BETRIEBSVEREINBARUNG. über die "Gleitende Arbeitszeit" für die Mitarbeiter der BRAHMS Aktiengesellschaft am Standort Hennigsdorf INHALTSVERZEICHNIS

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BETRIEBSVEREINBARUNG. über die "Gleitende Arbeitszeit" für die Mitarbeiter der BRAHMS Aktiengesellschaft am Standort Hennigsdorf INHALTSVERZEICHNIS"

Transkript

1 BETRIEBSVEREINBARUNG über die "Gleitende Arbeitszeit" für die Mitarbeiter der BRAHMS Aktiengesellschaft am Standort Hennigsdorf INHALTSVERZEICHNIS 1 GELTUNGSBEREICH 1.1 VORBEMERKUNG 1.2 GELTUNGSBEREICH 2 REGELMÄßIGE ARBEITSZEIT, ARBEITSRUHE 3 RAHMENARBEITSZEIT, PRÄSENZZEIT, PAUSENZEITEN, SAMSTAGSARBEIT, ARBEITSZEITGESETZE 3.1 RAHMENARBEITSZEIT 3.2 PRÄSENZZEITEN 3.3 PAUSENZEITEN 3.4 SAMSTAGSARBEIT 3.5 ARBEITSZEITGESETZE 4 GLEITZEITGUTHABEN UND GLEITZEITDEFIZITE 5 ARBEIT AUßERHALB DER RAHMENARBEITSZEIT UND NOTDIENSTE 5.1 "TARIFLICHE MITARBEITER" Arbeitszeit außerhalb der Rahmenarbeitszeit Arbeiten an Sonn- und Feiertagen Notdienste 5.2 "AUßERTARIFLICHE MITARBEITER" 5.3 ARBEIT AN TAGEN DER ARBEITSRUHE (SIEHE HIERZU AUCH 2) 6 REGELUNG ÜBER DIE GEWÄHRUNG VON FREIZEIT AUS DEM GLEITZEITGUTHABEN 7 REGELUNG VON ABWESENHEIT 7.1 URLAUB, SONDERURLAUB 7.2 VOM UNTERNEHMEN ORGANISIERTE WEITERBILDUNG, PERSONALFÖRDERMAßNAHMEN, INTERNE WORKSHOPS 7.3 DIENSTGANG UND DIENSTREISE 7.4 ZU HAUSE ERLEDIGTE ARBEITSAUFGABEN 7.5 KRANKHEIT, KUR- UND HEILVERFAHREN 7.6 ARZTBESUCH 7.7 WEHRERFASSUNG, MUSTERUNG, WEHRÜBUNGEN 7.8 VORLADUNGEN ZU BEHÖRDEN, ZEUGENAUSSAGEN VOR GERICHTEN 8 ZEITERFASSUNG 9 BESONDERE PERSONENGRUPPEN 10 VORGEHENSWEISE BEI KONFLIKTEN 11 ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN 12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

2 Die Geschäftsleitung und der Betriebsrat der BRAHMS schließen folgende Betriebsvereinbarung über die "Gleitende Arbeitszeit" für die Mitarbeiter am Standort Hennigsdorf: Präambel Um unseren Unternehmenserfolg und unsere Zusammenarbeit zu optimieren, haben wir unsere bisherige Gleitzeitregelung noch stärker flexibilisiert. Gleichzeitig ist es uns wichtig, den Wunsch der Mitarbeiter nach individuell gestaltbarer Arbeitszeit, soweit wie möglich, in das Arbeitszeitmodell mit einzubeziehen. Diese Betriebsvereinbarung ist entstanden auf der Grundlage einer standortweiten Mitarbeiterbefragung, firmeninternen Workshops zur Arbeitszeitgestaltung sowie intensiven Verhandlungen zwischen dem Betriebsrat und der Personalabteilung, stellvertretend für die Geschäftsleitung. Dieses Arbeitszeitmodell erlaubt den Mitarbeitern im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten, ihre Arbeit weitgehend selbständig einzuteilen und über Beginn, Ende sowie Dauer der täglichen Arbeitszeit zu entscheiden. Von jedem Teilnehmer wird erwartet, dass er die betrieblichen Belange bei seiner persönlichen Arbeitszeiteinteilung berücksichtigt (z. B. Arbeitsanfall, Vertretung, Kontaktmöglichkeiten extern und intern) sowie die Durchführung eines rationellen Arbeitsablaufes sicherstellt. Hierbei ist die Funktionsfähigkeit eines jeden Arbeitsbereiches zu gewährleisten. Es sollen neben den betrieblichen auch die privaten Bedürfnisse und die momentane Lebenssituation des Mitarbeiters berücksichtigt werden. Zielsetzungen : * Stärkung der Verantwortung von Führungskräften und Mitarbeitern für das Zeitmanagement innerhalb des Verantwortungsbereichs und den dazugehörenden Schnittstellen * Reduzierung von Überstunden durch bessere Ressourcenauslastung * höchstmögliches Maß an individueller Arbeitszeitflexibilität bei gleichzeitiger besserer Befriedigung der Anforderung interner und externer Kunden * Abbildung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit auf dem Gleitzeitkonto * konsequente Einhaltung der Arbeitszeitgesetze * Minimierung des administrativen Aufwandes der Arbeitszeiterfassung 1 Geltungsbereich 1.1 Vorbemerkung Alle Mitarbeiter, die aufgrund der Besitzstandsregelung vom 12. November 1994 individual rechtlich die Fortgeltung des Mantel-Tarifvertrages für die chemische Industrie vom 24.Juni 1992 zugesagt bekamen, sind sogenannte Tarifmitarbeiter, die nachfolgend aus Vereinfachungsgründen als "tarifliche Mitarbeiter" bezeichnet werden. Alle anderen Mitarbeiter werden daraus folgend als "außertarifliche Mitarbeiter" bezeichnet.

3 Da BRAHMS nicht tarifgebunden ist, ist, wenn nachstehend der geltende Tarifvertrag genannt wird, der Tarifvertrag in obigem Besitzstandssinne gemeint. 1.2 Geltungsbereich Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle in Hennigsdorf im Innendienst tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BRAHMS - nachfolgend Mitarbeiter genannt, sofern einzelvertraglich keine anderen Regelungen vereinbart worden sind. Darüber hinaus gelten Sonderregelungen für: - Mitarbeiter und Auszubildende, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben - werdende und stillende Mütter - Aushilfskräfte Für diese Mitarbeiter ist 9 dieser Betriebsvereinbarung zu beachten. 2 Regelmäßige Arbeitszeit, Arbeitsruhe Grundlage der Betriebsvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit ist eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von : 37,5 Stunden Die regulären Arbeitstage sind : Montag bis Freitag Es wird vereinbart, die wöchentliche Arbeitszeit auf : 38 Stunden zu erhöhen. Dies entspricht einer täglichen Sollarbeitszeit von 7 Stunden und 36 Minuten (7,6h). Zum Ausgleich wird eine Arbeitsruhe jeweils am Freitag nach Christi Himmelfahrt und vom 24. bis 31. Dezember gewährt. Es handelt sich dabei um eine je nach Kalenderjahr unterschiedlich große, über das Sollmaß hinausgehende freiwillige Leistung des Betriebes. Teilzeitbeschäftigte mit einer täglich verkürzten Arbeitszeit erhalten anteiliges Arbeitsentgelt auf der Basis von 38 Stunden und können damit ebenfalls die Tage der Arbeitsruhe in Anspruch nehmen. Können die Tage der Arbeitsruhe aus einem der folgenden Gründe nicht in Anspruch genommen werden, erfolgt kein Ausgleich: - unbezahlter Urlaub, Freistellung - Mutterschutz- bzw. Erziehungsurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Austritt/Kündigung im laufenden Kalenderjahr

4 Die Festlegung der Arbeitsruhe berührt nicht die Verpflichtung einzelner Mitarbeiter zur Arbeitsleistung an solchen Tagen. Näheres siehe hierzu unter Rahmenarbeitszeit, Präsenzzeit, Pausenzeiten, Samstagsarbeit, Arbeitszeitgesetze 3.1 Rahmenarbeitszeit Die an der Gleitzeitregelung teilnehmenden Mitarbeiter haben die Möglichkeit, den Arbeitsbeginn und das Arbeitsende innerhalb der Rahmenarbeitszeit flexibel zu gestalten, wobei sichergestellt sein muss, dass dadurch keine Produktionsunterbrechungen eintreten. Die Rahmenarbeitszeit ist von: 6.00 bis Uhr Es ist zu beachten, dass das im Arbeitszeitgesetz festgelegte Höchstmaß von 10 Stunden täglicher Arbeitszeit exklusive der Pausen bzw. 10,75 Stunden Anwesenheit inklusive der Pausen nicht überschritten werden darf. Dies gilt für alle Mitarbeiter des Unternehmens. Zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn müssen mindestens 11 h Ruhezeit liegen. 3.2 Präsenzzeiten Es wird eine arbeitsgruppen- bzw. abteilungsbezogene Präsenzzeit festgelegt. Die Präsenzzeit ist die Zeit, in der die Funktionsfähigkeit und Ansprechbarkeit der für eine Aufgabe zuständigen Gruppe oder Person gegeben sein soll. Bei der Festlegung der Präsenzzeit sind sowohl die internen und externen Kundenbelange als auch die Belange der Abteilung und der Person einzubeziehen. Zur Festlegung der Präsenzzeiten erarbeiten Mitarbeiter und Vorgesetzte gemeinsam einen Vorschlag. Die Präsenzzeiten und deren Änderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Betriebsrates. Die jeweils aktuellen Präsenzzeiten sind der Anlage dieser BV zu entnehmen und werden auf dem Computernetz gespeichert. Sie stehen so jedem Mitarbeiter des Unternehmens zur Verfügung. 3.3 Pausenzeiten Pausenzeiten sind unbezahlte Ruhezeiten, die automatisch vom Zeiterfassungssystem bei der Berechnung der täglichen Arbeitszeit berücksichtigt werden. Die Pausenzeiten betragen insgesamt 45 Minuten pro Tag. Die Lage der Pausen ist flexibel zu regeln, dabei sind die betrieblichen Anforderungen sowie die persönlichen Belange zu berücksichtigen. Entsprechend des Arbeitszeitgesetzes muss nach einer Arbeitszeit von 6 h eine Pause von mindestens 30 Minuten ohne Unterbrechung eingelegt werden. 3.4 Samstagsarbeit Der Samstag ist grundsätzlich kein regelmäßiger Arbeitstag.

5 Der Samstag ist kein regelmäßiger Produktionstag. Samstagsarbeit ist vorab schriftlich vom Mitarbeiter zu beantragen (siehe Anlage1); sie bedarf der Zustimmung des Vorgesetzten und des Betriebsrates und darf den betrieblichen Belangen innerhalb der Woche nicht entgegenstehen. Muss Samstagsarbeit vom Vorgesetzten aus dringenden betrieblichen Gründen kurzfristig angeordnet werden, ist der Betriebsrat unverzüglich zu informieren und seine Zustimmung einzuholen. Ist dies nicht rechtzeitig möglich, ist die Zustimmung umgehend nachträglich einzuholen. Samstagsarbeit wird dem Gleitzeitkonto gutgeschrieben. An Samstagen erfolgt innerhalb der Rahmenarbeitszeit (6.00 bis Uhr) und bei einer geringeren Arbeitszeit als 7,60 h keine Zahlung von Zuschlägen. 3.5 Arbeitszeitgesetze Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Arbeitszeitgesetze und für "tarifliche Mitarbeiter" die tariflichen Regelungen des Tarifvertrages der Berliner chemischen Industrie, die am gültig waren. 4 Gleitzeitguthaben und Gleitzeitdefizite Gleitzeitguthaben sind positive, Gleitzeitdefizite negative Abweichungen von der zu leistenden Sollarbeitszeit. Das Gleitzeitguthaben darf zum Quartalsende bis zu höchstens 35 Stunden, das Gleitzeitdefizit bis zu 10 Stunden betragen. Beim Überschreiten des Gleitzeitguthabens zum Quartalsende wird nur die Höchstgrenze auf das folgende Quartal übertragen. Über ihre geleisteten Arbeitszeiten und ihre Gleitzeitguthaben werden alle Mitarbeiter monatlich informiert. Überschreitet das Gleitzeitguthaben eines Mitarbeiters am Ende des Quartals 65 h, werden der Vorgesetzte und der Betriebsrat von der Personalabteilung automatisch informiert. Der Vorgesetzte muss im Sinne seiner Fürsorgepflicht zusammen mit dem Mitarbeiter die Ursache für Überstunden klären und geeignete Maßnahmen ableiten, umsetzen und dokumentieren, um eine Wiederholung auszuschließen. Bei wiederholtem Überschreiten wird die Personalabteilung gemeinsam mit dem Betriebsrat über geeignete personelle Maßnahmen beraten und eine Lösung herbeiführen. Bei Austritt müssen die Mitarbeiter ihr Gleitzeitkonto ausgleichen. Bei etwaigen Abweichungen wird die tatsächliche Arbeitszeit bezahlt. Für "tarifliche Mitarbeiter" gilt darüber hinaus folgendes : Das Gleitzeitguthaben, das 35,0 bis 50,0 Stunden am Ende des Quartals beträgt, wird ohne Zuschlag vergütet.

6 Das Gleitzeitguthaben, das 50,0 Stunden am Ende des Quartals überschreitet, wird im Sinne des geltenden Tarifvertrages als Mehrarbeit bewertet. Diese Mehrarbeit wird mit einem Zuschlag von 25% vergütet. 5 Arbeit außerhalb der Rahmenarbeitszeit und Notdienste Arbeitszeit außerhalb der Rahmenarbeitszeit ist mitbestimmungspflichtig im Sinne des BetrVG 87. Sie kann daher nur anerkannt werden, wenn sie ordnungsgemäß beantragt und genehmigt worden ist. 5.1 "Tarifliche Mitarbeiter" Arbeitszeit außerhalb der Rahmenarbeitszeit Arbeitszeiten außerhalb der Rahmenarbeitszeit, sofern die tägliche Arbeitszeit von 7,6 h (nach Abzug der Pausen) insgesamt überschritten wurde, werden als Mehrarbeit im Sinne des geltenden Tarifvertrages bewertet. Diese Mehrarbeit wird den Mitarbeitern auf Antrag (siehe Anlage 1) zusammen mit der monatlichen Entgeltzahlung mit dem entsprechenden Zuschlag von 25 % ausgezahlt. Es erfolgt KEINE Anrechnung auf das Gleitzeitkonto Arbeiten an Sonn- und Feiertagen Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich nicht gestattet. Begründete Ausnahmefälle sind im Arbeitszeitgesetz geregelt. Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sind im besonderen stattzugeben, wenn diese: * der Verhütung des Verderbens von Naturerzeugnissen und Rohstoffen, * der Verhütung des Misslingens von Arbeitsergebnissen bei kontinuierlich durchzuführenden Forschungsergebnissen, * der Instandhaltung von Betriebseinrichtung und Vorbereitung der Wiederaufnahme des vollen werktäglichen Betriebs oder * der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Datennetzen und Rechnersystemen dienen und während der regelmäßigen Arbeitszeit nicht durchführbar sind. Wird Arbeit an Sonn- und Feiertagen notwendig, wird die geleistete Arbeit plus einer Zeitpauschale von 2 h (für An- und Abfahrt) auf Antrag im Folgemonat auf ein gesondertes Zeitkonto gutgeschrieben. Bei Arbeitseinsätzen von weniger als einer Stunde werden 3 Stunden gutgeschrieben. Diese Zeiten sollen im Rahmen der Gleitzeit durch Freizeit ausgeglichen werden. Ist das gesonderte Zeitkonto zum Ende des Quartals nicht ausgeglichen, werden die Zeiten automatisch vergütet. Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit werden grundsätzlich vergütet.

7 Hat die geleistete Arbeit an Sonn- oder Feiertagen mindestens 7,6 h (Sollarbeitszeit) betragen, ist dem Mitarbeiter ein Ruhetag als Ausgleichstag innerhalb der folgenden 13 Tage zu gewähren Notdienste Arbeitseinsätze aufgrund von Notdiensten werden im Umfang der geleisteten Arbeit plus einer Zeitpauschale von 2 h (für An- und Abfahrt) auf Antrag (Anlage1) im Folgemonat auf ein gesondertes Zeitkonto gutgeschrieben. Bei Arbeitseinsätzen von weniger als einer Stunde werden 3 Stunden gutgeschrieben. Diese Zeiten sollen im Rahmen der Gleitzeit durch Freizeit ausgeglichen werden. Ist das gesonderte Zeitkonto zum Ende des Quartals nicht ausgeglichen, werden die Zeiten automatisch vergütet. Zuschläge für Zeiten außerhalb der Rahmenarbeitszeit werden grundsätzlich vergütet. Notdienste im Sinne dieser Betriebsvereinbarung sind dringende, unvorhersehbare, unplanbare und nicht aufschiebbare Ereignisse oder Tätigkeiten, für die eine außerordentliche Anreise des Mitarbeiters notwendig ist. Prüfmerkmale für Notdienste sind: * ohne den Notdienst droht Lieferunfähigkeit, * ohne den Notdienst drohen dem Unternehmen nicht zu vertretende finanzielle Schäden. Entstehen bei der Beurteilung Zweifel, entscheidet der zuständige Bereichsleiter. Für die Organisation von Notdiensten erstellt das Unternehmen adäquate Notfalllisten mit den Namen der Mitarbeiter, die im Notfall gerufen werden können. 5.2 "Außertarifliche Mitarbeiter" Arbeitszeiten außerhalb der Rahmenarbeitszeit werden auf dem Gleitzeitkonto gutgeschrieben. Arbeiten an Sonn- und Feiertagen können nur anerkannt werden, wenn sie ordnungsgemäß beantragt und genehmigt worden sind. Es gelten hier die unter und beschriebenen Kriterien sowie zusätzlich Einsätze auf Messen und Symposien. Einsätze an Sonn- und Feiertagen werden im tatsächlich geleisteten zeitlichen Umfang auf Antrag (Anlage 1) dem Gleitzeitkonto gutgeschrieben. Es erfolgt keine Gutschrift von An- und Abfahrtszeiten. Hat die geleistete Arbeit an Sonn- und Feiertagen mindestens 7,6 h betragen, ist dem Mitarbeiter ein Ruhetag als Ausgleichstag innerhalb der folgenden 13 Tage zu gewähren. 5.3 Arbeit an Tagen der Arbeitsruhe (siehe hierzu auch 2) Wird Arbeit an den Tagen der Arbeitsruhe notwendig, wird diese Arbeitszeit im Verhältnis 1:2 vergütet. Auf Antrag wird die Arbeitszeit im Folgemonat dem Gleitzeitkonto gutgeschrieben oder entsprechend ausgezahlt. Es erfolgt keine

8 Zahlung von weiteren Zuschlägen. Diese Regelung gilt für "tarifliche Mitarbeiter" und "außertarifliche Mitarbeiter". 6 Regelung über die Gewährung von Freizeit aus dem Gleitzeitguthaben Gleitzeitguthaben kann täglich durch eine verkürzte Arbeitszeit innerhalb der Rahmenarbeitszeit genutzt werden. Wird dabei die verabredete Präsenzzeit verletzt, ist dieses mit dem Vorgesetzten und den Kollegen abzusprechen. Weiterhin hat jeder Mitarbeiter die Möglichkeit, aus einem vorhandenen Gleitzeitguthaben maximal 12 ganze Tage pro Jahr als bezahlte Freizeit zu nehmen. Es wird die Sollarbeitszeit pro Tag aus dem Gleitzeitkonto abgebucht. Solche Gleitzeittage sind vorher vom Vorgesetzten auf dem Formular "Urlaubsschein" zu genehmigen; betriebliche Belange sind dabei zu berücksichtigen. Vom Mitarbeiter nicht in Anspruch genommene Gleitzeittage sind nicht auf das Folgejahr übertragbar. 7 Regelung von Abwesenheit 7.1 Urlaub, Sonderurlaub Die Bestimmungen über Urlaub und Sonderurlaub bleiben von der Gleitzeitregelung grundsätzlich unberührt. Pro Urlaubstag bzw. Sonderurlaubstag wird die tägliche Sollarbeitszeit angerechnet. 7.2 Vom Unternehmen organisierte Weiterbildung, Personalfördermaßnahmen, interne Workshops Personalfördermaßnahmen im Sinne dieser Betriebsvereinbarung sind die im Anhang des Mitarbeitergesprächsprotokolls aufgezählten Maßnahmen und hier im besonderen: * Seminare, Fort- und Weiterbildungen, Praktika, * Besuch von Kongressen, Vorträgen, universitären Lehrveranstaltungen, * Hospitationen, Unterweisungen und Erfahrungsaustausch in/mit anderen Unternehmen, soweit diese der Weiterbildung dienen. Für die Dauer der Veranstaltung wird inklusive der An- bzw. Abreise maximal die Sollarbeitszeit (in der Regel 7,6 h) dem Gleitzeitkonto gutgeschrieben. Bei stundenweiser Abwesenheit wird die Differenz zwischen Anwesenheitszeit und der täglichen Sollarbeitszeit gutgeschrieben. Der Reiseplan bzw. die Seminarankündigung gilt als Nachweis über die Dauer der Veranstaltung. 7.3 Dienstgang und Dienstreise Es wird für ganztägige Abwesenheit die tägliche Sollarbeitszeit angerechnet; bei stundenweiser Abwesenheit wird die Differenz zwischen Anwesenheitszeit und der täglichen Sollarbeitszeit gutgeschrieben. Reisezeit, die im Rahmen der Durchführung einer ganz- oder mehrtägigen Dienstreise anfällt, gilt für "tarifliche Mitarbeiter" grundsätzlich als Arbeitszeit. An Tagen der An- und/oder Abreise können maximal je 10 h (inklusive Arbeitszeit)

9 gutgeschrieben werden. Diese Reisezeiten werden auf Antrag (Anlage 1) dem Gleitzeitkonto gutgeschrieben. Reisezeiten sind in keinem Fall zuschlagspflichtig. Auf dem Antrag zur Gutschrift auf das Gleitzeitkonto sind die Reisezeiten und die Arbeitszeit getrennt auszuweisen. 7.4 Zu Hause erledigte Arbeitsaufgaben Arbeiten, die zu Hause erledigt werden (Heimarbeit), werden nach vorheriger Zustimmung des Vorgesetzten auf Antrag (Anlage 1) maximal bis zur Höhe der Sollarbeitszeit dem Gleitzeitguthaben gutgeschrieben. Arbeiten am selben Tag am Standort Hennigsdorf werden entsprechend verrechnet. An Samstagen wird Heimarbeit nur in begründeten Fällen genehmigt. Es besteht kein Anspruch auf einen Heimarbeitsplatz. Es gelten hier besondere Datensicherheitsund Verschwiegenheitsvereinbarungen. Über "Heimarbeit" ist der Betriebsrat monatlich durch die Personalabteilung zu informieren. 7.5 Krankheit, Kur- und Heilverfahren Es wird für ganztägige Abwesenheit die Sollarbeitszeit gutgeschrieben, bei stundenweiser Abwesenheit wird die Differenz zwischen Anwesenheitszeit und Sollarbeitszeit gutgeschrieben. 7.6 Arztbesuch Arztbesuche, regelmäßige ärztliche oder therapeutische Maßnahmen sollten außerhalb der jeweiligen Präsenzzeit stattfinden. Müssen Arztbesuche oder therapeutische Maßnahmen nachgewiesenermaßen in dieser Zeit, sofern sie auch in der individuellen Präsenzzeit liegt, zwischen Uhr stattfinden, erfolgt auf Antrag (Anlage 1) für die Abwesenheit eine Zeitgutschrift auf dem Gleitzeitkonto. Dem Antrag ist ein entsprechender Nachweis über die zeitliche Notwendigkeit beizulegen. 7.7 Wehrerfassung, Musterung, Wehrübungen Diese Ausfallzeiten werden bei Vorlage entsprechender Vorladungen einschließlich der anfallenden Wegezeiten durch BRAHMS vergütet, d. h. diese Abwesenheitszeiten werden wie Arbeitszeit bewertet. 7.8 Vorladungen zu Behörden, Zeugenaussagen vor Gerichten Stundenweise Ausfallzeiten werden bei Vorlage entsprechender Vorladungen einschließlich der anfallenden Wegezeiten durch BRAHMS vergütet, d. h. diese Abwesenheitszeiten werden wie Arbeitszeit bewertet. Muss dagegen ein ganzer Arbeitstag ausfallen, wird der Mitarbeiter unbezahlt freigestellt. Die Bezahlung erfolgt dann durch die entsprechende Behörde bzw. das Gericht. 8 Zeiterfassung Die Zeiterfassung und Überwachung von An- und Abwesenheitszeiten erfolgt mit einem elektronischen Zeiterfassungssystem. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, seine Anwesenheitszeit mit Hilfe seiner Gleitzeitkarte am Zeiterfassungsgerät zu

10 dokumentieren. Bestimmte Abwesenheitsgründe müssen ebenfalls vom Mitarbeiter selbst am Zeiterfassungsgerät eingegeben werden (Anlage 2). 9 Besondere Personengruppen Teilzeitbeschäftigte können grundsätzlich an der Gleitzeit teilnehmen. Einschränkungen können sich durch den Teilzeitvertrag oder durch betriebliche Belange ergeben. Für Teilzeitbeschäftigte werden Rahmenarbeitszeit, Präsenzzeit und Pausenzeiten individuell vereinbart. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht länger als 8 Stunden arbeiten (Anwesenheit + Pause = max. 8,75 Std.). Eine Teilnahme an der Gleitzeit ist nur in diesem Rahmen möglich. Auszubildende dürfen nur nach Absprache mit dem jeweiligen Bereich unter Berücksichtigung der erforderlichen Betreuung an der gleitenden Arbeitszeit teilnehmen. Die Arbeitszeit werdender und stillender Mütter darf täglich 8,5 Stunden (Anwesenheit + Pause = max. 9,25 Std.) nicht überschreiten. Eine Teilnahme an der Gleitzeit ist nur in diesem Rahmen möglich. Aushilfen und Praktikanten nehmen nicht an der Gleitzeit teil. Ihre Arbeitszeit soll jedoch über das Zeiterfassungssystem erfasst werden. 10 Vorgehensweise bei Konflikten Kommt es im Rahmen dieser Betriebsvereinbarung zwischen Mitarbeiter und Vorgesetztem zu unterschiedlichen Vorstellungen und Auslegungen, soll im Vorfeld in einem Gespräch mit dem Mitarbeiter, dem Vorgesetzten sowie je einem Vertreter des Betriebsrates und der Personalabteilung versucht werden, den Streitfall gütlich zu klären. Wird keine Einigung erzielt, entscheiden der Betriebsrat und die Personalabteilung mit paritätischem Stimmenverhältnis. Diese Entscheidung gilt als verbindlich. 11 Übergangsbestimmungen Das bisherige Freizeitkonto ist bis zum 31. Dezember 2001 aufzulösen. Hierzu werden zwischen Arbeitnehmern, Vorgesetzten und dem Arbeitgeber individuelle und verbindliche Vereinbarungen getroffen. 12 Schlussbestimmungen Das Arbeitszeitgesetz sowie sonstige gesetzliche Arbeitszeitregelungen sind zu beachten. Sie gelten, soweit in Einzelfällen diese Betriebsvereinbarung Regelungen nicht enthält. Ein Verstoß gegen die Betriebsvereinbarung kann zu arbeitsrechtlichen

11 Konsequenzen (Abmahnung, in schwerwiegenden Fällen ordentliche/außerordentliche Kündigung ) führen. Die Betriebsvereinbarung einschließlich der Anlagen gilt für den Standort Hennigsdorf. Sie ist kündbar mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende. Diese Betriebsvereinbarung ersetzt die Betriebsvereinbarung über die "Gleitende Arbeitszeit" für die Mitarbeiter der BRAHMS vom 5. November Sie tritt in Kraft, wenn der Mitarbeiter seine Tätigkeit in Hennigsdorf aufgenommen hat. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Betriebsvereinbarung unwirksam sein oder werden oder im Widerspruch zum geltenden Tarifvertrag oder gesetzlichen Regelungen stehen, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksam oder im Widerspruch stehende Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem von den Parteien Gewollten möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass eine Regelungslücke gegeben ist. Bestandteile dieser Betriebsvereinbarung sind ebenfalls: 1. Antragsformular zur gleitenden Arbeitszeit 2. Anwendungshinweise zur Zeiterfassung für Mitarbeiter 3. Präsenzzeiten BRAHMS Aktiengesellschaft Hennigsdorf, den 20.Dezember.2001 Geschäftsleitung Betriebsrat Anlagen: - I. Antrag auf Arbeit - II. Antrag auf Gutschrift auf das Gleitzeitkonto

(2) Die Vorschriften des 1. Abschnittes finden keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von:

(2) Die Vorschriften des 1. Abschnittes finden keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von: 2 (2) Die Vorschriften des 1. Abschnittes finden keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von: 1. Beschäftigten, deren Arbeitszeit dienstplanmäßig oder betriebsüblich festgesetzt ist und 2. Beschäftigten,

Mehr

Für Arbeiter und Angestellte mit einer unbezahlten Frühstückspause in der Zeit von 09.00 Uhr bis 09.15 Uhr beginnt die Kernzeit um 9.15 Uhr.

Für Arbeiter und Angestellte mit einer unbezahlten Frühstückspause in der Zeit von 09.00 Uhr bis 09.15 Uhr beginnt die Kernzeit um 9.15 Uhr. Betriebsvereinbarung - Gleitende Arbeitszeit (Classic) der DaimIerChrysler AG 1. Präambel Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (nachfolgend "Mitarbeiter") soll durch die gleitende Arbeitszeit die Möglichkeit

Mehr

Gleitzeitordnung für die Beschäftigten des ZENTRALBEREICH Neuenheimer Feld (ZNF) der Universität Heidelberg (Stand:16.10.2014)

Gleitzeitordnung für die Beschäftigten des ZENTRALBEREICH Neuenheimer Feld (ZNF) der Universität Heidelberg (Stand:16.10.2014) Gleitzeitordnung für die Beschäftigten des ZENTRALBEREICH Neuenheimer Feld (ZNF) der Universität Heidelberg (Stand:16.10.2014) 1 Inhalt, Grundlage und Geltungsbereich der Gleitzeitordnung (1) Inhalt der

Mehr

Gleitzeitordnung. für die Beamtinnen, Beamte und Beschäftigten der Zentralen Verwaltung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Gleitzeitordnung. für die Beamtinnen, Beamte und Beschäftigten der Zentralen Verwaltung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Gleitzeitordnung für die Beamtinnen, Beamte und Beschäftigten der Zentralen Verwaltung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg 1 Inhalt, Grundlage und Geltungsbereich der Gleitzeitordnung (1) Inhalt

Mehr

1. Allgemeine Bestimmungen... 2. 2. Arbeitszeit... 2. 3. Schwankungen in der wöchentlichen Arbeitszeit... 3. 4. Überstunden... 3. 5. Überzeit...

1. Allgemeine Bestimmungen... 2. 2. Arbeitszeit... 2. 3. Schwankungen in der wöchentlichen Arbeitszeit... 3. 4. Überstunden... 3. 5. Überzeit... 1. Allgemeine Bestimmungen... 2 1.1. Geltungsbereich...2 1.2. Sprachregelung...2 2. Arbeitszeit... 2 2.1. Vertrauensarbeitszeit...2 2.2. Wöchentliche Arbeitszeit...2 2.3. Service Zeit...2 2.4. Individuelle

Mehr

Musterformulare für Freiwillige QS-Inspektion Arbeits- und Sozialbedingungen (FIAS)

Musterformulare für Freiwillige QS-Inspektion Arbeits- und Sozialbedingungen (FIAS) Musterformulare für Freiwillige QS-Inspektion Arbeits- und Sozialbedingungen (FIAS) und Muster: Arbeits- und Ruhezeiten (2.1.11) Hinweis: Die folgende beinhaltet I. Informationen über die gesetzlichen

Mehr

Arbeitszeit-, Mehrarbeits-, Überstundenund Zeitzuschlagsbeispiele

Arbeitszeit-, Mehrarbeits-, Überstundenund Zeitzuschlagsbeispiele 01. Juni 2011 Arbeitszeit-, Mehrarbeits-, Überstundenund Zeitzuschlagsbeispiele für Mitarbeiter, die den Anlagen 31, 32 oder 33 zu den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Deutschen Caritasverbandes zugeordnet

Mehr

Der Vorrang der betrieblichen Erfordernisse muss hierbei gewahrt bleiben.

Der Vorrang der betrieblichen Erfordernisse muss hierbei gewahrt bleiben. Vorwort Die Dienstvereinbarung ermöglicht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine flexible Organisation ihrer Arbeitszeiten. Diese Flexibilität setzt ein hohes Verantwortungsbewusstsein voraus. Der

Mehr

M U S T E R Dienstvereinbarung über Arbeitszeitkonten

M U S T E R Dienstvereinbarung über Arbeitszeitkonten Anlage zur Rundverfügung G 6/2015 M U S T E R Dienstvereinbarung über Arbeitszeitkonten Zwischen dem Evangelisch-lutherischen Kirchenkreis (Dienststelle), vertreten durch den Kirchenkreisvorstand (Dienststellenleitung),

Mehr

Verordnung. über die gleitende Arbeitszeit. in der Gemeindeverwaltung

Verordnung. über die gleitende Arbeitszeit. in der Gemeindeverwaltung GEMEINDE BIRSFELDEN 0-4 Verordnung über die gleitende Arbeitszeit in der Gemeindeverwaltung A. Geltungsbereich... Gemeindeverwaltung... Aussendienst... B. Zeitbegriffe... Rahmenzeit... 4 Blockzeit... 5

Mehr

3 4 5 6 Berechnungsbeispiele: Beispiel 1: Verzicht auf 4% des Entgelts/der Besoldung für die Dauer eines Kalenderjahres bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 50% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

Mehr

Gleitzeit - allgemeine Betriebsvereinbarung

Gleitzeit - allgemeine Betriebsvereinbarung Rechtsservice Arbeit + Soziales Gleitzeit - allgemeine Betriebsvereinbarung Wirtschaftskammer Steiermark Rechtsservice A-8021 Graz, Körblergasse 111 113 Tel. (0316) 601-601, Fax (0316) 601-505 Email: rechtsservice@wkstmk.at

Mehr

ANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST.

ANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST. Verfall Urlaub: Übertragung & ANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST. In diesem kurz & knapp wird die Übertragung des gesetzlichen Erholungsurlaubes

Mehr

Vereinbarung über Abrufarbeit 1 zwischen

Vereinbarung über Abrufarbeit 1 zwischen ACHTUNG: Dies ist ein neutrales Muster, für welches keine Haftung übernommen wird. Wir empfehlen ausdrücklich, sich individuell anwaltlich beraten zu lassen. Vereinbarung über Abrufarbeit 1 zwischen (Name,

Mehr

Arbeitszeitkonten in AWO-Betrieben gemäß 15 Abs. 1 Satz 2 TV AWO NRW i.v.m. 12 Abs. 10 und 11 TV AWO NRW. Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit

Arbeitszeitkonten in AWO-Betrieben gemäß 15 Abs. 1 Satz 2 TV AWO NRW i.v.m. 12 Abs. 10 und 11 TV AWO NRW. Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit Arbeitszeitkonten in AWO-Betrieben gemäß 15 Abs. 1 Satz 2 TV AWO NRW i.v.m. 12 Abs. 10 und 11 TV AWO NRW Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit Zwang zu Arbeitszeitkonten Durch Betriebsvereinbarung kann ein

Mehr

Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung Betriebsvereinbarung zwischen der DB Station&Service AG Regionalbereich Südwest und dem Betriebsrat beim Wahlbetrieb Südwest der DB Station&Service AG wird gemäß 77 BetrVG in Verbindung mit 87 (1) Nr.

Mehr

Präsidialabteilung. Arbeitszeitreglement. vom 11. Dezember 2000 mit Änderungen Stadtratsbeschluss vom 2. April 2001 und 24.

Präsidialabteilung. Arbeitszeitreglement. vom 11. Dezember 2000 mit Änderungen Stadtratsbeschluss vom 2. April 2001 und 24. Präsidialabteilung Arbeitszeitreglement vom. Dezember 000 mit Änderungen Stadtratsbeschluss vom. April 00 und 4. Juni 03 ARBEITSZEITREGLEMENT (vom. Dezember 000) A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. Rechtsgrundlage

Mehr

Excel Arbeitszeiterfassung

Excel Arbeitszeiterfassung Dokumentation Arbeitszeiterfassung Version 2013 08 19 4.1 DE Excel Arbeitszeiterfassung Dokumentation Copyright (C) 2007 2013, stallwanger IT.dev process and controlling. All rights reserved. 1 Vorwort

Mehr

Dienstvereinbarung. 2. Rahmenzeit Montags bis freitags wird eine tägliche Rahmenzeit wie folgt eingeführt:

Dienstvereinbarung. 2. Rahmenzeit Montags bis freitags wird eine tägliche Rahmenzeit wie folgt eingeführt: Dienstvereinbarung zwischen dem Personalrat und der Behörde für Bildung und Sport über die Verteilung der Arbeitszeit von Hausmeisterinnen, Hausmeistern und Hausmeisterpaaren 1) an Schulen Präambel Vor

Mehr

Betriebsvereinbarung Arbeitszeiten Ärzte der Klinik für Chirurgie, Unfallchirurgie und Gefäßchirurgie

Betriebsvereinbarung Arbeitszeiten Ärzte der Klinik für Chirurgie, Unfallchirurgie und Gefäßchirurgie Betriebsvereinbarung Arbeitszeiten Ärzte der Klinik für Chirurgie, Unfallchirurgie und Gefäßchirurgie vom 21.10.2005 1. Geltungsbereich Die folgenden Regelungen gelten persönlich für alle im AKK im ärztlichen

Mehr

Arbeitsvertrag. und. Vermögenswirksame Leistungen werden ab in Höhe von gezahlt.

Arbeitsvertrag. und. Vermögenswirksame Leistungen werden ab in Höhe von gezahlt. Arbeitsvertrag und (im folgenden ) (im folgenden Arbeitnehmer) Grundlage dieses Arbeitsvertrages sind die gesetzlichen Bestimmungen und die folgenden Vereinbarungen zwischen und Arbeitnehmer. Das Arbeitsverhältnis

Mehr

Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit. Zwischen dem Kirchenkreis Leverkusen. und. der Mitarbeitervertretung des Kirchenkreises Leverkusen

Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit. Zwischen dem Kirchenkreis Leverkusen. und. der Mitarbeitervertretung des Kirchenkreises Leverkusen Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit Zwischen dem Kirchenkreis Leverkusen und der Mitarbeitervertretung des Kirchenkreises Leverkusen wird gemäß 36 MVG-EKD folgende Dienstvereinbarung über

Mehr

Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber

Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber Anstellungsvertrag Zwischen Herrn/Frau (Praxisinhaber) Praxisanschrift und Herrn/Frau (Praxisarzt)

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Technische Fachhochschule Wildau Amtliche Mitteilungen Nr. 14/2004 10.08.2004 Dienstvereinbarung über die Gestaltung der Arbeitszeit für wissenschaftliche Mitarbeiter an der TFH Wildau Zwischen und der

Mehr

Flexibilisierung der Arbeitszeit

Flexibilisierung der Arbeitszeit Flexibilisierung der Arbeitszeit Zwischen der Informationsverarbeitung und Dienstleistungen GmbH (IDG) und dem Betriebsrat der IDG wird folgende Betriebsvereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit

Mehr

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es

Mehr

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat Grundlage: Betriebsverfassungsgesetz Gesetzlicher Interessenvertreter der Belegschaft Wird von der Belegschaft gewählt (Betriebsversammlung)

Mehr

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 19.05.2012 Gültig ab: 20.05.2012 Kündbar zum: 31.12.2015 Frist: 3 Monate

Mehr

72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge. TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG. abgeschlossen zwischen dem

72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge. TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG. abgeschlossen zwischen dem la".. np r, 2u'll Id' " '8 I 72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG abgeschlossen zwischen dem Fachverband Sanitär Heizung Klempner Klima Land Brandenburg und der

Mehr

800-1. Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz. Vom 21. Januar 1974. Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: 1 1)

800-1. Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz. Vom 21. Januar 1974. Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: 1 1) Fundstelle: HmbGVBl. 974, S. 6 800- Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz Vom 2. Januar 974 Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: Grundsatz ( Durch ihre Freistellung

Mehr

Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg bei gleitender Arbeitszeit

Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg bei gleitender Arbeitszeit Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg bei gleitender Arbeitszeit Gültig für die Hauptbibliothek und die Technisch-naturwissenschaftliche Zweigbibliothek

Mehr

Nr. 1.10/Seite 1. Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung bei der Gemeinde Bobenheim-Roxheim. Inhaltsverzeichnis

Nr. 1.10/Seite 1. Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung bei der Gemeinde Bobenheim-Roxheim. Inhaltsverzeichnis Nr. 1.10/Seite 1 Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung bei der Gemeinde Bobenheim-Roxheim Inhaltsverzeichnis 1 Ziele und Grundzüge der Arbeitszeitflexibilisierung 2 Geltungsbereich 3 Kernzeiten

Mehr

Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer 1

Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer 1 Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer 7. (Vom 5. August 997) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf Art. 59 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) sowie Ziff. des Einführungsgesetzes

Mehr

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit Zwischen dem und der wird folgender Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.v. - Südwestmetall - IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg vereinbart: 1. Geltungsbereich Tarifvertrag

Mehr

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung GLEITZEIT 8.10.2015

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung GLEITZEIT 8.10.2015 Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung GLEITZEIT 8.10.2015 Rechtlicher Rahmen Betriebsvereinbarung (Mitteilungsblatt SJ 2010/2011, 1. St., Nr. 2) https://www.i-med.ac.at/mitteilungsblatt/2010/01.pdf

Mehr

Teilzeitbeschäftigte 209

Teilzeitbeschäftigte 209 Teilzeitbeschäftigte 209 Teilzeitbeschäftigte Erläuterungen zur Teilzeitarbeit Der Gesetzgeber verfolgt seit Ende 2000, in Kraft getreten zum 01.01.2001, mit dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete

Mehr

Reglement über die Arbeitszeit für das Gemeindepersonal

Reglement über die Arbeitszeit für das Gemeindepersonal Reglement über die Arbeitszeit für das Gemeindepersonal vom 4. November 05 Inhaltsverzeichnis Präambel.... Allgemeine Bestimmungen... Geltungsbereich... Grundsatz... Definition der Arbeitszeit... 4 Zweck

Mehr

Textilreinigungsgewerbe. Abschluss: 12.2.1979 gültig ab: 01.03.1980 Laufzeit bis: TARIFVERTRAG ÜBER ARBEITSPLATZ- UND VERDIENSTSICHERUNG

Textilreinigungsgewerbe. Abschluss: 12.2.1979 gültig ab: 01.03.1980 Laufzeit bis: TARIFVERTRAG ÜBER ARBEITSPLATZ- UND VERDIENSTSICHERUNG IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 110 00 702 061 603 00 Bundesrepublik Deutschland - West Branche: Arbeiter Textilreinigungsgewerbe Abschluss: 12.2.1979 gültig ab: 01.03.1980 Laufzeit bis: 6 Mo TARIFVERTRAG

Mehr

Headline Titel. Herzlich Willkommen zum Tag des

Headline Titel. Herzlich Willkommen zum Tag des Headline Titel Herzlich Willkommen zum Tag des Subhead Hotel- und Untertitel Gastgewerbes 2015 Inhaltsübersicht 1. Mindestlohnregelungen 2. Aufzeichnungspflicht 3. Arbeitszeitregelungen 4. Rechtsfolgen

Mehr

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung

Mehr

HANDOUT TECHNISCHE UMSETZUNG DER ELEKTRONISCHEN ZEITERFASSUNG

HANDOUT TECHNISCHE UMSETZUNG DER ELEKTRONISCHEN ZEITERFASSUNG HANDOUT TECHNISCHE UMSETZUNG DER ELEKTRONISCHEN ZEITERFASSUNG Das Zeiterfassungskonto... 2 Der Zeiterfassungschip... 3 Rollen und Berechtigungen... 4 Persönliches Zeiterfassungskonto der Mitarbeiterinnen/

Mehr

Flexible Regelungen zugeschnitten auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter und die betrieblichen Anforderungen bei Aqua Römer Das Unternehmen:

Flexible Regelungen zugeschnitten auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter und die betrieblichen Anforderungen bei Aqua Römer Das Unternehmen: Flexible Regelungen zugeschnitten auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter und die betrieblichen Anforderungen bei Aqua Römer Das Unternehmen: Aqua Römer - Tochter der Dr. Landerer u. Söhne GmbH. Hauptsitz

Mehr

Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990. zum. Antrag des Ministerrates vom 6. Juni 1990 (Drucksache Nr.

Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990. zum. Antrag des Ministerrates vom 6. Juni 1990 (Drucksache Nr. VOLKSKAMMER der Deutschen Demokratischen Republik 10. Wahlperiode Drucksache Nr. 66 a Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990 zum Antrag des Ministerrates vom 6. Juni

Mehr

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden

Mehr

Betriebsvereinbarung Arbeitszeit- und Überstundenregelung

Betriebsvereinbarung Arbeitszeit- und Überstundenregelung Betriebsvereinbarung Arbeitszeit- und Überstundenregelung Die Geschäftsleitung und der Betriebsrat der Bundesgeschäftsstelle des Deutschen Alpenvereins schließen folgende Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit-

Mehr

Fort- und Weiterbildung beim MDR

Fort- und Weiterbildung beim MDR DIENSTVEREINBARUNG über die Fort- und Weiterbildung beim MDR vom 15.09.1995 i. d. F. vom 05.10.1999 Zwischen dem MDR und dem Gesamtpersonalrat des MDR wird folgende Dienstvereinbarung über die Fort- und

Mehr

Dienstvereinbarung über Arbeitszeitkonten. Zwischen dem Evangelisch-lutherischen Kirchenkreis Münden, vertreten durch den Kirchenkreisvorstand.

Dienstvereinbarung über Arbeitszeitkonten. Zwischen dem Evangelisch-lutherischen Kirchenkreis Münden, vertreten durch den Kirchenkreisvorstand. Dienstvereinbarung über Arbeitszeitkonten Zwischen dem Evangelisch-lutherischen Kirchenkreis Münden, vertreten durch den Kirchenkreisvorstand (Dienststellenleitung), und der Mitarbeitervertretung im Evangelisch-lutherischen

Mehr

II. Vergütungstarifvertrag (VTV) 2009

II. Vergütungstarifvertrag (VTV) 2009 II. Vergütungstarifvertrag (VTV) 2009 Abschnitt 1 Allgemeine Vergütungsregelungen 1 Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Vergütungstarifvertrages entspricht dem des Manteltarifvertrages. Die Regelungen

Mehr

3. Was muss ich tun, um Elternzeit in Anspruch zu nehmen? 4. Wie lange kann Elternzeit genommen werden?

3. Was muss ich tun, um Elternzeit in Anspruch zu nehmen? 4. Wie lange kann Elternzeit genommen werden? 1. Was ist eigentlich Elternzeit? Elternzeit ist der Anspruch von Arbeitnehmern auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit aus Anlass der Geburt und zum Zweck der Betreuung ihres Kindes. 2. Wer hat Anspruch

Mehr

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 1. Zusammensetzung des Beirats (1) Mitglieder Der Beirat des Frankfurter Volleyball Verein e.v. (FVV) setzt sich gemäß 11 der Vereinssatzung

Mehr

Anhang 1: Arbeitszeitreglement kantonale Verwaltung

Anhang 1: Arbeitszeitreglement kantonale Verwaltung Anhang 1 142.212 Anhang 1: Arbeitszeitreglement kantonale Verwaltung I. Allgemeine Bestimmungen (1.) Art. 1 Geltungsbereich 1 Dieser Anhang gilt für alle Angestellten, die der Personalverordnung unterstellt

Mehr

2 Erfassung der An- und Abwesenheitszeiten

2 Erfassung der An- und Abwesenheitszeiten 1 Geltungsbereich (1) Diese Betriebsvereinbarung gilt grundsätzlich für alle Mitarbeiter/innen der Landesgeschäftsstelle einschließlich Bildungsinstitut (BI) und Informations- und Technologiecenter (ITC)

Mehr

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Lösungen: Fall 1: (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Fall 2: 13 Verhalten während der Berufsausbildung (BBiG)

Mehr

Belastungen am Arbeitsplatz

Belastungen am Arbeitsplatz Anlage 2b Belastungen am Arbeitsplatz Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitschutzgesetz BU/GmbH: Abteilung:.. Schlüssel-.. Anmerkung: Sie bekamen diesen bogen von der gemeinsamen Kommission* überreicht.

Mehr

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,

Mehr

Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg bei gleitender Arbeitszeit

Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg bei gleitender Arbeitszeit Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg bei gleitender Arbeitszeit Gültig für die Hauptbibliothek und die Technisch-naturwissenschaftliche Zweigbibliothek

Mehr

Muster-Betriebsvereinbarung zum Thema Gleitende Arbeitszeit (2. Vorschlag)

Muster-Betriebsvereinbarung zum Thema Gleitende Arbeitszeit (2. Vorschlag) Muster-Betriebsvereinbarung zum Thema Gleitende Arbeitszeit (2. Vorschlag) Zwischen der Firma und dem Betriebsrat der 1 Allgemeines (1) Gegenstand dieser Betriebsvereinbarung ist die Regelung der gleitenden

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...

Mehr

ARBEITSZEIT/RUHEZEIT. WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN bei MEHRARBEIT ZUSTEHT. Gerechtigkeit muss sein

ARBEITSZEIT/RUHEZEIT. WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN bei MEHRARBEIT ZUSTEHT. Gerechtigkeit muss sein ARBEITSZEIT/RUHEZEIT WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN bei MEHRARBEIT ZUSTEHT Gerechtigkeit muss sein ARBEITSZEIT UND RUHEZEIT Das Arbeitszeitrecht wurde entwickelt, um den Arbeitnehmer vor gesundheitlichen

Mehr

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht

Mehr

Zwischen. der gemeinnützigen Gesellschaft für therapeutisches Reiten und Heilpädagogik mbh (VRH Celle), vertreten durch den Geschäftsführer.

Zwischen. der gemeinnützigen Gesellschaft für therapeutisches Reiten und Heilpädagogik mbh (VRH Celle), vertreten durch den Geschäftsführer. Zwischen der gemeinnützigen Gesellschaft für therapeutisches Reiten und Heilpädagogik mbh (VRH Celle), vertreten durch den Geschäftsführer und dem Betriebsrat im VRH Celle, vertreten durch den Vorsitzenden

Mehr

Ende von Vertragsbeziehungen

Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch

Mehr

Arbeits- und Ruhezeiten

Arbeits- und Ruhezeiten Arbeits- und Ruhezeiten Dieses Merkblatt richtet sich insbesondere an Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es gibt Auskunft über die wesentlichen Bestimmungen der Arbeits- und Ruhezeiten gemäss dem Arbeitsgesetz.

Mehr

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift)

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift) Arbeitsvertrag zwischen Frau/Herrn (Name des ärztlichen Arbeitgebers) in und Frau/Herrn in (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift) wird folgender Vertrag geschlossen: 1 (1)

Mehr

Arbeitsanleitung zur Mehrarbeitsregelung der PPS Personal-, Produktions- und Servicegesellschaft mbh (1. Auflage)

Arbeitsanleitung zur Mehrarbeitsregelung der PPS Personal-, Produktions- und Servicegesellschaft mbh (1. Auflage) http://www.soliserv.de präsentiert die Arbeitsanleitung zur Mehrarbeitsregelung der PPS Personal-, Produktions- und Servicegesellschaft mbh (1. Auflage) mit freundlicher Unterstützung des Betriebsrates

Mehr

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger zwischen den Träger des Praktikums und Name, Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: PLZ, Wohnort: Straße,

Mehr

1. Der Mitarbeiter wird ab dem 01.04. als Schlosser in der Produktion eingestellt.

1. Der Mitarbeiter wird ab dem 01.04. als Schlosser in der Produktion eingestellt. LESERSERVICE Muster-Arbeitsvertrag (Quelle: Sekretärinnen SERVICE 04/08) Unbefristeter Arbeitsvertrag zwischen Max Mustermann GmbH, Musterstr. 1, 12345 Musterstadt, im Folgenden: Arbeitgeber und Bernd

Mehr

Personalkonzept. Foto: Boris Golz

Personalkonzept. Foto: Boris Golz Personalkonzept Foto: Boris Golz INHALT DAS UNTERNEHMEN 1. Urlaubsregelung 2. Arbeitszeiterfassung und Überstunden 3. Wochenendeinsätze 4. Bereitschaftsdienst 5. Arbeitsschutzkleidung 6. Entgeltfortzahlung

Mehr

Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore- Tätigkeiten (Offshore-Arbeitszeitverordnung - Offshore-ArbZV)

Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore- Tätigkeiten (Offshore-Arbeitszeitverordnung - Offshore-ArbZV) Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore- Tätigkeiten (Offshore-Arbeitszeitverordnung - Offshore-ArbZV) Offshore-ArbZV Ausfertigungsdatum: 05.07.2013 Vollzitat: "Offshore-Arbeitszeitverordnung vom

Mehr

Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage

Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ein immer noch weit verbreiteter Irrtum bei Arbeitgebern und auch bei Arbeitnehmern ist, dass geringfügig Beschäftigte (Minijobber)

Mehr

Arbeitszeitrichtlinie

Arbeitszeitrichtlinie EINWOHNERGEMEINDE LOHN-AMMANNSEGG Arbeitszeitrichtlinie Stand 22.09.2014 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bestimmungen... 3 1 Ziel... 3 2 Geltungsbereich... 3 2. Arbeitszeit... 3 3 Sollarbeitszeit... 3

Mehr

ARBEITSVERTRAG. Zwischen. (Name und Anschrift Arbeitgeber) - im Folgenden: Arbeitgeber - und. (Name und Anschrift Arbeitnehmer)

ARBEITSVERTRAG. Zwischen. (Name und Anschrift Arbeitgeber) - im Folgenden: Arbeitgeber - und. (Name und Anschrift Arbeitnehmer) ARBEITSVERTRAG Zwischen (Name und Anschrift Arbeitgeber) - im Folgenden: Arbeitgeber - und (Name und Anschrift Arbeitnehmer) - im Folgenden: Arbeitnehmer - wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: Seite

Mehr

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005 Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte 1. Unterstellung der Assistenzärztinnen und -ärzte unter das ArG Ab dem 1. Januar 2005 unterstehen

Mehr

Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg bei gleitender Arbeitszeit

Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg bei gleitender Arbeitszeit Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg bei gleitender Arbeitszeit Gültig für die Hauptbibliothek und die Technisch-naturwissenschaftliche Zweigbibliothek

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Willkommen zur Personalversammlung der akademischen MitarbeiterInnen

Willkommen zur Personalversammlung der akademischen MitarbeiterInnen Personalrat akadem. MitarbeiterInnen Willkommen zur Personalversammlung der akademischen MitarbeiterInnen 11.05.2011 13 Uhr 13-027 Agenda 1. Vorstellung des Gremiums 2. Aufgaben und Rechte 3. Gemeinsamer

Mehr

Elterngeld Plus und Partnerschaftlichkeit. Zahlen & Daten

Elterngeld Plus und Partnerschaftlichkeit. Zahlen & Daten Elterngeld Plus und Partnerschaftlichkeit Zahlen & Daten 4. Juni 2014 Das neue Gesetz fördert die partnerschaftliche Aufteilung von familiären und beruflichen Aufgaben Elterngeld Plus Partnerschaftsbonus

Mehr

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00) Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir

Mehr

HANDOUT TECHNISCHE UMSETZUNG DER ELEKTRONISCHEN ZEITERFASSUNG

HANDOUT TECHNISCHE UMSETZUNG DER ELEKTRONISCHEN ZEITERFASSUNG HANDOUT TECHNISCHE UMSETZUNG DER ELEKTRONISCHEN ZEITERFASSUNG Das Zeiterfassungskonto... 2 Der Zeiterfassungschip... 3 Rollen und Berechtigungen... 4 Persönliches Zeiterfassungskonto der Mitarbeiterinnen/

Mehr

Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG

Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG Was macht die JAV? Die JAV Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eure Interessenvertretung: Wir kümmern uns um die Belange von jungen Beschäftigten und Auszubildenden.

Mehr

Vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320) Abschnitt 1 Mutterschutz und Stillzeit

Vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320) Abschnitt 1 Mutterschutz und Stillzeit Mutterschutz- und ElternzeitVO MuSchEltZV 310 Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen des Bundes und die Elternzeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes (Mutterschutz- und Elternzeitverordnung

Mehr

Jahresarbeitszeit: Souveränität! Erfassung?

Jahresarbeitszeit: Souveränität! Erfassung? Jahresarbeitszeit: Souveränität! Erfassung? Dienstvereinbarung zur Führung von Jahresarbeitszeitkonten (DV JAZK) Frank Hüttmann November 2014 Jahresarbeitszeit: Souveränität! Erfassung? Ist mal wieder

Mehr

GEMEINDE BOTTMINGEN. Verordnung über die Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bottminger Bäder

GEMEINDE BOTTMINGEN. Verordnung über die Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bottminger Bäder GEMEINDE BOTTMINGEN Verordnung über die Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bottminger Bäder I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 4 5 6 7 8 9 0 Seite Geltungsbereich... Arbeitszeitmodell,

Mehr

Anstellungsvertrag. (1) Der Arbeitnehmer erhält ein monatliches Brutto-Gehalt in Höhe von EUR, zahlbar nachträglich am letzten Werktag des Monats.

Anstellungsvertrag. (1) Der Arbeitnehmer erhält ein monatliches Brutto-Gehalt in Höhe von EUR, zahlbar nachträglich am letzten Werktag des Monats. Mustervertrag Anstellungsvertrag zwischen - nachfolgend Arbeitgeber genannt - und - nachfolgend Arbeitnehmer genannt - 1 Tätigkeit/Beginn des Arbeitsverhältnisses (1) Der Arbeitnehmer wird ab dem als Sekretariatsmitarbeiter

Mehr

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende

Mehr

Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik

Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik Eine Anleitung zur Nutzung der Excel-Tabellen zur Erhebung des Krankenstands. Entwickelt durch: Kooperationsprojekt Arbeitsschutz in der ambulanten Pflege

Mehr

Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss

Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Tarifrunde 2012 Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Die Bausteine des Tarifpakets 2012 I. Entgelt Die Tabellenentgelte werden rückwirkend zum 01.05.2012

Mehr

der (Firma), vertreten durch den Vorsitzenden der Geschäftsführung (Name) sowie den Direktor der Personalabteilung, (Name, Adresse)

der (Firma), vertreten durch den Vorsitzenden der Geschäftsführung (Name) sowie den Direktor der Personalabteilung, (Name, Adresse) Betriebsvereinbarung - Gleitende Arbeitzeit Zwischen der (Firma), vertreten durch den Vorsitzenden der Geschäftsführung (Name) sowie den Direktor der Personalabteilung, (Name, Adresse) und den Betriebsrat

Mehr

Montessori Verein Kösching e.v.

Montessori Verein Kösching e.v. Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE SPREITENBACH REGLEMENT ÜBER DIE GLEITENDE ARBEITSZEIT (GLAZ)

EINWOHNERGEMEINDE SPREITENBACH REGLEMENT ÜBER DIE GLEITENDE ARBEITSZEIT (GLAZ) REGLEMENT ÜBER DIE GLEITENDE ARBEITSZEIT (GLAZ) 2007 Die in diesem Reglement verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen beziehen sich auf beide Geschlechter. Gestützt auf 11 des Personalreglementes

Mehr

Was bin ich wert? Veranstaltung 01.12.2014. Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pietsch

Was bin ich wert? Veranstaltung 01.12.2014. Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pietsch Was bin ich wert? Veranstaltung 01.12.2014 1 Allgemeines Rund 43 Millionen Menschen in Deutschland stehen in einem Beschäftigungsverhältnis 23 bis 25 % dieser Beschäftigungsverhältnisse sind im Niedriglohnsektor

Mehr

Arbeitsrechtliche Fragen bei erkrankten Mitarbeitern / Langzeiterkrankten. Frank Liedtke, Richter am Arbeitsgericht Leipzig

Arbeitsrechtliche Fragen bei erkrankten Mitarbeitern / Langzeiterkrankten. Frank Liedtke, Richter am Arbeitsgericht Leipzig Arbeitsrechtliche Fragen bei erkrankten Mitarbeitern / Langzeiterkrankten Frank Liedtke, Richter am Arbeitsgericht Leipzig 1 1. Einstellung Fragerecht des Arbeitgebers nach Erkrankung 2 1. Einstellung

Mehr

Gummersbach. Flexibel erfolgreich Wie Mittelständler sich mit intelligenten Arbeitszeitmodellen attraktiv und wettbewerbsfähig aufstellen können.

Gummersbach. Flexibel erfolgreich Wie Mittelständler sich mit intelligenten Arbeitszeitmodellen attraktiv und wettbewerbsfähig aufstellen können. Flexibel erfolgreich Wie Mittelständler sich mit intelligenten Arbeitszeitmodellen attraktiv und wettbewerbsfähig aufstellen können. Interessenlagen und Wünsche im Widerspruch? Individuelle Balance zwischen

Mehr

Sicher durch die Facharztprüfung erfolgreich in der Praxis Facharztweiterbildung Kinder- und Jugendmedizin

Sicher durch die Facharztprüfung erfolgreich in der Praxis Facharztweiterbildung Kinder- und Jugendmedizin Fortbildungsveranstaltung vom 02. Juni 2012 im Hause der Ärzteschaft Ort : Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Für Ärztinnen/Ärzte in der Weiterbildung mit dem Berufsziel Pädiater Veranstalter: Verband

Mehr

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren Stipendiumsvertrag Landratsamt Freudenstadt Stabsstelle 4 - Rechtsamt Nr. S. 4 20. Januar 2014 zwischen Landkreis Freudenstadt vertreten durch den Landrat Dr. Klaus Michael Rückert nachfolgend Beihilfegeber

Mehr

Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit

Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit zwischen der Dienststelle der Universität Ulm und dem Personalrat der Universität Ulm 1 Geltungsbereich 2 Regelmäßige Arbeitszeit / Sollarbeitszeit 3 Feststehende

Mehr

Bestandteil der Satzung der Kinderkrippe Feldmäuse

Bestandteil der Satzung der Kinderkrippe Feldmäuse GEBÜHRENSATZUNG Bestandteil der Satzung der Kinderkrippe Feldmäuse 1 Zweck, Öffnungszeit 2 Gebühren- und Entgeltschuldner 3 Entstehen und Fälligkeit der Besuchsgebühren 4 Besuchsgebühren/ Entgelte 5 Weitere

Mehr