Offerte Gartenplanung und allgemeine Geschäftsbedingungen

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1 Offerte Gartenplanung und allgemeine Geschäftsbedingungen Gerne unterbreiten wir Ihnen unsere Planungs- und Baubegleitungs-Offerte und die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vision Garten GmbH 1.Teil: Übersicht Leistungen Erster Kontakt: Per Telefon oder gerne besprechen wir mit Ihnen Ihr Bedürfnis und zeigen Ihnen, welche Planungsmassnahmen / Vorgehensweise am optimalsten sind. (kostenlos) Erster Kontakt vor Ort: Nach Vereinbarung eines Termins, zeigen wir Ihnen vor Ort gerne unsere Referenzen von gelungenen Vorher-Nachher Beispielen. Wir zeigen wie sich durch ein gelungenes Konzept Ihr Garten und dadurch Ihre Immobilie positiv verändert und real an Wert zunehmen und Ihre Lebensqualität gesteigert wird. Ebenfalls machen wir eine Schätzung, in welchem Kostenrahmen ein entsprechendes Gartenkonzept realisierbar wäre und was der finanzielle Planungsaufwand ist. Der erste Kontakt vor Ort soll auch klären, ob wir für Sie die richtigen Gartendesigner sind. Wenn Sie uns das Budget freigeben für das Erstellen eines Gartenkonzeptes kann die eigentliche Detailbesprechung zum Planungskonzept beginnen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist unser Besuch vor Ort für Sie kostenlos und unverbindlich. Ab diesem Zeitpunkt ist der Planungs- und Beratungsaufwand honorarpflichtig. Ausführliche Besprechung vor Ort: - Anforderungen an den künftigen Garten - Erste spontane Lösungsansätze - Farbpallette abstimmen - Stil bestimmen - Funktion - Benutzung, Anzahl Personen Vision Garten GmbH Gartenarchitektur & Design Seite 1

2 - Preisvorstellung für gesamtes Gartenprojekt (Anzahl m2 Aussenfläche x Richtpreis /m2= Ausführungssumme) Anhand der Quantitätsumfangsliste ermitteln - Definition der künstlerischen Freiheiten - Aufgrund der besprochenen Angaben und des Besprochenen Umfangs wird vor Ort nochmals der mögliche Kostenrahmen des Gartenumbaus /Neubaus berechnet und besprochen sowie der Planungsaufwand - Planungshonorar vereinbaren (Abrechnung für diesen Schritt nach Aufwand 180Fr. / Std. + km Spesen) Vorprojekt/ Konzept: - Ausmessen vor Ort: Aufnehmen der nötigen Geländedaten und der bestehenden Situation - Fotodokumentation für Planungszwecke - Einlesen vorhandener Pläne und des Ausmasses - Erstellen eines Gartenkonzeptes gemäss Anforderungen - Präsentation und Besprechung des Konzeptes - Abschätzung der Projektkosten Ausführung - Allfällige Änderungen definieren und vornehmen ( Abrechnung für diesen Schritt nach Aufwand 180Fr. / Std. + entsprechende Spesen + Messgehilfe zu 95Fr./ Std. ) Bauprojekt Gartenplan/ Ausführungspläne: - Abklären der Machbarkeiten, Grenzabstände - Technische Aufbauten Konstruktionen zeichnen und berechnen - Gefälle Berechnungen, Höhenkoten, Maueranzug, Böschungsneigungen - Entwässerung Oberflächen, Rabatten, Stützmauern, Anschlüsse Kanalisation - Beleuchtung, Beleuchtungsplan, Schlaufschächte, Rasenroboter usw. - Bewässerung, Bewässerungskonzept, Leitungsführung - Materialisierung, Mauern, Beläge, Kontrastfriese, Einfassungen - Einfriedungen planen und Materialisieren - Nebenbauten wie Gerätehaus, Sauna, Carport usw. planen / koordinieren - Bepflanzungsplan und Pflanzliste erstellen - Baueingabe falls nötig - Mengenermittlung, Erstellen eines Leistungsverzeichnis - Einholen eines Angebotes für die Ausführung (Ausschreibung in nächster Phase) ( Abrechnung für diesen Schritt nach Aufwand 180Fr. / Std. + anfallende Spesen + Erstellen des Leistungsverzeichnisses durch Bauleiter zu 150Fr./ Std. ) Vision Garten GmbH Gartenarchitektur & Design Seite 2

3 Ausschreibung /Baubegleitung / Inbetriebnahme und Dokumentation: - Einholen weiterer Angebote - Preisspiegel, Auswahl der Unternehmer - Instruktion der ausführenden Unternehmer - Begleitung der Ausführungsarbeiten / Bauleitung - Bepflanzungsarbeiten instruieren - Dokumentation der Leitungsführungen, allfällige Planänderungen während der Ausführung - Abnahme und Übergabe des Gartens/ Anlage ( Abrechnung für diesen Schritt nach Aufwand 180Fr. / Std. Gartenarchitekt + anfallende Spesen + Betreuung durch Bauleiter zu 150Fr./ Std. ) Längerfristige Betreuung: Wir bieten Ihnen nach der Fertigstellung des Gartens eine Betreuung zur Werterhaltung und Trendanpassung an. Ebenfalls für Dekorations- und Möblierungskonzepte. So bleiben Sie immer mit Ihrem hochwertigen Garten von Vision Garten auf der Höhe der Zeit und haben den besten Nutzen. Auch stehen wir als Berater für Pflege und Unterhaltsarbeiten zur Verfügung. (Kosten nach Aufwand, 180Fr. / Std. + anfallende Spesen) 2. Teil: Ergänzende Regelungen betreffend einzelnen Phasen Vorprojekt / Konzept: - Die Umsetzbarkeit des Vorprojekts/ Konzepts ist nicht 1:1 garantiert. Sinn und Zweck des Konzeptes ist, die richtige Gestaltungsidee sowie den entsprechenden Kostenrahmen zu finden. - Die 3D Visualisierungen sind Hilfsmittel um das passende Konzept zu erarbeiten und um das erarbeitete Konzept zu verstehen. Das eigentliche Konzept ist der 2D Grundrissplan. 3D Visualisierungen werden nur in der Konzeptphase angeboten. - Wenn während der Konzeptphase der Richtpreis/ m2 erhöht wird oder die zu gestaltende Fläche grösser wird, z.b. wenn der Bauherr mehr in den Garten investieren möchte, als beim Vision Garten GmbH Gartenarchitektur & Design Seite 3

4 ersten Gespräch angenommen wurde, wird, falls ein Fixbetrag oder ein Kostendach für das Honorar festgelegt wurde, automatisch das Planungshonorar dem Mehraufwand angepasst. - Die Konzeptphase (Vorprojekt) gilt als abgeschlossen, sobald der Bauherr / Bauherrin mit dem Konzept sowie der Richtofferte einverstanden ist, oder innert 3 Monaten keine Änderung des Konzeptes verlangt hat. - Die Konzeptphase wird begonnen nach dem 2/3 des ersten budgetierten Honorars überwiesen wurde. - Nach Abschluss der Konzeptphase wird die Differenz zum berechenbaren Honorar in Bauprojekt Gartenplan/ Ausführungspläne: - Bauprojektsphase / Detailplanung/ Ausführungspläne wird begonnen nach dem die Konzeptphase abgegolten ist und 2/3 des budgetierten Honorars für die Bauprojektsphase überwiesen wurde. - Die Bauprojektsphase (Gartenplan/ Ausführungspläne) gilt als abgeschlossen, sobald die notwendigen Pläne für die Offertstellung und Ausführung, sowie das Leistungsverzeichnis erstellt ist, die Ausführungsart und das Leistungs- Verzeichnis dem Wunsch des Kunden entspricht. Ebenfalls gilt diese Phase als abgeschlossen, wenn innert 3 Monaten keine grundlegenden Änderungen verlangt werden. - Bei Projektänderungen innerhalb der Planungsphase (Gartenplan/ Ausführungsplan) wird der Mehraufwand für die Änderungen in jedem Fall verrechnet, auch wenn ein Fixbetrag oder ein Kostendach für das Honorar festgelegt wurde. Gebühren rund um die Baubewilligung, sowie Honorare für externe Statiker, Gutachter usw. sind nicht im Architekturhonorar inbegriffen und gehen deswegen direkt zu Lasten des Kunden. - Nach Abschluss der Bauprojektsphase wird die Differenz zum berechenbaren Honorar in Ausschreibung / Baubegleitung und Dokumentation: - Die Phase der Baubegleitung und Dokumentation beginnt, nachdem die Bauprojektsphase abgegolten ist und 2/3 des budgetierten Honorars für die Baubegleitung überwiesen wurde. - Die Baubegleitungsphase gilt als abgeschlossen, sobald die Ausführung der Arbeiten von der Bauherrschaft abgenommen wurde sowie die Bauabrechnung abgenommen wurde. - Nach Abschluss Baubegleitungsphase wird die Differenz zum berechenbaren Honorar in - Falls ein Fixhonorar oder ein Kostendach für diese Phase vereinbart wurde wird bei allfälligen Projektänderungen innerhalb der Baubegleitungsphase der Mehraufwand für die Änderungen nach Aufwand zusätzlich verrechnet. Vision Garten GmbH Gartenarchitektur & Design Seite 4

5 3. Teil: Grundsätzliche Vereinbarungen - Der Kunde händigt die nötigen Plangrundlagen von Haus/ Gebäude, sowie der Parzellengrösse vor Beginn der Konzeptphase aus. Ebenfalls informiert er uns über mehr oder weniger schwierige Verhältnisse oder Eigenarten im näheren Umfeld welche unter Umständen zu grösseren Problemen für die Planung und Ausführung der Gartengestaltung führen könnten. - Der Kunde ist verpflichtet uns über das Vorhandensein sämtlicher Werkleitungen zu informieren. - Für Planungen nach Aufwand gelten unsere festgelegten Ansätze. In unserer Firma ist der Stundenansatz für sämtliche Gartenarchitekten auf 180Fr./ Std. festgelegt. - Bei Abrechnung nach Aufwand wird der effektive Aufwand verrechnet, bei Abrechnung nach Prozentanteil der Projektkosten gelten die angegebenen Prozente nur für die jeweilige Phase. - Bei nachträglichen Projektänderungen wird der zusätzliche Mehraufwand (Verrechnung nach Aufwand) zum prozentualen Honorar dazugerechnet. - Mehraufwände bei Projektänderungen werden detailliert protokolliert und in Rechnung gestellt. 4. Teil: Ergänzende Bestimmungen im zweiten Rang: - Als Ergänzung zu den vorhin beschriebenen Punkten kommen die allgemeinen Bedingungen des SIA Vertrag für Landschaftsarchitekturleistungen Nr (Auszug aus Ordnung SIA ) zur Anwendung. Perlen, 12.Januar 2015 Martin Odermatt Unternehmensangaben: Vision Garten GmbH, Dorfstrasse 45, 6035 Perlen LU MWST. Nr. CHE MWST UID: CHE Bankverbindung: Raiffeisenbank Risch-Rotkreuz, 6343 Rotkreuz CH (Konto ) Vision Garten GmbH Gartenarchitektur & Design Seite 5

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