Information des Bürgermeisters. 42. Sitzung des Gemeinderates vom 28. April 2009

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1 Information des Bürgermeisters 42. Sitzung des Gemeinderates vom 28. April Mai 2009 Veröffentlichung über die Gemeinschaftsantennenanlage der Gemeinde Vaduz 07. Mai 2009 Veröffentlichung an der Anschlagtafel beim Rathaus 07. Mai 2009 Zustellung an die Abonnenten

2 Information des Bürgermeisters 42. Sitzung des Gemeinderates vom 28. April 2009 Gemäss Informationsgesetz ist die Information der Öffentlichkeit Sache des Bürgermeisters. Der Bürgermeister hat die folgenden Punkte aus der Gemeinderatssitzung zur Veröffentlichung ausgewählt. Giessenstrasse Parkplatz Vaduzer Parzellen Nr. 736, Nr. 737 und Nr. 738 Bauprojekt In naher Zukunft entfallen zahlreiche Parkierungsmöglichkeiten im Zentrum von Vaduz ( Gersterparkplatz, Parkplatz Gemeindebauten im Zentrum). Die Gemeinde Vaduz plant daher für 2009 die Erstellung eines neuen, provisorischen Parkplatzes in der Giessenstrasse für ca. 120 PKW mit Ausweichnutzung als Busparkplatz für Nichtlinienverkehr und Nutzung für Veranstaltungen an einzelnen Tagen. Kostenvoranschlag : Total Parkplatz Giessenstrasse inkl. MWSt CHF Der Aufwand ist im Budget Tiefbau 2009 abgedeckt. Antrag der Bauverwaltung: Der Gemeinderat genehmigt das gegenständliche Bauprojekt Parkplatz Giessenstrasse im Betrag von CHF inkl. MWSt und gewährt den entsprechenden Verpflichtungskredit. Er erteilt den Auftrag für die Ingenieurleistungen Realisierung an das Ingenieurbüro Ingenium AG, Vaduz, im Betrag von CHF (inkl. MWSt und Nebenkosten aller Art). Gegen das vorliegende Projekt werden seitens der VU-Fraktion verschiedene Argumente angeführt: - Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich seit Januar 2009 drastisch verändert. - Die Kosten für ein solches Projekt sind zu hoch. - Die Fragen der Wirtschaftlichkeit sind im heutigen Umfeld differenzierter zu stellen. - Zum jetzigen Zeitpunkt wird die Realisierung des Verwaltungsneubaues in Frage gestellt. - Übergangslösungen sind möglich, etwa durch ein Park & Ride System zwischen Zentrum und Parkplatz Rheinpark Stadion. - Es geht nur darum, für ca. 120 Parkplätze eine Alternative zu finden. - Kosten und Nutzen des vorliegenden Projektes stehen in keinem Verhältnis

3 - Von einem Provisorium kann nicht gesprochen werden. Die Bevölkerung erwartet, dass kritische Überlegungen zu anfallenden Kosten gemacht werden. - In Zeiten von Wirtschaftskrisen müssen Projekte in Frage gestellt und provisorische Lösungen gesucht werden. Dazu führt der Bürgermeister aus: Die Situation hat sich gegenüber Januar 2009 nicht verändert. Durch die Auflösung des Gersterparkplatzes entfallen im Zentrum ca. 60 Parkplätze. Die Erstellung des neuen zentrumsnahen Parkplatzes bietet gleichzeitig auch Alternativen für andere Nutzungen (Festivitäten, Ausweichraum für Reisecars bei alternativer Nutzung des bestehenden Bus- Terminals beim Rathaus oder der Parkplätze beim Rheinpark Stadion). Weitere Alternativen für solche Nutzungen existieren im Zentrum nicht. Die Kosten über die gesamte Nutzungsdauer von 10 Jahren sind angemessen und budgetiert. Sie liegen wesentlich unter denjenigen für den bisherigen Gersterparkplatz und stellen eine Investition in die Infrastruktur der Gemeinde dar. Zudem wird die vorgesehene Lösung auch von allen grossen Arbeitgebern in Vaduz begrüsst. Für die Einführung eines Park & Ride Systems in Vaduz bedarf es längerer Zeiträume. Hierfür sind Investitionen und Infrastrukturen sowohl von privater wie auch von öffentlicher Hand notwendig. Dagegen ist das vorliegende Projekt ein weiterer und auch wichtiger Mosaikstein zur Entlastung der Parkierungssituation in Vaduz, insbesondere auch bei gleichzeitig stattfindenden Grossveranstaltungen (Vaduzer-Saal, Mehrzweckhalle, Rheinpark Stadion etc.), was immer mehr der Fall ist. Die Erstellung der Parkierungsanlage stellt eine Notwendigkeit dar und ist vom Gemeinderat bereits am 20. Januar 2009 erkannt worden. Mit einem Mehrheitsbeschluss (12 Ja, 1 Nein) wurde dannzumal der Projektierungskredit genehmigt. Schon im Januar 2009 war die Finanzund Wirtschaftskrise bekannt und akut. Trotzdem wurde im Gemeinderat die zum jetzigen Zeitpunkt in Abrede gestellte Notwendigkeit, nicht als Argument gegen die vorgesehene Projektierung ins Feld geführt und der Planungskredit gesprochen. Die Konsequenzen einer Nichtrealisierung des vorgesehenen Projektes sind wirtschaftlich erheblich und können eine weitere negative Belastung für den Unternehmensstandort Vaduz darstellen, indem damit die Rahmenbedingungen verschlechtert werden. Das vorgesehene Projekt ist auch entsprechend in das Budget 2009 aufgenommen worden. Auch entsprechen die Betriebskosten für die neue Parkierungsanlage derselben Grössenordnung wie jene für den Gersterparkplatz, welcher zukünftig entfällt. Das Projekt stellt somit keine finanzielle Mehrbelastung dar und ist im Endeffekt für die Gemeinde eine Nullsummen-Rechnung. Der Vertreter der Freien Liste erklärt, dass er in jedem Fall aus ökologischen Gründen einer Lösung den Vorzug einräumt, welche eine Redimensionierung von Parkplätzen im Zentrum zum Ziel hat. Der Antrag auf Genehmigung des Projektes Parkplatz Giessenstrasse im Betrag von CHF und Gewährung des entsprechenden Verpflichtungskredites wird abgelehnt. 6 Ja-Stimmen (FBP), 7 Nein-Stimmen (6 VU, 1 FL) Sanierung Hauptsammelkanal 1 Abschnitt 3, Haberfeld bis Kirchstrasse Arbeitsvergabe Rohrsanierungsarbeiten Am 17. März 2009 hat der Gemeinderat das Bauprojekt Sanierung Hauptsammelkanal 1, Abschnitt 3, Haberfeld bis Kirchstrasse, im Betrag von CHF inkl. MWSt (Gemeindeanteil) genehmigt und den entsprechenden Verpflichtungskredit gewährt

4 Am 31. März 2009 hat der Gemeinderat die Kanalrohrsanierungsarbeiten (Anteil Gemeinde) an die ARPE AG, Winterthur, zum Betrag von CHF erteilt. Die beauftragte ARPE AG hat auf Grund einer Terminkollision den Auftrag nicht fristgerecht durchführen können. Im Einvernehmen mit der Bauverwaltung Vaduz ist die ARPE AG vom Auftrag zurückgetreten. Der Gemeinderat erteilt einstimmig den Auftrag für die Kanalrohrsanierungsarbeiten (Gemeindeanteil) an die Kanaltec AG, Schaan, im Betrag von CHF (inkl. MWSt). Gemeinde Vaduz Deponie im Rain Ausbau Inertmaterial im Bereich des Spickels nordwestlich der Kiesgrube Der Kiesabbau und die zukünftige Deponieauffüllung im Bereich der Profile 3.1. und 3a werden durch das früher über dem Rüfekies eingelagerte Inertmaterial wesentlich eingeschränkt. Das Abbauvolumen verringert sich von m 3 auf m 3, wenn das deponierte Inertmaterial im Umfang von ca m 3 nicht entfernt wird. Der Gemeinde geht ein Deponievolumen von ca m 3 verloren und dem Kiesunternehmer ein entsprechendes Volumen Wandkies. Ökologisch und bewilligungsrechtlich gesehen ist es kaum zu verantworten, in der bewilligten 2. Etappe m 3 Deponievolumen zu verschenken. Das Selbe gilt für die entsprechende Menge von Wandkies, welches das Ausgangsmaterial für Strassen- und Betonkieskomponenten darstellt. Mit dem zusätzlichen Volumen von m 3 kann der Zeitrahmen für den Kiesabbau in der 2. Etappe für ca. 1.5 bis 2 Jahre und die Deponieverfüllung für ca. 3 Jahre verlängert werden. Da sowohl die Gemeinde als auch der Kiesunternehmer einen Vorteil aus dem Abtrag der m 3 Inertmaterial erzielen, wird seitens der Bauverwaltung Abteilung Tiefbau beantragt, den Ausbau des Inertmaterials vorzunehmen und die diesbezüglichen Kosten zwischen der Gemeinde und dem Kiesunternehmer aufzuteilen. Die Kosten betragen gemäss Angebot des Kiesunternehmers CHF inkl. MWSt. Der Anteil der Gemeinde Vaduz wird mit pauschal CHF inkl. MWSt an die Firma Ch. Gerster AG, Vaduz, abgegolten. Das Amt für Wald, Natur und Landschaft ist mit der vorgesehenen Umlagerung des Inertmaterials ebenfalls einverstanden. Die Wiederherstellung (Rekultivierung) der Zwischendeponiefläche erfolgt spätestens im Jahre 2010 durch Weisung des Amtes für Wald, Natur und Landschaft bzw. des Gemeindeförsters. Auf Antrag der Deponiekommission und Bauverwaltung genehmigt der Gemeinderat den Ausbau des Inertmaterials im Bereich des Spickels, nordwestlich der Kiesgrube sowie den diesbezüglichen Pauschalbetrag von CHF inkl. MWSt (Gemeindeanteil) und gewährt den entsprechenden Verpflichtungskredit. 9 Ja-Stimmen (4 FBP, 4 VU, 1 FL), 4 Nein-Stimmen (2 FBP, 2 VU) - 3 -

5 Städtle, Rathausplatz Anpassung Längsrabatten, Rabattenersatz und Mobilbepflanzung Bauabrechnung Baukredit gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 12. Februar 2008 CHF Bauabrechnung CHF Abweichung % CHF Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die Bauabrechnung im Betrag von CHF inkl. MWSt. Auring Ost / Rätikonstrasse Abrechnung Baukredit gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 24. Januar 2006 CHF Bauabrechnung CHF Abweichung % CHF Die Mehrkosten begründen sich durch die Projekterweiterung Rätikonstrasse, (Deckbelagserneuerung vom Kreuzungsbereich Rätikonstrasse / Auring Nord bis Zollstrasse und Trottoirflächenpflästerung mit roten LaLinea-Betonsteinen im selbigen Abschnitt), welche im Zusammenhang mit dem Bauprojekt Auring-Ost beschlossen, aber nicht in der Kreditgenehmigung berücksichtigt worden ist. Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die Abrechnung im Betrag von CHF inkl. MWSt und gewährt einen Ergänzungskredit in der Höhe von CHF Hintergasse, Fürst-Franz-Josef-Strasse bis Torkelplatz Abrechnung Baukredit gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 20. Juni 2006 CHF Bauabrechnung CHF Abweichung % CHF Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die Abrechnung im Betrag von CHF inkl. MWSt. Kasperigass Abrechnung Baukredit gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 11. September 2007 CHF Bauabrechnung CHF Abweichung % CHF

6 Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die Abrechnung im Betrag von CHF inkl. MWSt. Gemeindebauten im Zentrum Vaduz, 2. Bauetappe Neubau kommunale Verwaltung und Geschäftshaus Auftragserteilungen Architektur- und Bauherrenleistungen Auftragsverfahren Fachingenieure und Spezialisten Am 17. März 2009 bestätigte der Gemeinderat als Veranstalter des Architekturwettbewerbes Projektwettbewerb Gemeindebauten im Zentrum Vaduz, 2. Bauetappe (Neubau kommunale Verwaltung und Geschäftshaus) das Wettbewerbsergebnis des Preisgerichtes auf der Grundlage des Berichtes vom 11. und 12. März Als Sieger des Projektwettbewerbes ist das Architekturbüro Drei Architekten, Prof. Haag / Haffner / Stroheker, Stuttgart, hervorgegangen. Ebenfalls am 17. März 2009 hat der Gemeinderat dem Architekturbüro Drei Architekten, Prof. Haag / Haffner / Stroheker, Stuttgart, den Auftrag für die Überarbeitung des Wettbewerbsprojektes gemäss den Vorgaben des Wettbewerbsprogrammes vom 10. September 2008 und Bericht des Preisberichtes vom 11. und 12. März 2009 erteilt. Am 31. März 2009 hat der Gemeinderat beschlossen, in Abwägung der beschriebenen Grundlagen für das weitere Vorgehen, den geplanten Neubau Gemeindebauten im Zentrum, 2. Bauetappe, auf der Grundlage des Projektwettbewerbsergebnisses und dem aufgezeigten Grobterminplan zu realisieren. Anträge der Gemeindebauverwaltung Abteilung Hochbau an den Gemeinderat: 1. Der Gemeinderat überträgt und erteilt den Auftrag für die vollständigen Architekturleistungen nach SIA 102, entsprechend dem Gesetz über das Öffentliche Auftragswesen (ÖAWG) an das Architekturbüro Drei Architekten GmbH, Stuttgart, als Sieger des Projektwettbewerbes, im Betrag von CHF (inkl. MWSt) unter der Bedingung, dass zusammen mit der Firma Bau-Data AG, Baumanagement, Schaan, eine in Liechtenstein zu registrierende ordentliche Arbeitsgemeinschaft (ARGE) nach liechtensteinischem Recht zu gründen ist. Die Gesamtleitung obliegt dem Architekturbüro Drei Architekten GmbH, Stuttgart. Innerhalb dieser ARGE übernimmt das Architekturbüro Drei Architekten GmbH, Stuttgart, sämtliche Planungsleistungen und die gestalterische Leitung im Betrag von CHF (inkl. MWSt). Die Leistungsbereiche; Organisation, Kosten- und Terminplanung, Ausschreibung, Bauleitung (Oberbauleitung und Fachbauleitung) und Administration im Betrag von CHF (inkl. MWSt) werden von der Firma Bau-Data AG, Baumanagement, Schaan, ausgeführt. Auf der Grundlage des überarbeiteten Wettbewerbsprojektes bzw. des von der Gemeinde Vaduz genehmigten Vorprojektes werden die Baukosten neu berechnet. Weil das Architektenhonorar, wie die Honorare der Fachingenieure und Spezialisten, von den honorarberechtigten Gestehungskosten berechnet wird, kann sich die Auftragsgrösse ändern. Falls sich daraus eine Änderung ergibt, wird die Grösse des Auftrages durch Gemeinderatsbeschluss angepasst. 2. Der Gemeinderat erteilt den Auftrag für die Bauherrenleistungen an die Firma Bau-Data AG, Baumanagement, Schaan, bzw. Filiale Bau-Data AG, Vaduz, im Betrag von pauschal CHF (inkl. MWSt). 3. Der Gemeinderat genehmigt die oben beschriebene Durchführung der Auftragsvergaben der Fachingenieurleistungen und Leistungen von Spezialisten im Verhandlungsverfahren sowie im nationalen offenen Verfahren

7 Unter Hinweis auf den Antrag der VU-Fraktion zum geplanten Neubau anlässlich der letzten Sitzung des Gemeinderates vom 31. März 2009 weist VU-Fraktionssprecher Thomas Zwiefelhofer nochmals darauf hin, dass die Fraktion nach wie vor gegen die Realisierung des vorliegenden Projektes ist. Hierfür sollen auch alle Möglichkeiten der Referendumsfähigkeit von relevanten Beschlüssen genutzt werden. Er wünscht, dass seitens der Verwaltung sauber abgeklärt wird, welche Beschlüsse, z.b. über Nachtragskredite, referendumsfähig sind. In der jetzigen Phase des Projektes ist eine Zustimmung zu den vorliegenden Anträgen nicht möglich, solange diese Abklärungsergebnisse nicht schriftlich vorliegen. Die Beschlussfassung ist daher zu verschieben. Der Bürgermeister stellt hierzu fest, dass der Verpflichtungskredit gesprochen und der Beschluss Rechtskraft erlangt hat. Ein Referendum ist nicht ergriffen worden. Die anstehenden Beschlüsse über die notwendigen Aufträge bewegen sich im Rahmen des Verpflichtungskredites. Gegenantrag der VU-Fraktion: Die Beschlussfassung zu den vorliegenden Anträgen wird bis zur schriftlichen Vorlage des Abklärungsergebnisses über die Referendumsfähigkeit von Vergabeentscheiden um zwei Wochen verschoben. Der Gegenantrag wird abgelehnt. 6 Ja-Stimmen (6 VU), 7 Nein-Stimmen (6 FBP, 1 FL) Beschluss: Gemäss Antrag. 7 Ja-Stimmen (6 FBP, 1 FL), 6 Nein-Stimmen (VU) Rheinpark Stadion Vaduz, Lettstrasse 74, Vaduz Teilobjekt Neuerstellung und Erweiterung Trainingsanlagen Bauabrechnung Baukredit (Verpflichtungskredit) gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 16. März 2004 CHF Umverteilung von Baukredit Teilobjekt Trainingsanlagen auf Baukredit Teilobjekt Stadionausbau gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 6. Dezember CHF Ergänzungskredit gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 20. Juni 2006 CHF Total Baukredite CHF Bauabrechnung CHF Abweichung % - CHF Die Bauabrechnung der beiden Teilprojekte Neuerstellung und Erweiterung der Trainingsanlagen sowie Stadionausbau (Neubau Süd- und Nordtribüne) beläuft sich insgesamt auf CHF Davon wurden vom Sponsor des FC Vaduz CHF übernommen und vom Land CHF subventioniert. Der Anteil der Gemeinde Vaduz beträgt somit CHF oder % der Gesamtkosten. Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die Bauabrechnung für das Teilprojekt Neuerstellung und Erweiterung der Trainingsanlagen im Betrag von CHF (inkl. MWSt)

8 Rheinpark Stadion Vaduz, Lettstrasse 74, Vaduz Teilobjekt Stadionausbau (Neubau Süd- und Nordtribüne) Bauabrechnung Baukredit (Verpflichtungskredit) gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 16. März 2004 CHF Ergänzungskredit gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 6. Dezember 2005 CHF Umverteilung von Baukredit Teilobjekt Trainingsanlagen auf Baukredit Teilobjekt Stadionausbau gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 6. Dezember 2005 CHF Ergänzungskredit gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 24. Januar 2006 CHF Ergänzungskredit gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 20. Juni 2006 CHF Total Baukredite CHF Bauabrechnung CHF Abweichung % - CHF Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die Bauabrechnung für das Teilprojekt Stadionausbau (Neubau Süd- und Nordtribüne) im Betrag von CHF (inkl. MWSt). Rheinpark Stadion Vaduz, Lettstrasse 74, Vaduz Technischer Ausbau Gegentribüne (Sektor 3) für Fernsehübertragungen von Super League Spielen Bauabrechnung Baukredit (Nachtragskredit) gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 10. Juni 2008 CHF Bauabrechnung CHF Abweichung % - CHF Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die Bauabrechnung für den technischen Ausbau der Gegentribüne (Sektor 3) für Fernsehübertragungen im Betrag von CHF (inkl. MWSt). Tennishalle Vaduz, Schaanerstrasse 42, Vaduz Bauliche Ergänzungen (Beleuchtungsanlage und Ausbauten) Bauabrechnung Baukredit (Verpflichtungskredit) gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 1. April 2008 CHF Bauabrechnung CHF Abweichung % - CHF Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die Bauabrechnung für die baulichen Ergänzungen (Beleuchtungsanlage und Ausbauten) der Tennishalle Vaduz im Betrag von CHF (inkl. MWSt)

9 Securitas (Liechtenstein) AG, Nachtwache Vaduz, Personenkontrollen, Erteilung der Kompetenz Die Gemeinde Vaduz hat einen Vertrag mit der Securitas (Liechtenstein) AG zur Verstärkung der Gemeindepolizei bei der Unterstützung der so genannten Nachtwache. Zu diesem Zweck hat der Gemeinderat einzelne Angestellte der Securitas (Liechtenstein) AG mit den Kompetenzen, der Uniform und der Bewaffnung eines Gemeindehilfspolizisten ausgestattet und sie einzeln benannt. Seit einigen Wochen wurde die Problematik von Personen, die öffentliche Plätze und Räume (Spielplätze, Waldhotel, Busterminal) missbräuchlich nutzen, erneut akut. In diesem Zusammenhang stellte der Werkdienst in den letzen Wochen vermehrt Verschmutzungen und Beschädigungen fest Auch berechtigte Beschwerden von Anwohnern solcher neuralgische Plätze sind an den Bürgermeister gerichtet worden. Die Analyse und die Erfahrung haben gezeigt, dass diesem Umstand nur mit einer Intensivierung der Kontrollen und der Erfassung der Personalien derjenigen Personen begegnet werden kann, die sich vor Ort aufhalten. Antrag des Bürgermeisters: 1. Einer maximal notwendigen Anzahl und entsprechend der Aufgabe ausgewählten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Securitas (Liechtenstein) AG, Vaduz, wird in Berücksichtigung von Alter und Qualifikation die Ermächtigung erteilt, Personenkontrollen und identifikationen auf dem Gebiet der Gemeinde Vaduz durchzuführen. 2. Die Gemeindepolizei wird angewiesen, den genannten Personen den Dienstausweis für die Personenkontrolle und identifikation auszufertigen und auszuhändigen. Einstimmig Agglomerationsprogramm Werdenberg-Liechtenstein: Kenntnisnahme der Trägerschaftsorganisation und Vereinsstatuten, Beitritt zum Verein Agglomeration Werdenberg-Liechtenstein Im Rahmen seiner Agglomerationspolitik lancierte die Schweiz ab dem Jahre 2004 die so genannten Agglomerationsprogramme, um die Koordination der bereichsübergreifenden Themen innerhalb der Agglomerationen zu ermöglichen. Die Agglomerationen (nach der Definition des schweizerischen Bundesamtes für Statistik BFS) werden darin eingeladen, ein auf die nächsten zwanzig Jahre angelegtes Aktionsprogramm auszuarbeiten, das den Handlungsbedarf sowie die vorgesehenen Lösungen der anstehenden Probleme aufzeigt. Grenzübergreifende Agglomerationen sind mit gleichwertiger Beteiligung der Nachbarländer explizit mit einbezogen. Der schweizerische Staat stellt Beiträge an die Investitionen im Agglomerationsverkehr in Aussicht. Er verlangt dafür die Schaffung von Agglomerationsprogrammen "Verkehr-Siedlung" die Themen mit dem dringendsten Handlungsbedarf sowie die Bildung von Trägerschaften zum "Betrieb" dieser Agglomerationsprogramme. Aufgabe der Trägerschaften ist es, die horizontale und vertikale Zusammenarbeit in einer Agglomeration zu institutionalisieren und im Falle der Agglomeration Werdenberg-Liechtenstein gegenüber dem Schweizer Bund und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein als Ansprechpartner der Agglomeration aufzutreten. Im Jahre 2007 startete die Region Werdenberg im Beisein von Vertretern des Fürstentums Liechtensteins das Agglomerationsprogramm Werdenberg-Liechtenstein

10 Die überarbeitete Fassung der Trägerschaftsorganisation wurde im Februar 2009 an der Liechtensteiner Vorsteherkonferenz und im März 2009 an einer Sitzung der Regionalplanung Werdenberg besprochen und mit überwiegender Mehrheit angenommen. Auf Grund einer Analyse sämtlicher möglicher Organisationsformen wird in der aktuellen Fassung der Trägerschaftsorganisation der Agglomeration Werdenberg-Liechtenstein die Gründung eines Vereins als Trägerschaft empfohlen. Gemäss provisorischem Vorschlag betragen die jährlichen Kosten des Programms CHF Sie sind zur Hälfte von den Gemeinden der Agglomeration und zu je einem Viertel vom Fürstentum Liechtenstein und dem Kanton St. Gallen zu tragen. Der Vorsitzende der Vorsteherkonferenz und der Präsident der Regionalplanung Sarganserland- Werdenberg wiesen auf die grosse Bedeutung des Agglomerationsprogramms Werdenberg- Liechtenstein für die weitere Entwicklung der Region hin. Insbesondere wurden die wertvollen Impulse auf wirtschaftlichem Gebiet und der Rückhalt, den das Agglomerationsprogramm bei den Regierungen in Vaduz und St. Gallen geniesst, herausgehoben. Die grob budgetierten Kosten entsprechen für die 17 Gemeinden (6 im Bezirk Werdenberg und 11 im Fürstentum Liechtenstein) rund einem Franken pro Person und Jahr. Dies entspricht dem Erfahrungswert der anderen Agglomerationen des Kantons St. Gallen, was als tragbar erachtet wird. Beschluss: 1. Die Gemeinde Vaduz tritt dem Verein Agglomeration Werdenberg-Liechtenstein bei. 2. Der Gemeinderat nimmt von den Statuten des Vereins Agglomeration Werdenberg- Liechtenstein, der Trägerschaftsorganisation und dem darin vorgeschlagenen Kostenteiler zustimmend Kenntnis. 10 Ja-Stimmen (6 FBP, 3 VU, 1 FL), 3 Nein-Stimmen (VU) Stand des Coachingsprojektes Stellensuchende der Gemeinde Vaduz Seit einem Jahr gibt es das Coaching für Erwerbslose in der Gemeinde Vaduz. In dieser Zeitspanne haben 16 Einwohner von diesem Angebot Gebrauch gemacht. Eine deutliche Zunahme ist seit Januar 2009 erkennbar. An Kosten sind für das Jahr 2008 (März bis Dezember) sind CHF aufgelaufen. Auf Grund der Rückmeldung der Stellensuchenden sowie auch der Coachs kann eine positive Bilanz gezogen werden. Jeder Stellensuchende, der eine Anstellung gefunden hat, rechtfertigt das Angebot. Zudem schliessen sich laufend weitere Gemeinden diesem Projekt an und es ist zu hoffen, dass das Angebot bald allen Bewohnern von Liechtenstein zur Verfügung steht. Für das Jahr 2009 sind CHF budgetiert. Dieser Betrag wurde im Rahmen des Budgets durch den Gemeinderat freigeben. Lehrlingsausbildung Anstellung einer Fachfrau oder eines Fachmannes Betriebsunterhalt Der Bürgermeister hat in Abstimmung mit den Ausbildungsverantwortlichen und der Personaldienste die Anstellung von Dajana Risch, Vaduz, für die dreijährige Ausbildung zur Fachfrau Betriebsunterhalt FZ / Hausdienst und die Anstellung von Alen Walser, Vaduz, für die - 9 -

11 dreijährige Ausbildung zum Fachmann Betriebsunterhalt / Werkbetrieb genehmigt. Die Lehren beginnen am 01. August 2009 und enden voraussichtlich am 31. Juli Gemeindeschulrat Vaduz Ersatzbestellung eines Mitglieds Es ist gelebte Tradition, dass jeweils die Interessen der Pfarrei Vaduz im Gemeindeschulrat durch den Kaplan vertreten werden. Am 31. August 2008 übernahm der damalige Kaplan Markus Degen das Pfarramt als Nachfolger von Pfarrer Markus Kellenberger. Als neuer Kaplan wurde DDDr. Markus W. E. Peters gewählt. Seit September 2008 nimmt er nun in Stellvertretung von Markus Degen an den Sitzungen des Gemeindeschulrates teil. Auf Antrag des Gemeindeschulrates nimmt der Gemeinderat einstimmig die nötigen Ersatzwahlen vor: Als Mitglied des Gemeindeschulrates wird abberufen: - Pfarrer Markus Degen Als neues Mitglied des Gemeindeschulrates wird gewählt: - Kaplan DDDr. Markus W. E. Peters Dr. Grass-Strasse Auflösung Flächenpflästerungen und Auftragserweiterung Belagsarbeiten Der Gemeinderat beschliesst einstimmig die Aufhebung aller Flächenpflästerungen in der Dr. Grass-Strasse und erteilt der Firma Brogle AG, Vaduz, eine Auftragserweiterung für den Auftrag Belagsarbeiten Dr. Grass-Strasse, Los 3 zum Betrag von CHF , was einem nunmehrigen Gesamtauftrag Belagsarbeiten in der Höhe von CHF entspricht. Bürgergenossenschaft Vaduz, Bildung Entscheidung der Regelungskommission des Fürstentums Liechtenstein Information Auf Grund der zwischenzeitlich durchgeführten Neuvermessung haben sich gegenüber der seinerzeit getroffenen Vereinbarung über die Aufteilung von Bürgerboden geringfügige Änderungen der Grundstückflächen ergeben. Zudem sind die betreffenden Flächen neu mit Parzellennummern versehen worden, gegenüber den seinerzeitigen Katasternummern. Die Regelungskommission hat die Vereinbarung entsprechend bereinigt und sich materiell mit der ausgehandelten und einvernehmlich genehmigten Regelung auseinandergesetzt und diese mit Entscheidung vom 23. März 2009 bewilligt. Da das Ergebnis der Überprüfung der Zuordnung der Grundstücke der Beteiligten mit den entsprechenden Parzellenbezeichnungen und Flächen als der Vorlage entsprechend befunden worden ist, erübrigt sich eine Anfechtung der diesbezüglichen Entscheidung der Regelungskommission. Eine Entscheidung der Regelungskommission über die Bildung einer Bürgergenossenschaft steht noch aus

12 Zum weiteren Vorgehen besteht im Gemeinderat nach wie vor mehrheitlich die Auffassung, auf der bisherigen Haltung zu bestehen und aus der Sicht der politischen Gemeinde die Bildung einer Bürgergenossenschaft nicht zu befürworten. Die Chance des Überlebens einer Bürgergenossenschaft unter den mittlerweile veränderten gesellschaftlichen Bedingungen wird gering eingeschätzt. Im Sinne einer Mandatserneuerung der Vertreter der politischen Gemeinde wird Beschluss gefasst: folgender Beschluss: Der Gemeinderat beschliesst, am bisherigen Grundsatz festzuhalten, dass es nicht im Sinne der Gemeinde ist, eine Bürgergenossenschaft in Vaduz zu bilden. Der seinerzeitige Gemeinderatsbeschluss vom 16. März 2004, mit welchem die Vereinbarung zwischen dem Regelungsausschuss der Bürgergenossenschaft und der Verhandlungsdelegation des Gemeinderates genehmigt worden ist, gleichzeitig aber seitens des Gemeinderates eine klare Ablehnung zur Bildung einer Bürgergenossenschaft ausgesprochen wurde, wird bestätigt. 11 Ja-Stimmen ( 4 FBP, 6 VU, 1 FL), 2 Nein-Stimmen (FBP) Ewald Ospelt, Bürgermeister Ein Sechstel der Stimmberechtigten kann durch ein begründetes schriftliches Begehren die Behandlung von Beschlüssen des Gemeinderates in der Gemeindeversammlung verlangen. Voraussetzung dafür ist, dass es sich dabei um referendumsfähige Beschlüsse gemäss Art. 41 des Gemeindegesetzes handelt. Referendumsbegehren sind spätestens 14 Tage nach Kundmachung beim Bürgermeister anzumelden. Die Frist zur Einreichung der erforderlichen Unterschriften beträgt ein Monat ab Kundmachung des Beschlusses: Tag der Kundmachung: 07. Mai

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