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1 Gemeinde Thürnen Gemeinde- Anzeiger Thürnen Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 499 Freitag, 27. Mai 2016
2 Impressum Gemeinderat Präsident Hansjörg Hänggi Vizepräsident Alfred Hofer Gemeinderäte Salvatore Sama Jakob Brun Pino Dellolio Verwaltung Verwalter / -Stellvertreterin Sandro Racchi / Manuela Gafner Böckterstrasse Thürnen Telefon: info@thuernen.bl.ch Internet: Öffnungszeiten Vormittag Nachmittag Mo Geschlossen bis Uhr Di Geschlossen Uhr Uhr Mi bis Uhr bis Uhr Do bis Uhr bis Uhr Fr Geschlossen Termine ausserhalb Öffnungszeiten nach Vereinbarung Gemeindeanzeiger Redaktion, Herausgeber: Gemeindeverwaltung Publikationsdaten Gemeindeanzeiger Redaktionsschluss Versand Inhaltsverzeichnis Amtliche Mitteilungen Seite Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung 3 Mitteilung des Gemeinderates 27 Primarschule/Kindergarten / Ausstellung 32 Bürgerkollegium / Waldputz Abfall 2016 / Alles auf einen Blick 34 Kantonale Mitteilungen 35 Mitteilung der SBB 37 Mitteilungen der Vereine und Institutionen Reformierte Kirchgemeinde / Mitteilungen 38 Gemeinde für Christus / Kindertreff 40 Kindersingen / Daten 1. Halbjahr Mitteilung zum Jugend Regionalturnfest 41 Turnverein / Grümpi Frauenturnverein / Spaghettiplausch 44 Turnende Vereine / Einladung Empfang 45 Spitex / Angebot 48 Was ist los in Thürnen 49 Pro Senectute / Medienmitteilung 51 Altersheim Jakobushaus / Gartenfest 52 Konditionen für Inserate und das Reglement für das Verfassen von Mitteilungen finden Sie unter oder können Sie auf der Verwaltung beziehen. 2 Gemeindeanzeiger Thürnen Nr. 499, 27. Mai 2016
3 Einladung zur Einwohnergemeinde-Versammlung vom Dienstag, 14. Juni 2016, Uhr, Gemeindesaal Traktanden: 1. Beschlussprotokoll der Einwohnergemeinde-Versammlung vom 26. Februar Genehmigung der Rechnung Friedhofkasse 2.2 Einwohnerkasse 3. Wahl von drei Mitgliedern für die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission für die Amtsperiode vom 01. Juli 2016 bis 30. Juni Gemeindeinitiative für eine faire Kompensation der EL-Entlastung (Fairness-Initiative) 5. Sondervorlage: Sanierung Brücke "Kilchmatt"; Projekt und Kreditgenehmigung CHF 55' Orientierungen 7. Verschiedenes Wichtige Unterlagen wie Pläne, Reglemente, Berichte und die Rechnung liegen ab Donnerstag, 02. Juni 2016 bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Der Gemeinderat Gemeindeanzeiger Thürnen Nr. 499, 27. Mai
4 Kommentar und Anträge zur Traktandenliste vom 14. Juni Beschlussprotokoll vom 26. Februar 2016 Das Protokoll der Einwohnergemeinde-Versammlung vom 26. Februar 2016 liegt ab Freitag, 02. Juni 2016 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsichtnahme auf. Antrag Der Gemeinderat beantragt die Genehmigung des Protokolls. 2. Genehmigung der Rechnung Friedhofkasse 2015 Bei Aufwendungen von Fr. 480' und Erträgen von Fr. 348' schliesst die Friedhofkasse 2015 mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 132' ab. Im Voranschlag 2015 wurde ein Ertragsüberschuss von Fr. 2' budgetiert. Antrag Der Gemeinderat beantragt die Genehmigung der Rechnung 2015 der Friedhofkasse. 2.2 Rechnung 2015 der Einwohnerkasse Bei Aufwendungen von Fr. 4'133' und Erträgen von Fr. 4'146' schliesst die Rechnung 2015 der Einwohnerkasse mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 12' ab. Im Voranschlag war ein Aufwandüberschuss von Fr. 378' vorgesehen. Über die Verwendung des Ertragsüberschusses hat der Gemeinderat folgenden Beschluss gefasst: Fr. 12' Zuweisung an Kapital Erläuterungen des Gemeinderates zur Jahresrechnung 2015 Allgemeine Bemerkungen Die Feuerwehrrechnung wird nicht mehr separat publiziert. Aufgrund der neuen rechtlichen Situation (neues Feuerwehrgesetz und Statutenänderung der FW Delta) ist der Beitrag der Einwohnergemeinde Thürnen an den Feuerwehrzweckverband eine gebundene Ausgabe und somit muss die Feuerwehrrechnung nicht mehr gesondert von der Einwohnergemeindeversammlung genehmigt werden. Die Gemeinden übernehmen auf das Schuljahr 2015/16 hin das 6.Primarschuljahr. Damit fallen ab August 2015 höhere Personalkosten an. Die entsprechenden Mehrkosten werden teilweise durch Kompensationsleistungen des Kantons kompensiert. Im Weiteren führen die Anforderungen an die Schule mit der Einführung von HARMOS (unter anderem Fremdsprachenunterricht) zu Mehrkosten im Schulbereich. Die Aufwendungen für die Regionale Musikschule sind zurzeit stabil. Der Regierungsrat beabsichtigt, dass inskünftig die Gemeinden vollumfänglich die Ergänzungsleistungen im Bereich der Altersvorsorge und der Kanton die Ergänzungsleistungen im Bereich der Invalidität tragen. Bis anhin kam ein pauschaler EL-Verteilschlüssel von 32% zulasten der Gemeinden und 68% zulasten des Kantons zur Anwendung. 4 Gemeindeanzeiger Thürnen Nr. 499, 27. Mai 2016
5 Mit der geplanten Umverteilung resultiert für die Gemeinden langfristig ein Kostenanstieg, da die Zunahme der Personen im Seniorenalter zu einem Anstieg der Ergänzungsleistungen im Bereich Altersvorsorge führen wird. Mit der Umstellung auf das neue Rechnungsmodell HRM2 entfallen die Abschreibungen auf das Finanzvermögen. Das bestehende Verwaltungsvermögen wird im Jahr 2015 mit 9.5% auf den Buchwert am abgeschrieben. Für bestehendes Verwaltungsvermögen der Spezialfinanzierungen Wasser und Abwasser gilt ein Abschreibungssatz von 7.5% auf dem Buchwert am Neues Verwaltungsvermögen, welches ab 2014 in Betrieb genommen wird, ist im Jahr 2015 erstmals nach den Abschreibungssätzen gemäss Gemeinderechnungsverordnung abzuschreiben. Der horizontale Finanzausgleich wurde mit CHF und die Sonderlastenabgeltung mit CHF 11' höher als budgetiert ausgefallen. Die kantonalen Kompensationsleistungen belaufen sich auf CHF (für die Übernahme der 6.Klasse per Schuljahr 2015/2016). Durch die erneute Deckungslücke der Pensionskasse für Lehrerschaft und Verwaltung mussten entsprechend CHF 87' Rückstellungen gebildet werden. Bemerkungen zu den einzelnen Konten: Erfolgsrechnung Die Teuerungszulagen für Rentner entfallen, sei der PK-Revision per Die Entschädigung für den Gemeindesteuerbezug und die Steuerveranlagungen beim Kanton sind geringer ausgefallen als erwartet Durch die rege Bautätigkeit wurden entsprechend Bauwilligungsgebühren verrechnet Der Heizölverbrauch ist geringer; die Abgrenzung im 2014 nicht berücksichtigt Fenstererneuerung beim alten Schlachthaus CHF , Schalldecke Essraum Mittagstisch CHF nicht ausgeführt Die FW-Delta hat weniger als budgetiert verrechnet. Der Aufwand wurde gering gehalten Siehe unter den allgemeinen Bemerkungen Siehe unter den allgemeinen Bemerkungen Die Schulgelder an Sissach konnten reduziert werden, da internes Heilpädagogikangebot aufgebaut wurde Die Beiträge an die Musikschule wurden nach Aufwand verrechnet Durch den Arbeitsausfall des Hauswarts wurde eine Person zur Überbrückung Teilzeit angestellt Siehe Beschrieb unter Konto Weniger Unterhaltsarbeiten und Fenster KIGA nicht durchgeführt Rückerstattungsanteil durch die KTG-Versicherungen für Arbeitsausfall des Hauswartpersonals Die Jungbürgerfeier ist günstiger ausgefallen. Gemeindeanzeiger Thürnen Nr. 499, 27. Mai
6 Der Aufwand ist tiefer als budgetiert ausgefallen. Siehe Unterhalt der Geräte und Maschinen (ISEKI) konnte minimal gehalten werden Leicht erhöhte Pflegekosten durch die höhere Belegungsanzahl Die KJZ Beiträge durch die Eltern sind erfreulicherweise höher ausgefallen als budgetiert Siehe unter den allgemeinen Bemerkungen Siehe unter den allgemeinen Bemerkungen. 5720/5722 Durch die vermischte Betreuung im Sozial- & Asylwesen ist eine 5730 Verrechnung intern in beiden Bereichen zu erkennen. Die Beiträge im Sozialwesen für private Haushalte haben zugenommen. Die Rückerstattungen des Kantons sind entsprechend höher als budgetiert Die Schneeräumung sowie die Grünabfallentsorgungskosten sind geringer Sanierung Talweg wurde nicht ausgeführt Die Wasserkasse schliesst mit einem Mehrertrag von CHF 12' ab. Insgesamt sind weniger Ingenieurleistungen und Unterhaltsarbeiten ausgeführt worden. Die Betriebskosten Wühre sind geringer als budgetiert in Rechnung gestellt worden. Der Wasserverkauf ist gegenüber dem Budget höher ausgefallen Die Abwasserkasse schliesst mit einem Mehrertrag von CHF 11' ab. Die Abwasserentsorgungskosten sind geringer vom Kanton in Rechnung gestellt worden Die Einnahmen der Wassergebühren sind entsprechend den neuen Tarifen tiefer. Demgegenüber sind allgemein die Aufwendungen geringer als budgetiert Aussergewöhnliche Einnahmen. Durch die IWB/KVA Basel wurden zu viel bezahlte Entsorgungskosten zurück erstattet Die Zonenplanung wurde geringfügig weitergeführt / 9101 Die Steuereinnahmen sind leicht höher ausgefallen als budgetiert. Neu sind die Abgrenzungen und die Wertberichtigungen berücksichtigt / 9950 siehe unter den allgemeinen Bemerkungen. Investitionsrechnung Altes Schlachthaus Sanierung nicht durchgeführt Umsetzung der Projektphase zurückgestellt Waldhütte wurde ausgeführt. Kosten je zur Hälfte der Einwohner-& Bürgergemeinde Sanierung der Brücke Oberdorf durchgeführt Bushüsli an der Hauptstrasse nicht realisiert Wasserleitung Hof Langacker durchgeführt Löschbeitrag der BGV Nachzahlungen erhalten Wasseranschlussbeiträge entsprechend der Bautätigkeit in Rechnung gestellt Abwasseranschlussbeiträge entsprechend der Bautätigkeit in Rechnung gestellt. Antrag Der Gemeinderat beantragt die Genehmigung der Rechnung 2015 der Einwohnerkasse. 6 Gemeindeanzeiger Thürnen Nr. 499, 27. Mai 2016
7 3. Wahl von drei Mitgliedern für die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission für die Amtsperiode vom 01. Juli 2016 bis 30. Juni 2020 Für die nächste Amtsperiode vom 01. Juli 2016 bis 30. Juni 2020 sind die drei Mitglieder für die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission zu wählen. Gestützt auf die Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Thürnen müssen die Mitglieder der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission durch die Gemeindeversammlung gewählt werden. Jeder Stimmberechtigte ist wählbar. Für eine Wiederwahl stellen sich zur Verfügung: Thomas Büchsenstein, Roberto Todaro und Christine Bärtschi. 4. Gemeindeinitiative für eine faire Kompensation der EL-Entlastung (Fairness- Initiative 1. Ausgangslage Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das übrige Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Sie werden durch Bund, Kantone und - je nach kantonalem Recht - teilweise durch Gemeinden mit Steuermitteln finanziert. Im Kanton Basel-Landschaft bestand bis Ende 2015 (bzw. bis zum Landratsbeschluss vom 28. Januar 2016) die Regelung, dass der Kanton 2/3 und die Gemeinden 1/3 der Kosten für die Ergänzungsleistungen tragen. (1) Mit der Einführung der Pflegefinanzierung (2) im Jahre 2011 wurde den Gemeinden zusätzlich zu diesem Beitrag an die EL die Entrichtung eines Gemeindebeitrags für die Pflege ihrer Einwohner/innen in Pflegeheimen auferlegt:(3) Die Gemeinden hatten neu die Differenz zwischen den effektiv anfallenden Kosten der Pflege und den Leistungen der Krankenkassen zu übernehmen. Diese (neuen) Gemeindebeiträge führten zu einer Entlastung bzw. einem Rückgang der Ergänzungsleistungen. Davon profitierte in erster Linie der Kanton, zumal dieser gemäss geltendem kantonalem Recht den grösseren Teil der Ergänzungsleistungen zu übernehmen hatte. Dies wurde auch vom Kanton erkannt: In der Landratsvorlage zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung, Umsetzung der neuen Pflegefinanzierung ( ) wurde festgestellt, dass die Gemeinden Mehrkosten infolge der neuen Pflegefinanzierung zu tragen haben und gleichzeitig die Ergänzungsleistungen entlastet würden; die regierungsrätliche Konsultativkommission Aufgabenteilung und Finanzausgleich (KKAF) wurde daher beauftragt, die Forderung der Gemeinden nach Ausgleich zu behandeln. 1 Ergänzungsleistungsgesetz zur AHV und IV, SGS Finanzierung 1 Der jährlich auf den Kanton entfallende Anteil an die Aufwendungen für die Ergänzungsleistungen wird wie folgt getragen: a 68% vom Kanton, b 32% von den Einwohnergemeinden anteilsmässig nach Massgabe ihrer Einwohnerzahl. 2 Siehe Art. 25a des Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG, SR ) 3 Einführungsgesetz zum KVG (EG KVG, SGS 362): 15a Finanzierung von Pflegeleistungen durch die Gemeinde 1 Bei Pflegeleistungen nach der Krankenversicherungsgesetzgebung, ausgenommen bei Leistungen der Akut- und Übergangspflege, übernimmt die Wohngemeinde die Differenz zwischen den anrechenbaren Kosten der Pflegeleistungen und dem Beitrag der obligatorischen Krankenversicherung abzüglich des Anteils der versicherten Person. Gemeindeanzeiger Thürnen Nr. 499, 27. Mai
8 Der Rückerstattungsanspruch erwies sich als unbestritten. Mit der KKAF wurde vom VBLG sodann aufgrund der effektiv geleisteten Zahlungen ausgehandelt, dass die Gemeinden für die Jahre eine Rückerstattung von CHF 30 Mio. erhalten sollten. Auch der Budgetbrief des Statistischen Amts vom 26. August 2014 sah diese Zahlungen vor und forderte die Gemeinden auf, entsprechende Erträge zu budgetieren: Zudem sieht die erwähnte Vorlage vor, dass der Kanton den Gemeinden für die in den Jahren 2011 bis 2014 beim Kanton entstandene EL-Entlastung infolge der Pflegefinanzierung durch die Gemeinden, eine Kompensation in der Höhe von insgesamt 30 Mio. Franken leistet. Diese 30 Mio. Franken sollen je hälftig im 2015 und im 2016 vergütet werden... Budgetieren Sie diesen Ertrag unter dem Konto Für das Jahr 2015 haben die Gemeinden und der Kanton eine weitere Ausgleichszahlung von CHF 15 Mio. berechnet. Aufgrund der prekären finanziellen Situation des Kantons hat der Regierungsrat im Sommer 2015 jedoch beschlossen, momentan auf eine Ausgleichszahlung zu verzichten. In einem sogenannten Letter of Intent hat der Regierungsrat am 5. November 2015 aber gegenüber den Gemeinden bei gegebener Gesundung der Kantonsfinanzen eine Kompensation der dem Kanton zugefallenen Entlastungswirkung bei den Ergänzungsleistungen infolge der Pflegefinanzierung in Aussicht gestellt. Somit stand für beide Seiten fest, dass der Kanton den Gemeinden insgesamt CHF 45 Mio. für den Ausgleich für die kommunale Pflegefinanzierung in den Jahren zu leisten hat; einzig der Zeitpunkt für diese Zahlung war noch offen. Am 28. Januar 2016 wurde vom Landrat jedoch folgendermassen beschlossen: Zur Kompensation der EL-Entlastung des Kantons durch die kommunale Pflegefinanzierung in den Jahren 2011 bis 2015 leistet der Kanton den Einwohnergemeinden im Jahre 2015 einmalig und abschliessend CHF 15 Millionen. (Zudem wurde das Ergänzungsleistungsgesetz sowie das Finanzausgleichsgesetz angepasst, sodass das Gleichgewicht der EL-Zahlungen von Kanton und Gemeinden für die Zukunft, d.h. ab 2016 wieder hergestellt sein sollte. (4) 4 Neu lautet 13 (Finanzierung) des EL-Gesetzes (SGS 833): 1 Der auf den Kanton entfallende Anteil an den Aufwendungen für die Ergänzungsleistungen wird wie folgt getragen: a. (geändert) die Einwohnergemeinden tragen die jährlichen Ergänzungsleistungen für AHV-Beziehende, die in Heimen leben und die vor Erreichen des AHV-Alters keine Ergänzungsleistungen bezogen haben, im Umfang desjenigen Anteils, der die jährlichen Ergänzungsleistungen für zu Hause lebende Personen übersteigt; b. (geändert) der Kanton trägt die übrigen Ergänzungsleistungen. 2 Der einzelne Gemeindeanteil richtet sich nach der Einwohnerzahl. Zudem wurde ein 15c (Leistungen des Kantons, Ergänzungsleistungen) ins Finanzausgleichsgesetz (SGS 185) eingefügt: 1 Zur Kompensation der Aufgabenverschiebung «EL-AHV/EL-IV» leistet der Kanton den Einwohnergemeinden jährlich CHF 14,3 Millionen. 2 Der einzelne Gemeindeanteil richtet sich nach der Einwohnerzahl. 8 Gemeindeanzeiger Thürnen Nr. 499, 27. Mai 2016
9 2. Ziel Der Kanton hat somit auf Kosten der Gemeinden gespart und will diese Einsparungen trotz entsprechender Vereinbarungen und Zusicherungen nun nicht zurückerstatten. Die Gemeindeinitiative bezweckt daher die (Wieder)-Herstellung der Fairness zwischen Kanton und Gemeinden. Sie fordert den gerechten Ausgleich der von den Gemeinden zu Gunsten der EL-Kasse und damit zugunsten des Kantons geleisteten Zahlungen an die Pflegeleistungen von Personen in Heimen. In Anbetracht der prekären finanziellen Situation des Kantons müssen diese Zahlungen jedoch nicht unmittelbar, sondern bis 2020 erfolgen. Neben den monetären Forderungen bezweckt die Initiative, dass Vereinbarungen unter Vertragspartnern eingehalten werden; das Vertrauen in gemachte Zusicherungen soll wieder hergestellt werden. Dieses Vertrauen ist für die unterzeichneten Gemeinden eine unabdingbare Voraussetzung für eine künftige gute und partnerschaftliche Zusammenarbeit. Für die beteiligten Gemeinden ist es ein Gebot der Fairness, dass Vertragspartner darauf bauen können, dass nicht der eine auf Kosten des anderen profitieren kann, und dass Zusicherungen eingehalten werden selbst wenn sich (wie hier offenbar der Fall) die finanzielle Situation des Kantons zwischenzeitlich verschlechtert hat: Am Bestand der Schuld ändert sich dadurch nichts, und zudem wird durch diese Einsparung lediglich die Situation des Kantons, und nicht auch die der Gemeinden berücksichtigt. 3. Initiativtext Der Initiativtext wurde von der Landeskanzlei überprüft und von den erstunterzeichneten Gemeindepräsidien wie folgt verabschiedet: Gemeindeinitiative für eine faire Kompensation der EL-Entlastung (Fairness- Initiative) Gestützt auf 49 Abs. 1 lit. a der Kantonsverfassung stellen die unterzeichneten Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft folgendes Begehren (formulierte Initiative): 15c des Finanzausgleichs-Gesetzes vom 25. Juni 2009 (SGS 185) ist mit einem Abs. 1 bis wie folgt zu ergänzen: Leistungen des Kantons, Ergänzungsleistungen 1bis Zur Kompensation der EL-Entlastung des Kantons durch die kommunale Pflegefinanzierung in den Jahren erstattet der Kanton den Einwohnergemeinden bis Ende des Jahres 2020 insgesamt CHF 45 Mio. An diesen Betrag wird die Zahlung von CHF 15 Mio. gemäss Beschluss des Landrats vom 28. Januar 2016 angerechnet. Federführend ist die Gemeinde Reinach (Hauptstrasse 10, 4153 Reinach). Dieses Begehren kann von den Gemeinderäten der unterzeichneten Gemeinden gemäss 81c des Gesetzes über die politischen Rechte jederzeit vorbehaltlos zurückgezogen werden. Gemeindeanzeiger Thürnen Nr. 499, 27. Mai
10 4. Termine Die Fairness-Initiative wird am 23. April 2016 an der Tagsatzung vorgestellt. Die Frist für den Entscheid betreffend die Unterstützung der Gemeindeinitiative durch die Gemeindeversammlungen, resp. die Einwohnerräte endet Ende Juni (eine entsprechende Mitteilung erfolgt an die federführende Gemeinde Reinach). Die Übergabe der Fairness-Initiative an den Kanton durch die Gemeinde Reinach erfolgt im Juli Rückzug Sollte der Kanton der Forderung der Gemeinde auf Ausgleich der geleisteten Zahlung entsprechen bzw. eine gleichwertige verbindliche Zusage abgeben, sind die Gemeinderäte der unterzeichneten Gemeinden ermächtigt, die Initiative zurück zu ziehen, um eine unnötige Volksabstimmung vermeiden zu können. 6. Anträge des Gemeinderats an die Gemeindeversammlung Der Gemeinderat unterbreitet der Gemeindeversammlung folgende Anträge zur Beschlussfassung: 1. Die Gemeindeversammlung beschliesst, die formulierte Gemeindeinitiative "für eine faire Kompensation der EL-Entlastung (Fairness-Initiative)" zu unterzeichnen. 2. Die Gemeindeversammlung nimmt zustimmend Kenntnis vom Wortlaut des Initiativbegehrens; dieser lautet: 15c des Finanzausgleichs-Gesetzes vom 25. Juni 2009 (SGS 185) ist mit einem Abs. 1 bis wie folgt zu ergänzen: Leistungen des Kantons, Ergänzungsleistungen 1bis Zur Kompensation der EL-Entlastung des Kantons durch die kommunale Pflegefinanzierung in den Jahren erstattet der Kanton den Einwohnergemeinden bis Ende des Jahres 2020 insgesamt CHF 45 Mio. An diesen Betrag wird die Zahlung von CHF 15 Mio. gemäss Beschluss des Landrats vom 28. Januar 2016 angerechnet. 3. Der Gemeinderat wird ermächtigt, die Initiative notwendigenfalls zurückzuziehen. 10 Gemeindeanzeiger Thürnen Nr. 499, 27. Mai 2016
11 5. Sondervorlage: Sanierung der Brücke "Kilchmatt"; Projekt und Kreditgenehmigung CHF 55' Der Betonbelag der Brücke "Kilchmatt" weist diverse Schadstellen auf. Die "schlimmsten" Stellen wurden gesäubert und mittels Vergussmörtel instandgesetzt. Dies im Sinne einer provisorischen Reparatur. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die diversen Schadstellen wieder aufreissen und im Laufe der nächsten Zeit noch zunehmen werden. Eine umfängliche Sanierung ist unumgänglich. Die Sanierungsarbeiten sehen vor: Der beschädigte "Überbeton" der Brückenplatte muss entfernt und wieder reprofiliert werden. Um diese Arbeiten vollflächig auszuführen, müssen die beidseitigen Geländer vorgängig demontiert werden. Das "nördliche" Geländer ist in der Brückenplatte einbetoniert und soll neu - analog dem anderen Geländer - mittels Fussplatte auf der Brückenplatte verankert werden. In diesem Zusammenhang wird das ganze Geländer auch gerichtet und allenfalls neu feuerverzinkt. Im Bereich der Übergänge Brücke / Strasse sind Senkungen vorhanden. Diese Unebenheiten (Bildung von Wasserlachen im Übergangsbereich) gilt es zu eliminieren. Dazu wird der bestehende Belag entfernt und neu auf das Niveau angepasst. Die Gesamtkosten belaufen sich auf CHF 55' und setzten sich wie folgt zusammen: Installationen, Vorbereitungen, Demontage Geländer, Abbruch (Hydrojet inkl. Entsorgung) CHF 10' Vorbehandlungen, Betonreprofilierungen, Instandsetzung CHF 20' Anpassung Entwässerung, Geländer, Abschlüsse, Belag CHF 11' Unvorhergesehenes, Nebenkosten, Ingenieurarbeiten, etc. CHF 9' Mehrwertsteuer CHF 4' Total Kosten Fr. 55' Antrag Der Gemeinderat beantragt dem Projekt «Sanierung Brücke "Kilchmatt"» zuzustimmen und den Kredit von CHF 55' zu bewilligen. 6. Orientierungen 7. Verschiedenes Der Gemeinderat Gemeindeanzeiger Thürnen Nr. 499, 27. Mai
12 12 Gemeindeanzeiger Thürnen Nr. 499, 27. Mai 2016
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22 22 Gemeindeanzeiger Thürnen Nr. 499, 27. Mai 2016
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24 24 Gemeindeanzeiger Thürnen Nr. 499, 27. Mai 2016
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26 26 Gemeindeanzeiger Thürnen Nr. 499, 27. Mai 2016
27 Mitteilungen des Gemeinderates Abstimmung vom 5. Juni 2016 Am Wochenende vom 5. Juni 2016 gelangen folgende Vorlagen zur Abstimmung: Bund: Die Volksinitiative vom Pro Service public. Die Volksinitiative vom Für ein bedingungsloses Grundeinkommen. Die Volksinitiative vom Für eine faire Verkehrsfinanzierung. Die Änderung vom des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG). Die Änderung vom des Asylgesetzes (AsylG). Kanton: Die formulierte Verfassungsinitiative vom Für eine bedarfsgerechte familienergänzende Kinderbetreuung. Die Änderung vom des Bildungsgesetzes (Parlamentarische Initiative vom , Einführung Lehrplan 21. Die Änderung vom des Bildungsgesetzes (Parlamentarische Initiative vom , Verzicht auf kostentreibende Sammelfächer. Die Änderung vom des Gesetzes über die Organisation der Gerichte (Gerichtsorganisationsgesetz). Der Landratsbeschluss vom betreffend Universität Basel; Umsetzung der Pensionskassengesetz (PKG)-Reform beim Vorsorgewerk der Universität Basel in der Pensionskasse des Kantons Basel-Stadt; Sicherung der Umsetzung der Strategie der Universität; Zusatzfinanzierung 2017 bis 2021; partnerschaftliches Geschäft. Die Änderung vom des Bildungsgesetzes aufgrund der nichtformulierten Volksinitiative Bildungsqualität auch für schulisch Schwächere. Gemeinde: Wahl des Gemeindepräsidenten für die neue Amtsperiode bis Wahl des Wahlbüros für die neue Amtsperiode bis Wahl der Schulräte für die neue Amtsperiode bis Ferienjob für Jugendliche Hast Du Lust auf einen Ferienjob während den Sommerferien zwischen dem bis für max. 3 Wochen beim Werkhof und Reinigungsteam mitzuhelfen? Bist Du mindestens 14 Jahre alt, dann sende bitte Deine Bewerbung bis am 13. Juni 2016 an die Gemeindeverwaltung Thürnen. Weitere Auskünfte erteilt Dir gerne die Gemeindeverwaltung ( ). Gemeindeanzeiger Thürnen Nr. 499, 27. Mai
28 Vollsperrung Bahnübergang (Sanierung SBB vom 11. Juni 2016 bis 12. Juni 2016) Am Wochenende vom 11. Juni 2016 bis 12. Juni 2016 wird der Bahnübergang in Thürnen saniert. Der Bahnübergang wird während den Bauarbeiten vom Samstag, ab Uhr bis Sonntag, , Uhr gesperrt. In Thürnen erfolgt die Umleitung von und nach Gelterkinden via Böckterstrasse. Bushaltestellen Dorf und Grabacker werden - während der Dauer der Sanierung - aufgehoben. Ersatzhaltestellen befinden sich (in beide Richtungen) beim Primarschulhaus Richtung Sissach und Höhe Kilchmattweg Richtung Diepflingen. Erneuerung Hauptstrasse (Im Baumgarten bis Gewerbegebiet Langmatt) Infolge Einbaus des Deckbelages in der Hauptstrasse (Höhe Im Baumgarten bis Gewerbegebiet Langmatt ) muss ab Montag, bis Samstag, mit Behinderungen und Sperrungen gerechnet werden. Verschiebung bei schlechtem Wetter auf die Folgewoche möglich. Wir bitten um Verständnis. (Siehe separate Baustelleninformation). Strassensperrung während dem Jugend Regionalturnfest Am Sonntag, 19. Juni 2016 findet in Thürnen das Jugend Regionalturnfest statt. Wir möchten hinweisen, dass an diesem Sonntag die Böckterstrasse sowie die Gehrenstrasse gesperrt sein werden. Umleitungen sind signalisiert. Die Zufahrten von der Hauptstrasse in den Kilchmattweg sowie in die Rebgasse sind jederzeit gewährleistet. Bitte beachten Sie auch, dass an diesem Tag in Thürnen ein erhöhtes Verkehrsaufkommen herrschen kann, wir bitten Sie jetzt schon um Verständnis. Kleider von Schülern und Vereinsmitglieder Es kommt immer wieder vor, dass Schüler und Mitglieder von Vereinen Kleider in den Garderoben der öffentlichen Gebäude liegen lassen. Zur Zeit befinden sich etliche Kleidungsstücke in Gewahrsam des Abwarts. Damit die Kleidungsstücke zum richtigen Eigentümer zurückfinden, können sie während der Schulzeit in der Woche vom Montag 27. Juni 2016 bis Freitag, 01. Juli 2016 im Foyer des Schulhauses Thürnen abgeholt werden. Hallenbenützung Die Mehrzweckhalle und die Turnhalle bleiben während den Sommerferien geschlossen. Der Zutritt zu den Hallen kann nur durch Absprache mit dem Abwart ermöglicht werden. Rücktritt aus dem Bürgerkollegium Gabriela Strüby hat nach 16-jähriger Tätigkeit im Bürgerkollegium Ihren Rücktritt per bekannt gegeben. Der Gemeinderat dankt Gabriela Strüby recht herzlich für die kompetente und wertvolle Arbeit im Dienste der Gemeinde und bedauert den Rücktritt. 28 Gemeindeanzeiger Thürnen Nr. 499, 27. Mai 2016
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32 Mitteilungen Schule / Kindergarten 32 Gemeindeanzeiger Thürnen Nr. 499, 27. Mai 2016
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34 Abfall Alles auf einen Blick! Kartonsammlung: Donnerstag 02. Juni Donnerstag 4. August Donnerstag 27. Oktober Donnerstag 15. Dezember Achtung neue Bereitstellungszeit Bitte beachten Sie, dass der Kehricht am Abfuhrtag jeweils vor Uhr an den Sammelpunkten bereitgestellt werden muss. Papiersammlung: Mittwoch 15. Juni Mittwoch 21. September Mittwoch 21. Dezember Grünabfuhr: Mittwoch Mittwoch Mittwoch Alteisen: Donnerstag 17. August 28. September 09. November 20. bis 22. Oktober Öffnungszeiten für die Entsorgung bei den Sammelstellen: Montag - Freitag, 07:00 bis 20:00 Uhr Samstag, 08:00 bis 18:00 Uhr 34 Gemeindeanzeiger Thürnen Nr. 499, 27. Mai 2016
35 Kantonale Mitteilungen Wie komme ich als Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger rasch, einfach und bequem zu einem neuen Schweizerpass? Indem Sie den neuen Ausweis oder die neuen Ausweise (Pass und IDK als Kombi) via der Internetplattform beantragen. Aufgrund der in diesem Jahr nochmals zunehmenden Nachfrage nach Schweizer Reisedokumenten, sind die Telefone beim kantonalen Passbüro zum Teil bereits heute während mehreren Stunden ununterbrochen besetzt, was längere Wartezeiten oder mehrmaliges Anrufen bedeuten kann. Erfahrungsgemäss wird sich diese Situation auf die Hauptreisezeiten von Frühling bis Herbst hin noch wesentlich verschärfen und zu unliebsamen Telefonstaus führen. Die Vorteile der Ausweisbestellung via Internet liegen klar auf der Hand. Sie können während 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche den Ausweis oder die Ausweise einfach und bequem bei beantragen, ohne längere Wartezeiten oder gar mehrmaliges Anrufen in Kauf nehmen zu müssen. Das Passbüro garantiert, dass alle Internetanträge, die bis Uhr eintreffen, am selben Tag (ausser Wochenende) verarbeitet werden. Sie erhalten nach Ihrer Datenübermittlung eine als Bestätigung der Ausweisbestellung und anschliessend, nach Prüfung der Daten, einen Link, mit dem Sie wiederum bequem und einfach sowie ohne zeitliche Einschränkung den Termin für die Aufnahme der biometrischen Daten selbst buchen können. Zusätzlich vor den Sommermonaten im Mai, Juni und Juli hat das Passbüro an bestimmten Samstagen von bis Uhr geöffnet (Terminvereinbarung zwingend). Nutzen Sie diese einfache, und von den Büroöffnungszeiten unabhängige Art der Ausweisbeantragung! Herzlichen Dank. Geschwindigkeitskontrollen : Von 598 kontrollierten Fahrzeuge (Hauptstrasse Fahrtrichtung Diepflingen/ Sissach) haben 18 (3.0 %) die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten : Von 183 kontrollierten Fahrzeuge (Böckterstrasse Fahrtrichtung Hauptstrasse/Böckten) haben 12 (6.6 %) die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten. Gemeindeanzeiger Thürnen Nr. 499, 27. Mai
36 Fahrplanvernehmlassung Die Bau und Umweltschutzdirektion führt dieses Jahr wieder eine Fahrplanvernehmlassung durch. Ab. 30. Mai bis 19. Juni 2016 werden die Fahrplanentwürfe aller Linien im Baselbiet für den Fahrplan 2017 (gültig ab Dezember 2016) im Internet unter publiziert. Die interessierte Bevölkerung ist eingeladen, zum Fahrplanentwurf Stellung zu nehmen. Hierzu ist ab 30. Mai ein entsprechendes Formular aufgeschaltet. Diese Stellungnahme, z.b. bei fehlenden Anschlüssen oder nicht mehr möglichen Fahrten, werden zusammen mit den Transportunternehmungen geprüft und je nach Machbarkeit in den Fahrplan 2017 oder für die weitere Planung aufgenommen. Wir danken Ihnen für die Mitarbeit für einen attraktiven öffentlichen Verkehr in unserer Region. 36 Gemeindeanzeiger Thürnen Nr. 499, 27. Mai 2016
37 Mitteilungen der SBB Gemeindeanzeiger Thürnen Nr. 499, 27. Mai
38 Mitteilungen der Vereine und Institutionen Reformierte Kirchgemeinde Einsatzplan für die nächsten Wochen Pfarrer: Gerd Sundermann, Grabackerstrasse 19, 4441 Thürnen, Tel und , Jugendarbeiterin: Esther Meier, Tel und Tel , Kirchenpflege: Franz Vock, Langackerstrasse 7, Tel Homepage Zuständigkeit bei Beerdigungen: Datum Pfarrer/in bis Gerd Sundermann bis Gerd Sundermann bis Sonja Wieland bis Daniel Wüthrich bis Gerd Sundermann Gottesdienst 26. Juni, Uhr, Hof Grien, Feldgottesdienst mit Gerd Sundermann (Details siehe Anzeige). Frauennachmittag Es sind Sommerferien. Sonntagsschule Die Sonntagsschule findet erst im Oktober wieder statt. Spielcafé für PrimarschülerInnen Jeden Dienstag von Uhr Gemeinsames Spielen von Brett &/ Kartenspielen mit Zvieri. Kinder ab der 1. Primarklasse sind herzlich willkommen. Am 7. Juni findet das Spielcafé zum letzten Mal statt und startet nach den Sommerferien am 6. September wieder. Esther Meier. Jugendliche: Zusammen essen, spielen, diskutieren über Gott und die Welt, Auseinandersetzungen mit einem neuen Thema, neues entdecken in den einzelnen Gruppen. Bemerkung: Alle Abende sind mit gemeinsamen Znacht und dauern bis ca Uhr. Abmeldungen bis jeweils Donnerstag 18 Uhr bei Esther Meier. Preteens (11-13 J.): Nächste Termine: Freitag, 27. Mai, 10. und 23. Juni jeweils um Uhr. Nach den Sommerferien starten wir am 26. August wieder. Teens Up (13-15 J.): Nächste Termine: Freitag, 27. Mai, 10. und 23. Juni jeweils um Uhr. Nach den Sommerferien starten wir am 19. August wieder. Changemaker (ab 15 Jahren): Engagiert in der Entwicklungshilfe, eine Idee aus Norwegen. Nächster Termin am 26. Mai, 9. und 23. Juni. Interessierte melden sich bei Arni Thorlakur, Nach den Ferien gehts am 18. August weiter. 38 Gemeindeanzeiger Thürnen Nr. 499, 27. Mai 2016
39 Gemeindeanzeiger Thürnen Nr. 499, 27. Mai
40 Gemeinde für Christus Chinderträff Schatzinsle für Kinder ab Kindergartenalter Alle Kinder, unabhängig von Konfession, sind herzlich willkommen im Chinderträff. Denn wenn du gerne Geschichten hörst, bastelst oder draussen spielst, wird es dir bei uns bestimmt gefallen. Der Besuch des Chinderträffs ist kostenlos, es ist auch keine An- oder Abmeldung nötig. Termine bis zu den Sommerferien 2016: 15. Juni, 14 bis 16 Uhr 29. Juni, Sonderprogramm Spiel & Spass von 14 bis Uhr TaS = Teen activ Spass!!! Ab der 5. Klasse bist du herzlich willkommen im TAS!!!. Komm einfach und lass dich überraschen, wie viel Spass du bei Spiel und Action, ob drinnen oder draussen, haben kannst: Termine bis zu den Sommerferien 2016: (jeweils samstags) 18. Juni, Uhr Kontakttelefonnummer (Fam. Käser) Versicherung ist Sache der Eltern der teilnehmenden Kinder. Käser Ines Kindersingen Wann: Das Kindersingen findet jeden zweiten Donnerstag um 9.30 h statt. Wo: Wer: Bei Fam. Käser Ines Brückmatt 2, 4441 Thürnen Alle interessierten Müttern, Väter oder Grosseltern mit ihren Babys bis Kindergarteneintritt sind herzlich willkommen. Daten für das 1. Halbjahr /23. Juni Verantwortlich für das Programm ist: Ines Käser Es ist keine Anmeldung erforderlich. Im ersten Teil werden wir singen und Versli lernen. Anschliessend gibt es ein einfaches Znüni und Zeit zum austauschen. Die Kinder haben Zeit zum spielen. Unkostenbeitrag 5.- Fr. pro Familie 40 Gemeindeanzeiger Thürnen Nr. 499, 27. Mai 2016
41 Gemeindeanzeiger Thürnen Nr. 499, 27. Mai
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43 Strassensperrung während dem Jugend Regionalturnfest Liebe Dorfbevölkerung Am Sonntag, 19. Juni 2016 findet in Thürnen das Jugend Regionalturnfest statt. Wir erwarten rund 1660 Kinder und dazu ihre Leiter und Begleiter. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Wir bedanken uns jetzt schon für die Helfereinsätze aus der Dorfbevölkerung. Wir möchten hinweisen, dass an diesem Sonntag die Böckterstrasse sowie die Gehrenstrasse gesperrt sein werden. Umleitungen werden signalisiert. Die Zufahrt von der Hauptstrasse in den Kilchmattweg sowie in die Rebgasse ist jederzeit gewährleistet. Bitte beachten sie auch, dass an diesem Tag in Thürnen ein erhöhtes Verkehrsaufkommen herrschen kann, wir bitten sie jetzt schon um Verständnis. Informationen rund ums Turnfest finden sie auf der Homepage: Gemeindeanzeiger Thürnen Nr. 499, 27. Mai
44 TV Thürnen Grümpi 2016 Der TV Thürnen führt auch dieses Jahr wieder ein Grümpelturnier durch. An diesem Anlass sind alle Sportbegeisterte und alle Fussballfreunde herzlich willkommen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit an einem Fussballturnier mit einer kollegialen Atmosphäre teilzunehmen. Das Grümpi Thürnen findet am 02. Juli 2016 auf dem Sportareal Thürnen statt. Ein Festbetrieb und Getränkestände bei den Fussballplätzen sorgen während dem gesamten Anlass für Getränke und Speisen, die Grümpi-Bar öffnet am Abend. Alle Anlagen sind Eintrittsfrei, Zuschauerinnen und Zuschauer sind herzlich willkommen. Das EM-Viertelfinale wird auf der Grossleinwand übertragen. Am späten Nachmittag folgt die Siegerehrung mit attraktiven Preisen für die ersten drei Plätze jeder Kategorie. Mehr Infos finden Sie unter Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Turnverein Thürnen Tageskarten sind auf der Verwaltung erhältlich oder können im Internet ( bestellt werden. Preis Fr Gemeindeanzeiger Thürnen Nr. 499, 27. Mai 2016
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49 Was ist los in Thürnen Juni Datum Wer Was 3 TV/DTV/FTV/Männerriege Kant. Turnfest 3 Bürgergemeinde Versammlung 4 TV/DTV/FTV/Männerriege Kant. Turnfest 7 Frauenverein Vereinsreise 8 Feldschützen 2. Obligatorisch Übung 13 Samariter Übung 14 Einwohnergemeinde Versammlung 17 Gemeinde Behördenanlss 19 DTV Jugend Regionalturnfest 21 Ref. Kirchgemeinde Elternabend 23 FW Delta STAB 23 Männerriege Turnerstand 25 Feldschützen Warteckpokal 26 Ref. Kirchgemeinde Gottesdienst 27 FW Delta Kommando Die Thürner Vereine und Institutionen, die tun was für das aktive Leben in unserem Dorf! Gemeindeanzeiger Thürnen Nr. 499, 27. Mai
50 50 Gemeindeanzeiger Thürnen Nr. 499, 27. Mai 2016
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Formulierte Initiative (Gemeindeinitiative) für eine faire Kompensation der EL-Entlastung «Fairness-Initiative»
Stadt Liestal Stadtrat DER STADTRAT AN DEN EINWOHNERRAT 2016/238 Formulierte Initiative (Gemeindeinitiative) für eine faire Kompensation der EL-Entlastung «Fairness-Initiative» Kurzinformation Anträge
EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG
EINWOHNERGEMEINDE ARISDORF EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG vom Mittwoch, 15. Juni 2016, 20.15 Uhr im Gemeindesaal Traktanden 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 8. Dezember 2015
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Gemeinde Thürnen Gemeinde- Anzeiger Thürnen Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 502 Freitag, 30. September 2016 Impressum Gemeinderat Präsident Alfred Hofer Vizepräsident Pino Dellolio Gemeinderäte Jakob Brun
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Gemeinde Thürnen Gemeinde- Anzeiger Thürnen Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 517 Freitag, 27. Oktober 2017 Impressum Gemeinderat Präsident Alfred Hofer Vizepräsident Pino Dellolio Gemeinderäte Jakob Brun
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Gemeinde Thürnen Gemeinde- Anzeiger Thürnen Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 503 Freitag, 28. Oktober 2016 Impressum Gemeinderat Präsident Alfred Hofer Vizepräsident Pino Dellolio Gemeinderäte Jakob Brun
Resultate der Volksabstimmung vom 5. Juni 2016
Zuständig: Urs Brunner, Präsident Wahlbüro Direkt: 061 425 51 51 E-Mail: wahlbuero_binningen@bluewin.ch Resultate der Volksabstimmung vom 5. Juni 2016 Kommunale Abstimmung Anzahl Stimmberechtigte 9915
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Gemeinde Thürnen Gemeinde- Anzeiger Thürnen Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 478 Freitag, 27. Februar 2015 Impressum Gemeinderat Präsident Hansjörg Hänggi Vizepräsident Remo Buess Gemeinderäte Salvatore
EINWOHNERGEMEINDE DUGGINGEN Einladung zur Gemeindeversammlung
EINWOHNERGEMEINDE DUGGINGEN Einladung zur Gemeindeversammlung Mittwoch, 15. Juni 2016, 19.30 Uhr Schulhaus Ameise, Aula 01 Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 09.12.2015 1 02 Beratung
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Gemeinde Thürnen Gemeinde- Anzeiger Thürnen Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 493 Freitag, 29. Januar 2016 Impressum Gemeinderat Präsident Hansjörg Hänggi Vizepräsident Alfred Hofer Gemeinderäte Salvatore
Publikation der Beschlüsse der Einwohnergemeinde-Versammlung vom Donnerstag, 21. Juni 2016 um Uhr im Gemeindezentrum Seltisberg
Publikation der Beschlüsse der Einwohnergemeinde-Versammlung vom Donnerstag, 21. Juni 2016 um 19.30 Uhr im Gemeindezentrum Seltisberg Anlässlich der Einwohnergemeinde-Versammlung vom 21. Juni 2016 wurden
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Gemeinde Thürnen Gemeinde- Anzeiger Thürnen Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 490 Freitag, 30. Oktober 2015 Impressum Gemeinderat Präsident Hansjörg Hänggi Vizepräsident Remo Buess Gemeinderäte Salvatore
Gemeinde Thürnen. Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins 2016
Gemeinde Thürnen Gemeinde- Anzeiger Thürnen Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins 2016 Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 492 Freitag, 18. Dezember 2015 Impressum Gemeinderat Präsident Hansjörg Hänggi
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MITTEILUNGEN DER GEMEINDE NUSSHOF 3 2 Nr. 60 Mitte Juni 2015 Unser Gemeindewegmacher, Hanspeter Gasser, im Einsatz. Wir danken ihm dafür herzlich! Aus der Gemeindeversammlung Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung
Protokoll der Gemeindeversammlung der Gemeinde Zwingen vom Mittwoch, 15. Juni 2016, Uhr im Gemeindesaal. 34 stimmberechtigte Personen
Protokoll der Gemeindeversammlung der Gemeinde Zwingen vom Mittwoch, 15. Juni 2016, 20.00 Uhr im Gemeindesaal Beginn: Schluss: Publikation: Anwesend: 20.00 Uhr 21.15 Uhr Anschlagkasten Verteilen der Einladung
Einleitende Bemerkungen zur Jahresrechnung 2013
Jahresrechnung 2013 Kurzversion Einleitende Bemerkungen zur Jahresrechnung 2013 Laufende Rechnung Die Rechnung 2013 der Einwohnergemeinde Biel-Benken schliesst mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 512 372.87
Seite 15 Erläuterungen zum Aufgaben- und Finanzplan 2015 bis 2020 Wie bereits mehrmals erwähnt, fallen die Steuererträge der juristischen Personen nicht mehr so hoch aus. Der Gemeinderat und die Arbeitsgruppe
Ergänzungsleistungsgesetz zur AHV und IV
833 Ergänzungsleistungsgesetz zur AHV und IV Vom 5. Februar 973 (Stand. Januar 06) Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 63 Absatz der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 7. Mai
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Mitteilungsblatt Juni 2017 Gemeinde Diegten Gemeindeverwaltung Zälghagweg 55 www.diegten.ch Tel: 061/ 976 12 12 Fax: 061/ 976 12 10 E-mail: gemeinde@diegten.bl.ch Öffnungszeiten Montag - Freitag Donnerstag
Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung
G E M E I N D E N I E D E R D O R F Kilchmattstrasse 5, Postfach, 4435 Niederdorf 061 965 30 40 / gemeinde@niederdorf.ch / www.niederdorf.ch Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung Montag, 28. November
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Gemeinde Thürnen Gemeinde- Anzeiger Thürnen Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 510 Freitag, 28. April 2017 Impressum Gemeinderat Präsident Alfred Hofer Vizepräsident Pino Dellolio Gemeinderäte Jakob Brun Susanne
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REGLEMENT ÜBER DIE GEMEINDEBEIHILFEN HORW VOM 11. NOVEMBER 1993
REGLEMENT ÜBER DIE GEMEINDEBEIHILFEN HORW VOM 11. NOVEMBER 1993 AUSGABE 11. NOVEMBER 1993 NR. 830 INHALT I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 3 Art. 1 Grundsatz 3 Art. 2 Finanzierung 3 II. AHV/IV-BEIHILFE 3 Art.
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EINLADUNG ZUR ORTSBÜRGERGEMEINDEVERSAMMLUNG Donnerstag, 20. Juni 2013 19.00 Uhr, im Bürgerkeller GemeinDe KaiserauGsT OrTsbürGerGemeinDeversammlunG, 20. Juni 2013 Hinweise Hinweise ORTSBÜRGERGEMEINDEVERSAMMLUNG
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EINWOHNERGEMEINDE SCHWANDEN VORBERICHT ZUM VORANSCHLAG 2010 1. Rechnungsführung Der vorliegende Voranschlag 2010 der Einwohnergemeinde Schwanden wurde nach dem Neuen Rechnungsmodel (NRM) des Kantons Bern
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Einladung zur Bürgergemeindeversammlung Mittwoch, 14. Juni 2017 19:15 Uhr im Gemeindesaal Traktanden 1. Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 23.11.2016 2. Jahresrechnung 2016 3. Orientierung Umstrukturierung
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G E M E I N D E V E R S A M M L U N G
SEKUNDARSCHULGEMEINDE RÜMLANG-OBERGLATT POLITISCHE GEMEINDE RÜMLANG PRIMARSCHULGEMEINDE RÜMLANG Die Stimmberechtigten der vorstehenden Gemeinden werden hiermit eingeladen zu einer G E M E I N D E V E R
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Mitteilungsblatt Nr. 07 / 2013 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Gemeindeversammlung vom 13.12.2013... 2 2. Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung... 3 3. Öffnungszeiten Raiffeisenbank... 4 4. Kehrichtentsorgung
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Urversammlung der Munizipalgemeinde Leukerbad Datum: Donnerstag, 19.12.2013 Zeit: 20.00 Uhr Ort: Theatersaal Gemeinde- und Schulzentrum Leukerbad Anzahl anwesenden Personen: 53 Personen Anwesende Vollzugsorgane:
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GEMEINDEVERSAMMLUNG 2018 TRAKTANDEN UND ERLÄUTERUNGEN DIENSTAG 19. JUNI
GEMEINDEVERSAMMLUNG 018 TRAKTANDEN UND ERLÄUTERUNGEN DIENSTAG 19. JUNI Gemeindeversammlung auf dem Schlossplatz, 0 Uhr Impressum Gemeindeverwaltung Aesch Hauptstrasse 3 4147 Aesch BL Tel. 061 756 77 77
Abrechnung der Spitex- Restfinanzierung ab
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Vorläufige Verordnung über die Pflegefinanzierung
8.5 Vorläufige Verordnung über die Pflegefinanzierung vom. Juni 00 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden, gestützt auf Art. 5a des Bundesgesetzes vom 8. März 994 über die Krankenversicherung
Budget 20.. Kirchgemeinde. Ablieferung an Kirchenpflege. Abnahmebeschluss Kirchenpflege. Ablieferung an Rechnungsprüfungskommission
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Vorbericht Budget 2017 Gemeindeverband Feuerwehr innert dem Kirchet
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GEMEINDE ETTINGEN. Reglement über die Ausrichtung von kommunalen Mietzinsbeiträgen
GEMEINDE ETTINGEN Reglement über die Ausrichtung von kommunalen Mietzinsbeiträgen vom 13. Dezember 2007 Reglement über die Ausrichtung von kommunalen Mietzinsbeiträgen vom 13. Dezember 2007 Die Gemeindeversammlung
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