Anregungen des ADFC Rheinbach

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1 Expertengespräch zum Thema Verkehr und Mobilität im Rahmen der Erstellung des Masterplan Innenstadt für die Stadt Rheinbach 08. Oktober 2015 Anregungen des ADFC Rheinbach Ausgehend von Überlegungen für ein Radwegenetz für Rheinbach insgesamt werden Vorstellungen für die Kernstadt dargestellt und daraus Anregungen für den Untersuchungsbereich der Masterplanung abgeleitet.

2 So sieht das Radroutennetz für Rheinbach aktuell aus: 2

3 So sah es Mitte der Neunziger Jahre aus (heutige Routen eingeschlossen, Basis: Stadtplan Rheinbach, 4. Auflage 1994): Man könnte dieses Netz überprüfen und ergänzen und zu einem Radwegenetz für Rheinbach machen, das mit einem Knotenpunktsystem sogar touristisch attraktiv wäre. 3

4 So sieht das Radroutennetz für die Rheinbacher Kernstadt in der Karte der RadRegionRheinland für das Knotenpunktnetz aus: Mit einer Ergänzung parallel zur Koblenzer Straße lassen sich daraus folgende Hauptverbindungswege für den Radverkehr in Nord Süd und Ost West Richtung ableiten: 4

5 Als Verbindungswege für den Radverkehr könnten folgende in Betracht kommen: Abrunden könnte man dies mit einem Radwegering um die Kernstadt: 5

6 Insgesamt sähe dann ein Radwegenetz mit Hauptverbindungen und Verbindungswegen und Ring für die Kernstadt so aus: Damit würden fast alle Radroutenwege gemäß Radroutenplaner NRW einbezogen: 6

7 Im Untersuchungsgebiet der Masterplanung Innenstadt lägen davon folgende Wege: Strikt beschränkt auf das Untersuchungsgebiet verbleiben: 7

8 Ziele, Grundlagen und Rahmenbedingungen für ein Radwegenetz (in Anlehnung an Ausführungen von Dipl. Geogr. Arne Blase im Masterplan Radverkehr der Stadt Ratingen 2013) Geschichte 1920er Jahre: Beginn des Baus von Radwegenetzen, um dem aufkommenden Kraftfahrzeugverkehr Platz zu schaffen. 1934: Reichsstraßenverkehrsordnung räumt Kraftfahrzeugen Vorrangstellung ein. 1960er bis 70er Jahre: Regelwerke sehen Bordsteinradwege vor; das Radwegenetz wird zerstückelt und teilweise als Parkstreifen zweckentfremdet. 1980/90er Jahre: Verkehrsberuhigung und Wiederentdeckung des Fahrrades Experimentierphase zu Radverkehrsführungen 1995: Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ERA : StVO Novelle (Fahrradnovelle): Anerkennung des Fahrrades als gleichberechtigtes Verkehrsmittel Neuregelung der Benutzungspflicht von Radwegen Einrichtung von Schutzstreifen Einrichtung von Fahrradstraßen Mitbenutzung von Bussonderfahrstreifen Öffnung von Einbahnstraßen (versuchsweise) Heute: Bewusste Förderung des Radverkehrs in den Städten 2002 / 2012: Nationaler Radverkehrsplan 2010: Neue ERA 2013: Neue StVO Anforderungen an ein Radverkehrsnetz (in Anlehnung an das Planungsleitwerk Radverkehrsplanung von A bis Z des C.R.O.W.) Bereitstellung eines Radverkehrsnetzes, das die zum Radfahren möglichen und zu bevorzugenden Wege aufzeigt: 8 Zusammenhang (Verbindung der Quellen und Ziele über ein lückenloses Netz) Direktheit (hohe Netzdurchlässigkeit, möglichst direkte Routen für den Alltagsverkehr) Attraktivität (verkehrsarm) Sicherheit Komfort (anspruchsgerechte Befahrbarkeit, Querungsmöglichkeit, zügiger und störungsarmer Verkehrsfluss)

9 Neue Straßenverkehrsordnung 2013: Auf Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse: Sicherheit des Radverkehrs hängt maßgeblich von Sichtbeziehungen ab (frei nach dem Motto Gefahr erkannt, Gefahr gebannt ) Ziele in Bezug zum Radverkehr: Förderung und Verbesserung der Sicherheit des Fahrradverkehrs Größere Handlungsspielräume für die Planungs und Straßenverkehrsbehörden Reduzierung der benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen Vereinfachung der Öffnung von Einbahnstraßen für den gegengerichteten Radverkehr Vereinfachung der Anordnung von Fahrradstraßen Benutzungspflichtige Radwege dürfen nach Verwaltungsvorschrift zur StVO nur angeordnet werden, wenn: ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen, es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern (v.a. bei Vorfahrtstraßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr), ausreichende Flächen für den Radverkehr vorhanden sind oder angelegt werden können (ausreichende Breite, Befestigung, frei von Hindernissen), Führungen entlang der Strecke und an Kreuzungen eindeutig, stetig und sicher sind, Benutzung des Radweges zumutbar ist. nicht in Tempo 30 Zonen Entscheidung BVerwG: aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine erheblich erhöhte Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer besteht. In der Regel Fahrbahnnutzung des Radverkehrs, benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen nur im Ausnahmefall!» erkennbare Radverkehrsführungen statt mit Gebotsschildern ( ), ggf. mit einem Zusatzzeichen ausschildern. 9

10 Radwege für beide Fahrtrichtungen (Zweirichtungsradwege) sollen gemäß Verwaltungsvorschrift zur StVO grundsätzlich nicht bzw. nur nach sorgfältiger Prüfung angeordnet werden. Eine Anordnung soll nur dann erfolgen, wenn notwendige Breiten durchgehend eingehalten sind, nur wenige Kreuzungen, Einmündungen oder verkehrsreiche Zufahrten zu überqueren sind, ausreichende Sicht zwischen Radverkehr und Kfz Verkehr besteht. Radverkehr auf der Fahrbahn Mischverkehr Auf Erschließungsstraßen die Standardlösung. Bis ca Kfz/Tag auch noch auf Hauptverkehrsstraßen meist unproblematisch. Fahrradstraßen wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder werden soll Autos dürfen Fahrradstraßen nur befahren, wenn dies durch ein Zusatzzeichen zugelassen ist. Autos dürfen die Radfahrer weder gefährden noch behindern nebeneinander Fahren von im Radverkehr ist ausdrücklich erlaubt 10

11 Radverkehr auf der Fahrbahn Schutzstreifen In Tempo 30 Zonen nicht zulässig. Bis ca Kfz/Tag meist unproblematisch. Ggf. bis Kfz/Tag möglich. Mindestbreite der Fahrbahn 7,00m, möglichst jedoch 7,50m. Mindestbreite 1,25m, anzustreben 1,50/1,60m. Mindestbreite Restfahrbahn 4,50m. Bundesanstalt für Straßenwesen (Hrsg. 2009): Unfallrisiko und Regelakzeptanz von Fahrradfahrern Mindestens genauso sicher wie andere Führungsformen des Radverkehrs Umsetzung auch in schmaleren Verkehrsräumen möglich Radfahrer befinden sich im Sichtbereich von Autofahrern ( Gefahr erkannt, Gefahr gebannt ) Kostengünstige Möglichkeit, möglichst schnell ein flächendeckendes Radverkehrsnetz umzusetzen Aber auch Unsicherheiten bezüglich der Nutzung bzw. Mitnutzung bei Radfahrern und Autofahrern Subjektives Unsicherheitsempfinden bei Radfahrern Einbahnstraßen Nach 45 Abs. 9 StVO müssen Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung frei gegeben werden, wenn keine außerordentliche Gefahrenlage besteht. Ausreichende Begegnungsbreite, Mindestbreite 3,50m nur bei Linienverkehr oder hoher Schwerverkehrsstärke. 11

12 Anregungen für die Masterplanung Innenstadt Um unter diesen Rahmenbedingen das oben dargestellte Radverkehrsnetz gut nutzbar und attraktiv zu gestalten, werden für den Geltungsbereich folgende Maßnahmen angeregt: 12

13 1. Mindestens die Hauptverbindungswege werden ausgeschildert, evtl. auch die Verbindungswege. 2. Die Querung der Gymnasiumstraße durch den Hauptverbindungsweg wird für den Radverkehr erleichtert (z.b. durch rote Querstreifen für den Radverkehr in beide Richtungen auf der Kreuzung). 3. Freigabe der Gerbergasse für den Radverkehr in beide Richtungen (evtl. als Fahrradstraße, evtl. erst nach Umbau). 4. Gestaltung der Kreuzung Gerbergasse/Grabenstraße/Kallenturm/Löherstraße so, dass Sichtbeziehung zwischen Autoverkehr auf Löherstraße Grabenstraße und kreuzendem Radverkehr verbessert wird (kleiner Kreisel?) 5. Freigabe Kallenturm für den Radverkehr in beide Fahrtrichtungen (Fahrradstraße?). 6. Gestaltung der Kreuzung Kallenturm/Hauptstraße/Bachstraße so, dass Sichtbeziehung zwischen Autoverkehr auf Löherstraße Grabenstraße und kreuzendem Radverkehr verbessert wird (rote Wegemarkierung für den Radverkehr in beiden Richtungen?). 7. Gestaltung Bereich Kreisel Münstereifeler Straße/Vor dem Dreeser Tor und Beginn Vor dem Dreeser Tor so, dass Radverkehr gut von Münstereifeler Straße in die Bahnhofstraße fahren kann. 8. Schutzstreifen auf Vor dem Dreeser Tor. 9. Evtl. Schutzstreifen straßenmittig in der Hauptstraße. 10. Schutzstreifen auf Vor dem Voigtstor und Koblenzer Straße. 11. Wenn eine Ampel an der Einmündung Pallottistraße/Vor dem Voigtstor errichtet wird (s. Ergebnis Verkehrsuntersuchung dort 2006/2008): Einrichtung eines aufgeweiteten Aufstellstreifens für den Radverkehr aus Richtung Meckenheim zum Linksabbiegen in die Pallottistraße. 12. Durchgehende Markierung Schutzstreifen in der Grabenstraße. 13. Fortsetzung der Markierung in der Martinstraße. 14. In der Martinstraße zwischen Wilhelmsplatz und Einmündung Münstergässchen Entscheidung, ob Radverkehr stadtauswärts auf der Straße geführt werden soll (dann Schutzstreifen prüfen) oder ob er links von der Straße geführt werden soll (dann Abbiegehilfe für Radfahrer in der Straßenmitte markieren, damit Radverkehr in zwei Etappen die Straße überqueren können, um links von der Straße an der Post entlang weiterfahren zu können). Im letzteren Fall ist am Wasemer Turm der Fußweg links von der Martinstraße für den Radverkehr freizugeben (so wie in Gegenrichtung). 13

14 15. Einrichtung eines aufgeweiteten Aufstellstreifens für den Radverkehr aus der Grabenstraße für die Geradeausfahrt und zum Linksabbiegen in die Hauptstraße. 16. Einrichtung eines aufgeweiteten Aufstellstreifens für den Radverkehr aus der Martinstraße für die Geradeausfahrt und zum Linksabbiegen in Vor dem Dreeser Tor. 17. Einrichtung eines aufgeweiteten Aufstellstreifens für den Radverkehr aus Vor dem Dreeser Tor für die Geradeausfahrt und zum Linksabbiegen in die Grabenstraße. 18. Entscheidung, ob in der Aachener Straße stadtauswärts ab Ende Radweg rechts der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt werden soll (dann Schutzstreifen?) oder links von der Straße (dann Querung von rechts nach links gestalten). 19. Die Einbahnstraße Bahnhofsgässchen wird für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet. 20. Die Schweigelstraße wird für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet. 21. Die Langgasse wird für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet. 22. Bei der Untersuchung des ruhenden Verkehrs im Untersuchungsgebiet werden Fahrräder und geeignete Fahrradabstellanlagen (geeignet = Rahmen kann problemlos an ortsfesten Gegenstand angeschlossen werden, z.b. Fahrradbügel) mit erfasst und geeignete Standorte für zusätzliche Fahrradabstellanlagen identifiziert. gez. Dr. Georg Wilmers für den ADFC Ortsgruppe Rheinbach 14

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