Diese Bestimmungen gelten in Ergänzung zu den Allgemeinen Bestimmungen von SKIDATA und gehen diesen im Falle eines Widerspruchs vor.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Diese Bestimmungen gelten in Ergänzung zu den Allgemeinen Bestimmungen von SKIDATA und gehen diesen im Falle eines Widerspruchs vor."

Transkript

1 Bestimmungen Service Diese Bestimmungen gelten in Ergänzung zu den Allgemeinen Bestimmungen von SKIDATA und gehen diesen im Falle eines Widerspruchs vor. 1. Vertragsgegenstand 1.1. Der Auftraggeber hat bei sich Produkte (Hard- und/oder Software) von SKIDATA im Einsatz, die der Auftraggeber gemäß gesonderten Bestimmungen bezieht bzw. bezogen hat. Für diese erbringt SKIDATA Serviceleistungen auf Basis dieser Bestimmungen und der weiteren von diesem Vertrag umfassten Vereinbarungen im Rahmen des vom Auftraggeber gewählten Umfangs Die in diesen Bestimmungen enthaltenen Leistungen werden von SKIDATA nur in Bezug auf die im Rahmen des Vertrages angeführten Produkte von SKIDATA erbracht und umfassen keine Produkte von Dritten, soweit nicht ausdrücklich vereinbart. Erwirbt der Auftraggeber weitere Produkte von SKIDATA, so sind von den vereinbarten Serviceleistungen nur umfasst, soweit dies ausdrücklich vereinbart und im Rahmen des Vertrages hinzugefügt wird Kommt es zu einem Widerspruch zwischen verschiedenen Bestandteilen dieses Vertrages, beispielsweise Angebot, Anhang oder ähnliches, die die Auswahl der einzelnen Servicemodule, deren Umfang sowie die erforderliche Spezifikation dieser Servicebestimmungen betreffen, so geht im Zweifel ein individuell von SKIDATA erstelltes Angebot, das insbesondere auch die Höhe des Servicentgelts enthält, sonstigen Vereinbarungen und Spezifikationen vor. 2. Leistungsort 2.1. SKIDATA erbringt die Serviceleistungen nach Bedarf und entsprechend diesen Bestimmungen vor Ort oder mittels Fernwartung. Dies berührt jedoch keinesfalls den in den allgemeinen Bestimmungen festgelegten Erfüllungsort Leistungserbringungen vor Ort erfolgen an der im Rahmen dieses Vertrages angegebenen Adresse (Betriebsort). Bei Veränderungen des Betriebsortes ohne ausdrückliche Zustimmung von SKIDATA ist SKIDATA von der Leistungserbringung befreit, nicht jedoch der Auftraggeber von seiner Zahlungspflicht Erfolgt eine Änderung des Betriebsortes, so behält sich SKIDATA das Recht vor, die Servicegebühr in angemessenem Ausmaß, beispielsweise unter Berücksichtigung neuer Anfahrtswege, anzupassen, oder aber diese Servicevereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen. 3. Entgelt 3.1. Für die nach diesen Bestimmungen zu erbringenden Leistungen erhält SKIDATA vom Auftraggeber gemäß Vereinbarung eine einmalige oder wiederkehrende Servicegebühr. Im Zweifel ist eine jährliche Servicegebühr zahlbar für ein Jahr im Voraus anzunehmen. Die Höhe der Servicegebühr sowie allenfalls ihre Zusammensetzung ergeben sich aus den vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere einem von SKIDATA individuell erstellten Angebot SKIDATA ist berechtigt, einmal im Jahr eine angemessene Anpassung der Servicegebühr vorzunehmen Das Recht zur Aufrechnung ist ausgeschlossen, ebenso wie eine volle oder teilweise Rückerstattung der Pauschale bei Kündigung Erwirbt der Auftraggeber zusätzliche SKIDATA Produkte, die von den Serviceleistungen umfasst sein sollen, so werden diese in die Gebühr in angemessenem Ausmaß einberechnet und der Differenzbetrag von SKIDATA unmittelbar nach dem Erwerb der SKIDATA Produkte in Rechnung gestellt Bezieht der Auftraggeber über die Vereinbarung hinausgehende Serviceleistungen sowie Leistungen, die nach diesen Bestimmungen gesondert in Rechnung gestellt werden, so sind diese nicht von der Servicegebühr umfasst und werden von SKIDATA im tatsächlich anfallenden Ausmaß und gemäß den jeweils bei SKIDATA geltenden Preisen in Rechnung gestellt. 4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 4.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, a) SKIDATA bei Erbringung der Serviceleistungen bestmöglich zu unterstützen und die technischen Voraussetzungen zu schaffen, die für die Erbringung der Leistungen erforderlich sind. Insbesondere hat der Auftraggeber SKIDATA die erforderlichen und angeforderten Auskünfte zu erteilen und Zugang zu sämtlichen Netzwerken, Datenbanken, Programmen, Geräten und Services von Dritten zu ermöglichen, soweit diese für die Fehlerbehebung nützlich sein können; b) jene Mitarbeiter, die bei Erbringung von Serviceleistungen hilfreich sein können oder die von SKIDATA ausdrücklich angefordert werden, im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung zu stellen. Diese Mitarbeiter haben SKIDATA entsprechend zu unterstützen; c) den Kontakt mit Dritten, soweit für die Durchführung der Serviceleistungen erforderlich oder von SKIDATA ausdrücklich angefordert, herzustellen und die erforderliche Kommunikation vorzunehmen oder SKIDATA dabei zu unterstützen; d) soweit möglich und vorgesehen, eine laufende, ordnungsgemäße Datensicherung durchzuführen. Diese Verpflichtung erstreckt sich sowohl auf eine allgemeine Datensicherung im branchenüblichen Umfang, als auch auf eine spezielle Sicherung von Daten, die sich auf Rechnern oder Servern befinden, bevor Serviceleistungen erbracht, beispielsweise Updates eingespielt, werden; e) vorbehaltlich dieser Bestimmungen für die Instandhaltung, Wartung und Reinigung der Geräte inklusive dem Tausch von Ersatzteilen, Verschleißteilen und mechanischen Komponenten zu sorgen. Diese Arbeiten sind SA-1

2 nach den von SKIDATA übermittelten Spezifikationen, sowie gemäß allfälliger Schulungsinformation, Handbücher, Wartungsvorgaben oder ähnlichen Informationen regelmäßig und vorsorglich auszuführen; f) die für die Erbringung der Serviceleistungen notwendigen Systemvoraussetzungen bzw. die notwendige Einsatzumgebung auf eigene Kosten zu beschaffen und funktionsfähig zu halten. Soweit der Auftraggeber Serviceleistungen an Software oder Hardware durch SKIDATA ablehnt, verliert der Auftraggeber jeglichen Anspruch auf Gewährleistung für die betreffenden SKIDATA Produkte Diese Mitwirkungspflichten gelten ergänzend zu den allenfalls im Rahmen der einzelnen Serviceleistungen zu erfüllenden Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. 5. Vertragsdauer 5.1. Sofern nicht anders vereinbart, wird der gegenständliche Vertrag auf die Dauer von 3 (drei) Jahren nach Inkrafttreten abgeschlossen. Er verlängert sich für jeweils ein weiteres Jahr, soweit nicht eine der Parteien die Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Frist von 6 (sechs) Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich erklärt Beide Parteien sind berechtigt, den vorliegenden Vertrag aufgrund einer wesentlichen Vertragsverletzung des anderen Vertragspartners mit sofortiger Wirkung mittels schriftlicher (i.e. auch Telefax oder ) Erklärung aufzulösen, sofern vor Erklärung der Auflösung der Vertragspartner schriftlich zur Behebung der genau zu bezeichnenden Vertragsverletzung aufgefordert und anschließend eine Frist von 30 (dreißig) Tagen zur Behebung der bezeichneten Vertragsverletzung gewährt wurde Wird der Vertrag aufgrund einer Vertragsverletzung des Auftraggebers oder aufgrund einer Änderung des Betriebsortes durch SKIDATA gekündigt, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Reduzierung eines bereits geleisteten oder fälligen Entgelts Mit Beendigung dieses Vertrages ist der Auftraggeber nicht mehr berechtigt, die Serviceleistungen in welcher Form auch immer in Anspruch zu nehmen. 6. Wechsel der Kontroll- und/oder Beteiligungsverhältnisse des Auftraggebers 6.1. SKIDATA ist berechtigt, den vorliegenden Vertrag im Fall einer wesentlichen Änderung der Beteiligungsund/oder Kontrollverhältnisse des Auftragsgebers innerhalb von 3 (drei) Monaten ab Kenntnis einer solchen Änderung unter Einhaltung einer Frist von 3 (drei) Monaten zu kündigen. Als eine wesentliche Änderung gilt jedenfalls der Übergang von mindestens 50% des Eigentums, der Gesellschafts- oder Aktienanteile, oder der Stimmrechte auf einen oder mehrere neue oder bestehende Eigentümer oder Berechtigte. Eine gänzliche oder teilweise Übertragung des Vertrages an Dritte bedarf jedenfalls der Zustimmung von SKIDATA Erklärt SKIDATA die Kündigung dieses Vertrags entsprechend Punkt 6.1, so gelten die Punkte 5.3 und 5.4 sinngemäß. 7. SONDERBESTIMMUNGEN: EIGENTUM Werden im Zuge dieser Bestimmungen Ersatzteile oder sonstige Teile vom Auftraggeber und dessen Mitarbeitern oder von SKIDATA und deren Mitarbeitern getauscht, so gehen die dem Gerät entnommenen Teile mit deren Entnahme in das Eigentum von SKIDATA über. Die neu eingebauten Teile gehen mit deren Einbau in das Eigentum desjenigen über, der Eigentümer des Gerätes ist, an dem der Einbau vorgenommen wird. 8. SONDERBESTIMMUNGEN: HAFTUNG SKIDATA haftet, vorbehaltlich zurechenbarer Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungs- oder Produktsicherungsgesetz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für von SKIDATA grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldete und verursachte Schäden, insgesamt bis zu einer Höhe der jährlichen Servicegebühr, maximal jedoch bis zur Höhe von ,-- EURO (in Worten: EURO einhunderttausend). 9. Individuelle Leistungen 9.1. Individuelle Leistungen bezeichnen Serviceleistungen, die nicht von den in diesen Bestimmungen detailliert genannten Leistungen erfasst sind und gesondert zwischen SKIDATA und dem Auftraggeber im Rahmen dieses Vertrages oder an sonstiger Stelle schriftlich vereinbart werden Die Allgemeinen Bestimmungen von SKIDATA gelten jedenfalls, die hier enthaltenen Servicebestimmungen sind sinngemäß anzuwenden. Servicemodule Die folgenden Bestimmungen kommen entsprechend der Auswahl der einzelnen Leistungsoptionen, etwa im Anhang oder im Angebot, zur Anwendung. 10. Hardwarewartung Die Hardwarewartung ist präventiv und beinhaltet die Inspektion von Hardwareteilen, deren Reinigung, Justierung sowie die Durchführung jener Testläufe, die für den betriebsgemäßen Gebrauch notwendig sind Sämtliche Leistungen der Hardwarewartung werden von SKIDATA ausschließlich an den im Rahmen dieses Vertrages spezifizierten Geräten sowie am im Rahmen des Vertrages angegebenen Ort erbracht. SA-2

3 10.3. Die Hardwarewartung erfolgt entsprechend vertraglicher Vereinbarung im Rahmen dieses Vertrages einmal oder mehrmals pro Jahr innerhalb der angegebenen Zeiträume. Die Festlegung des genauen Hardwarewartungstermins erfolgt jeweils in angemessener Zeit im Vorhinein im Einvernehmen zwischen Auftraggeber und SKIDATA unter Berücksichtigung beiderseitiger berechtigter Interessen Sofern keine Fahrtkostenpauschale vereinbart wird, trägt der Auftraggeber die Reise- bzw. Anfahrtskosten der SKIDATA Mitarbeiter im tatsächlich anfallenden Ausmaß Geht aus der Inspektion der Hardware hervor, dass Teile dieser, insbesondere Verschleißteile (wie beispielsweise Walzen, Andruckrollen, Antriebsriemen), Ersatzteile, aber auch sonstige Teile ausgetauscht werden müssen, so erfolgt der Austausch unmittelbar durch Mitarbeiter von SKIDATA, sofern ein solcher Bedarf vorhersehbar war und die entsprechenden Teile von SKIDATA Mitarbeitern mitgeführt werden. Vorbehaltlich und unter Berücksichtigung einer allfälligen Vereinbarung zum Ersatzteilmanagement, werden die getauschten Teile von SKIDATA entsprechend der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung gestellt Nicht im Leistungsumfang der präventiven Hardwarewartung enthalten sind insbesondere a) Behebung von Fehlern und Störungen, die durch höhere Gewalt verursacht worden sind; b) Behebung von Fehlern und Störungen, die durch Eingriffe des Auftraggebers, dessen Mitarbeitern oder eines Dritten verursacht worden sind; c) die Lieferung sowie der Ersatz von Verbrauchsgütern (Consumable Products); d) Behebung von Fehlern und Störungen, die auf die Verletzung von Pflichten des Auftraggebers, insbesondere Mitwirkungspflichten, zurückzuführen sind; Diese Bestimmungen zur Hardwarewartung sowie die hierfür vereinbarte Gebühr umfassen nicht die Erbringung von Leistungen im Rahmen einer allfällig vereinbarten Störfallbehebung. 11. Ersatzteilmanagement Leistungsinhalt SKIDATA verpflichtet sich, die am an dem im Rahmen dieses Vertrages genannten Ort installierten und in beiliegender Geräteliste enthaltenden Komponenten mit Ersatzteilen im Austauschverfahren zu versorgen, sowie Reparaturen an elektrischen und mechanischen Komponenten am Sitz von SKIDATA durchzuführen Die Vereinbarung des Servicemoduls Ersatzteilmanagement ist nur in Verbindung mit dem Servicemodul Hardwarewartung möglich Ersatzteile im Sinne dieser Bestimmungen sind die im Ersatzteilkatalog von SKIDATA enthaltenen Komponenten. Dieser steht dem Auftraggeber auf Anfrage bzw. auf die im Rahmen dieses Vertrages zu nennende Weise jederzeit in aktueller Fassung zur Verfügung. Nicht von diesen Bestimmungen erfasst ist Verbrauchsmaterial (Consumable Products), wie beispielsweise Farbbänder oder Tickets, sowie weiters Gehäuseteile, die durch mechanische Beschädigung zerstört werden, PC oder dazugehörige Komponenten, Paletten, Standfüße und Drehsterne Sofern nicht anders vereinbart, behält sich SKIDATA das Recht vor, für bestimmte Ersatzteile einen Selbstbehalt zu verlangen. Aktuell betroffene Ersatzteile und Höhe des Selbstbehaltes werden dem Auftraggeber in der jeweils aktuellen Fassung des Ersatzteilkatalogs oder auf sonstige, im Rahmen dieses Vertrages zu bezeichnende Weise mitgeteilt Die von SKIDATA im Rahmen dieser Bestimmungen bereitgestellten Ersatzteile müssen soweit funktionsfähig sein, als dies erforderlich ist, um die Aufgaben des zu auszutauschenden Teils zu ersetzen, und können neu oder aber auch generalüberholt sein. Der Auftraggeber hat jedoch keinen Anspruch auf Lieferung fabriksneuer Teile Eine Versorgung mit Ersatzteilen erfolgt durch SKIDATA solange, als die erforderlichen Ersatz-/Bauteile auf dem freien Markt erhältlich sind. Können bestimmte Ersatzteile nicht mehr geliefert werden, so wird die zu entrichtende Servicegebühr von SKIDATA entsprechend angepasst. Der Auftraggeber ist innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Bekanntgabe dieser Anpassung zur schriftlichen Kündigung der Option Ersatzteilmanagement berechtigt. Diese Kündigung wird innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Kenntnisnahme durch SKIDATA wirksam. Alle übrigen Serviceleistungen bleiben von dieser Kündigung unberührt. Die Servicegebühr wird von SKIDATA entsprechend angepasst Die zu entrichtende Servicegebühr umfasst unter Berücksichtigung der von diesen Bestimmungen ausgenommenen Teile die Kosten sämtlicher Ersatzteile, soweit nicht im Rahmen dieses Vertrages ein anteilsmäßiger Selbstbehalt genannt ist Der Bezug von Ersatzteilen im Rahmen dieser Bestimmungen ist ausgeschlossen wenn a) die defekten bzw. nicht voll funktionstüchtigen Teile aufgrund fahrlässiger oder vorsätzlicher Handlungen des Auftraggebers oder von dessen Mitarbeitern oder aufgrund solcher Handlungen eines Dritten beschädigt wurden; b) der Defekt oder die Funktionsbeeinträchtigung von Teilen auf nicht ordnungsgemäße Instandhaltung, Wartung und Reinigung der Geräte oder auf nicht ordnungsgemäß vorgenommenen Tausch von Ersatzteilen durch den Auftraggeber oder dessen Mitarbeiter zurückzuführen ist; c) ein Austausch von Teilen aufgrund veränderter rechtlicher oder technischer Normen oder Empfehlungen gefordert ist; d) der Auftraggeber sonstige Mitwirkungspflichten im Rahmen dieser Bestimmungen sowie der Allgemeinen Bestimmungen verletzt; Erfolgt die der Tausch oder die Bestellung eines Ersatzteiles entgegen bzw. außerhalb dieser Bestimmungen, so werden sämtliche dadurch anfallende Kosten dem Auftraggeber von SKIDATA in Rechnung gestellt Modalitäten des Tausches Voraussetzung für die Leistungserbringung durch SKIDATA ist das Auftreten einer Störung bei ordnungsgemäßem Gebrauch. SA-3

4 Um entsprechende Ersatzteile zu erhalten, hat der Kunde nach Auftreten einer Störung die defekten Bauteile in einer für diese Bauteile entsprechenden Verpackung auf eigene Gefahr und Rechnung unter Beischluss einer Fehlerbeschreibung an die im Rahmen dieses Vertrages angegebene Rücksendeadresse von SKIDATA zu senden. Nach Erhalt der Bauteile werden diese von SKIDATA tunlichst innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen repariert und an den Auftraggeber zurückgesendet. Ist eine Reparatur nicht mehr möglich, so erhält der Auftraggeber innerhalb eines angemessenen Zeitraumes ein entsprechendes anderes Ersatzteil Vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung erfolgt der Einbau der Ersatzteile auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers durch diesen oder dessen Mitarbeiter selbst Vorausersatz Diese Bestimmungen zum Vorausersatz gelten ergänzend zu den vorangehenden Bestimmungen zu den Modalitäten des Tausches und gehen diesen im Falle eines Widerspruchs vor Wird das Ersatzteilmanagement mit der Option Vorausersatz vereinbart, so erfolgt der Versand des Ersatzteiles bereits vor Einlangen des auszutauschenden Teiles nach Einlangung einer schriftlichen Bestellung per Fax, oder Brief vom Auftraggeber Der Versand der bestellten Ersatzteile erfolgt, sofern diese bei SKIDATA lagernd sind, innerhalb von 3 (drei) Werktagen ab Erhalt der Bestellung durch SKIDATA, ansonsten innerhalb eines angemessenen Zeitraums. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Erhalts der Bestellung sind die üblichen Geschäftszeiten von SKIDATA Ersatzteile, die an den Auftraggeber geliefert werden, sind innerhalb von 10 (zehn) Tagen ab Erhalt der Ersatzteile zu tauschen und die ausgetauschten Teile, falls jedoch kein Tausch erfolgt, das nicht verwendete Ersatzteil, einschließlich einer Fehlerbeschreibung auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers an SKIDATA zurückzusenden. Erfolgt die Rücksendung nicht oder nicht rechtzeitig, so wird das Ersatzteil zum aktuellen Preis laut Preisliste von SKIDATA in Rechnung gestellt. In diesem Fall gelten die Bestimmungen von SKIDATA zum Erwerb von Hardware Versand und Verpackung Der Versand von Ersatzteilen sowie die Rücksendung von Teilen erfolgt auf dem Postweg auf Kosten desjenigen, der den Versand vornimmt. Erfolgt der Einbau der Ersatzteile aufgrund anderslautender Vereinbarung, beispielweise aufgrund des Moduls Hardwarewarewartung, durch Mitarbeiter von SKIDATA, so steht es SKIDATA offen, die Ersatzteile im Zuge dieses Einbaus zu liefern Auf schriftliche Anforderung des Kunden kann in dringenden Fällen der Versand durch Bahn-Express oder Botendienst erfolgen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Auftraggeber Der Versand der Ersatzteile durch SKIDATA sowie die Rücksendung der ausgetauschten oder nicht verwendeten Teile durch den Auftraggeber erfolgt in Originalverpackung oder in einer sonstigen angemessenen Verpackung. Die Verpackung muss insbesondere riss- und stoßfest sein, weiters sind Antistatiksäcke bzw. Hartschaumteile zu verwenden. Lieferscheine und eine detaillierte Beschreibung der aufgetretenen Fehler sind beizulegen. 12. Softwarewartung Updates Im Rahmen der Softwarewartung erhält der Auftraggeber aktuelle Updates für die von den Serviceleistungen umfasste SKIDATA Software, soweit solche Updates von SKIDATA erstellt werden. Updates (Servicepacks) im Sinne dieser Bestimmungen umfassen geringfügige Änderungen an bestehender Software, die der Beseitigung von Softwarefehlern (Bugs) sowie kleineren Verbesserungen dienen. Sämtliche zur Verfügung gestellte Updates unterliegen denselben Software- und Lizenzbestimmungen wie die ursprüngliche Software in der jeweils geltenden Fassung Die Installation und allfällige sonstige Leistungen im Rahmen der Softwarewartung werden von SKIDATA- Mitarbeitern vor Ort erbracht. Sofern keine Fahrtkostenpauschale vereinbart wird, trägt der Auftraggeber die Reise- bzw. Anfahrtskosten der SKIDATA Mitarbeiter im tatsächlich anfallenden Ausmaß. Die Erbringung der Leistungen durch SKIDATA im Rahmen der Softwarewartung erfolgt nach einvernehmlicher Terminvereinbarung zwischen Auftraggeber und SKIDATA, welche in angemessener Zeit im Vorhinein unter Berücksichtigung beiderseitiger berechtigter Interessen zu erfolgen hat Updates werden von SKIDATA aufgrund rechtlicher oder technischer Vorgaben sowie nach eigenem Ermessen erstellt. Ein Anspruch auf Erstellung und Veröffentlichung von Updates durch SKIDATA besteht jedoch nicht. SKIDATA behält sich vor, Inhalt und Zeitpunkt der Freigabe von Updates selbst zu bestimmen SKIDATA behält sich vor zu bestimmen, in welcher Einsatzumgebung die Updates eingesetzt werden dürfen, und gegebenenfalls die Systemvoraussetzungen für Updates einschließlich Hard- und Softwarevoraussetzungen zu ändern. Die Änderung der Systemvoraussetzungen bzw. der Einsatzumgebung der Updates ist im Rahmen der Anpassung an fortschreitende technologische Entwicklungen in der Regel erforderlich, um die SKIDATA Software auf dem neuesten Stand zu halten. Der Auftraggeber ist für die Schaffung der Systemvoraussetzungen, die für die Installation und Nutzung der Updates erforderlich sind, verantwortlich. Kommt der Auftraggeber dieser Aufgabe nicht nach, übernimmt SKIDATA keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit der Software Eine Erstellung und Veröffentlichung von Updates für eine bestimmte Software entfällt jedenfalls ab dem Zeitpunkt der Abkündigung des jeweiligen Produkts. Der Auftraggeber wird davon innerhalb angemessener Frist von SKIDATA verständigt und eine entsprechende Anpassung der Servicegebühr unter Berücksichtigung des Umfangs der entfallenden Updates durch SKIDATA vorgenommen. Eine Anpassung erfolgt nicht, wenn zwischen den Parteien die Leistung von Upgrades entsprechend Punkt 12.3 vereinbart ist. Eine Kündigung der allenfalls abgeschlossenen Softwarewartung Extended oder sonstiger Teile der Servicevereinbarung aufgrund der Abkündigung von Updates sowie eine Rückerstattung bereits geleisteter Entgelte ist jedenfalls ausgeschlossen Softwarewartung Extended Im Rahmen der Softwarewartung Extended werden auf Basis bestehender Konfigurationen der von den Serviceleistungen erfassten SKIDATA Software einmal oder mehrmals pro Jahr innerhalb der im Rahmen dieses SA-4

5 Vertrages angegebenen Zeiträume Anpassungen und Änderungen auf Basis einer vom Auftraggeber schriftlich zu übermittelnden Änderungsliste durchgeführt. Diese Änderungsliste ist in angemessenem Zeitraum vor Erbringung der Leistungen durch SKIDATA an diese zu übermitteln und hat die gewünschten Änderungen und Anpassungen detailliert zu nennen. Das Ausmaß der Änderungen und Anpassungen ist jedenfalls durch die im Rahmen dieses Vertrages festgelegte maximale Anzahl von Arbeitsstunden pro Termin der Softwarewartung Extended begrenzt. Änderungen und Anpassungen im Sinne der Softwarewartung Extended erfassen lediglich bereits bestehende Konfigurationen, nicht jedoch die Erstellung neuer Konfigurationen Die Vereinbarung der Softwarewartung Extended ist nur in Verbindung mit Updates (Punkt 12.1) möglich. Die Bestimmungen gelten sinngemäß Upgrades Im Rahmen dieser Bestimmungen erhält der Auftraggeber aktuelle Upgrades zu der von den Serviceleistungen umfassten SKIDATA Software, soweit solche Upgrades von SKIDATA erstellt werden. Upgrades im Sinne dieser Bestimmungen stellen neue Versionen einer bestehenden Software dar, die Erweiterungen ebendieser enthalten und durch eine neue Versionsnummer (bzw. Release- oder HSH-Nummer) gekennzeichnet sind Die Bereitstellung von Upgrades erfolgt vorbehaltlich ihrer Kompatibilität mit der vom Auftraggeber betriebenen Hard- und Software. Sind aktuelle Upgrades nicht mehr mit der Hardware oder Software des Auftraggebers kompatibel oder kommt es zu einer wesentlichen Änderung der anwendbaren Software- und Lizenzbestimmungen durch SKIDATA, so ist der Auftraggeber berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist die Vereinbarung über Bereitstellung von Upgrades durch schriftliche Erklärung zu kündigen. Alle übrigen Teile der Servicevereinbarung bleiben von einer solchen Kündigung unberührt. Die Rückerstattung bereits geleisteter Entgelte ist ausgeschlossen Die Vereinbarung von Upgrades ist nur in Verbindung mit Updates möglich. Die Bestimmungen zu Updates gelten sinngemäß auch für Upgrades (ausgenommen Punkt ). 13. Hotline Die von SKIDATA eingerichtete Hotline ist ausschließlich unter der Telefonnummer und -Adresse laut diesem Vertrag erreichbar. SKIDATA behält sich das Recht vor, diese Hotline wahlweise selbst zu betreiben oder ein Subunternehmen damit zu beauftragen. Eine Kontaktaufnahme über andere als die genannten Kontaktstellen (Telefonnummer und -Adresse) verpflichtet SKIDATA nicht zur Wahrnehmung der in dieser Vereinbarung genannten Pflichten, insb. nicht zur Erbringung von Leistungen im Rahmen der Hotline und Störfallebehebung, und löst keine Reaktions- oder Fehlerbehebungsfristen aus Aufgabe der Hotline ist die Entgegennahme von Meldungen des Auftraggebers, sofern diese der Hilfestellung zur Behebung von Anwendungsproblemen und technischen Problemen im Zusammenhang mit von SKIDATA erworbener Hardware und Software dienen, sowie die Weiterleitung dieser Meldungen an die Störfallbehebung im Rahmen der angegebenen Zeiten (Standard oder Extended) Die weitere Bearbeitung im Rahmen der Störfallbehebung erfolgt nach den dazu geltenden Bestimmungen. Ist das Modul Störfallbehebung nicht Teil des Servicevertrages, so bestimmt sich insbesondere der Zeitpunkt der tatsächlichen Bearbeitung nach der momentanen Auftragslage bei SKIDATA und nach deren Ermessen. Sämtliche Arbeitsschritte werden gemäß aktuellen Preislisten und Stundensätzen in Rechnung gestellt Die Hotline ist nicht für Schulungs- und Ausbildungszwecke zu verwenden Zur Nutzung der Hotline sind ausschließlich Mitarbeiter des Auftraggebers berechtigt, die für die Nutzung von SKIDATA Systemen geschult sind Auf Anfrage von SKIDATA hat der Auftraggeber bzw. dessen Mitarbeiter detaillierte Kontaktdaten einer im Einzelfall zu kontaktierenden Ansprechperson bekanntzugeben, um zugunsten von SKIDATA die Erreichbarkeit des Auftraggebers bzw. dessen Mitarbeiter, soweit zur Störfallbehebung erforderlich, sicherzustellen. Ein Anspruch auf Rückruf durch SKIDATA entsteht dadurch nicht. 14. Störfallbehebung Leistungsinhalt Das Modul Störfallbehebung kann nur in Verbindung mit dem Modul Hotline gewählt werden Unter Störfallbehebung ist die Bearbeitung und Behebung von Fehlern an SKIDATA Produkten zu verstehen, die im Rahmen der Hotline vom Auftraggeber gemeldet werden. Die Störfallbehebung erfolgt im Rahmen der festgelegten Reaktions- und Fehlerbehebungszeiten und kann über Fernzugriff oder aber vor Ort vorgenommen werden Kann eine Behebung der Probleme nach Ermessen von SKIDATA unter Berücksichtigung der Problemstellung nicht im Wege des Online-Zugriffs auf die Kunden-Anlage mit einem Fernwartungs-Tool erfolgen, so wird eine Störfallbehebung vor Ort durch Mitarbeiter von SKIDATA nach Zustimmung durch die Ansprechperson vorgenommen. Sofern keine Fahrtkostenpauschale vereinbart wird, trägt der Auftraggeber die Reise- bzw. Anfahrtskosten der SKIDATA Mitarbeiter im tatsächlich anfallenden Ausmaß Soweit zur Behebung von Problemen erforderlich und vorhersehbar, führen die von SKIDATA entsendeten Techniker Austauschgeräte und -komponenten mit und bauen diese vor Ort ein. Vorbehaltlich und unter Berücksichtigung einer Vereinbarung zum Ersatzteilmanagement, werden diese nach tatsächlich anfallenden Kosten entsprechend der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung gestellt Ist die Störfallbehebung nicht in der Servicegebühr inkludiert, so erfolgt eine Abrechnung der Arbeitszeit sowie sämtlicher sonstiger Kosten, insbesondere Anfahrts- und Aufenthaltskosten, im tatsächlich anfallenden Ausmaß entsprechend den jeweils bei SKIDATA gültigen Preisen. Reisezeit gilt als Arbeitszeit SKIDATA haftet nicht für das nicht oder nicht rechtzeitige Erbringung von Leistungen der Störfallbehebung, sofern diese aus Gründen, die im Einflussbereich des Auftraggebers liegen, ganz oder teilweise unterbleibt. SKIDATA haftet weiters nicht für die daraus resultierenden Folgen. Eine Störung ist insbesondere dann dem Auftraggeber zuzurechnen, SA-5

6 wenn diese auf Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstigen Eingriffen des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter oder Dritter, auf die Beeinträchtigung durch Computerviren oder auf die Nichteinhaltung von Wartungs- oder Bedienungsanleitungen zurückzuführen sind Reaktionszeiten, Fehlerbehebungszeiten und Fehlerklassen Unter Reaktionszeit im Sinne dieser Bestimmungen ist jene Zeit zu verstehen, die zwischen dem Erkennen eines Fehlers durch SKIDATA und dem Beginn der Arbeiten an der Störfallbehebung liegt. Das Erkennen des Fehlers wird in jenem Zeitpunkt angenommen, in dem der Auftraggeber diesen über die Hotline in ausreichend detaillierter und nachvollziehbarer Weise, wie dies für eine Störfallbehebung erforderlich ist, meldet. Die Reaktionszeit läuft ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten und unabhängig von jenen Zeiten, in denen die Hotline verfügbar ist Unter Fehlerbehebungszeit wird jene Zeit verstanden, die zwischen dem Erkennen eines Fehlers im Sinne der Reaktionszeit und dem Abschluss der Arbeiten an der Fehlerbehebung durch SKIDATA liegt. Der Abschluss der Fehlerbehebung wird durch SKIDATA bestätigt. Die Fehlerbehebungszeit läuft ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten und unabhängig von jenen Zeiten, in denen die Hotline verfügbar ist Die Dauer der jeweiligen Reaktions- und Fehlerbehebungszeit richtet sich nach den im Folgenden definierten Fehlerklassen, in die gemeldete Probleme durch SKIDATA entsprechend der Schilderung durch den Auftraggeber eingestuft werden, und den dazu im Rahmen dieses Vertrages vereinbarten Zeiten. a) Kritische Fehler (critical): Die vertragsgemäße Nutzung ist nicht mehr möglich oder unzumutbar eingeschränkt und der Fehler hat schwerwiegenden Einfluss auf die Abwicklung der Geschäftsprozesse des Auftraggebers. b) Hauptfehler (major): Die vertragsgemäße Nutzung ist stark eingeschränkt, wobei der Fehler die Abwicklung der Geschäftsprozesse des Auftraggebers wesentlich beeinträchtigt, eine eingeschränkte Weiterarbeit ist jedoch möglich. c) Nebenfehler (moderate): Die vertragsgemäße Nutzung ist leicht eingeschränkt und der Fehler hat unwesentlichen Einfluss auf die Abwicklung der Geschäftsprozesse, eine geringfügig eingeschränkte Weiterarbeit ist möglich Im Zuge der Reaktion bzw. Fehlerbehebung kann bei Zutreffen der entsprechenden Eigenschaften (siehe ) der Fehler in eine andere weniger kritische Fehlerklasse eingestuft werden, worauf die entsprechend längere Reaktionsbzw. Fehlerbehebungszeit zur Anwendung gelangt Besondere Mitwirkungspflichten Der Auftraggeber räumt SKIDATA das Recht ein und unterstützt SKIDATA dabei, mittels Fernwartungs-Tools im Online- Zugriff auf die Anlagen des Auftraggebers zuzugreifen, um Probleme zu beheben und Unterstützung leisten zu können Besondere Haftungsbestimmungen Überschreitet SKIDATA schuldhaft die vereinbarten Reaktions- und/oder Fehlerbehebungszeiten so kann der Auftraggeber unter Ausschluss sämtlicher weiterer Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, innerhalb der ersten 6 (sechs) Kalendertage der Verspätung eine Entgeltminderung in Höhe von 0,5 % pro vollendeten Kalendertag, danach 1 % pro vollendeten Kalendertag, insgesamt aber höchstens 10 % vom Wert der jährlichen Servicegebühr verlangen. Ist die Nichteinhaltung der Serviceleistungen auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder den Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, höhere Gewalt oder die Störung von Netzwerken (einschließlich dem Internet) zurückzuführen, wird die Frist angemessen, jedenfalls aber um die Dauer des jeweiligen Zwischenfalls, verlängert. Unerheblich ist dabei, ob diese Umstände bei SKIDATA selbst oder einem Lieferanten oder Subunternehmer von SKIDATA eintreten. 15. Trainings Unter Trainings im Sinne dieser Bestimmungen ist die Schulung und Ausbildung der Mitarbeiter des Auftraggebers mit dem Ziel zu verstehen, eine ordnungsgemäße Nutzung, Instandhaltung, Wartung und sonstige erforderliche Behandlung der von SKIDATA gelieferten Hardware und Software zu ermöglichen. SKIDATA leistet die Schulung und Ausbildung unter Anwendung angemessener Sorgfalt, jedoch ohne für einen bestimmten Schulungsund Ausbildungserfolg einzustehen Die Trainings finden entsprechend den Bestimmungen im Rahmen dieses Vertrages einmal oder mehrmals pro Jahr innerhalb der angegebenen Zeiträume statt. Ebenfalls aus diesem Vertrag ergeben sich der Ort des Trainings, der genaue Umfang der Trainings sowie die Anzahl der jeweils teilnehmenden Personen auf der Seite des Auftraggebers. Die Festlegung der genauen Schulungstermine erfolgt jeweils in angemessener Zeit im Vorhinein im Einvernehmen zwischen Auftraggeber und SKIDATA unter Berücksichtigung beiderseitiger berechtigter Interessen Ein Anspruch auf Bereitstellung von Schulungs- und Ausbildungsunterlagen durch SKIDATA besteht nicht Die Gebühr enthält die unmittelbaren Trainingskosten, die auf der Seite von SKIDATA zur Erbringung der Schulung und Ausbildung anfallen. Reisekosten der SKIDATA Mitarbeiter werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern keine Fahrtkostenpauschale vereinbart wurde. Aufenthaltskosten der SKIDATA Mitarbeiter werden jedenfalls gesondert in Rechnung gestellt, wobei angemessener Aufenthalt und Verpflegung von SKIDATA organisiert werden. SA-6

Host-Providing-Vertrag

Host-Providing-Vertrag Host-Providing-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden

Mehr

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,

Mehr

united hoster GmbH Preis- und Leistungsverzeichnis Support

united hoster GmbH Preis- und Leistungsverzeichnis Support united hoster GmbH Preis- und Leistungsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Preis- und Leistungsverzeichnis... 1 Inhaltsverzeichnis... 2 1 Standard-... 3 1.1 Vertragslaufzeit und Abrechnung... 3 1.2 Leistungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle

Mehr

Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages zwischen AFS-Software GmbH & Co.KG Klaustor 3 36251 Bad Hersfeld (Anbieter) und 1 Gegenstand des Vertrages 1. Gegenstand dieses Vertrages ist der Service/Support der nachfolgend aufgelisteten Software:

Mehr

Besondere Vertragsbedingungen für die Pflege von Software (Wartung)

Besondere Vertragsbedingungen für die Pflege von Software (Wartung) Kendox AG Ausgabe 02/2015 Inhaltsverzeichnis 1. Vertragsgegenstand... 2 2. Laufzeit... 2 3. Lieferung neuer Versionen... 2 4. Fernwartung... 3 5. Mängelbeseitigung als vereinbarte Leistung... 3 6. Hotline...

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn

Mehr

Weiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse

Weiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse Weiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse Für die Nutzung der E-Mail-Adresse mit den Push-E-Mail-Services BlackBerry und Windows Mobile E-Mail von Vodafone Sämtliche geistigen Eigentumsrechte

Mehr

Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe

Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kalenderfreigabe mit Microsoft Outlook 2010 Unter Office 365 können Sie Ihre persönlichen Daten freigeben. Wie so eine Freigabe einzurichten

Mehr

Weiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse

Weiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse Weiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse Für die Nutzung der E-Mail-Adresse mit den Push-E-Mail-Services BlackBerry und Windows Mobile E-Mail von Vodafone Sämtliche geistigen Eigentumsrechte

Mehr

Microsoft Office 365 Outlook 2010 Arbeitsplatz einrichten

Microsoft Office 365 Outlook 2010 Arbeitsplatz einrichten Microsoft Office 365 Outlook 2010 Arbeitsplatz einrichten Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Einrichten des Arbeitsplatzes mit Microsoft Outlook 2010 Mit Outlook können Sie schnell, sicher und komfortabel

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle

Mehr

Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten

Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Migration von Daten eines bestehenden Exchange Server zu Office 365. Es gibt verschiedene Wege Daten aus einem bestehenden

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,

Mehr

PC Wartungsvertrag Musterkunde

PC Wartungsvertrag Musterkunde PC Wartungsvertrag Musterkunde Inhaltsverzeichnis 1. Vertragsparteien 2. Leistungen Komputer factory 3. Kosten 4. Haftung 5. Vertraulichkeit 6. Zustandekommen des Vertrages und Vertragsänderung 7. Vertragsbeginn

Mehr

Homebanking-Abkommen

Homebanking-Abkommen Homebanking-Abkommen Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Bonn, Bundesverband deutscher Banken e.v., Köln, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.v., Bonn Deutscher

Mehr

E-Mail-Account-Vertrag

E-Mail-Account-Vertrag E-Mail-Account-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand des Vertrages ist die Einrichtung

Mehr

Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten

Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Migrieren von Benutzerdaten per Export und Import mit Microsoft Outlook 2010 Es gibt verschiedene Wege Daten aus einem bestehenden

Mehr

Vertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes

Vertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes Vertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes Zwischen dem Verein ProMedien e.v. Niedersachsenstr. 2 49356 Diepholz vertreten durch Herrn Hartmut Albers und dem Schulträger vertreten durch

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Präambel

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Präambel Allgemeine Geschäftsbedingungen Präambel S-CAD erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen Schulung und Datenanlage für imos- Software sowie darüber hinaus Leistungen bei Arbeitsvorbereitung, Planung

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft

Mehr

Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare

Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Teilnehmer der Schulung (im

Mehr

AGB Teil 5 - Support. Supportleistungen, Supportpakete, Supportverträge

AGB Teil 5 - Support. Supportleistungen, Supportpakete, Supportverträge Thema AGB Teil 5 - Support Letzte Anpassung 17. Dezember 2013 Status / Version Final - V 1.0 Supportleistungen, Supportpakete, Supportverträge Summary Erstellung Dieser Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingen

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende

Mehr

Werkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -

Werkzeugvertrag B. - nachstehend BHTC genannt - - nachstehend Lieferant genannt - Seite: 1/4 zwischen - der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeuge Für die Durchführung von

Mehr

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015 Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015 zwischen AllgäuNetz GmbH & Co. KG Illerstraße 18 87435 Kempten eingetragen beim Amtsgericht Kempten HRA 8445 -nachstehend Verteilnetzbetreiber

Mehr

Microsoft Office 365 Domainbestätigung

Microsoft Office 365 Domainbestätigung Microsoft Office 365 Domainbestätigung Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bestätigung ihrer Domain Wenn Sie Ihr Unternehmen bei Vodafone für Microsoft Office 365 registrieren, erhalten Sie zunächst einen

Mehr

ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) der Partnerbetriebe der Tourismus Salzburg GmbH

ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) der Partnerbetriebe der Tourismus Salzburg GmbH Tourismus Salzburg GmbH ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) der Partnerbetriebe der Tourismus Salzburg GmbH (Fassung vom 15.11.2006) 1 Allgemeines 1.1 Diese Allg. Geschäftsbedingungen

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma

Mehr

Dienstvertrag für Entwicklungsleistungen

Dienstvertrag für Entwicklungsleistungen Dienstvertrag für Entwicklungsleistungen zwischen Ingenieurbüro Akazienweg 12 75038 Oberderdingen nachstehend AN genannt und dem Auftraggeber (Unternehmen) nachstehend AG genannt Vorbemerkung AN führt

Mehr

mercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite www.liodo.com) Nernststraße 37 28357 Bremen Deutschland

mercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite www.liodo.com) Nernststraße 37 28357 Bremen Deutschland P A C H T V E R T R A G Zwischen der mercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite www.liodo.com) Nernststraße 37 28357 Bremen Deutschland im folgenden»verpächter«genannt und Firma:

Mehr

Preisliste GRANID für External-Nutzer. (Preisliste gültig ab 01.01.2014)

Preisliste GRANID für External-Nutzer. (Preisliste gültig ab 01.01.2014) Preisliste GRANID für External-Nutzer (Preisliste gültig ab 01.01.2014) Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der gibgreiner

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Microsoft Office 365 Benutzerkonten anlegen

Microsoft Office 365 Benutzerkonten anlegen Microsoft Office 365 Benutzerkonten anlegen Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Anlegen von Benutzerkonten Ihres Microsoft Office 365 Wenn Sie die Planung Ihrer E-Mailstruktur abgeschlossen haben beginnen

Mehr

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht

Mehr

Multimediagestattung kabel anschluss/kabel internet/kabel phone

Multimediagestattung kabel anschluss/kabel internet/kabel phone Multimediagestattung kabel anschluss/kabel internet/kabel phone Ihr Kabelanschluss für Fernsehen, Internet und Telefon. serviceadresse hausanschrift Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG,

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften

Mehr

SERVICE LEVEL AGREEMENTS (SLA) - IT-SERVICE MISA

SERVICE LEVEL AGREEMENTS (SLA) - IT-SERVICE MISA Seite 1 von 5 SERVICE LEVEL AGREEMENTS (SLA) - IT-SERVICE MISA 1. Supportklassen Supportklasse A: - Informationsservice: Der AG wird über neue Programmstände, verfügbare Updates, Programmentwicklungen

Mehr

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an:

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: UNLIMITED License EXCLUSIVE License o EXCLUSIVE limited License o EXCLUSIVE unlimited

Mehr

SKIDATA.Care Pack Der modulare Servicevertrag! Expert Services

SKIDATA.Care Pack Der modulare Servicevertrag! Expert Services SKIDATA Pack Der modulare Servicevertrag! Expert Services SKIDATA Pack Modulübersicht* Ihre Anlage ist Teil Ihres Geschäftserfolges. Ein unterbrechungsfreier Betrieb ist von entscheidender Bedeutung. Und

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. analoges/digitales Radio und Fernsehen über Glasfaser

Allgemeine Geschäftsbedingungen. analoges/digitales Radio und Fernsehen über Glasfaser Allgemeine Geschäftsbedingungen analoges/digitales Radio und Fernsehen über Glasfaser Ausgabe vom 13. Juni 2013 Werk Bichelsee-Balterswil Hauptstrasse 38 Postfach 163 8362 Balterswil 071 971 53 22 info@w-b-b.ch

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Zwischen der Firma/Name, Strasse Hausnummer, Postleitzahl Ort, Land

Mehr

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern Ausgabedatum 005.2015 Ersetzt Version 2-0 Gültig ab 005.2015 Gültig ab 005.2015 1/5 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Rechnungsstellung... 3 3 Rechnungen... 3 4 Zahlungen... 4 5 Widerspruch gegen

Mehr

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses. Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für

Mehr

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden DKTIG Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und

Mehr

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) Muster: Pachtvertrag mit Zusatzleistung des Verpächters P A C H T V E R T R A G (inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) zwischen als Verpächter/in resp. Erbringer/in von Zusatzleistungen (nachfolgend:

Mehr

2008 Nokia. Alle Rechte vorbehalten. Nokia, Nokia Connecting People und Nseries sind Marken oder eingetragene Marken der Nokia Corporation.

2008 Nokia. Alle Rechte vorbehalten. Nokia, Nokia Connecting People und Nseries sind Marken oder eingetragene Marken der Nokia Corporation. Laden! Ausgabe 1 2008 Nokia. Alle Rechte vorbehalten. Nokia, Nokia Connecting People und Nseries sind Marken oder eingetragene Marken der Nokia Corporation. Nokia tune ist eine Tonmarke der Nokia Corporation.

Mehr

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten 312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten (1) Ruft der Unternehmer oder eine Person, die in seinem Namen oder Auftrag handelt, den Verbraucher

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Internet Online AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Internet Online AG Allgemeine Geschäftsbedingungen Internet Online AG 1. ANWENDUNGSBEREICH Die Beziehungen zwischen den Kundinnen und Kunden (nachstehend «Kunden» genannt) und Internet Online AG (nachstehend «INTO» genannt)

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag Strom

Anschlussnutzungsvertrag Strom für höhere Spannungsebenen zwischen Bonn-Netz GmbH Sandkaule 2 53111 Bonn (nachfolgend Netzbetreiber) und (Anschlussnutzer) (gemeinsam auch Parteien oder Vertragsparteien) wird nachfolgender Vertrag geschlossen:

Mehr

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie zwischen Mainfranken Netze GmbH Haugerring 6 97070 Würzburg eingetragen beim Amtsgericht Würzburg HRB 9495 -nachstehend Verteilnetzbetreiber (VNB)

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Dritten übermitteln. Verlangen Hersteller oder Distributoren detailliertere Angaben über die gespeicherten Daten (um allfälligem Missbrauch vorzubeugen, zur Datenkontrolle oder für statistische Zwecke)

Mehr

Online Data Protection

Online Data Protection Online Data Protection Seite 1 Inhaltsverzeichnis Was ist Online Data Protection... 3 Sicherheit... 3 Grafische Darstellung... 4 Preise... 5 Software... 6 Verfügbarkeit... 6 Kontrolle... 6 Kontingent...

Mehr

robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anmeldung Webkomponente Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014

robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anmeldung Webkomponente Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014 robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014 Seite 2 von 5 Alle Rechte dieser Dokumentation unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung,

Mehr

Vertrag Individualberatung

Vertrag Individualberatung Zwischen Vertrag Individualberatung Betrieb/Firma Name, Vorname Unternehmernr. Straße PLZ, Ort Telefon Fax Mobil-Telefon E-Mail-Adresse - Auftraggeber - und Landwirtschaftskammer NRW - Auftragnehmerin

Mehr

Wenn Sie jünger als 18 sind, benötigen Sie vor dem Zugriff auf die Dienste die Zustimmung Ihrer Eltern.

Wenn Sie jünger als 18 sind, benötigen Sie vor dem Zugriff auf die Dienste die Zustimmung Ihrer Eltern. Nutzungsbedingungen für Endanwender (kostenlose Anwendungen) 1. Begriffsbestimmungen Für die Zwecke der vorliegenden Bestimmungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: Anwendung bedeutet jede potenzielle

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider 1. Angebot und Vertrag 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Tourisoft und ihren Kunden.

Mehr

Kauf- und Betreuungsvertrag Landesförderung

Kauf- und Betreuungsvertrag Landesförderung Kauf- und Betreuungsvertrag Landesförderung derung 1 Parteien Parteien dieser Vereinbarung sind: Verkäufer: Österreichisches Rotes Kreuz (ÖRK) Einkauf & Service GmbH 1230 Wien, Oberlaaer Straße 300-306

Mehr

1 Gegenstand des Vertrages. 2 Leistung des ASB

1 Gegenstand des Vertrages. 2 Leistung des ASB 1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung eines Hausnotruf-Dienstes zur Vermittlung von raschen und angemessenen Hilfemaßnahmen bei Unfällen und Notfällen in der Wohnung

Mehr

EVB-IT Dienstvertrag Seite 1 von 5

EVB-IT Dienstvertrag Seite 1 von 5 EVB-IT Dienstvertrag Seite 1 von 5 Vertrag über die Beschaffung von IT-DienstleistungenII Zwischen im Folgenden Auftraggeber genannt und im Folgenden Auftragnehmer genannt wird folgender Vertrag geschlossen:

Mehr

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo

Mehr

Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber)

Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) Verwaltervertrag Zwischen 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) wird folgender Vertrag abgeschlossen:

Mehr

STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird.

STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird. STOP! ACHTUNG! Die nachfolgenden Unterlagen dürfen Sie nur und ausschließlich nach Rücksprache mit unserem Kundenservice verwenden, falls unser Reseller (= Ihr Provider) die für Sie registrierten Domainnamen

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten

Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Migration von Daten eines IMAP Konto zu Office 365. Es gibt verschiedene Wege Daten aus einem bestehenden Exchange-System

Mehr

Zwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,,

Zwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,, Zwischen...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt vertreten durch,,, und,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt vertreten durch,,, wird folgender Vertrag zur Überlassung von Content geschlossen:

Mehr

1. Allgemeine Bestimmungen... 2. 2. Arbeitszeit... 2. 3. Schwankungen in der wöchentlichen Arbeitszeit... 3. 4. Überstunden... 3. 5. Überzeit...

1. Allgemeine Bestimmungen... 2. 2. Arbeitszeit... 2. 3. Schwankungen in der wöchentlichen Arbeitszeit... 3. 4. Überstunden... 3. 5. Überzeit... 1. Allgemeine Bestimmungen... 2 1.1. Geltungsbereich...2 1.2. Sprachregelung...2 2. Arbeitszeit... 2 2.1. Vertrauensarbeitszeit...2 2.2. Wöchentliche Arbeitszeit...2 2.3. Service Zeit...2 2.4. Individuelle

Mehr

WARTUNGSVERTRAG. CAD+T Consulting GmbH Gewerbepark 16 A-4052 Ansfelden im Folgenden CAD+T

WARTUNGSVERTRAG. CAD+T Consulting GmbH Gewerbepark 16 A-4052 Ansfelden im Folgenden CAD+T WARTUNGSVERTRAG CAD+T Consulting GmbH Gewerbepark 16 A-4052 Ansfelden im Folgenden CAD+T 1. Gegenstand des Vertrages Gegenstand dieses Wartungsvertrages ist das erworbene Softwarepaket CAD+T Module und

Mehr

RECHTLICHE HINWEISE ZU DER IM SOZIALEN NETZWERK FACEBOOK ÜBER DAS PROFIL WWW.FACEBOOK.COM/KANARISCHE.INSELN ENTWICKELTEN ANWENDUNG

RECHTLICHE HINWEISE ZU DER IM SOZIALEN NETZWERK FACEBOOK ÜBER DAS PROFIL WWW.FACEBOOK.COM/KANARISCHE.INSELN ENTWICKELTEN ANWENDUNG RECHTLICHE HINWEISE ZU DER IM SOZIALEN NETZWERK FACEBOOK ÜBER DAS PROFIL WWW.FACEBOOK.COM/KANARISCHE.INSELN ENTWICKELTEN ANWENDUNG INHALT 1. EIGENTÜMER DER ANWENDUNG... 2 2. DIE ANWENDUNG UND IHRE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN:

Mehr

Service Level Agreement

Service Level Agreement Service Level Agreement zwischen Schlund + Partner AG Brauerstr. 48 76135 Karlsruhe - nachfolgend Schlund + Partner - und Kunde 1 GELTUNGSBEREICH Diese Regelungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

(Optionsvertrag - Grundstück) Innovative Energie für Pullach GmbH Johann-Bader-Straße 21 82049 Pullach i. Isartal

(Optionsvertrag - Grundstück) Innovative Energie für Pullach GmbH Johann-Bader-Straße 21 82049 Pullach i. Isartal Vertrag über die Bereitstellung einer Option für den Anschluss an das Fernwärmenetz der Innovative Energie für Pullach GmbH und die Versorgung mit Fernwärme bis ans Grundstück (Optionsvertrag - Grundstück)

Mehr

Leistungsbeschreibung ADSL

Leistungsbeschreibung ADSL 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Einleitung................................................... 3 Beschreibung................................................. 3 Datentransfervolumen........................................

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIE COMPUTERBERATER Johannes Kaiblinger IT Consulting. 1 Allgemeines. 2 Vertragsabschluss. 3 Gegenstand des Vertrages

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIE COMPUTERBERATER Johannes Kaiblinger IT Consulting. 1 Allgemeines. 2 Vertragsabschluss. 3 Gegenstand des Vertrages ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIE COMPUTERBERATER Johannes Kaiblinger IT Consulting 1 Allgemeines Der Auftraggeber im Nachfolgenden AG genannt hat die AGBG s gelesen und zur Kenntnis genommen und anerkannt.

Mehr

Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber

Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Bei der Arbeitsausübung eines Telearbeiters können Schäden an den Arbeitsmitteln des Arbeitgebers eintreten. Hierbei wird es sich vor allem um Schäden

Mehr

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Auftraggeber: Auftragnehmer: 1. Gegenstand der Vereinbarung Der Auftragnehmer erhebt / verarbeitet / nutzt personenbezogene

Mehr

über die Beauftragung des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt als Bezügestelle

über die Beauftragung des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt als Bezügestelle Vereiinbarung über die Beauftragung des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt als Bezügestelle gemäß 2 Abs. 2a des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen-Anhalt i. V. m. 2 Abs.

Mehr

EBDC Data Archiving Agreement

EBDC Data Archiving Agreement EBDC Data Archiving Agreement LMU-ifo Economics & Business Data Center 10.03.2015 Inhalt Partner... 3 1 Leistungsbeschreibung... 4 2 Datenarchivierung... 4 3 Datennutzung... 5 4 Ergebniszusendung... 5

Mehr

VERTRAG RATENZAHLUNG UND LIEFERUNG BRITA NEO 4 60

VERTRAG RATENZAHLUNG UND LIEFERUNG BRITA NEO 4 60 VERTRAG RATENZAHLUNG UND LIEFERUNG BRITA NEO 4 60 1 Vertragsgegenstand und Laufzeit 1.1 BRITA verkauft an den Kunden je nach dessen Auswahl im Bestellprozess 1 (ein) BRITA Neo 4 bestehend aus: - 1 (eine)

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Support- und Wartungsvertrag

Support- und Wartungsvertrag Support- und Wartungsvertrag Bei Fragen zur Installation, Konfiguration und Bedienung steht Ihnen unser Support gern zur Verfügung. Wir helfen Ihnen per E-Mail, Telefon und Remote Desktop (Fernwartung).

Mehr

6. SLA (Leistungsgruppen)

6. SLA (Leistungsgruppen) 6. SLA (Leistungsgruppen) Die Inhalte der Service Level sind wie folgt festgelegt: BASIC generell enthalten Prüfung einer Verbindungsstörung im Linkbudget innerhalb von 2 Werktagen PLUS: Prüfung einer

Mehr

S T U D I E N V E R T R A G

S T U D I E N V E R T R A G S T U D I E N V E R T R A G Zwischen (im Folgenden Unternehmen genannt) und geb. am in (im Folgenden Studierender genannt) 1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung eines

Mehr

Anlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer

Mehr

ITS reinhardt GmbH Brecherspitzstrasse 8 D-81541 München http://www.its-muenchen.de

ITS reinhardt GmbH Brecherspitzstrasse 8 D-81541 München http://www.its-muenchen.de ITS reinhardt GmbH Brecherspitzstrasse 8 D-81541 München http://www.its-muenchen.de ITS Serviceverträge Qualifizierter HelpDesk / CallCenter Fernadministration Ihrer Server und Netze Softwareverteilung

Mehr

ENTDECKEN SIE DIE VORTEILE VON SUBSCRIPTION SUBSCRIPTION-VERTRÄGE VERWALTEN

ENTDECKEN SIE DIE VORTEILE VON SUBSCRIPTION SUBSCRIPTION-VERTRÄGE VERWALTEN ENTDECKEN SIE DIE VORTEILE VON SUBSCRIPTION SUBSCRIPTION-VERTRÄGE VERWALTEN Autodesk Subscription bietet Ihnen eine breite Palette an Leistungen, mit denen Sie das Optimum aus Ihrer Autodesk-Software herausholen.

Mehr

Anleitung zum Computercheck Windows Firewall aktivieren oder eine kostenlose Firewall installieren

Anleitung zum Computercheck Windows Firewall aktivieren oder eine kostenlose Firewall installieren Anleitung zum Computercheck Windows Firewall aktivieren oder eine kostenlose Firewall installieren Ziel der Anleitung Sie möchten ein modernes Firewallprogramm für Ihren Computer installieren, um gegen

Mehr

Tine 2.0 Wartungs- und Supportleistungen

Tine 2.0 Wartungs- und Supportleistungen Tine 2.0 Wartungs- und Supportleistungen 1 Überblick Wartungs- und Supportleistungen Metaways Tine 2.0 Wartungs- und Support Editionen: LEISTUNGEN BASIC BUSINESS PROFESSIONAL SW Wartung ja ja ja Ticketsystem

Mehr

RDS Consulting. Support Handbuch. Version 1.0

RDS Consulting. Support Handbuch. Version 1.0 RDS Consulting Support Handbuch Version 1.0 INHALTSVERZEICHNIS 1 Erreichbarkeit...2 2 Support Prozess...3 3 Erstellung einer Supportanfrage...4 3.1 Hilfreiche Fragestellungen:... 4 3.2 Ticketinformation...

Mehr

Werbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des

Werbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des Werbebanner-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme

Mehr

WEB - PFLEGE - VERTRAG

WEB - PFLEGE - VERTRAG WEB - PFLEGE - VERTRAG zwischen Erk@nn Webseiten und Mediendesign im Folgenden Anbieter genannt und Name... Firma... Adresse... im Folgenden Kunde genannt wird folgender Website-Pflege-Vertrag geschlossen:

Mehr

Multimediagestattung kabelanschluss, internet und telefon

Multimediagestattung kabelanschluss, internet und telefon Multimediagestattung kabelanschluss, internet und telefon Ihr Kabelanschluss für Fernsehen, Internet und Telefon. serviceadresse hausanschrift Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH,, Telefon 0800

Mehr

Hiermit melde ich mich verbindlich für die oben genannte Veranstaltung an.

Hiermit melde ich mich verbindlich für die oben genannte Veranstaltung an. Anmeldeformular Zertifikat zum CRM in der Gesundheitswirtschaft Bitte füllen Sie die nachfolgenden Felder aus und senden oder faxen Sie die Anmeldung unterschrieben an uns zurück und legen einen kurzen

Mehr