TR O P I C O OF F S H O R E SE R V I C E S LT D. GRÜNDUNG VON AUSLANDSGESELLSCHAFTEN /RECHTS- UND STEUERBERATUNG / WIRTSCHAFTSBERATUNG

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1 GRÜNDUNG VON AUSLANDSGESELLSCHAFTEN /RECHTS- UND STEUERBERATUNG / WIRTSCHAFTSBERATUNG HAUPTSITZ COCONUT DRIVE SSAN PEDRO, BELIZE, C.A. Inform ationen zur Grü ndung einer US-LLC FON FAX SKYPE: TROPICO TROPICO@SAF .NET INTERNET: BÜ R O Z E I T E N : MO. FR., UHR ME(S)Z In den USA wird die Rec htsform der Limited Liability Com pany (wö rtlich: Gesellschaft mit beschränkter Haftung) in erheblichem Umfang genutzt. Grund ihrer Beliebtheit sind in erster Linie die zivilrechtliche Flexibilität in der gesellschaftsvertr aglichen Gestaltung und die beschränkte Haftung der Gese llschafter. Als Vorteil wird es auch gewertet, daß die LLC für Besteuerungszwecke regelmäßig als Personengesellschaft beh andelt wer den kann. Dadurc h läßt sich die, dem klassischen Körperschaftsteuersys tem der USA innewo hnende, wirtsc haftliche Doppelbelastung aus geschütteter Gewinne vermeiden; außerdem könne n Ver luste der Gesellschaft dur ch die Gesellschafter verwertet werden. Die LLC wird in der Regel von kleine n und mittleren Unternehmen, aber auc h bei der Gestaltung von Konzer nstruk turen eingesetzt. Tätigkeit en in bestimmte n Geschäftszweigen - z.b. das Ban k- und Ver sic herungsgesch äft - dür fen nic ht in der Rechtsform der LLC ausgeübt werden. Der rechtliche Aufbau der LLC bestimmt sich nach dem Gesellschaftsrecht des US-Bund esstaates, in dem die Gesellschaft geg ründet wur de. Alle 50 Bundesstaaten und der District of Columbia verfügen über LLC -Gesetze. Diese folgen sämtlich den beiden ver öffentlic hten Mus tergesetzen (Uniform Limited Liability Company Act - ULLCA und ABA Prototype LLC ACT). Sie sin d daher in weiten Bereichen, jedoch nicht vol lständig, ver einheit licht. Die LLC-Gesetze der Einzelstaaten sin d entspr echend den Vor schlägen der Mod ellgesetz e in gro ßen Teilen dispositives Recht. Ihre Vorschriften können daher rege lmäßig gesells chaftsvertr aglich abbedun gen werden. Es bestehen som it vielfältige Mög lichke iten der Aus gestaltung einer LLC. Infolge des sen ist es weder möglich, ein gesetz liches Leitbi ld der LLC aus den bundesstaatlichen Reg elungen abzuleiten, noch finden sich in der Praxis vor her rsc hende typische Ver tragsg estaltungen einer LLC.

2 Die LLC ist ste ts mit eig ener Rechtspersönlichkeit aus gestattet, obw ohl sie keine Körperschaft (corpo ration) ist. Sie ent steht nicht allein dur ch Ver trag, sondern bedarf zus ätzlich der Registrierung dur ch die Behörd en des Grü ndungsstaates. Sie muß dazu eine Satzung einre ich en (articles of organization), die namentlich Angaben u.a. über die Firma, Zeitdauer, den Gesells chaftsund Geschäftszweckz u enthalten hat. Die Grü ndu ng einer LLC kann. dur ch einen Gesellschafter erfolgen. Die Rech te und Pflichten der Gesellschafter im Innenverhä ltnis (z.b. zur Geschäftsführungund Vertretung, Gewinnv erteilung) werden im Gesellschaftsv ertr ag (operating agreement) geregelt. Der Gesellschaftsvertr ag kann formfrei vereinbar t wer den und ist nicht öffentlich zugäng lich, da dieser nur bei dem Ges ellschafter ( member ) ver bleibt. Die Befugn is zur Führung der Geschäfte der LLC liegt gru ndsätzlich bei allen Gesellschaft ern. Abweichend hiervo n kan n aber vereinbart wer den, daß die Geschäftsführungsbefugnisse einigen Gesellschafter n oder nur einem von ihne n zusteht oder auf ein gesellschaftsfremdes Managem ent (Bo ard of Managers) übertr agen wird. Von der Geschäftsführungsbefugnis im Ver hältnis der Gesellschafter zueinander ist die Ver tretungsbefugnis im Außenverhält nis zu trennen. Sie wird meist überei nstimmend mit der Geschäftsführungsbefugnis gerege lt. Führt ein fremdes Management die Geschäfte, hab en die Manager Alleinvertretungsmacht. Einlagen der Gesellsch after können als Geld- oder Sacheinlagen, aber auc h in For m von Dienstleistungen (z.t. auch künftigen Diensten) erbracht werden. Ein Mindestkapita l wird nicht geford ert. Auf die Ver pflichtung zur Leistu ng von Einlagen kann u.u. dur ch Beschluß der Gesellschafter verzichte t wer den. Die Gewinn - und Verlustvertei lung wird i.d.r. im Gesellschaftsvertrag geregelt. Bei Fehlen besonderer Ver einbarungen bestimmt sie sich i.d.r. nach der Höhe der Einlagen. Gesellschaftsre chtlich ist aber jede beliebige and ere Aufteilung zuläss ig. Es besteht grundsätzlich keine Haftungspflicht der Gesellschafter gegenüber Dritten; regelmäßig besteht auc h keine Nac hschußpflicht. Eine Haftung gegenüber Dritte n kom mt nur in Betrac ht aufgru nd besonderervereinbarung (z.b. Bür gschaft) und u.u. in Fällen des Mißbrauchs der Haftungsbegrenzung.

3 Die bund esstaatlichen Gesetze beinhalten regelmäßig keine Befristung der Lebe nsdauer der LLC. Diese kann aber vertraglich vereinbart werden. Sind im Gesellschaftsver trag keine abweichenden Abreden getroffen worden, wird die LLC durch Einigung aller Gesellschaf ter sowie bei Ausscheiden eines Gesel lschafters dur ch Tod, Aus tritt, Ausschluß oder Konkur s aufgelöst, wenn nic ht die anderen Gesellschafter die For tsetzung der Gesellschaft beschl ießen. Die For tsetzung kann von vor nherein im Ges ellsch aftsvertr ag festgelegt sein. Hinsichtlich der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil wird unters chiede n zwischen dem Vermögensrec ht (Recht auf Gewinnant eil, auf Ausschüttungen und Rückzahlung der Einlage) und dem Mitgliedschaftsrec ht (Recht zur Führung und Kontro lle der Gesellschaft). Ein Gesellschafter kann die Ve rmö gensre chte ohne Beschränkungen auf Dritte übertr age n. Dagegen bed arf die Übertragung der Mitgliedschaftsrecht e grundsätzlich der Zustimmung der anderen Gesells chafter. Ers t mit diesen Rechte n erlangt der Dritte die volle Rechtsstellu ng als Gesellschafte r. Auf das Zustimmungserfordernis kann aber im Gesellschaftsvertr ag verzichtet wer den. Eine US-LLC eignet sich für nahezu jeden unternehmerischen Zweck, insbeso ndere wenn Member der Gesellschaft eine IBC ist, denn die USA wer den nic ht als Niedrigststeuer la nd oder gar als Steueroas e angesehen. Unsere Bas isleistungen nebst Kosten für eine US -LLC-Grü ndung sind: - Prüfung des Firmennamens - Aufbereitung des Articles - Aufbereitung des Operating Agreement - Aufbereitung der Gründungsanträge - Einreichung beim Handelsregister - Übergabe Gründungsurkunde - Übergabe Memorandum - Übergabe Articles - Minutes of Board Meetings - Beschluss zur Kontoeröffnung - Beschluss zuranmietung eines Büros (*) - Beschluss zur Bestellung eines Firmenanwalts - (*) Kaufverträge (*) -Verkaufsverträge (*) - Direktoren-Register - Certificate of shares

4 - Firmensiegel - Zahlung der ersten Jahresgebühr/ Registered Agent - Zahlung der ersten Jahresgebühr/ Registered Office - Zahlung der ersten Jahresgebühr/ Registry s fee Gesamt: ,00 Euro (* nur soweit diese Leistung notwendig sein sollte) Optional können wir Ihnen noch folgende Leistungen nebs t Kostenrahm en bei Gründung Ihrer US- LLC anbieten: - Treuhand-Manager(* *) 1.500,00 - Treuhand-Member (* * *) 1.200,00 - Apostillierung (* * **) 250,00 Euro - Certificate of good standing (* * * **) 1 50,00 Euro diese Zusatzleistung kann notwendig sein, wenn Sie selbst nicht als Manager der Gesellschaft auftreten wollen.) diese Zusatzleistung kann notwendig sein, wenn Sie selbst nicht als Member der Gesellschaft auftreten wollen) diese Zusatzleistung ist notwendig, wenn Sie außerhalb der USA ein Geschäftskonto eröffnen wollen) diese Zusatzleistung ist notwendig, wenn Sie nach etwa zwei Jahren ein weiteres Geschäftskonto eröffnen wollen ) Die jährli chen, laufenden Kosten bestimmen sich wie folgt: - Registered Agent 250,00 Euro - Registered Office 250,00 Euro - Registry s Fee 500,00 Euro Gesamt: 1.000,00 Euro Die Zahlungsanweisungen teilen wir Ihnen bei Auftragsbestätigu ng im Einzelnen mit. Grundsätzlich werden 50% der Kosten sofort fällig, die res tliche n 50% bei Benachrichtigung der erfolgten Firmengründung (Dokumentenversand vorab im PDF-Format). Nach Eingang der Rest zahlung folgt die Versendung der Originaldoku mente. Deutsc he Kunde n können Zah lun gen auf ein Treuhandkonto eines uns erer deutsc hen Rechtsanwälte leisten.

5 TR O P I C O IN V E S T M E N T & CO N S U L T A T I O N LT D. Sofern Sie noch einen Büroservice (od er einen Maildrop etc.) benötigen, bieten wir diese Leistung en gesondert an. Schauen Sie einfach in unseren Webseiten unter Büroservice nach. Mit freundlic hen Grü ßen Ihr Tropico-Team

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