit Erleichterungsanträgen 5.2 Erleichterungsgründe: Übersicht 6 Kostenzusammenstellung 7 Verkehrszählungen Basler & Hofmann AG /

14 Flüestrasse MP1 M-B: -3.1 dba Flüestrasse K113 Nägeliweg Wiesenweg LSP Gemeindestrassen (Flüestrasse), Klingnau Beilage 1 E S - Z u o r d n u n g, u n ü b e r b a u t e P a r z e l l e n, Messpunkte S i t u a t i o n 1 : 2500 Gemeindegebiet Döttingen Lärmmessungen M-B: Lärmempfindliches Gebäude mit Berechnungspunkt und Objekt-Nr. Nicht lärmempfindlich bestehende Lärmschutzhindernisse (erstellt bei Realisierung der K113) E m p f i n d l i c h k e i t s s t u f e E S I I E m p f i n d l i c h k e i t s s t u f e E S I I I E m p f i n d l i c h k e i t s s t u f e E S IV vor dem erschlossene Parzellen nicht / nach erschlossene Parzellen Gemeindegrenze Kurzzeitmessung Vergleich Messung-Berechnung (aktueller Zustand, ohne Korrekturen) Basler & Hofmann AG / LSP Gemeindestrassen Klingnau /

15 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau Beilage 2.1 Emissionspegel und Korrekturen Modellüberprüfung (Kurzzeitmessungen) Während der Kurzzeit-Lärmmessungen (KZM) wird der Verkehr gezählt. Setzt man diesen Messverkehr in das Berechnungsmodell ein, so lässt sich die Modellberechnung nach STL 86+ mit der gemessenen Lärmbelastung vergleichen. Es ist für diesen Vergleich unerheblich, ob zur Spitzenstunde oder zu einem anderen Zeitpunkt gemessen und gezählt worden ist. MP Objekt Adresse km Messverkehr Messwert (M) Flüestrasse Berechnung (B) Differenz (M B) Pkt. N [Fz/h ] N2 [%] Leq [dba] Lr [dba] [dba] Flüestrasse Modellüberprüfung (Langzeitmessung) Auf eine Langzeitmessung wurde verzichtet. Die Tag-/Nachtdifferenz wird anhand der aktuellen Verkehrszahlen im Modell belassen. Emissionsseitige Korrekturen Zustand heute/ Zustand_Beurteilung Die Genauigkeit der angewandten Berechnungs- und Messverfahren liegt in der Regel bei +/- 1.5 db. Die mittels der KZM festgestellte Modellabweichung liegt mit 3.1 db ausserhalb des Bereichs der Messgenauigkeit. Die KZM am Messpunkt 1 (Flüestrasse 34) zeigt gegenüber dem Modell einen um 3.1 db tieferen Wert. Entlang des gesamten Abschnittes ist ein OB-Belag aus dem Jahre 2001 eingebaut. Die Vorgaben von ASTRA und BAFU ( Belagskennwerte Anwendungshilfe für die Belagsakustik ) geben für den eingebauten OB-Belag einen Korrekturwert von 1 db an. Da die Lärmmessung im Vergleich zum Belagskennwert stärker gewichtet wird, wird entlang der gesamten Flüestrasse keine Belagskorrektur vorgenommen. Die Differenz von -3.1 db liegt über der Modellgenauigkeit. Diese Abweichung kann teilweise damit begründet werden, dass das Modell im Steigungsbereich von 7% eher überhöhte Werte liefert. Es wird deshalb eine emissionsseitige Modellkorrektur von -1 db vorgenommen. Die Abweichung beträgt dann -2.1 db und die Berechnungen liegen generell auf der für die Anwohner günstigeren Seite. Für die Flüestrasse ist im Jahr 2016 ein Belagsersatz mit einem AC 11 geplant. Gemäss den Vorgaben von ASTRA und BAFU ( Belagskennwerte Anwendungshilfe für die Belagsakustik ) wird für diesen Belag ein Belagskennwert von +1 db eingesetzt. Da dieser Belagstyp den Lärm nicht reduziert, wird dieser nicht als Sanierungsbelag ausgewiesen. Verkehrszahlen/Gemeindestrassen Geschwindigkeit Immissionskorrektur Die Verkehrsmengen für den heutigen Zustand (Z_heute) beruhen auf der Verkehrszählung der Regionalpolizei aus dem Jahre 2011, die Verkehrszusammensetzung und die Verkehrsmenge für den Zustand Z1 und Z2 (Prognose des Verkehrs +20 Jahre) basieren auf Abklärungen von Grolimund & Partner AG. Bei den Berechnungen werden der Nägeli- und Wiesenweg sowie die Kantonsstrasse K113 mitberücksichtigt, welche im Einflussbereich des unteren Abschnitts der Flüestrasse liegen. Die Geschwindigkeit beträgt für die Zuständ Z_heute und Z_Beutreilung ohne Massnahme 50 km/h. Für den Zustand Z_Beurteilung mit Massnahme wird die Geschwindigkeit von 30 km/h eingesetzt. Immissionsseitige Korrekturen werden keine vorgenommen. Basler & Hofmann AG, Seite 1 / 3

16 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau Beilage 2.1 Emissionspegel (Zustand heute) Verwendung des Emissionsansatzes gemäss EMPA-Modell Stl. 86+ Abschnitte Länge Stei- v Korr. übr. Einfl. Belag Verkehr [Fz] K1 Lr,e von bis gung Tag Nacht Typ Einbau- B-Korr. DTV Nt Nt2 Nn Nn2 T N T N [km] [km] [m] [%] [km/h] [dba] [dba] Jahr [dba] Komm. [24h] [1h] [%] [1h] [%] [dba] [dba] [dba] [dba] Flüestrasse OB M 1' Wiesenweg AC ' Nägeliweg AC ' Kantonsstrasse K AC Emissionspegel (Beurteilungszustand) ohne Massnahmen Verwendung des Emissionsansatzes gemäss EMPA-Modell Stl. 86+ Korr. übr. Abschnitte Länge Stei- v Einfl. Belag Verkehr [Fz] K1 Lr,e von bis gung Tag Nacht Typ Einbau- B-Korr. A-Korr. DTV Nt Nt2 Nn Nn2 T N T N [km] [km] [m] [%] [km/h] [dba] [dba] Jahr [dba] Komm. [dba] [24h] [1h] [%] [1h] [%] [dba] [dba] [dba] [dba] Flüestrasse AC Bw 0.0 2' Wiesenweg AC ' Nägeliweg AC ' Kantonsstrasse K AC Basler & Hofmann AG, Seite 2 / 3

17 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau Beilage 2.1 Emissionspegel (Beurteilungszustand) mit Massnahmen Verwendung des Emissionsansatzes gemäss EMPA-Modell Stl. 86+ Abschnitte Länge Stei- v Korr. übr. Belag Verkehr [Fz] K1 Lr,e von bis gung Tag Nacht Typ Einbau- B-Korr. A-Korr. DTV Nt Nt2 Nn Nn2 T N T N [km] [km] [m] [%] [km/h] [dba] [dba] Jahr [dba] Komm. [dba] [24h] [1h] [%] [1h] [%] [dba] [dba] [dba] [dba] Flüestrasse AC Bw 0.0 2' Wiesenweg AC ' Nägeliweg AC ' Kantonsstrasse K ACMR neu v: signalisierte Geschwindigkeit Korr. übr. Einfl.: Korrektur übrige Einflüsse (Fahrverhalten etc.) A-Korr. Alterungskorrektur (für bestehende und vermessene Beläge (< 12 Jahre) gemäss Anwendungshilfe BAFU/ASTRA Tab. 1) B-Korr. Belagskorrektur Kommentar M: Messung, Korrektur aufgrund von Belags-/Immissionsmessungen B-Korr Bw: Belagskennwert (gemäss Tab. 2 UV-0637-Anhang 1b) DTV: durchschnittlicher täglicher Verkehr Fz: Fahrzeuge K1: Pegelkorrektur für die Störwirkung gemäss LSV Lr,e: Emissionspegel T: Tag N: Nacht Nt1, Nn1: leise Fahrzeuge tags, nachts Nt2, Nn2: laute Fahrzeuge tags, nachts Basler & Hofmann AG, Seite 3 / 3

18 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau Beilage 2.2 Protokoll Kurzzeitmessung Ort und Aufnahmebedingungen Messpunkt 1 Messort Gemeinde Klingnau Schallquelle Strasse Flüestrasse Adresse Flüestrasse 34 Belag OB 2001 Name Familie Da Rin-Tütsch Sign. Geschwind. 30 [km/h] Lage EG / Wohnzimmer Steigung 7 [%] Objekt 12 Verkehr N 80 [Fz/h] N1 76 [Fz/h] N2 4 [Fz/h] N2, Anteil an N 5 [%] Messzeit Datum Messgerät Typ NOR140 Messzeit 07:27-08:27 [Uhr] Seriennummer Messdauer 60.0 [min] Geeicht bis Meteorologie Wetter sonnig, trocken Wind (Richtung) kein Wind Bemerkungen Foto Plan Messresultate Pegelverlauf Messwerte Leq M = Leq Korr. = 53.6 db (A) 53.6 db (A) Messung: A. Schmid Messfile: NOR140_FILE_140911_ :27:00 08:27:00 Leq M = Messwert; Leq Korr. = korrigierter Messwert nach Abzug der Fremdgeräusche Basler & Hofmann AG, Seite 1 / 1

19 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau Beilage 3.1 Lärmbelastungstabelle (Z_Ist, Z_Beurteilung ohne/mit Massnahmen) Gemeinde Klingnau Flüestrasse Verwendetes Lärmberechnungsprogramm: SLIP 6.0 Es ist das am stärksten belastete Geschoss ausgewiesen Sanierungspflicht gegenüber dem Zustand Z_Beurteilung ohne Massnahmen Identifikation Liegenschaften und Parzellen Z_heute Z_Beurt Z_Beurt Sanie- Massnahmen Erschlos- Neubau Bemerkungen ohne Massnahmen (T50) mit Massnahmen (T30) rungs- Belag Geschw LSW Eingangspforte (nach SSF Erleichte- sen Obj. Parz. Anzahl Et. Lr >IGW AW Lr >IGW AW Lr >IGW AW Wir- pflicht Red. rungen (nach bewilligt) Nr. Adresse Nr. ES Pers. T N T N T N T N T N T N T N T N T N kung nötig ) Gebäude 298 Höngerstrasse II X 299 Schwändiweg II X 300 Flüestrasse II X X 302 Flüestrasse II X X 303 Flüestrasse II X X 304 Flüestrasse II X 305 Flüestrasse II X 306 Flüestrasse II X X 307 Flüestrasse II X X 308 Trottensteig II X 309 Trottensteig II X 311 Flüestrasse II X 312 Flüestrasse II X 313 Flüestrasse II X 314 Flüestrasse II X X 315 Flüestrasse II X 316 Flüestrasse II X X 317 Flüestrasse II X X 318 Achenbergweg II X 319 Achenbergweg III X 320 Achenbergweg III X 321 Flüestrasse III X X 322 Nägeliweg III X 323 Flüestrasse IIB X 325 Flüestrasse 8a 1830 II X 326 Flüestrasse 8b 1829 II X 327 Flüestrasse 8c 1828 II X X 329 Flüestrassse II X X 330 Flüestrassse II X X X 331 Kirchweg II X 332 Flüestrasse II X X 334 Flüestrasse II X X 335 Flüestrasse II X 336 Flüestrasse II X 337 Flüestrasse II X 338 Wisstrottenweg II X 339 Flüestrasse II X X 340 Flüestrasse II X X 341 Flüestrasse II X X 342 Flüestrasse II X X 343 Traubenweg II X X 344 Flüestrasse II X 345 Flüestrasse II X X 346 Flüestrasse II X 348 Achenbergstrasse II X Basler & Hofmann AG, Seite 1 / 2

20 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau Beilage 3.1 Lärmbelastungstabelle (Z_Ist, Z_Beurteilung ohne/mit Massnahmen) Gemeinde Klingnau Flüestrasse Verwendetes Lärmberechnungsprogramm: SLIP 6.0 Es ist das am stärksten belastete Geschoss ausgewiesen Sanierungspflicht gegenüber dem Zustand Z_Beurteilung ohne Massnahmen Identifikation Liegenschaften und Parzellen Z_heute Z_Beurt Z_Beurt Sanie- Massnahmen Erschlos- Neubau Bemerkungen ohne Massnahmen (T50) mit Massnahmen (T30) rungs- Belag Geschw LSW Eingangspforte (nach SSF Erleichte- sen Obj. Parz. Anzahl Et. Lr >IGW AW Lr >IGW AW Lr >IGW AW Wir- pflicht Red. rungen (nach bewilligt) Nr. Adresse Nr. ES Pers. T N T N T N T N T N T N T N T N T N kung nötig ) unbebaute Parzellen 350 unbebaute Parzelle 1886 III unbebaute Parzelle 1823 II X X X 352 unbebaute Parzelle 1824 II X X X Z_heute Z_Beurt ohne Z_Beurt mit Legende: Massnahme Massnahme Obj: Wirkung: Wirkung der Variante bezüglich des Beurteilungs- Parz.Nr.: zustandes ohne Massnahmen [dba] Anzahl Liegenschaften (x > IGW) ES: Belag: Belagssanierung davon Anzahl Liegenschaften (x AW) 0 0 Pers.: Geschw. Geschwindigkeitsreduktion Et: LSW: Lärmschutzwand Anzahl Personen (x > IGW) Lr: SSF: Schallschutzfenster (inkl. Türen) davon Anzahl Personen (x AW) T: N: Anzahl Parzellen (x > IGW)* >IGW: davon Anzahl Parzellen (x AW) AW: Anzahl Liegenschaften mit SSF (IGW ES III < x < AW) 0 *nur Parzellen mit Erschliessung vor dem Anzahl SSF bei Liegenschaften (IGW ES III < x < AW) Anzahl Liegenschaften mit SSF (x AW) Anzahl SSF bei Liegenschaften (x AW) Basler & Hofmann AG, Seite 2 / 2

21 Flüestrasse Flüestrasse K113 Nägeliweg Wiesenweg LSP Gemeindestrassen (Flüestrasse), Klingnau Beilage 3.2 Lärmbelastung im Beurteilungszustand mit Massnahmen S i t u a t i o n 1 : 2500 ES II: IGW überschritten ES III: IGW überschritten vor dem erschlossene Parzellen < IGW vor dem erschlossene Parzellen > IGW Baubewilligung nach Nicht lärmempfindlich Gemeindegrenze ES II: AW überschritten ES III: AW überschritten nicht / nach erschlossene Parzellen < IGW nicht / nach erschlossene Parzellen > IGW Abbruch geplant Gemeindegebiet Döttingen Sanierungsmassnahmen Temporeduktion auf 30 km/h Schallschutzmassnahmen am Gebäude bestehende Lärmschutzhindernisse (erstellt bei Realisierung der K113) Basler & Hofmann AG / LSP Gemeindestrassen Klingnau /

22 Effektivität (%) Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau Beilage 4 Anforderungen an Lärmschutzhindernisse Sanierungspflicht Im Rahmen eines Lärmsanierungsprojekts werden Lärmschutzhindernisse (Wände/Dämme) nur bei Liegenschaften mit Immissionsgrenzwert-Überschreitungen im Beurteilungszustand untersucht. Damit Lärmschutzhindernisse in das Sanierungsprojekt aufgenommen resp. bestehende Wände oder Dämme rückerstattet werden, sind nachfolgende Anforderungen kumulativ zu erfüllen. Akustische Wirkung Wirtschaftlichkeit Die Wirkung eines Lärmschutzhindernisses wird geschossweise berechnet. Ab einer Wirkung von 5dBA kann die Lärmreduktion von den Anwohnern gut wahrgenommen werden. Die akustische Wirkung wird als genügend beurteilt, wenn: - Mittlere Wirkung 5dBA Eine Massnahme mit Kosten 500'000.- wird als wirtschaftlich tragbar beurteilt, wenn sie folgende Kriterien kumulativ erfüllt: - Schutz von mindestens 2 Wohneinheiten - Kosten pro Wohneinheit 150'000.- Fr. - Kosten pro Person und db Wirkung 5'000.- Fr. Für Massnahmen mit Investitionskosten > 500'000.- Fr. muss zusätzlich die wirtschaftliche Tragbarkeit (WT) gemäss Schriftenreihe Umwelt Nr. 301 und den Präzisierungen aus dem Leitfaden Strassenlärm (Anhang 4a) abgeklärt werden. Eine Massnahme gilt als wirtschaftlich, wenn: - WTI 1, wobei WTI = Effektivität*Effizienz/ Effizienz (Nutzen/Kosten) Übrige Anforderungen - Das Lärmschutzhindernis muss einen wesentlichen Nutzen für die Wohnqualität haben. - Die Massnahme muss ins Ortsbild passen. - Vor Liegenschaften, die unter kantonalem oder kommunalem Denkmalschutz stehen, können keine Lärmschutzhindernisse erstellt werden. - Die geplante Massnahme darf die Sicht der Verkehrsteilnehmer (vor allem auch der Fussgänger) nicht einschränken (insbesondere im Bereich von Kreuzungen/Einfahrten; Sichtlinien nach VSS-Norm müssen eingehalten sein). - Die Erschliessung der Liegenschaft muss gewährleistet sein. - Das Lärmschutzhindernis darf keine Probleme durch die Beschattung verursachen. Basler & Hofmann AG, Seite 1 / 1

23 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau Beilage 5.1 Liegenschaften mit Erleichterungsanträgen Gemeinde Klingnau, Flüestrasse Objektidentifikation Eigentümer Lauf- Objekt- Adresse Parz.- ES Name, Adresse Nr. Nr. Nr. Gebäude Flüestrassse II Datz-Vogel Alice und Datz Rudolf, Flüestrasse 12, 5313 Klingnau unbebaute Parzellen unbebaute Parzelle, W II Ledergerber-Keller Leo und Bernadette, Flüestrasse 8, 5313 Klingnau unbebaute Parzelle, W II Keller-Meier Margaritha, Traubenweg 45, 5313 Klingnau Basler & Hofmann AG, Seite 1 / 1

24 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau Beilage 5.2 Erleichterungsgründe: Übersicht Belag - Belagsersatz: Es erfolgt ein Belagsersatz mit einem akustisch günstigen Belag - Kein Belagsersatz: Die bestehenden Deckbeläge werden aufgrund des Belagsalters bis zum Erreichen des Sanierungshorizonts voraussichtlich nicht ersetzt. - Kein Belagsersatz: Aufgrund der Situation (Kreisel, Kreuzung, Steigung) kann wegen zu hoher mechanischen Belastungen kein lärmarmer Belag eingebaut werden. - Kein Belagsersatz: Der betroffene Streckenabschnitt befindet sich im Ausserortsbereich mit nur vereinzelten Liegenschaften. Geschwindigkeit - Tempo 30: Bei der Planung des LSP wurde davon ausgegangen, dass Geschwindigkeitsreduktionen unter 50 km/h auf Kantonsstrassen nicht möglich sind. Aktuell werden mögliche Geschwindigkeitsreduktionen in einem separaten Verfahren durch die Unterabteilung Verkehrsmanagement geprüft. - Tempo 30: Gemäss der Vorabklärung der Unterabteilung Verkehrsmanagement ist eine Geschwindigkeitsreduktion nicht möglich. - Fehlende einseitig dichte Bebauung: Eine Reduktion der Geschwindigkeit ist infolge fehlender einseitig dichter Bebauung gemäss Signalisationsverordnung Art. 22 nicht möglich. - Unverhältnismässige Kosten: Eine Reduktion der Geschwindigkeit ist nicht möglich, da die Kosten der dazu notwendigen flankierenden strassenbaulichen Massnahmen, losgelöst von eigentlichen Strassenbauvorhaben, unverhältnismässig sind. - Geschwindigkeitsreduktion: Eine Geschwindigkeitsreduktion mit akustischem Nutzen wird als Massnahme realisiert. Lärmschutz - Eine akustisch wirksame Lärmschutzwand besteht oder wird realisiert. Platzverhältnisse/ Zugänglichkeit - ungünstige Situation: Infolge des geringen Strassenabstandes der Gebäude oder der topographischen Lage der Gebäude zur Strasse ist es ohne wesentliche Beeinträchtigung der Aussicht/Wohnhygiene/Belichtung/etc. nicht möglich Schallhindernisse zu erstellen. - Erschliessung, Parkplätze: Infolge der direkten Erschliessung der Grundstücke auf die Strasse (Hauszufahrten, Parkplätze, Ladenzugänge, etc.) ist es nicht möglich Schallhindernisse zu erstellen. Wirkung/Kosten - ungenügende Wirkung < 5dBA: Die mittlere Wirkung von Schallhindernissen mit vertretbaren Höhen ist geringer als 5 dba und damit ungenügend. - unverhältnismässige Kosten: Der Nutzen von Schallhindernissen (Entlastung unter die IGW) beschränkt sich nur auf eine Wohnung oder die Wirksamkeit steht in einem ungünstigen Verhältnis zu den Kosten (> Fr pro Person und Dezibel). Ortsbildschutz/ Denkmalschutz - Inventarobjekt (Bund, Kanton, Gemeinde): Infolge des Konflikts mit Ortsbildund Denkmalschutz ist es nicht möglich Schallhindernisse zu erstellen. - Gesamterscheinungsbild (Bebauung und Bepflanzung): Aus ästhetischen Gründen ist es nicht möglich Schallhindernisse zu erstellen, da Qualität und Umfeld der Liegenschaft zu stark beeinträchtigt würden. Verkehrssicherheit - Sichtweiten nach VSS-Norm: Da die Sichtweiten beim Einbiegen gemäss VSS-Norm SN nicht gewährleistet sind, ist es nicht möglich Schallhindernisse zu erstellen. - Gefährdung Verkehrsteilnehmer: Auf den Bau von Schallhindernissen wird aus Sicherheitsgründen verzichtet, da eine Schluchtsituation entsteht, die Basler & Hofmann AG, Seite 1 / 2

25 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau Beilage 5.2 Gebäudeanordnung bei unüberbauten Parzellen NASA insbesondere schwächere Verkehrsteilnehmer gefährdet und die Flucht und Ausweichmöglichkeiten zu stark beschränkt. - Gestaltung, Lärmschutzarchitektur: Durch planerische und gestalterische Massnahmen kann ein sinnvoller Lärmschutz erreicht werden (optimieren der Gebäudelage, Anordnen von Nebengebäuden als Lärmschutz, Verglasen von Balkonen, Loggias absorbierend auskleiden, etc.). - Bestehende Schallschutzfenster: Im Rahmen der Erstsanierung wurden bei dieser Liegenschaft Schallschutzfenster eingebaut - Bestehende Lärmschutzwand: Im Rahmen der Erstsanierung wurde für diese Liegenschaft eine Lärmschutzwand realisiert. Basler & Hofmann AG, Seite 2 / 2

26 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau Beilage 6 Kostenzusammenstellung Lärmsanierungsprojekt Gemeinde Klingnau Beiträge Bund LSP gesamthaft Ansatz gesamt Projektbegleitung Gemeinde 2'000.- Fr. 15 % Fr. Projektierung LSP 16'000.- Fr. 15 % 2'400.- Fr. Unvorhergesehenes (10 %) 1'800.- Fr. 15 % Fr. TOTAL Teilprojekt 01 20'000.- Fr. 3'000.- Fr. AKP SSF Ansatz gesamthaft Projektbegleitung Gemeinde 15 % -.- Fr. Projektierung SSF/SDL 15 % -.- Fr. Bauleitung SSF/SDL (x AW) 15 % -.- Fr. Bauleitung (Anteil Gemeinde) SSF/SDL (IGW ES III < x < AW) 15 % -.- Fr. Baukosten SSF/SDL (x AW) 2'500 Fr./Stk. -.- Fr Fr. -.- Fr. Baukosten SSF/SDL (IGW ES III < x < AW) 1'250 Fr./Stk. -.- Fr Fr. -.- Fr. Rückerstattung SSF/SDL (x AW) 2'500 Fr./Stk. -.- Fr Fr. -.- Fr. Rückerstattung SSF/SDL (IGW ES III < x < AW) 1'250 Fr./Stk. -.- Fr Fr. -.- Fr. Unvorhergesehenes (10 %) -.- Fr. -.- Fr. TOTAL Teilprojekt Fr. -.- Fr. LSW gesamthaft Projektbegleitung Gemeinde 15 % -.- Fr. Projektierung LSW 15 % -.- Fr. Bauleitung LSW 15 % -.- Fr. Baukosten LSW 25 % -.- Fr. Rückerstattung LSW 25 % -.- Fr. Unvorhergesehenes (10 %) -.- Fr. -.- Fr. TOTAL Teilprojekt Fr. -.- Fr. Gesamtkosten ohne Aufwand Sanierungsbelag/Verkehrsberuhigungsmassnahmen 20'000.- Fr. 3'000.- Fr. m 2 Ansatz Baukosten Sanierungsbelag AC MR 8 45 Fr./m2 -.- Fr. 32 % -.- Fr. Baukosten Temporeduktion auf 30 km/h entlang Flüestrasse 33'563.- Fr. 32 % 5'370.- Fr. Gesamtkosten 57'000.- Fr. 9'000.- Fr. Kostenaufteilung Strecke Gesamtkosten Anteil Bund an Gesamtkosten ca. 100 % 16 % Total 57'000.- Fr. 9'000.- Fr. Anteil Gemeinde vom Rest 84 % 48'000.- Fr. Kosten SSF/SDL getragen durch Eigentümer Kosten getragen durch Eigentümer (Baukosten, Bauleitung inkl. 10 % Unvorhergesehenes) -.- Fr. Kosten LSW für LSP (Beilage 4.2) Kosten LSW Total Projektbegleitung Gemeinde -.- Fr. LSW (inkl. Projektierung und Bauleitung, 10 % Unvorhergesehenes) -.- Fr. Rückerstattung LSW -.- Fr. Kosten für Projektdatenblatt BAFU SSF Kosten Total Belagssanierung (inkl. 10 % Unvorhergesehenes) Position (50) -.- Fr. Verkehrsberuhigung (gemäss Schlussrechnung) Position (53) 33'563.- Fr. LSW (inkl. Rückerstattungen, 10 % Unvorhergesehenes) Position (57) -.- Fr. SSF/SDL x AW (BK inkl. 10 % Unvorhergesehenes) 0 Position (64) -.- Fr. SSF/SDL IGW ES III < x < AW (BK inkl. 10 % Unvorhergesehenes) 0 Position (67) -.- Fr. Kosten andere Massnahmen ( inkl. 10 % Unvorhergesehenes) Position (69) 20'000.- Fr. PJ- und BL-Kosten Massnahmen am Gebäude (inkl. 10 % Unvorhergesehenes) Position (75) -.- Fr. Kostenaufteilung Kreditbegehren (vorl. Projektgenehmigung) Total Kosten Kreditrisiko Total Kredit Projektbegleitung LSW Gemeinde -.- Fr. -.- Fr. -.- Fr. LSW -.- Fr. -.- Fr. -.- Fr. LSW Rückerstattung -.- Fr. -.- Fr. -.- Fr. SSF/SDL -.- Fr. -.- Fr. -.- Fr. Ausarbeitung LSP/Eigenleistung 20'000.- Fr. 2'000.- Fr. 22'000.- Fr. Risiko zusätzlicher möglicher SSF/SDL -.- Fr. -.- Fr. Total Kredit Lärmsanierungsprojekt 20'000.- Fr. 2'000.- Fr. 22'000.- Fr. Belag Verkehrsberuhigung SSF Kosten Eigentümer -.- Fr. 33'563.- Fr. -.- Fr. Total Lärmsanierungsprojekt 53'563.- Fr. ohne Kreditrisiko Basler & Hofmann AG, Seite 1 / 1

27 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau Beilage 7 Klingnau Verkehrszählung 2009/2011 Regionalpolizei Strasse Abschnitt DTV [Fz/d] Zustand heute (Z0) Nt [Fz/h] Nn [Fz/h] Nt2 [%] Nn2 [%] v [km/h] i* [%] Korr LSV tag Korr LSV nacht Lr Tag [dba] Lr Nacht [dba] Flüestrasse Weiherstrasse Dorfstrasse Schattengasse Beurteilungszustand (Z1) Strasse Abschnitt DTV [Fz/d] Nt [Fz/h] Nn [Fz/h] Nt2 [%] Nn2 [%] v [km/h] i* [%] Korr LSV tag Korr LSV nacht Lr Tag [dba] Lr Nacht [dba] Flüestrasse Weiherstrasse Dorfstrasse Schattengasse *effektive Steigung im Lärmberechnungsmodell berücksichtigt Z2 Basierend auf: Zählung Regionalpolizei Zählung Regionalpolizei Verkehr Weiherstrasse/Dorfstrasse gemittelt Basler & Hofmann AG, /1

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