Jahrestagung des AK Bahn der BVMB am

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Jahrestagung des AK Bahn der BVMB am"

Transkript

1 Jahrestagung des AK Bahn der BVMB am Leistungsprognose der Baukosten auf Grundlage der voraussichtlichen Abrechnungsmenge (VAM) DB ProjektBau GmbH Matthias Grabe I.BT

2 Was ist mit den Bauverbänden abgestimmt (Stand: 05/ 2013)? Es stellt sich eine Win-Win- Situation ein. Der Projektleiter des Auftraggebers, seine Bauüberwachung sowie der Bauleiter e des Auftragnehmers e sind daher aufgerufen, die VAM in jeder Phase der Bauausführung frühzeitig gemeinsam zu ermitteln. 2

3 Grundlage für die systemische Erfassung und Kontrolle der Leistungsprognose ist die Anwendung der optimierten Bauabrechnung Übergabe der D11-Datei 2 Eintrag der strittigen Leistungen Eintrag der unstrittigen Leistungen AVA-Programm des AN Erstellung der Abrechnungspläne bzw. gem. Aufmaße mit Bezug zu LV- Positionen 1 AM Sachliche Richtigkeit nach Ort, Zeit und Menge laufende Abstimmung: Trennung strittige und unstrittige Leistungen Trennung HV- Leistungen von sonstigen Leistungen (Nachträge) 4 Erzeugen der D11-Datei und Übergabe der Aufmaße D11 AM t -2 Übergabe D11 Bei schlechter Qualität: Erstellung neue D11 durch AN Einlesen der D11- Datei in das BÜ AVA-Programm 3 Auftragnehmer 5 t 0 Start Zahlungsfrist Gemeinsame Abstimmung auf Basis aller notwendigen und vollständigen Unterlagen: Trennung strittige/unstrittige Leistung Trennung Hauptvertragsleistungen von sonstigen Leistungen (Nachträge) Ausdruck Mengen/-Preisermittlungsliste darauf Bestätigung der sachlichen Richtigkeit durch Büw und Unterschrift des AN für Teilnahme an Abstimmung Erstellung einer Rechnung für strittige Leistungen bzw. Nachträge => Versand an Buchhaltung Bei Korrekturen Berücksichtigung im AVA-Programm für Rechnung zur unstrittigen Leistung t 6 t 7 Bu-Li 9 Erstellung der Rechnung (Buchungsliste it1al ist 1. Anlage) Rech. & Bu-Li. t Angabe in Werktagen Zahlung Formale Prüfung und Zuordnung zum WE WE-Buchung (GRANID/ 6 SAP-SST) 1 plus Ausdruck 0 Info an Buchungsliste Versand D11 & AN bei Dokumentation/Ablage Änderung Optional Prüfung und ggf. Korrektur: Einlesen der D11 Trennung strittige/unstrittige Leistung neu D11-Datei Trennung Hauptvertragsleistungen in GRANID & von sonstigen Leistungen (Nachträge) ggf. Korrektur im AVA-Programm und Streichung im Aufmaß (neue D11) MA AM Verprobung 7 Dokumentation 8 Bauüberwachung Abrechner Buchhaltung 3

4 Was ist die vertragliche Grundlage für die Forderung der VAM vom Auftragnehmer? bei HV-Leistung Auftraggeber Auftragnehmer Bauvertrag Planung Auftraggeber Leistungsverzeichnis Ausführungsplanung Auftragnehmer Prüfbericht + Anlage

5 Was ist die vertragliche Grundlage für die Forderung der VAM vom Auftragnehmer? bei HV-Leistung Auszug aus den Besonderen Vertragsbedingungen (zu 16) Ril V30 5

6 Was ist die vertragliche Grundlage für die Forderung der VAM vom Auftragnehmer? bei NT-Leistungen 6

7 Was ist die vertragliche Grundlage für die Forderung der VAM vom Auftragnehmer? bei NT-Leistungen Auszug aus den Besonderen Vertragsbedingungen (zu 16) Ril V300302V30 Dieser Passus bildet die Grundlage für den Erhalt der Leistungsänderungen im digitalen Datenformat. 7

8 Verfahrensweise und Logik der Ermittlung/Feststellung und Abrechnung von Mehrmengen gem. VOB/B 2 Abs. 3 Ausschreibung Definition iti der Leistungsmenge Angebot EP Zwingende Voraussetzung für Abrechnung Mehrmengen Vertrag Leistung wird zum Vertragsbestandteil Menge + EP Leistungserbringung Vertragserfüllung Ermittlung konkrete Leistungsausführunplanung Ausführungs- Ausführungsmenge (VAMo) Ausführung der Leistung Mitteilung Ausführungsmenge (VAMo) an AG Ggf. Mehr-/ Mindermenge ggü. Vertrag Abrechnung Abrechnung der Leistung (Menge) Vergütung der Menge (VAMo) Menge gem. AP VAMo Wenn VAMo gemeldet wurde, wird die Menge gem. Aufmaß vergütet Vergütung als Mehrmenge nur möglich, wenn reine Mehrmenge Klärung Finanzierung durch AG Nachtrag Gem. VOB/B 3 Abs. 3 bleibt das Verlangen einer Vertragspartei nach Anpassung EP unberührt EP-Anpassung zum Ende des Vertrages 8

9 Warum ist die voraussichtliche Abrechnungsmenge (VAM) so wichtig? Mehr- und Mindermengen früh erkennen (bestenfalls schon in der Ausführungsplanung) Frühzeitige Prognose des Projektes zum Bauende Frühzeitige Sicherung der eventuell zusätzlichen Finanzierungi Gesicherte Auszahlung an den Auftragnehmer 9

10 Den gemeinsamen Projekterfolg sichern! Den Projekterfolg sichern! Die bauvertraglichen Regelungen ausschöpfen und anwenden! Vereinheitlichung und Vereinfachung der Leistungsprognose durch Anwendung des Tools mwm Libero in der Büw! Einbindung des AN-Bau basiert auf eine gegenseitige Win-Win-Situation! 10

11 Auswertung der Unfälle mit Personenschaden auf den Baustellen der DB PB im Vergleichszeitraum /2013 DB ProjektBau GmbH Matthias Grabe I.BT

12 Auswertung der Unfälle mit Personenschaden auf den Baustellen der DB PB Todesfälle im Vergleichszeitraum /2013 Unfälle (Anzahl) Region Tote Tote Tote Nord Ost West LSW/SSW Südost Mitte Südwest Süd DB PB Unfälle bei der DB PB mit Toten /2013 Nord Ost West LSW/SSW Südost Mitte Südwest Süd DB PB Tote 2011 Tote 2012 Tote 2013 Die Anzahl der Unfälle mit Todesfällen bei der Realisierung der Projekte der DB ProjektBau GmbH ist in 2013 signifikant gegenüber 2011 und 2012 gestiegen. Aus der Ursachenanalyse (siehe folgende Seite) sind aber keine systematischen Probleme auf unseren Baustellen zu erkennen die Ursachen im Handeln der AN BAU begründet. DB ProjektBau GmbH, I.BTÜ (2)

13 Auswertung der Unfälle mit Personenschaden auf den Baustellen der DB PB Todesfälle im Zeitraum /2013 Detailauswertung für 2013: Datum RB Ort Anzahl Ursache Ereignis Südost Mehltheuer 2 Tote Ungeklärt, evtl. Suizid Beim Rückbau der AWS-Anlagen wurde der Absperrposten (Sakra) von einer Vogtlandbahn erfasst und gegen g den, mit dem Rückbau beschäftigten Arbeiter geschleudert. Er ging auf den Schwellenköpfen ohne Gleissperrung der Vogtlandbahn entgegen Südost Gutenfürst 1 Toter Fahrlässigkeit Beim Transport von Fundamentschalungen mit ZWB und SKL-Hänger lösten sich Schalungen und erschlugen den auf dem SKL-Hänger mitfahrenden Mitarbeiter der Fa. Perzl Südost Kleinmölsen 1 Toter Noch in Ermittlung Beim Lösen eines Spanngurtes durch den Fahrer ist die Ladung in Bewegung geraten und hat den Fahrer mitgerissen und tödlich verletzt Ost Karlshorst 1 Toter + 1 Verletzter Noch in Ermittlung, evtl. Materialversagen der Halteseile Nord Diepholz 1 Toter Noch in Ermittlung, aber keine Aussteifung der Baugrube vorhanden DB ProjektBau GmbH, I.BTÜ (2) Bei der Montage des Gehsteige im Empfangsgebäude Bf Karlshorst stürzt Hilfsbrücke ab und trifft zwei Arbeiter. Der Mitarbeiter stand in einem Rohrleitungsgraben in ca. 2,70 m Tiefe, als plötzlich eine Baugrubenwand auf 2,50 m Breite nachgab. Er wurde durch die Bodenmassen an die gegenüberliegende Wand gedrückt und bis zum Brustkorb verschüttet und zog sich Schädelverletzungen zu.

14 Auswertung der Unfälle mit Personenschaden auf den Baustellen der DB PB Verletzte im Vergleichszeitraum /2013 Unfälle (Anzahl) Region Verletzte Verletzte Verletzte Nord Ost West LSW/SSW Südost Mitte Südwest Süd DB PB Unfälle bei der DB PB mit Verletzten /2013 Nord Ost West LSW/SSW Südost Mitte Südwest Süd DB PB Verletzte 2011 Verletzte 2012 Verletzte 2013 DB ProjektBau GmbH, I.BTÜ (2)

15 Konsequenzen aus der Unfallentwicklung 2013 Die DB ProjektBau ist nicht bereit, diese Entwicklung insbes. Ereignisse mit Todesfolge zu akzeptieren. Aus diesem Grund wird die DB ProjektBau Die betroffenen Firmen ansprechen und auf Ihre vertraglichen Pflichten hingewiesen Die Bau-Verbände zur Sensibilisierung ihrer Mitgliedsunternehmen auffordern Die verantwortlichen Mitarbeiter der DB ProjektBau (PM, BÜW und SiGeKo) zur konsequenten Einforderung der geltenden gesetzlichen und vetraglichen Regelungen ermahnen Alle Möglichkeiten der Nutzung des Lieferantenmanagements konsequent ausschöpfen, bis hin zur Entwicklung bzw. Sperrung von Unternehmen DB ProjektBau GmbH, I.BTÜ (2)

Jahrestagung 2012 Arbeitskreis Bahn BVMB e. V. DB ProjektBau GmbH Matthias Grabe I.BT Berlin,

Jahrestagung 2012 Arbeitskreis Bahn BVMB e. V. DB ProjektBau GmbH Matthias Grabe I.BT Berlin, Jahrestagung 2012 Arbeitskreis Bahn BVMB e. V. Schwerpunkte der DB ProjektBau DB ProjektBau GmbH Matthias Grabe I.BT Berlin, 26.11.2012 Inhalt 1. 2. 3. 4. Was veranlasst mich, zu Ihnen zu sprechen? Schwerpunkt

Mehr

Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.v.

Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.v. BVMB e. V. Kaiserplatz 3 53113 Bonn Mitglieder des Arbeitskreises Bahn Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.v. Kaiserplatz 3 53113 Bonn Tel.: 0228 91185-0 Fax: 0228 91185-22 www.bvmb.de

Mehr

Gemeinsame Umfrage. Auswertung zu Antwortbogen A. An der Umfrage beteiligten sich

Gemeinsame Umfrage. Auswertung zu Antwortbogen A. An der Umfrage beteiligten sich ERGEBNISSE der gemeinsamen Umfrage der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V., des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie e.v. und des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes e.v.

Mehr

Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.v.

Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.v. BVMB Kaiserplatz 3 53113 Bonn Mitglieder des Arbeitskreises Bahn Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.v. Kaiserplatz 3 53113 Bonn Tel.: 0228 91185-0 Fax: 0228 91185-22 www.bvmb.de info@bvmb.de

Mehr

Baubetrieb - Bauwirtschaft

Baubetrieb - Bauwirtschaft Baubetrieb - Bauwirtschaft von Armin Proporowitz 1. Auflage Hanser München 2008 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 446 40679 7 Zu Inhaltsverzeichnis schnell und portofrei erhältlich bei

Mehr

Arbeitnehmerüberlassung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder. Werkvertrag / Dienstvertrag nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB)

Arbeitnehmerüberlassung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder. Werkvertrag / Dienstvertrag nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) Lösungsmöglichkeiten Arbeitnehmerüberlassung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder Werkvertrag / Dienstvertrag nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) Hofmeister Fremde Mitarbeiter im Betrieb 6 5.10.2006

Mehr

Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Der Nachtrag nach VOB/B. - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr.

Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Der Nachtrag nach VOB/B. - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr. Seminar Der Nachtrag nach VOB/B - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. 2. Voraussetzung eines Nachtrags Ursuppe aller Nachträge 3. Checkliste Nachtragsvoraussetzungen 4. Nachtragsvoraussetzungen,

Mehr

BOORBERG. Anschlussauftrag Nr. KEV 339 (N) AnschlAtr Anschlussauftrag. Wartung. Bauleistung. Zeitvertrag. Vergabe-/Projekt Nr.:

BOORBERG. Anschlussauftrag Nr. KEV 339 (N) AnschlAtr Anschlussauftrag. Wartung. Bauleistung. Zeitvertrag. Vergabe-/Projekt Nr.: 1. Fertigung für Auftragnehmer 60.600/176.0 Seite 1-3 / 60.600/176.A Seite 1 - Januar 2011 - Nr. für Baumaßnahme: in: Hauptauftrag Leistung: Bauleistung Angebot für: Anlagen 1fach: entspr. Angebot für

Mehr

Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Durchsetzung der Vergütung am Bau. Dr. Andreas Stangl

Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Durchsetzung der Vergütung am Bau. Dr. Andreas Stangl Seminar Durchsetzung der Vergütung am Bau Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Werklohnforderung im Bauablauf 3. Abrechnung, Zahlung allgemein 4. Abschlagsrechnung 5. Abnahme 6. Schlussrechnung 7.

Mehr

Nachtragsvereinbarung Nr. Hauptauftrag vom: Nachtragsforderung Nr. vom: Leistungsverzeichnis zum Nachtrag - KEV 330 (N) Aufst-LV - Blatt

Nachtragsvereinbarung Nr. Hauptauftrag vom: Nachtragsforderung Nr. vom: Leistungsverzeichnis zum Nachtrag - KEV 330 (N) Aufst-LV - Blatt Fertigung (Original für Auftragnehmer) 60.600/171 Vereinbarung neuer Preise - Juli 2010 - (Vergabestelle) (Telefon) Baumaßnahme: in: Leistung: Nachtragsvereinbarung Nr. (Ort, Datum) Vergabe-/Projekt Nr.:

Mehr

Sicherung der Nachtragsvergütung nach VOB und BGB

Sicherung der Nachtragsvergütung nach VOB und BGB Jörg Heller Sicherung der Nachtragsvergütung nach VOB und BGB Mehr denn je bestimmen heute die betriebswirtschaftlichen Aspekte den täglichen Ablauf im modernen Baubetrieb. Diese Schriftenreihe wurde in

Mehr

Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Der Nachtrag nach VOB/B. - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr.

Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Der Nachtrag nach VOB/B. - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr. Seminar Der Nachtrag nach VOB/B - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. 2. Voraussetzung eines Nachtrags Ursuppe aller Nachträge 3. Checkliste Nachtragsvoraussetzungen 4. Nachtragsvoraussetzungen,

Mehr

Ausgleich für Mengenänderungen nach 2 Nr. 3 VOB/B

Ausgleich für Mengenänderungen nach 2 Nr. 3 VOB/B Bau 3 Ausgleich für Mengenänderungen nach 2 Nr. 3 VOB/B Anknüpfend an die Darstellung in RdNr. 11 der Mitteilungen 3/1998 stellen wir angesichts der in der Praxis immer wiederkehrenden Fragestellungen

Mehr

T 1 Nachtragsmanagement bei der Deutschen Bahn AG Einheitliche Auftrags- und Nachtragskalkulation (ANKE)

T 1 Nachtragsmanagement bei der Deutschen Bahn AG Einheitliche Auftrags- und Nachtragskalkulation (ANKE) 1 Top Nachtragsmanagement bei der Deutschen Bahn AG Einheitliche Auftrags- und Nachtragskalkulation (ANKE) Deutsche Bahn AG Beschaffung Infrastruktur 1 Dr. Thomas Schriek / Rene Bastille Lüneburg, 01.09.2017

Mehr

23 - Vertrag Bauphysik Stand: 1. März 2014 Land Schleswig-Holstein Seite 1 von 8. Vertrag Bauphysik

23 - Vertrag Bauphysik Stand: 1. März 2014 Land Schleswig-Holstein Seite 1 von 8. Vertrag Bauphysik Land Schleswig-Holstein Seite 1 von 8 Vertrag Bauphysik Zwischen dem Land Schleswig-Holstein Vertreten durch endvertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Gartenstraße 6 24103 Kiel -nachstehend

Mehr

S C H N E L L E I N S T I E G VOB- S I C H E R E N A C H T R Ä G E

S C H N E L L E I N S T I E G VOB- S I C H E R E N A C H T R Ä G E S C H N E L L E I N S T I E G VOB- S I C H E R E N A C H T R Ä G E Nachtragsarten mit nextbau Mehr Freude an Nachträgen Bisher war der Nachweis von Nachträgen knifflig und zeitraubend. Mit nextbau stellen

Mehr

HIV-Stb/HIV-Was ING 1-1. Örtliche Bauüberwachung an der Grundwassermessstelle... VERTRAG

HIV-Stb/HIV-Was ING 1-1. Örtliche Bauüberwachung an der Grundwassermessstelle... VERTRAG HIV-Stb/HIV-Was ING 1-1 Baumaßnahme/Leistung Örtliche Bauüberwachung an der Grundwassermessstelle... Zwischen Freistaat Bayern vertreten durch WWA/SWA in Straße, Ort - nachstehend Auftraggeber genannt

Mehr

Vertrag. Zwischen. Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und

Vertrag. Zwischen. Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und Vertrag Zwischen Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und Vorname, Name Str./Hausnummer PLZ Ort - im Folgenden Auftragnehmer/in

Mehr

Nachtragsplattform Berechtigungsvergabe Auftragnehmer

Nachtragsplattform Berechtigungsvergabe Auftragnehmer Nachtragsplattform Berechtigungsvergabe Auftragnehmer DB Netz AG Support Nachtragsplattform I.NPM(I) 14.12.2018 (Version 2.0) Inhaltsverzeichnis 1 Einführung der Nachtragsplattform 3 1.1 Hintergrund Nachtragsplattform

Mehr

Untersuchung zur. Umsetzung der Baustellenverordnung. bei ausgewählten Bauvorhaben. Präsentation des Schlussberichts. Friedberg, 16.

Untersuchung zur. Umsetzung der Baustellenverordnung. bei ausgewählten Bauvorhaben. Präsentation des Schlussberichts. Friedberg, 16. Präsentation des Schlussberichts Untersuchung zur Umsetzung der Baustellenverordnung bei ausgewählten Bauvorhaben Friedberg, 16. Februar 2006 Folie 1/#?# Schlussbericht Untersuchung... Baustellenverordnung...

Mehr

I. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B

I. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B I. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B Überblick Rn. 1. Vertragsunterlagen 1Abs.1... 37 41 2. AuslegungvonWidersprüchen 1Abs.2... 42 44 3. ÄnderungdesBauentwurfs 1Abs.3... 45 50 3.1. Bauentwurf... 46 3.2.

Mehr

- 1 - Werkvertrag. Dem AN wird die Ausführung für das Gewerk für das Bauvorhaben - - übertragen.

- 1 - Werkvertrag. Dem AN wird die Ausführung für das Gewerk für das Bauvorhaben - - übertragen. - 1 - Werkvertrag Zwischen dem Bauherrn, im folgenden AG genannt, und dem Auftragnehmer, im folgenden AN genannt, wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages Dem AN wird die Ausführung

Mehr

Bauvertrag Auftraggeber - nachfolgend AG genannt Auftragnehmer - nachfolgend AN genannt -

Bauvertrag Auftraggeber - nachfolgend AG genannt Auftragnehmer - nachfolgend AN genannt - Bauvertrag zwischen...... Auftraggeber - nachfolgend AG genannt - und der Firma...... Auftragnehmer - nachfolgend AN genannt - 1. Gegenstand des Vertrages Dem AN wird die Ausführung nachfolgend aufgeführter

Mehr

Die Bedeutung der Abnahme. für den Auftraggeber. nach VOB

Die Bedeutung der Abnahme. für den Auftraggeber. nach VOB Die Bedeutung der Abnahme für den Auftraggeber nach VOB Vortrag an der Universität Kassel von Rainer K. Schöffel (Prof. Dipl.-Ing.) INHALT Seite 1. Ablauf eines Bauauftrages 3 2. Der Abnahmebegriff nach

Mehr

LEISTUNGSSCHEIN VERBRAUCHSABRECHNUNG

LEISTUNGSSCHEIN VERBRAUCHSABRECHNUNG LEISTUNGSSCHEIN VERBRAUCHSABRECHNUNG Als Anlage 2 zum Dienstleistungsvertrag zwischen - im Folgenden Auftraggeber genannt, und der DREWAG NETZ GmbH, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Steffen

Mehr

Format: 16 x 23 cm, 136 Seiten mit zahlreichen Abbildungen Bestellung bei Verlag Chmielorz, Marktplatz 13, Wiesbaden, FAX Preis:

Format: 16 x 23 cm, 136 Seiten mit zahlreichen Abbildungen Bestellung bei Verlag Chmielorz, Marktplatz 13, Wiesbaden, FAX Preis: Format: 16 x 23 cm, 136 Seiten mit zahlreichen Abbildungen Bestellung bei Verlag Chmielorz, Marktplatz 13, 65183 Wiesbaden, FAX 0611 301303 Preis: 18,30 (einschl. Ust), zuzüglich Versandkosten Harald

Mehr

LEITFADEN. für die Ausschreibung von Systemdienstleistungen als Integrale Prozess Verantwortung ipv. GEFMA-Richtlinie 962

LEITFADEN. für die Ausschreibung von Systemdienstleistungen als Integrale Prozess Verantwortung ipv. GEFMA-Richtlinie 962 B LEITFADEN für die Ausschreibung von Systemdienstleistungen als Integrale Prozess Verantwortung ipv GEFMA-Richtlinie 962 Impressum / Copyright Herausgeber GEFMA Deutscher Verband für Facility Management

Mehr

7. GALABAU- FORUM SÜDHESSEN Nachträge stellen, Nachträge durchsetzen Nachtragsmanagement aus Sicht des Auftragnehmers

7. GALABAU- FORUM SÜDHESSEN Nachträge stellen, Nachträge durchsetzen Nachtragsmanagement aus Sicht des Auftragnehmers 7. GALABAU- FORUM SÜDHESSEN 2016 Nachträge stellen, Nachträge durchsetzen Nachtragsmanagement aus Sicht des Auftragnehmers Fachgebiet Baubetrieb an der Hochschule Geisenheim University 7. GALABAU FORUM

Mehr

VOB für Maurer und Betonbauer mit Aufmaß und Abrechnung

VOB für Maurer und Betonbauer mit Aufmaß und Abrechnung VOB für Maurer und Betonbauer mit Aufmaß und Abrechnung So nutzen Sie die VOB zu Ihren Gunsten: die WEKA-VOB für Ihr Gewerk mit CD-ROM! Alle Teile der VOB kommentiert! Bearbeitet von Dr. Axel Olowson,

Mehr

ARCHITEKTENVERTRAG FÜR FREIANLAGEN

ARCHITEKTENVERTRAG FÜR FREIANLAGEN ARCHITEKTENVERTRAG FÜR FREIANLAGEN Zwischen dem Bauherrn: Stadt Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg ggf. vertreten durch: den Bürgermeister, Herrn Rehbaum - nachfolgend Bauherr genannt - und dem Landschaftsarchitekten,

Mehr

Arbeitshilfe Checkliste für die Vertragsprüfung

Arbeitshilfe Checkliste für die Vertragsprüfung Arbeitshilfe Checkliste für die Vertragsprüfung Wichtige Hinweise vorab: Aufgrund der vielen unterschiedlichen Anwenderinnen und Anwender kann die Checkliste nur Mindestbestandteile und Mindestinhalte

Mehr

Mit digitaler Kartierung zum erfolgreichen Kostenmanagement

Mit digitaler Kartierung zum erfolgreichen Kostenmanagement Mit digitaler Kartierung zum erfolgreichen Kostenmanagement Stand der Dinge Bauherr Planer Firma Angebot/ LV Ausführung Dokumentation Kartierung Digitale Kartierung - Workflow Dokumentation des Vorzustandes/

Mehr

VOB/B Regeln kennen und verstehen

VOB/B Regeln kennen und verstehen VOB/B Regeln kennen und verstehen Seit Ende Juli 2012 sind die überarbeiteten Teile A und B der VOB 2012 in Deutschland verbindlich eingeführt. Solide Kenntnisse des Teils B, also der Allgemeinen Vertragsbedingungen

Mehr

AGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag.

AGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag. Allgemeine Bestimmungen zum Vertrag über die Erbringung von Leistungen zur Erstellung von Arbeitsergebnissen (Werkvertrag) der Firma (Einzelfirma). 1. Art und Umfang der Leistungen, Arbeitsergebnisse 1.1.

Mehr

Vertrag. über die medientechnische Ausstattung des Raumes 0100 im StMAS Winzererstr.9, München

Vertrag. über die medientechnische Ausstattung des Raumes 0100 im StMAS Winzererstr.9, München Anlage 3 Vertrag über die medientechnische Ausstattung des Raumes 0100 im StMAS Winzererstr.9, 80797 München zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und

Mehr

Wahlpflichtfach Ausschreibung

Wahlpflichtfach Ausschreibung Wahlpflichtfach Ausschreibung 22.3.2017 Stefan Scholz Mengenermittlung Seite 1 Themen Mengenermittlung 1. DIN 18299 2. Beispiel Mengenermittlung Bewehrung (DIN18331) Seite 2 DIN 18299 Allgemeine Technische

Mehr

Bauvertragsrecht nach VOB

Bauvertragsrecht nach VOB Bauvertragsrecht nach VOB Grundwissen Prof. Dr. jur. Klaus Vygen Vors. Richter am OLG Düsseldorf a. D. Honorarprofessor an der TU Darmstadt 5., überarbeitete und erweiterte Auflage 2007 v, s J Werner Verlag

Mehr

Unternehmergespräch Donnerstag,

Unternehmergespräch Donnerstag, Unternehmergespräch Donnerstag, Die Bauprozess GmbH Durchsetzung von Nachtragsansprüchen Vortrag Unternehmergespräch Donnerstag, Inhaltsverzeichnis 1.1 Thesen aus dem BGH-Urteil vom 06.03.2014 1.2 Vergütungsanspruch:

Mehr

VOB-Musterbriefe für Auftraggeber

VOB-Musterbriefe für Auftraggeber Wolfgang Heiermann Liane Linke Matthias Hilka VOB-Musterbriefe für Auftraggeber Bauherren - Architekten - Bauingenieure 6., aktualisierte Auflage PRAXIS Inhaltsübersicht Vorbemerkung 1 Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Prof. Dipl.-Ing. Johann Fröhlich Hochschule Neubrandenburg. Zur rechtlichen Einordnung von Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV)

Prof. Dipl.-Ing. Johann Fröhlich Hochschule Neubrandenburg. Zur rechtlichen Einordnung von Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) Prof. Dipl.-Ing. Johann Fröhlich Hochschule Neubrandenburg Zur rechtlichen Einordnung von Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Zum Inhalt:

Mehr

EVB-IT Dienstvertrag Seite 1 von 6

EVB-IT Dienstvertrag Seite 1 von 6 EVB-IT Dienstvertrag Seite 1 von 6 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber V1.8-O1105-461. Vertrag über die Beschaffung von IT-DienstleistungenII Zwischen Freistaat Bayern, vertreten durch Akademie für Lehrerfortbildung

Mehr

Geplante Baumaßnahmen an der Eisenbahnüberführung (EÜ) Treskowallee im Jahr 2012

Geplante Baumaßnahmen an der Eisenbahnüberführung (EÜ) Treskowallee im Jahr 2012 Geplante Baumaßnahmen an der Eisenbahnüberführung (EÜ) im Jahr 2012 DB ProjektBau GmbH Martin Baitinger Seite 1 Berlin, 12.01.2012 Inhalt Aktueller Zustand, geplanter Zielzustand Virtuelle Reise durch

Mehr

VOB Kommentare & Musterbriefe für Handwerker und Bauunternehmer

VOB Kommentare & Musterbriefe für Handwerker und Bauunternehmer VOB Kommentare & Musterbriefe für Handwerker und Bauunternehmer Musterbriefe und Verträge Praxistipps zu allen Themen der VOB 2016 und des BGB 1. Auflage Onlineprodukt. ISBN 978 3 8111 3372 3 schnell und

Mehr

Weichenumbau in Wochenendsperrpause

Weichenumbau in Wochenendsperrpause DB ProjektBau GmbH Martin Baitinger DB PB/DB Netz AG Seite 1 Berlin, 01.07.2013 Seite 2 Inhalt Überblick über die unterschiedlichen Projektphasen eines Weichenumbaus Die Realisierungsphase anhand von Praxisbeispielen

Mehr

Aufgrund Ihres oben genannten Angebotes erhalten Sie den Auftrag zur Ausführung der oben bezeichneten Bauleistungen / Leistungen.

Aufgrund Ihres oben genannten Angebotes erhalten Sie den Auftrag zur Ausführung der oben bezeichneten Bauleistungen / Leistungen. ERZBISTUM KÖLN 50668 Köln, Marzellenstr. 32 Bearbeiter: Telefon: Objekt: (Bitte bei Rechnungsstellung angeben) Maßnahme: Erzbistum Köln, Generalvikariat, 50606 Köln Datum: Ausfertigung für den Auftraggeber

Mehr

Vertrag über eine Dienstleistung

Vertrag über eine Dienstleistung Vertrag über eine Dienstleistung Dienstleistungsvertrag.doc Seite 1 von 7 Vertrag über eine Dienstleistung Zwischen...... (Auftraggeber) und...... (Auftragnehmer) wird folgender Dienstleistungsvertrag

Mehr

Weitere besondere Vertragsbedingungen. Im Bauvorhaben. Bau eines FTTB Glasfasernetzes in der Gemeinde Bispingen (Randgebiete)

Weitere besondere Vertragsbedingungen. Im Bauvorhaben. Bau eines FTTB Glasfasernetzes in der Gemeinde Bispingen (Randgebiete) Weitere besondere Vertragsbedingungen Im Bauvorhaben Bau eines FTTB Glasfasernetzes in der Gemeinde Bispingen (Randgebiete) 10.1 Allgemeines 1. Es gelten die folgenden Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen

Mehr

Norddeutscher Rundfunk. Besondere Vertragsbedingungen zur Vergabe von Drucksachen für den NDR

Norddeutscher Rundfunk. Besondere Vertragsbedingungen zur Vergabe von Drucksachen für den NDR Norddeutscher Rundfunk Besondere Vertragsbedingungen zur Vergabe von Drucksachen für den NDR Stand: 31.08.2016 Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand... 1 2 Leistungen des Auftraggebers... 1 3 Vertragsbestandteile

Mehr

S C H N E L L E I N S T I E G V O M L V - E I N L E S E N Ü B E R F I X P R E I S E, E F B Z U R A B R E C H N U N G M I T N A C H T R Ä G E N

S C H N E L L E I N S T I E G V O M L V - E I N L E S E N Ü B E R F I X P R E I S E, E F B Z U R A B R E C H N U N G M I T N A C H T R Ä G E N S C H N E L L E I N S T I E G V O M L V - E I N L E S E N Ü B E R F I X P R E I S E, E F B Z U R A B R E C H N U N G M I T N A C H T R Ä G E N Schnelleinstieg: Vom LV-Einlesen über Fixpreise, EFB zur Abrechnung

Mehr

BOORBERG. Auftrag. KEV 240 (B) Atr. Auftragsschreiben. Vergabe-/Projekt-Nr.: 1. Fertigung für Auftragnehmer. 2. Fertigung für Auftraggeber

BOORBERG. Auftrag. KEV 240 (B) Atr. Auftragsschreiben. Vergabe-/Projekt-Nr.: 1. Fertigung für Auftragnehmer. 2. Fertigung für Auftraggeber 1. Fertigung für Auftragnehmer 60.600/045.2 Auftragsschreiben - Seite 1 - Juli 2010 - (Auftraggeber) Auftrag Baumaßnahme: in: Leistung: Angebot vom: Anlagen: Zweitfertigung dieses Auftragsschreibens Pläne/Zeichnungen

Mehr

auftragsbestätigung vob-b

auftragsbestätigung vob-b www.handwerk-magazin.de Mustervorlage: auftragsbestätigung vob-b Autorin: Anna Rehfeldt, LL.M, Rechtsanwältin Immer auf der sicheren Seite Von unserer Fachredaktion geprüft. Die Inhalte dieses Downloads

Mehr

VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002

VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002 15.02.2003 01.11.2006 VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002 VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961

Mehr

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G I N G E N I E U R V E R T R A G zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch als Auftraggeberin und als Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer

Mehr

Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag

Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag Stand: Januar 2009 zwischen Auftraggeber (nachfolgend AG genannt) Name: und Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) Name/Firma: Völker

Mehr

HIV-Was ING 1.1. HWS Boizenburg / Hafendeich Boizenburg. Land Mecklenburg-Vorpommern

HIV-Was ING 1.1. HWS Boizenburg / Hafendeich Boizenburg. Land Mecklenburg-Vorpommern HIV-Was ING 1.1 Projektbezeichnung HWS Boizenburg / Hafendeich Boizenburg Zwischen Land Mecklenburg-Vorpommern endvertreten durch den Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern Paulshöher

Mehr

Fragenkatalog Nr. 1 vom

Fragenkatalog Nr. 1 vom Öffentliche Ausschreibung 1213-15-45797 Betriebs- und vertrauensärztliche Versorgung für den IS Potsdam Fragenkatalog Nr. 1 vom 09.02.2015 Zu diesem Beschaffungsverfahren wird/werden folgende Bieter- bzw.

Mehr

Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Umgang mit Mängeln am Bau. - nach BGB und VOB/B - Dr. Andreas Stangl

Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Umgang mit Mängeln am Bau. - nach BGB und VOB/B - Dr. Andreas Stangl Seminar Umgang mit Mängeln am Bau - nach BGB und VOB/B - Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Unterschiede BGB-Bauvertrag und VOB/B-Bauvertrag 3. Mangelbegriff 4. Mängelrechte des Auftraggebers nach

Mehr

2. Kommunalgipfel

2. Kommunalgipfel 2. Kommunalgipfel 27.10.2011 Zirngibl Langwieser Rechtsanwälte Partnerschaft Die Wirksamkeit von Vereinbarungen nach VOB/B aus Auftraggebersicht Oder: Warum, wir haben doch VOB? Grundlagen - Rechtsnatur

Mehr

EVB-IT Instandhaltungsvertrag Seite 1 von 7

EVB-IT Instandhaltungsvertrag Seite 1 von 7 EVB-IT Instandhaltungsvertrag Seite 1 von 7 Vertrag über die Instandhaltung von Hardware Zwischen im Folgenden Auftraggeber genannt und im Folgenden Auftragnehmer genannt wird folgender Vertrag geschlossen:

Mehr

Vertragsentwurf. zwischen dem. Regionalen Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte Helmut-Just-Straße Neubrandenburg

Vertragsentwurf. zwischen dem. Regionalen Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte Helmut-Just-Straße Neubrandenburg Anlage 4 Vertragsentwurf zwischen dem Regionalen Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte Helmut-Just-Straße 4 17036 Neubrandenburg vertreten durch den Vorsitzenden, Heiko Kärger nachstehend Auftraggeber

Mehr

TASCHENBUCH BAUBERUFE Baustellenorganisation. von Prof. Dr.-Ing. habil. Ulrich Nagel unter Mitwirkung von Dipl.-Ing. MaxAust

TASCHENBUCH BAUBERUFE Baustellenorganisation. von Prof. Dr.-Ing. habil. Ulrich Nagel unter Mitwirkung von Dipl.-Ing. MaxAust TASCHENBUCH BAUBERUFE Baustellenorganisation von Prof. Dr.-Ing. habil. Ulrich Nagel unter Mitwirkung von Dipl.-Ing. MaxAust Organisation eines Bauunternehmens 1.1 1.2 1.3 1.4 Die Auftraggeber eines Bauunternehmens

Mehr

IVU - Seminar. Verkehrssicherung an Baustellen unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten Rainer Hummel Tübingen 1

IVU - Seminar. Verkehrssicherung an Baustellen unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten Rainer Hummel Tübingen 1 IVU - Seminar Verkehrssicherung an Baustellen unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten 25.10.2007 Rainer Hummel Tübingen 1 Die Beteiligten Auftraggeber (Veranlasser) Auftragnehmer Subunternehmer (ggf.)

Mehr

Wirtschaftlichkeits- u. Rechtsfragen im Planungsbüro, TU Dresden Prüfbare Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen

Wirtschaftlichkeits- u. Rechtsfragen im Planungsbüro, TU Dresden Prüfbare Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen Prüfbare Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen 1/22 Prüfbarkeit einer Abrechnung ist Voraussetzung für die Fälligkeit des Honorars vgl. 15 Abs. 1 HOAI: Das Honorar wird fällig, soweit nichts

Mehr

10. Der Bauwerkvertrag

10. Der Bauwerkvertrag 10. Der Bauwerkvertrag 1 10.1 Vertragspartner A. Auftraggeber AG: B. Auftragnehmer AN: - Bauherr (z.b. Öffentliche Hand, Kommune, Investor, Privatmann - Architekt - Generalunternehmer (Bauträger, Firma,

Mehr

Vertrag. über die Durchführung psychologischer Dienstleistungen. dem Jobcenter Landkreis Mayen - Koblenz (JC MYK), Marktplatz 24, Mayen

Vertrag. über die Durchführung psychologischer Dienstleistungen. dem Jobcenter Landkreis Mayen - Koblenz (JC MYK), Marktplatz 24, Mayen Vertrag über die Durchführung psychologischer Dienstleistungen zwischen dem Jobcenter Landkreis Mayen - Koblenz (JC MYK), Marktplatz 24, 56727 Mayen vertreten durch Herrn Geschäftsführer Rolf Koch - nachstehend

Mehr

Vertrag Verkehrsanlagen

Vertrag Verkehrsanlagen Land Schleswig-Holstein Seite 1 von 9 Vertrag Verkehrsanlagen Zwischen dem Land Schleswig-Holstein vertreten durch endvertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Gartenstraße 6 4103 Kiel -

Mehr

Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.v.

Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.v. BVMB Kaiserplatz 3 53113 Bonn Mitglieder des Arbeitskreises Bahn in der BVMB Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.v. Kaiserplatz 3 53113 Bonn Tel.: 0228 91185-0 Fax: 0228 91185-22 www.bvmb.de

Mehr

8. Abrechnung von Bauleistungen

8. Abrechnung von Bauleistungen 8. Abrechnung von Bauleistungen 1 2 3 Projektübergabe Lph. 8 Grundleistungen der HOAI LPH 8: g) Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen h) Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1 Einleitung Allgemeine Baustellenorganisation Terminplanung Grundlagen der Bauaufsicht...

Inhaltsverzeichnis. 1 Einleitung Allgemeine Baustellenorganisation Terminplanung Grundlagen der Bauaufsicht... VII 1 Einleitung... 1 2 Allgemeine Baustellenorganisation... 5 2.1 Grundlagen der Bauaufsicht... 5 2.1.1 Allgemeine Aufsichtspflicht auf der Baustelle... 5 2.1.2 Tätigkeit als Bauleiter über LP 8 hinaus

Mehr

Typische Praxis-Fehler bei Leistungsbeschreibungen

Typische Praxis-Fehler bei Leistungsbeschreibungen STLB-Bau Anwendertreffen 2012 Typische Praxis-Fehler bei Leistungsbeschreibungen STLB-Bau als Werkzeug zur Qualitätssicherung Dipl.-Ing. (FH) Architekt Albin Oswald 1 Inhalt Kontext Qualitätsmerkmale Beispiele

Mehr

MTS-Leitfaden Tiefbau 3D+ Die digitale Baustelle. Maschinentechnik Schrode AG

MTS-Leitfaden Tiefbau 3D+ Die digitale Baustelle. Maschinentechnik Schrode AG MTS-Leitfaden Tiefbau 3D+ Die digitale Baustelle Maschinentechnik Schrode AG 30.11.2016 Rainer Schrode Firmengründer und Vorstandsvorsitzender Maschinentechnik Schrode AG 30.11.2016 Firmenportrait MTS

Mehr

Verfahren zur Rahmenvertragsabwicklung

Verfahren zur Rahmenvertragsabwicklung Verfahren zur Rahmenvertragsabwicklung Zur schnelleren und einfacheren Handhabung von Rahmenverträgen führt die Flughafen München GmbH (AG) ein neues elektronisches Verfahren zur Rahmenvertragsabwicklung

Mehr

2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form

2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form I. Allgemeines Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Firma "DC Mediengestaltung UG (haftungsbeschränkt)" (folgend "DC Mediengestaltung") und aller daraus

Mehr

Weimarer Baurechtstage 2015 am 6. März 2015 in Weimar. Gestaltung des Planervertrages aus Sicht des Bauherrn

Weimarer Baurechtstage 2015 am 6. März 2015 in Weimar. Gestaltung des Planervertrages aus Sicht des Bauherrn Weimarer Baurechtstage 2015 am 6. März 2015 in Weimar Gestaltung des Planervertrages aus Sicht des Bauherrn 1 Die Grundstruktur des Architektenvertrages und seine Folgen für die Vertragsgestaltung 2 Die

Mehr

Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG. I. Vergabe von Bauaufträgen

Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG. I. Vergabe von Bauaufträgen Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG Stand: 07.10.2014 Haftungsausschluss: Die Verwendung der nachfolgenden Regelungen erfolgt in eigener Verantwortung der die

Mehr

Building Information Modeling (BIM) in der WSV. Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Building Information Modeling (BIM) in der WSV. Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Building Information Modeling (BIM) in der WSV Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Reformkommission für den Bau von Großprojekten Nutzung digitaler Methoden Building Information Modeling

Mehr

Vertrag(sentwurf) Durchführung eines Regionalmanagements für die LEADER-Region Roede. LAG Roede. Gemeinde Moormerland

Vertrag(sentwurf) Durchführung eines Regionalmanagements für die LEADER-Region Roede. LAG Roede. Gemeinde Moormerland Vertrags-Nr.: Aktenzeichen: Projektbezeichnung Durchführung eines Regionalmanagements für die LEADER-Region Roede Zwischen LAG Roede vertreten durch Gemeinde Moormerland in [Straße, Ort] Theodor-Heuss-Straße

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XI. Abbildungsverzeichnis... XIII. Einleitung Teil A Angebots- und Vertragskalkulation...

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XI. Abbildungsverzeichnis... XIII. Einleitung Teil A Angebots- und Vertragskalkulation... VII Abkürzungsverzeichnis... XI Abbildungsverzeichnis... XIII Einleitung... 1 I Baukalkulation... 1 1 Die Baukalkulation als Teilgebiet der baubetrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung... 1 2 Begriffe

Mehr

Vertrag,nummer/Kennung Auf:traggttber: VertragsriummeriKenliung A~ftragnehmer: vs ' Seite 1von5

Vertrag,nummer/Kennung Auf:traggttber: VertragsriummeriKenliung A~ftragnehmer: vs ' Seite 1von5 EVBIT Dienstvertrag dataport Vertrag,nummer/Kennung Auf:traggttber: VertragsriummeriKenliung A~ftragnehmer: vs88112900001' Seite 1von5 Vertrag über die Beschaffung von ITDienstleistungen Finanzbehörde

Mehr

Verpflichtungserklärung LTMG

Verpflichtungserklärung LTMG Verpflichtungserklärung LTMG Verpflichtungserklärung gemäß dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (A.) und Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung

Mehr

VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN INHALTSVERZEICHNIS. 1. Allgemeine Vertragsbedingungen

VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN INHALTSVERZEICHNIS. 1. Allgemeine Vertragsbedingungen VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeine Vertragsbedingungen 2. Zusätzliche Vertragsbedingungen 2.1 Wahlpositionen, Bedarfspositionen ( 1) 2.2 Preisermittlungen ( 2) 2.3 Stundenlohnarbeiten

Mehr

Seminar Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen. ABZ Mellendorf

Seminar Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen. ABZ Mellendorf Seminar Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen ABZ Mellendorf 25.02.2016 Lasst uns was zusammen machen Der Auftrag Was ist das gemeinsame Ziel? Der Werkvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, mit dem sich

Mehr

Nachtrag zu den V e r e i n b a r u n g e n zwischen

Nachtrag zu den V e r e i n b a r u n g e n zwischen Nachtrag zu den V e r e i n b a r u n g e n zwischen BIG Gesundheit Die Direktkrankenkasse handelnd als Landesverband Berlin gemäß 207 Abs. 4 SGB V für die Innungskrankenkassen mit Mitgliedern in Berlin

Mehr

I n g e n i e u r v e r t r a g

I n g e n i e u r v e r t r a g 1 I n g e n i e u r v e r t r a g Vorhaben: Abschluss und Rekultivierung der Deponie Lohe in Reinsdorf Ingenieurleistungen nach HOAI Leistungsphase 5-9 Zwischen der Entsorgungsgesellschaft Zwickauer Land

Mehr

Erneuerung der Torstraße Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Abteilung V Württembergische Straße 6.

Erneuerung der Torstraße Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Abteilung V Württembergische Straße 6. Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Abteilung V Württembergische Straße 6 10707 Berlin 1 16 2 3 3 1 4 5 2 4 6 7 Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB ING Berlin) 7 3 Besondere Vertragsbedingungen

Mehr

Chancen von Planen und Bauen Konferenz Dialog zur Beschleunigung von großen Bauprojekten Berlin

Chancen von Planen und Bauen Konferenz Dialog zur Beschleunigung von großen Bauprojekten Berlin Chancen von Planen und Bauen Konferenz Dialog zur Beschleunigung von großen Bauprojekten - 19.09.2018 Berlin Folie1 Dezernat Technischer Haushalt / Fachcontrolling Leitgedanken der Veranstaltung Strategischer

Mehr

Adresse. Maske. Notizen. Angebot inkl. Designvorschlag. Name Strasse Ort Telefon. Marke Modell Jahr

Adresse. Maske. Notizen. Angebot inkl. Designvorschlag. Name Strasse Ort  Telefon. Marke Modell Jahr Adresse Name Strasse Ort E-Mail Telefon Maske Marke Modell Jahr Notizen Angebot inkl. Designvorschlag Hiermit bestätige ich, dass ich die AGBs akzeptiere und ein Angebot gemäss meinen Angaben wünsche.

Mehr

Mecklenburg-Vorpommern Paulshöher Weg Schwerin

Mecklenburg-Vorpommern Paulshöher Weg Schwerin INGENIEURVERTRAG Zwischen endvertreten durch dieser vertreten durch diese vertreten durch Land Mecklenburg-Vorpommern den Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern Paulshöher Weg 1

Mehr

Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Treskowallee

Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Treskowallee Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Treskowallee DB ProjektBau GmbH Martin Baitinger DB PB/DB Netz AG Seite 1 Berlin, 13.11.2013 Seite 2 Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Treskowallee Agenda

Mehr

HIV-Was ING 1.1. Sude Hochwassersperrwerk Boizenburg. Land Mecklenburg-Vorpommern

HIV-Was ING 1.1. Sude Hochwassersperrwerk Boizenburg. Land Mecklenburg-Vorpommern HIV-Was ING 1.1 Projektbezeichnung Sude Hochwassersperrwerk Boizenburg Zwischen Land Mecklenburg-Vorpommern endvertreten durch den Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern Paulshöher

Mehr

Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG

Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG Stand: 10.06.2015 Haftungsausschluss: Die Verwendung der nachfolgenden Regelungen erfolgt in eigener Verantwortung der die

Mehr

SBEV Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 Europaviertel. SBEV Stadtbahn Europaviertel Projektbaugesellschaft mbh (SBEV)

SBEV Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 Europaviertel. SBEV Stadtbahn Europaviertel Projektbaugesellschaft mbh (SBEV) HVA F-StB s-nr.: Aktenzeichen: Projekt: SBEV Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 Europaviertel Zwischen SBEV Stadtbahn Europaviertel Projektbaugesellschaft mbh (SBEV) vertreten durch [Bauamt] die Geschäftsführer

Mehr

Anhang 12 / 1 - BMVBW

Anhang 12 / 1 - BMVBW Anhang 12 / 1 - BMVBW 2003 - Vertragsmuster - Prüfung der Tragwerksplanung Zwischen der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch vertreten durch (Fachaufsicht führende Ebene) (Straße) (Ort) diese vertreten

Mehr