Strassenlärm Sanierungsprojekt (LSP)
|
|
- Insa Holzmann
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 GEMEINDE KLINGNAU GEMEINDE Klingnau STRASSE Gemeindestrassen Austrasse, Dorfstrasse, Flüestrasse Höngerstrasse, Koblenzerstrasse, Nägeliweg, Schattengasse, Weierstasse, Wiesenweg OBJEKT Strassenlärm Sanierungsprojekt (LSP) Flüestrasse PROJEKTVERFASSER Sanierungsprojekt NAME DATUM A.Schmid Ingenieure, Planer und Berater AG Bachweg Esslingen
2 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau 1 Zusammenfassung Ausgangslage Lärmbelastung Sanierungsprojekt Das vorliegende Strassenlärmsanierungsprojekt für die Gemeindestrassen in Klingnau ist im Auftrag der Gemeinde ausgearbeitet worden. Ziel des Projekts ist der bessere Schutz der Anwohner vor dem Verkehrslärm. Für die Erarbeitung des Sanierungsprojekts wurde in einem ersten Schritt ein Lärmbelastungskataster (LBK) erarbeitet, welcher mit der Gemeinde und den kantonalen Behörden besprochen wurden. Die im folgenden Bericht erläuterten Massnahmen wurden mit der Gemeinde abgestimmt. Das vorliegende Lärmsanierungsprojekt beschreibt Art, Wirkung und Kosten der geplanten Massnahmen. Es legt die Liegenschaften und Parzellen mit Erleichterungen und die Ersatzmassnahmen (Schallschutzfenster) an den Gebäuden fest. In den Jahren 1985 bzw traten Umweltschutzgesetz und Lärmschutz-Verordnung des Bundes in Kraft. Danach sind bestehende Strassen, die wesentlich zur Überschreitung der Immissionsgrenzwerte beitragen, zu sanieren. Erste Untersuchungen ergaben, dass es sich einzig bei der Flüestrasse um einen sanierungsbedürftigen Strassenabschnitt handelt. Die Immissionsgrenzwerte sind im zukünftigen Beurteilungszustand mit Massnahmen (Geschwindigkeitsreduktion von 50 auf 30 km/h) bei einer Liegenschaft sowie bei zwei nicht überbauten Parzellen (mit Erschliessung vor dem ) überschritten. In der Gemeinde Klingnau können entlang der Flüestrasse aus folgenden Gründen keine Lärmschutzmassnahmen realisiert werden: - Der Bau von Lärmschutzwänden ist unwirtschaftlich, da nur Einzelliegenschaften geschützt werden können. - Die Gebäude und unbebauten Parzellen mit einer Grenzwertüberschreitung befinden sich im Steigungsbereich. Lärmarme Beläge können in solchen Situationen nicht eingesetzt werden. - Die eine Liegenschaft und die zwei unbebauten Parzellen mit Immissionsgrenzwertüberschreitungen befinden sich bereits in einer Zone mit Tempo 30. Eine weitere Geschwindigkeitsreduktion ist nicht möglich. Massnahmen am Gebäude werden gemäss Regierungsratsbeschluss im Kanton Aargau erst ab einer gewissen Lärmbelastung (Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der ES III) mitfinanziert. Für die Gebäude und unbebauten Parzellen mit Immissionsgrenzwertüberschreitungen liegen begründete Erleichterugsanträge vor. Weiteres Vorgehen Das vorliegende Lärmsanierungsprojekt wird zusammen mit den Erleichterungsanträgen im Jahr 2016 öffentlich aufgelegt. Basler & Hofmann AG /
3 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau 2 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 3 1. Ausgangslage Lärmrechtliche Grundlagen Raumplanerische Grundlagen 6 2. Lärmbelastungskataster Untersuchungsgebiet Verkehrsdaten Lärmermittlung Lärmbelastung 8 3. Lärmsanierungsprojekt Massnahmen an der Quelle Massnahmen im Ausbreitungsbereich Sanierungskonzept Erleichterungen Schallschutzmassnahmen am Gebäude Kostenzusammenstellung Terminplan 11 Beilagenverzeichnis 12 Basler & Hofmann AG /
4 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau 3 Abkürzungsverzeichnis Abs. AKP AO Art. ASTRA ATB AW BAFU BM CPX dba DG DTV EA EG EMPA EP ES i IGW IO Lit. Lr Lr,e LSP LSV LSW N N1 N2 Nt, Nn OG SDL SLIP SSF T UG USG v VP WE Z_Beurt. Z_Heute Absatz Akustisches Projekt Ausserorts Artikel Bundesamt für Strassen Amt für Tiefbau Kanton Aargau Alarmwert Bundesamt für Umwelt Belagsmessung Close Proximity-Messung Akustische Masseinheit 'Dezibel A-bewertet' Dachgeschoss Durchschnittlicher täglicher Verkehr Erleichterungsantrag Erdgeschoss Eidg. Materialprüfungsanstalt Empfangspunkt (Immissionsort) Empfindlichkeitsstufe gemäss Bauordnung (ES I, II, III oder IV) Steigung Immissionsgrenzwert Innerorts Litera Beurteilungspegel (Immissionsort) Beurteilungspegel (Emissionen im Abstand von 1m ab Fahrbahn) Lärmsanierungsprojekt Lärmschutz-Verordnung Lärmschutzwand Verkehrsmenge oder Nacht leise Fahrzeuge (Personenwagen, Lieferwagen, Kleinbusse, etc.) laute Fahrzeuge (Lastwagen, Motorräder, etc.) Durchschnittlicher stündlicher Verkehr tags resp. nachts Obergeschoss Schalldämmlüfter Lärmberechnungsprogramm für Strassenlärm Schallschutzfenster Tag Untergeschoss Bundesgesetz über den Umweltschutz Signalisierte Höchstgeschwindigkeit Vorprojekt Wohneinheit Zukünftiger Beurteilungszustand Heutiger Zustand Basler & Hofmann AG /
5 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau 4 1. Ausgangslage Aufgrund des Verkehrsaufkommens auf Gemeindestrassen in Klingnau sowie der lärmrechtlichen Bestimmungen ist zu prüfen, ob seitens Gemeinde eine Sanierungspflicht besteht. Die Sanierungsmassnahmen wurden mit der Gemeinde festgelegt. Das vorliegende Lärmsanierungsprojekt (LSP) basiert auf den Ergebnissen aus dem Lärmbelastungskataster und beschreibt Art, Wirkung und Kosten der geplanten Massnahmen. Es wird zusammen mit den Massnahmen und den Erleichterungsanträgen (EA) öffentlich aufgelegt, vom Regierungsrat genehmigt und anschliessend realisiert Lärmrechtliche Grundlagen Das vorliegende LSP basiert auf den Vorgaben aus Umweltschutzgesetz (USG) und Lärmschutz-Verordnung (LSV). Das LSP wurde in enger Anlehnung an die Vollzugshilfe Leitfaden Strassenlärm' von BAFU und ASTRA, Stand Dezember 2006, und basierend auf kantonalen Richtlinien und Vorgaben erstellt. Belastungsgrenzwerte In der LSV sind Belastungsgrenzwerte definiert, die mit steigender Lärmempfindlichkeit der zu schützenden Gebiete und Gebäude restriktiver werden. Dabei gelten die Immissionsgrenzwerte (IGW) als Schwelle der Sanierungspflicht und die Alarmwerte (AW) als Massgabe für die Dringlichkeit der Sanierung. Empfindlichkeitsstufe Immissionsgrenzwert [dba] Alarmwert [dba] Tag Nacht Tag Nacht I II III IV Tabelle 1.1: Belastungsgrenzwerte (Tag 6-22 Uhr, Nacht 22-6 Uhr) Betriebsräume: Bei lärmempfindlichen Räumen in Betrieben, die in Gebieten der Empfindlichkeitsstufe I, II oder III liegen, gelten um 5 dba höhere IGW. Betriebsräume ohne Nachtbelegung werden nur im Tageszeitraum beurteilt. Basler & Hofmann AG /
6 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau 5 Sanierungspflicht Die Sanierungspflicht ist abhängig vom Zeitpunkt der Erschliessung des Grundstücks und vom Datum der Baubewilligung eines Gebäudes. Es gelten folgende Kriterien (Leitfaden Tab. 2): Erschliessung Bauzone Baubewilligung Gebäude Sanierungs- Berechtigung für pflicht Lärmschutz- Schallschutz- wände masnahmen vor vor Ja Ja Ja nach Ja Ja Nein Unüberbaut Ja Ja - nach vor Ja Ja Ja Ausserhalb der Bauzone nach Nein Nein Nein Unüberbaut Nein Nein - vor Ja Ja Ja nach Nein Nein Nein Unüberbaut Nein Nein - Tabelle 1.2: Kriterien für die Sanierungspflicht gem. Leitfaden Strassenlärm, BAFU und ASTRA Stand Dezember 2006 Soweit dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist, muss der Strasseneigentümer seine Anlage so sanieren, dass die IGW nicht überschritten werden. Falls die Sanierung unverhältnismässige Betriebseinschränkungen resp. Kosten verursacht oder überwiegende Interessen des Ortsbild-, Natur- und Landschaftsschutzes bzw. der Verkehrs- und Betriebssicherheit entgegenstehen, kann der Regierungsrat als zuständige Vollzugsbehörde Erleichterungen gewähren. Sanierungskonzept In erster Priorität werden lärmreduzierende Massnahmen an der Quelle (z.b. verkehrslenkende Massnahmen, Strassenbelag) und im Schallausbreitungsbereich (z.b. Lärmschutzwände und -dämme) geprüft. Verbleiben trotz Massnahmen noch IGW-Überschreitungen, werden zuhanden der Vollzugsbehörde Erleichterungsanträge gestellt. Bei gewährten Erleichterungen werden ab erreichten AW Schallschutzmassnahmen am Gebäude, z.b. Schallschutzfenster oder ähnlich wirksame bauliche Massnahmen realisiert. Bei Schlafräumen wird zusätzlich der Einbau von Schalldämmlüftern angeboten, welche die Raumlüftung auch bei geschlossenen Fenstern sicherstellen. Bei Räumen, bei denen die IGW der ES III überschritten sind, beteiligt sich die öffentliche Hand mit 50% an den Kosten von freiwilligen Schallschutzmassnahmen (Schallschutzfenster, Schalldämmlüfter). Bei nach dem bewilligten Neuund Umbauten werden keine Schallschutzfenster eingebaut, da deren Aussenbauteile den Anforderungen von Artikel 32 LSV genügen. Sanierungskosten/ Rückerstattung Die Kosten für die Sanierungsmassnahmen gehen zu Lasten von Bund und Gemeinde gemäss den entsprechenden eidgenössischen und kantonalen Regelungen. Die Kosten von Lärmschutzmassnahmen, welche bereits vor der Sanierung von Grundeigentümern finanziert und realisiert worden sind, werden in der Regel rückerstattet, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: - Die IGW sind im Beurteilungszustand ohne Berücksichtigung der Massnahmen überschritten und es besteht gemäss Tabelle 1.2 eine Sanierungspflicht. - Die Lärmschutzbauten oder die Schallschutzfenster erfüllen die kantonalen Anforderungen, die auch an neue Massnahmen gestellt werden (s. Beilage 4). Basler & Hofmann AG /
7 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau 6 Bei nach dem bewilligten Gebäuden werden die Schallschutzfenster nicht rückerstattet Raumplanerische Grundlagen In der Gemeinde Klingnau sind die Empfindlichkeitsstufen (ES) mit Beschluss des Regierungsrats vom den Bauzonen rechtskräftig zugeordnet. In Beilage 1.1 sind die ES unter Berücksichtigung der gemäss Bau- und Zonenordnung geltenden Aufstufungen dargestellt. Es bestehen keine weiteren Vorgaben aufgrund der Zonenordnung oder von genehmigten Bebauungs- und Gestaltungsplänen. Basler & Hofmann AG /
8 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau 7 2. Lärmbelastungskataster Ein Lärmbelastungskataster gibt gebäude- resp. parzellenscharf Auskunft über die bestehende und die zukünftige Lärmbelastung Untersuchungsgebiet Grundlage für die Bestimmung des Untersuchungsperimeters bildet das Arendt- Modell (Grobmodell zur Abschätzung der Lärmbelastungen durch die Gemeindestrassen im Kanton Aargau). Folgende Gemeindestrassen sind gemäss dem Arendt-Modell emissionsrelevant, d.h. sie verfügen über einen durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von mehr als Fahrzeugen: - Dorfstrasse - Koblenzerstrasse - Nägeliweg - Wiesenweg - Weierstrasse - Schattengasse - Austrasse - Höngerstrasse - Flüestrasse Hierauf basierend wurde die Plausibilität der Zahlen mit der Gemeinde diskutiert. Bereits untersuchte Strassen: Die Dorf- und Koblenzerstrasse sowie der Wiesen- und Nägeliweg wurden bereits im Strassenlärmsanierungsprojekt der K113 vom lärmtechnisch untersucht und saniert. Nicht relevante Strassen: Die Weierstrasse und Schattengasse sind unproblematisch, da auf diesen Strassen Tempo 30 signalisiert ist und die Bauzonen entlang der Strassen in der ES III liegen. Entlang der Austrasse liegen nur wenige Liegenschaften, welche betrieblich genutzt werden und somit höhere Grenzwerte aufweisen oder lärmunempfindlich sind. Die Höngerstrasse ist gemäss Erfahrungen der Gemeinde mässig befahren und somit unproblematisch. Bei den restlichen Gemeindestrassen sind weniger als Fahrzeuge pro Tag zu erwarten. Die Grenzwerte der ES II werden bei 50 km/h bereits ab Strassenrand eingehalten, weshalb keine weiteren Untersuchungen vorgenommen werden. Zu untersuchende Strassen: Entsprechend gilt es einzig die Flüestrasse lärmtechnisch zu untersuchen. Basler & Hofmann AG /
9 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau 8 Verkehr 2.2. Verkehrsdaten Für die Flüestrasse sowie zusätzlich für die Schattengasse, Weiher- und Dorfstrasse wurden Verkehrszählungen durchgeführt. Die Daten basieren auf den Strassenverkehrszählungen von 2009 und 2011 durch die Regionalpolizei (s. Beilage 8). Für den zukünftigen Beurteilungszustand (Sanierungshorizont) wurde von einer Verkehrszunahme von 1.5% ausgegangen. Für die Massnahmeplanung ist der Beurteilungszustand massgebend. Er berücksichtigt die absehbare Verkehrsentwicklung in den nächsten 20 Jahren. Damit ist sichergestellt, dass die Sanierung den Anforderungen der LSV über einen grösseren Zeitraum genügt und nicht alle paar Jahre überprüft werden muss. Die dem Lärmbelastungskataster zugrunde liegenden Verkehrszahlen und Geschwindigkeiten sowie die Längsneigung der Strassenabschnitte sind der Beilage 2.1 zu entnehmen. Die Lage der Emissionssegmente ist aus Beilage 1.1 ersichtlich. Berechnungsmodell Beurteilungspunkte Modellüberprüfung und Korrekturen 2.3. Lärmermittlung Die Ermittlung der Lärmbelastung erfolgt nach den Vorgaben der LSV unter Anwendung des Berechnungsprogrammes SLIP (Emission und Ausbreitung nach STL 86+). Bei der Berechnung sind Zweifach-Reflexionen berücksichtigt worden. Alle Liegenschaften wurden zu 80% reflektierend angenommen. Die Steigung wurde bei den Berechnungen mitberücksichtigt. Bei Gebäuden mit lärmempfindlicher Nutzung wurde die Lärmbelastung beim lärmexponiertesten Fenster ermittelt. Der lärmexponierteste Beurteilungspunkt liegt im Regelfall im 1. Obergeschoss. Werden Gebäude durch bestehende Lärmschutzwände abgeschirmt, so befindet sich der massgebende Beurteilungspunkt in der Regel im obersten Geschoss. Bei unüberbauten erschlossenen oder nur teilweise überbauten Parzellen wurde die Lärmbelastung dort ermittelt, wo nach Bau- und Planungsrecht lärmempfindliche Gebäude erstellt werden dürfen. Das Berechnungsmodell wurde anhand von einer Kurzzeitmessung (Immissionsmessung) überprüft. Die Lage des Messpunkts, das Messprotokoll und der Vergleich Messung-Berechnung sind in der Beilage 2 dokumentiert. Die Genauigkeit der angewandten Berechnungs- und Messverfahren liegt in der Regel bei +/- 1.5 db. Die Kurzzeitmessung am Messpunkt 1 (Flüestrasse 34) zeigt gegenüber dem Modell einen um 3.1 db tieferen Wert und liegt damit ausserhalb der Messgenauigkeit. Diese Abweichung kann teilweise damit begründet werden, dass das Berechnungsmodell im Steigungsbereich von 7% tendenziell überhöhte Werte liefert. Es wird deshalb eine emissionsseitige Modellkorrektur von -1 db vorgenommen. Die verbleibende Abweichung von -2.1 db(a) liegt damit generell auf der für die Anwohner günstigeren Seite. Immissionsseitige Korrekturen werden keine vorgenommen. Lärmbelastungskataster 2.4. Lärmbelastung Im Ist-Zustand liegen bei einer Liegenschaft und einer Bauparzelle (mit Erschliessung vor dem ) Grenzwertüberschreitungen vor. Im Beurteilungszustand ohne, resp. mit Massnahmen liegen bei 14 Liegenschaften und zwei Bauparzellen, resp. einer Liegenschaft und zwei Bauparzellen Immissionsgrenzwert- Basler & Hofmann AG /
10 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau 9 Überschreitungen vor (s. Lärmbelastungstabelle: Beilage 3.1 und Lärmbelastungsplan: Beilage 3.2). 3. Lärmsanierungsprojekt Nachfolgend werden die untersuchten Massnahmen abgehandelt. Strassenbelag Geschwindigkeitsreduktion 3.1. Massnahmen an der Quelle Alle Gebäude und unbebauten Parzellen befinden sich im Bereich einer Steigung und in einer Zone mit Tempo 30. Lärmarme Beläge haben in Situationen mit grosser Steigung keine lange Lebensdauer. Zudem überwiegt bei Geschwindigkeiten unter 30 km/h das Motorengeräusch und nicht das mittels Belag beeinflussbare Rollgeräusch. Der Einbau eines lärmarmen Belags ist somit nicht sinnvoll. Für die Flüestrasse ist im Jahr 2016 ein Belagsersatz mit einem AC11 geplant. Da es sich dabei nicht um einen lärmoptimierten Belag handelt, wird dieser nicht als Sanierungsbelag ausgewiesen. Entlang der gesamten Flüestrasse ist seit 2014 Tempo 30 eingeführt. Diese Temporeduktion von ursprünglich 50 auf 30 km/h wird im vorliegenden LSP als Sanierungsmassnahme an der Quelle ausgewiesen. Neue Lärmschutzhindernisse Bestehende Lärmschutzhindernisse 3.2. Massnahmen im Ausbreitungsbereich Aufgrund des Strassenabstands, der Erschliessung der Liegenschaften sowie aus wirtschaftlichen Gründen sind keine Lärmschutzhindernisse realisierbar. Bereits bestehende Lärmschutzwände gibt es entlang der Flüestrasse nicht Sanierungskonzept Nebst der Temporeduktion sind weitere Sanierungsmassnahmen an der Quelle (Belagsersatz) oder im Ausbreitungsbereich gemäss Kap. 3.1 und 3.2 nicht möglich. Durch die Temporeduktion kann die Anzahl der IGW-Überschreitungen deutlich reduziert werden (vgl. Beilage 3.1) Erleichterungen Für diejenigen Parzellen und Liegenschaften, die auch mit den vorgesehenen Sanierungsmassnahmen über dem IGW belastet bleiben, kann die Vollzugsbehörde (Regierungsrat) nach LSV Artikel 14 Erleichterungen gewähren, soweit die Sanierung unverhältnismässig ist oder überwiegende Interessen der Sanierung entgegen stehen. Der Anlagebetreiber hat der Vollzugsbehörde entsprechend begründete Anträge einzureichen. Mit den Anträgen werden gleichzeitig die nach LSV Artikel 37a zulässigen Lärmimmissionen für die betroffenen Objekte festgelegt. Von Erleichterungen betroffene Parzellen und Liegenschaften bleiben lärmbelastet. Baubewilligungen dürfen nur erteilt werden, wenn die in Artikel 31 LSV gestellten Anforderungen an die Baubewilligung in lärmbelasteten Gebieten erfüllt sind. Die Baubewilligungsbehörde muss diesen Sachverhalt sorgfältig abklären. Die Anträge mit den massgebenden objektspezifischen Erleichterungsgründen finden sich im separaten Dossier "Erleichterungen". In der Beilage 5.1 sind die Basler & Hofmann AG /
11 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau 10 Liegenschaften mit Erleichterungsanträgen zusammengestellt. Die Beilage 5.2 enthält eine Übersicht über die Erleichterungsgründe Schallschutzmassnahmen am Gebäude Die Gemeinde hat das Sanierungskonzept des Kantons Aargau übernommen. Für den Einbau von Schallschutzfenstern (SSF) und in Schlafräumen von Schalldämmlüftern (SDL) gelten folgende Regelungen: Lärmbelastung (x AW) Lärmbelastung (IGW ES III < x < AW) - In Räumen, bei denen die Lärmbelastung am exponiertesten Fenster die AW erreicht oder überschreitet, werden SSF und SDL auf Kosten der Öffentlichen Hand eingebaut. - In Räumen, bei denen die Lärmbelastung am exponiertesten Fenster die IGW der ES III überschreitet, aber unterhalb dem AW liegt, werden SSF und SDL eingebaut, sofern sich der Eigentümer zu 50% an den Kosten beteiligt. - Gebäude die nach dem baubewilligt wurden, haben keinen Anspruch auf Schallschutzfenstern, da die Gebäudehülle bereits den Anforderungen der LSV entspricht. Entlang der Flüestrasse werden die IGW der ES III bei keiner Liegenschaft überschritten. Somit besteht bei keiner Liegenschaft ein Anspruch auf eine Schallschutzfenstersanierung. Basler & Hofmann AG /
12 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau Kostenzusammenstellung Die Kosten der Lärmsanierung für die Gemeindestrasse Flüestrasse in Klingnau belaufen sich auf die Projektierungskosten, welche für die Abklärung der Lärmbelastung nötig sind. Des Weiteren fallen die Kosten für die Realisierung der Tempo 30-Zone an. Von den anfallenden Kosten werden 15% durch Bundesbeiträge gedeckt. Tabelle 2 gibt einen Überblick über die anfallenden Kosten. Eine detaillierte Aufstellung ist Anhang 7 zu entnehmen. Aufwand Gemeinde Projektierung LSP Unvorhergesehenes Beitrag Bund Fr. 2'000 Fr Fr Fr Tabelle 2: Kostenübersicht (auf Fr. 1'000.- gerundet) 3.7. Terminplan Die Erleichterungen werden 2016 verfügt. Esslingen den Basler & Hofmann AG: A. Schmid Basler & Hofmann AG /
13 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau 12 Beilagenverzeichnis 1 Grundlagenplan 2 Berechnungsmodell 2.1 Emissionspegel und Korrekturen 2.2 Protokoll Kurzzeit-Lärmmessung 3 Lärmbelastungskataster 3.1 Lärmbelastungstabelle (Z_heute, Z_Beurt. ohne/mit Massnahme) 3.2 Lärmbelastungsplan (Z_Beurt. ohne/mit Massnahmen) 4 Anforderungen an Lärmschutzhindernisse 5 Objekte mit Erleichterungsanträgen 5.1 Liegenschaften und Parzellen mit Erleichterungsanträgen 5.2 Erleichterungsgründe: Übersicht 6 Kostenzusammenstellung 7 Verkehrszählungen Basler & Hofmann AG /
14 Flüestrasse MP1 M-B: -3.1 dba Flüestrasse K113 Nägeliweg Wiesenweg LSP Gemeindestrassen (Flüestrasse), Klingnau Beilage 1 E S - Z u o r d n u n g, u n ü b e r b a u t e P a r z e l l e n, Messpunkte S i t u a t i o n 1 : 2500 Gemeindegebiet Döttingen Lärmmessungen M-B: Lärmempfindliches Gebäude mit Berechnungspunkt und Objekt-Nr. Nicht lärmempfindlich bestehende Lärmschutzhindernisse (erstellt bei Realisierung der K113) E m p f i n d l i c h k e i t s s t u f e E S I I E m p f i n d l i c h k e i t s s t u f e E S I I I E m p f i n d l i c h k e i t s s t u f e E S IV vor dem erschlossene Parzellen nicht / nach erschlossene Parzellen Gemeindegrenze Kurzzeitmessung Vergleich Messung-Berechnung (aktueller Zustand, ohne Korrekturen) Basler & Hofmann AG / LSP Gemeindestrassen Klingnau /
15 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau Beilage 2.1 Emissionspegel und Korrekturen Modellüberprüfung (Kurzzeitmessungen) Während der Kurzzeit-Lärmmessungen (KZM) wird der Verkehr gezählt. Setzt man diesen Messverkehr in das Berechnungsmodell ein, so lässt sich die Modellberechnung nach STL 86+ mit der gemessenen Lärmbelastung vergleichen. Es ist für diesen Vergleich unerheblich, ob zur Spitzenstunde oder zu einem anderen Zeitpunkt gemessen und gezählt worden ist. MP Objekt Adresse km Messverkehr Messwert (M) Flüestrasse Berechnung (B) Differenz (M B) Pkt. N [Fz/h ] N2 [%] Leq [dba] Lr [dba] [dba] Flüestrasse Modellüberprüfung (Langzeitmessung) Auf eine Langzeitmessung wurde verzichtet. Die Tag-/Nachtdifferenz wird anhand der aktuellen Verkehrszahlen im Modell belassen. Emissionsseitige Korrekturen Zustand heute/ Zustand_Beurteilung Die Genauigkeit der angewandten Berechnungs- und Messverfahren liegt in der Regel bei +/- 1.5 db. Die mittels der KZM festgestellte Modellabweichung liegt mit 3.1 db ausserhalb des Bereichs der Messgenauigkeit. Die KZM am Messpunkt 1 (Flüestrasse 34) zeigt gegenüber dem Modell einen um 3.1 db tieferen Wert. Entlang des gesamten Abschnittes ist ein OB-Belag aus dem Jahre 2001 eingebaut. Die Vorgaben von ASTRA und BAFU ( Belagskennwerte Anwendungshilfe für die Belagsakustik ) geben für den eingebauten OB-Belag einen Korrekturwert von 1 db an. Da die Lärmmessung im Vergleich zum Belagskennwert stärker gewichtet wird, wird entlang der gesamten Flüestrasse keine Belagskorrektur vorgenommen. Die Differenz von -3.1 db liegt über der Modellgenauigkeit. Diese Abweichung kann teilweise damit begründet werden, dass das Modell im Steigungsbereich von 7% eher überhöhte Werte liefert. Es wird deshalb eine emissionsseitige Modellkorrektur von -1 db vorgenommen. Die Abweichung beträgt dann -2.1 db und die Berechnungen liegen generell auf der für die Anwohner günstigeren Seite. Für die Flüestrasse ist im Jahr 2016 ein Belagsersatz mit einem AC 11 geplant. Gemäss den Vorgaben von ASTRA und BAFU ( Belagskennwerte Anwendungshilfe für die Belagsakustik ) wird für diesen Belag ein Belagskennwert von +1 db eingesetzt. Da dieser Belagstyp den Lärm nicht reduziert, wird dieser nicht als Sanierungsbelag ausgewiesen. Verkehrszahlen/Gemeindestrassen Geschwindigkeit Immissionskorrektur Die Verkehrsmengen für den heutigen Zustand (Z_heute) beruhen auf der Verkehrszählung der Regionalpolizei aus dem Jahre 2011, die Verkehrszusammensetzung und die Verkehrsmenge für den Zustand Z1 und Z2 (Prognose des Verkehrs +20 Jahre) basieren auf Abklärungen von Grolimund & Partner AG. Bei den Berechnungen werden der Nägeli- und Wiesenweg sowie die Kantonsstrasse K113 mitberücksichtigt, welche im Einflussbereich des unteren Abschnitts der Flüestrasse liegen. Die Geschwindigkeit beträgt für die Zuständ Z_heute und Z_Beutreilung ohne Massnahme 50 km/h. Für den Zustand Z_Beurteilung mit Massnahme wird die Geschwindigkeit von 30 km/h eingesetzt. Immissionsseitige Korrekturen werden keine vorgenommen. Basler & Hofmann AG, Seite 1 / 3
16 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau Beilage 2.1 Emissionspegel (Zustand heute) Verwendung des Emissionsansatzes gemäss EMPA-Modell Stl. 86+ Abschnitte Länge Stei- v Korr. übr. Einfl. Belag Verkehr [Fz] K1 Lr,e von bis gung Tag Nacht Typ Einbau- B-Korr. DTV Nt Nt2 Nn Nn2 T N T N [km] [km] [m] [%] [km/h] [dba] [dba] Jahr [dba] Komm. [24h] [1h] [%] [1h] [%] [dba] [dba] [dba] [dba] Flüestrasse OB M 1' Wiesenweg AC ' Nägeliweg AC ' Kantonsstrasse K AC Emissionspegel (Beurteilungszustand) ohne Massnahmen Verwendung des Emissionsansatzes gemäss EMPA-Modell Stl. 86+ Korr. übr. Abschnitte Länge Stei- v Einfl. Belag Verkehr [Fz] K1 Lr,e von bis gung Tag Nacht Typ Einbau- B-Korr. A-Korr. DTV Nt Nt2 Nn Nn2 T N T N [km] [km] [m] [%] [km/h] [dba] [dba] Jahr [dba] Komm. [dba] [24h] [1h] [%] [1h] [%] [dba] [dba] [dba] [dba] Flüestrasse AC Bw 0.0 2' Wiesenweg AC ' Nägeliweg AC ' Kantonsstrasse K AC Basler & Hofmann AG, Seite 2 / 3
17 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau Beilage 2.1 Emissionspegel (Beurteilungszustand) mit Massnahmen Verwendung des Emissionsansatzes gemäss EMPA-Modell Stl. 86+ Abschnitte Länge Stei- v Korr. übr. Belag Verkehr [Fz] K1 Lr,e von bis gung Tag Nacht Typ Einbau- B-Korr. A-Korr. DTV Nt Nt2 Nn Nn2 T N T N [km] [km] [m] [%] [km/h] [dba] [dba] Jahr [dba] Komm. [dba] [24h] [1h] [%] [1h] [%] [dba] [dba] [dba] [dba] Flüestrasse AC Bw 0.0 2' Wiesenweg AC ' Nägeliweg AC ' Kantonsstrasse K ACMR neu v: signalisierte Geschwindigkeit Korr. übr. Einfl.: Korrektur übrige Einflüsse (Fahrverhalten etc.) A-Korr. Alterungskorrektur (für bestehende und vermessene Beläge (< 12 Jahre) gemäss Anwendungshilfe BAFU/ASTRA Tab. 1) B-Korr. Belagskorrektur Kommentar M: Messung, Korrektur aufgrund von Belags-/Immissionsmessungen B-Korr Bw: Belagskennwert (gemäss Tab. 2 UV-0637-Anhang 1b) DTV: durchschnittlicher täglicher Verkehr Fz: Fahrzeuge K1: Pegelkorrektur für die Störwirkung gemäss LSV Lr,e: Emissionspegel T: Tag N: Nacht Nt1, Nn1: leise Fahrzeuge tags, nachts Nt2, Nn2: laute Fahrzeuge tags, nachts Basler & Hofmann AG, Seite 3 / 3
18 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau Beilage 2.2 Protokoll Kurzzeitmessung Ort und Aufnahmebedingungen Messpunkt 1 Messort Gemeinde Klingnau Schallquelle Strasse Flüestrasse Adresse Flüestrasse 34 Belag OB 2001 Name Familie Da Rin-Tütsch Sign. Geschwind. 30 [km/h] Lage EG / Wohnzimmer Steigung 7 [%] Objekt 12 Verkehr N 80 [Fz/h] N1 76 [Fz/h] N2 4 [Fz/h] N2, Anteil an N 5 [%] Messzeit Datum Messgerät Typ NOR140 Messzeit 07:27-08:27 [Uhr] Seriennummer Messdauer 60.0 [min] Geeicht bis Meteorologie Wetter sonnig, trocken Wind (Richtung) kein Wind Bemerkungen Foto Plan Messresultate Pegelverlauf Messwerte Leq M = Leq Korr. = 53.6 db (A) 53.6 db (A) Messung: A. Schmid Messfile: NOR140_FILE_140911_ :27:00 08:27:00 Leq M = Messwert; Leq Korr. = korrigierter Messwert nach Abzug der Fremdgeräusche Basler & Hofmann AG, Seite 1 / 1
19 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau Beilage 3.1 Lärmbelastungstabelle (Z_Ist, Z_Beurteilung ohne/mit Massnahmen) Gemeinde Klingnau Flüestrasse Verwendetes Lärmberechnungsprogramm: SLIP 6.0 Es ist das am stärksten belastete Geschoss ausgewiesen Sanierungspflicht gegenüber dem Zustand Z_Beurteilung ohne Massnahmen Identifikation Liegenschaften und Parzellen Z_heute Z_Beurt Z_Beurt Sanie- Massnahmen Erschlos- Neubau Bemerkungen ohne Massnahmen (T50) mit Massnahmen (T30) rungs- Belag Geschw LSW Eingangspforte (nach SSF Erleichte- sen Obj. Parz. Anzahl Et. Lr >IGW AW Lr >IGW AW Lr >IGW AW Wir- pflicht Red. rungen (nach bewilligt) Nr. Adresse Nr. ES Pers. T N T N T N T N T N T N T N T N T N kung nötig ) Gebäude 298 Höngerstrasse II X 299 Schwändiweg II X 300 Flüestrasse II X X 302 Flüestrasse II X X 303 Flüestrasse II X X 304 Flüestrasse II X 305 Flüestrasse II X 306 Flüestrasse II X X 307 Flüestrasse II X X 308 Trottensteig II X 309 Trottensteig II X 311 Flüestrasse II X 312 Flüestrasse II X 313 Flüestrasse II X 314 Flüestrasse II X X 315 Flüestrasse II X 316 Flüestrasse II X X 317 Flüestrasse II X X 318 Achenbergweg II X 319 Achenbergweg III X 320 Achenbergweg III X 321 Flüestrasse III X X 322 Nägeliweg III X 323 Flüestrasse IIB X 325 Flüestrasse 8a 1830 II X 326 Flüestrasse 8b 1829 II X 327 Flüestrasse 8c 1828 II X X 329 Flüestrassse II X X 330 Flüestrassse II X X X 331 Kirchweg II X 332 Flüestrasse II X X 334 Flüestrasse II X X 335 Flüestrasse II X 336 Flüestrasse II X 337 Flüestrasse II X 338 Wisstrottenweg II X 339 Flüestrasse II X X 340 Flüestrasse II X X 341 Flüestrasse II X X 342 Flüestrasse II X X 343 Traubenweg II X X 344 Flüestrasse II X 345 Flüestrasse II X X 346 Flüestrasse II X 348 Achenbergstrasse II X Basler & Hofmann AG, Seite 1 / 2
20 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau Beilage 3.1 Lärmbelastungstabelle (Z_Ist, Z_Beurteilung ohne/mit Massnahmen) Gemeinde Klingnau Flüestrasse Verwendetes Lärmberechnungsprogramm: SLIP 6.0 Es ist das am stärksten belastete Geschoss ausgewiesen Sanierungspflicht gegenüber dem Zustand Z_Beurteilung ohne Massnahmen Identifikation Liegenschaften und Parzellen Z_heute Z_Beurt Z_Beurt Sanie- Massnahmen Erschlos- Neubau Bemerkungen ohne Massnahmen (T50) mit Massnahmen (T30) rungs- Belag Geschw LSW Eingangspforte (nach SSF Erleichte- sen Obj. Parz. Anzahl Et. Lr >IGW AW Lr >IGW AW Lr >IGW AW Wir- pflicht Red. rungen (nach bewilligt) Nr. Adresse Nr. ES Pers. T N T N T N T N T N T N T N T N T N kung nötig ) unbebaute Parzellen 350 unbebaute Parzelle 1886 III unbebaute Parzelle 1823 II X X X 352 unbebaute Parzelle 1824 II X X X Z_heute Z_Beurt ohne Z_Beurt mit Legende: Massnahme Massnahme Obj: Wirkung: Wirkung der Variante bezüglich des Beurteilungs- Parz.Nr.: zustandes ohne Massnahmen [dba] Anzahl Liegenschaften (x > IGW) ES: Belag: Belagssanierung davon Anzahl Liegenschaften (x AW) 0 0 Pers.: Geschw. Geschwindigkeitsreduktion Et: LSW: Lärmschutzwand Anzahl Personen (x > IGW) Lr: SSF: Schallschutzfenster (inkl. Türen) davon Anzahl Personen (x AW) T: N: Anzahl Parzellen (x > IGW)* >IGW: davon Anzahl Parzellen (x AW) AW: Anzahl Liegenschaften mit SSF (IGW ES III < x < AW) 0 *nur Parzellen mit Erschliessung vor dem Anzahl SSF bei Liegenschaften (IGW ES III < x < AW) Anzahl Liegenschaften mit SSF (x AW) Anzahl SSF bei Liegenschaften (x AW) Basler & Hofmann AG, Seite 2 / 2
21 Flüestrasse Flüestrasse K113 Nägeliweg Wiesenweg LSP Gemeindestrassen (Flüestrasse), Klingnau Beilage 3.2 Lärmbelastung im Beurteilungszustand mit Massnahmen S i t u a t i o n 1 : 2500 ES II: IGW überschritten ES III: IGW überschritten vor dem erschlossene Parzellen < IGW vor dem erschlossene Parzellen > IGW Baubewilligung nach Nicht lärmempfindlich Gemeindegrenze ES II: AW überschritten ES III: AW überschritten nicht / nach erschlossene Parzellen < IGW nicht / nach erschlossene Parzellen > IGW Abbruch geplant Gemeindegebiet Döttingen Sanierungsmassnahmen Temporeduktion auf 30 km/h Schallschutzmassnahmen am Gebäude bestehende Lärmschutzhindernisse (erstellt bei Realisierung der K113) Basler & Hofmann AG / LSP Gemeindestrassen Klingnau /
22 Effektivität (%) Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau Beilage 4 Anforderungen an Lärmschutzhindernisse Sanierungspflicht Im Rahmen eines Lärmsanierungsprojekts werden Lärmschutzhindernisse (Wände/Dämme) nur bei Liegenschaften mit Immissionsgrenzwert-Überschreitungen im Beurteilungszustand untersucht. Damit Lärmschutzhindernisse in das Sanierungsprojekt aufgenommen resp. bestehende Wände oder Dämme rückerstattet werden, sind nachfolgende Anforderungen kumulativ zu erfüllen. Akustische Wirkung Wirtschaftlichkeit Die Wirkung eines Lärmschutzhindernisses wird geschossweise berechnet. Ab einer Wirkung von 5dBA kann die Lärmreduktion von den Anwohnern gut wahrgenommen werden. Die akustische Wirkung wird als genügend beurteilt, wenn: - Mittlere Wirkung 5dBA Eine Massnahme mit Kosten 500'000.- wird als wirtschaftlich tragbar beurteilt, wenn sie folgende Kriterien kumulativ erfüllt: - Schutz von mindestens 2 Wohneinheiten - Kosten pro Wohneinheit 150'000.- Fr. - Kosten pro Person und db Wirkung 5'000.- Fr. Für Massnahmen mit Investitionskosten > 500'000.- Fr. muss zusätzlich die wirtschaftliche Tragbarkeit (WT) gemäss Schriftenreihe Umwelt Nr. 301 und den Präzisierungen aus dem Leitfaden Strassenlärm (Anhang 4a) abgeklärt werden. Eine Massnahme gilt als wirtschaftlich, wenn: - WTI 1, wobei WTI = Effektivität*Effizienz/ Effizienz (Nutzen/Kosten) Übrige Anforderungen - Das Lärmschutzhindernis muss einen wesentlichen Nutzen für die Wohnqualität haben. - Die Massnahme muss ins Ortsbild passen. - Vor Liegenschaften, die unter kantonalem oder kommunalem Denkmalschutz stehen, können keine Lärmschutzhindernisse erstellt werden. - Die geplante Massnahme darf die Sicht der Verkehrsteilnehmer (vor allem auch der Fussgänger) nicht einschränken (insbesondere im Bereich von Kreuzungen/Einfahrten; Sichtlinien nach VSS-Norm müssen eingehalten sein). - Die Erschliessung der Liegenschaft muss gewährleistet sein. - Das Lärmschutzhindernis darf keine Probleme durch die Beschattung verursachen. Basler & Hofmann AG, Seite 1 / 1
23 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau Beilage 5.1 Liegenschaften mit Erleichterungsanträgen Gemeinde Klingnau, Flüestrasse Objektidentifikation Eigentümer Lauf- Objekt- Adresse Parz.- ES Name, Adresse Nr. Nr. Nr. Gebäude Flüestrassse II Datz-Vogel Alice und Datz Rudolf, Flüestrasse 12, 5313 Klingnau unbebaute Parzellen unbebaute Parzelle, W II Ledergerber-Keller Leo und Bernadette, Flüestrasse 8, 5313 Klingnau unbebaute Parzelle, W II Keller-Meier Margaritha, Traubenweg 45, 5313 Klingnau Basler & Hofmann AG, Seite 1 / 1
24 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau Beilage 5.2 Erleichterungsgründe: Übersicht Belag - Belagsersatz: Es erfolgt ein Belagsersatz mit einem akustisch günstigen Belag - Kein Belagsersatz: Die bestehenden Deckbeläge werden aufgrund des Belagsalters bis zum Erreichen des Sanierungshorizonts voraussichtlich nicht ersetzt. - Kein Belagsersatz: Aufgrund der Situation (Kreisel, Kreuzung, Steigung) kann wegen zu hoher mechanischen Belastungen kein lärmarmer Belag eingebaut werden. - Kein Belagsersatz: Der betroffene Streckenabschnitt befindet sich im Ausserortsbereich mit nur vereinzelten Liegenschaften. Geschwindigkeit - Tempo 30: Bei der Planung des LSP wurde davon ausgegangen, dass Geschwindigkeitsreduktionen unter 50 km/h auf Kantonsstrassen nicht möglich sind. Aktuell werden mögliche Geschwindigkeitsreduktionen in einem separaten Verfahren durch die Unterabteilung Verkehrsmanagement geprüft. - Tempo 30: Gemäss der Vorabklärung der Unterabteilung Verkehrsmanagement ist eine Geschwindigkeitsreduktion nicht möglich. - Fehlende einseitig dichte Bebauung: Eine Reduktion der Geschwindigkeit ist infolge fehlender einseitig dichter Bebauung gemäss Signalisationsverordnung Art. 22 nicht möglich. - Unverhältnismässige Kosten: Eine Reduktion der Geschwindigkeit ist nicht möglich, da die Kosten der dazu notwendigen flankierenden strassenbaulichen Massnahmen, losgelöst von eigentlichen Strassenbauvorhaben, unverhältnismässig sind. - Geschwindigkeitsreduktion: Eine Geschwindigkeitsreduktion mit akustischem Nutzen wird als Massnahme realisiert. Lärmschutz - Eine akustisch wirksame Lärmschutzwand besteht oder wird realisiert. Platzverhältnisse/ Zugänglichkeit - ungünstige Situation: Infolge des geringen Strassenabstandes der Gebäude oder der topographischen Lage der Gebäude zur Strasse ist es ohne wesentliche Beeinträchtigung der Aussicht/Wohnhygiene/Belichtung/etc. nicht möglich Schallhindernisse zu erstellen. - Erschliessung, Parkplätze: Infolge der direkten Erschliessung der Grundstücke auf die Strasse (Hauszufahrten, Parkplätze, Ladenzugänge, etc.) ist es nicht möglich Schallhindernisse zu erstellen. Wirkung/Kosten - ungenügende Wirkung < 5dBA: Die mittlere Wirkung von Schallhindernissen mit vertretbaren Höhen ist geringer als 5 dba und damit ungenügend. - unverhältnismässige Kosten: Der Nutzen von Schallhindernissen (Entlastung unter die IGW) beschränkt sich nur auf eine Wohnung oder die Wirksamkeit steht in einem ungünstigen Verhältnis zu den Kosten (> Fr pro Person und Dezibel). Ortsbildschutz/ Denkmalschutz - Inventarobjekt (Bund, Kanton, Gemeinde): Infolge des Konflikts mit Ortsbildund Denkmalschutz ist es nicht möglich Schallhindernisse zu erstellen. - Gesamterscheinungsbild (Bebauung und Bepflanzung): Aus ästhetischen Gründen ist es nicht möglich Schallhindernisse zu erstellen, da Qualität und Umfeld der Liegenschaft zu stark beeinträchtigt würden. Verkehrssicherheit - Sichtweiten nach VSS-Norm: Da die Sichtweiten beim Einbiegen gemäss VSS-Norm SN nicht gewährleistet sind, ist es nicht möglich Schallhindernisse zu erstellen. - Gefährdung Verkehrsteilnehmer: Auf den Bau von Schallhindernissen wird aus Sicherheitsgründen verzichtet, da eine Schluchtsituation entsteht, die Basler & Hofmann AG, Seite 1 / 2
25 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau Beilage 5.2 Gebäudeanordnung bei unüberbauten Parzellen NASA insbesondere schwächere Verkehrsteilnehmer gefährdet und die Flucht und Ausweichmöglichkeiten zu stark beschränkt. - Gestaltung, Lärmschutzarchitektur: Durch planerische und gestalterische Massnahmen kann ein sinnvoller Lärmschutz erreicht werden (optimieren der Gebäudelage, Anordnen von Nebengebäuden als Lärmschutz, Verglasen von Balkonen, Loggias absorbierend auskleiden, etc.). - Bestehende Schallschutzfenster: Im Rahmen der Erstsanierung wurden bei dieser Liegenschaft Schallschutzfenster eingebaut - Bestehende Lärmschutzwand: Im Rahmen der Erstsanierung wurde für diese Liegenschaft eine Lärmschutzwand realisiert. Basler & Hofmann AG, Seite 2 / 2
26 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau Beilage 6 Kostenzusammenstellung Lärmsanierungsprojekt Gemeinde Klingnau Beiträge Bund LSP gesamthaft Ansatz gesamt Projektbegleitung Gemeinde 2'000.- Fr. 15 % Fr. Projektierung LSP 16'000.- Fr. 15 % 2'400.- Fr. Unvorhergesehenes (10 %) 1'800.- Fr. 15 % Fr. TOTAL Teilprojekt 01 20'000.- Fr. 3'000.- Fr. AKP SSF Ansatz gesamthaft Projektbegleitung Gemeinde 15 % -.- Fr. Projektierung SSF/SDL 15 % -.- Fr. Bauleitung SSF/SDL (x AW) 15 % -.- Fr. Bauleitung (Anteil Gemeinde) SSF/SDL (IGW ES III < x < AW) 15 % -.- Fr. Baukosten SSF/SDL (x AW) 2'500 Fr./Stk. -.- Fr Fr. -.- Fr. Baukosten SSF/SDL (IGW ES III < x < AW) 1'250 Fr./Stk. -.- Fr Fr. -.- Fr. Rückerstattung SSF/SDL (x AW) 2'500 Fr./Stk. -.- Fr Fr. -.- Fr. Rückerstattung SSF/SDL (IGW ES III < x < AW) 1'250 Fr./Stk. -.- Fr Fr. -.- Fr. Unvorhergesehenes (10 %) -.- Fr. -.- Fr. TOTAL Teilprojekt Fr. -.- Fr. LSW gesamthaft Projektbegleitung Gemeinde 15 % -.- Fr. Projektierung LSW 15 % -.- Fr. Bauleitung LSW 15 % -.- Fr. Baukosten LSW 25 % -.- Fr. Rückerstattung LSW 25 % -.- Fr. Unvorhergesehenes (10 %) -.- Fr. -.- Fr. TOTAL Teilprojekt Fr. -.- Fr. Gesamtkosten ohne Aufwand Sanierungsbelag/Verkehrsberuhigungsmassnahmen 20'000.- Fr. 3'000.- Fr. m 2 Ansatz Baukosten Sanierungsbelag AC MR 8 45 Fr./m2 -.- Fr. 32 % -.- Fr. Baukosten Temporeduktion auf 30 km/h entlang Flüestrasse 33'563.- Fr. 32 % 5'370.- Fr. Gesamtkosten 57'000.- Fr. 9'000.- Fr. Kostenaufteilung Strecke Gesamtkosten Anteil Bund an Gesamtkosten ca. 100 % 16 % Total 57'000.- Fr. 9'000.- Fr. Anteil Gemeinde vom Rest 84 % 48'000.- Fr. Kosten SSF/SDL getragen durch Eigentümer Kosten getragen durch Eigentümer (Baukosten, Bauleitung inkl. 10 % Unvorhergesehenes) -.- Fr. Kosten LSW für LSP (Beilage 4.2) Kosten LSW Total Projektbegleitung Gemeinde -.- Fr. LSW (inkl. Projektierung und Bauleitung, 10 % Unvorhergesehenes) -.- Fr. Rückerstattung LSW -.- Fr. Kosten für Projektdatenblatt BAFU SSF Kosten Total Belagssanierung (inkl. 10 % Unvorhergesehenes) Position (50) -.- Fr. Verkehrsberuhigung (gemäss Schlussrechnung) Position (53) 33'563.- Fr. LSW (inkl. Rückerstattungen, 10 % Unvorhergesehenes) Position (57) -.- Fr. SSF/SDL x AW (BK inkl. 10 % Unvorhergesehenes) 0 Position (64) -.- Fr. SSF/SDL IGW ES III < x < AW (BK inkl. 10 % Unvorhergesehenes) 0 Position (67) -.- Fr. Kosten andere Massnahmen ( inkl. 10 % Unvorhergesehenes) Position (69) 20'000.- Fr. PJ- und BL-Kosten Massnahmen am Gebäude (inkl. 10 % Unvorhergesehenes) Position (75) -.- Fr. Kostenaufteilung Kreditbegehren (vorl. Projektgenehmigung) Total Kosten Kreditrisiko Total Kredit Projektbegleitung LSW Gemeinde -.- Fr. -.- Fr. -.- Fr. LSW -.- Fr. -.- Fr. -.- Fr. LSW Rückerstattung -.- Fr. -.- Fr. -.- Fr. SSF/SDL -.- Fr. -.- Fr. -.- Fr. Ausarbeitung LSP/Eigenleistung 20'000.- Fr. 2'000.- Fr. 22'000.- Fr. Risiko zusätzlicher möglicher SSF/SDL -.- Fr. -.- Fr. Total Kredit Lärmsanierungsprojekt 20'000.- Fr. 2'000.- Fr. 22'000.- Fr. Belag Verkehrsberuhigung SSF Kosten Eigentümer -.- Fr. 33'563.- Fr. -.- Fr. Total Lärmsanierungsprojekt 53'563.- Fr. ohne Kreditrisiko Basler & Hofmann AG, Seite 1 / 1
27 Lärmsanierung Gemeindestrassen Klingnau Beilage 7 Klingnau Verkehrszählung 2009/2011 Regionalpolizei Strasse Abschnitt DTV [Fz/d] Zustand heute (Z0) Nt [Fz/h] Nn [Fz/h] Nt2 [%] Nn2 [%] v [km/h] i* [%] Korr LSV tag Korr LSV nacht Lr Tag [dba] Lr Nacht [dba] Flüestrasse Weiherstrasse Dorfstrasse Schattengasse Beurteilungszustand (Z1) Strasse Abschnitt DTV [Fz/d] Nt [Fz/h] Nn [Fz/h] Nt2 [%] Nn2 [%] v [km/h] i* [%] Korr LSV tag Korr LSV nacht Lr Tag [dba] Lr Nacht [dba] Flüestrasse Weiherstrasse Dorfstrasse Schattengasse *effektive Steigung im Lärmberechnungsmodell berücksichtigt Z2 Basierend auf: Zählung Regionalpolizei Zählung Regionalpolizei Verkehr Weiherstrasse/Dorfstrasse gemittelt Basler & Hofmann AG, /1
LÄRMBELASTUNGSKATASTER WEBEREISTRASSE UNTERDORFSTRASSE (ABSCHNITT GEMEINDESTRASSE) REUSSGASSE OBERDORF- UND SCHAFISHEIMERSTRASSE
Gemeinde Seon LÄRMBELASTUNGSKATASTER WEBEREISTRASSE UNTERDORFSTRASSE (ABSCHNITT GEMEINDESTRASSE) REUSSGASSE OBERDORF- UND SCHAFISHEIMERSTRASSE Aarau, 6. Dezember 2011 BALLMER + PARTNER AG dipl. Ingenieure
MehrBE 66A Verkehrindung Thal, Gemeinde Balsthal, Wengimattstrasse bis Thalstrasse Anhang Anhang : Lärm A.1. A.. A.. A.. Verkehrszahlen und Emissionspegel Situation Lärmbelastung Trassee Nord- und Süd Lärmbelastung:
MehrLärmsanierung Staatsstrassen Bericht Lärmschutzwände
Kanton Zürich Baudirektion Tiefbauamt Ingenieur-Stab Fachstelle Lärmschutz Sanierungen Lärmsanierung Staatsstrassen Bericht Lärmschutzwände Gemeinde: 157 Oetwil am See Sanierungsregion: Seeufer rechts
MehrStrassenlärm Sanierungsprojekt (LSP)
GEMEINDE ROTHRIST Bauverwaltung GEMEINDE Rothrist STRASSEN OBJEKT Alte Aarburgerstrasse, Galliweg, Bernstr., Breitenstr., Geisshubelweg, Aeschwuhrweg, Rubernstr., Sägetstr. Strassenlärm Sanierungsprojekt
MehrLärmsanierungsprojekte
Lärmsanierungsprojekte Lärmschutz und sanierung in Gemeinden Andreas Kästli Fachstelle Immissionen und Qualität Inhalt 1. Grundlagen Lärmsanierungsprojekte 2. Priorisierung Lärmsanierungsprojekte 3. Durchführung
MehrSeeufer Rechts Süd, SRS-1
Tiefbauamt Ingenieur-Stab / Fachstelle Lärmschutz Gemeinde : 158 Stäfa Sanierungsregion : Seeufer Rechts Süd, SRS-1 Strasse : Allenbergstrasse Projekt : Lärmsanierung Staatsstrassen Bericht Schallschutzfenster
MehrStrassenlärm Sanierungsprojekt (LSP)
STADT BRUGG STRASSEN Badener-, Bad-, Bahnhofstrasse, Fröhlich-, Laur-, Reinerstrasse, Schönegg-, Sommerhaldenstrasse OBJEKT Strassenlärm Sanierungsprojekt (LSP) Brugg PROJEKTVERFASSER VORPROJEKT NAME DATUM
MehrAkustisches Projekt. Tiefbauamt Ingenieur-Stab / Fachstelle Lärmschutz. Gemeinde : 115 Gossau (Grüt)
Tiefbauamt Ingenieur-Stab / Fachstelle Lärmschutz Gemeinde : 115 Gossau (Grüt) Sanierungsregion : Glattal Uster (GLU-4) Strasse : Grüningerstrasse Projekt : Lärmsanierung Staatsstrassen Bericht Schallschutzfenster
MehrLärmsanierung Staatsstrassen - Bericht akustisches Projekt
Kanton Zürich Baudirektion Tiefbauamt Ingenieur-Stab Fachstelle Lärmschutz Sanierungen Lärmsanierung Staatsstrassen - Bericht akustisches Projekt Gemeinde: 136 Langnau am Albis Sanierungsregion: Seeufer
MehrAkustisches Projekt. Tiefbauamt Stab / Fachstelle Lärmschutz. Gemeinde : 198 Uster. Sanierungsregion : Strasse : Pfäffikerstrasse
Tiefbauamt Stab / Fachstelle Lärmschutz Gemeinde : 198 Uster Sanierungsregion : Glattal Uster-Ost, GLU-1.1 Strasse : Pfäffikerstrasse Projekt : Lärmsanierung Staatsstrassen Bericht Lärmschutzwand Abschnitt
MehrAkustisches Projekt. Tiefbauamt Ingenieur-Stab / Fachstelle Lärmschutz. Gemeinde : 116 Grüningen
Tiefbauamt Ingenieur-Stab / Fachstelle Lärmschutz Gemeinde : 116 Grüningen Sanierungsregion : Glattal Uster (GLU-4) Strasse : Wetzikerstrasse Projekt : Lärmsanierung Staatsstrassen Bericht Schallschutzfenster
MehrLärmsanierung Staatsstrassen Akustisches Projekt
Kanton Zürich Baudirektion Tiefbauamt Ingenieur-Stab Fachstelle Lärmschutz Sanierungen Lärmsanierung Staatsstrassen Akustisches Projekt Gemeinde: Sanierungsregion: Strassen: 172 Fehraltorf Kempttal KMT
MehrLärmsanierung Gemeindestrassen
Lärmsanierung Gemeindestrassen Gemeinde Strassen Bericht Bubikon Oberwolfhauserstrasse Lärmsanierungsprojekt 15. März 2016 IMPRESSUM PROJEKTTEAM Thomas Boss Kristina Wotruba Bettina Kalt Version Datum
MehrLärmsanierung Staatsstrassen - Bericht akustisches Projekt
Kanton Zürich Baudirektion Tiefbauamt Ingenieur-Stab Fachstelle Lärmschutz Sanierungen Lärmsanierung Staatsstrassen - Bericht akustisches Projekt Gemeinde: 099 Schöfflisdorf Sanierungsregion: FUR-Furttal,
MehrFür die gesetzlich notwendige Lärmsanierung der Gemeindestrassen in der Stadt Baden sei ein Rahmenkredit von brutto CHF 750'000 zu bewilligen.
Illlllllllllll STADT BADEN Baden, 21. IVIai 2013 Der Stadtrat an den Einwohnerrat 33/13 Gemeindestrassen; Lärmsanierung; Rahmenkredit Antrag: Für die gesetzlich notwendige Lärmsanierung der Gemeindestrassen
MehrStrassen : Ediker-, Grüninger-, Haupt-, Oberdürntner-, Pilgersteg-, Rüti- und Walderstrasse
Beilage 1 Tiefbauamt Ingenieur-Stab / Fachstelle Lärmschutz Gemeinde : 113 Dürnten Sanierungsregion : Oberland Süd 2 OLS-2 Strassen : Ediker-, Grüninger-, Haupt-, Oberdürntner-, Pilgersteg-, Rüti- und
MehrAkustisches Projekt. Tiefbauamt Stab / Fachstelle Lärmschutz. Gemeinde : 090 Niederhasli
Tiefbauamt Stab / Fachstelle Lärmschutz Gemeinde : 090 Niederhasli Sanierungsregion : Flughafen (FLH) Strassen : Mandachstrasse / Lägernstrasse Projekt : Lärmschutzwand Abschnitt 11 Anhang 4 zum Bericht
MehrBESTEHENDE LÄRMSCHUTZWAND
Beilage 5 Tiefbauamt Ingenieur-Stab / Fachstelle Lärmschutz Gemeinde : 192 Egg Sanierungsregion : Glattal-Uster, GLU-3 Strasse : Meilenerstrasse, Zelgmatt Projekt : Lärmsanierung Staatsstrassen Bericht
MehrLärmschutz Forchstrasse
Tiefbauamt des Kantons Zürich Fachstelle Lärmschutz Lärmschutz Forchstrasse Gemeinde Egg Akustisches Ausführungsprojekt Ergänzungsbericht Schallschutzfenster Zürich, 9. Juli 2009 i Inhaltsverzeichnis Seite
MehrBestimmung des Sanierungsbedarfs an Gemeindestrassen
Tiefbauamt Fachstelle Lärmschutz Bestimmung des Sanierungsbedarfs an Gemeindestrassen Arbeitshilfe für Gemeinden Lärminfo 18b Ausgangslage 2 Werden entlang von Gemeindestrassen die Immissionsgrenzwerte
MehrHAUPTSTRASSEN. Kanton Graubünden MAPPE... BEILAGE... Strassennummer H27. Gemeinde. Celerina. Kantonsstrasse. Lärmsanierungsprojekt (LSP) Celerina 2016
HAUPTSTRASSEN Kanton Graubünden MAPPE... BEILAGE... Strassennummer H27 Strassenzug Silvaplana ENGADINER- STRASSE Gemeinde Celerina km 0.00 6.90 l 9. Grenze A 89.36 Kantonsstrasse Lärmsanierungsprojekt
MehrH E I E R L I. Akustisches Projekt. Tiefbauamt Stab / Fachstelle Lärmschutz. Gemeinde : 067 Rafz. EGL - Eglisau. Sanierungsregion:
Tiefbauamt Stab / Fachstelle Lärmschutz Gemeinde : 067 Rafz Sanierungsregion: EGL - Eglisau Strassen : Badener Land-, Bahnhof-, Berg-, Land-, Rüdlinger-, Schaffhauserstrasse Projekt : Lärmsanierung Staatsstrassen,
MehrAkustisches Projekt. Tiefbauamt Ingenieur-Stab / Fachstelle Lärmschutz. Gemeinde : 157 Oetwil am See. Sanierungsregion : Seeufer rechts Süd, SRS 3
Tiefbauamt Ingenieur-Stab / Fachstelle Lärmschutz Gemeinde : 157 Oetwil am See Sanierungsregion : Seeufer rechts Süd, SRS 3 Strassen : Bergstrasse, Esslingerstrasse, Gossauerstrasse, Hombrechtikonerstrasse,
MehrBebauungsplan Freudenberg Meisenbergstrasse, Zug
Bad Schinznach AG Postfach 67 5116 Schinznach Bad Bebauungsplan Freudenberg Meisenbergstrasse, Zug Lärmgutachten (1124 / 11. Mai 2011) INGENIEURBÜRO BEAT SÄGESSER UMWELTPLANUNG UND LÄRMSCHUTZ Dipl. Kulturing.
MehrBericht und Antrag an den Einwohnerrat Strassenlärmsanierungsprojekt (LSP), Verpflichtungskredit
Stadtrat Rathausgasse 1 5000 Aarau Aarau, 20. Februar 2017 GV 2014-2017 / 339 T 062 836 05 32 E stadtrat@aarau.ch www.aarau.ch Bericht und Antrag an den Einwohnerrat Strassenlärmsanierungsprojekt (LSP),
MehrVorgehen und Stand Gemeindestrassensanierung
11. April 2013 Vorgehen und Stand Gemeindestrassensanierung Rima Kalberer Fachstelle Lärmschutz Lärmbekämpfung & Vorsorge Inhalt 1. Einführung 2. Massnahmen 3. Ablauf Gemeindestrassensanierung 4. Finanzierung
MehrAUBERATUNGEN AG. Lärmprognose Erschliessung Heimberg Süd 3627 Heimberg. - Strassenlärm -
EUGIN AUBERATUNGEN AG B Schulhausgasse 14 Postfach 1005 3110 Münsingen +41 31 721 23 67 www.zeugin.ch Lärmprognose 13230 Erschliessung Heimberg Süd 3627 Heimberg - Strassenlärm - Auftrag: Kissling + Zbinden
MehrBeurteilung der Aussenlärmbelastung und Lärmbelastung Garagierung
Kanton Basel-Landschaft Beurteilung der Aussenlärmbelastung und Lärmbelastung Garagierung Stand: 20. November 2012 / 31. Oktober 2014 Inhalt: 1. AUSGANGSLAGE... 1 2. GRUNDLAGEN... 2 3. ANFORDERUNGEN...
MehrZUR REALISIERUNG VORGESCHLAGEN
Beilage 1 Tiefbauamt Stab / Fachstelle Lärmschutz Gemeinde : 112 Bubikon Sanierungsregion : Oberland Süd 2 OLS-2 Strasse : Wolfhauserstrassse Projekt : Lärmsanierung Staatsstrassen Bericht Lärmschutzwand
MehrAkustisches Projekt. Tiefbauamt. 182 Wildberg. Gemeinde. Tösstal, TOS-2. Sanierungsregion : Hauptstrasse, Dorfstrasse. Strassen
Tiefbauamt Ingenieur-Stab / Fachstelle Lärmschutz Gemeinde : 182 Wildberg Sanierungsregion : Tösstal, TOS-2 Strassen : Hauptstrasse, Dorfstrasse Projekt : Lärmsanierung Staatsstrassen Bericht Schallschutzfenster
MehrSeeufer Rechts Süd, SRS-1. Strasse : Seestrasse 81, 83, 85 Seestrasse 86, 88, 90, 96, 98, 100 Projekt:
Tiefbauamt Ingenieur-Stab / Fachstelle Lärmschutz Gemeinde : 158 Stäfa Sanierungsregion : Seeufer Rechts Süd, SRS-1 Strasse : Seestrasse 81, 83, 85 Seestrasse 86, 88, 90, 96, 98, 100 Projekt: Lärmsanierung
MehrNeubau von 3 Doppeleinfamilienhäusern. Baumgarten 6, 8 und 10, 6243 Egolzwil. Lärmschutznachweis Aussenlärm
SHL Designimmobilien GmbH Sonnenhaldenrain 1b 6030 Ebikon Neubau von 3 Doppeleinfamilienhäusern Baumgarten 6, 8 und 10, 6243 Egolzwil 0636.559/HGa 26.02.2018 Ingenieurbureau A. Aegerter & Dr. O. Bosshardt
MehrAkustisches Projekt. Tiefbauamt Stab / Fachstelle Lärmschutz. Gemeinde : 177 Pfäffikon. Strasse : Hittnauerstrasse Bründler- bis Geenstrasse
Tiefbauamt Stab / Fachstelle Lärmschutz Gemeinde : 177 Pfäffikon Sanierungsregion : OLN Oberland Nord Strasse : Hittnauerstrasse Bründler- bis Geenstrasse Projekt : Lärmsanierung Staatsstrassen Bericht
MehrZUR REALISIERUNG VORGESCHLAGEN
Beilage 2 Tiefbauamt Ingenieur-Stab / Fachstelle Lärmschutz Gemeinde : 192 Egg Sanierungsregion : Glattal-Uster, GLU-3 Strasse : Usterstrasse, Grüningerstrasse Projekt : Lärmsanierung Staatsstrassen Bericht
MehrUmsetzungsprogramm für nicht fristgerecht lärmsanierte Nationalstrassenabschnitte
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Strassen ASTRA Umsetzungsprogramm 2015-2018 für nicht fristgerecht lärmsanierte Nationalstrassenabschnitte
Mehr5617 Überbauung Zentrum Widen
5617 Überbauung Zentrum Widen Dokument: Bericht Lärmschutz-Verordnung LSV und Norm SIA 181 Datum: 22. März 2018 Auftraggeber ERP Architekten AG Husmatt 9 5405 Baden Architekt ERP Architekten AG Husmatt
MehrAkustisches Projekt. Bericht IGW-Fenster (Beitragsteil) Lärmsanierung Staatsstrassen Region Seeufer links Nord SLN / Gemeinde Kilchberg
Pelikan-Platz 5 Postfach 8022 Zürich Tiefbauamt Fachstelle Lärmschutz Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich Telefon: 043 259 55 11, Telefax: 043 259 55 12 www.laerm.zh.ch Lärmsanierung Staatsstrassen Region
MehrGesamtrevision der Ortsplanung
1704 FRIBOURG, COURT-CHEMIN 19, T 026 347 22 77 1003 LAUSANNE, PL. BEL-AIR 1, T 021 312 07 34 3006 BERN, LAUBEGGSTRASSE 70, T 031 351 50 11 TRIFORM@TRIFORM.CH, WWW.TRIFORM.CH Kanton Freiburg Gemeinde Ried-bei-Kerzers
MehrLärmsanierungsprojekt (LSP) Celerina 2016
Kanton Graubünden Gemeinde Celerina Lärmsanierungsprojekt (LSP) Celerina 2016 Beurteilungszustand 2035 Gemeindestrassen Bericht Sachbearbeiter: Claudia Schwinn, dipl. Ing. (FH), Architektin Thomas Kuster,
MehrKantonsstrasse 4 Lärmsanierung Zugerstrasse - Luzernerstrasse Abschnitt Scheuermattstrasse bis Gemeindegrenze Hünenberg
Gemeinde Cham Kantonsstrasse 4 Lärmsanierung Zugerstrasse - Luzernerstrasse Abschnitt Scheuermattstrasse bis Gemeindegrenze Hünenberg Auflageprojekt Technischer Bericht Der Kantonsingenieur: Plan Nr.:
MehrAkustisches Projekt. Tiefbauamt Stab / Fachstelle Lärmschutz. Gemeinde : 177 Pfäffikon (Ortsteil Auslikon) Strasse : Pfäffikerstrasse / Sonnenstrasse
Tiefbauamt Stab / Fachstelle Lärmschutz Gemeinde : 177 Pfäffikon (Ortsteil Auslikon) Sanierungsregion : OLN Oberland Nord Strasse : Pfäffikerstrasse / Sonnenstrasse Projekt : Lärmsanierung Staatsstrassen
MehrKontur Projektmanagement AG Areal Thomasweg Stationsstrasse in Köniz. Lärmtechnischer Bericht. Impressum. Bern, 22. August 2016
83.1284 Bern, 22. August 2016 Kontur Projektmanagement AG Areal Thomasweg Stationsstrasse in Köniz Lärmtechnischer Bericht Impressum Projektleiter und Berichtsverfasser: P. Perrenoud 83.1220 Seite 2 von
MehrGemeinde Eich Revision der Orts- und Zonenplanung, Umzonung Spillmatte Lärmbericht. 25. Januar 2016
Gemeinde Eich Revision der Orts- und Zonenplanung, Umzonung Spillmatte Lärmbericht 25. Januar 2016 Auftraggeber: Auftragnehmer: Gemeinde Eich Postfach 6205 Eich Planteam GHS AG Lärmschutz und Bauakustik
MehrAkustisches Projekt. Tiefbauamt Stab / Fachstelle Lärmschutz. Gemeinde : 177 Pfäffikon. Strasse : Hittnauerstrasse / Gartenstrasse
Tiefbauamt Stab / Fachstelle Lärmschutz Gemeinde : 177 Pfäffikon Sanierungsregion : OLN Oberland Nord Strasse : Hittnauerstrasse / Gartenstrasse Projekt : Lärmsanierung Staatsstrassen Bericht Lärmschutzwände
MehrAkustisches Projekt. Tiefbauamt Stab / Fachstelle Lärmschutz. Gemeinde : 151 Erlenbach
Tiefbauamt Stab / Fachstelle Lärmschutz Gemeinde : 151 Erlenbach Sanierungsregion : Seeufer Rechts Nord SRN Strasse : Seestrasse 88-102 Projekt : Lärmsanierung Staatsstrassen Bericht Lärmschutzwände Beilage
MehrGenossenschaft Migros Aare Areal Bernstrasse Heimberg, Überbauungsordnung Lärmtechnische Untersuchung 1. Einleitung 1.1.
89.1806 BR_150518_Lärm.docx Bern, 20. Mai 2015 Genossenschaft Migros Aare Areal Bernstrasse Heimberg, Überbauungsordnung Lärmtechnische Untersuchung 1. Einleitung 1.1. Ausgangslage Die Genossenschaft Migros
MehrLärmschutz an Nationalstrassen
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Lärmschutz an Nationalstrassen 18. April 2013 Stefan Bachmann M144-1570 Inhalt Einstimmung ASTRA Organisation und Aufgaben
MehrQuelle:
Quelle: www.laerm.ch Lärmgutachten Anforderungen aus rechtlicher und technischer Sicht Andreas Stoecklin Stv. Leiter Lärmschutz a.i. Amt für Raumplanung Basel-Landschaft Lärmsanierung Gemeindestrassen
MehrStrassenlärmsanierung der Stadt Zürich mit Fokus auf Massnahmen an der Quelle
ERFA-Tagung, Strassenlärmsanierung der Stadt Zürich mit Fokus auf Massnahmen an der Quelle Beurteilung lärmarmer Strassenbeläge innerorts Martin Horat, TAZ Betriebliche Massnahmen an der Quelle Erich Willi,
MehrLärmsanierung Staatsstrassen akustisches Projekt
Kanton Zürich Baudirektion Tiefbauamt Ingenieur-Stab Fachstelle Lärmschutz Sanierungen Lärmsanierung Staatsstrassen akustisches Projekt Gemeinde: 156 - Meilen Sanierungsregion: Seeufer rechts Nord, SRN
MehrBundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen
Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen (BGLE) 1 742.144 vom 24. März 2000 (Stand am 1. März 2014) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 74 und
MehrÜBERBAUUNG GARTENSTADT SÜD, ZUG:
G2069 Beilage 5 Stadt Zug Baudepartement St. Oswalds-Gasse 20 6300 Zug ÜBERBAUUNG GARTENSTADT SÜD, ZUG: Lärmtechnische Beurteilung des Bebauungsplans (0436 / 6. Juli 2009) INGENIEURBÜRO BEAT SÄGESSER UMWELTPLANUNG
MehrGemeinde Ebikon Einzonung Parzelle 2534 Lärm-Gutachten
Gemeinde Ebikon Einzonung Parzelle 2534 Lärm-Gutachten 4. Juli 2017 Auftraggeber: Auftragnehmer: Gemeinde Ebikon Planung & Bau Riedmattstrasse 14 6031 Ebikon Planteam GHS AG Lärmschutz und Bauakustik Bahnhofstrasse
MehrLärmschutznachweis. Gemeinde Glarus Nord, Näfels. Wohn- und Gewerbeüberbauung KTN 813/ Mai 2013
Gemeinde Glarus Nord, Näfels Wohn- und Gewerbeüberbauung KTN 813/815 Lärmschutznachweis 10108 14. Mai 2013 dbakustik GmbH 055 244 10 10 Huobstrasse 10 info@dbakustik.ch 8808 Pfäffikon SZ www.dbakustik.ch
MehrZUR REALISIERUNG VORGESCHLAGEN
Beilage 1 Tiefbauamt Ingenieur-Stab / Fachstelle Lärmschutz Gemeinde : 197 Schwerzenbach Sanierungsregion : Mittleres Glatttal, GLM-3 Strasse : Bahnhofstrasse, bei Unterführung Projekt : Lärmsanierung
MehrÜBERBAUUNG GARTENSTADT SÜD, ZUG:
Stadt Zug Baudepartement St. Oswalds-Gasse 20 6300 Zug ÜBERBAUUNG GARTENSTADT SÜD, ZUG: Lärmtechnische Beurteilung des Bebauungsplans (0436 / 6. Juli 2009) INGENIEURBÜRO BEAT SÄGESSER UMWELTPLANUNG UND
MehrAkustisches Projekt. Tiefbauamt Stab / Fachstelle Lärmschutz. Bern-, Badener-, Engstringer-, Kesslerstrasse
Tiefbauamt Stab / Fachstelle Lärmschutz Gemeinde : 247 Schlieren Sanierungsregion : Sanierungsregion LIM3 Strassen : Bern-, Badener-, Engstringer-, Kesslerstrasse Projekt : Lärmsanierung Staatsstrassen
MehrBeilage 2. Genossenschaft Migros Aare Areal Bernstrasse Heimberg, Überbauungsordnung. Lärmtechnische Untersuchung. 2. Grundlagen. 1.
89.1806 BR_160520_Lärm.docx Beilage 2 Bern, 20. Mai 2015 / Rev. 20.05.2016 Genossenschaft Migros Aare Areal Bernstrasse Heimberg, Überbauungsordnung Lärmtechnische Untersuchung 1. Einleitung 1.1. Ausgangslage
MehrEinbau von Schallschutzfenstern an den Objekten mit Immissionsgrenzwertüberschreitungen
Tram Zürich-West Abschnitt Limmatstrasse zwischen Sihlquai & Escher-Wyss-Platz Einbau von Schallschutzfenstern an den Objekten mit Immissionsgrenzwertüberschreitungen Dokumentation Amt für Hochbauten der
MehrStrassen : Seestrasse (Seehaldenweg 12 20)
Beilage Tiefbauamt Stab / Fachstelle Lärmschutz Gemeinde : Meilen Sanierungsregion : Seeufer rechts Nord, SRN Strassen : Seestrasse (Seehaldenweg 0) Projekt : Lärmsanierung Staatsstrassen Bericht Lärmschutzwände
MehrDer Gemeinderat der Stadt Lenzburg an den Einwohnerrat
09/95 Der Gemeinderat der Stadt Lenzburg an den Einwohnerrat Ersatz der Kanalisation Augustin Keller-Strasse, Abschnitt Gärtnerweg bis Zeughausstrasse, sowie teilweiser Belagsersatz im Abschnitt Zelglistrasse
Mehrzur Lärmschutz-Verordnung des Bundes (AVLSV)
84. Ausführungsverordnung vom 7. März 009 zur Lärmschutz-Verordnung des Bundes (AVLSV) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 7. Oktober 98 über den Umweltschutz (USG); gestützt
MehrLärmschutzmassnahmen an Strassen im Kanton Uri
Frühjahrstagung der SGA Bellinzona LSP A4 Sisikon Fahrbahnübergänge PA-Belag LSP Silenen Galerie Pfaffensprung Galerie Umfahrung Lärmschutzmassnahmen an Strassen im Kanton Uri Markus Bichsel, dipl. Ing.
MehrAkustisches Projekt. Tiefbauamt. Gemeinde : 171 Bauma. Tösstal, TOS-2. Sanierungsregion :
Tiefbauamt Ingenieur-Stab / Fachstelle Lärmschutz Gemeinde : 171 Bauma Sanierungsregion : Tösstal, TOS-2 Strassen : Tösstalstrasse, Hittnauerstrasse, Unterdorfstrasse, Dorfstrasse, Heinrich Gujer- Strasse,
MehrZUR REALISIERUNG VORGESCHLAGEN MIT
Tiefbauamt Stab / Fachstelle Lärmschutz Gemeinde : 121 Wetzikon Sanierungsregion : Oberland Nord OLN-2 Strasse : Tösstalstrasse Projekt : Lärmsanierung Staatsstrassen Bericht Lärmschutzwände Beilage 3
MehrBebauungsplan Areal ehemaliges Kantonsspital, Artherstrasse Zug
G2325 Beilage 9 Stadt Zug Baudepartement St. Oswalds-Gasse 20 6300 Zug Bebauungsplan Areal ehemaliges Kantonsspital, Zug Lärmgutachten (1230 / 10. Februar 2014) INGENIEURBÜRO BEAT SÄGESSER UMWELTPLANUNG
MehrUmfrage zum Stand der Lärmsanierung bei Strassen Anleitung zum Fragebogen
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Lärmbekämpfung Umfrage zum Stand der Lärmsanierung bei Strassen Anleitung zum Fragebogen
MehrGemeinde Sissach Quartierplan, Bahnhof Zentrum QP2 Lärmschutz-Nachweis
Gemeinde Sissach Quartierplan, Bahnhof Zentrum QP2 Lärmschutz-Nachweis 26. Januar 2017 Auftraggeber: Auftragnehmer: Nissen & Wentzlaff Architekten BSA SIA AG Herr Johannes Brenner St. Alban-Vorstadt 80
MehrLärmgutachten Verkehr
Lärmgutachten Verkehr gemäss Lärmschutzverordnung Lärmgutachten_Verkehr_2016_08_22_RA_5422.docx Ort / Datum Zürich, 22.08.2016/ 05.09.2016 Objekt 5422 Architekt Stücheli Architekten AG Binzstrasse 18 8045
MehrBeurteilung der Aussenlärmbelastung
Kanton Basel-Landschaft Beurteilung der Aussenlärmbelastung 21. JULI 2015 Impressum Bearbeitung Datei-Name www.stierli-ruggli.ch info@stierli-ruggli.ch J. Vogel 55008_Ber02_20150721_Laermberechnung.docx
MehrTiefbauamt Stab / Fachstelle Lärmschutz. Gemeinde : 156 Meilen. Sanierungsregion : Seeufer rechts Nord, SRN 2. Strassen : Bergstrasse und Seestrasse
Tiefbauamt Stab / Fachstelle Lärmschutz Gemeinde : 156 Meilen Sanierungsregion : Seeufer rechts Nord, SRN 2 Strassen : Bergstrasse und Seestrasse Projekt : Lärmsanierung Staatsstrassen Bericht Lärmschutzwände
MehrEinbau von Schallschutzfenstern an den Objekten mit Immissionsgrenzwertüberschreitungen
Umbau Pfingstweidstrasse SN 1.4.1 Zürich - Westast Abschnitt Pfingstweidstrasse Einbau von Schallschutzfenstern an den Objekten mit Immissionsgrenzwertüberschreitungen Dokumentation Amt für Hochbauten
MehrLärmsanierung Staatsstrassen Bericht Lärmschutzwände
Kanton Zürich Baudirektion Tiefbauamt Ingenieur-Stab Fachstelle Lärmschutz Sanierungen Lärmsanierung Staatsstrassen Bericht Lärmschutzwände Gemeinde: Sanierungsregion: Strassen: 136 Langnau am Albis Seeufer
MehrGemeinde Sissach Quartierplan, Bahnhof Zentrum QP1 Lärmschutz-Nachweis
Gemeinde Sissach Quartierplan, Bahnhof Zentrum QP1 Lärmschutz-Nachweis 11. Oktober 2016 Auftraggeber: Auftragnehmer: Nissen & Wentzlaff Architekten BSA SIA AG Herr Johannes Brenner St. Alban-Vorstadt 80
MehrLärmsanierung der Staatsstrassen
Baupolizeiamt Abteilung Energie und Technik Lärmsanierung der Staatsstrassen Breitestrasse Gez. NEM Datum 30.06.2013 Plan Nr. Gepr. SIR Plan Gr. Objekt Nr. Änderungen A B C D E AF-Consult Switzerland AG
MehrÜBERBAUUNG ZIEGELFELDSTRASSE, OLTEN LÄRMSCHUTZNACHWEIS
GROLIMUND + PARTNER AG UMWELTTECHNIK + BAUPHYSIK + INFORMATIK ENTFELDERSTRASSE 45 + 5000 AARAU T 062 836 30 30 + F 062 836 30 39 WWW.GROLIMUND-PARTNER.CH AARAU@GROLIMUND-PARTNER.CH LÄRMSCHUTZNACHWEIS Ihre
MehrAkustisches Projekt. Tiefbauamt Stab / Fachstelle Lärmschutz. Gemeinde : 250 Urdorf. Sanierungsregion: Limmattal, Los 1
Tiefbauamt Stab / Fachstelle Lärmschutz Gemeinde : 250 Urdorf Sanierungsregion: Limmattal, Los 1 Strassen : Bernstrasse, Birmensdorferstrasse, Feldstrasse Projekt : Lärmsanierung Staatsstrassen Projekt
MehrLärmsanierung Staatsstrassen Bericht Lärmschutzwände
Kanton Zürich Baudirektion Tiefbauamt Ingenieur-Stab Fachstelle Lärmschutz Sanierungen Lärmsanierung Staatsstrassen Bericht Lärmschutzwände Gemeinde: 247 Schlieren Sanierungsregion: Limmattal, LIM-3 Strassen:
MehrBeantwortung der Interpellation betreffend Strassenlärmbelastung Allschwil
G E M E I N D E R AT Geschäft Nr. 4376A Beantwortung der Interpellation betreffend Strassenlärmbelastung Allschwil Bericht an den Einwohnerrat vom 25. April 2018 2018-0064 / 26182 1 / 5 Inhalt Seite 1.
MehrIDG-Status: öffentlich Medienmitteilung Website
Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderats Fällanden vom 4. September 2018 33. 33.03. Strassen Einzelne Strassen und Wege Zürichstrasse, Pfaffhausen Verkehrssicherheit und Lärmsanierung Erarbeitung Lärmsanierungsprojekt,
MehrAkustisches Projekt. Tiefbauamt. Gemeinde : 192 Egg
Tiefbauamt Ingenieur-Stab / Fachstelle Lärmschutz Gemeinde : 192 Egg Sanierungsregion : Glattal-Uster, GLU-3 Strassen : Forchstrasse, Neue Meilenerstrasse, Meilenerstrasse, Oetwilerstrasse, Rällikerstrasse,
MehrStrassen : Ufgäntstrasse, Wolfhauserstrasse, Landstrasse
Tiefbauamt Ingenieur-Stab / Fachstelle Lärmschutz Gemeinde : 112 Bubikon Sanierungsregion : Oberland Süd 2 OLS-2 Strassen : Ufgäntstrasse, Wolfhauserstrasse, Landstrasse Projekt : Lärmsanierung Staatsstrassen
MehrAkustisches Projekt. Bericht Lärmschutzwand A Seestrasse. Lärmsanierung Staatsstrassen Region Seeufer links Nord SLN / Gemeinde Kilchberg
Pelikan-Platz 5 Postfach 8022 Zürich Tiefbauamt Fachstelle Lärmschutz Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich Telefon: 043 259 55 11, Telefax: 043 259 55 12 www.laerm.zh.ch Lärmsanierung Staatsstrassen Region
MehrStrassen : Gattikonerstrasse Sonnenbergstrasse
Tiefbauamt Stab / Fachstelle Lärmschutz Gemeinde : 141 Thalwil Sanierungsregion : SLN Seeufer Links Nord Strassen : Gattikonerstrasse Sonnenbergstrasse Albisstrasse - Mühlebachstrasse Zürcherstrasse -
MehrParlamentssitzung 26. Mai 2015 Traktandum 8
Parlamentssitzung 26. Mai 2015 Traktandum 8 1505 Interpellation (Stephie Staub-Muheim) "Sanierung der überschrittenen Lärmgrenzwerte an der Landorfstrasse" Beantwortung; Direktion Planung und Verkehr Vorstosstext
MehrAkustisches Projekt. Bericht Schallschutzfenster. Lärmsanierung Staatsstrassen Region Seeufer links Nord SLN / Stadt Adliswil
Pelikan-Platz 5 Postfach 8022 Zürich Tiefbauamt Fachstelle Lärmschutz Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich Telefon: 043 259 55 11, Telefax: 043 259 55 12 www.laerm.zh.ch Lärmsanierung Staatsstrassen Region
MehrDEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT. Strategie lärmarme Beläge ab 2015
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Strategie lärmarme Beläge ab 2015 DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT 1. Video Strategie lärmarme Beläge Aargau 2. Aktueller Stand akustische Wirkung SDA 4 und 8 3.
MehrQuartierplanung Bahnhofstrasse BEURTEILUNG AUSSENLÄRMBELASTUNG UND LÄRMBELASTUNG TIEFGARAGE
Kanton Basel-Landschaft Quartierplanung Bahnhofstrasse BEURTEILUNG AUSSENLÄRMBELASTUNG UND LÄRMBELASTUNG TIEFGARAGE Status: 12. März 2013; Bereinigung kantonale Vorprüfung / Öffentliches Mitwirkungsverfahren
MehrInformationsveranstaltung Stadtkreis 6
Strassenlärmsanierung der Informationsveranstaltung Stadtkreis 6 Hier Logo 6 einfügen 2. Dezember 2014 Programm Begrüssung / Einleitung Rechtliche Grundlagen Grundlagen Lärmschutz Akustisches Projekt Schallschutzfenster-Einbau
MehrKantonaler Richtplan - Koordinationsblatt
Kantonaler Richtplan - Koordinationsblatt Umweltschutz Lärmschutz Stand: 30.04.1999 Siehe auch Blätter Nr. H.6 / H.7 Instanzen zuständig für das Objekt oder Projekt weitere beteiligte Stellen Dienststelle
MehrStrassenlärmsanierung durch Temporeduktion, das Beispiel Stadt Zürich
Strassenlärmsanierung durch Temporeduktion, das Beispiel MV Kommunale Infrastruktur, 14. 6. 2017 Erich Willi, Projektleiter TAZ MVkommInfra, 16.Juni2017, Bern Seite 1 Uebersicht 1. Lärmsituation in Zürich
MehrTiefbauamt Stab / Fachstelle Lärmschutz. Gemeinde : 264 Oetwil an der Limmat. Sanierungsregion: Limmattal, Los 1. Strassen : Limmattalstrasse
Tiefbauamt Stab / Fachstelle Lärmschutz Gemeinde : 264 Oetwil an der Limmat Sanierungsregion: Limmattal, Los 1 Strassen : Limmattalstrasse Projekt : Lärmsanierung Staatsstrassen Bericht Schallschutzfenster
MehrANPASSUNG DER ORTSPLANUNG IN DEN GEBIETEN BINZMÜHLE UND BINZI, ROTRKEUZ
Gemeinde Risch Rotkreuz Abteilung Planung / Bau / Sicherheit Zentrum Dorfmatt 1 6343 Rotkreuz ANPASSUNG DER ORTSPLANUNG IN DEN GEBIETEN BINZMÜHLE UND BINZI, ROTRKEUZ Beurteilung Lärm und Störfälle (1421
MehrStrassenlärm: Korrekturen zum Strassenlärm- Berechnungsmodell
Vollzug Umwelt MITTEILUNGEN ZUR LÄRMSCHUTZ-VERORDNUNG (LSV) NR. 6 Strassenlärm: Korrekturen zum Strassenlärm- Berechnungsmodell Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL Herausgeber Bundesamt für
MehrZUR REALISIERUNG VORGESCHLAGEN
Beilage 1 Tiefbauamt Ingenieur-Stab / Fachstelle Lärmschutz Gemeinde : 194 Greifensee Sanierungsregion : Mittleres Glatttal, GLM-3 Strasse : Schwerzenbacherstrasse, Dorfstrasse, Stationsstrasse, Seestrasse
MehrStrassen : Bubiker-, Dorf-, Dürntner-, Hombrechtiker-, Kammmoss-, Land-, Rüti-, Ufgänt- und Wolfhauserstrasse
Tiefbauamt Ingenieur-Stab / Fachstelle Lärmschutz Gemeinde : 112 Bubikon Sanierungsregion : Oberland Süd 2 OLS-2 Strassen : Bubiker-, Dorf-, Dürntner-, Hombrechtiker-, Kammmoss-, Land-, Rüti-, Ufgänt-
MehrAkustisches Projekt. Tiefbauamt Stab / Fachstelle Lärmschutz. Gemeinde : 139 Rüschlikon
Tiefbauamt Stab / Fachstelle Lärmschutz Gemeinde : 139 Rüschlikon Sanierungsregion : SLN Seeufer Links Nord Strassen : Bahnhofstrasse, Eggstrasse, Feldimoosstrasse, Nidelbadstrasse, Säumerstrasse, Seestrasse,
MehrTiefbauamt. Akustisches Projekt. Klotenerstrasse, Baltenswilerstrasse, Bassersdorferstrasse, Winterthurerstrasse, Zürichstrasse,
Tiefbauamt Stab / Fachstelle Lärmschutz Gemeinde : 52 Bassersdorf Sanierungsregion : GLM 1 Mittleres Glattal Strassen : Klotenerstrasse, Baltenswilerstrasse, Bassersdorferstrasse, Winterthurerstrasse,
Mehr