Teil II: Das aktuelle Steuerlexikon... mit aktueller Rechtsprechung und vielen Steuer-Spar-Tipps Wegweiser zur schnellen Orientierung...

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2 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 8 Vorwort... 9 Teil I: Steuerformulare Ihre Einkommensteuererklärung 2010 Die wichtigsten Formularänderungen im Überblick Rund um die Einkommensteuererklärung Hauptvordruck (ESt1A, Mantelbogen) Anlage Vorsorgeaufwand (Vorsorgeaufwendungen) Anlage AV (Altersvorsorgebeiträge, Riester) Anlage Kind (Kinderberücksichtigung) Anlage Unterhalt Anlage N(Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit) Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) Anlage V(Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) Anlage R(Renten) Anlage SO (Sonstige Einkünfte) Anlage G(Einkünfte aus Gewerbebetrieb) Anlage S(Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) Anlage AUS (Ausländische Einkünfte) Schluss-Check damit Sie keine Steuerspar-Möglichkeit übersehen Teil II: Das aktuelle Steuerlexikon... mit aktueller Rechtsprechung und vielen Steuer-Spar-Tipps Wegweiser zur schnellen Orientierung Abfindung Abgeltungsteuer Abschreibungen/Anschaffungsund Herstellungskosten Abschreibungen/Arbeitsmittel Abschreibungen/Gebäude Alleinerziehende (Entlastungsbetrag) Altersentlastungsbetrag Altersvorsorgeaufwendungen und Wohnriester Arbeits-/Berufskleidung Arbeitslosigkeit Arbeitsmittel Arbeitszimmer Außergewöhnliche Belastung Behinderte Menschen

3 Computer Dienstwagen/Firmenwagen Direktversicherung Doppelte Haushaltsführung Ehegattenveranlagung ELSTER (Elektronische Steuererklärung) Entfernungspauschale Fahrtkosten Finanzierungskosten Fortbildung/Fachtagungen Haushaltsnahe Tätigkeiten/ Dienstleistungen Kapitaleinkünfte Kinder Kinderbetreuungskosten Krankheitskosten Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag Minijobs Pensionen/Betriebsrenten Pflegekosten/Betreuungskosten/ Heimunterbringung Reisekosten Renten Reparaturen Sonderausgaben Spekulationsgeschäfte Spenden Steuerberatungskosten Umzugskosten Unterhaltszahlungen Vermietung/Immobilien Vermögenswirksame Leistungen Versicherungen Werbungskosten, -pauschbeträge und -pauschalen Zusatzeinkünfte

4 Teil III: Ergänzende Hinweise zum Veranlagungsverfahren Der Steuerbescheid Was steht alles in meinem Steuerbescheid? Wie überprüfe ich meinen Steuerbescheid? Wie kann ich mich gegen unrichtige Bescheide wehren? Einspruch Einspruch eingelegt trotzdem zahlen? Ruhen des Verfahrens Wie erfahre ich vom Ergebnis des Rechtsbehelfsverfahrens? Wie verhalte ich mich bei anhängigen Gerichtsverfahren? Änderung auch ohne Einspruch? Anhängige Verfahren Anhang: Kopiervorlagen zur Steuererklärung Arbeitszimmer Einnahme-Überschussrechnung Gesamtstichwortverzeichnis

5 Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz Abschn. Abschnitt ADAC AllgemeinerDeutscher Automobil-Club AfA Absetzung für Abnutzung AfS Absetzung für Substanzverringerung AG Aktiengesellschaft Anm. Anmerkung AO Abgabenordnung a. o. außerordentlich ArbNErfV Verordnung über die steuerliche Behandlung der Vergütungen für Arbeitnehmererfindungen AStG Gesetz über die Besteuerungbei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) ATE Auslandstätigkeitserlass Az. Aktenzeichen BA Betriebsausgaben BAföG Bundesausbildungsförderungsgesetz BB Betriebs-Berater (Fachzeitschrift) BBauG Bundesbaugesetz BdF Bundesministerium für Finanzen BE Betriebseinnahmen BerlinFG Gesetz zur Förderung der Berliner Wirtschaft (Berlinförderungsgesetz) BFH Bundesfinanzhof BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGBl Bundesgesetzblatt BGH Bundesgerichtshof BKGG Bundeskindergeldgesetz BMF Bundesministerium für Finanzen BStBl Bundesgesetzblatt BUKG Gesetz über die Umzugskostenvergütung und das Trennungsgeld für die Bundesbeamten, Richter im Bundesdienst und Soldaten (Bundesumzugskostengesetz) BZSt Bundeszentralamt für Steuern ca. circa DB Der Betrieb (Fachzeitschrift) DBA Doppelbesteuerungsabkommen dgl. dergleichen d. h. das heißt DStR Deutsches Steuerrecht (Fachzeitschrift EDV Elektronische Datenverwaltung EFG Entscheidungen der Finanzgerichte (Fachzeitschrift) ErbStG Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz Erl. Erläuterungen ESt Einkommensteuer EStDV Einkommensteuer-Durchführungsverordnung EStG Einkommensteuergesetz EStH Hinweise zu den Einkommensteuer- Richtlinien EStR Einkommensteuer-Richtlinien f. folgende Seite ff. FG FR FW GbR gem. GewStG ggf. GmbH GoB GrS GrSt H HFR folgende Seiten Finanzgericht Finanzrundschau (Fachzeitschrift) Förderung des Wohneigentums Gesellschaft bürgerlichen Rechts gemäß Gewerbesteuergesetz gegebenenfalls Gesellschaft mit beschränkter Haftung Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Großer Senat Grundsteuer Hinweisabschnitt zu den Einkommensteuer-Richtlinien Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung (Fachzeitschrift) Handelsgesetzbuch Herstellungskosten herausgegeben HGB HK hrsg. i. d. F. in der Fassung i. d. R. in der Regel i. Z. m. im Zusammenhang mit Kfz KG KiSt km LSt LStDV LStR LSW lt. MwSt NJW NV OFD Pkw qm R Kraftfahrzeug Kommanditgesellschaft Kirchensteuer Kilometer Lohnsteuer Lohnsteuer-Durchführungsverordnung Lohnsteuer-Richtlinien Lexikon d. Steuer- und Wirtschaftsrechts (Loseblatt-Textausgabe, WRS- Verlag, München) laut Mehrwertsteuer Neue Juristische Wochenschrift (Fachzeitschrift) Nichtveranlagungsbescheinigung Oberfinanzdirektion Personenkraftwagen Quadratmeter Richtlinienabschnitt in der Einkommensteuer-Richtlinie s. siehe S. Seite sog. sogenannte StEK Steuererlass in Karteiform (Steuer-Erlass-Kartei) s. u. siehe unten u. und u. a. unter anderem u. Ä. und Ähnliches Verf. WK ZASt z. B. zum Beispiel zzt. zurzeit Verfügung Werbungskosten Zinsabschlagsteuer 8

6 Ihre Einkommensteuererklärung 2010 Teil I Steuerformulare Zum Schnelleinstieg für Kenner, Könner und Steuererklärungerfahrene: Was hat sich in den Einkommensteuervordrucken für 2010 gegenüber 2009 geändert? Die wesentlichsten gesetzlichen Änderungen für 2010 wurden soweit es nicht den betrieblichen Bereich betrifft dem Gesetzgeber durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum steuerlichen Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen als Sonderausgaben aufgezwungen. Diese Rechtsprechung hatte nicht nur den verbesserten Abzug der Beiträge bei den Sonderausgaben zur Folge, sondern auch Auswirkungen auf die Abzugsfähigkeit von Unterhaltszahlungen an unterhaltsberechtigte und gleichgestellte Personen sowie die Steuervergünstigungen für Kinder. Dadurch wurden entsprechend Änderungen in mehreren Formularen, die praktisch alle Steuerbürger betreffen, notwendig. Diese und alle anderen für Sie wesentlichen Änderungen in den Steuerformularen für 2010 vorneweg im Schnellüberblick. Einzelheiten dazu finden Sie in den Erläuterungen zur jeweiligen Anlage in Teil I und eingehende rechtliche Informationen im Steuerlexikon in Teil II. Formular Änderungen gegenüber 2009 Vgl. Mantelbogen (Hauptvordruck) Neben Unterhaltszahlungen an den geschiedenen bzw. getrennt lebenden Ehegatten sind ab 2010 zusätzlich übernommene Basis -Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge über den bisherigen Höchstbetrag hinaus in voller Höhe abzugsfähig (Zeile 44).? 1.2 Anlage Vorsorgeaufwand Die Anlage wurde aufgrund der Neuregelungen zum Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen als Sonderausgaben und des damit verbundenen Wegfalls der Vorsorgepauschale im Jahresveranlagungsverfahren in großen Teilen (ab Zeile 12) vollkommen neu gestaltet. Aus Platzgründen wurden die Angaben zu Altersvorsorgebeiträgen (Riester) aus der Anlage herausgenommen.?

7 Steuerformulare Ihre Einkommensteuererklärung 2010 Formular Änderungen gegenüber 2009 Vgl. Anlage AV Altersvorsorgebeiträge (Riester-? 1.4 (Altervorsorgebeiträge/ Riester) Beiträge) sind nunmehr wieder auf der nach ihrem Wegfall im Vorjahr ab2010 wiederbelebten Anlage AV einzutragen. Anlage Kind Auch hier mussten für die Abfrage von im Rahmen einer Unterhaltsverpflichtung gezahlten Krankenund Pflegeversicherungsbeiträgen für steuerlich berücksichtigungsfähige Kinder zusätzliche Zeilen eingefügt werden (Zeilen 31 36).? 1.5 Anlage Unterhalt Anlage V (Vermietung) Für eine unterstützte Person übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge können in voller Höhe neben den normalen bis zum neuen Höchstbetrag abzugsfähigen Unterhaltszahlungen hinaus abgezogen werden. Deshalb werden diese Ausgaben jetzt gesondert abgefragt (Zeilen 11 13). Bei Grundstücken, die umsatzsteuerpflichtig vermietet werden (sollen), sind erhaltene und gezahlte Umsatzsteuerbeträge nun jeweils in eigenen Zeilen gesondert als Einnahme bzw. als Werbungskosten zu erklären.? 1.6?

8 Ihre Einkommensteuererklärung 2010 Allgemeines 1 Ihre Einkommensteuererklärung 2010 Für die Einkommensteuererklärung benötigen Sie die amtlichen Vordrucke. Da sich die Steuergesetze jährlich ändern, werden auch die Vordrucke jährlich angepasst. Verwenden Sie deshalb immer die für das jeweilige Jahr geltenden Formulare und entsprechend den dazugehörenden Steuerratgeber. Das Wichtigste zum Umgang mit dem Buch vorneweg: Allgemeine Informationen über alles Wissenswerte zur ESt-Erklärung mit Schnellübersicht über die Themen finden Sie gleich auf den folgenden Seiten. Auf der vorderen Umschlaginnenseite ist ein Formularwegweiser abgedruckt, mit dessen Hilfe Sie leicht herausfinden, welche Steuerformulare Sie für Ihre Steuererklärung benötigen. Die amtlichen Vordrucke in ihrer endgültigen Fassung für jeden wichtigen Vordruck sind in Teil I abgedruckt. Vor dem jeweiligen Formular befindet sich die Kurzübersicht zur Orientierung. Nach dem danach abgedruckten Formular erhalten Sie eine Schritt-für-Schritt-Ausfüllanleitung mit den grundlegenden Informationen. Ausführliche Erläuterungen zu den häufigsten Steuerfragen finden Sie im Lexikonteil (Teil II, erkennbar an den grauen oberen Seitenecken). Dort lesen Sie nach, wenn Ihnen die Erläuterungen vorne nicht ausreichen. Oft wird von der Anleitung direkt auf das einschlägige Stichwort im Lexikon verwiesen. Am Ende der Ausfüllanleitung für das jeweilige Formular können Sie anhand einer Checkliste prüfen, ob Sie an alles gedacht haben. Diese sollten Sie in jedem Fall durcharbeiten. Am Ende des ersten Teils nach Besprechung der Formulare haben wir für Sie zusätzlich einen Schluss-Check eingearbeitet, damit Sie keine Steuersparmöglichkeit übersehen. 13

9 Allgemeines Ihre Einkommensteuererklärung 2010 Inhaltsübersicht 1.1 Rund um die Einkommensteuererklärung Müssen Sie eine Steuererklärung abgeben? Bis wann müssen Sie die Steuererklärung abgeben? Sollen Sie freiwillig eine Steuererklärung abgeben? Formalien zum Antrag auf Veranlagung Bei welchem Finanzamt müssen Sie Ihre Steuererklärung 21 abgeben? Über die Steuererklärungsvordrucke (Formulare) Wie werden die Vordrucke ausgefüllt? Welche Unterlagen müssen Sie der Steuererklärung beifügen? Bearbeitungsdauer im Finanzamt Praktische Tipps Hauptvordruck (ESt1A, Mantelbogen) Grundangaben (Seite 1) Persönliche Angaben Einkünfte (Seite 2) Sonderausgaben (Seite 2) Außergewöhnliche Belastungen (Seite 3) Haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen 39 (Seite 3) Sonstige Angaben und Anträge (Seite 4) Checkliste Hauptvordruck 1.3 Anlage Vorsorgeaufwand (Vorsorgeaufwendungen) Vorsorgeaufwendungen Angaben zu den Vorsorgeaufwendungen 53 Checkliste Anlage Vorsorgeaufwand Anlage AV (Altersvorsorgebeiträge, Riester) Checkliste Anlage AV 1.5 Anlage Kind (Kinderberücksichtigung) Kinderberücksichtigung Altersvoraussetzungen (Seite 1) Steuerliche Vergünstigungen für Kinder (Seite 2) Kinderbetreuungskosten (Seite 3) Checkliste Anlage Kind 1.6 Anlage Unterhalt Angaben zur unterstützten Person Angaben zum Haushalt der unterstützten Person(en) 80 Checkliste Anlage Unterhalt

10 Ihre Einkommensteuererklärung 2010 Allgemeines 1.7 Anlage N(Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) Angaben zum Arbeitslohn (Seite 1) Werbungskosten (Seiten 2und 3) 89 Checkliste Anlage N Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) Checkliste Anlage KAP Anlage V(Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) Einnahmen (Vorderseite) Werbungskosten (Rückseite) 117 Checkliste Anlage V Anlage R(Renten) Gesetzliche Renten, Rürup-Renten Private Leibrenten Riester-Renten und Renten aus betrieblicher Altersversorgung Checkliste Anlage R Anlage SO (Sonstige Einkünfte) Wiederkehrende Bezüge, Unterhalt, Leistungen (Vorderseite) Private Veräußerungsgeschäfte (Rückseite) 135 Checkliste Anlage SO Anlage G(Einkünfte aus Gewerbebetrieb) Checkliste Anlage G 1.13 Anlage S(Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) Checkliste Anlage S 1.14 Anlage AUS (Ausländische Einkünfte) Checkliste Anlage AUS Rund um die Einkommensteuererklärung In diesem Kapitel finden Sie die Antworten auf die häufigsten allgemeinen Fragen rund um die Einkommensteuererklärung. Überfliegen Sie die folgende Themenübersicht. Wenn Sie dazu keine Informationen benötigen und lieber gleich mit den Steuererklärungsvordrucken loslegen möchten, gehen Sie direkt zum Kapitel Hauptvordruck. 15

11 Allgemeines Ihre Einkommensteuererklärung 2010 Themenübersicht Müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben?? Kap Welchen Abgabetermin müssen Sie einhalten?? Kap Sollen Sie freiwillig eine Steuererklärung abgeben?? Kap Welche Form und Fristen sind zu beachten?? Kap Welches Finanzamt ist für Sie zuständig?? Kap Persönliche Abgabe der Steuererklärung?? Kap Elektronische Steuererklärung übers Internet?? Kap Wie bekommen Sie die Vordrucke?? Kap Welche Vordrucke brauchen Sie?? Kap Wie füllen Sie die Vordrucke aus?? Kap Welche Belege (Nachweise) sind notwendig?? Kap Wie lange dauert die Bearbeitung?? Kap Praktische Tipps? Kap Sie oder Ihr Ehegatte Lohnersatzleistungen (z. B. Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Kran- Erklärungspflicht Gesetzliche Abgabepflicht Personen mit Arbeitslohn auf LStKarte Arbeitnehmer Pensionäre Betriebsrentner Müssen Sie eine Steuererklärung abgeben? Eine Einkommensteuererklärung müssen Sie abgeben, wenn Sie vom Finanzamt dazu aufgefordert werden. Aber auch ohne Aufforderung können Sie durch Rechtsvorschriften ( 25, 46 EStG, 56 EStDV) zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein. Bei den gesetzlichen Abgabepflichten ist zwischen Personen, die Arbeitslohn auf Lohnsteuerkarte beziehen, also allen Arbeitnehmern, Pensionären, Betriebsrentnern und anderen Personen zu unterscheiden. Sind Sie oder Ihr Ehegatte Arbeitnehmer, dessen Lohn über eine Lohnsteuerkarte versteuert wird, ist die Besteuerung grundsätzlich durch den Lohnsteuerabzug des Arbeitgebers erfolgt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht nur in bestimmten Ausnahmefällen ( 46 EStG), z. B. wenn die Summe aller Ihrer (gegebenenfalls mit Ihrem Ehegatten gemeinsamen) anderen Einkünfte (außer Arbeitslohn), z. B. gewerbliche oder freiberufliche Nebeneinkünfte, Vermietungseinkünfte, steuerpflichtiger Rentenanteile, mehr als 410 e im Jahr beträgt, 16

12 Ihre Einkommensteuererklärung 2010 Allgemeines Personen ohne Arbeitslohn auf LSt-Karte Selbstständige Rentner Wenn Sie keine Lohneinkünfte haben, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte (die Summe aller Gewinne in den Einkunftsarten wie z. B. Gewerbebetrieb, freiberufliche Tätigkeit, Vermietung, Renteneinkünfte nach Abzug eines etwaigen Altersentlastungsbetrags) e bei Ledigen bzw e bei Eheleuten überschreitet. Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht in diesen Fällen, sobald die genannten Grenzen überschritten sind, also auch dann, wenn sich z. B. aufgrund von steuerlich abzugsfähigen Ausgaben tatsächlich keine Steuerschuld ergibt. Bei Rentnern, die nur eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen und keine anderen Einkünfte haben, fällt z.b. bei einer Rente bis ca e (Rentenbeginn vor 2006) keine Steuer an. Trotzdem besteht bereits bei einer Rente von ca e eigentlich eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung. Für jeden neuen Rentnerjahrgang ab 2006 wird ein höherer Teil der Rente steuerpflichtig. Deshalb müssen z.b. Neurentner des Jahres 2010 bereits bei einer Rente von ca e nach dem Gesetz eine Steuererklärung abgeben; bei Ehegatten ab dem doppelten Rentenbetrag. Durch gesetzlich vorgeschriebene Rentenbezugsmitteilungen müssen die gesetzlichen Rentenversicherungsträger und privaten Versicherungsunternehmen jedem Rentner die Höhe der gezahlten Rente ab 2005 mitteilen und die Angaben gleichzeitig den Finanzämtern im Datenträgeraustauschverfahren übermitteln. Nachdem alle Rentner die Mitteilung(en) im Herbst 2009 erhalten haben, ist zwischenzeitlich die Übermittlung der Daten an die Finanzämter im Gange. Mit dem Aus- Rentenbezugsmitteilungen kengeld, Mutterschaftsgeld) i. H.v. mehr als 410 e im Jahr erhalten haben, Sie oder Ihr Ehegatte gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn auf Lohnsteuerkarte erhalten haben, Sie und Ihr Ehegatte beide Arbeitslohn auf Lohnsteuerkarte bezogen haben und einer von Ihnen Steuerklasse V oder VI auf der Steuerkarte eingetragen hat, oder Sie oder Ihr Ehegatte sich im Lohnsteuerermäßigungsverfahren einen Freibetrag (mit Ausnahme des Behinderten- und Hinterbliebenenpauschbetrags) auf der Lohnsteuerkarte haben eintragen lassen. 17

13 Allgemeines Ihre Einkommensteuererklärung 2010 werten der Daten, vorrangig bei den bisher schon steuerlich erfassten Rentnern, wurde bereits begonnen. Ab dem Frühjahr 2011 soll auch die Auswertung der Daten und die Prüfung der Steuerpflicht für steuerlich bisher nicht oder nicht mehr geführte Rentner erfolgen. Nach Auswertung der Daten ist damit zu rechnen, dass diese Rentner ab einer bestimmten Rentenhöhe vom Finanzamt aufgefordert werden, rückwirkend ab dem Veranlagungsjahr 2005 Steuererklärungen abzugeben. Eine Verjährung für die Steuer des Jahres 2005 tritt in den bisher nicht erfassten Fällen frühestens Ende 2012 ein. Inwieweit die Verwaltung personell in der Lage ist, die Besteuerung (auch für zurückliegende Jahre) tatsächlich durchzuführen, bleibt zwar abzuwarten, in Fällen mit gravierender steuerlicher Auswirkung, z. B. mehrere Renten, zusätzlich Lohn, Pension oder Betriebsrente auf Lohnsteuerkarte und andere Einkünfte, z. B. Zinsen über den Freibeträgen oder Vermietungseinkünfte, kann neben dem Besteuerungsverfahren auch ein Steuerstrafverfahren eingeleitet werden. TIPP Ein Steuerstrafverfahren können Sie durch eine Selbstanzeige vermeiden. Dazu müssen Sie vollständig ausgefüllte Steuererklärungen abgeben und die Steuernachzahlungen leisten. In solchen Fällen empfiehlt es sich jedoch auf Nummer sicher zu gehen und vor Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt einen Steuerberater einzubeziehen. Abgabetermin Zwangsgeld Verspätungszuschlag Bis wann müssen Sie die Steuererklärung abgeben? Wenn Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für 2010 gesetzlich verpflichtet sind, müssen Sie die Steuererklärung grundsätzlich bis zum ( 149 Abgabenordnung) beim Finanzamt abgeben. Da dieser Termin durch EDV überwacht wird, müssen steuerlich erfasste Bürger damit rechnen, dass sie bei Nichtabgabe meist sechs bis acht Wochen später bereits eine nochmalige Aufforderung (Erinnerung) zur Abgabe der Erklärung innerhalb eines Monats erhalten. Wenn Sie darauf nicht reagieren, wird ein sog. Zwangsverfahren eingeleitet und ein Zwangsgeld von mindestens e je ausstehender Steuererklärung angedroht und gegebenenfalls festgesetzt. Spätestens jetzt ist die Abgabe der Steuererklärung 18

14 Ihre Einkommensteuererklärung 2010 Allgemeines Fristverlängerung Steuererstattung dringend zu empfehlen, denn ansonsten wird das Zwangsgeld durch den Vollziehungsbeamten zeitnah eingefordert. Wenn Sie vor Zahlung des Zwangsgelds die Steuererklärung einreichen, entfällt zwar das Zwangsgeld, das Finanzamt kann jedoch sobald ein Zwangsgeld angedroht wurde zusammen mit dem Steuerbescheid einen Verspätungszuschlag fordern. Dies gilt insbesondere bei Steuernachzahlungen. Deswegen sollten Sie Ihre Steuererklärung spätestens nach der Erinnerung einreichen. Durch eine späte Abgabe der Steuererklärung können Sie zwar die Fälligkeit einer Nachzahlung hinausschieben, Sie müssen aber, neben dem möglichen Verspätungszuschlag, damit rechnen, dass zusätzlich zur Nachzahlung im gleichen Bescheid kurzfristig fällig werdende Vorauszahlungen für die Folgejahre verlangt werden. Die Finanzämter verlängern Ihnen auf Antrag die Abgabefrist, wenn Sie sie aus zwingenden Gründen nicht einhalten können. Meist genügt dazu sogar ein Telefonanruf (Steuernummer bereithalten!), ansonsten ein kurzes Schreiben. Wenn Sie stichhaltige Gründe angeben (z.b. das Fehlen von für die Erstellung der Steuererklärung benötigten Unterlagen), können Sie im Regelfall eine Fristverlängerung von vier bis sechs Wochen, oftmals auch bis zum , ohne Nachteile erreichen. Für von Steuerberatern erstellte Erklärungen gilt im Normalfall eine durch die Verwaltung verlängerte Abgabefrist bis Wenn Sie mit einer Steuererstattung rechnen, sollten Sie die Steuererklärung möglichst frühzeitig abgeben. Da es gerade im April und Mai erfahrungsgemäß zu einem starken Erklärungseingang kommt, sind natürlich auch die Bearbeitungszeiten entsprechend lang (vgl. Kap ). Antrag auf Steuerveranlagung Arbeitnehmer Sollen Sie freiwillig eine Steuererklärung abgeben? Auch wenn Sie keine Steuererklärung abgeben müssen, können Sie die Veranlagung zur Einkommensteuer beantragen. Dies kann sich vor allem bei Arbeitnehmern lohnen, weil der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug anhand von Lohnsteuertabellen vornimmt und in diesen Lohnsteuertabellen steuermindernde Umstände nur in Höhe bestimmter Pauschalen oder überhaupt nicht eingearbeitet sind. Als Folge davon wird zu viel Lohnsteuer einbehalten, die durch Abgabe einer Steuererklärung wieder erstattet wird. 19

15 Allgemeines Ihre Einkommensteuererklärung 2010 Wann lohnt sich ein Antrag? Arbeitnehmer Antrag wegen steuerlicher Vergünstigungen Selbstständige Ein Antrag auf Einkommensteuerveranlagung ist für Sie als Arbeitnehmer, Betriebsrentner oder Pensionär, dem bei Auszahlung des Lohns tatsächlich Lohnsteuer einbehalten wurde (erkennbar aus der Lohnsteuerbescheinigung), insbesondere dann sinnvoll, wenn die beruflich verursachten Ausgaben (Werbungskosten, Seiten 2, 3der Anlage N) 920 e bzw. bei Pensionären und Betriebsrentnern 102 e übersteigen, die übrigen Sonderausgaben (außer Versicherungen) wie z. B. Kirchensteuer, Ausbildungskosten, Spenden höher sind als der Sonderausgabenpauschbetrag von 36 e bzw. bei Ehegatten 72 e (Seite 2 Hauptvordruck, Zeilen 41 59), Sie außergewöhnliche Belastungen (z. B. Unterstützungsleistungen für bedürftige Eltern, Kinder oder nichteheliche Partner, Ausbildungskosten für Ihre Kinder, Krankheitskosten, Beerdigungskosten, Kosten für die Wiederbeschaffung von Hausrat infolge von Naturkatastrophen, Scheidungskosten, Kosten infolge einer Behinderung) geltend machen können (Seite 3 Hauptvordruck, Zeilen und Anlage Unterhalt), Sie als Arbeitnehmer im Jahr geheiratet haben, insbesondere dann, wenn Ihr Ehegatte keine oder geringe Einkünfte hatte, Sie nicht das ganze Kalenderjahr über beschäftigt waren, sich Ihre Lohnsteuerklasse oder die Zahl Ihrer Kinder im Laufe des Jahres zu Ihren Gunsten geändert hat. Daneben sollten Sie einen Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer stellen, wenn Sie Verluste aus anderen Einkunftsarten (z. B. gewerbliche oder freiberufliche (Neben-)Tätigkeiten oder Vermietung von Grundstücken) erlitten haben (Anlagen G, S und V), Verluste aus anderen Kalenderjahren berücksichtigt werden sollen (Hauptvordruck, Zeilen 92 und 93), Sie eine Steuerermäßigung wegen Haushaltshilfen, haushaltsnahen Tätigkeiten, Reparaturen im eigenen Haushalt oder Pflegekosten für die Betreuung einer im Haushalt lebenden Person bekommen können (Hauptvordruck, Zeilen 74 78). Bei Freiberuflern und Gewerbetreibenden ist ein Antrag sinnvoll, wenn betriebliche Verluste entstanden sind oder wenn die 20

16 Ihre Einkommensteuererklärung 2010 Allgemeines Arbeitnehmer Rentner Selbstständige Antrag auf Arbeitnehmersparzulage Antragsform Antragsfrist Zuständiges Finanzamt Summe der Einkünfte aus allen Einkunftsarten zu einem negativen Betrag führt, der mit Vorjahresgewinnen oder künftigen Gewinnen verrechnet werden soll. Personen, denen für Kapitalerträge 25 % Abgeltungsteuer einbehalten worden ist, können durch Abgabe einer Steuererklärung die Erstattung der einbehaltenen Steuer oder eines Teils davon erreichen, wenn Ihr persönlicher Grenzsteuersatz weniger als 25 %beträgt (zu versteuerndes Einkommen bei Ledigen unter e, bei Eheleuten e; höhere Beträge, wenn sie mindestens 64 Jahre alt sind und einen Altersentlastungsbetrag erhalten), die Kapitalerträge weniger als 801 e bzw e bei Ehegatten betragen oder (von den Banken nicht verrechnete) Verluste aus Kapitalerträgen angerechnet werden sollen. Den Antrag auf eine Arbeitnehmersparzulage stellen Sie grundsätzlich zusammen mit der Abgabe der Einkommensteuererklärung (vgl. Anlage N, Zeile 80). Die vom Anlageinstitut übersandte Anlage VL (Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen) ist jeweils beizufügen Formalien zum Antrag auf Veranlagung Den Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer stellen Sie, indem Sie eine unterschriebene Einkommensteuererklärung (amtlicher Vordruck) mit den notwendigen Anlagen beim für Sie zuständigen Finanzamt abgeben. Sie können die Veranlagung bis zum Eintritt der Verjährung beantragen. Für 2010 ist der Antrag vier Jahre lang bis Ablauf 2014 möglich. Sollte sich aufgrund einer Antragsveranlagung unerwartet eine Nachzahlung ergeben, ist es möglich, gegen den Steuerbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Einspruch einzulegen und den Antrag zurückzunehmen. Das Finanzamt wird den Steuerbescheid in diesem Fall ersatzlos aufheben, es sei denn, es liegen die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung vor Bei welchem Finanzamt müssen Sie Ihre Steuererklärung abgeben? Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk Sie im Zeitpunkt der Einreichung der Steuererklärung wohnen. Wenn Sie nicht verheiratet sind 21

17 Allgemeines Ihre Einkommensteuererklärung 2010 Persönliche Abgabe Abgabe über Internet/ ELSTER Wie bekommen Sie die Formulare? und mehrere Wohnungen haben, so ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bereich die Wohnung liegt, in der Sie sich vorwiegend aufhalten. Das ist im Normalfall die Wohnung, von der aus Sie Ihrer Beschäftigung nachgehen. Bei Verheirateten, die nicht dauernd getrennt leben, ist das Finanzamt des Wohnorts zuständig, an dem sich der Familienhauptwohnsitz befindet. Ob Sie Ihre Steuererklärung persönlich beim Finanzamt abgeben, per Post oder elektronisch (vgl. unten) schicken, bleibt Ihnen überlassen. Als besonderen Service haben viele Finanzämter in einzelnen Bundesländern sogar alle im Eingangsbereich eine zentrale Informations- und Erklärungsannahmestelle bzw. ein Servicecenter eingerichtet, womit Ihnen die Suche nach dem zuständigen Bearbeiter erspart bleibt. Die Vorteile einer persönlichen Abgabe liegen auf der Hand: Sie können Ihre Belege und insbesondere Originalurkunden (z. B. Verträge) sofort wieder mitnehmen und erfahren, ob noch Unterlagen fehlen bzw. können offene Fragen beantworten und so die spätere Bearbeitung vereinfachen und beschleunigen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, durch Fragen steuerliche Informationen zu bekommen. Manchmal werden ( einfache ) Steuererklärungen je nach Publikumsandrang sogar sofort bearbeitet. Andererseits müssen Sie auch mit möglicherweise unangenehmen Nachfragen rechnen oder manchmal längere Wartezeiten in Kauf nehmen. Regelmäßig werden bei persönlicher Abgabe auch mehr Belege verlangt. Es ist auch möglich, seine Einkommensteuererklärung elektronisch abzugeben. Im Regelfall sollen die Finanzämter die so abgegebenen Erklärungen vorrangig bearbeiten und, soweit möglich, auf die Belegvorlage verzichten. Alle Informationen dazu finden Sie im Lexikon unter dem Stichwort? ELSTER Über die Steuererklärungsvordrucke (Formulare) Die bundeseinheitlichen amtlichen Formulare bekommen Sie vom Finanzamt unaufgefordert spätestens zu Beginn des Jahres 2011 zugesandt, wenn dem Finanzamt bekannt ist, dass Sie zur Einkommensteuer veranlagt werden müssen. Wurde Ihre Steuererklärung im Vorjahr durch einen Steuerberater erstellt oder haben Sie Ihre letzte Steuererklärung mittels einer Steuererklärungssoftware (Computerprogramm oder per ELSTER) erstellt, kann es sein, dass Sie künftig keine Vordrucke von der Verwaltung mehr zugeschickt bekommen. Sie erhalten die 22

18 Ihre Einkommensteuererklärung 2010 Allgemeines Formulare aber jederzeit bei jedem Finanzamt und bei vielen Stadtverwaltungen und Bürgermeisterämtern. Außerdem können Sie die Formulare auch aus dem Internet herunterladen und ausdrucken. Näheres im Lexikon unter? ELSTER. Den maschinell lesbaren Vordrucken sind Ausfüllhinweise beigefügt. Eine maschinelle Erfassung und Bearbeitung der Steuererklärung ist nur möglich, wenn Sie diese Ausfüllhinweise beachten. Formularwegweiser Vereinfachte Vordrucke? Ausfüllen der Vordrucke Welche Vordrucke müssen Sie ausfüllen? Einen Überblick, welche Vordrucke Sie benötigen, können Sie sich anhand des Formularwegweisers verschaffen, der auf der vorderen Umschlaginnenseite abgedruckt ist. Eine Kurzübersicht über die auf dem jeweiligen Vordruck notwendigen Eintragungen finden Sie jeweils vor den ausführlichen Erläuterungen zum Ausfüllen des jeweiligen Vordrucks. Vereinfachte Einkommensteuererklärung (ESt1 V) Die vereinfachte Steuererklärung besteht aus einem beidseitig bedruckten Vordruckblatt (ESt1 V), das Teile des Hauptvordrucks (Mantelbogen) und der Anlage N beinhaltet. Sie kommt daher weder für Selbstständige (Gewerbetreibende und Freiberufler) noch für Rentner infrage. Sie sind vielmehr nur für Arbeitnehmer gedacht, die ausschließlich Lohneinkünfte aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis (aktives Arbeitsverhältnis) hatten oder bestimmte Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe) bezogen haben. Außerdem können bei den Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen nur bestimmte (im Vordruck genannte) Ausgaben geltend gemacht werden. Der vereinfachte Vordruck ist damit insbesondere für Ferienjobber und Studenten sowie für Arbeitnehmer mit einem festen Arbeitsort und keinen besonderen Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen vorgesehen Wie werden die Vordrucke ausgefüllt? TIPP Tragen Sie unbedingt in der Kopfzeile jeder Anlage Ihren Namen und Ihre Steuernummer ein. Sie verhindern so, dass Anlagen nicht zugeordnet werden können und verloren gehen. 23

19 Allgemeines Ihre Einkommensteuererklärung 2010 Lexikonteil Welche Unterlagen müssen Sie der Steuererklärung beifügen? Welche Unterlagen für die jeweilige Steuervergünstigung bzw. Einkunftsart notwendig sind, können Sie den Erläuterungen zum Ausfüllen des jeweiligen Erklärungsvordrucks entnehmen. Dort finden Sie Hinweise, in welchen Fällen die Verwaltung im Normalfall auf eine Belegvorlage verzichtet und eine Kostenaufstellung oder der Vermerk wie im Vorjahr ausreicht. Sonderregelungen gelten bei der Abgabe der Steuererklärung per Internet (vgl. Stichwort? ELSTER). Die Unterlagen sollten Sie mindestens solange aufbewahren, bis Ihr Steuerbescheid bestandskräftig geworden ist. Für betriebliche Unterlagen gilt eine zehnjährige Aufbewahrungsfrist ( 147 Abgabenordnung), für andere Unterlagen eine sechsjährige Aufbewahrungsfrist, wenn die Summe der nichtbetrieblichen Einkünfte mehr als e beträgt ( 147 a Abgabenordnung). Lexikonwegweiser Unterlagen Belege Nachweise In den grünen Bereichen der Vordrucke sollten Sie keine Eintragungen oder Erläuterungen machen, denn diese Bereiche werden maschinell nicht gelesen. Soweit Sie Ihre Angaben erläutern wollen oder der in den Vordrucken vorgesehene Platz nicht ausreicht, verwenden Sie dafür ein gesondertes Blatt. Achten Sie dabei auch auf die äußere Form. Eine saubere Aufstellung Ihrer Kosten und sortierte Belege erleichtern und beschleunigen die Bearbeitung, insbesondere die Prüfung Ihrer Angaben auf Schlüssigkeit und rechnerische Richtigkeit. Welche Angaben in den Vordrucken zu machen sind, wird in Teil I erläutert. Soweit zum jeweiligen Thema Ausführungen im Lexikonteil (Teil II, Seiten mit grauen Eckkanten) zu finden sind, wird darauf unter Angabe des Stichworts verwiesen. Eine Übersicht über alle im Lexikonteil behandelten Themen finden Sie im Inhaltsverzeichnis und im Wegweiser, der am Anfang des Lexikonteils abgedruckt ist Bearbeitungsdauer im Finanzamt Die Bearbeitungsdauer ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Erfahrungsgemäß sind die Bearbeitungszeiten im ersten Halbjahr wegen der Vielzahl der Steuererklärungen länger. Mit sechs bis acht Wochen Bearbeitungszeit müssen Sie 24

20 Ihre Einkommensteuererklärung 2010 Allgemeines deshalb im Regelfall rechnen. Eine schnellere Bearbeitung soll nach interner Anweisung bei über das Internet eingereichten Steuererklärungen erfolgen. Informationen dazu im Lexikon unter? ELSTER. Nach Ablauf von ca. zwei Monaten nach Abgabe der Erklärung können Sie sich aber insbesondere bei einfach gelagerten Steuerfällen bzw. wenn sich gegenüber dem Vorjahr keine wesentlichen Änderungen ergeben haben durchaus persönlich oder durch einen Anruf nach dem Stand des Verfahrens erkundigen. Wenn die mündliche Nachfrage nicht weiterhilft, sollten Sie schriftlich nachfragen und unter Angabe der Steuernummer zur Nachprüfung des Vorgangs den zeitlichen Ablauf darstellen Praktische Tipps Behalten Sie für sich von jedem ausgefüllten Formular, jeder eingereichten Kostenaufstellung und jedem Schreiben an Ihr Finanzamt ein Doppel zurück. Legen Sie die Unterlagen jahrgangsweise, am besten durch Trennblätter geordnet, in einem Ordner Finanzamt oder Steuern ab. Sie erleichtern sich so die Überprüfung Ihres Steuerbescheids und das Ausfüllen der Steuererklärung für die Folgejahre. Vermeiden Sie zu Ihrer Sicherheit, sofern es nicht zwingend erforderlich ist (wie z. B. bei Steuerbescheinigungen von Banken), Originalverträge/Schriftstücke an das Finanzamt zu schicken. Außer der Möglichkeit des Verlusts werden die Unterlagen teilweise auch in den Akten abgeheftet. Meist erinnert man sich als Steuerzahler, wenn überhaupt, erst Jahre später daran, weil man seine Originalurkunde für andere Zwecke wieder braucht. Eine gute Fotokopie genügt in den meisten Fällen als Nachweis. Bewahren Sie die Belege auf jeden Fall bis zur Erstellung der Steuererklärung für das Folgejahr auf. Für betriebliche Unterlagen und bei nichtbetrieblichen Einkünften von über e gelten besondere Vorschriften (vgl. Punkt 1.1.8). 25

21 Hauptvordruck Ihre Einkommensteuererklärung Hauptvordruck (ESt1A, Mantelbogen) WICHTIG Der Hauptvordruck (Mantelbogen), insbesondere Seite 1 mit den persönlichen Daten und der Bankverbindung, muss immer ausgefüllt werden. Außerdem ist die eigenhändige Unterschrift auf Seite 4 notwendig. Welche weiteren Formulare Sie außer dem Hauptvordruck noch benötigen, sehen Sie im Formularwegweiser abgedruckt auf der vorderen Umschlaginnenseite auf einen Blick. Überblick Im Bedarfsfall ausfüllen Seite 2 Zeilen Kreuzen Sie an, welche Anlagen Sie der Erklärung beifügen. Sonderausgaben (Zeilen 40 59) Die Eintragung von Versicherungsbeiträgen erfolgt auf der neuen Anlage Vorsorgeaufwand (Zeile 40). Bei den übrigen Sonderausgaben (Zeilen 41 59) wie z. B. Kirchensteuer, allgemeine Spenden, Berufsausbildungskosten wirkt sich eine Eintragung dann aus, wenn die Aufwendungen höher als 36 e bzw. 72 e bei Ehegatten sind (vgl.? Sonderausgaben,? Spenden). Spenden an politische Parteien und freie Wählervereinigungen wirken sich immer aus. Seite 3 Außergewöhnliche Belastungen (Zeilen 61 73) Betroffene (Behinderte, Pflegekosten, Krankheitskosten etc.) müssen auf jeden Fall eine Eintragung vornehmen (vgl. Lexikonteil Stichwort? Außergewöhnliche Belastung,? Krankheitskosten und? Behinderte Menschen), weil hier keine Pauschalen automatisch berücksichtigt werden. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen (Zeilen 74 79) Beantragen Sie hier die Steuerermäßigung für Haushaltshilfen, Heimunterbringung sowie Dienstleistungen (z. B. Pflege, Betreuung, Gartenarbeiten, Reinigungsarbeiten) und Reparaturen rund um Ihren Privathaushalt (siehe auch? Haushaltsnahe Tätigkeiten/Dienstleistungen und? Pflegekosten/Betreuungskosten/Heimunterbringung). Seite 4 Sonstige Angaben und Anträge (Zeilen ) Hier geht es im Wesentlichen um die Berücksichtigung von Verlustrückträgen und -vorträgen sowie um Einkommensersatz (z. B. Elterngeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld), der nicht i. Z. m. entgangenem Arbeitslohn (vgl. Anlage N, Zeilen 25 27) steht, und um die Verteilung von Aufwendungen bei getrennter Veranlagung (vgl. Lexikon? Ehegattenveranlagung). 26

22 Gesamtstichwortverzeichnis Gesamtstichwortverzeichnis 1%-Regelung Euro-Minijob 314 Abfindung Arbeitnehmer 177 Arbeitslohn 87 Abgeltungsteuer allgemein 179, 181 Anlage KAP 98 Kapitaleinkünfte 32, 179 Spekulationsgeschäfte 179 Verluste 182 Werbungskosten 105, 181 Zinserträge 179, 183 Abschreibung außergewöhnliche 191 degressive 406 geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) 406 geschenkte Gegenstände 192 lineare 406 Schreibtisch 191 Sofort~ 406 Spekulationsgeschäfte 362 Vermietung 111 Abschreibung, Gebäude 192 Adoption 224 Aids 224 Aktien Spekulationsgeschäfte 136 Veräußerung 104 Alleinerziehende Entlastungsbetrag 60, 68, 197 Lohnsteuerkarte 309 Steuerklasse 311 Allergie 224 Altersentlastungsbetrag 199 Altersvorsorge Aufwendungen 47 betriebliche 201 gesetzliche 200 Riester-Rente 203 Rürup-Rente 209 Zulage 204 Anschaffungskosten anschaffungsnaher Aufwand 350 Erbfolge 186 Erschließungs-/ Anschlusskosten 188 Gebäude-AfA 117 Inventar 185 sonstige Wirtschaftsgüter 186 Anschaffungsnaher Aufwand 350 Arbeitgebererstattung 338 Arbeitgeberzuschuss 259 Arbeitnehmer Anlage N 83 Pauschbetrag 83, 89 Sparzulage 21, 96, 385 Arbeits-/Berufskleidung Arbeitsschutzkleidung 212 Reparatur und Reinigung 214 Arbeitslohn Anlage N 83 Arbeitslosengeld 88 Ausland 154 Arbeitslosigkeit Lohnersatzleistung 214 Nachweise 215 Umschulungskosten 215 Arbeitsmittel Abschreibung 189 Anschaffungskosten 186 Arbeitnehmer 83,

23 Gesamtstichwortverzeichnis Arbeitszimmer Arbeitnehmer 83, 92 doppelte Haushaltsführung 247 Arztkosten 38 Aufbewahrungsfrist 24 Aufwandsentschädigung Ehrenamt 401 Übungsleiter 152 Augen-Laser-Operation 225 Ausbauten/Erweiterungen 196 Ausbildungsfreibetrag, Kind 66, 289, 299 Ausbildungskosten allgemein 291 Sonderausgaben 35, 358 Auslandseinkünfte 32 Auslandsreise, mehrtägige 335 Auslandsspende 368 Auslandstätigkeit, Arbeitnehmer 87 Außergewöhnliche Belastung allgemein 221 Prozesskosten 372 Schadstoffbelastung 353 Auswärtstätigkeit, Arbeitnehmer 93 Ayurveda-Behandlung 225 Bankverbindung 31 Basisversorgung Kranken-/ Pflegeversicherung 47 Baudenkmal 33 Bauherrengemeinschaft 116 Baumangel, Beseitigungskosten 188 Bausparvertrag vermögenswirksame Leistungen 96 Zins 104 Bauvorhaben, gescheitertes 188, 264 Beamtenpension 319 Beerdigungskosten 38 Behinderte Menschen Entfernungspauschale 261 Fahrtkosten 225 Kinder 37, 70 Pauschbetrag 227 private Fahrtkosten 38 Wege zur Arbeitsstätte 91 Beihilfe 50 Beleg 24 Beratungskosten 371 Berufsakademie 35 Berufsausbildung Freibetrag 299 Sonderausgaben 35, 358 Berufskleidung 92 Berufsschulbesuch 337 Berufsverband 92 Bestattungskosten 225 Beteiligung freiberufliche 151 Grundstücksgemeinschaft 116 Betreuung allgemein 321 behinderte Menschen 403 Kind 301 Betriebsaufgabe/-veräußerung 151 Betriebsausgaben Kinderbetreuungskosten 302 Pauschalen 151 Betriebsrente, Arbeitslohn 128 Betriebsvermögensvergleich 141 Bewerbungskosten 399 Bewirtungskosten, Arbeitnehmer 93 Bilanz 141 Buchführung, Freiberufler 150 Bundesknappschaft, Minijob 316 Bundesschatzbrief 104 Computer, Abschreibung Software 233 Damnum allgemein 264 Grundbesitz 118 Dauernde Lasten, Sonderausgaben 33,

24 Gesamtstichwortverzeichnis Degressive Abschreibung 406 Depotabfrage 281 Diätverpflegung 225 Dienstreise Arbeitgebererstattung 338 Incentive-Reise 338 Klassenausflug 337 Lerngemeinschaft 337 Reisekosten 327 Dienstwagen 233, 263 Direktversicherung 129 Disagio allgemein 264 Grundbesitz 118 Dividende, betriebliche Aktien 142 Doppelte Haushaltsführung Arbeitnehmer 94 Reisekosten 335 Trennung 245 Drucker 190 Ehegatte Faktorverfahren 253 getrennte Veranlagung 42 Mitfinanzierung von Gebäuden 267 Steuerklasse 311 Unterhalt 134, 374 verwitwet 31, 309 Zusammenveranlagung 31 Ehrenamt Aufwandsentschädigung 401 freiberuflich 152 Freibetrag 88, 310 Eigengenutzte Wohnung 347 Eigenheimrente 129 Eigentumswohnung 185 Einheitswert 114 Einkommensersatz 41 Einkommensteuererklärung, vereinfachte 23 Einkünfte Ausland 153 Einkunftsarten 32 Einlage 361 Einnahme-Überschuss-Rechnung, Freiberufler 148 Einsatzwechseltätigkeit doppelte Haushaltsführung 248 Reisekosten 327 Einspruch allgemein 416 Aussetzung der Vollziehung 418 Entscheidung 419 ELSTER allgemein 254, 256 notwendige Belege 255 Vorteile 255 Elterngeld 88 Entfernungspauschale, Arbeitnehmer 90 Entlastungsbetrag/Alleinerziehende, Steuerklasse 311 Entnahme, Spekulationsgeschäfte 361 Entschädigung, Lohnersatz 87 Erbauseinandersetzung, Anschaffungskosten 186 Erbbaurecht Ablösung als Herstellungskosten 186 Zins 117 Erbschaft, Anschaffungskosten 189 Erhaltungsaufwendungen, Vermietung 118 Erschließungs-/Anschlusskosten Anschaffungskosten 188 Werbungskosten 188 Ertragsanteil, Rente 127 Erweiterung, Gebäude 348 Erwerb Gebäude 185 sonstige Wirtschaftsgüter 186 etin, ELSTER 256 Fachliteratur 92 Fachmesse, Reisekosten

25 Gesamtstichwortverzeichnis Fahrgemeinschaft, sonstige Einkünfte 134 Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 233, 263 Fahrtenbuch, allgemein 234 Fahrtkosten allgemein 261 Arbeitnehmer 94 doppelte Haushaltsführung 245 Reisekosten 327, 330 Unfall 263 Vermietung 119 zur Arbeitsstätte 90 Faktorverfahren, Lohnsteuer, Ehegatten 253 Familienheimfahrt doppelte Haushaltsführung 95 Unterhaltszahlungen 81 Ferienwohnung, Vermietung 115 Fernsehshow, Zusatzeinkünfte 410 Finanzgericht 419 Finanzierungskosten, Vermietung 111 Firmenwagen allgemein 233 Arbeitnehmer 90 Flugkosten 256 Fondsbesteuerung 282 Fortbildung Arbeitslohn 271 Kongresse 271 Reisekosten 327 Werbungskosten 269, 270 Freiberufler, Anlage S 147 Freibetrag auf Lohnsteuerkarte 307 Ehrenamt 310 Erziehung, Betreuung, Ausbildung 298 Frist, Antragsform 308 Kinder 295 Lohnsteuerkarte, vereinfachter Antrag 311 Freie Wählervereinigung, Sonderausgaben 35 Freigrenze, Spekulationsgeschäfte 364 Freistellungsauftrag, Kapitaleinkünfte 288 Fünftel-Regelung Gewerbebetrieb 143 Rente 127 Garten 383 Gartengestaltung, Steuerermäßigung 40 Gebäude Abschreibungen 192 Anschaffungskosten 185 Finanzierung 264 Gebrauchtwagenverkauf, Spekulationsgeschäfte 363 Gehaltsumwandlung 240 Gerichtskosten, Werbungskosten 134 Geschäftsreise, Reisekosten 327 Gesellschaften, atypisch stille 142 Getrennte Veranlagung 250 Gewerbebetrieb, Anlage G 138 Gewerkschaftsbeiträge 92 Gewinn- und Verlustrechnung 141 Gewinnanteil, Personengesellschaft 142 Gewinnfeststellung, gesonderte 142 Gleichstellungsgelder, Spekulationsgeschäfte 135 Grabbesuch, Grabinstandhaltung 225 Grenzgänger 87 Grundbuchgebühren, Grundbesitz 118 Grunderwerbsteuer 185 Grundschuld, Finanzierung

26 Gesamtstichwortverzeichnis Grundstück Finanzierung 264 Spekulationsgeschäfte 360 Grundstücksgemeinschaft, Vermietung 114 Grundtabelle 249 Grundwehrdienst, Kinderberücksichtigung 65 Haftpflichtversicherung 52 Handwerkerkosten allgemein 278 Eintragung Lohnsteuerkarte 310 Steuerermäßigung 40 Handy 398 Hauptvordruck 26 Haus- und Grundbesitzerverein, Vermietung 119 Hausgeld Grundbesitz 118 Vermietung 119 Haushaltshilfe 274 Haushaltsnahe Tätigkeiten/ Dienstleistungen allgemein 274 Eintragung Lohnsteuerkarte 310 Reparaturen, Gartenarbeiten, Pflege 26 Haushaltsscheck 315 Hausrat, Wiederbeschaffung 38 Hausstand, eigener 241 Hebamme Betriebsausgabenpauschale 400 Nebenverdienst 406 Heimkosten, Steuerermäßigung 39, 40 Heimunterbringung 279, 321 Heirat, Umzugskosten 372 Herstellungskosten Abgrenzung Reparatur 347 Einbauküche 187 Gebäude-AfA 117 Hinterbliebene, Pauschbetrag 37 Hobby Liebhaberei (freiberuflich) 150 Liebhaberei (gewerblich) 141 Hochwasser 225 Hypothek, Finanzierung 118 Identifikationsnummer 31 Immobilie 264 Immobilienfonds, Vermietungseinkünfte 116 Incentive-Reise, Dienstreise 338 Inlandsreisen, Reisekosten 332 Insolvenzgeld, Arbeitslohn 88 Instandhaltung Rücklage 118, 354 Vermietung 118 Internet Steuervordrucke 22 Werbungskosten 93 Investitionsabzugsbetrag 139 Investitionszulage 187 Investmentfonds, Riester 128 Journalist, Betriebsausgabenpauschale 400 Jubiläumszuwendung 87 Kabelfernsehen, Herstellungskosten 188 Kanalanschlussgebühr, Herstellungskosten 188 Kapitaleinkünfte 98 Abgeltungsteuer 179 Lebensversicherung 285 Kapitalgesellschaft, Anteilsveräußerung 144 Kapitallebensversicherung, Kapitaleinkünfte 285 Katastrophenschäden 226 Kind Adoptivkind 289 Anlage Kind

27 Gesamtstichwortverzeichnis arbeitsloses 290 Ausbildungsfreibetrag 69, 289 behindertes 65, 70, 295 Berufsausbildung 290 Betreuungskosten 60, 301 Darlehen mit ~ 268 Eintragung Lohnsteuerkarte 307 Freibetrag 67, 295 Grundwehr-, Zivildienst 65, 290 Heirat 295 imausland 293 Kindergeld 295 Kinderzuschlag 297 Pflegekind 289 Übergangszeiten 290 Versicherungsbeiträge 291 Kinderbetreuungskosten allgemein 60, 70 Eintragung Lohnsteuerkarte 310 Freibetrag 295 haushaltsnahe Tätigkeiten/ Dienstleistungen 301 Sonderausgaben 71 Werbungskosten 89, 399 Kindererziehungsfreibetrag 295 Kinderfreibetrag, Übertragung 60 Kindergeld allgemein 64, 295 Kinderzuschlag 297 Kinderspielplatz, Herstellungskosten Gebäude 188 Kindertagespflege Pauschale 400 Zusatzeinkünfte 400 Kinderzulage, Riester- Versicherung 58 Kinderzuschlag, Kindergeld 297 Kirchenmusiker, Zusatzeinkünfte 406 Kirchensteuer Kapitaleinkünfte 103 Kappung 358 Sonderausgaben 26, 34, 356 Kirchgeld, Sonderausgaben 34, 356 Klassenausflug allgemein 337 Dienstreise 337 Reisekosten 337 Kommanditgesellschaft, gewerbliche Einkünfte 142 Konten- und Depotabfrage, Kapitaleinkünfte 281 Kontoführungsgebühr, Werbungskosten 93, 400 Krankengeld allgemein 48 Lohnersatz 88 Krankenversicherung allgemein 48 Kinder 66 Pauschalbeiträge 315 Rentner 126 Krankheitskosten allgemein 304 außergewöhnliche Belastung 38 Kriegsrente 125 Künstliche Befruchtung 226 Kur allgemein 305 außergewöhnliche Belastung 38 Kurzfristige Beschäftigung, Minijob 316 Lebensmittelpunkt, doppelte Haushaltsführung 242 Lebenspartnerschaft Unterhalt 78 Zusammenveranlagung 250 Leibrente 122 Liebhaberei freiberuflich 150 gewerblich 141 Nebentätigkeit 406 Lineare Abschreibung 406 Lohnersatzleistung, Arbeitslosigkeit

28 Gesamtstichwortverzeichnis Lohnsteuer, Faktorverfahren 253 Lohnsteuerkarte, Freibetrag 307 Lohnsteuerklassen allgemein 252 Ledige, Verwitwete, Ehegatten, Alleinerziehende 311 Lotteriegewinn 32 Mantelbogen 26 Mietwohngrundstück, Finanzierung 264 Minijob geringfügige Beschäftigung 313 Versicherungsbeiträge 48 Mitgliedsbeitrag, Sonderausgaben 35 Motorschaden, Entfernungspauschale 260 Mutterschaftsgeld, Lohnersatz 88 Nebentätigkeit Betriebsausgabenpauschale 400 Gewinnermittlung 403 Notargebühren, Finanzierung 118 Nullbesteuerung 406 Nutzungsdauer 189 Offene Handelsgesellschaft, gewerbliche Einkünfte 142 Öffnungsklausel, Rente 127 Optionsgeschäfte Kapitalerträge 104 Spekulationsgeschäfte 136 Parkgebühr, Reisekosten 94 Parteizuwendungen, Sonderausgaben 35 PC 190 Pensionsfonds, Rente 129 Pensionskasse, Rente 129 Personengesellschaften freiberufliche 147 Gewinnanteile 138 Pflegeaufwendungen, Eintragung Lohnsteuerkarte 310 Pflegeheim allgemein 304 behinderte Menschen 229 Pflegekosten allgemein 321 Pflegepauschbetrag 37 Steuerermäßigung 20, 40 Pflegeversicherung allgemein 48 Rentner 126 Pkw Überlassung 233 Verkauf 363 Preisgeld, Zusatzeinkünfte 410 Progressionsvorbehalt allgemein 215 Arbeitslohn 87 ausländische Einkünfte 153 Lohnersatz 88 Prozesskosten allgemein 226 außergewöhnliche Belastung 372 Beratungskosten 371 Quellensteuer, Kapitalerträge 105, 107 Regelmäßige Arbeitsstätte, Arbeitnehmer 90 Reisekosten Arbeitnehmer 83, 93 Vermietung 119 Reisenebenkosten allgemein 337 Arbeitnehmer 94 Religionsgemeinschaft, Beiträge an ~ 357 Rente Anlage R 122 Folgerenten

29 Gesamtstichwortverzeichnis gesetzliche 340 Kapitaleinkünfte 286 Nachzahlung 127, 342 private Rentenversicherung 343 Rürup-Rente 343 Sonderausgaben 356 steuerfreie 340 Rentenbezugsmitteilung 17, 343 Rentenversicherung, Kapitaleinkünfte 286 Reparaturen eigengenutzte Wohnung 20, 114 Steuerermäßigung 40 Vermietung 111, 119 Riester-Rente allgemein 203 Altersvorsorgevertrag 128 Altersvorsorgezulage 57 Besteuerung 206 Rente 344 Versicherung 57 Wohn-Riester 206 Rürup Rente 126 Versicherung 47 Sammelbeförderung zur Arbeitsstätte 90 Sammelposten, Abschreibung 404 Schadensersatz, Kaufvertrag 399 Schadstoffbelastung, Haus 353 Scheidung außergewöhnliche Belastung 38 Kosten 226 Schenkung, Anschaffungskosten 189 Schornsteinreinigung, Steuerermäßigung 40 Schreibtisch, Abschreibung 191 Schriftsteller, Betriebsausgabenpauschale 400 Schulbesuch, Reisekosten 337 Schuldzinsen, Gewerbebetrieb 144 Schulgeld 60 Schwarzarbeit 402 Selbstständige, Anlage S 147 Sofortabschreibung 190 Software 233 Sonderausgaben Eintragung Lohnsteuerkarte 310 Kinderbetreuungskosten 303 Pauschbetrag 356 Unterhalt Ehegatte 356 Versicherung 47 Vorsorgeaufwendungen 47 Sozialversicherung 44 Sparerpauschbetrag, Kapitalerträge 105 Spekulationsgeschäfte Abgeltungsteuer 179 privates Veräußerungsgeschäft 131, 135 Verluste 137 Spende anstiftungen 369 Eintragung Lohnsteuerkarte 310 Sonderausgaben 26, 35 Stiftungen 36 Splittingtabelle allgemein 250 Verwitwete 31 Sportkleidung, Arbeitsmittel 217 Sterbegeld Öffnungsklausel 127 Rente 126 Sterbekassen 52 Steuerbescheid Änderung 421 Empfangsvollmacht 32 Inhalt 411 Überprüfung 412 Steuererklärung Abgabefrist 18 Abgabepflicht

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