Gedanken zum Radverkehrskonzept Amberg
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- Jacob Jaeger
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1 ADFC Amberg-Sulzbach Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Amberg-Sulzbach Gedanken zum Radverkehrskonzept Amberg
2 Was will der ADFC Amberg? Es gibt in AM bislang KEIN Radverkehrskonzept. Der ADFC will anregen, dass das Thema Radverkehrskonzept überhaupt erst mal angegangen wird Der ADFC (auch der Stadtrat) kann kein ausgearbeitetes Konzept vorlegen, kann aber die Zielrichtung des Radverkehrskonzeptes mitdefinieren und für die Zielerreichung einzelne Maßnahmen mitdiskutieren
3 Anforderungen an die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht gemäß VwV-StVO Zeichen In der VwV-StVO (zu 2 zu Absatz 2 Satz 2, II.2) werden folgende Breiten von benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen für erforderlich gehalten: Baulicher Radweg: möglichst 2,00 m, mindestens 1,50 m Radfahrstreifen: möglichst 1,85 m, mindestens 1,50 m Zweirichtungsradweg: möglichst 2,40 m, mindestens 2,00 m Gem. Geh- und Radwege: innerorts mindesten 2,50, außerorts mindestens, 2,00 m Ausnahmsweise sind in kurzen Abschnitten auch geringere Breiten möglich. Neben den Breitenanforderungen werden jedoch noch weiter Anforderungen formuliert: Die Verkehrsfläche muss nach den Erfordernissen des Radverkehrs in genügendem Zustand gehalten werden. Die Linienführung muss eindeutig und stetig sein und Die eindeutige Erkennbarkeit sowie ausreichende Sicht an Knotenpunkten und Grundstückszufahrten ist sicherzustellen. [ 2 S.47 ] [ StVO 2, VwV zu Absatz 4 Satz 2: darf nur angeordnet werden, wo es die VerkSicherheit erfordert. wenn kein Schutzstreifen, Radfahrstreifen möglich, dann ist Mitbenutzung Gehweg.. in Betracht zu ziehen ] Fahrradakademie, S S.47
4 Radwege ohne Benutzungspflicht: Ziel der StVO-Novelle ist: In Zukunft mehr Radwege ohne Benutzungspflicht VwV-StVO: Wegfall der Aussage, dass Radwege ohne Benutzungspflicht baulich für eine Kennzeichnung verbessert oder aufgelassen werden sollen. Radwege ohne Benutzungspflicht können dauerhafte Lösungen sein. Forschung zum Verhalten der Nutzer: Nahezu gleich starke Akzeptanz bei Radwegen mit und ohne Benutzungspflicht. ERA-Neufassung: Keine Unterscheidung in den Entwurfsanforderungen zwischen Radwegen mit bzw. ohne Benutzungspflicht Radwege ohne Benutzungspflicht stellen eine mögliche Regellösung im Entwurfspektrum für den Radverkehr dar. Sie sind keine Not- oder Übergangslösung (keine Radwege 2. Klasse ) FA, S. 23
5 vorher nachher
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7 Radfahrstreifen sind objektiv sicherer als häufig empfunden, denn dort sind die Radfahrer im Blickfeld der Kraftfahrer. Radfahrstreifen dürfen grundsätzlich nur in einer Fahrtrichtung befahren werden, und zwar entsprechend dem Kraftfahrzeugverkehr. Grundsätzlich ist das Fahren nur auf dem rechts der Fahrbahn angeordneten Radweg erlaubt. Getrennte Rad- und Fußwege dürfen nur dann in beiden Richtungen befahren werden, wenn sie entsprechend ausgeschildert sind. Besonders an Grundstückszufahrten, Einmündungen und Kreuzungen ist auf Kraftfahrzeuge zu achten.
8 Entgegen Einbahnstraße Durchlässige Sackgasse Radfahrer frei Fahrradstraße
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10 Merkblatt Kreisverkehre
11 Radverkehrshandbuch, Seite 33 Inhalte Führung des Radverkehrs
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14 Radverkehrskonzept Regensburg Seite 16 Man kann in Amberg viel für den Radverkehr tun ohne den Autofahrern etwas wegzunehmen!
15 Radverkehrskonzept Regensburg Seite 16 Kompromisslose Forderung des ADFC Amberg: Konzept PIA muss verbunden sein mit Überlegungen zu Radverkehrskonzept! Innerstädtischer Verkehr muss als Gesamtkonzept gesehen werden. Dem Egoismus von Einzelgruppen ist entschieden entgegenzutreten!
16 Polizei Amberg über aktuelle Probleme: Linksseitiges Radeln Radeln über Fußgängerüberweg Dies kann man als typisches Fehlverhalten der bösen Radfahrer zur Kenntnis nehmen und nach der Polizei rufen. Oder man kann konstruktiv über den jeweiligen Verkehrsbedarf nachdenken.
17 : Ergebnis unserer Überlegungen: Der Nutzen des Radverkehrs für eine Kommune ist in den Kommunen sichtbar, in denen der Radverkehr angemessen berücksichtigt wird und sich dadurch entwickeln kann. Wo sich Radfahrer schikaniert fühlen, wird sich Radverkehr nicht entwickeln können. Es geht nicht darum möglichst viele Steuergelder für Radwegebau auszugeben, es geht um ein Konzept, wie Radverkehrsführungen bestehende oder künftige- logisch und lückenlos miteinander verbunden werden können. Der jeweilige Verkehrsbedarf ist den Zuständigen in der Stadtverwaltung bekannt, muss also nicht erst ermittelt werden. Jeder Radfahrer mehr ist ein fahrendes und parkendes Auto weniger in unserer Innenstadt.
18 Die nächsten Schritte: 1. Schritt: Antrag des ADFC an die Kommune 2. Schritt: Einigkeit im Stadtrat über die Notwendigkeit eines Radverkehr-Konzeptes 3. Schritt:
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