Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern 30. September Fortschrittsbericht Aufbau Ost des Landes Mecklenburg-Vorpommern für 2002

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1 Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern 3. September 23 Fortschrittsbericht Aufbau Ost des Landes Mecklenburg-Vorpommern für 22 Kurzfassung Mecklenburg-Vorpommern erhält im Rahmen des Solidarpakts I seit 1995 bis 24 Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) im Umfang von insgesamt 11,1 Mrd.. bzw. jährlich rd Mio.. Darin enthalten sind seit 22 auch die bis 21 gewährten Mittel im Rahmen des Investitionsförderungsgesetzes Aufbau Ost (IfG-Mittel) von jährlich rd. 356 Mio.. Diese Mittel sollen zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten sowie zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft verwendet werden. Zur Vorbereitung des Solidarpakts II gaben die neuen Ländern u.a. ein Gutachten beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) 1 in Auftrag, um die Infrastrukturlücke zu ermitteln. Das DIW stellte fest, dass die ostdeutschen Länder Ende 1999 noch eine um 3% geringere Infrastrukturausstattung als die alten Länder hatten, das sind ca. 156 Mrd.. Um diese Infrastrukturlücke zu schließen und die weiterhin bestehende unterproportionale kommunale Finanzkraft auszugleichen, wurde mit dem Solidarpaktfortführungsgesetz vom 2. Dezember 21 der finanzielle Rahmen über das Jahr 24 hinaus gesetzlich festgeschrieben. Von 25 bis 22 erhält das Land aus dem Solidarpakt II Korb I noch einmal fast die gleiche Summe wie im Solidarpakt I. Lediglich durch Anpassung des Verteilerschlüssels zu Gunsten von Brandenburg stehen Mecklenburg-Vorpommern insgesamt rd. 28 Mio. weniger zur Verfügung. Wegen der Verteilung dieser Summe von bisher 1 auf 15 Jahre werden die Jahresscheiben ab 26 degressiv ausgestaltet. Mit dem Jahr 22 muss die Infrastrukturlücke geschlossen sein. Eine nach 219 noch bestehende unterproportionale kommunale Steuerkraft Ost ist bei der Neugestaltung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs ab 22 zu berücksichtigen. Weitere SoBEZ für die ostdeutschen Länder sind danach nicht mehr zu erwarten (siehe dazu Seite 5 ff., I.1) Mio Solidarpakt I Solidarpakt II Der Bund hat zugesagt, für den Aufbau der neuen Länder in einem Korb II weitere bis zu rd. 51,1 Mrd. für überproportionale Leistungen zur Verfügung zu stellen. 1 DIW (2), Infrastrukturausstattung und Nachholbedarf in Ostdeutschland, Berlin 2. Fortschrittsbericht Mecklenburg-Vorpommern 22 Seite 1 von 6

2 Die neuen Länder und Berlin haben sich verpflichtet, dem Finanzplanungsrat jährlich, erstmals im Jahr 23, Fortschrittsberichte Aufbau Ost vorzulegen. Zwischen den neuen Ländern und dem Bund wurden unter Federführung von Mecklenburg-Vorpommern die Gliederung des Berichts einschließlich Berechnungsschema (siehe dazu Seite 44 ff., IV.1.1) für den Nachweis der Verwendung der SoBEZ erarbeitet und abgestimmt. Mit dem ersten Fortschrittsbericht für 22 stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern in transparenter und nachvollziehbarer Art und Weise - die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung von Land und Kommunen im Berichtszeitraum einschließlich der Maßnahmen zur Begrenzung der Nettoneuverschuldung, - die Verwendung der erhaltenen SoBEZ und - die Fortschritte beim Schließen der Infrastrukturlücke dar. Die Entwicklung des Landes vollzieht sich unter schwierigen demografischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Zur demographischen Entwicklung seit 199 Die Bevölkerung Mecklenburg-Vorpommerns ist von 1991 bis 22 um rd. 18 Tsd. Einwohner zurückgegangen. Nach der 3. Prognose der Landesregierung zur Bevölkerungsentwicklung (Basis 21) wird die Einwohnerzahl in Mecklenburg-Vorpommern bis Ende 22 auf rd. 1,5 Mio. Einwohner sinken. Gegenüber Ende 22 ist dies ein weiterer Rückgang um rd. 24 Tsd. Einwohner. Eine vergleichbare Entwicklung ist in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt zu beobachten. Brandenburg hatte durch den Suburbanisierungsprozess von Berlin vorübergehend wachsende Einwohnerzahlen. (Grafik. Einwohnerstand vom 31. Dez. 199 = 1%, siehe dazu Seite 8 ff., II.2.) 15% 1% MV Durchschnitt SN,TH,ST Durchschnitt NI, RP, SL, SH 95% 9% Mit der geringen Siedlungsdichte in Mecklenburg-Vorpommern sind in vielen Aufgabenbereichen deutlich höhere Kosten, z. B. im Bereich der Infrastrukturversorgung, verbunden. Ab 25 wird zur teilweisen Berücksichtigung dieser Lasten eine kommunale Einwohnerwertung für dünnbesiedelte Länder im Länderfinanzausgleich eingeführt (u. a. Mecklenburg-Vorpommern: 15%). Aus der demographischen Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern resultieren sowohl auf Landes- als auch auf Gemeindeebene erhebliche fiskalische Anpassungslasten, die zusätzlich zu den Aufbaulasten zu tragen sind. Dazu gehören: - Für Mecklenburg-Vorpommern ergeben sich aus dem Bevölkerungsrückgang jährliche Mindereinnahmen gegenüber dem Vorjahr von rd. 3 Mio.. - Insbesondere der Rückgang der Schülerzahlen und die regionale Umverteilung der Bevölkerung führt auf Landes- und Gemeindeebene zu zusätzlichen Investitionsbedarfen. - Der starke Anstieg der Zahl älterer Menschen zieht zeitgleich eine zunehmende Nachfrage nach altenrelevanten Leistungen und Einrichtungen nach sich. - Infolge mangelnder Nachfrage sind die Kommunen mit zunehmenden Wohnungsleerständen konfrontiert. Fortschrittsbericht Mecklenburg-Vorpommern 22 Seite 2 von 6

3 Zur Wirtschaftlichen Entwicklung, Erwerbstätigkeit und Arbeitsmarkt (siehe dazu Seite 1 ff., II.3.) Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) sank 22 im Durchschnitt der neuen Länder und in Mecklenburg-Vorpommern um,2% gegenüber dem Vorjahr. Das Verarbeitende Gewerbe (+3,7%) und der Bereich Handel, Gastgewerbe und Verkehr (+2,5%) konnten im Jahr 22 in Mecklenburg-Vorpommern ein überdurchschnittliches Wachstum verzeichnen in Mio Bruttoinlandsprodukt in Preisen von 1995 Der Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern ist durch eine anhaltend hohe Arbeitslosigkeit gekennzeichnet. Die Arbeitslosenquote der abhängigen zivilen Erwerbspersonen betrug im Jahresdurchschnitt 22 rd. 2,%. Die realen Konvergenzprozesse zwischen Ost und West haben sich in den letzten Jahren spürbar verlangsamt und sind teilweise ins Stocken geraten. Sie sind jedoch nicht zum Stillstand gekommen und werden in einer Gesamtbetrachtung erheblich durch die Schrumpfungsprozesse in der immer noch relativ gewichtigen Bauwirtschaft überlagert. Die finanzpolitische Situation des Landes hat sich seit dem Abschluss des Solidarpakts II dramatisch verschlechtert (siehe dazu S. 18 ff., III.1.1). Bis einschließlich 21 konnte die Nettokreditaufnahme des Landes kontinuierlich verringert werden. Im Jahr 22 sind die Haushaltsdefizite deutlich angestiegen. Die Erwartungen über die Entwicklung der Steuereinnahmen haben sich für Land und Kommunen seit 21 mit jeder Steuerschätzung jeweils deutlich verschlechtert. Mecklenburg- Vorpommern muss Steuermindereinnahmen von jährlich über 5 Mio. verkraften. Steuermindereinnamen sind auch in der Vergangenheit grundsätzlich nichts Ungewöhnliches gewesen. In dieser Größenordnung sind sie jedoch einmalig seit Bestehen des Landes und auch insgesamt einzigartig in der Geschichte der Bundesrepublik. Die öffentlichen Haushalte können diese Mindereinnahmen nicht in gleichem Maße durch Konsolidierungsschritte auf der Ausgabenseite kompensieren. in Mio Steuereinnahmen MFP 21 bis 25 Steuereinnahmen Ist 21/22, MFP 23 bis 27 Fortschrittsbericht Mecklenburg-Vorpommern 22 Seite 3 von 6

4 Die Landesregierung hat angesichts dieser dramatischen Entwicklungen beschlossen, die von Mecklenburg-Vorpommern nicht beeinflussbaren Steuerausfälle teilweise durch eine quantitativ und zeitlich begrenzte Anhebung der Kreditaufnahme abzufangen. Gleichwohl bleibt das primäre Ziel bestehen, zukünftig einen ausgeglichenen Haushalt ohne Neuverschuldung aufzustellen, um der Generationengerechtigkeit zu entsprechen. Nachhaltige Finanzpolitik muss nicht nur die Neuverschuldung auf Null zurückführen sondern perspektivisch auch den Abbau der Verschuldung einschließen. Im Fortschrittsbericht wird ausführlich die finanzwirtschaftliche Entwicklung des Landes und der Kommunen mit den entsprechenden Körperschaften der finanzschwachen Westländer (FFW) seit 1998 verglichen (siehe dazu S. 18 ff., III.). Die laufenden Ausgaben des Landes stagnieren seit 1998 bei 128% im Vergleich zu den FFW. Die Ost-West-Angleichung der Besoldung und Vergütung im öffentlichen Dienst, die Belastungsdynamik der Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der ehemaligen DDR sowie die höheren Zuweisungen des Landes an die Kommunen sind dafür verantwortlich. Die Zahlungen des Landes an die Kommunen je Einwohner bezifferten sich im Jahr 22 auf je Einwohner und sind doppelt so hoch wie in den FFW. Die laufenden Ausgaben der Kommunen des Landes betragen rd. 16% der Kommunen der FFW. Laufende Ausgaben 22 in je Einwohner % 16% MV FFW MV FFW Land Kommunen Die investiven Ausgaben des Landes Mecklenburg-Vorpommern betrugen im Berichtszeitraum über 3 % der FFW, die der Kommunen rd. 155 % im Vergleich zu den Kommunen der FFW. Mit diesem anhaltend hohen Investitionsniveau wurden von Mecklenburg-Vorpommern wichtige Schritte zum Schließen der Infrastrukturlücke unternommen. Investitionsausgaben 22 in je Einwohner % 155% MV FFW MV FFW Land Kommunen Fortschrittsbericht Mecklenburg-Vorpommern 22 Seite 4 von 6

5 Die Pro-Kopf-Schulden des Landes Mecklenburg-Vorpommern und seiner Kommunen belaufen sich Ende 22 auf 98 % des Niveaus der finanzschwachen Westländer. Bei der Entwicklung des Schuldenstands hat Mecklenburg-Vorpommern damit den durchschnittlichen Pro-Kopf- Schuldenstand der FFW bereits nach nur zwölf Jahren seit Bestehen des Landes fast erreicht. Die dadurch verursachten dauerhaften Zinsbelastungen sind eine schwere Bürde angesichts der in den kommenden Jahren noch zu erledigenden Aufgaben. Die SoBEZ sind trotz schwieriger gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen vollständig zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten insbesondere zum Abbau des infrastrukturellen Nachholbedarfs und zum Ausgleich der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft (UFK) verwendet worden (siehe dazu S. 43 ff., IV.). Im Jahr 22 sind 616 Mio. bzw. 55 % aus den SoBEZ für Infrastrukturinvestitionen verwendet worden. Das Land und die Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns werden im Zuge der notwendigen Haushaltskonsolidierung um weitere Einsparungen im investiven Bereich nicht herumkommen. Vorrangiges Ziel ist es, die Infrastrukturinvestitionen trotzdem auf hohem Niveau zu halten. Für weitere teilungsbedingte Sonderlasten, wie z. B. die Zahlungen für die Sonder- und Zusatzversorgungssysteme sowie für die kommunalen Altschulden, wurden rd. 17% der SoBEZ eingesetzt. Die Ausgaben des Landes für die Zusatz- und Sonderversorgungssysteme sind in den letzten Jahren explosionsartig gestiegen. Sie betrugen 1992 rd. 96 Mio. und lagen im Jahr 22 bei 39 Mio.. Ab dem Jahr 25 können diese teilungsbedingten Lasten nicht mehr aus den SoBEZ finanziert werden. Zum Ausgleich der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft mussten im Jahr 22 insgesamt 38 Mio. bzw. 28% der SoBEZ aufgewendet werden. Im Durchschnitt der vergangenen Jahre lagen die kommunalen Steuereinnahmen in Mecklenburg-Vorpommern um mehr als 3 je Einwohner unter dem Durchschnitt der Kommunen der finanzschwachen Westländer Verwendung der SoBEZ in Mecklenburg-Vorpommern weitere teilungsbedingte Sonderlasten in Mio Ausgleich unterproportionale kommunale Finanzkraft Infrastrukturinvestitionen Haushaltsjahr 22 Die Schließung der Infrastrukturlücke ist weiter vorangekommen (siehe dazu S. 57 ff., V.) In den ersten 12 Jahren des Bestehens des Landes Mecklenburg-Vorpommern von 1991 bis 22 hat das Land knapp 17 Mrd. in die Infrastruktur investiert. In 22 betrugen die Infrastrukturausgaben in Mecklenburg-Vorpommern ca. 993 je Einwohner, während diese in den finanzschwachen Westländern bei ca. 46 je Einwohner lagen. Damit wurden 533 je Einwohner bzw. 935 Mio. mehr in Mecklenburg-Vorpommern in die Infrastruktur investiert als in den Vergleichsländern. Fortschrittsbericht Mecklenburg-Vorpommern 22 Seite 5 von 6

6 Bis zum Ende des Jahres 22 sind bereits unübersehbare Fortschritte im Bereich der öffentlichen Infrastruktur erreicht worden. Die verbleibenden Aufgaben in den Jahren bis 22 sind zwar quantitativ immer noch bedeutsam, bewegen sich aber in einem überschaubaren Rahmen. Bei konsequenter Konzentrierung der Mittel auf zukunftsträchtige Investitionen wird das Land im Jahr 22 keine nennenswerte Infrastrukturlücke mehr aufweisen. Leistungen des Bundes im Korb II (siehe dazu S. 65 ff., VI.) Die über die SoBEZ hinausgehenden Leistungen des Bundes im Rahmen des Korb II umfassen die steuerlichen Sonderregelungen in den neuen Ländern sowie die überproportionalen und damit aufbaurelevanten Leistungen des Bundes an die neuen Länder. Sie ergeben im Jahr 22 einen Pro-Kopf-Betrag von ca. 264 je Einwohner bzw. rd. 4,5 Mrd.. Der Bund erbringt gegenwärtig Aufbauleistungen, die zahlenmäßig unter den im Rahmen des Korb II für den Solidarpakt II zugesagten Leistungen in Höhe von 3 je Einwohner bzw. 5,1 Mrd. liegen. Fazit Der Fortschrittsbericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern für 22 dokumentiert, dass das Land auf die Solidarpaktmittel insbesondere für den weiteren Aufbau der Infrastruktur und den Ausgleich für die nach wie vor unterproportionale Finanzkraft der Kommunen angewiesen ist. Es ist nicht zu verkennen, dass sich auf Grund der schwierigen wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen die zweckentsprechende Verwendung der SoBEZ in den kommenden Jahren als zunehmend schwieriger erweisen wird. Ziel ist es, die Solidarpaktmittel vorrangig in die Infrastrukturinvestitionen zu lenken. Fortschrittsbericht Mecklenburg-Vorpommern 22 Seite 6 von 6

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